Informationsblatt zur Afrikanischen Schweinepest

Werbung
Aktuelle Informationen der TSK zur Afrikanischen Schweinepest Afrikanische Schweinepest (ASP) 02.07.2014 Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch das Asfivirus hervorgerufen wird. Ursprünglich kommt diese Viruserkrankung endemisch (andauernd gehäuftes Auftreten) in Afrika und der Iberischen Halbinsel vor. Im Jahr 2007 wurde das Virus vermutlich aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Seit dem hat sich das Virus über Russland bis nach Polen (Februar 2014) verbreitet. im Juni meldete zuletzt Lettland Fälle von ASP in Wild‐ und Hausschweinpopulationen. In Brandenburg trat bisher kein Fall der ASP auf. Die ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar und stellt auch keine Gefahr für andere Haus‐ und Nutztiere dar! Sie stellt jedoch eine besondere Gefahr für Haus‐ und Wildschweine dar. Die ASP ist eine fieberhafte, seuchenartig verlaufende Krankheit der Haus‐ und Wildschweine mit hoher Morbidität (Krankheitshäufigkeit) und Mortalität (hoher Sterblichkeit). Die klinischen Erscheinungen der ASP sind unspezifisch und daher nicht von der Klassischen Schweinepest oder anderen schweren Krankheitsverläufen zu unterscheiden: Hohes Fieber, Inappetenz, Festliegen und plötzliche Todesfälle. Die Tiere können Verfärbungen insbesondere im Bereich der Ohren, des Schwanzes, des Unterbauches sowie der unteren Extremitäten aufweisen. Die Schwere der Krankheitsverläufe hängt stark von den Eigenschaften des grassierenden Virusisolates ab. Das derzeit in der Russischen Föderation und Osteuropa grassierende Virus ist hochvirulent. Mit diesem Virus infizierte Schweine erkranken meist schwer und sterben an der Seuche (Mortalität bis 100%). Achtung: die ersten Tiere erkranken etwa 5 bis 15 Tage nach der Infektion. Meist infizieren sich nicht alle Tiere gleichzeitig, sodass erste Krankheitsanzeichen auch übersehen werden können. Eine Durchseuchung des Bestandes dauert meist einige Wochen. Im Stall verbreitet sich die Seuche von Tier zu Tier (Kot, Urin, Speichel, Sperma) sowie über kontaminierte Gerätschaften. Schweinehalter und Tierärzte sind angehalten, bei fieberhaften Allgemeinerkrankungen, insbesondere wenn nach Antibiotikagabe keine Besserung auftritt, vermehrt Proben zur Diagnostik in das Landeslabor einzusenden. Diese Laboruntersuchung zum Ausschluss der ASP hat erst mal keine Folgen für den Betrieb und bedeutet auch nicht, dass ein Verdacht auf ASP vorliegt! Da die klinischen Erscheinungen unspezifisch sind und eine Vielzahl anderer Erkrankungen in Frage kommen, kann eine sichere Diagnose nur durch Virusnachweis im Labor erfolgen! Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erfolgt nach Maßgabe der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und Afrikanische Schweinepest (Schweinepestverordnung). Gegen die Afrikanische Schweinepest ist kein Impfstoff zugelassen. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt über nicht durchgegartes Fleisch (Salami, Schinken etc.) infizierter Schweine, Transportfahrzeuge, die aus betroffenen Regionen zurückkommen sowie Blut. Besonders das Verfüttern von verseuchten Speiseabfällen stellt eine Infektionsquelle dar. Für ein funktionierendes Frühwarnsystem ist weiterhin die Mitarbeit der Jäger wichtig: Vermehrtes Auftreten von als Fallwild gefundenem Schwarzwild sollte der zuständigen Behörde gemeldet und ggf. Probenmaterial in das entsprechende Landeslabor zur amtlichen Abklärung eingesendet werden. Welche Rolle infizierte Wildschweine bei der Verbreitung der Seuche haben, ist noch nicht eindeutig geklärt. Das kann die Tierseuchenkasse Brandenburg beitragen: Die Tierseuchenkasse Brandenburg beteiligt sich, bei Vorliegen der Beihilfefähigkeit des Tierhalters, laut aktuellem Beihilfeerlass an den Kosten für amtlich angewiesene Probenentnahmen zur Abklärung der ASP. Weiterhin ermöglicht es der aktuelle Beihilfeerlass, ungeklärte, plötzliche Todesfälle im Bestand mit Hilfe einer pathologischen Untersuchung (Sektion) des Tierkörpers im Landeslabor Berlin‐
Brandenburg abklären zu lassen. Die Tierseuchenkasse, beteiligt sich auch hier, bei entsprechendem Vorliegen der Beihilfefähigkeit des Tierhalters, an den Laborkosten in Form von Beihilfen. Zögern Sie nicht, eine nicht zuzuordnende Erkrankung Ihrer Schweine entsprechend untersuchen zu lassen. Ihre Mitarbeit ist entscheidend, um große wirtschaftliche Schäden und die Verbreitung der Seuche zu vermeiden! Links für weiterführende Informationen: http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.358697.de http://www.fli.bund.de/fileadmin/dam_uploads/Publikationen/FLI‐Informationen/FLI‐
Information_ASP20140218.pdf http://www.fli.bund.de/no_cache/de/startseite/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanisch
e‐schweinepest.html 
Herunterladen