Diplomarbeit SCHUTZMASSNAHMEN FÜR DAS AUGE IN DER

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Diplomarbeit
SCHUTZMASSNAHMEN FÜR DAS AUGE IN DER
ZAHNMEDIZIN
eingereicht von
Andrea Maria Hasenburger
Mat.Nr.: 0433320
zur Erlangung des akademischen Grades
Doktorin der Zahnheilkunde (Dr. med. dent.)
an der
Medizinischen Universität Graz
ausgeführt an der
Universitäts - Augenklinik
unter der Anleitung der Betreuer
Univ.-Prof. Mag. Dr. phil. Otto Schmut
Dr. med. univ. Dieter Rabensteiner
Graz, Juli 2010
Eidesstattliche Erklärung
Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne
fremde Hilfe verfasst habe, andere als die angegebenen Quellen nicht verwendet
habe und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen
als solche kenntlich gemacht habe.
Graz, Juli 2010
I
Vorwort
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit - vor allem in Hinblick auf die Vermeidung
einer ausufernden Verwendung von Pronomen - habe ich mich dazu
entschlossen, alle geschlechtsbezogenen Wörter nur in eingeschlechtlicher Form der deutschen Sprache gemäß zumeist die männliche - zu verwenden.
Selbstredend gelten alle Bezeichnungen gleichwertig für Frauen.
II
Danksagung
An dieser Stelle möchte ich mich bei all jenen Menschen bedanken, die mich bei
dem Erstellen dieser Arbeit unterstützt haben.
Mein größter Dank gilt Herrn Univ.-Prof. Dr. Otto Schmut, der mir immer mit Rat
und Tat zur Seite stand und mich von Anfang an bis zum Einreichen der
Diplomarbeit tatkräftig unterstützte. Mein Dank gilt Herrn Dr. med. univ. Dieter
Rabensteiner, der mir als Zweitbetreuer sehr weitergeholfen hat.
Auch möchte ich mich bei Frau BA Gabriele Trummer, die mir ermöglichte, die
Versuchsreihe zu verstehen und sie praktisch umzusetzen, sowie dem gesamten
Laborteam bedanken.
Ebenfalls danke ich dem Team der klinischen Abteilung für Zahnerhaltung,
insbesondere Herrn Ao. Univ.-Prof. Dr. med. univ. K. Glockner und Herrn Univ.Prof. Dr. med. univ. P. Städtler, sowie Frau Dr. med. dent. B. Buchgraber und
deren Assistentinnen, die mir durch die Bereitstellung der Polymerisationslampen
sehr geholfen haben.
Abschließend möchte ich mich bei meiner Familie und meinem Freund für ihre
Unterstützung bedanken.
III
Zusammenfassung
Hintergrund: Während einer Zahnbehandlung werden der Zahnarzt und der
Patient einigen Gefahren, das Auge betreffend, ausgesetzt. In der Zahnmedizin
werden verschiedenste Lichtquellen zur Behandlung verwendet. Man wird auf
Schutzbrillen hingewiesen, aber ob tatsächlich schädigende Faktoren für das
Auge gegeben sind, soll in dieser wissenschaftlichen Arbeit erörtert werden.
Methoden: Humane, kultivierte Bindehautzellen, sogenannte CHANG - Zellen,
wurden mit LED- und Halogen Polymerisationslampen, die vorwiegend zur
Aushärtung von zahnmedizinischen Materialien verwendet werden, bestrahlt. Mit
dem MTS - Test und danach folgender Auswertung mit dem ELISA - Reader,
konnte die Zellvitalität vor und nach der Bestrahlung ermittelt werden. Die Vitalität
der bestrahlten Zellen wurde mit den Kontrollzellen verglichen und quantifiziert.
Resultate: Die Bestrahlung mit LED - Polymerisationslampen zeigte eine
Zellvitalitätsminderung von 1% - 8%. Die Bindehautzellen, welche den
Halogenpolymerisationslampen ausgesetzt waren, wiesen eine verminderte
Zellvitalität von 7% - 9% auf.
Schlussfolgerungen: Da die Halogenlampen mit älteren Technologien
funktionieren, erzeugen diese mehr Schädigung an den Bindehautzellen als die
Bestrahlung mit LED - Polymerisationslampen. Durch die neue Technik der LED Lampen ergeben sich bei Bestrahlung noch weniger Zellschäden, wenn diese
vorschriftsgemäß verwendet werden. Allgemein sind die Schäden an den
Bindehautzellen beider Polymerisationssysteme als gering einzustufen. Jedoch
kann bei LED- und Halogenlampen eine Schädigung der Augen bei häufiger und
sehr zeitintensiver Verwendung, falls der Behandler ungeschützt der Bestrahlung
ausgesetzt war, nicht ausgeschlossen werden.
Schlüsselwörter: Zahnmedizin, Bindehautzellen, Zellvitalität,
Polymerisationslampen, LED (light emitting diode), Halogen.
IV
Abstract
Background: Dentist and patient can be in danger concerning the eye during
dental work. In dentistry there are different sources of light used during dental
work. We know about safety instructions but we will discuss, if there are
detrimental effects on the human eye.
Methods: Human cultivated conjunctival cells, so called CHANG - cells, were
irradiated by LED- and halogen polymerization lamps which are in use of curing
different types of dental materials. Via MTS - assay and the following evaluation
with an ELISA - reader the cell vitality was determined before and after the
irradiation. The vitality of the cells, which were irradiated with polymerization
lamps, was compared with the vitality of control cells and quantified.
Results: It shows that the LED - lamps lead to a decrease of cell vitality (1% 8%). Those cells which were irradiated by halogen lamps showed a decrease of
7% - 9% in cell vitality.
Conclusion: The halogen lamps are running with older technologies and can be
more dangerous than the LED - lights. The new technology of LED - lights do not
cause much damage to the cells, if the lights are used according to the textbook.
Nevertheless, both, LED- and halogen lamps, can cause damage by long and
intensive use if the dentist is not wearing safety glasses.
Key words: Dentistry, conjunctival cells, polymerization lamps, cell vitality, LED
(light emitting diode), halogen.
V
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ................................................................................................. 1
1.1
Ist ein Schutz für das Auge bei der Zahnbehandlung
notwendig? ...................................................................................................... 1
1.2
Verantwortung ...................................................................................... 3
1.3
Gefährdungsbeurteilung .................................................................... 3
1.3.1
Mechanische Gefahren..................................................................... 3
1.3.2
Elektrische Gefahren ........................................................................ 3
1.3.3
Thermische Gefahren ....................................................................... 3
1.3.4
Chemische Gefahren ........................................................................ 4
1.3.5
Biologische Gefahren........................................................................ 4
1.3.6
Gefahren durch Strahlung................................................................. 4
2 Strahlungsarten.................................................................................... 5
2.1
Penetration von Augengeweben...................................................... 6
2.2
Ultraviolette Strahlung ........................................................................ 7
2.2.1
UV-C Strahlung................................................................................. 7
2.2.2
UV-B Strahlung ................................................................................. 8
2.2.3
UV-A Strahlung ................................................................................. 8
VI
Inhaltsverzeichnis
2.3
Sichtbare Strahlung (Licht)................................................................ 9
2.4
Infrarotstrahlung................................................................................... 9
2.5
Laserstrahlung ................................................................................... 10
3 Versuchsreihe ..................................................................................... 12
3.1
Polymerisationslampen .................................................................... 12
3.1.1
Bluephase (Ivoclar Vivadent) .......................................................... 13
3.1.2
Bluephase 20i (Ivoclar Vivadent) .................................................... 15
3.1.3
Polylux II (KaVo) ............................................................................. 16
3.2
Bindehautzellkultur ............................................................................ 16
3.2.1
CHANG – Zellen ............................................................................. 16
3.2.2
Kultivierung ..................................................................................... 17
3.2.3
Zellsuspension ................................................................................ 18
3.2.4
Zellzahlbestimmung mittels CASY1 Cell Counter ........................... 18
3.3
Versuchsansatz ................................................................................. 19
3.3.1
Aussaat ........................................................................................... 19
3.3.2
Bestrahlung und Inkubation der CHANG - Zellen ........................... 22
3.3.3
Zellaktivitätsmessung mittels MTS - Test........................................ 25
3.3.4
Auswertung ..................................................................................... 25
3.4
Ergebnisse .......................................................................................... 26
VII
Inhaltsverzeichnis
3.4.1 Mikroskopische Analyse der bestrahlten CHANG - Zellen................. 26
3.5
MTS - Testresultate .......................................................................... 27
4 Diskussion............................................................................................. 36
4.1
Die Bindehaut ..................................................................................... 36
4.2
Halogenlampen versus LED - Lampen ........................................ 37
5 Schutzmaßnahmen .......................................................................... 41
5.1
Auswahl eines Augenschutzes ...................................................... 41
5.1.1
Gestellbrillen ................................................................................... 41
5.1.2
Überbrillen ...................................................................................... 42
5.1.3
Korrektionsschutzbrillen .................................................................. 43
5.1.4
Korbbrillen....................................................................................... 43
5.1.5
Vorstecker....................................................................................... 43
5.1.6
Schutzschilde.................................................................................. 43
5.1.7
Schutzvisiere................................................................................... 44
5.1.8
Patientenbrille ................................................................................. 44
5.1.9
Schutzhauben ................................................................................. 45
5.2
Kennzeichnung der Gefahren ........................................................ 46
5.2.1
Kennzeichnung der Sichtscheiben.................................................. 47
5.2.2
Kennzeichnung der Tragkörper....................................................... 51
VIII
Inhaltsverzeichnis
5.2.3
Kennzeichnung von Augenschutz, der aus Sichtscheiben und
Tragkörper in einer Einheit besteht ............................................................... 54
5.3
Zusammenfassung ........................................................................... 54
5.3.4
Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefahren ........................ 54
5.3.5
Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefahren ............................ 54
5.3.6
Schutzmaßnahmen gegen thermische Gefahren............................ 54
5.3.7
Schutzmaßnahmen gegen chemische Gefahren ............................ 54
5.3.8
Schutzmaßnahmen gegen biologische Gefahren ........................... 55
5.3.9
Schutzmaßnahmen gegen Gefahren durch Strahlung.................... 55
5.4
Gefahrenhinweise ............................................................................. 56
Literaturverzeichnis ................................................................................ 60
IX
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Spektrum elektromagnetischer Strahlung. Übernommen von:
http://www.uvex-laservision.de/laserwissen/laser/optische_strahlung. Bezogen am
16.02.2010.........................................................................................................….. 5
Abbildung 2: Wellenlängen des Lichtes. Modifiziert nach: http://www.uvexlaservision.de/laserwissen/biologische_wirkung/wirkung_auf_augen. Bezogen am
13.09.2009……………………………………………………………………………….. 6
Abbildung 3: Penetration von Augengeweben. Übernommen von:
http://www.uvexlaservision.de/laserwissen/biologische_wirkung/wirkung_auf_augen. Bezogen am
16.02.2010……………………………………………………………………………….. 7
Abbildung 4: Bluephase (Ivoclar Vivadent). Übernommen von:
http://www.ivoclarvivadent.de/Secure30/media_area/ivoclar/C/DATA%5Cclient%5
Civoclar%5Cmedia%5Cprmd%5Cdownloads%5C/prdMSDSnoSlang_993601216.
pdf/true/application%5Cpdf/02_Bedienungsanleitung_bluephase_WE1_REV.pdf.
Bezogen am 18.12.2009………………………………………………………………. 14
Abbildung 5: Module der Bluephase. Übernommen von:
http://www.ivoclarvivadent.de/Secure30/media_area/ivoclar/C/DATA%5Cclient%5
Civoclar%5Cmedia%5Cprmd%5Cdownloads%5C/prdMSDSnoSlang_993601216.
pdf/true/application%5Cpdf/02_Bedienungsanleitung_bluephase_WE1_REV.pdf.
