Aktuelles aus dem Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild - Informationen für Schweinehalter und Jäger Vor wenigen Tagen wurde die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen zunächst in Litauen, dann in Polen bestätigt und breitet sich zunehmend in Richtung Westen aus. Was ist Afrikanische Schweinepest? Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Die Infektion führt zu sehr schweren, aber unspezifischen Symptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb einer Woche. Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen nicht gefährlich. Wie wird die Erkrankung übertragen? Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden (verschmutzte Kleidung, Autoreifen, Futtermittel, Jagdausrüstung, Speisereste). Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Besonders effizient ist die Übertragung über Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion, daher ist Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Was sollte beachtet werden? Alle Jäger werden gebeten, auf vermehrt auftretendes Fallwild zu achten. Die Einsendungen von Blut- und Organproben sind eine tragende Säule des SchweinepestMonitorings und der Früherkennung einer möglichen Einschleppung der Seuche in Hausschweinebestände. Bei Auffälligkeiten ist das Veterinäramt Sömmerda unverzüglich zu informieren. Litauen und Polen sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Bedenken Sie daher, dass Trophäen und Schwarzwildprodukte ein Einschleppungsrisiko darstellen. Alle Hausschweinehalter werden aufgefordert, ihre Schweinebestände durch konsequente Hygienemaßnahmen zu schützen. Seite 2 von 2 Solche Schutzmaßnahmen sind: Hygiene im Betrieb, Einfriedung des Betriebsgeländes Zugangsbeschränkungen für betriebsfremdes Personal und Viehhändler Schädlingsbekämpfung Reinigung und Desinfektion Jede fieberhafte Erkrankung der Hausschweine ist umgehend abklären zu lassen absolutes Verfütterungsverbot von Küchen- und Speiseabfällen an Haus- und Wildschweine Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen ist strikt zu verhindern Wie wird die Erkrankung bekämpft? Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Der rechtliche Rahmen zur Bekämpfung ergibt sich aus der Schweinepestverordnung des Bundes. Heilungsversuche und Impfungen sind verboten. Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und Populationsregulation zur Bekämpfung im Schwarzwild bestand eingesetzt werden. Bekämpfungsmaßnahmen für Hausschweinebestände sind durch den Gesetzgeber detailliert in der Schweinepestverordnung festgelegt. Erhöhte Wachsamkeit ist geboten. Bitte helfen Sie mit, das Risiko eines Eintrages zu minimieren bzw. einen Ausbruch zeitnah zu entdecken. Weitere Informationen erhalten Sie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sömmerda, Telefon 03634 354-533.