Hintergrundinfo CBD-COP 10 / Biologische Vielfalt der Gebirgsregionen Thema: Biologische Vielfalt der Gebirgsregionen, TOP V.5.3 Bonn, 1. Oktober 2010: In Deutschland gehören lediglich die Alpen zu den Gebirgsregionen, die vom Arbeitsprogramm zur Biologischen Vielfalt der Gebirgsregionen (programme of work on mountain biological diversity) betroffen sind, das 2004 auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologischen Vielfalt (CBD) in Kuala Lumpur angenommen wurde. Die Alpen zeichnen sich durch ein Nebeneinander großflächiger naturnaher Bereiche (Wildflüsse, Seen, Felsregionen, Gletscher, ungenutzte Wälder, Hoch- und Niedermoore) und land- und forstwirtschaftlich genutzter Gebiete (z.B. Almen) aus. Historisch gewachsene Nutzungsweisen haben zu einer großen landschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Alpenraum beigetragen. So beherbergen die Alpen ca. 4.500 Pflanzenarten, von denen ca. 510 endemisch sind. Diese sensiblen Bergregionen sind jedoch durch Tourismus, intensive forstliche und landwirtschaftliche Nutzung sowie Verkehrs- und Infrastrukturentwicklung einem zunehmenden Nutzungsdruck ausgesetzt. Andere Gebiete leiden unter einem Wegfall traditioneller Nutzungsformen, so dass heute z.B. fast 2/3 der deutschen Biotoptypen mit Schwerpunkt in den Alpen gefährdet oder von vollständiger Vernichtung bedroht sind. Die Bevölkerungsentwicklung ist regional stark unterschiedlich: Während durch den (Winter-) Tourismus geprägte Gebiete (v. a. in Bayern und der Schweiz) eine Bevölkerungszunahme erfahren, ist v.a. der südliche Alpenbereich (v.a. Italien) durch Abwanderung gekennzeichnet. So sind heute 24 % der Alpen ohne menschliche Besiedlung. Die Alpen sind zudem im besonderen Maße von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. So verringert sich die von Gletschern bedeckte Fläche seit Jahrzehnten zum Teil beträchtlich. Auch die Zunahme der Geröll- und Schlammlawinen in der Alpenregion wird mit dem Klimawandel in Zusammenhang gebracht. Für die 10 Vertragsstaaten-Konferenz der CBD im September 2010 in Nagoya (COP 10) liegt ein Beschlussvorschlag zur Biologischen Vielfalt der Gebirgsregionen vor, in dem u.a. die Mitgliedsstaaten ermuntert werden, die internationale Zusammenarbeit für eine nachhaltige Entwicklung in den jeweiligen Gebirgsregionen zu verstärken (Beschlussvorschlag Nr. 9). In den Alpen wurde Pressesprecher Franz August Emde Stellvertreter Annekatrin Kohn Bundesamt für Naturschutz Konstantinstr. 110 53179 Bonn Telefon Telefax E-Mail Internet 02 28/84 91-4444 02 28/84 91-1039 [email protected] www.bfn.de Pressehintergrund – Biodiversität der Gebirgsregionen, COP 10, - Seite 2 diese Internationale Zusammenarbeit bereits 1991 mit der Verabschiedung des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) institutionalisiert. Die Alpenkonvention Die Alpenkonvention war das erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Sie hat den Schutz und die Erhaltung des Naturraums der Alpen sowie die Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Alpenraum zum Ziel, wobei der Sicherung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Bevölkerung eine große Bedeutung beigemessen wird. Die Alpenkonvention soll eine ganzheitliche nachhaltige Entwicklung im Alpenraum fördern und auch auf andere Bergregionen ausstrahlen. Das Übereinkommen wurde mittlerweile von allen beteiligten Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien) sowie der EG ratifiziert. Der Geltungsbereich umfasst ein Gebiet von 190.912 km2, das von 13,6 Mio. Menschen in ca. 5.800 Gemeinden bewohnt wird. Die Alpenkonvention