Bezogen am 03.02.2010………………………………………………………………. 14
Abbildung 6: Bluephase 20i (Ivoclar Vivadent). Modifiziert nach:
http://www.ivoclarvivadent.de/Secure30/media_area/ivoclar/C/DATA%5Cclient%5
Civoclar%5Cbrochures%5Ccom_de%5Cdownloads%5C/prdMSDS_695172593.p
df/true/application%5Cpdf/05%20LED-Fibel.pdf. Bezogen am 18.12.2009…….. 15
X
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 7: In 5 Sekunden mit dem Turbo Programm. Übernommen von:
http://www.ivoclarvivadent.de/Secure30/media_area/ivoclar/C/DATA%5Cclient%5
Civoclar%5Cbrochures%5Ccom_de%5Cdownloads%5C/prdMSDS_219028028.p
df/true/application%5Cpdf/bluephase_Familienprospekt_d.pdf. Bezogen am
03.02.2010……………………………………………………………………………… 15
Abbildung 8: Polylux II (KaVo). Von: Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für
Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz……………………………………... 16
Abbildung 9: Phasenkontrastmikroskop. Von: Andrea Hasenburger,
Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz…………….. 17
Abbildung 10: CASY1 Cell Counter. Von: Andrea Hasenburger,
Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz…………….. 19
Abbildung 11: 96 - Well - Platte. Von: Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für
Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz……………………………………... 20
Abbildung 12: Sterile Werkbank. Von: Andrea Hasenburger, Universitätsklinik
für Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz…………………………………. 20
Abbildung 13: Bestrahlungsvorbereitung. Von: Andrea Hasenburger,
Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz…………….. 21
Abbildung 14: Bestrahlungsvorgang. Von: Andrea Hasenburger,
Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz…………….. 23
Abbildung 15: ELISA - Reader. Von: Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für
Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz……………………………………... 25
Abbildung 16: Kontrollzellen. Von: Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für
Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz…………………………………….. 26
Abbildung 17: Polylux II bestrahltes Well für 120 sec. Von: Andrea
Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität
Graz……………………………………………………………………………………… 27
XI
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 18: 96 - Well - Platte nach 24 Stunden Inkubation. Von: Andrea
Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität
Graz……………………………………………………………………………………… 28
Abbildung 19: Zellveränderung, der mit Bluephase bestrahlten CHANG Zellen. Von: Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde,
Medizinische Universität Graz………………………………………………………... 33
Abbildung 20: Zellveränderung, der mit der Bluephase 20i bestrahlten
CHANG - Zellen. Von: Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde,
Medizinische Universität Graz………………………………………………………... 33
Abbildung 21: Zellveränderung, der mit Polylux II bestrahlten CHANG Zellen. Von: Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde,
Medizinische Universität Graz………………………………………………………... 34
Abbildung 22: Anatomischer Aufbau der Bindehaut. Übernommen von:
Gerhard K. Lang., Augenheilkunde, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, 2008, S.
65………………………………………………………………………………………… 36
Abbildung 23: Halogenglühlampe. Übernommen von:
http://de.wikipedia.org/wiki/Halogenlampe#Halogengl.C3.BChlampen_.28WolframHalogen-Kreisprozess.29. Bezogen am 05.02.2010………………………………. 37
Abbildung 24: Leuchtdiode (LED). Übernommen von:
http://de.wikipedia.org/wiki/LED. Bezogen am 05.02.2010………………………... 38
Abbildung 25: 3M ™ Schutzbrille klar. Übernommen von:
http://3mespe.speedpaper.com/2009/de/3M%20ESPE%20Dental%20Produkte%2
02009.pdf. Bezogen am 13.01.2010…………………………………………………. 42
Abbildung 26: Lupenbrille "rido - med" (Eschenbach). Übernommen von:
http://shop.henryschein.at/katalog.php?merker=15&merker2=140&katread=1&gro
up=002197. Bezogen am 13.01.2010……………………………………………….. 42
XII
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 27: Überbrille Uvex BT farblos. Übernommen von:
http://shop.henryschein.at/katalog.php?merker=15&merker2=140&katread=1&gro
up=002199#. Bezogen am 13.01.2010……………………………………………… 43
Abbildung 28: Schutzvisier. Übernommen von: http://www.opprodukte.de/assets/images/Face_Saver0010_2.jpg. Bezogen am 04.04.2010… 44
Abbildung 29: Laserschutzbrille PG ONE. Übernommen von: http://www.uvexlaservision.de/laserschutzbrillen/pg_one/. Bezogen am 13.01.2010…………….. 45
Abbildung 30: Augenschutz benutzen. Übernommen von:
http://www.brandschutz-schilder.de/Gebotszeichen---21.html. Bezogen am
15.02.2010……………………………………………………………………………… 56
Abbildung 31: Augen- und Kopfschutz benutzen. Übernommen von:
http://www.brandschutz-schilder.de/Gebotszeichen---21.html. Bezogen am
15.02.2010……………………………………………………………………………… 56
Abbildung 32: Gesichtsschutz benutzen. Übernommen von:
http://www.brandschutz-schilder.de/Gebotszeichen---21.html. Bezogen am
15.02.2010……………………………………………………………………………… 57
Abbildung 33: Warnzeichnung vor einer Gefahrenstelle. Übernommen von:
http://www.brandschutz-schilder.de/Warnzeichen---8.html. Bezogen am
15.02.2010……………………………………………………………………………… 57
Abbildung 34: Warnung vor optischer Strahlung. Übernommen von:
http://www.brandschutz-schilder.de/Warnzeichen---8.html. Bezogen am
15.02.2010……………………………………………………………………………… 57
Abbildung 35: Warnung vor Laserstrahlung. Übernommen von:
http://www.brandschutz-schilder.de/Warnzeichen---8.html. Bezogen am
15.02.2010……………………………………………………………………………… 58
XIII
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 36: Warnung vor nichtionisierender elektromagnetischer
Strahlung. Übernommen von: http://www.brandschutz-schilder.de/Warnzeichen--8.html. Bezogen am 15.02.2010……………………………………………………… 58
Abbildung 37: Symbol für Schutzklasse I. Übernommen von:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzklasse_(Elektrotechnik). Bezogen am
15.02.2010……………………………………………………………………………… 58
Abbildung 38: Symbol für Schutzklasse II. Übernommen von:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzklasse_(Elektrotechnik). Bezogen am
15.02.2010……………………………………………………………………………… 59
Abbildung 39: Symbol für Schutzklasse III. Übernommen von:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzklasse_(Elektrotechnik). Bezogen am
15.02.2010……………………………………………………………………………… 59
XIV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Pipettierschema einer 96 - Well - Platte. Von: Andrea Hasenburger,
Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz………......... 21
Tabelle 2: Module der Bluephase. Von: Andrea Hasenburger, Universitätsklinik
für Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz…………………………………. 22
Tabelle 3: Module der Bluephase 20i. Von: Andrea Hasenburger,
Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz…………….. 23
Tabelle 4: Module der Bluephase 20i und der Polylux II. Von: Andrea
Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität
Graz……………………………………………………………………………………… 24
Tabelle 5: Extinktionswerte der Bluephase nach 24 Stunden Inkubation. Von:
Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische
Universität Graz………………………………………………………………………... 29
Tabelle 6: Ergebnisse der Bluephase. Von: Andrea Hasenburger,
Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz…………….. 29
Tabelle 7: Extinktionswerte der Bluephase 20i nach 24 Stunden Inkubation.
Von: Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische
Universität Graz………………………………………………………………………… 30
Tabelle 8: Ergebnisse der Bluephase 20i. Von: Andrea Hasenburger,
Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz…………….. 30
Tabelle 9: Extinktionswerte der Bluephase 20i und der Polylux II nach 24
Stunden Inkubation. Von: Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für
Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz…………………………………….. 31
XV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 10: Ergebnisse der Bluephase 20i und der Polylux II. Von: Andrea
Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität
Graz……………………………………………………………………………………… 31
Tabelle 11: Hohe Bestrahlungszeit mit der Bluephase und der Bluephase 20i.
Von: Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische
Universität Graz………………………………………………………………………… 34
Tabelle 12: Kennzeichnung von Sichtscheiben nach DIN EN 166. Von: Andrea
Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität
Graz……………………………………………………………………………………… 47
Tabelle 13: Schutzstufen der Filter nach DIN EN 166. Von: Andrea
Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische Universität
Graz………………………………………………………………………………..... 48-49
Tabelle 14: Zeichen für mechanische Festigkeit der Sichtscheibe. Von:
Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische
Universität Graz………………………………………………………………………… 50
Tabelle 15: Beispiel eines IR - Schutzfilters mit mechanischer Schutzfunktion
und Nichthaften von Schmelzmetallen. Übernommen von: http://www.bgwonline.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw__vorschriftenregeln/BGR192__Benutzung__von__Augenund__Gesichtsschutz,property=pdfDownload.pdf. Bezogen am 26.03.10………. 51
Tabelle 16: Verwendungsbereiche von Tragkörpern nach DIN EN 166. Von:
Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für Zahnheilkunde, Medizinische
Universität Graz………………………………………………………………………… 52
Tabelle 17: Kurzzeichen für Beständigkeit von Tragkörpern gegen Teilchen
mit hoher Geschwindigkeit. Von: Andrea Hasenburger, Universitätsklinik für
Zahnheilkunde, Medizinische Universität Graz……………………………………... 53
XVI
Tabellenverzeichnis
Tabelle 18: Beispiel eines Tragkörpers zum Schutz gegen mechanische
Risiken, sowie gegen tropfende und spritzende Flüssigkeiten. Übernommen
von: http://www.bgwonline.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw__vorschriftenregeln/BGR192__Benutzung__von__Augenund__Gesichtsschutz,property=pdfDownload.pdf. Bezogen am 26.03.10………. 53
XVII
Abkürzungsverzeichnis
Aqua dest.:
Aqua destillata
DIN EN 166:
Deutsches Institut für Normung EN 166
DMEM:
Dulbecco’s Modified Eagle Medium
ELISA:
Enzyme Linked Immunosorbent Assay
FBS:
Fetal Bovine Serum
LED:
Light emitting diode
MTS:
3-(4,5-Dimethyldiazol-2-yl)-2,5-diphenyltetrazoliumbromid
P/S:
Penicillin/Streptomycin
U/min:
Umdrehungen pro Minute
XVIII
Einleitung
1
Einleitung
1.1 Ist ein Schutz für das Auge bei der Zahnbehandlung
notwendig?
In der Zahnmedizin gibt es eine Vielzahl von Gefahren. Eine der häufigsten sind
die Infektionen, die man über eine direkte Kontaktinfektion (Schmierinfektion) von
Überträger zu Empfänger weitergeben kann. Dabei sind Speichel und Blut ein
wesentlicher Bestandteil der kontaminationsfähigen Substanzen. Weiters kommt
es zu einer indirekten Übertragung von Erregern über Zwischenstufen, wie zum
Beispiel die Hände.
Ein in der Zahnmedizin oft unterschätzter Übertragungsweg der Infektion ist die
Verbreitung von Bakterien und Viren durch den Einsatz von Mikromotoren, die mit
Höchsttouren verwendet werden. Diese sind entweder in Winkelstücken oder
Ultraschall- bzw. Zahnsteinentfernungsgeräten eingebaut. Dabei kommt es zu
einer Aerosolbildung mit Bakterien und eventuell Staub (z.B. Amalgam), welche
sich in einer Glockenform mit einem Durchmesser von ca. drei Metern über dem
Behandlungsstuhl in der Luft befinden. Um diese Infektionsquellen zu reduzieren,
müssen Desinfektionsmittel eingesetzt werden, die oft haut- und
schleimhautreizend sind.Eine andere, nicht so offensichtliche Gefahr, bergen die
Laserstrahlung, die zum Beispiel zur Parodontalbehandlung verwendet wird, und
die Strahlen der Polymerisationslampen. Nicht zu vernachlässigen sind auch
künstliche Lichtquellen, denen das Auge ausgesetzt wird.
Bei den verschiedensten Berufsgruppen, die starker Lichtbelastung ausgesetzt
sind, lässt sich ein Risiko für eine Schädigung der Augen erkennen.
Beispielsweise sind bereits seit langem bei Glasbläsern, Eisenarbeitern und
Bergbauarbeitern berufsbedingte Lichtschäden am Auge bekannt. Dazu zählen
die Katarakt durch Infrarotbestrahlung, die früher bei Glasbläsern oder
1
Einleitung
Eisengießern häufig war und die Katarakt durch Röntgenstrahlen [1].
Zudem kommen noch andere Risikofaktoren, wie zum Beispiel chemische
Produkte. Dazu gehören Amalgam und viele andere chemische Verbindungen.
