Spenden per Testament Über das Leben hinaus Gutes tun

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in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de
Von Helga Riedel
30/14
Spenden per Testament
Über das Leben hinaus Gutes tun
Der Gesellschaft etwas zurückgeben, eine
Herzensangelegenheit unterstützen oder in
Erinnerung bleiben – es gibt viele gute
Gründe, einen Teil seines Vermögens im
Testament für einen karitativen Zweck zu
reservieren.
In Deutschland wird ein großer Teil der sozialen Aktivitäten von den rund 620.000 registrierten gemeinnützigen Organisationen geleistet. Sie finanzieren sich zu etwa 20 Prozent aus Spendeneinnahmen. Bei kleinen
Initiativen, die nicht in den Genuss öffentlicher Förderung kommen, ist der Anteil noch
wesentlich höher. Nach letzten Erhebungen
wurden dafür im Jahr 2012 beim Finanzamt
Spenden in Höhe von 6,5 Milliarden Euro
geltend gemacht. „Dazu müssen noch die
nicht steuerlich geltend gemachten Spenden
gerechnet werden“, so Professor Michael
Urselmann, Inhaber des einzigen Lehrstuhls
für Fundraising in Deutschland (Uni Köln).
„Selbst bei einer zurückhaltenden Schätzung
ist für 2012 mit einer Gesamtspendensumme
von mindestens 7 Milliarden Euro zu rechnen.“ Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate liegt bei 5,5 Prozent. Treten besondere Katastrophen auf wie der Tsunami 2004
oder das Erdbeben auf Haiti 2010, greifen die
Deutschen auch noch einmal tiefer in die Tasche.
Angesichts der großen Spendenbereitschaft
erstaunen die Ergebnisse der GfK-Umfrage
„Gemeinnütziges Vererben in Deutschland“.
Danach wissen 19 Prozent der über 60Jährigen nicht, dass sie eine gemeinnützige
Organisation im Testament bedenken können. Fast ein Drittel wünscht sich mehr Informationen zum Thema. Nur elf Prozent könnten sich vorstellen, einen Teil ihres Nachlasses für einen guten Zweck einzusetzen, bei
den Kinderlosen ist es dagegen immerhin ein
Drittel. Auf Seiten der Erben ist dagegen die
Bereitschaft zu teilen erstaunlich hoch. Etwa
die Hälfte der Befragten über 50-Jährigen, die
einen Nachlass erwarten, fände es gut, wenn
ein Teil karitativen Zwecken zufließen würde.
Trotz der gerade bei humanitären Katastrophen schnell mobilisierbaren Hilfsbereitschaft
liegt Deutschland im Vergleich der Industrienationen mit 0,9 Prozent (einschließlich Kirchensteuer, 0,4 Prozent ohne) Spenden, gemessen am verfügbaren Einkommen, eher im
Mittelfeld. Doch würde der gleiche Anteil des
gewaltigen Vermögens von 2,6 Billionen oder
2.600 Milliarden Euro, das laut Deutschem
Institut für Altersvorsorge bis zum Ende des
Jahrzehnts vererbt werden wird, gemeinnützigen Organisationen zukommen, wären das
immerhin 23,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die private Hilfsorganisation Welthungerhilfe hat seit der Gründung 1962 in 70
Ländern 5.900 Projekte, vor allem der Hilfe
zur Selbsthilfe mit ‚nur‘ zwei Milliarden Euro,
gefördert. Mit einem kleinen Teil des in den
kommenden Jahren zu vererbenden Vermögens ließe sich also eine Menge bewegen.
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1. Wie kann man per Testament spenden?
Wer welchen Anteil vom Nachlass erbt, regelt
in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch
(Paragraf 1924 bis 1936). Neben dem Eheoder eingetragenen Lebenspartner berücksichtigt es nur Verwandte in einer dem Verwandtschaftsgrad entsprechenden Rangfolge. Gibt es weder einen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner noch Verwandte, fällt
das Erbe an den Staat. Möchte man diesen
Automatismus außer Kraft setzen, muss man
ein Testament verfassen, in dem man bis auf
den Pflichtanteil für Partner, Kinder und Eltern
frei über sein Vermögen verfügen kann. Das
Testament muss vollständig handschriftlich
verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift
versehen sein. Änderungen oder die Vernichtung und Erstellung eines neuen Testaments
sind jederzeit möglich.
verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. Allerdings muss deren Pflichtteil
am Nachlass gewahrt bleiben.

