EHEC Informationen zur Infektion - Erkrankung – Vermeidung Darmbakterien der Art Escherichia coli sind Bewohner im Darm von Mensch und Tier und in der Regel harmlos. Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) stellen eine gefährliche Sondergruppe dieser Kolibakterien. dar und kommen normalerweise nicht im menschlichen Darm vor. Sie können durch Abgabe von Shiga-Toxinen (=Zellgiften) beim Menschen schwere Krankheitserscheinungen hervorrufen. Die Mehrzahl der Infektionen durch EHEC-Bakterien verläuft ohne erkennbare klinische Krankheitserscheinungen. Als häufigstes Symptom tritt wässriger Durchfall auf, der oftmals mit kolikartigen Bauchschmerzen, Erbrechen und leichtem Fieber einhergeht. In etwa 20% der Fälle treten blutige Durchfälle auf, bei etwa 5 – 10 % der Erkrankten, insbesondere bei Kindern im Vorschulalter, entwickelt sich als lebensbedrohliche Komplikation ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) Erreger Escherichia coli ist ein gram-negatives Stäbchenbakterium Symptome Die Mehrzahl der Infektionen durch EHEC-Bakterien verläuft ohne erkennbare klinische Krankheitserscheinungen. Als häufigstes Symptom tritt wässriger Durchfall auf, der oftmals mit kolikartigen Bauchschmerzen, Erbrechen und leichtem Fieber einhergeht. In etwa 20% der Fälle entwickeln sich blutige Durchfälle, die dann insbesondere bei Kindern - sehr häufig in die lebensbedrohliche Komplikation des hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS) übergehen. Der häufigste Infektionsweg ist die indirekte Übertragung mit oraler Aufnahme des Erregers durch den Wirt. Als Übertragung auf den Menschen kommen z.B. Milch- und Fleischprodukte (Wurst, Hackfleisch, Salami), mit Fäkalien gedüngtes Gemüse (Gurken, Tomaten, Blattsalate) oder Keimlinge (Sprossen) in Betracht. Die Infektion erfolgt daher meist durch Verzehr von ungenügend behandelten, Lebensmitteln, d.h. Lebensmitteln, die Übertragung • nicht ausreichend gewaschen (z.B. Rohkost), • nicht abgekocht, • nicht durchgebraten (z.B. Hackfleisch) oder • nicht pasteurisiert (Milch, Gemüse-, Fruchtsäfte) sind. Auch bei entsprechend behandelten Produkten kann es durch eine nachträgliche unhygienische Zubereitung zu einer Kontamination kommen. Eine weitere, aber seltenere Option stellt die direkte Übertragung vom Tier zum Menschen dar, z.B. in Landwirtschaftsbetrieben oder Streichelzoos. In Gemeinschaftseinrichtungen (Altenheim, Kindergarten) ist auch eine Kontakt- oder Schmierinfektion von Mensch zu Mensch möglich. Seite 1 von 3 Erstelldatum: 25.09.2013 Inkubationszeit 1-8 Tage Dauer der Ansteckungsfähigkeit Theoretisch ist jemand solange ansteckend, wie er mit dem Stuhl EHEC Bakterien ausscheidet. Verhalten Bei anhaltenden wässrigen Durchfällen, insbesondere wenn sie mit Bauchkrämpfen einhergehen, sollte immer ein Arzt zu Rate gezogen werden. Blutiger Durchfall, vor allem bei Kindern unter 12 Jahren, bedeutet ein Alarmsignal! In diesen Fällen sollte unverzüglich ein Arzt hinzugezogen werden. In der Regel wird eine stationäre Behandlung dringend erforderlich sein. Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen nach klinischer Genesung ist im Regelfall möglich, wenn bei drei im Abstand von 1 bis 2 Tagen untersuchten Stuhlproben negative Befunde vorliegen. Ein schriftliches Attest ist erforderlich. Persönliche Hygiene Händewaschen nach dem Toilettengang, vor dem Essen und vor der Zubereitung von Mahlzeiten ist eine besonders wichtige Vorbeugungsmaßnahme. Dies gilt in ganz besonderer Weise für Gemeinschaftseinrichtungen. Hygiene in Streichelzoos oder auf Bauernhöfen mit Publikumsverkehr 1.Handwaschmöglichkeiten sowie Einmalhandtücher sollten in der Nähe der Tiere vorhanden sein. 2.Besucher sollten sich nach dem Kontakt mit Tieren und vor dem Essen die Hände waschen. 3.Kinder sollten beim Umgang mit den Tieren eng beaufsichtigt werden, um zu verhindern, dass sie gleichzeitig essen oder die Finger in den Mund stecken. Umgang mit Lebensmitteln 1. Lebensmittel tierischer Herkunft sollten grundsätzlich nicht roh verzehrt werden. Fleisch sollte nur gut durchgegart gegessen werden. Pasteurisierte und ultrahocherhitzte Milch sind unbedenklich. 2.Rohmilch vom Bauern (sog. „ab Hof-Milch“) muss immer abgekocht werden. Auch Vorzugsmilch, eine ausschließlich von zugelassenen Betrieben abgegebene Rohmilch, für die nur ein geringes Risiko besteht, muss für die Angabe in Gemeinschaftseinrichtungen ausreichend erhitzt werden. Die Mehrzahl der im Handel befindlichen Milchprodukte ist nicht aus Rohmilch hergestellt bzw. wird nach der Herstellung wärmebehandelt und ist daher völlig risikolos. 3.Nach dem Kauf müssen rohe Lebensmittel tierischer Herkunft alsbald im Kühlschrank gelagert werden. Mögliche Schmierinfektionen durch Auftauwasser tiefgefrorener Lebensmittel sind zu vermeiden (Auftauwasser sofort beseitigen; kein Kontakt mit Arbeitsflächen und anderen Lebensmitteln; ggf. Reinigung mit heißem Wasser; bei Handkontakt anschließend Hände waschen). Gemäß §6 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod sowie gemäß §7 (1) der direkte oder indirekte Nachweis namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Gemeinschaftseinrichtungen i. S. des § 33 IfSG sind gemäß § 34 IfSG Abs. 6 verpflichtet, dem Gesundheitsamt Ausbrüche anzuzeigen. Wiederzulassung Hygienemaßnahmen Meldung und Maßnahmen bei Ausbrüchen Seite 2 von 3 Erstelldatum: 25.09.2013 Wenn Sie Fragen mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz haben, können Sie sich gern an uns wenden Ihr Gesundheitsamt Leer Jahnstraße 4 26789 Leer Tel. 0491 - 926 – QR Code: Stadt Borkum – Gemeinde Westoverledingen Herr Kuikstra App. 1116 Samtgemeinde Hesel – Samtgemeinde Jümme – Gemeinde Uplengen Herr Kuper App. 1115 Stadt Leer – Gemeinde Moormerland Herr Fecht App. 1110 Stadt Weener – Gemeinde Bunde – Gemeinde Jemgum - Gemeinde Ostrhauderfehn – Gemeinde Rhauderfehn Herr Uilderks App. 1114 Homepage: E-Mail: Fax: www.landkreis-leer.de [email protected] 0491–926–1140 Seite 3 von 3 Erstelldatum: 25.09.2013