Ausgehärtetes Amalgam ist eine Legierung des Quecksilbers mit anderen
Metallen. Es besteht aus unterschiedlichen metallischen Phasen. Die propagierte
Gefahr geht von den Metallionen, die in der Mundhöhle freiwerden, aus.
Quecksilber kommt in verschiedenen Aggregatzuständen vor. Elementares
Quecksilber ist bei Raumtemperatur flüssig und geht in Dampfform über. In der
Umwelt finden wir freiwerdendes Quecksilber bei Bodenerosionen, Verwitterung
und Vulkanismus. Über die Nahrung kann Quecksilber in Form von Fisch oder
Fleisch in unseren Organismus gelangen. Ausgeschieden wird das Quecksilber
über Niere und Darm. Bei chronischen Quecksilbervergiftungen durch
Amalgamfüllungen ausgelöst, kann es zu folgenden Krankheitsbildern kommen:
Tremor mercurialis (Intentionstremor der Finger, Augenlider, Lippen), Erethismus
(Persönlichkeitsveränderungen), Psellismus (Verwaschene Sprache), Nephritis
und Proteinurie [2]. Aber nicht nur Quecksilberverbindungen, auch Kunststoffe
und viele Chemikalien, wie Natriumhypochlorid (30%ig) für die Wurzelbehandlung
können Gefahren bergen. Bei Hautkontakt mit verschiedenen chemischen
Verbindungen kann es zu einer Allergie oder einem Kontaktekzem kommen.
In der folgenden Arbeit soll diskutiert werden, welche schädigenden Einflüsse auf
das Auge während einer Zahnbehandlung für Patient und Behandler entstehen
können. Es wird aufgezeigt, welche Gefahren von Instrumenten, Keimen und
Chemikalien die in der Zahnmedizin verwendet werden, ausgehen. Es soll
festgestellt werden, ob es zu relevanten Schädigungen am Auge kommt, und wie
man diese reduzieren bzw. verhindern kann. Im Speziellen werden die
Strahlungseinflüsse untersucht. Es wird der Einfluss von Strahlen mit diversen
Wellenlängen auf die Gesundheit, aus der Sicht der Patienten, aber auch aus der
Sicht des Zahnarztes, betrachtet.
2
Einleitung
1.2 Verantwortung
Um die Risiken zu erkennen, muss man eine Gefährdungsermittlung durchführen,
und falls die Gefahren nicht mit allgemein schützenden Einrichtungen unterbunden
werden können, müssen sie aufgelistet und durch spezielle Schutzmaßnahmen
verringert werden. Dazu muss sich der Zahnarzt für die Angestellten, Patienten
und für seinen eigenen Körper, über die Versicherung hinaus, verpflichtet fühlen
[3].Um die Gefahren zu erkennen und richtig beurteilen zu können, behelfen wir
uns der Einteilung nach Art, Umfang und Dauer der Gefährdung.
1.3 Gefährdungsbeurteilung
Man kann die Gefahren nach der Art in mechanische, elektrische, thermische,
chemische, biologische und strahlungsbedingte Gefahren einteilen.
1.3.1 Mechanische Gefahren
Mechanische Gefahren für das Auge stellen Festkörper, Fremdkörper,
Staubpartikel, wie Späne, Splitter oder spitze Instrumente dar, die alle zu einer
Verletzung des Auges führen können. Gegen diese kann man sich mit geeigneten
Maßnahmen schützen.
1.3.2 Elektrische Gefahren
Es können bei Kurzschlüssen in elektrischen Verteilungsanlagen Störlichtbögen
entstehen, die hohe Temperaturen und wegspritzende Teilchen zur Folge haben.
Dadurch kann auch das Auge entsprechend geschädigt werden. Bei Blitzschlag
und Starkstromunfällen kann sich eine Katarakt entwickeln.
1.3.3 Thermische Gefahren
Hitze kann in Form von festen oder flüssigen Aggregatzuständen in Verbindung
mit Gasen oder Infrarotstrahlung zu einer Reizung und Austrocknung der
Augenoberfläche bis zur Kataraktentstehung führen. Dagegen kann große Kälte
3
Einleitung
zu Tränen der Augen und Erfrierungserscheinungen führen.
1.3.4 Chemische Gefahren
Mitunter kommen Laugen, Säuren und Desinfektionsmittel in der täglichen
Zahnmedizin zum Einsatz. Beispielsweise wird Natriumhypochlorid (30%ig) wird
häufig bei Wurzelbehandlungen zur Spülung und Desinfektion der Wurzelkanäle
verwendet. Eine andere von vielen Säuren, die im täglichen zahnmedizinischen
Gebrauch verwendet werden, ist die Phosphorsäure. Sie wird bei Systemen der
Füllungstechnik angewandt. Um bei einer Restauration, zum Beispiel die
Kompositfüllung fest im Zahn zu verankern, ist es möglich, die Dentin-, als auch
die Schmelzstruktur mit Phosphorsäure (30 - 37%ig) zu ätzen. Dadurch wird die
Kollagenstruktur so aufgeraut, dass die Haftvermittler und die Füllung besseren
Halt erlangen. Es kann zur Rauch-, Nebel- oder Staubbildung von verschiedenen
Chemikalien (wie z.B. Amalgam) kommen, die am Auge zu schwerwiegenden
Verätzungen führen können. Man sollte nicht vergessen, dass verschiedene
Chemikalien über systemische Absorption zur Zerstörung innerer Strukturen des
Auges, wie z. B. der Retina und des Sehnervs, führen können [4].
1.3.5 Biologische Gefahren
Bakterien, Viren und Pilze können über Schleimhäute als Eintrittspforte in den
Organismus gelangen. Meist werden diese Keime durch die Turbinen auf
Höchsttouren in Verbindung mit Speichel und Blut durch die Luft geschleudert.
Dieses Geschehen wird auch Aerosolbildung bzw. Aerosolverbreitung genannt.
Durch den feinen Strahl kann es zu einer oberflächlich punktuellen Entzündung
der Hornhaut kommen, oder auch oberflächliche Keratitis punctata genannt [4].
1.3.6 Gefahren durch Strahlung
Nach seiner Wellenlänge wird Licht unter anderem in ultraviolette, sichtbare und
infrarote Strahlung unterteilt.
Es gibt somit viele Gefahren, die das Auge schädigen können. Ich möchte näher
auf die strahlungsbedingten Risikofaktoren und Einflüsse eingehen.
4
Strahlungsarten
2
Strahlungsarten
Das elektromagnetische Spektrum wird in Radiowellen, Mikrowellen, Infrarot,
sichtbare Strahlung, UV - Strahlung, Röntgenstrahlen, Gammastrahlung und
kosmische Strahlung unterteilt.
Abbildung 1: Spektrum elektromagnetischer Strahlung
Es wird hier näher auf die ultraviolette, die sichtbare und die infrarote Strahlung
des Lichtes von kurz- nach langwellig eingegangen.
5
Strahlungsarten
Ultraviolette - Strahlung
Sichtbare Strahlung
(Licht)
Infrarotstrahlung
UV-B
280 - 315 nm
UV-C
100 - 280 nm
200 nm
100 nm
UV-A
VIS
IR-A
IR-B
380 - 780 nm
780 - 1400 nm
1,4 - 3 µm
IR-C
315 - 380 nm
300 nm
400 nm
500 nm
600 nm
800 nm
700 nm
900 nm
1000 nm
3µm – 10 µm
3 µm
10 µm
Abbildung 2: Wellenlängen des Lichtes
2.1 Penetration von Augengeweben
Abhängig von der Wellenlänge kann man beim menschlichen Auge feststellen,
dass in einem Spektrum von 315 nm bis 1400 nm die Strahlen ins das Auge
eindringen. (Abb. 2)
6
Strahlungsarten
Abbildung 3: Penetration von Augengeweben
2.2 Ultraviolette Strahlung
Allgemein kann es durch die ultraviolette Strahlung kurzfristig zu einer Hornhaut-,
Bindehautentzündung und langfristig zu einer Linsentrübung (Grauer Star)
kommen.
2.2.1 UV-C Strahlung
UV - Licht mit einer Wellenlänge zwischen 100 nm - 280 nm wird als UV-C
bezeichnet. Die Atmosphäre filtert einen großen Teil dieser schädigenden
Strahlen. Die Ozonschicht hält den Anteil zwischen zirka 10 nm und 250 nm von
der Erdoberfläche ab. Das heißt, die UV-C Strahlung wird fast zur Gänze
abgeschirmt.
Wenn Licht zwischen 200 nm und 315 nm auf das Auge trifft, dann kann eine
Schädigung die Hornhaut und die Bindehaut betreffen. Dies wird als
Photokeratokonjuntivitis (Verblitzung) bezeichnet. Die Verblitzung ist eine
7
Strahlungsarten
Schädigung bedingt durch hohe UV - Belastung.
Die häufigste Ursache ist das Schweißen ohne Schutzbrille. Es kommt nach einer
Latenzzeit von 6 - 12 Stunden zu einer Horn- und Bindehautentzündung bis hin zu
einem Absterben betroffener Zellen. Dieser Vorgang geht mit Schmerzen und
Sehschärfenminderung einher. Durch die Regenerationsfähigkeit der
Augenoberfläche ist die Verblitzung eine reversible Erkrankung. Die Verblitzung
gehört zu den häufigsten Augenverletzungen [4,5].
Zwischen dem UV-C und dem UV-B Wellenlängenbereich gibt es
Überschneidungen. Ein Teil von der UV-C Strahlung, wenn überhaupt an der
Erdoberfläche, und UV-B Strahlen im Bereich von 200 nm - 315 nm, werden von
Hornhaut und Bindehaut abgeschirmt. Sie können somit nicht weiter in das Auge
eindringen.
2.2.2 UV-B Strahlung
Die UV-B Strahlung liegt bereits in einem Wellenlängenbereich von 280 nm - 315
nm. Auch durch sie kann es zum Phänomen des Verblitzens, z.B. bei einem
Aufenthalt im Hochgebirge kommen. Ein fehlender Augenschutz und die
zusätzliche Lichtreflexion durch Schnee kann den Effekt noch verstärken.
2.2.3 UV-A Strahlung
UV-A wird bei einem Wellenlängenbereich von 315 nm - 380 nm gemessen. Diese
Strahlung wird von der Atmosphäre nicht gefiltert und kann die Augen und die
Haut schädigen. In diesem Wellenlängenbereich können die UV-A Strahlen bis zur
Augenlinse eindringen und zu Hornhaut- und Bindehautentzündungen oder einer
Abtragung der Hornhaut (Ablation) führen.
Im Wellenlängebereich von 295 nm - 400 nm kann es bei langfristigem Einwirken
zu einer Kataraktentstehung kommen [6].
Die Katarakt (Grauer Star) ist eine Trübung der Linse, die vorwiegend bei älteren
Menschen auftritt (Cataracta senilis). Die Katarakt liegt vor, wenn die sonst klare
Linse trüb wird und zunehmend die Sicht des Patienten beeinträchtigt [5]. Als
8
Strahlungsarten
Risikofaktoren gelten Diabetes mellitus, Medikamente, UV - Strahlung sowie viele
andere Einflüsse. Sonderformen stellen beispielsweise die traumatischen
Katarakte, aber auch der Infrarotkatarakt (siehe 2.4), der Blitzstar und der
Strahlenstar dar.
Es kommt zu einer Verschlechterung der Sehkraft und zu einer verschwommenen
Sicht. Durch einen operativen Eingriff kann man diese Erkrankung in den Griff
bekommen. Heute ist dieser mikrochirurgische Eingriff einer der am häufigsten
durchgeführten Operationen am Auge. Dabei wird die getrübte Linse mit
Mikroinstrumenten entfernt und eine Kunstlinse eingesetzt.
2.3 Sichtbare Strahlung (Licht)
Licht ist die für uns sichtbare Strahlung in einem Wellenlängenbereich von 380 nm
- 780 nm. Diese Strahlung dringt bis zur Netzhaut vor und ergibt für uns ein
Farbenspektrum von lila über blau und grün bis zu gelb und schlussendlich rot.
Intensive Strahlung in diesem Bereich kann die Netzhaut schädigen. Bei einer
hohen Strahlungsleistung wird das Eindringen des Lichtes nicht mehr rechtzeitig
durch den Lidschlussreflex verhindert. Die Folge können irreparable Schäden für
das Auge sein.
