Landkreis Oder-Spree Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tel.: 03366/351391 Merkblatt Impfung gegen die Blauzungenkrankheit Informationsblatt für Tierhalter 2010 Quelle: FLI/PEI Stand: 30.03.2010 Seit dem ersten Auftreten des Serotyps 8 des Virus der Blauzungenkrankheit (BTV-8) im August 2006 hat sich diese Viruserkrankung bei Wiederkäuern in Deutschland fast flächendeckend ausgebreitet. Vor allem Schafe zeigen klinische Symptome und leiden unter der Krankheit, die Verluste liegen deutlich über denen bei Rindern. Bei Rindern, die in Deutschland häufiger betroffen sind als Schafe, verläuft die Blauzungenkrankheit milder, zum Teil ganz ohne erkennbare Symptome. Vor allem im September 2007 stiegen die Neuinfektionen innerhalb kurzer Zeit auf über 10.000 Fälle, am Ende des Jahres waren über 20.000 Fälle amtlich gemeldet. Die schnelle Ausbreitung hängt mit dem Krankheitsüberträger, kleinen blutsaugenden Mücken (Gnitzen), und deren verstärktem Auftreten im Spätsommer zusammen. Generell gilt: eine einzige infektiöse Gnitze reicht aus, um ein Tier zu infizieren. Für die Gnitzenbekämpfung stehen derzeit keine zuverlässigen Repellentien zur Verfügung. Die Stallhaltung von Rindern, Schafen und Ziegen bietet ebenfalls keinen zuverlässigen Schutz vor Gnitzenbefall und Übertragung von BTV-8. Beide genannten, vermeintlichen Alternativen sind daher keine dauerhafte Lösung, zumal auch beachtet werden muss, dass sich das BTV durch infizierte Mücken über große Entfernungen (> 50 km) verbreiten kann, mit der Folge einer explosionsartigen Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in zuvor noch nicht betroffenen Gebieten. Die Impfung sämtlicher empfänglicher Nutztiere gegen BTV-8 ist derzeit die einzige wirksame Schutzmaßnahme. Darin waren und sind sich Bund und Länder einig. Durch eine flächendeckende Impfung wird der Infektionsdruck gemindert und die Tiere werden zuverlässig vor einer Infektion geschützt. In Deutschland werden hierfür inaktivierte, monovalente Impfstoffe eingesetzt, die gezielt vor Infektionen mit BTV-8 schützen. Durch diese Impfungen konnten die Neuinfektionen in diesem Jahr deutlich gesenkt werden. Von Mai bis Ende September 2008 wurden nur rund 1400 Fälle gemeldet, also mehr als zehnfach weniger als 2007. Je mehr Rinder, Schafe und Ziegen geimpft sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer fortdauernden Infektion im Bestand und einer weiteren Verbreitung. Ungeimpfte, bisher virusfreie Tiere, die in diesem Jahr neu infiziert werden, tragen zur weiteren Verbreitung bzw. zum Andauern des Seuchengeschehens bei. Häufige Fragen Welche Tiere werden geimpft? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Impfung für alle empfänglichen Tiere. Eine Impfpflicht besteht für Rinder, Schafe und Ziegen. Ausnahmegenehmigungen werden im Einzelfall vom VLÜA erteilt. Wie wird geimpft und wie lange hält der Impfschutz? Für alle eingesetzten Impfstoffe gilt, dass Schafe nur einmal, Rinder und Ziegen zweimal im Abstand von 21 – 28 Tagen geimpft werden. Nachimpfungen erfolgen nach den Angaben des Impfstoffherstellers. Wie erfolgt die Impfstoffverteilung? Der Tierhalter wendet sich an seinen Hoftierarzt, dieser kann zur Zeit zwei zugelassene Impfstoffe bestellen.selbst kann keinen Impfstoff bestellen. QM LOS TS-MBL-07_ Impfung Blauzungenkrankheit 2010 Stand März 2010 Landkreis Oder-Spree Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tel.: 03366/351391 Welche Kosten trägt die Tierseuchenkasse? Aus aktuellem Anlass hat der Beirat der TSK in einer außerordentlichen Sitzung im Februar 2010 beschlossen, die Netto-Impfstoffkosten für die BTV-Impfung von der TSK den Impftierärzten zu erstatten. Gesetzlich ist das im Erlass des MUGV über die Gewährung einer Beihilfe für die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 vom 17. Februar 2010 geregelt. Wie Sie sicher bereits erfahren haben, findet die Blauzungenimpfung im Jahr 2010 auf freiwilliger Basis statt. Fortan liegt es in der Eigenverantwortung eines jeden Tierhalters, seinen Tierbestand zu schützen und gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Gemäß o.g. Erlass des MUGV bestellen und bezahlen die Impftierärzte den Impfstoff bei den zugelassenen Firmen (Merial GmbH, Fort Dodge Veterinär GmbH/Pfizer; demnächst evtl. Boehringer Ingelheim Vet. GmbH; s. Tabelle). Die Beihilfe wird dem Tierarzt auf Antrag (Leistungsnachweis – grüner Streifen) als Sachleistung für den Tierhalter gewährt. Voraussetzung für die Zahlung einer Beihilfe ist die ordnungsgemäße Dokumentation der Impfung in der HIT-Datenbank, bei Schafen und Ziegen bestandsbezogen und bei Rindern einzeltierbezogen. Dem Antrag ist ein Ausdruck aus der HIT- Datenbank beizufügen, aus dem nur das Impfdatum, die Betriebsnummer und die Gesamtzahl der geimpften Tiere hervor geht. Für die Beantragung der Impfstoffkosten verwenden Sie bitte für 2010 die neuen Formulare mit dem grünen Streifen. Bitte beachten Sie auch, dass die Möglichkeit der Auszahlung der Beihilfen und der Rechnungslegung über die Tierärztliche Verrechnungsstelle Heide (tvh) weiterhin besteht (Abrechnungsart unbedingt ankreuzen). Vereinbarte Netto-Preise BTV- 8 Impfstoff 2010 Firma Merial GmbH Fort Dodge Veterinär GmbH ( jetzt zusammen mit Pfizer ) Boehringer Ingelheim Vet. GmbH Netto-Preise / ID 0,60 € 0,60 € 0,34 € 0,60€ 0,30€ Tierart Rind, Schaf, Ziege Rind für übrige Tierarten Rind für übrige Tierarten Zugelassen zugelassen noch nicht zugelassen noch nicht zugelassen Intervet GmbH Wie erfolgt die Dokumentation der Impfung? Die Impfung wird durch die Impftierärzte oder VLÜÄ in die HIT-Datenbank übertragen. Der Tierhalter hat dazu keine Berechtigung. Für Rinder erfolgt die Erfassung der Impfung für Einzeltiere, für Schafe und Ziegen auf Bestandsbasis. Kann jeder Tierarzt den Impfstatus in die HIT-Datenbank eintragen? Grundsätzlich kann nur ein Tierarzt den Impfstatus eintragen, der amtlich beauftragt ist und eine Registriernummer hat. Ferner wird vom Tierhalter eine Vollmacht benötigt. Für Fragen zum Thema BT – Impfung stehen wir Ihnen telefonisch unter 03366/351390 und 03366/351393 zur Verfügung. DVM Maczek(VD), Amtstierarzt QM LOS TS-MBL-07_ Impfung Blauzungenkrankheit 2010 Stand März 2010