Verfügen: Ebenfalls ohne Notar ist
eine Verfügung zugunsten Dritter für
den Todesfall möglich. Damit lassen
sich Bankkonten, Wertpapierdepots
oder Sparbücher – außerhalb des
Nachlasses – auf Personen oder Organisationen übertragen. Voraussetzung ist, dass bei der Bank eine entsprechende Verfügung meist in Form
eines Bankformulars hinterlegt und –
nicht zwingend, aber sicherer – der
Begünstigte informiert ist. Da es hier
leicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Erben kommen kann,
sollte man sich – wie bei allen komplexeren Erbangelegenheiten – in jedem Fall juristisch beraten lassen.

Schenken: Was am einfachsten
klingt, ist eher kompliziert. Eine lediglich im Testament formulierte Schenkung ist unwirksam. Hierfür bedarf es
eines notariell beurkundeten Schenkungsversprechens.
Testament richtig abfassen
Vorsicht ist bei der Abfassung des Testaments bezüglich der Formulierungen geboten. Denn im allgemeinen Sprachgebrauch
versteht man unter „vererben“ einfach, jemandem etwas testamentarisch zu hinterlassen beispielsweise dem besten Freund den
Oldtimer oder der schon fast zur Familie gehörenden Haushaltshilfe einen größeren
Geldbetrag. Das Erbrecht sieht dies jedoch
anders.

Vererben: Wem in einem Testament
etwas vererbt wird, der wird automatisch zum Erbe des Verstorbenen und
damit allein oder gemeinsam mit anderen Erben sein Rechtsnachfolger.
Er übernimmt damit all seine Rechte
und Pflichten – also den Nachlass,
aber auch alle noch anfallenden Kosten und eventuell Schulden.