Sichtbare- und ultraviolette Strahlung [7] können einen Schaden der Retina und
das Hornhautepithel verursachen [8].
2.4 Infrarotstrahlung
Die Infrarotstrahlung wird ähnlich der ultravioletten Strahlung in 3 Kategorien
unterteilt:
IR-A: 780 nm - 1400 nm
IR-B: 1,4 µm - 3 µm
9
Strahlungsarten
IR-C: 3 µm - 1mm
Der nahe infrarote Wellenlängenbereich (IR-A), Nahinfrarot, ist sehr gefährlich für
das Auge. In diesem Bereich ist kein automatischer Lidschlussreflex vorhanden,
der das Eindringen von Strahlen verhindert, da Nahinfrarot nicht von uns
wahrgenommen wird. IR-A Strahlen unter 1400 nm werden von der Netzhaut
absorbiert und können demnach zu Netzhautverbrennungen aber auch zur
Katarakt führen.
Infrarotstrahlen gehen von erhitzten Materialien, wie zum Beispiel von flüssigem
Glas aus. Diese können zu Schädigungen der Netzhaut und der Linse führen,
einen sogenannten Feuerstar, oder auch Infrarotstar genannt, hervorrufen.
Glasbläser, Schmelzer, Schmiede und Gießer, wie oben beschrieben, können
aufgrund ihrer Arbeit, diese Erkrankung bekommen. Es sind konkrete Sicherheitsund Schutzmaßnahmen einzuhalten.
Die längerwelligere Strahlung (IR-B Strahlung und IR-C Strahlen) der
Infrarotwellen wird vom Auge oberflächlich (Horn- und der Bindehaut) absorbiert.
Somit können Schäden der Hornhaut im Sinne von Verbrennungen und
Gewebsablösungen die Folge sein.
2.5 Laserstrahlung
Das Wort Laser steht für Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation
(d. h. Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung). Laser ist ein
physikalischer Effekt mit dem künstlich gerichtete Lichtstrahlen erzeugt werden
können. Bei der Lasereinwirkung auf das Auge kommt es zu einer
Strahlungsverstärkung durch eine stimulierte Strahlungsemission im Bereich von
100 nm bis 1 mm. So wird eine hohe Intensität mit großer Reichweite, durch die
Parallelität der Strahlen, erzielt.
In der Zahnmedizin kann der Laser z. B. Erbium:YAG, für den Abtrag von
Zahnhartsubstanz oder in der Parodontologie (Keimreduktion und
10
Strahlungsarten
Konkremententfernung) verwendet werden.
Diodenlaser werden in der Zahnmedizin für chirurgische Eingriffe, z. B.
Lippenbändchenentfernung, für die Keimreduktion in der Endodontie
(Wurzelkanalbehandlung) oder für das Bleaching der Zähne verwendet. Der
Vorteil der Laserbehandlung gegenüber der konventionellen Methode ist die, dass
der Patient weniger Schmerzen hat, die Setzung von Nähten teilweise überflüssig
wird, es weniger blutet, da die Wunde verödet ist und die behandelte Stelle
gleichzeitig dekontaminiert (keimfrei) wird.
11
Versuchsreihe
3
Versuchsreihe
Mit verschiedenen Polymerisationslampen wurde an Bindehautzellen der Einfluss
der Strahlung, der von diesen Geräten ausgeht, erforscht.
3.1 Polymerisationslampen
Polymerisationslampen werden in der Zahnheilkunde zur Erzeugung von
energiereichem Blaulicht, bei einer Wellenlänge von 380 nm - 550 nm, für die
Aushärtung von allen lichthärtenden Materialien, die in der Zahnmedizin
verwendet werden, gebraucht. Dazu zählen die Polymerisation von
Füllungsmaterialien, Bondings/Adhäsive, Unterfüllungen, Liner,
Fissurenversiegler, Provisorien und auch die Befestigung von Keramikinlays oder
Brackets. Als Lichtquellen für den Polymerisationsvorgang stehen
Halogenlampen, Plasmalampen, Laserlampen und LED - Lampen zur Verfügung.
Anfangs hat man in der Zahnmedizin ultraviolette Strahlung zur Aushärtung mit
Licht verwendet. Dies erzielte nur eine geringe Durchhärtungstiefe und
verursachte Augen- und Weichteilsschäden. Mit den Halogenlampen erreichte
man höhere Leistungsdichten und ein Bestrahlungsspektrum, das im visuellen
Licht liegt. Dagegen erzeugten die Plasma- und Laserlampen mit sehr starker
Lichtleistung eine hohe Wärmeentwicklung. Diese Geräte konnten sich am Markt
nicht durchsetzen, da sie zusätzlich auch teurer sind. Als neueste Entwicklung gilt
die LED - Lampe, eine Diode, die blaues Licht emittiert.
Um den Polymerisationsvorgang zu starten, wird ein Photoinitiator verwendet, wie
Kampferchinon. Das Lichtspektrum des Photoinitiators sollte mit dem
Wellenlängenbereich der Lampe bestmöglich übereinstimmen. Bei
Polymerisationslampen ist es wichtig, auf die richtige Lichtintensität und die
Bestrahlungsdauer zu achten. Man sollte eine ausreichende Lichtintensität
wählen, da sonst die Härtung der Materialien nicht vollständig stattfindet. Eine zu
hohe Lichtintensität dagegen kann zu einer starken Hitzeentwicklung, einem
12
Versuchsreihe
erhöhten Polymerisationsstress und einer Gefahr für die Pulpa führen.
Es gibt verschiedene Programme, die mit der Belichtungszeit und der
Lichtintensität gespeichert sind. Man kann selbstverständlich zwischen
Programmen und Belichtungszeiten variieren. Die Polymerisationsmodi sind mit
den Programmen der Lampen eng verbunden. Es gibt einen kontinuierlichen
Härtungsvorgang, bei dem die Höchstleistung der Lampe kontinuierlich erreicht
wird. Weiters gibt es ein stufenweises Härten der Materialien. Es erfolgt der
Vorgang bei niedriger Leistung und nach 10 Sekunden wird die Leistung bis zur
höchsten Intensität angehoben und bleibt dort. Bei der Softstartpolymerisation wird
10 Sekunden lang mit niedriger Energie bestrahlt, und dann erfolgt eine
kontinuierliche Steigerung der Leistung auf das Maximum. Durch diesen Soft Start
kann der Polymerisationsstress, der bei dem Polymerisieren mit hoher Leistung
auftritt, reduziert werden. Die Pre - Gelphase in der die Füllung noch Nachfließen
kann wird verlängert.
Auch bei dem Impulshärtungsvorgang beginnt man niedrig, pausiert dann für zirka
3 Minuten und bestrahlt abschließend mit hoher Energie. Schlussendlich gibt es
noch das sogenannte Schnellhärten, wobei in kurzen Zeiten mit sehr hoher
Leistung bestrahlt wird [9].
3.1.1 Bluephase (Ivoclar Vivadent)
Die Bluephase ist eine LED - Polymerisationslampe der Firma Ivoclar Vivadent.
Bei einem Wellenlängenspektrum von 380 nm - 515 nm werden Lichtinitiatoren,
die zur Aktivierung des Aushärtungsvorganges nötig sind, verwendet. Diese
Polymerisationslampe bietet verschiedene Module, die in High Power, Low Power
und Soft Start Programme eingeteilt werden. Je nach Modul wird eine bestimmte
Lichtintensität von 650 mW/cm², bei dem Low Power Programm, bis zu 1200
mW/cm² des High Power Moduls ausgestrahlt. Diese Werte können
Abweichungen um 10% haben. Belichtungsprogramm und Belichtungszeit können
individuell eingestellt werden. Die Bluephase ist mit einem Ventilator, der sehr
leise arbeitet, und einem Akku ausgestattet. Deshalb ist sie kabellos, und das hat
zur Folge, dass das Gerät sehr handlich und ohne lästige Kühlungsphasen zu
13
Versuchsreihe
bedienen ist. Ein Blendschutzkegel oder Blendschutzschild, welche die Strahlung
vom Arzt und Patienten etwas abschirmen, können ebenso mitgeliefert werden.
Diese Teile sollten in Verwendung sein, oftmals stören sie aber bei der
Behandlung.
Folgende Sicherheitshinweise sind unter anderem zu beachten: Eine direkte oder
indirekte Bestrahlung der Augen ist zu vermeiden. Längere Bestrahlungen sind für
das Auge unangenehm und können Schäden hervorrufen. Es wird deshalb
empfohlen, den mitgelieferten Blendschutz zu verwenden. Personen, die
allgemein lichtempfindlich reagieren, die Medikamente wegen Lichtempfindlichkeit
oder photosensibilisierende Medikamente einnehmen, eine Augenoperation hinter
sich haben oder die über längere Zeit mit diesem Gerät oder in seiner Nähe
arbeiten, sollten dem Licht des Gerätes nicht ausgesetzt werden und orange
Schutzbrillen tragen, die Licht unterhalb einer Wellenlänge von 515 nm
absorbieren [10].
Abbildung 4: Bluephase (Ivoclar Vivadent)
Abbildung 5: Module der Bluephase
14
Versuchsreihe
3.1.2 Bluephase 20i (Ivoclar Vivadent)
Diese LED - Polymerisationslampe besitzt ebenfalls Module, wobei zusätzlich eine
höhere Leistung von bis zu 2.000 mW/cm² mit dem Turbo Modul erreicht wird. Sie
funktioniert mit einem neu entwickelten polywave LED - System. Hier sind zwei
verschiedenen LEDs vorhanden, die einmal bei einer Wellenlänge von 410 nm
und zweitens bei der Wellenlänge von 470 nm ihre dominante Leistung zeigen. Da
sie ein so breites Wellenlängenspektrum abdeckt, ist die Bluephase 20i bei vielen
Lichtinitiatoren verwendbar. Sie verfügt über einen Akkubetrieb und über eine
Dauerkühlung durch den integrierten Ventilator.
Abbildung 6: Bluephase 20i (Ivoclar Vivadent)
Abbildung 7: In 5 Sekunden mit dem Turbo Programm
15
Versuchsreihe
3.1.3 Polylux II (KaVo)
Die Polylux II ist eine Halogenlampe, die eine Wellenlänge von 400 nm - 500 nm
mit einer Lichtintensität von 850 mW/cm² ausstrahlt. Die Leistung der
Halogenlampe beträgt 80 Watt. Durch eine hohe Hitzeentwicklung der schon
älteren Generation von Polymerisationsgeräten müssen auch dementsprechende
Kühlungsphasen durch Ventilatoren berücksichtigt werden. Ein anderes Problem
ist dadurch gegeben, dass Halogenlampen eine Lebensdauer von 50 - 75 Stunden
im Dauerbetrieb haben. Daraus folgt, dass die Lichtquelle immer wieder
ausgetauscht werden muss. Dieses Gerät ist nicht kabellos, daher auch nicht so
einfach zu handhaben.
Abbildung 8: Polylux II (KaVo)
3.2 Bindehautzellkultur
3.2.1 CHANG – Zellen
Es werden sogenannte CHANG - Zellen (Co. ATCC, CCL -20.2, clone 1 - 5c - 4m,
Wong - Kilbourne derivates of CHANG conjunktiva, Manassas, Virginia, USA)
verwendet. Diese sind kultivierte, humane Bindehautzellen. Die Zelllinie der
CHANG - Zellen besitzt HeLa - Marker Chromosomen und ist immortalisiert. Sie
zeigen auch ein adhärentes Wachstumsverhalten und produzieren Keratin.
16
Versuchsreihe
3.2.2 Kultivierung
Gelagert werden die Zellen in Flüssigstickstoff bei – 196°C. Vor dem
Versuchsbeginn werden sie aufgetaut und in 10 ml Kulturmedium resuspendiert.
Um das DMSO (Dimethylsulfoxid), welches einen Gefrierschutz für die Zellen
bietet, zu entfernen, werden die Zellen fünf Minuten bei 800 U/min zentrifugiert,
wieder in 1 ml Kulturmedium resuspendiert und in eine 25 cm² fassende
Kulturflasche (Sarstedt, Wiener Neudorf, Austria) eingefüllt.
