in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Helga Riedel 30/14 Spenden per Testament Über das Leben hinaus Gutes tun Der Gesellschaft etwas zurückgeben, eine Herzensangelegenheit unterstützen oder in Erinnerung bleiben – es gibt viele gute Gründe, einen Teil seines Vermögens im Testament für einen karitativen Zweck zu reservieren. In Deutschland wird ein großer Teil der sozialen Aktivitäten von den rund 620.000 registrierten gemeinnützigen Organisationen geleistet. Sie finanzieren sich zu etwa 20 Prozent aus Spendeneinnahmen. Bei kleinen Initiativen, die nicht in den Genuss öffentlicher Förderung kommen, ist der Anteil noch wesentlich höher. Nach letzten Erhebungen wurden dafür im Jahr 2012 beim Finanzamt Spenden in Höhe von 6,5 Milliarden Euro geltend gemacht. „Dazu müssen noch die nicht steuerlich geltend gemachten Spenden gerechnet werden“, so Professor Michael Urselmann, Inhaber des einzigen Lehrstuhls für Fundraising in Deutschland (Uni Köln). „Selbst bei einer zurückhaltenden Schätzung ist für 2012 mit einer Gesamtspendensumme von mindestens 7 Milliarden Euro zu rechnen.“ Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate liegt bei 5,5 Prozent. Treten besondere Katastrophen auf wie der Tsunami 2004 oder das Erdbeben auf Haiti 2010, greifen die Deutschen auch noch einmal tiefer in die Tasche. Angesichts der großen Spendenbereitschaft erstaunen die Ergebnisse der GfK-Umfrage „Gemeinnütziges Vererben in Deutschland“. Danach wissen 19 Prozent der über 60Jährigen nicht, dass sie eine gemeinnützige Organisation im Testament bedenken können. Fast ein Drittel wünscht sich mehr Informationen zum Thema. Nur elf Prozent könnten sich vorstellen, einen Teil ihres Nachlasses für einen guten Zweck einzusetzen, bei den Kinderlosen ist es dagegen immerhin ein Drittel. Auf Seiten der Erben ist dagegen die Bereitschaft zu teilen erstaunlich hoch. Etwa die Hälfte der Befragten über 50-Jährigen, die einen Nachlass erwarten, fände es gut, wenn ein Teil karitativen Zwecken zufließen würde. Trotz der gerade bei humanitären Katastrophen schnell mobilisierbaren Hilfsbereitschaft liegt Deutschland im Vergleich der Industrienationen mit 0,9 Prozent (einschließlich Kirchensteuer, 0,4 Prozent ohne) Spenden, gemessen am verfügbaren Einkommen, eher im Mittelfeld. Doch würde der gleiche Anteil des gewaltigen Vermögens von 2,6 Billionen oder 2.600 Milliarden Euro, das laut Deutschem Institut für Altersvorsorge bis zum Ende des Jahrzehnts vererbt werden wird, gemeinnützigen Organisationen zukommen, wären das immerhin 23,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die private Hilfsorganisation Welthungerhilfe hat seit der Gründung 1962 in 70 Ländern 5.900 Projekte, vor allem der Hilfe zur Selbsthilfe mit ‚nur‘ zwei Milliarden Euro, gefördert. Mit einem kleinen Teil des in den kommenden Jahren zu vererbenden Vermögens ließe sich also eine Menge bewegen. www.biallo.de Seite 2 1. Wie kann man per Testament spenden? Wer welchen Anteil vom Nachlass erbt, regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (Paragraf 1924 bis 1936). Neben dem Eheoder eingetragenen Lebenspartner berücksichtigt es nur Verwandte in einer dem Verwandtschaftsgrad entsprechenden Rangfolge. Gibt es weder einen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner noch Verwandte, fällt das Erbe an den Staat. Möchte man diesen Automatismus außer Kraft setzen, muss man ein Testament verfassen, in dem man bis auf den Pflichtanteil für Partner, Kinder und Eltern frei über sein Vermögen verfügen kann. Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Änderungen oder die Vernichtung und Erstellung eines neuen Testaments sind jederzeit möglich. verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. Allerdings muss deren Pflichtteil am Nachlass gewahrt bleiben. Verfügen: Ebenfalls ohne Notar ist eine Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall möglich. Damit lassen sich Bankkonten, Wertpapierdepots oder Sparbücher – außerhalb des Nachlasses – auf Personen oder Organisationen übertragen. Voraussetzung ist, dass bei der Bank eine entsprechende Verfügung meist in Form eines Bankformulars hinterlegt und – nicht zwingend, aber sicherer – der Begünstigte informiert ist. Da es hier leicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Erben kommen kann, sollte man sich – wie bei allen komplexeren Erbangelegenheiten – in jedem Fall juristisch beraten lassen. Schenken: Was am einfachsten klingt, ist eher kompliziert. Eine lediglich im Testament formulierte Schenkung ist unwirksam. Hierfür bedarf es eines notariell beurkundeten Schenkungsversprechens. Testament richtig abfassen Vorsicht ist bei der Abfassung des Testaments bezüglich der Formulierungen geboten. Denn im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter „vererben“ einfach, jemandem etwas testamentarisch zu hinterlassen beispielsweise dem besten Freund den Oldtimer oder der schon fast zur Familie gehörenden Haushaltshilfe einen größeren Geldbetrag. Das Erbrecht sieht dies jedoch anders. Vererben: Wem in einem Testament etwas vererbt wird, der wird automatisch zum Erbe des Verstorbenen und damit allein oder gemeinsam mit anderen Erben sein Rechtsnachfolger. Er übernimmt damit all seine Rechte und Pflichten – also den Nachlass, aber auch alle noch anfallenden Kosten und eventuell Schulden. Vermachen: Möchte man nur einen Teil seines Vermögens ohne weitere Rechte und Pflichten einer bestimmten Person oder einer gemeinnützigen Organisation hinterlassen, ist das Vermächtnis der einfachste Weg. Es genügt das handschriftliche Testament, um zu bestimmen, wem man was „vermachen“ oder als „Vermächtnis“ hinterlassen will. Die Erben sind Prinzipiell ist es ratsam, mit den gemeinnützigen Organisationen, die in einem Testament bedacht werden sollen, Kontakt aufzunehmen. Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ vermittelt bei ihren Mitgliedern Ansprechpartner für Testamente, in komplizierteren Fällen auch Erbrechtsanwälte des Kooperationspartners Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV). Bei anderen Verbänden, die nicht Mitglied von „Mein Erbe tut Gutes“ sind, findet man entsprechende Referenten auf der Website oder über einen Anruf in der Geschäftsstelle. Kleinere Initiativen, die nicht über entsprechendes Personal verfügen, sollten ebenfalls zumindest über die zu erwartende Spende informiert werden. Das Gleiche gilt für die Erben. Kennen sie die Beweggründe für ein karitatives Vermächtnis und dessen Höhe, lassen sich Enttäuschungen und möglicherweise auch Erbstreitigkeiten vermeiden. Gibt es Bedenken, ob der letzte Wille auch respektiert wird, empfiehlt sich die Einsetzung www.biallo.de Seite 3 eines Testamentsvollstreckers, der sich um die Umsetzung kümmert. Gemeinnützige Organisation als Alleinerbe Nur jeder Dritte Verstorbene in Deutschland hat bislang überhaupt ein Testament aufgesetzt. Sollte es keine nahen Verwandten mehr geben, könnte jemand aus einer weit entfernten Verästelung des Stammbaums, den man nie kennengelernt hat, der einzige Erbe sein. Wer seinen Einfluss darauf wahren möchte, wem sein Vermögen - und sei es auch noch so klein – einmal zugute kommt, muss also ein Testament verfassen. Gibt es keine Pflichterben mehr, kann man auch eine gemeinnützige Organisation als Alleinerben einsetzen und/oder als Bezugsberechtigte einer Lebens- oder Rentenversicherung eintragen lassen. Auch in diesem Fall, sollte der Begünstigte rechtzeitig informiert und alle mit dem Ableben verbundenen Fragen wie Bestattung, Haushaltsauflösung und Grabpflege geklärt werden. 