Vermachen: Möchte man nur einen
Teil seines Vermögens ohne weitere
Rechte und Pflichten einer bestimmten Person oder einer gemeinnützigen
Organisation hinterlassen, ist das
Vermächtnis der einfachste Weg. Es
genügt das handschriftliche Testament, um zu bestimmen, wem man
was „vermachen“ oder als „Vermächtnis“ hinterlassen will. Die Erben sind
Prinzipiell ist es ratsam, mit den gemeinnützigen Organisationen, die in einem Testament
bedacht werden sollen, Kontakt aufzunehmen. Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ vermittelt bei ihren Mitgliedern Ansprechpartner
für Testamente, in komplizierteren Fällen
auch Erbrechtsanwälte des Kooperationspartners Deutsche Vereinigung für Erbrecht
und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV). Bei
anderen Verbänden, die nicht Mitglied von
„Mein Erbe tut Gutes“ sind, findet man entsprechende Referenten auf der Website oder
über einen Anruf in der Geschäftsstelle. Kleinere Initiativen, die nicht über entsprechendes Personal verfügen, sollten ebenfalls zumindest über die zu erwartende Spende informiert werden. Das Gleiche gilt für die Erben. Kennen sie die Beweggründe für ein
karitatives Vermächtnis und dessen Höhe,
lassen sich Enttäuschungen und möglicherweise auch Erbstreitigkeiten vermeiden. Gibt
es Bedenken, ob der letzte Wille auch respektiert wird, empfiehlt sich die Einsetzung
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eines Testamentsvollstreckers, der sich um
die Umsetzung kümmert.
Gemeinnützige Organisation als Alleinerbe
Nur jeder Dritte Verstorbene in Deutschland
hat bislang überhaupt ein Testament aufgesetzt. Sollte es keine nahen Verwandten
mehr geben, könnte jemand aus einer weit
entfernten Verästelung des Stammbaums,
den man nie kennengelernt hat, der einzige
Erbe sein. Wer seinen Einfluss darauf wahren
möchte, wem sein Vermögen - und sei es
auch noch so klein – einmal zugute kommt,
muss also ein Testament verfassen. Gibt es
keine Pflichterben mehr, kann man auch eine
gemeinnützige Organisation als Alleinerben
einsetzen und/oder als Bezugsberechtigte
einer Lebens- oder Rentenversicherung eintragen lassen. Auch in diesem Fall, sollte der
Begünstigte rechtzeitig informiert und alle mit
dem Ableben verbundenen Fragen wie Bestattung, Haushaltsauflösung und Grabpflege
geklärt werden.
2. Eine Stiftung posthum gründen oder begünstigen
Eine andere Möglichkeit, sein Vermögen einem den ganz persönlichen Wünschen und
Zielen gewidmeten karitativen Zweck zuzuführen, ist die Gründung einer Stiftung. Die
meisten Stifter tun dies zu Lebzeiten, aber es
ist ebenso posthum durch Testament oder
Erbvertrag möglich. Dafür müssen im Testament Zweck und Ziel genau definiert, ein Vorstand, Kuratorium und Testamentsvollstrecker benannt und das Stiftungsvermögen
durch Erbe oder Vermächtnis übertragen
werden. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat dazu ein Muster-Testament entworfen, das man auf www.stiftungen.org findet. Auch dies muss lediglich handschriftlich
verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift
versehen sein. Ein Erbvertrag wird dagegen
zwischen Erblasser und den Begünstigten, in
diesem Fall dem Vorstand der künftigen Stiftung, vor einem Notar geschlossen und kann
im Gegensatz zum Testament nicht widerrufen werden.
Das Besondere einer Stiftung liegt darin, dass
das Stiftungsvermögen erhalten bleibt und
lediglich die Zinserträge für den guten Zweck
verwendet werden. So floss in die 1.900
durch Testament gegründete Nobelstiftung
ein Vermögen des schwedischen Chemikers
und Erfinders des Dynamits von 31,2 Millionen Kronen, aus dessen Erträgen sich bis
heute die Nobelpreise speisen. Außerdem ist
die Stiftung auf Dauer angelegt und kann in
der Regel nicht aufgelöst werden. Auch deshalb gibt es heute noch überall in Deutschland Jahrhunderte alte karitative Einrichtungen wie beispielsweise das 1286 erbaute
Heiligen-Geist-Hospital in Lübeck, die seit
1521 bestehende Fuggerei in Augsburg und
damit älteste Sozialsiedlung der Welt oder die
1576 gegründete Stiftung Juliusspital in
Würzburg.
Das Stiftungsvermögen ist der Baum, der für
immer Früchte tragen soll. Das bedingt, dass
das Stiftungsvermögen eine Größenordnung
haben muss, die es erlaubt, mit den Erträgen
den Stiftungszweck zu erfüllen. Die staatlichen Stiftungsbehörden gehen von mindestens 50.000 Euro aus. „Für eine nachhaltige
Zweckerfüllung der Stiftung“, so der Bundesverband Deutscher Stiftungen, „ist eine solche Summe jedoch oft zu wenig, wenn nicht
weitere Zustiftungen, sonstige Zuwendungen
oder regelmäßige Einnahmen neben den
Vermögenserträgen der Stiftung zu erwarten
sind“. Besonders angesichts der derzeitigen
Niedrigzinsphase wird man wohl von einem
doppelt so hohen Grundkapital ausgehen
müssen.
Wer selbst keine Stiftung gründen will oder
kann, hat auch die Möglichkeit mit seinem
Nachlass bestehende Stiftungen zu unterstützen. Dafür gibt es zwei Varianten: das
Vermögen soll unmittelbar für den Stiftungszweck verwendet werden oder das Stiftungskapital
in
Form
einer
sogenannten
„Zustiftung“ aufstocken. Entscheidet man sich
für letzteres, hat man wie bei einer eigenen
Stiftung die Garantie, dass das Kapital erhalten, gewinnbringend angelegt und auf Dauer
für den exakt definierten Zweck verwendet
wird. Anders als bei anderen gemeinnützigen
Organisationen wacht darüber nicht nur das
Finanzamt, sondern auch die Stiftungsaufsicht.
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3. Welche gemeinnützige Organisation ist die Richtige?
Die etwa 620.000 gemeinnützigen Organisationen in Deutschland, darunter 20.150 Stiftungen, spiegeln die gesamte Vielfalt gesellschaftlichen Lebens. In ihrer Studie „Zivilgesellschaft in Zahlen“ haben Bertelsmann Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Fritz Thyssen Stiftung erstmals
den gesamten gemeinnützigen Sektor unter
die Lupe genommen und in folgende Tätigkeitsbereiche eingeteilt: Kultur und Medien,
Sport, Freizeit und Geselligkeit, Wissenschaft
und Forschung, Bildung und Erziehung,
Gesundheitswesen, Soziale Dienste, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Umweltund Naturschutz, Internationale Solidarität,
Bürger- und Verbraucherinteressen, Wirtschaftsverbände und Berufsorganisationen,
Gemeinschaftliche
Versorgungsaufgaben,
Kirchen und religiöse Vereinigungen, Vereine
der Kategorie Sonstiges.
Innerhalb dieser Bereiche gibt es wiederum
ein breites Spektrum von Aktivitäten, so dass
man für so gut wie jedes Anliegen eine gemeinnützige Organisation finden kann, sei es
beispielsweise die Erforschung einer seltenen
Krankheit, das Überleben der Bienen, die
Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie
oder auch das gesamte von ehrenamtlichen
Engagement getragene Gemeinwesen vor
Ort wie Sportverein, Freiwillige Feuerwehr
oder der Fahrdienst für Senioren.
Wer bereits eine gemeinnützige Organisation
entweder durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden unterstützt, wird nicht lange überlegen
müssen, wen er im Testament bedenken
könnte. Menschen, die dagegen mit gemeinnütziger Arbeit bislang eher wenig in Berührung gekommen sind und nun daran denken,
einen Teil ihres Vermögens einem guten
Zweck zukommen zu lassen, stehen vor der
Qual der Wahl. Da kann es hilfreich sein, sich
zum Beispiel folgende Fragen zu stellen:






Welche Ereignisse haben mein Leben
besonders geprägt?
Welche Schicksalsschläge habe ich
erlitten?
Was war mir besonders wichtig?
Wer oder was hat mir in schwierigen
Zeiten geholfen?
Welcher Wunsch ist mir aus materiellen oder anderen Gründen verwehrt
geblieben?
Was wünsche ich mir für eine lebenswerte Zukunft der nächsten Generation?
Was auch immer sich als besondere Herzensangelegenheit herausstellt – es wird dafür geeignete unterstützenswerte Projekte
geben. Die Suche danach gelingt am einfachsten über das Internet, denn selbst kleine
Initiativen präsentieren sich und ihr Anliegen
heute online. Weiterhelfen könnte auch der
Bundesverband
Deutscher
Stiftungen
(http://www.stiftungen.org/) oder bei regionalem Bezug Gemeindeverwaltungen und Tagespresse.
4. Vertrauenswürdigkeit prüfen
Für Anerkennung und Kontrolle von Gemeinnützigkeit ist in Deutschland das Finanzamt
zuständig. Dass das nicht unbedingt die Vertrauenswürdigkeit einer Organisation garantiert, haben die Unregelmäßigkeiten bei
UNICEF Deutschland gezeigt, die das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
aufgedeckt und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen daraufhin 2008 das wichtigste Spendensiegel entzogen hat. Bevor man
sich entscheidet, wen man in seinem Testament bedenkt, sollte man also in Frage kom-
mende Organisationen gründlich unter die
Lupe nehmen.
Einen ersten Hinweis auf die Vertrauenswürdigkeit gibt die Transparenz. Größere Organisationen sollten jährlich einen Geschäftsbericht veröffentlichen, aus dem Einnahmen,
Ausgaben, Personalstruktur und Mittelverwendung hervorgehen. Für Werbe- und Verwaltungskosten sind laut DZI zehn bis zwanzig Prozent des Etats angemessen, 35 Prozent gerade noch tolerierbar. Allerdings muss
man unterscheiden, welchem Ziel sich die
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Organisation verschrieben hat. Während man
für Katastrophenhilfe kaum einen SpendenWerbeetat benötigt – das erledigen die Nachrichten -, fällt es Initiativen, die sich beispielsweise um Strafgefangene oder Behinderte kümmern, sehr viel schwerer Spenden
zu mobilisieren.
muss
DZI-Spendensiegel
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen vergibt das wichtigste
Spendensiegel für gemeinnützige Organisationen, die „überregional Spendenwerbung betreiben“. Wie gründlich
und zuverlässig die Kontrolleure bei
den jährlichen Prüfungen vorgehen,
konnte man im Fall UNICEF sehen.