Nun werden 4 ml DMEM mit 1% P/S und 10% FBS (Fetal Bovine Serum, PAA,
Pasching, Österreich) hinzugegeben und im CO2 - Brutschrank (Heracell 240,
Kendro Heraeus, Berlin, Deutschland) bei 37°C inkubiert. Das Medium soll nach
zwei bis drei Tagen gewechselt werden. Die Zellen müssen unter dem
Phasenkontrastmikroskop (Axio, Observer Z1, Zeiss, Göttingen, Deutschland)
beobachtet und beurteilt werden. Anschließend sind die Zellen bereit für die
Versuchsreihe, unter der Bedingung, dass sie zu 90% konfluent sind.
Abbildung 9: Phasenkontrastmikroskop
17
Versuchsreihe
3.2.3 Zellsuspension
Um eine Zellsuspension vorzubereiten, sind folgende Schritte notwenig. Zuerst
wird das Medium der CHANG - Zellen aus der Kulturflasche entfernt, und der
Zellrasen vorsichtig mit physiologischer Kochsalzlösung gespült. Die Zellen
werden mit 1 ml Trypsin (Biochrom, Berlin, Deutschland) überschichtet und zirka
zwei Minuten im Brutschrank inkubiert, bis sie sich vom Flaschenboden gelöst
haben. Dies wird unter dem Mikroskop überprüft. Anschließend wird die
Trypsinwirkung wieder gestoppt, dafür setzt man 5 ml Medium zu und füllt die
Zellsuspension in ein Zentrifugenröhrchen. Dieses wird für fünf Minuten bei 800
U/min zentrifugiert. Danach wird der Überstand abgegossen und das Zellpellet in 2
ml Medium resuspendiert, und im CASY1 Cell Counter gemessen. So kann man
die Zellzahl und die jeweilig gewünschte Zelldichte messen.
3.2.4 Zellzahlbestimmung mittels CASY1 Cell Counter
Mit dem CASY1 Cell Counter (Modell TT, Schärfe - System, Reutlingen,
Deutschland) können die Zellzahl, das Zellvolumen und der Zelldurchmesser
bestimmt werden.
Durchführung: Es werden 0,1 ml Zellsuspension und 9,9 ml CASYton isotone
Messlösung (Schärfe - System, Reutlingen, Deutschland) in einem CASY Messgefäß vermischt und im Messgerät fixiert. Mit der gemessenen Zelldichte
wird berechnet, wie viel an Zellsuspension vorhanden sein muss, um eine
Zelldichte von 50.000 Zellen/ml zu erhalten. Für diese Berechnung wird folgende
Formel angewandt:
Gewünschte Zellzahl/ml x benötigte Menge an Zellsuspension in ml
Gemessene Zellzahl/ml
18
Versuchsreihe
Abbildung 10: CASY1 Cell Counter
3.3 Versuchsansatz
Am 1. Versuchstag werden die Zellen, wie folgt, ausgesät.
3.3.1 Aussaat
Die Zellen werden auf einer sogenannte 96 - Well - Platte (Becton Dickinson and
Company, Franklin Lakes, USA) ausgesät. Dabei werden pro Well 200 µl Medium
(DMEM 10%) mit einer Dichte von 50.000 Zellen/ml exakt verteilt. Danach werden
die Well - Platten für 24 Stunden im CO2 - Brutschrank bei 37C° inkubiert.
19
Versuchsreihe
Abbildung 11: 96 - Well - Platte
Am 2. Versuchtag, nach 24 Stunden Inkubation, werden die Zellen unter dem
Phasenkontrastmikroskop begutachtet. Danach wird aus den Wells das Medium in
der sterilen Werkbank entfernt und jedes Well mit 20 µl Medium ohne Serum
überschichtet.
Abbildung 12: Sterile Werkbank
20
Versuchsreihe
Es werden die Well - Platten wie folgt bestrahlt: In den äußersten Reihen wird
Aqua dest. (A) eingefüllt, um eine Verdunstung zu vermeiden. Die weiteren 4
Gruppen zu je 8 Wells werden mit 20 µl Medium ohne Serum überschichtet. Die
Wells mit der Aufschrift Probe (P) bestrahlt man mit den jeweiligen Programmen
der Polymerisationslampen. Jene Wells, mit der Aufschrift Kontrolle (K), werden
nicht bestrahlt.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
B
A
K
K
P
P
A
A
K
K
P
P
A
C
A
P
P
K
K
A
A
P
P
K
K
A
D
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
E
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
F
A
K
K
P
P
A
A
K
K
P
P
A
G
A
P
P
K
K
A
A
P
P
K
K
A
H
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
Tabelle 1: Pipettierschema einer 96 - Well - Platte
A = Aqua dest., P = Probe (Bestrahlte Zellen), K = Kontrolle (Zellen)
Abbildung 13: Bestrahlungsvorbereitung
21
Versuchsreihe
3.3.2 Bestrahlung und Inkubation der CHANG - Zellen
Sind die Wells zur Bestrahlung bereit, wird die erste Well - Platte mit der
Bluephase (Ivoclar Vivadent) bestrahlt. Diese Programme und Intensitäten stehen
zur Verfügung.
Programm
Zeit
Intensität
High Power
10 sec
> 800 mW/cm²
Low Power
10 sec
~ 500 mW/cm²
Soft Start
10 sec
~ 500 mW/cm² - ~ 800 mW/cm²
High Power
30 sec
> 800 mW/cm²
Tabelle 2: Module der Bluephase
Es werden in der ersten Gruppe, in der linken oberen Ecke, mit der High Power
fünf Sekunden lang jeweils 2 Wells bestrahlt, und 2 als Kontrolle nicht bestrahlt.
Rechts oben wird das gleiche mit dem Low Power Programm zehn Sekunden
gemacht. Es folgen links unten die Gruppe der Soft Start Programme und rechts
unten, die der High Power mit einer Bestrahlungszeit von 30 Sekunden.
22
Versuchsreihe
Abbildung 14: Bestrahlungsvorgang
Die zweite Well - Platte wird mit der Bluephase 20i (Ivoclar Vivadent) bestrahlt.
Programm
Zeit
Intensität
Turbo Power
5 sec
> 1.200 mW/cm²
High Power
10 sec
~ 1.000 mW/cm²
Low Power
10 sec
~ 600 mW/cm²
Soft Start
15 sec
~ 600 mW/cm² - ~ 1.000
mW/cm²
Tabelle 3: Module der Bluephase 20i
Wie schon beschrieben, wird diese Well - Platte nach dem gleichen Schema
bestrahlt, mit der Ausnahme, dass statt dem High Power Programm der
Bluephase das Turbo Power Programm der Bluephase 20i hinzukommt.
23
Versuchsreihe
Eine weitere Well - Platte wird mit der Polylux II (KaVo) wie folgt bestrahlt:
Programm
Zeit
Intensität
High Power (Bluephase 20i)
90 sec
~ 1.000 mW/cm²
Polylux II
40 sec
~ 300 mW/cm²
Polylux II
80 sec
~ 300 mW/cm²
Polylux II
120 sec
~ 300 mW/cm²
Tabelle 4: Module der Bluephase 20i und der Polylux II
Um die Lichtintensität zu überprüfen, wird mit einem Demetron Model 100 Curing
Radiometer die Intensität gemessen und wie in den Tabellen oben notiert. Diese
Intensität weicht meist von den Vorgaben des Herstellers ab. Allgemein wird für
direkte Restaurationen eine Lichtintensität von mindestens 400 mW/cm² genannt.
Bei indirekten Restaurationen, Belichtung durch Zahnhartsubstanz oder durch
keramische Restaurationen, ist eine Lichtintensität von mindestens 1.000 mW/cm²
erforderlich. Nach den Angaben des Herstellers sollte eine Intensität von 650
mW/cm² bei Low Power bis hin zu 1.200 mW/cm² bei der High Power und sogar
2.000 mW/cm² - 2.200 mW/cm² bei dem Turbo Modul vorliegen. Es wird auf eine
mögliche Abweichung von 10% hingewiesen. Da mit dem Alter der Geräte die
Intensität abnimmt ist eine regelmäßige Kontrolle durchzuführen.
Nach der Bestrahlung wird im Phasenkontrastmikroskop kontrolliert, ob eine
Sofortreaktion an den Zellen sichtbar wird. Dies war bei den Versuchen nicht der
Fall. Bevor die Zellen wieder 24 Stunden inkubiert werden, wird das Medium
entfernt, und die Wells werden mit 100 µl vom 10%igen DMEM aufgefüllt.
24
Versuchsreihe
Am 3. Versuchstag werden die Testergebnisse mit dem MTS - Test gemessen
und mit dem ELISA - Reader ausgewertet.
3.3.3 Zellaktivitätsmessung mittels MTS - Test
Mit dem MTS - Test wird die Zellaktivität kolorimetrisch ermittelt. MTS steht für ein
gelbes Tetrazoliumsalz [3-(4,5-Dimethyldiazol-2-yl)-2,5-diphenyltetrazoliumbromid,
Promega, Madison, Wisconsin, USA], welches durch mitochondriale
Dehydrogenasen stoffwechselaktiver Zellen zu einem blau - violetten Formazan Produkt reduziert wird. Mit einem ELISA - Mikrotiterplatten - Lesegerät (Anthos
Reader 2010, Anthos Mikrosysteme GmbH, Krefeld, Deutschland) wird die
Extinktion des MTS - Reaktionsprodukts bei Wellenlängen von 492 nm und 620
nm gemessen. Dabei gilt, je höher die Extinktion, desto vitaler sind die Zellen.
3.3.4 Auswertung
Die Zellen werden nach 24 Stunden Inkubation nun noch einmal auf
zytomorphologische Veränderungen unter dem Phasenkontrastmikroskop
untersucht. Danach wird in der Werkbank das Medium entfernt und jedem Well
100 µl frisches 10%iges DMEM zugesetzt. Dazu pipettiert man 10 µl MTS Reagenz, und dann werden die Platten für 2 Stunden bei 37°C im CO2 Brutschrank inkubiert. Nach 2 Stunden werden die Platten mit dem ELISA Reader ausgewertet.
Abbildung 15: ELISA - Reader
25
Versuchsreihe
3.4 Ergebnisse
3.4.1 Mikroskopische Analyse der bestrahlten CHANG - Zellen
Man kann beobachten, dass die Strahlung nicht in die angrenzenden Wells
eindringt. Somit erfolgt die gezielte Bestrahlung eines Wells. Es zeigte sich bei
den CHANG - Zellen, die entweder mit den LED - Lampen oder Halogenlampen
bestrahlt wurden, keine Sofortreaktion unmittelbar nach der Bestrahlung.
Abbildung 16: Kontrollzellen
Bei jenen CHANG - Zellen, die mit LED - Polymerisationslampen bestrahlt wurden,
zeigte sich nach 24 Stunden Inkubation eine Verringerung von 92% - 99% der
Zellvitalität im Vergleich zu den Kontrollzellen.
Im Vergleich der mit Halogenlampen bestrahlten CHANG - Zellen gegenüber den
Kontrollzellen, die eine 100% Zellvitalität aufweisen, ist jedoch eine etwas
deutlichere Veränderung nachzuweisen. Die Analyse der mit Halogenlampen
bestrahlten Zellen zeigt nach der Inkubation von 24 Stunden eine Senkung der
Zellvitalität auf 91% - 93%.
26
Versuchsreihe
Abbildung 17: Polylux II bestrahltes Well für 120 sec
In der Abbildung 17 zeigen sich eine Deformierung und eine Verringerung der
Zellen im Vergleich zu den Kontrollzellen (Abbildung 16).
3.5 MTS - Testresultate
Es wurde ein MTS - Test durchgeführt, um die Einflüsse der Bestrahlung auf die
CHANG - Zellen zu quantifizieren. Da die Vitalität der Zellen mit der Aktivität ihrer
mitochondrialen Dehydrogenasen korreliert, kommt es zur Bildung eines
Farbstoffes, dessen Intensität von der Zellaktivität abhängt. Daraus ergeben sich
Extinktionswerte, die mit dem ELISA - Reader gemessen werden. Es wird von
jeder bestrahlten Well - Gruppe eine Kontrollreihe angelegt. Diese Kontrollwerte
benötigt man, um exakte Ergebnisse zu erzielen. In der Arbeit werden die
Probenwerte mit den Werten der Kontrollreihe anschließend sorgfältig verglichen.
