Equisetum arvense L. (Acker-Schachtelhalm)

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Grundstoffe gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Equisetum arvense L. (Acker-Schachtelhalm)
Rechtsgrundlage
Genehmigt als Grundstoff gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 seit dem
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1. Juli 2014 gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 462/2014 der Kommission in Verbindung mit dem Review Report for the basic substance Equisetum arvense L. (SANCO/12386/2013-rev. 5; 20 March 2014)
Identität
Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense L.)
Weitere Bezeichnungen: Equiseti herba (Teedroge), Zinnkraut
Qualität gemäß Europäischem Arzneibuch
Verwendet werden die oberirdischen vegetativen Teile der Pflanze. Die Pflanzenteile werden
geschnitten und getrocknet, daraus wird ein wässriger Heißextrakt hergestellt.
Zubereitung des Extraktes (gemäß der genehmigten Rezeptur)
200 g des getrockneten oberirdischen Krautes werden in 10 L Wasser 30 min eingeweicht
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und anschließend für 45 min abgekocht.
Nach dem Abkühlen wird der Sud durch ein feines Sieb gegossen und auf das 10-fache Volumen aufgefüllt (also etwa mit 90 L Wasser verdünnt). Dies ist die anwendungsfertige
Spritzflüssigkeit (Brühe); sie sollte innerhalb von 24 Stunden aufgebraucht werden.
Zur Herstellung des Extraktes wird Grund- bzw. Quellwasser oder Regenwasser verwendet;
der pH-Wert sollte 6,5 betragen.
Wirkungsweise
Fungizid
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Genehmigte Anwendungen
Grundlage dieser Aufschlüsselung ist die Tabelle aus dem Review Report for the basic substance Equisetum arvense L. (SANCO/12386/2013-rev. 5; 20 March 2014).
Apfel, Pfirsich: Schorf, Echter Mehltau, Kräuselkrankheit
Freiland; Blattspritzung im Frühjahr: 2-6 Behandlungen im Abstand von 7 Tagen
Apfel: von „Knospenaufbruch: grüne Blätter, die das Blütenbüschel umhüllen, werden sichtbar“ bis „Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen“
Pfirsich: von „Knospenaufbruch: Knospenschuppen gespreizt; hellgrüne Knospenbereiche
sichtbar“ bis „Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen“
Brüheaufwand 500 bis 1000 L/ha
Keine Wartezeit
Weinrebe: Mehltau (Echter M. und Falscher M.)
Freiland; Blattspritzung im Frühjahr und Sommer: 2-6 Behandlungen im Abstand von 7 Tagen
Weinrebe: von „Erste Blätter spreizen sich ab“ bis „Gescheine (Infloreszenzen) sind voll entwickelt; die Einzelblüten spreizen sich“
Brüheaufwand 200 bis 600 L/ha
Keine Wartezeit
Gurken: Echter Mehltau, Falscher Mehltau, pilzliche Wurzelfäulen
Gewächshaus; Blattspritzung oder Gießanwendungen, auch über Bewässerungssysteme:
2 Behandlungen im Abstand von 3-4Tagen
Gurke: von „9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet“ bis „Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar“
Brüheaufwand (Spritzen) 300 L/ha
Wartezeit: 15 Tage
Tomaten: Dürrfleckenkrankheit, Blattfleckenkrankheit
Freiland; Blattspritzung im Sommer: 2 Behandlungen im Abstand von 14Tagen
Tomate: von „Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar“ bis „Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten
noch geschlossen“
Brüheaufwand 300 L/ha
Wartezeit: 15 Tage
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