2. Eine Stiftung posthum gründen oder begünstigen Eine andere Möglichkeit, sein Vermögen einem den ganz persönlichen Wünschen und Zielen gewidmeten karitativen Zweck zuzuführen, ist die Gründung einer Stiftung. Die meisten Stifter tun dies zu Lebzeiten, aber es ist ebenso posthum durch Testament oder Erbvertrag möglich. Dafür müssen im Testament Zweck und Ziel genau definiert, ein Vorstand, Kuratorium und Testamentsvollstrecker benannt und das Stiftungsvermögen durch Erbe oder Vermächtnis übertragen werden. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat dazu ein Muster-Testament entworfen, das man auf www.stiftungen.org findet. Auch dies muss lediglich handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Ein Erbvertrag wird dagegen zwischen Erblasser und den Begünstigten, in diesem Fall dem Vorstand der künftigen Stiftung, vor einem Notar geschlossen und kann im Gegensatz zum Testament nicht widerrufen werden. Das Besondere einer Stiftung liegt darin, dass das Stiftungsvermögen erhalten bleibt und lediglich die Zinserträge für den guten Zweck verwendet werden. So floss in die 1.900 durch Testament gegründete Nobelstiftung ein Vermögen des schwedischen Chemikers und Erfinders des Dynamits von 31,2 Millionen Kronen, aus dessen Erträgen sich bis heute die Nobelpreise speisen. Außerdem ist die Stiftung auf Dauer angelegt und kann in der Regel nicht aufgelöst werden. Auch deshalb gibt es heute noch überall in Deutschland Jahrhunderte alte karitative Einrichtungen wie beispielsweise das 1286 erbaute Heiligen-Geist-Hospital in Lübeck, die seit 1521 bestehende Fuggerei in Augsburg und damit älteste Sozialsiedlung der Welt oder die 1576 gegründete Stiftung Juliusspital in Würzburg. Das Stiftungsvermögen ist der Baum, der für immer Früchte tragen soll. Das bedingt, dass das Stiftungsvermögen eine Größenordnung haben muss, die es erlaubt, mit den Erträgen den Stiftungszweck zu erfüllen. Die staatlichen Stiftungsbehörden gehen von mindestens 50.000 Euro aus. „Für eine nachhaltige Zweckerfüllung der Stiftung“, so der Bundesverband Deutscher Stiftungen, „ist eine solche Summe jedoch oft zu wenig, wenn nicht weitere Zustiftungen, sonstige Zuwendungen oder regelmäßige Einnahmen neben den Vermögenserträgen der Stiftung zu erwarten sind“. Besonders angesichts der derzeitigen Niedrigzinsphase wird man wohl von einem doppelt so hohen Grundkapital ausgehen müssen. Wer selbst keine Stiftung gründen will oder kann, hat auch die Möglichkeit mit seinem Nachlass bestehende Stiftungen zu unterstützen. Dafür gibt es zwei Varianten: das Vermögen soll unmittelbar für den Stiftungszweck verwendet werden oder das Stiftungskapital in Form einer sogenannten „Zustiftung“ aufstocken. Entscheidet man sich für letzteres, hat man wie bei einer eigenen Stiftung die Garantie, dass das Kapital erhalten, gewinnbringend angelegt und auf Dauer für den exakt definierten Zweck verwendet wird. Anders als bei anderen gemeinnützigen Organisationen wacht darüber nicht nur das Finanzamt, sondern auch die Stiftungsaufsicht. www.biallo.de Seite 4 3. Welche gemeinnützige Organisation ist die Richtige? Die etwa 620.000 gemeinnützigen Organisationen in Deutschland, darunter 20.150 Stiftungen, spiegeln die gesamte Vielfalt gesellschaftlichen Lebens. In ihrer Studie „Zivilgesellschaft in Zahlen“ haben Bertelsmann Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Fritz Thyssen Stiftung erstmals den gesamten gemeinnützigen Sektor unter die Lupe genommen und in folgende Tätigkeitsbereiche eingeteilt: Kultur und Medien, Sport, Freizeit und Geselligkeit, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Gesundheitswesen, Soziale Dienste, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Umweltund Naturschutz, Internationale Solidarität, Bürger- und