27
Versuchsreihe
Abbildung 18: 96 - Well - Platte nach 24 Stunden Inkubation
Die Tabellen 5, 6 und 7 zeigen die exakten Extinktionswerte der Proben (rot) und
der Kontrollen (grün) bei den verschiedenen Polymerisationslampen und den
dazugehörigen Bestrahlungsprogrammen.
28
Versuchsreihe
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
B
A
0,757
0,872
0,971
0,942
A
A
0,924
0,925
1,024
0,993
A
C
A
0,848
0,838
0,87
0,98
A
A
0,94
0,952
0,94
0,971
A
D
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
E
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
F
A
1,088
0,868
0,846
0,959
A
A
0,925
0,959
0,997
0,93
A
G
A
0,804
0,944
0,862
1,032
A
A
0,884
0,862
0,919
0,958
A
H
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
Tabelle 5: Extinktionswerte der Bluephase nach 24 Stunden Inkubation
Programm
Zeit
Intensität
Ergebnis
High Power
10 sec
> 800 mW/cm²
Kontrolle: 100%
Probe: 103%
Low Power
10 sec
~ 500 mW/cm²
Kontrolle: 100%
Probe: 104%
Soft Start
10 sec
~ 500 mW/cm² - ~
Kontrolle: 100%
800mW/cm²
Probe: 92%
High Power
30 sec
> 800 mW/cm²
Kontrolle: 100%
Probe: 98%
Tabelle 6: Ergebnisse der Bluephase
29
Versuchsreihe
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
B
A
0,872
0,918
0,949
0,882
A
A
0,752
0,873
0,848
0,759
A
C
A
0,91
0,968
0,947
0,912
A
A
0,773
0,818
0,846
0,863
A
D
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
E
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
F
A
0,716
0,867
0,917
0,917
A
A
0,828
0,852
0,871
0,889
A
G
A
0,753
0,741
0,836
0,845
A
A
0,800
0,811
0,851
0,884
A
H
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
Tabelle 7: Extinktionswerte der Bluephase 20i nach 24 Stunden Inkubation
Programm
Zeit
Intensität
Ergebnis
Turbo Power
5 sec
> 1.200 mW/cm²
Kontrolle: 100%
Probe: 102%
High Power
10 sec
~ 1.000 mW/cm²
Kontrolle: 100%
Probe: 96%
Low Power
10 sec
~ 600 mW/cm²
Kontrolle: 100%
Probe: 102%
Soft Start
15 sec
~ 600 mW/cm² - ~
1.000 mW/cm²
Kontrolle: 100%
Probe: 99%
Tabelle 8: Ergebnisse der Bluephase 20i
30
Versuchsreihe
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
B
A
0,601
0,642
0,607
0,577
A
A
0,759
0,853
0,825
0,782
A
C
A
0,590
0,588
0,623
0,661
A
A
0,739
0,863
0,988
0,918
A
D
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
E
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
F
A
0,888
0,873
0,803
0,923
A
A
0,836
0,808
0,774
0,650
A
G
A
0,793
0,887
0,930
0,973
A
A
0,812
0,670
0,742
0,745
A
H
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
A
Tabelle 9: Extinktionswerte der Bluephase 20i und der Polylux II nach 24
Stunden Inkubation
Programm
Zeit
Intensität
Ergebnis
High Power
90 sec
~ 1.000 mW/cm²
Kontrolle: 100%
(Bluephase 20i)
Polylux II
Probe: 94%
40 sec
~ 300 mW/cm²
Kontrolle: 100%
Probe: 91%
Polylux II
80 sec
~ 300 mW/cm²
Kontrolle: 100%
Probe: 92%
Polylux II
120 sec
~ 300 mW/cm²
Kontrolle: 100%
Probe: 93%
Tabelle 10: Ergebnisse der Bluephase 20i und der Polylux II
31
Versuchsreihe
Aus den Extinktionswerten der Proben und denen der Kontrollgruppen berechnet
man jeweils den Mittelwert. Bei den errechneten Prozentwerten, die sich über den
100% der Kontrollgruppe befinden, ist eine Zunahme der Zellvitalität zu erkennen.
Bei den Platten, die mit der Bluephase bestrahlt wurden, berechnete ich bei der
High Power (10 Sekunden) einen Mittelwert von 103%. Erst nach längerer
Bestrahlung, High Power (30 Sekunden), ergab sich eine Verminderung der
Zellvitalität auf 98%. Nach der Bestrahlung der Low Power (10 Sekunden) habe
ich einen Wert von 104% erhalten. Die Soft Start Bestrahlung erzielte eine Wert
von 92%. Anhand der Bluephase 20i Extinktionswerte berechnete ich eine
Mittelwert bei der Turbo Power (5 Sekunden) von 102%. Mit der High Power (10
Sekunden) ergab sich ein Wert von 96%. Nach der Low Power Bestrahlung (10
Sekunden) errechnete ich 102% Zellvitalität und mit dem Soft Start Programm
kam ich auf eine Mittelwert von 99%. Bei den Zellen, die mit der Polylux II
bestrahlt wurden berechnete ich den Mittelwert von 91% bei Zeitintervall von 40
Sekunden, 92% bei 80 Sekunden und 93% nach 120 Sekunden Bestrahlung.
Anhand der Abbildung 19, 20 und 21 möchte ich die Abnahme der Zellvitalität, der
mit LED - Polymerisationslampe (Bluephase und Bluphase 20i) und der
Halogenlampe (Polylux II) bestrahlten CHANG - Zellen verdeutlichen. Man sieht,
wie sich die Zellaktivität nach 24 Stunden Inkubation im CO2 - Brutschrank
verringert hat.
Bei der Bluephase liegen die Werte bei 92% - 98%, das bedeutet eine Abnahme
der Zellvitalität von 2% - 8%. Wobei auffällig ist, dass die Soft Start Programme
am schlechtesten ausfallen. Möglicherweise ist das der Fall, weil die Zellen
anfangs im Wachstum gestört und dann durch noch höhere Energie zusätzlich
irritiert wurden.
32
Versuchsreihe
Zellvitalität
105%
100%
95%
90%
85%
High Power Low Power
(10 sec)
Soft Start
Kontrolle
High Power
(30 sec)
Probe
Abbildung 19: Zellveränderung, der mit der Bluephase bestrahlten CHANG Zellen
Aus der folgenden Abbildung (Abb. 20) ergibt sich, dass mit der Bluephase 20i
Lampe die Vitalität der Zellen bei 96% - 99% liegt. Das bedeutet eine Abnahme
der Zellaktivität von 1% - 4%.
Zellvitalität
105%
100%
95%
90%
85%
Turbo
Power
High Power Low Power
Kontrolle
Soft Start
Probe
Abbildung 20: Zellveränderung, der mit Bluephase 20i bestrahlten CHANG Zellen
33
Versuchsreihe
Bei der Polylux II sehen wir, dass gegenüber den Kontrollwerten eine Abnahme
der Zellaktivität von 7% - 9% vorliegt. Die Werte liegen um 91% - 93%.
Zellvitalität
105%
100%
95%
90%
85%
40 sec
80 sec
Kontrolle
120 sec
Probe
Abbildung 21: Zellveränderung, der mit Polylux II bestrahlten CHANG Zellen
Um zu beobachten, wie sich LED - bestrahlte Zellen verhalten, die nicht nach
Vorschrift behandelt wurden, habe ich noch eine Versuchsreihe mit hoher Energie
der Bluephase und der Bluephase 20i durchgeführt.
Programm
Zeit
Intensität
Ergebnis
High Power
90 sec
~ 1.000 mW/cm²
Kontrolle: 100%
(Bluephase 20i)
High Power
(Bluephase)
Probe: 94%
30 sec
> 800 mW/cm²
Kontrolle: 100%
Probe: 98%
Tabelle 11: Hohe Bestrahlungszeit mit der Bluephase und der Bluephase 20i
34
Versuchsreihe
Hierbei ist zu erkennen, dass im Gegensatz zu den vorgeschriebenen Zeiten bei
längeren Bestrahlungszeiten eine niedrigere Zellvitalität vorliegt. Daher ist bei der
Polymerisation auf die Angaben des Herstellers genau zu achten. Bei oftmals
wiederholten und langen Bestrahlungsvorgängen ist ein Augenschutz
empfehlenswert. Da eine Dauerbelastung, welcher der Zahnarzt ausgesetzt sein
kann, schwer zu überprüfen ist, sollte er gerade deshalb die Vorsichtsmaßnahmen
einhalten.
35
Diskussion
4
Diskussion
4.1 Die Bindehaut
Die Bindehaut umkleidet den vorderen Teil des Augapfels (Conjunctiva bulbi) und
geht in den Umschlagsfalten auf die Innenseite der Lider über (Conjunctiva tarsi).
Sie dient einerseits als Verschiebeschicht, andererseits bilden ihre Drüsen
(Becherzellen und akzessorische Tränendrüsen) wichtige Benetzungsstoffe für die
Augapfeloberfläche [1].
Abbildung 22: Anatomischer Aufbau der Bindehaut
Diese Arbeit zeigt, dass die untersuchten Polymerisationslampen (LED- und
Halogenlampen), die in der Zahnmedizin Anwendung finden, unter bestimmten
Umständen nicht schädigend für die Bindehautzellen des Auges sind. Diese
Erkenntnis gilt aber nur dann, wenn die Geräte nach Vorschrift verwendet und
gewartet werden. Da sich diese Forschungsarbeit ausschließlich auf die Bindehaut
bezieht, kann eine Schädigung der Netzhaut oder anderer Teile des Auges nicht
ausgeschlossen werden. Ist eine oftmalige Verwendung der
Polymerisationslampen gegeben, dann sollte man sich dennoch vor den Strahlen
schützen. Unbedingt sind die verschiedenen Module mit der jeweiligen
36
Diskussion
Bestrahlungsdauer einzuhalten.
Früher, als noch UV - Lampen zum Einsatz kamen, waren Augen- und
Weichteilsschäden eher zu befürchten. Mittlerweile wird mit den LED Polymerisationslampen, welche die aktuellste Technik aufweisen, eine effiziente
Zahnbehandlung gewährleistet und eine Schädigung der Augen ist kaum zu
erwarten.
4.2 Halogenlampen versus LED - Lampen
Bei Halogenlampen wird durch die Zugabe von Iod oder Brom (Halogene) eine
längere Lebensdauer der Glühlampe erzielt. Das Iod und der Restsauerstoff
reagieren mit den Wolframatomen des Glühdrahtes [11].
Abbildung 23: Halogenglühlampe
Die LED (Light Emitting Diode) ist ein elektronisches Halbleiterelement. Wenn
Strom in Durchlassrichtung durch die Diode fließt, wird Licht erzeugt [12].
37
Diskussion
Abbildung 24: Leuchtdiode (LED)
Die LED - Technologie findet man schon in vielen Bereichen des täglichen
Lebens, so zum Beispiel in der Verkehrssignaltechnik oder in der Architektur. Aber
auch in der Medizin fasst die LED - Technologie immer mehr Fuß.
LEDs haben im Vergleich zu Halogenlampen eine unüberbietbare Lebensdauer
und sie sind viel Energie effizienter. Halogenleuchten haben den Nachteil, dass
sie genauso wie Glühlampen, viel Wärme erzeugen und daher eine intensive
Kühlung benötigen. Dadurch entstehen lästige Kühlungspausen. Ihre
Energieausbeute beträgt weniger als ein Prozent und die Leuchtkraft nimmt nach
2.000 bis 4.000 Stunden, je nach Halbleitermaterial und Betriebsbedingungen ab.
LED - Leuchten haben eine Lebensdauer bis zu 100.000 Stunden.
Der Zahnarzt soll bei der Wahl des richtigen Behandlungsgerätes verschiedene
Kriterien beachten. Am wichtigsten ist es, möglichst effizient zu polymerisieren um
eine lange Haltedauer der Restauration zu gewährleisten. Dafür benötigt man eine
Lampe mit ausreichend hoher Lichtintensität. Eine hohe Lichtintensität bedeutet
aber auch einen erhöhten Polymerisationsstress in z. B. einer Kompositfüllung. Im
Gegenzug dazu ist es von großer Bedeutung wenig Schaden an den
nahegelegenen Gebieten, wie der Pulpa, zu erzeugen.