trat in Deutschland am 06.03.1995 in Kraft. Auf deutscher Seite obliegt die Umsetzung des Übereinkommens dem Bundesumweltministerium bzw. auf Länderebene dem Freistaat Bayern. Als Rahmenkonvention sieht das Übereinkommen für wichtige Einzelbereiche Durchführungsprotokolle vor. Im Protokoll „Naturschutz und Landschaftspflege“ verpflichten sich die Vertragsparteien - unter Berücksichtigung der Interessen der ortsansässigen Bevölkerung - Natur und Landschaft im Alpenraum zu schützen, zu pflegen und ggf. wiederherzustellen. Die hierfür erforderliche Zusammenarbeit der Vertragsparteien soll gefördert werden. Weitere Protokolle mit Naturschutzrelevanz sind: - Berglandwirtschaft (Erhaltung und Förderung einer standortgerechten und umweltverträglichen Berglandwirtschaft) - Bergwald (Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung des Bergwaldes; Erhaltung von Schutzwäldern) - Tourismus (Einbeziehung der Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die Tourismusförderung) - Energie (Gewährleistung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Fließgewässer und der Unversehrtheit der Landschaften bei der Nutzung der Wasserkraft) - Bodenschutz (Sparsamer und schonender Umgang mit Böden; langfristige Sicherung und Erhaltung der ökologischen Bodenfunktionen) - Raumplanung und nachhaltige Entwicklung (Harmonisierung der Raumnutzung mit den ökologischen Zielen und Erfordernissen; Beitrag zum Erhalt und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt u. a. durch Ausweisung von Schutzgebieten) - Verkehr (Verkehrspolitik, die die Belastung und Gefährdung der biologischen Vielfalt auf ein erträgliches Maß senkt und naturnahe Landschaften weitestgehend erhält) Seite 2 von 3 Pressehintergrund – Biodiversität der Gebirgsregionen, COP 10, - Seite 3 Im Rahmen der Alpenkonvention wurde außerdem eine Plattform "Ökologischer Verbund" eingerichtet, die konkrete Schritte zur Schaffung des ökologischen Verbunds in den Alpen einleiten und damit einen signifikanten Beitrag zur Errichtung eines globalen Schutzgebietsnetzwerks im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) leisten soll. Gebirgsregionen und große Beutegreifer Die Gebirgsregionen der Welt sind auch häufig die letzten Zufluchtsgebiete von großen Beutegreifern, die einen besonders eindrucksvollen Teil ihrer biologischen Vielfalt darstellen. Die Präsenz der Beutegreifer kann jedoch auch zu Konflikten in den mit der ansässigen Bevölkerung kommen. Das dies auch ein Thema in den Alpen ist, wurde in Deutschland schlagartig mit dem Auftreten des Bären „Bruno“ in Bayern 2006 deutlich. In einem weitern Beschlussvorschlag zur Biologischen Vielfalt der Gebirgsregionen für die Vertragsstaatenkonferenz in Nagoya (Beschlussvorschlag Nr. 10) werden die Vertragstaaten aufgefordert staatenübergreifend zu kooperieren, um geeignete regionale Strategien zum Umgang mit großen Beutegreifern in Gebirgsregionen zu entwickeln. Auch auf diesem Themenfeld sind die Mitgliedsstaaten der Alpenkonvention bereits aktiv geworden. So wurde im Frühjahr 2009 auf der X. Alpenkonferenz in Evian (Frankreich) eine Plattform „Große Beutegreifer und Huftiere“ eingerichtet. Die Plattform, die mit Experten aus den Mitgliedsstaaten besetzt ist, hat den Auftrag bis zur XI. Alpenkonferenz in 2011 gemeinsame Ziele und Strategien für den Umgang mit dieser Tiergruppe und ihr Management im Alpenbereich zu entwickeln. Diese Aktivitäten kommen auch entsprechenden Bestimmungen und Empfehlungen der FFH-Richtlinie der Europäischen Union und der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume nach. Seite 3 von 3