Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild

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Aktuelles aus dem Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild - Informationen für
Schweinehalter und Jäger
Vor wenigen Tagen wurde die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen zunächst in
Litauen, dann in Polen bestätigt und breitet sich zunehmend in Richtung Westen aus.
Was ist Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine
(Haus- und Wildschweine) betrifft.
Die Infektion führt zu sehr schweren, aber unspezifischen Symptomen wie Fieber,
Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und
Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls
auftreten. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen gleichermaßen und führt in nahezu
allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb einer Woche.
Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen nicht gefährlich.
Wie wird die Erkrankung übertragen?
Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände
übertragen werden (verschmutzte Kleidung, Autoreifen, Futtermittel, Jagdausrüstung,
Speisereste). Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes
Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Besonders effizient ist die
Übertragung über Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion, daher ist
Hygiene bei der Jagd besonders wichtig.
Was sollte beachtet werden?
Alle Jäger werden gebeten, auf vermehrt auftretendes Fallwild zu achten.
Die Einsendungen von Blut- und Organproben sind eine tragende Säule des SchweinepestMonitorings und der Früherkennung einer möglichen Einschleppung der Seuche in
Hausschweinebestände. Bei Auffälligkeiten ist das Veterinäramt Sömmerda unverzüglich
zu informieren.
Litauen und Polen sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Bedenken Sie daher, dass
Trophäen und Schwarzwildprodukte ein Einschleppungsrisiko darstellen.
Alle Hausschweinehalter werden aufgefordert, ihre Schweinebestände durch konsequente
Hygienemaßnahmen zu schützen.
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Solche Schutzmaßnahmen sind:
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Hygiene im Betrieb, Einfriedung des Betriebsgeländes
Zugangsbeschränkungen für betriebsfremdes Personal und Viehhändler
Schädlingsbekämpfung
Reinigung und Desinfektion
Jede fieberhafte Erkrankung der Hausschweine ist umgehend abklären zu lassen
absolutes Verfütterungsverbot von Küchen- und Speiseabfällen an Haus- und
Wildschweine
Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen ist strikt zu verhindern
Wie wird die Erkrankung bekämpft?
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Der rechtliche
Rahmen zur Bekämpfung ergibt sich aus der Schweinepestverordnung des Bundes.
Heilungsversuche und Impfungen sind verboten. Daher können ausschließlich hygienische
Maßnahmen und Populationsregulation zur Bekämpfung im Schwarzwild bestand
eingesetzt werden.
Bekämpfungsmaßnahmen für Hausschweinebestände sind durch den Gesetzgeber
detailliert in der Schweinepestverordnung festgelegt.
Erhöhte Wachsamkeit ist geboten. Bitte helfen Sie mit, das Risiko eines Eintrages zu
minimieren bzw. einen Ausbruch zeitnah zu entdecken.
Weitere Informationen erhalten Sie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sömmerda, Telefon 03634 354-533.
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