38
Diskussion
Bei Halogen- und LED - Lampen ist bei zu hoher Lichtintensität oder langen
Belichtungszeiten eine Schädigung der Pulpa nicht auszuschließen. Direkte
Restaurationen sind schon mit einer Lichtintensität von 400 mW/cm² möglich,
jedoch gelten 1.000 mW/cm² als ideal, da auch bei indirekten Restaurationen eine
genügende Durchhärtungstiefe erreicht wird. Die tatsächliche Lichtintensität kann
von den Angaben des Herstellers beträchtlich abweichen [13].
Eine optimale Anregung der Photoinitiatoren ist für eine optimale Polymerisation
von Bedeutung. Dies hängt sehr vom Emissionsspektrum der Lampe ab.
Halogenlampen decken ein weites Spektrum ab. Man hat mit LED - Licht per se
ein stärker begrenztes Spektrum als mit Halogenlicht. Durch die neue Entwicklung
der „Polywave Technik“ gelingt es auch bei LED - Lampen, ein annähernd gutes
Ergebnis zu erzielen [14]. Da die „Polywave Technik“ mit zwei LEDs funktioniert,
die bei einer Wellenlänge von 410 nm und 470 nm ihre dominante Leistung
ausweiten.
Weiters ist aufgrund eines etwaigen Energieverlustes auf die Streuung des
blauen Lichtes zu achten. Ein parallelwandiger Lichtleiter dient zur Verminderung
des Streuverlustes, der bei einem gewissen Abstand zur Restauration entstehen
kann. Zum Beispiel reduziert sich bei Turbo - Lichtleitern die Bestrahlungsenergie
ab einem Abstand von 5 mm um die Hälfte. Es haben sich Lichtleiter, die aus
einzelnen Glasfasern bestehen und in ein Schutzglas mit genau definierter
Lichttransmission eingebettet sind, bewährt.
LED - Lampen sind wegen ihrer modernen Bauweise kleiner und leichter als die
kabelbetriebenen Halogenlampen. Auch der Stromverbrauch ist geringer, so
können LED - Polymerisationslampen mit Akkus betrieben werden [10]. Ein
Dauerbetrieb bis zu 10 Minuten wird erreicht. Dazu kommt das mögliche
Wechseln der Akkus. Durch die höhere Wärmeentwicklung der Halogenlampen
entstehen oftmals lästige Kühlungsphasen der Ventilatoren.
Allgemein ist zu sagen, dass man sich als Zahnarzt vor der auftretenden Strahlung
schützen soll, da jedes Gerät mit beliebig langen und beliebig hohen Intensitäten
verwendet werden kann. Eine kurzfristige Blendwirkung aufgrund des Lichtstrahles
39
Diskussion
kann für den Zahnarzt und dessen folgende Behandlungsschritte störend sein. Der
Patient ist normalerweise nicht zu schützen, da unter sorgfältiger Handhabung auf
ihn keine wiederholt lange Bestrahlungszeit zukommt. Bei Kindern ist dennoch
darauf zu achten, dass sie wegen der jugendlichen, nicht sehr belastbaren Augen,
nicht direkt in den Strahl des Lichts blicken.
Auf alle Fälle soll man nach den Vorschriften des Herstellers vorgehen und
regelmäßig eine Überprüfung des Gerätes durchführen. Weiters sollte man, in
regelmäßigen Abständen die Lichtintensität mit einem Radiometer kontrollieren.
Man sollte sich, nicht nur wegen der Gefahr der Strahlung mit einer Brille
schützen, sondern auch wegen der anderen Gefahren, die in dieser Arbeit
beschrieben wurden, und die nicht außer Acht zu lassen sind. Sowohl der
Gesichtsbereich als auch die Hände sollen mit Mundschutz und Handschuhen
geschützt werden.
40
Schutzmaßnahmen
5
Schutzmaßnahmen
Zur Wahl der Schutzmaßnahmen gibt es arbeitsrechtliche Empfehlungen für den
Zahnarzt. An diese Gefahrenkennzeichnung sollte man sich halten. Dennoch sind
weitere Faktoren, wie die individuelle Passgenauigkeit und Arbeitsumgebung für
die Anschaffung eines Augenschutzes relevant.
5.1 Auswahl eines Augenschutzes
Bei der Auswahl eines Augenschutzes sollten sich die Unternehmer und ihre
Fachkräfte mit den Regeln für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
auseinandersetzen. Je nach Kosten und individuellen Vorlieben kann ein Schutz
zur Minderung der Gefahreneinflüsse gefunden werden. Eine Erprobung des
Schutzes ist zu empfehlen, da oftmals eine Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe
gegeben sein kann.
5.1.1 Gestellbrillen
Unter einer Gestellbrille versteht man einen Augenschutz, der mit verschiedenen
Teilen am Ohr befestigt sein kann. Zum einen können sie seitlich einen Schutz
durch Seitenschutzplatten bieten, zum anderen ist ein Schutz von oben möglich,
indem ein geeigneter Aufbau gefertigt wird. Die Sichtscheiben der Gestellbrille
können aus einem Ganzen oder zwei getrennten Scheiben bestehen. Das Material
kann aus Kunststoff oder Metall sein. Optional gibt es Gestellbrillen mit einer
aufgesetzten Lupenbrille.
41
Schutzmaßnahmen
Abbildung 25: 3M ™ Schutzbrille klar
Abbildung 26: Lupenbrille "rido - med" (Eschenbach)
Falls Brillenträger unter den Verwendern sind, müssen diese ihre eigenen
optischen Brillen auch in ihre Überlegungen einbeziehen. Dazu gibt es diese
Hilfsmittel:
5.1.2 Überbrillen
Überbrillen sind besonders geeignet für optische Brillenträger. Diese können sich
die etwas größere Schutzbrille über ihre eigene Brille setzen.
42
Schutzmaßnahmen
Abbildung 27: Überbrille Uvex BT farblos
5.1.3 Korrektionsschutzbrillen
Korrektionsschutzbrillen sind mit Sicherheitsscheiben, die über eine integrierte
optische Korrektur verfügen, ausgestattet. Diese werden meist als Form von
Gestellbrillen gefertigt.
5.1.4 Korbbrillen
Korbbrillen bestehen aus weichen Materialien und legen sich wie ein Korb direkt
an die Gesichtshaut an und bieten so einen abgeschlossenen Raum zum Schutze
des Auges.
5.1.5 Vorstecker
Vorstrecker sind Tragkörper mit einer Fassung für Sichtschutzscheiben, die auf
die Schutzbrille aufgesteckt werden. Sichtschutzscheiben können eine
Filterwirkung haben. Die Schutzbrillen ohne Filterwirkung haben farblose Scheiben
und somit einen 74%igen Lichttransmissionswert. Die sogenannten
Filtersichtscheiben haben eine Filterwirkung gegen ultraviolette, sichtbare oder
infrarote Strahlung und sind getönte Gläser.
5.1.6 Schutzschilde
Schutzschilde sind große Schutzscheiben, die aber mit der Hand vor Gesicht und
43
Schutzmaßnahmen
Hals gehalten werden können.
5.1.7 Schutzvisiere
Diese Schutzvorrichtungen bestehen aus Sichtscheibe und Traghilfe.
Schutzvisiere decken einen großen Teil des Gesichtes ab und können am Helm
oder mit Traghilfen am Kopf befestigt werden. Zusätzlich kann man Schürzen zur
Sicherheit anderer Körperteile anfertigen.
Abbildung 28: Schutzvisier
5.1.8 Patientenbrille
Die Patientenbrille ist ein wichtiger Schutz, da das Behandlungsfeld in
unmittelbarer Nähe des Auges liegt. Es gibt mehrere Arten von Patientenbrillen.
Zum Beispiel eine mit Laserschutzfilter und eine andere, die direkt am Augapfel
vom Patienten liegt und einen Schutz gegen Laserstrahlen durch
Aluminiumbeschichtung bietet.
44
Schutzmaßnahmen
Abbildung 29: Laserschutzbrille PG ONE (Uvex)
5.1.9 Schutzhauben
Schutzhauben bestehen meist aus Textilien und bedecken weite Teile des
Gesichts- und Halsbereiches.
Für kürzere Arbeiten am Patienten können Überbrillen, Korbbrillen oder Visiere
verwendet werden. Praktisch gesehen, beschlagen sich diese Arten sehr gerne
und führen manchmal zu Spiegelungen. Daher wird eine Verwendung von
Korrektionsschutzbrillen empfohlen. Diese sind zwar teurer, kommen aber öfter
zum Einsatz als die anderen, und sind auch beständiger.
Es kann zwischen speziellen Zusätzen wie: kaltverformbaren Bügel, einstellbarer
Tragekorb, elastischem Kopfband, oder Halteband/Kordel gewählt werden.
Alles in allem muss eine ausreichende Festigkeit und Passgenauigkeit für die
optimale Abschirmung des Auges gegeben ist. Abgesehen davon, müssen die
Schutzscheiben, egal welcher Form, festen Gegenständen, wie Instrumenten und
Splittern, sowie Bruchlasten und Kratzern Stand halten. Noch dazu kommt der
Schutzfilter, der gerade bei optischen Gefahren ausschlaggebend ist. Darüber
hinaus müssen die Sterilisierbarkeit und die Beständigkeit eines solchen Schutzes
gegeben sein.
45
Schutzmaßnahmen
5.2 Kennzeichnung der Gefahren
Aus arbeitsrechtlicher Sicht gibt es berufsgenossenschaftliche Regeln für
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Diese Verordnung (Februar 2006)
geht von dem Hauptverband der gewerblichen Berufgenossenschaften aus.
Augenschutz muss mit einer, nach dem Geräte - und
Produktionssicherheitsgesetz, CE (communaute européene) - Kennzeichnung
versehen sein. Zusätzlich gibt es eine Klasseneinteilung (Klasse I bis Klasse III),
wobei bei der Klasse III eine 4-stellige Kennnummer zur zusätzlichen
Produktionsüberwachung ergänzt wird.
Klasse I: Hierzu gehören persönliche Schutzausrüstungen, von deren
Wirksamkeit und Verwendungszwecken der Benutzer informiert und im Stande ist,
sie selbst ordnungsgemäß einzusetzen.
Klasse II: Zu diese Kategorie gehören all jene persönlichen Schutzausrüstungen,
die weder in Klasse I noch in Klasse III einzuteilen sind.
Klasse III: In diese Kategorie fallen persönliche Schutzausrüstungen gegen
irreversible Gesundheitsschäden und tödliche Folgen. Hier muss man davon
ausgehen, dass der Benutzer die unmittelbare Gefahr nicht rechtzeitig erkennen
kann.
Die Einteilung des Augenschutzes erfolgt einerseits anhand der Sichtscheiben, mit
oder ohne Filterwirkung, andererseits anhand der Tragkörper, das sind Fassungen
mit Traghilfen (Korbbrillen, Schutzschilde).
Sichtscheiben werden noch weiter in mineralische (Glas) - und organische
(Kunststoffe) Sichtscheiben unterteilt.