Verbraucherinteressen, Wirtschaftsverbände und Berufsorganisationen, Gemeinschaftliche Versorgungsaufgaben, Kirchen und religiöse Vereinigungen, Vereine der Kategorie Sonstiges. Innerhalb dieser Bereiche gibt es wiederum ein breites Spektrum von Aktivitäten, so dass man für so gut wie jedes Anliegen eine gemeinnützige Organisation finden kann, sei es beispielsweise die Erforschung einer seltenen Krankheit, das Überleben der Bienen, die Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie oder auch das gesamte von ehrenamtlichen Engagement getragene Gemeinwesen vor Ort wie Sportverein, Freiwillige Feuerwehr oder der Fahrdienst für Senioren. Wer bereits eine gemeinnützige Organisation entweder durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden unterstützt, wird nicht lange überlegen müssen, wen er im Testament bedenken könnte. Menschen, die dagegen mit gemeinnütziger Arbeit bislang eher wenig in Berührung gekommen sind und nun daran denken, einen Teil ihres Vermögens einem guten Zweck zukommen zu lassen, stehen vor der Qual der Wahl. Da kann es hilfreich sein, sich zum Beispiel folgende Fragen zu stellen: Welche Ereignisse haben mein Leben besonders geprägt? Welche Schicksalsschläge habe ich erlitten? Was war mir besonders wichtig? Wer oder was hat mir in schwierigen Zeiten geholfen? Welcher Wunsch ist mir aus materiellen oder anderen Gründen verwehrt geblieben? Was wünsche ich mir für eine lebenswerte Zukunft der nächsten Generation? Was auch immer sich als besondere Herzensangelegenheit herausstellt – es wird dafür geeignete unterstützenswerte Projekte geben. Die Suche danach gelingt am einfachsten über das Internet, denn selbst kleine Initiativen präsentieren sich und ihr Anliegen heute online. Weiterhelfen könnte auch der Bundesverband Deutscher Stiftungen (http://www.stiftungen.org/) oder bei regionalem Bezug Gemeindeverwaltungen und Tagespresse. 4. Vertrauenswürdigkeit prüfen Für Anerkennung und Kontrolle von Gemeinnützigkeit ist in Deutschland das Finanzamt zuständig. Dass das nicht unbedingt die Vertrauenswürdigkeit einer Organisation garantiert, haben die Unregelmäßigkeiten bei UNICEF Deutschland gezeigt, die das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) aufgedeckt und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen daraufhin 2008 das wichtigste Spendensiegel entzogen hat. Bevor man sich entscheidet, wen man in seinem Testament bedenkt, sollte man also in Frage kom- mende Organisationen gründlich unter die Lupe nehmen. Einen ersten Hinweis auf die Vertrauenswürdigkeit gibt die Transparenz. Größere Organisationen sollten jährlich einen Geschäftsbericht veröffentlichen, aus dem Einnahmen, Ausgaben, Personalstruktur und Mittelverwendung hervorgehen. Für Werbe- und Verwaltungskosten sind laut DZI zehn bis zwanzig Prozent des Etats angemessen, 35 Prozent gerade noch tolerierbar. Allerdings muss man unterscheiden, welchem Ziel sich die www.biallo.de Seite 5 Organisation verschrieben hat. Während man für Katastrophenhilfe kaum einen SpendenWerbeetat benötigt – das erledigen die Nachrichten -, fällt es Initiativen, die sich beispielsweise um Strafgefangene oder Behinderte kümmern, sehr viel schwerer Spenden zu mobilisieren. muss DZI-Spendensiegel Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen vergibt das wichtigste Spendensiegel für gemeinnützige Organisationen, die „überregional Spendenwerbung betreiben“. Wie gründlich und zuverlässig die Kontrolleure bei den jährlichen Prüfungen vorgehen, konnte man im Fall UNICEF sehen. PHINEO Wirkt-Siegel Das Siegel wird von dem „Analyseund Beratungshaus für wirkungsvolles gesellschaftliches Engagement“ PHINEO gemeinnützige AG vergeben. Zwischen 2010 und Ende 2012 überprüfte sie 510 Organisationen mit ihren Projekten, davon