- Fachbereich 72 Tiergesundheitsdienst Bad Sassendorf, 21.08.2017 Afrikanische Schweinepest in Osteuropa – eine ständige Bedrohung Seit 2014 hat die Afrikanische Schweinepest mit Polen, Litauen, Lettland und Estland das Gebiet der EU erreicht. Zu Beginn des Sommers 2017 erfolgte bereits eine Verschleppung nach Tschechien. Aktuelle Karten finden sich auf der Homepage des FLI (www.fli.de). Afrikanische Schweinepest wird durch ein DNS-Virus mit einer äußerst widerstandsfähigen Hülle verursacht. Die Übertragung der Afrikanischen Schweinepest erfolgt als Schmierinfektion: Infektiös sind alle Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen. In faulendem Blut bleibt die Ansteckungsfähigkeit 4Monate erhalten, in gekühltem Fleisch bis zu 6 Jahren, in Schinken 6 Monate. Das erklärt, warum bei Wildschweinen die Kadaver an der Seuche verendeter Schweine eine große Bedeutung für die Weiterverbreitung haben und warum Schweinefleisch als Lebensmittel potentiell ein Risiko für die Verschleppung der Seuche ist. Aufgrund der Nähe der ersten Ausbrüche zur weißrussischen Grenze ist von eine Einschleppung von Weißrussland aus wahrscheinlich. Auch aus der Ukraine werden Fälle gemeldet. Es ist davon auszugehen, daß die Afrikanische Schweinepest in der Wildschweinepopulation Osteuropas endemisch geworden ist und wir auf lange Sicht mit der ständigen Gefahr einer Einschleppung in Hausschweinebestände in Europa rechnen müssen. Das Risiko einer Einschleppung in weitere Länder der EU darf deshalb nicht unterschätzt werden. Mit Produkten aus nicht durchgegartem Fleisch infizierter Schweine und auch über Fahrzeuge , die aus den betroffenen Regionen (zurück)kommen, kann das Virus weiter westwärts verbreitet werden. Ein besonderes Risiko besteht bei der illegalen Verfütterung oder der unsachgemäßen Entsorgung von Speiseabfällen. Hier ist auch an Arbeitskräfte aus den betroffenen Regionen zu denken. Betriebsleiter sollten deutlich darauf hinweisen, dass keine fleischhaltigen Lebensmittel von zuhause mitgebracht werden dürfen. Auch auf die sichere Entsorgung von Abfällen im Bereich der Unterkünfte muß geachtet werden. Der Bauernverband hat unter www.bauernverband/asp Info-blätter in rumänischer und polnischer Sprache ins Netz gestellt, die heruntergeladen werden können. Biosicherheitsmaßnahmen helfen, den eigenen Betrieb vor einer Ansteckung zu schützen. Dazu gehört ein funktionierendes Betriebshygienekonzept. In dessen Rahmen teilt man mit Einzäunung, Hoftor und Hygieneschleuse den Betrieb in Schwarz- und Weiß- Bereich. Die Hygieneschleuse sollte so einfach wie möglich gehalten werden. Dann ist sie leicht sauber zu halten, wird von allen gern benutzt und funktioniert somit auch. Sie sollte deckenhoch gefliest sein, ein Waschbecken mit fließend warmem und kaltem Wasser haben und am Ausgang der Hygieneschleuse sollte es die Möglichkeit zur Stiefelreinigung und Desinfektion geben. Die Schleuse kann nur richtig funktionieren, wenn sie zwei Türen hat. Die Betriebsabschirmung sollte so gestaltet werden, dass Versorgung und Entsorgung von Futterlieferung bis Kadaverabholung von außen stattfinden kann, ohne dass die entsprechenden Fahrzeuge den Weißbereich befahren müssen. Die Übergabepunkte sollten alle am Außenzaun oder an den Außenwänden angeordnet sein. Wichtig ist, dass auch die Futterlager sicher vor Wildschweinen abgeschirmt sind. Riskant sind Fahrsiloanlagen für Silomais oder CCM. Diese sollten wildschweinsicher eingezäunt sein, wobei besonders auch die Anschnittfläche abgesichert werdem muß. C:\Users\pheimberg\Documents\Schweinegesundheit\17-08-21 Merkblatt Afrikanische Schweinepest.docx 2 Besonders vorsichtig müssen Schweinehalter sein, die auch Jäger sind. Selbstverständlich sollte sein, dass Jagdkleidung und Stallkleidung nicht miteinander in Berührung kommen. Das gilt besonders auch für Schuhe und Stiefel. Die gesamte Jagdausrüstung sollte ihren Platz in einem separaten Schrank, insbesondere getrennt von der Arbeitskleidung, haben und dort unmittelbar nach der Jagd verstaut werden. Dieser Schrank darf natürlich unter keinen Umständen in der Hygieneschleuse stehen. Der (Jagd)-Hund hat nach SchwHHygVo ohnehin keinen Zutritt zum Stall. Insbesondere nach der Jagd ist der Hofbereich absolut tabu, der Hund muß strikt im Haus oder im Zwinger bleiben. Hygienekonzepte dienen nicht nur zur Abwehr von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest, sondern auch zum Schutz vor ansteckenden Krankheiten wie PED oder Dysenterie. Zu einem gelebten Hygienekonzept gehört, dass der Betriebsleiter ebenso wie seine Mitarbeiter über die Hygieneschleuse mit Stallschutzkleidung in den Stall ein- und auschecken. Im folgenden Bild ist ein einfaches Konzept für eine Hygieneschleuse dargestellt.