46
Schutzmaßnahmen
5.2.1
Kennzeichnung der Sichtscheiben
X¹
Schutz (nur Filter)
X
Identifikationszeichen des Herstellers
X²
Optische Klasse (Güteklasse 1 – 3)
(entfällt bei Vorsatzscheiben, da Klasse 1 verbindlich)
X³
Kurzzeichen für mechanische Festigkeit
8
Kurzzeichen für Beständigkeit gegen Lichtbogen
9
Kurzzeichen für Nichthaften von Schmelzmetallen und Beständigkeit
gegen Durchdringen heißer Festkörper
K
Kurzzeichen für Oberflächenbeständigkeit gegen Beschädigung durch
kleine Teilchen
N
Kurzzeichen für Beständigkeit gegen Beschlagen
R
Kurzzeichen für erhöhten Reflexionsgrad
Tabelle 12: Kennzeichnung von Sichtscheiben nach DIN EN 166
X¹: Schutzstufennummer gemäß Tabelle 13
X³: Kurzzeichen für mechanische Festigkeit gemäß Tabelle 15
47
Schutzmaßnahmen
Schutzstufen der Filter
Schweißerschutzfilter
Schutzstufennummer
Ultraviolettschutzfilter
Vorzahl 2
Vorzahl 3
Infrarotschutz filter
Vorzahl 4
Sonnenschutzfilter
Vorzahl 5
Vorzahl 6
Schutzstufe
1.2
2-1,2
3-1,2
4-1,2
5-1,1
6-1,1
1.4
2-1,4
3-1,4
4-1,4
5-1,4
6-1,4
1.7
3-1,7
4-1,7
5-1,7
6-1,7
2
3-2
4-2
5-2
6-2
2.5
3-2,5
4-2,5
5-2,5
6-2,5
3
3-3
4-3
5-3,1
6-3,1
4
3-4
4-4
5-4,1
6-4,1
3-5
4-5
4a
5
5a
6
4-6
6a
7
4-7
48
Schutzmaßnahmen
7a
8
4-8
9
4-9
10
4-10
11
12
13
14
15
16
Tabelle 13: Schutzstufen der Filter nach DIN EN 166
Bedeutung der Vorzahlen:
Die Vorzahl 2 steht für Ultraviolettfilter, wobei die Farberkennung des Benutzers
beeinträchtigt werden kann. Die Zahl 3 dagegen kennzeichnet Ultraviolettfilter, bei
denen eine gute Farberkennung möglich ist. Infrarotfilter werden mit der Vorzahl 4
beschriftet. Mit der Vorzahl 5 wird ein Sonnenschutzfilter ohne Anforderung an den
Infrarotschutz, und mit 6 wird ein Sonnenschutzfilter mit Anforderung an den
Infrarotschutz deklariert.
49
Schutzmaßnahmen
Einerseits sollte die Schutzbrille über die richtige Sichtscheibe in Bezug auf die
abzuschirmende Strahlung verfügen, andererseits ist eine gewisse mechanische
Festigkeit der Scheibe von Nöten. Diese Festigkeit ist auf die jeweilige Aufgabe
abgestimmt und wird mit folgenden Kurzzeichen aufgelistet.
Zeichen
Bemerkung
Ohne
Mechanische Grundfestigkeit
S
Erhöhte mechanische Festigkeit
F
Stoß mit niedriger Energie
B
Stoß mit mittlerer Energie
A
Stoß mit hoher Energie
Tabelle 14: Zeichen für mechanische Festigkeit der Sichtscheibe
Die mechanische Grundfestigkeit entnimmt man dem sogenannten statischen
Deformationstest. Die mechanische Grundfestigkeit wird dadurch deklariert und
nicht näher gekennzeichnet. Weiters definiert man eine erhöhte mechanische
Festigkeit anhand der Prüfung einer 43 g Stahlkugel mit der Geschwindigkeit von
5,1 m/s. Der Stoß mit niedriger Energie bezeichnet eine 0,86 g schwere
Stahlkugel mit einer Geschwindigkeit von 45 m/s, der mit mittlerer Energie mit
derselben Kugel mit einer Geschwindigkeit von 120 m/s und der Stoß mit hoher
Energie wieder die Stahlkugel, die auf 190 m/s beschleunigt wird.
Um all diese wichtigen Kriterien unter einen Hut zu bringen, hier ein
exemplarisches Beispiel für die oben schon erwähnte Einteilung der Gefahren.
50
Schutzmaßnahmen
Ein IR - Schutzfilter mit mechanischer Schutzfunktion und Nichthaften von
X
2
F
Festkörper
von Schmelzmetall
Kurzzeichen für Nichthaften
niedriger Energie
Kurzzeichen für Stoß mit
Optische Klasse
Herstellers
5
Identifikationszeichen des
4-
Tabelle 13)
Schutzstufennummer (siehe
Kurzzeichen
Vorzahl für IR - Schutzfilter
Schmelzmetallen ist so gekennzeichnet:
9
Tabelle 15: Beispiel eines IR - Schutzfilters mit mechanischer Schutzfunktion
und Nichthaften von Schmelzmetallen
5.2.2
Kennzeichnung der Tragkörper
Tragkörper werden ebenso in Kategorien eingeteilt und gekennzeichnet. Es ist
darauf zu achten, dass diese Hilfen in Kombination mit der richtigen Sichtscheibe
verwendet werden. Eine Passfähigkeit der gesamten Schutzbrille muss unbedingt
gegeben sein.
51
Schutzmaßnahmen
Kurzzeichen
Bezeichnung
Beschreibung des
Verwendungszweckes
Keines
Nicht festgelegte mechanische
Risiken, Gefährdung durch
ultraviolette, sichtbare und
infrarote Strahlung und
Sonnenstrahlung
3
Flüssigkeiten
Flüssigkeiten (Tropfen und
Spritzer)
4
Grobstaub
Staub mit einer Korngröße > 5
µm
5
Gas – und Feinstaub
Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch
und Staub < 5 µm
8
Störlichtbögen
Elektrische Lichtbögen bei
Kurzschluss in elektrischen
Anlagen
9
Schmelzmetall und heiße
Metallspritzer und Durchdringen
Festkörper
heißer Festkörper
Tabelle 16: Verwendungsbereiche von Tragkörpern nach DIN EN 166
52
Schutzmaßnahmen
Zeichen
Bemerkung
-F
Stoß mit niedriger Energie
(0,86 g Stahlkugel mit 45 m/s)
-B
Stoß mit mittlerer Energie
(0,86 g Stahlkugel mit 120 m/s)
-A
Stoß mit hoher Energie
(0,86 g Stahlkugel mit 190 m/s)
Tabelle 17: Kurzzeichen für Beständigkeit von Tragkörpern gegen Teilchen
mit hoher Geschwindigkeit
Ein Beispiel für eine Kennzeichnung eines Tragkörpers zum Schutz gegen
Kurzzeichen
X
N
wird erfüllt
Stoß mit niedriger Energie
Flüssigkeiten; Anforderung
Verwendungsbereich
Nummer der Norm
Herstellers
Identifikationszeichen des
mechanische Risiken, sowie gegen tropfende und spritzende Flüssigkeiten:
3-F
Tabelle 18: Beispiel eines Tragkörpers zum Schutz gegen mechanische
Risiken, sowie gegen tropfende und spritzende Flüssigkeiten
53
Schutzmaßnahmen
5.2.3 Kennzeichnung von Augenschutz, der aus Sichtscheiben und
Tragkörper in einer Einheit besteht
In diesem Fall sind die Sichtscheiben vollständig gekennzeichnet und die
Tragkörperkennzeichnung wird mittels Bindestrich angefügt. Vorraussetzung für
einen adäquaten Augenschutz sind korrekte Sichtscheiben und die dazu
passenden Tragkörper.
5.3 Zusammenfassung
5.3.4 Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefahren
Gegen mechanische Gefahren werden Sichtscheiben eingesetzt, die großflächig
das Auge abschirmen. Zusätzlich sollen sie Fremdkörper, die mit einer gewissen
Masse und Geschwindigkeit bewegt werden, vom Auge fernhalten. Oftmals sind
diese Materialien aus Kunststoff- oder Drahtgeflechten.
5.3.5 Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefahren
Gegen elektrische Gefahren, wie Kurzschlusslichtbögen, schützen Visiere, die
keine metallischen Anteile haben dürfen.
5.3.6 Schutzmaßnahmen gegen thermische Gefahren
Gegen thermische Gefahren, wie Metallspritzer, kann man sich mit
Drahtgewebevisieren schützen. Oft kommt es bei Filterscheiben zu einer
Überhitzung, die aber durch eine spezielle Beschichtung vermieden werden kann.
Sichtscheiben, die so gefertigt sind, dass sie sich nicht beschlagen, werden mit
einem „N“ gekennzeichnet.
5.3.7 Schutzmaßnahmen gegen chemische Gefahren
Gegen gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch und Staub können Korbbrillen
schützen. Wenn nicht nur die Augen, sondern auch der Kopf- Halsbereich
54
Schutzmaßnahmen
gefährdet sind, sollte man Schutzschirme verwenden.
5.3.8 Schutzmaßnahmen gegen biologische Gefahren
Um ein gefährliches, infektiöses Milieu von den Augen fernzuhalten, bieten sich
Korbbrillen und Gesichtsschutzschirme an. Diese sollen vor Spritzern und Tropfen
schützen.
5.3.9 Schutzmaßnahmen gegen Gefahren durch Strahlung
Bei optischer Strahlung muss man gezielt auf die verschiedenen Tätigkeiten und
die damit verbundenen Wellenlängen achten. Je nach Wellenlängenbereich kann
man einen Schutzfilter für ultraviolettes, infrarotes und Laserlicht anwenden.
Die Transmission des Lichtes mit einer Wellenlänge unter 500 nm muss unter 1%
liegen, ansonsten ist kein zuverlässiger Schutz durch einen Filter gegeben [9].
55
Schutzmaßnahmen
5.4 Gefahrenhinweise
Im Folgenden eine Zusammenfassung hinsichtlich der Gefahrensymbole. Es ist
auf die Gebotssymbole und die Warnzeichen zu achten. Allen voran ist die
Bedienungsanleitung zu beachten.
Abbildung 30: Augenschutz benutzen
Dieses Gebotszeichen weist auf einen notwendigen Augenschutz hin. Das heißt,
man sollte unbedingt seine Augen vor den möglichen Gefahren der jeweiligen
Tätigkeit schützen.
Abbildung 31: Gesichtsschutz benutzen
Bei diesem Gebotszeichen ist ein Augenschutz nicht ausreichend. Es wird dem
Verwender ein zusätzlicher Gesichtschutz empfohlen. Dies kann in Form von
Schutzvisieren oder Schutzschildern sein.
56
Schutzmaßnahmen
Abbildung 32: Augen- und Kopfschutz benutzen
Hier wird deutlich auf eine Schutzmaßnahme der Augen und des Kopfes
hingewiesen. Es ist sowohl ein Augenschutz als auch ein Kopfschutz notwendig.
Abbildung 33: Warnung vor einer Gefahrenstelle
Dies ist ein allgemeines Warnzeichen, welches auf eine Gefahr hinweisen soll.
Das Warnzeichen ist auch oft bei Sicherheitsvorschriften von Geräten abgebildet.
Es soll ein sorgfältiges Lesen der Bedienungsanleitung anzeigen.
Abbildung 34: Warnung vor „optischer“ Strahlung
Wenn dieses Warnsymbol zu sehen ist, sollte man auf „optische“ Strahlung achten
und sich vor den jeweiligen Strahlen schützen.
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Schutzmaßnahmen
Abbildung 35: Warnung vor Laserstrahlung
Wenn dieses Warnsignal erscheint, ist es sinnvoll, den richtigen Laserschutz zu
benützen. (z.B. Laserschutzbrille)
Abbildung 36: Warnung vor nichtionisierender elektromagnetischer
Strahlung
Bei diesem Zeichen sollte man sich vor nichtionisierender elektromagnetischer
Strahlung in Acht nehmen.
Abbildung 37: Schutzklasse I
Das ist das Symbol für die Schutzklasse I und sagt aus, dass das Gerät mit einer
Schutzerdung versehen ist.
58
Schutzmaßnahmen
Abbildung 38: Schutzklasse II
Dieses Zeichen beschreibt die Schutzklasse II. Hier ist eine doppelte Isolierung,
eine sogenannte Schutzisolierung zwischen dem Netzstromkreis und dem
Metallgehäuse vorhanden.
Abbildung 39: Schutzklasse III
Geräte mit dieser Aufschrift verfügen über eine Schutzkleinspannung, welche
Spannungen von kleiner als 50 Volt Wechselspannung oder kleiner als 120 Volt
Gleichspannung erzeugen.
59
Literaturverzeichnis
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2007.
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schriften-regeln/BGR192__Benutzung__von__Augenund__Gesichtsschutz.html., 2006.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%BChlampe#Halogengl.C3.BChlam
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Österreichischer Dentalverband: ePaper - DTAU 1209.
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Bezogen am 04.04.2010
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Ivoclar Vivadent: LED - Fibel.
http://www.ivoclarvivadent.de/content/products/detail.aspx?id=prd_t1_1
967547255&product=bluephase+20i. Bezogen am 01.02.2010
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