entsprachen nur 134 den PHINEO-Wirkt-Kriterien. An dem kostenlosen Analyseverfahren können alle gemeinnützigen Organisationen teilnehmen. Zertifikat des TÜV Thüringen Für das TÜV-Label haben die Fundraising-Akademie Frankfurt, einige große Hilfsorganisationen und mehrere Unternehmensberater ein umfangreiches Zertifizierungsverfahren, das sogenannte TQEQualitätsmanagement, entwickelt. Grundsätze des Deutschen Spendenrats Die Grundsätze zur „Wahrung und Stärkung der ethischen Prinzipien des Spendenwesens in Deutschland sowie die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgangs mit Spendengeldern“ werden von den Mitgliedern verbindlich anerkannt. Die Selbstverpflichtung erneuert werden. VENRO-Verhaltenskodex Transparenz, Öffentlichkeitsarbeit und Kontrolle Die rund 120 Mitglieder des Verbands Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen haben sich in Folge der Unregelmäßigkeiten bei UNICEF 2008 einen verbindlichen Verhaltenskodex bezüglich Transparenz, Öffentlichkeitsarbeit, Kontrolle, Betriebsführung und Wirkungsorientierung auferlegt. Initiative Transparente Zivilgesellschaft Ebenfalls infolge des UNICEFSkandals hat Transparency Deutschland 2009 die „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ für den Bereich gemeinnütziger Tätigkeit ins Leben gerufen. Zum Trägerkreis gehören außerdem der Bundesverband deutscher Stiftungen, der Deutsche Spendenrat, der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Naturschutzring, der Deutsche Fundraisingverband, das DZI, das Maecenata-Institut und VENRO. Die Mitglieder verpflichten sich dazu, im Internet umfangreiche Informationen wie Finanz- und Prüfberichte, Herkunft und Verwendung der Mittel und Großspenden zu veröffentlichen. PwC-Transparenzpreis Die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers stellte nach der Tsunami-Katastrophe fest, dass auch große international tätige Hilfsorganisationen in ihren Jahresberichten nicht unbedingt durch Offenheit glänzen. Sie stiftete daraufhin den Transparenzpreis, der seit 2005 an gemeinnützige Organisationen mit vorbildlicher Informationspolitik vergeben wird. Weitere wertvolle Hinweise auf die Vertrauenswürdigkeit geben Spendensiegel und Mitgliedschaften in Vereinigungen mit besonderen Verpflichtungen. Die wichtigsten sind: jährlich Bei kleinen Organisationen selbst nachfragen Anders sieht das bei kleinen Initiativen und Vereinen am Heimatort aus. Sie haben in der Regel weder Siegel noch Geschäftsberichte, dafür kennt man vielleicht die Menschen, die www.biallo.de Seite 6 sich dort engagieren oder verfolgt deren Arbeit seit langem in der Lokalpresse, ist selbst Mitglied eines Vereins oder kann sich bei der Gemeindeverwaltung über gemeinnützige Organisationen erkundigen. Das gibt dann auch das nötige Vertrauen, um dem Schachclub die Turniergelder für die nächsten Jahre zu spendieren oder der Musikschule einen neuen Flügel. Keine Erbschaftssteuer In jedem Fall kommt von der posthumen Spende – egal in welcher Höhe – jeder Cent bei der begünstigten gemeinnützigen Organisation an, denn sie sind von der Erbschaftssteuer befreit. 5. Weitere Informationen Bei diesen Organisationen findet man viele Informationen zu Fragen des Erbrechts, der Testamentgestaltung und des Stiftens und Spendens: Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V: www.erbrecht.de, Tel.: 07265 913414 Erbmanufaktur: www.erbmanufaktur.de Erbrecht-heute: www.erbrecht-heute.de Erbrecht-Ratgeber: www.erbrecht-ratgeber.de Mein Erbe tut Gutes: www.mein-erbe-tut-gutes.de, Tel.: 030 - 29 77 24 36 Das „Thema der Woche“ ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, 86938 Schondorf. Sie können uns erreichen unter [email protected] oder per Telefon: 08192/93379-0. Weitere Infos unter www.biallo.de www.biallo.de