PHINEO Wirkt-Siegel
Das Siegel wird von dem „Analyseund Beratungshaus für wirkungsvolles
gesellschaftliches
Engagement“
PHINEO gemeinnützige AG vergeben.
Zwischen 2010 und Ende 2012 überprüfte sie 510 Organisationen mit ihren Projekten, davon entsprachen nur
134 den PHINEO-Wirkt-Kriterien. An
dem kostenlosen Analyseverfahren
können alle gemeinnützigen Organisationen teilnehmen.

Zertifikat des TÜV Thüringen
Für das TÜV-Label haben die Fundraising-Akademie Frankfurt, einige
große Hilfsorganisationen und mehrere Unternehmensberater ein umfangreiches Zertifizierungsverfahren, das
sogenannte
TQEQualitätsmanagement,
entwickelt.

Grundsätze des Deutschen Spendenrats
Die Grundsätze zur „Wahrung und
Stärkung der ethischen Prinzipien des
Spendenwesens in Deutschland sowie die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen,
treuhänderischen
Umgangs mit Spendengeldern“ werden von den Mitgliedern verbindlich
anerkannt.
Die Selbstverpflichtung
erneuert
werden.

VENRO-Verhaltenskodex Transparenz, Öffentlichkeitsarbeit und Kontrolle
Die rund 120 Mitglieder des Verbands
Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen haben sich in
Folge der Unregelmäßigkeiten bei
UNICEF 2008 einen verbindlichen
Verhaltenskodex bezüglich Transparenz, Öffentlichkeitsarbeit, Kontrolle,
Betriebsführung und Wirkungsorientierung auferlegt.

Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Ebenfalls infolge des UNICEFSkandals hat Transparency Deutschland 2009 die „Initiative Transparente
Zivilgesellschaft“ für den Bereich gemeinnütziger Tätigkeit ins Leben gerufen. Zum Trägerkreis gehören außerdem der Bundesverband deutscher
Stiftungen, der Deutsche Spendenrat,
der Deutsche Kulturrat, der Deutsche
Naturschutzring,
der
Deutsche
Fundraisingverband, das DZI, das
Maecenata-Institut und VENRO. Die
Mitglieder verpflichten sich dazu, im
Internet umfangreiche Informationen
wie Finanz- und Prüfberichte, Herkunft
und Verwendung der Mittel und Großspenden zu veröffentlichen.

PwC-Transparenzpreis
Die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers stellte nach der
Tsunami-Katastrophe fest, dass auch
große international tätige Hilfsorganisationen in ihren Jahresberichten
nicht unbedingt durch Offenheit glänzen. Sie stiftete daraufhin den
Transparenzpreis, der seit 2005 an
gemeinnützige Organisationen mit
vorbildlicher Informationspolitik vergeben wird.
Weitere wertvolle Hinweise auf die Vertrauenswürdigkeit geben Spendensiegel und Mitgliedschaften in Vereinigungen mit besonderen Verpflichtungen. Die wichtigsten sind:

jährlich
Bei kleinen Organisationen selbst nachfragen
Anders sieht das bei kleinen Initiativen und
Vereinen am Heimatort aus. Sie haben in der
Regel weder Siegel noch Geschäftsberichte,
dafür kennt man vielleicht die Menschen, die
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sich dort engagieren oder verfolgt deren Arbeit seit langem in der Lokalpresse, ist selbst
Mitglied eines Vereins oder kann sich bei der
Gemeindeverwaltung über gemeinnützige
Organisationen erkundigen. Das gibt dann
auch das nötige Vertrauen, um dem Schachclub die Turniergelder für die nächsten Jahre
zu spendieren oder der Musikschule einen
neuen Flügel.
Keine Erbschaftssteuer
In jedem Fall kommt von der posthumen
Spende – egal in welcher Höhe – jeder Cent
bei der begünstigten gemeinnützigen Organisation an, denn sie sind von der Erbschaftssteuer befreit.
5. Weitere Informationen
Bei diesen Organisationen findet man viele Informationen zu Fragen des Erbrechts, der
Testamentgestaltung und des Stiftens und Spendens:





Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V: www.erbrecht.de,
Tel.: 07265 913414
Erbmanufaktur: www.erbmanufaktur.de
Erbrecht-heute: www.erbrecht-heute.de
Erbrecht-Ratgeber: www.erbrecht-ratgeber.de
Mein Erbe tut Gutes: www.mein-erbe-tut-gutes.de, Tel.: 030 - 29 77 24 36
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