Afrikanische Schweinepest

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1X1 DER TIERVERSICHERUNG ZUR
AFRIKANISCHEN SCHWEINEPEST (ASP)
WAS IST DIE AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST?
Die Afrikanische Schweinepest ist eine durch ein Virus hervorgerufene, hoch ansteckende, fieberhaft
verlaufende Seuche mit hoher Letalität. Sie befällt Haus- und Wildschweine. Auf den Menschen ist die ASP
nicht übertragbar.
SYMPTOME
Die ASP ist der Klassischen (Europäischen) Schweinepest in Symptomen und Verlauf sehr ähnlich. Bei
akutem Verlauf kommt es zwei bis elf Tage nach der Infektion zu hohem Fieber (42 ºC). Andere
Krankheitserscheinungen fehlen meistens zunächst. Später fressen die Tiere nicht mehr, sie haben einen
schwankenden Gang und es treten plötzliche Todesfälle auf. Deutliche Krankheitssymptome wie blutiger
Durchfall, Atemnot, Erbrechen, Blutungen, schleimig-eitriger Nasen- und Lidbindehautausfluss und
Blaufärbungen der Ohrenspitzen und der Unterbauchhaut treten oft erst 48 Stunden vor dem Tod auf.
ÜBERTRAGUNG
Der Erreger wird mit allen Körperflüssigkeiten (Nasen-, Rachen-, Augenflüssigkeit, Speichel, Urin, Kot)
ausgeschieden. Die Erkrankung ist stark virulent und wird sehr leicht von Tier zu Tier, aber auch durch
kontaminierte Zwischenträger, wie beispielsweise virusverunreinigtes Futter, Trinkwasser,
Transportfahrzeuge oder Personen verbreitet.
Auch die Übertragung durch Lederzecken ist möglich. Da Wildschweine ebenfalls befallen werden, ist auch
eine Verbreitung über die wachsende Wildschweinpopulation möglich.
BEKÄMPFUNG
Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest nach einem Ausbruch erfolgt nach den gesetzlichen
Vorgaben der Schweinepest-Verordnung durch die Veterinärbehörden. Die wirtschaftlichen Schäden im Fall
eines ASP-Ausbruchs sind beträchtlich. Eine Behandlung erkrankter Tiere ist nicht möglich. Es gibt keinen
Impfstoff gegen den ASP-Erreger. Im Seuchenfall müssen deshalb in den betroffenen sowie den
seuchenverdächtigen Betrieben (z.B. Kontaktbetriebe) die gesamten Schweinebestände getötet und
unschädlich beseitigt werden. Darüber hinaus werden über einen längeren Zeitraum Sperr- und
Beobachtungsgebiete eingerichtet, in denen Tiere nicht gehandelt, transportiert und geschlachtet werden
dürfen („Stand still“).
WARUM IST DAS THEMA AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST DERZEIT IN ALLER MUNDE?
Bis vor einigen Jahren spielte die ASP vorwiegend in Afrika eine Rolle. Seit der ersten Einschleppung 2007
breitet sich die Tierseuche im Kaukasus und in Russland aus. Mittlerweile sind Georgien, Armenien,
Aserbaidschan sowie der Westen und Norden Russlands bis in die Region um St. Petersburg betroffen.
Auch in südlicher Richtung, bis in den Nordiran hinein, hat sich die ASP ausgebreitet.
Abteilung Agrar
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10 2012
1X1 DER TIERVERSICHERUNG ZUR
AFRIKANISCHEN SCHWEINEPEST (ASP)
Ende Juli 2012 wurde der Erreger der Afrikanischen Schweinepest erstmals in einem Schweinebestand in
der Ukraine nachgewiesen. Nach Angaben des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) breitet sich das ASP-Virus
jährlich um rund 350 km aus. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
warnt inzwischen vor einer Einschleppung in die EU.
Der ASP-Virus ist in der Umwelt sehr widerstandsfähig und daher nur sehr schwer zu bekämpfen. Nach
Angaben des FLI kann der Erreger in gekühltem Fleisch bis zu 15 Wochen überleben, in tiefgefrorenem
Fleisch sogar jahrzehntelang. Auch bei sehr niedrigen bzw. hohen pH-Werten bleibt das Virus noch
überlebensfähig. Daher ist eine wirksame Desinfektion (insbesondere bei niedrigen Temperaturen) sehr
schwierig.
Die Gefahr einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest über den Waren- und Personenverkehr in
die EU ist groß. Die Einfuhr von lebenden Schweinen und Schweinefleischerzeugnissen aus den betroffenen
Staaten in die EU ist zwar inzwischen verboten, allerdings kann der Erreger auch über Lebensmittel wie
Schweinefleisch, Rohwürste oder Salami eingeschleppt werden.
ZAHLT DIE TIERSEUCHENKASSE?
Da es sich bei der Afrikanischen Schweinepest um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, leistet die
Tierseuchenkasse im Fall einer behördlich angeordneten Tötung der Tiere eine Entschädigung auf Basis
des gemeinen Tierwertes.
Die Tierseuchenkasse kommt nicht auf für Ertragsausfälle (Deckungsbeitragsrückgänge) durch Lage im
Sperr- und Beobachtungsgebiet bzw. Produktionsunterbrechung infolge einer Keulung (z.B. verkauft ein
Ferkelerzeuger frühestens acht bis neun Monate nach der Keulung die ersten Ferkel), Desinfektionskosten
sowie Kosten für weitere tierseuchenrechtliche Maßnahmen. Hierbei ist zu beachten, dass die
Wahrscheinlichkeit einer Betriebssperre um ein Vielfaches höher ist als die Gefahr, direkt von der Seuche
betroffen zu sein.
IST DIE AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST IN DER ERTRAGSSCHADENVERSICHERUNG (EVT)
MITVERSICHERT?
Da es sich bei der ASP um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, ist diese sowohl in den Tarifvarianten
EVT-S als auch EVT-N versichert.
Abteilung Agrar
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10 2012
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