ANERKENNUNG VON (TEIL-)PRÜFUNGSLEISTUNGEN Version 03/2015 1. Angaben zur Person: Matrikelnr.: Name: E-Mail: Straße, Nr.: Telefon: PLZ, Ort: Studienbeginn: Studienabschluss: Studiengang: 2. Aufstellung der Studien- und Prüfungsleistungen (Veranstaltungen): Externe Hochschule/Universität: Wird vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin ausgefüllt! Semester (z.B.SoSe09) Originaltitel / Englischer Titel der Lehrveranstaltung 1 Originaltitel 2 Originaltitel Wird vom Studienbüro ausgefüllt! LV-Typ Prüf.-art Modul/Bereich Kurs LP Note Eingabe Engl. Titel Engl. Titel 3 Originaltitel 4 Originaltitel 5 Originaltitel 6 Originaltitel Engl. Titel Engl. Titel Engl. Titel Engl. Titel Studienbüro Sozialwissenschaften · Allendeplatz 1 · 20146 Hamburg · www.wiso.uni-hamburg.de/studienbuero-sowi Seite 1/2 ANERKENNUNG VON (TEIL-)PRÜFUNGSLEISTUNGEN 3. Bescheid des Prüfungsausschusses Die umseitig in der Tabelle aufgeführte/n Studien- und Prüfungsleistung/en wird/werden im Rahmen des wie dargestellt anerkannt. Studiengangs Ort, Datum: PA-Vorsitzende/r: 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Prüfungsausschuss über das Studienbüro Sozialwissenschaften, Allendeplatz 1, 20146 Hamburg, einzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein erfolgloses Widerspruchsverfahren in der Regel kostenpflichtig ist. Der Widerspruch sollte schriftlich begründet werden. 5. Hinweise Bitte tragen Sie auf der ersten Seite nur die Angaben zur Person und die Angaben zu den Studien- und Prüfungsleistungen ein (Hochschule, Semester, Veranstaltungstitel in der Originalsprache, englischer Veranstaltungstitel, Lehrveranstaltungstyp und Prüfungsart). Alle anderen Angaben werden vom Studienbüro eingetragen. Speichern Sie das Formular nach dem Ausfüllen und senden es der für Ihren Studiengang zuständigen Studienkoordinatorin bzw. dem zuständigen Studienkoordinator per E-Mail zu. Bitte sprechen Sie einen Termin mit der zuständigen Studienkoordinatorin bzw. dem zuständigen Studienkoordinator ab und bringen Sie unbedingt einen Nachweis (Transcript of Records, Schein etc.) über die erfolgreiche Absolvierung der anzuerkennenden Veranstaltung in Original und Kopie mit. Sofern Ihr Studiengang zum Fachbereich Sozialwissenschaften gehört, werden die anerkannten Leistungen vom Prüfungsmanagement in STiNE eingetragen. Wenn die Anerkennungen die Studiengänge B.A.-Soziologie und B.A.-Politikwissenschaft im Nebenfach betreffen, müssen Sie diesen Bescheid im Studienbüro/Prüfungsamt Ihres Hauptfaches einreichen, damit die STiNE-Eintragungen dort vorgenommen werden können. Studienbüro Sozialwissenschaften · Allendeplatz 1 · 20146 Hamburg · www.wiso.uni-hamburg.de/studienbuero-sowi Seite 2/2