Nah am Menschen sein - Pfarreiengemeinschaft Ochtendung

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Nah am
Menschen sein –
Unsere Seelsorge für Kranke,
Sterbende und deren Angehörige
Regelungen und Begleitung für
Abschied und Beisetzung
in der Pfarreiengemeinschaft Ochtendung-Kobern
Inhaltsverzeichnis
Herausgeber:
Pfarrgemeinderäte der Pfarreiengemeinschaft Ochtendung-Kobern,
Team der Seelsorgerinnen und Seelsorger in der PG Ochtendung-Kobern
Alle hier getroffenen Regelungen für unsere Pfarreiengemeinschaft gelten ab Pfingsten 2017.
Fotos: www.pexels.com/de, www.pfarrbriefservice.de
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Zum Geleit
5
1.
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
Seelsorge für Kranke und Sterbende
Besuchsdienste
Haus- und Krankenkommunion
Die Feier der Krankensalbung für Einzelne
Gemeinsame Feier der Krankensalbung
Versehgang – Besuch beim Sterbenden
6
6
6
6
6
6
2. Überlegungen für den Todesfall
2.1. Erd- oder Feuerbestattung?
2.2. Alternative Bestattungsformen und -orte
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9
3.
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
3.6.
Gottesdienstformen für Verabschiedung 10
und Beisetzung
Sterbeamt und Beisetzung
10
Variationsmöglichkeiten
Verzicht auf die Prozession
Umkehr der Reihenfolge
Wortgottesdienst und Beisetzung
10
Beerdigung der aus der Kirche 13
Ausgetretenen
Der Wunsch nach Beisetzung „in aller Stille“ 13
bzw. „im engsten Familienkreis“
Sonderfälle
13
Ausblick
13
4.
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
Konkretes Vorgehen – praktische Abläufe
Kontaktaufnahme unmittelbar nach dem Versterben
Läuten
Totengebet
Prozession bzw. gemeinsamer Gang zum Friedhof
(Zweites) Sterbeamt
Zusammenfassung
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14
14
14
14
14
15
5. Seelsorgliche Begleitung nach der Beisetzung
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6.
6.1.
6.2.
17
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Anhang
Weiterführende Gedanken
Informationen, Kontakte und Ansprechpartner
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Zum Geleit
Krankheit, Leiden, Sterben und Tod gehören zum
Leben. Niemand wird davon ausgenommen. Jeder
kennt in der eigenen Familie oder im Freundesoder Verwandtenkreis den einen oder die andere
Kranke; jeder ist vom Tod lieber Menschen in irgendeiner Weise betroffen. Deshalb wird über das Thema
gesprochen. Manchmal früh, manches Mal aber auch
unter dem Druck eines akuten Todesfalles.
Oft erfahren wir als Seelsorger, dass die Verstorbenen sich ihren Abschied und ihre Beisetzung in ganz
bestimmter Weise gewünscht haben.
Der Pfarreienrat hat diese Fragen aufgegriffen, beraten und beschlossen. Schließlich haben die Pfarrgemeinderäte und das Seelsorgeteam gemeinsam dieses Heft als Information, aber auch als Anregung für
das Gespräch und Ihre Entscheidungen zum Thema
Krankheit, Sterben und Tod zusammengestellt.
Mit dieser Informationsbroschüre wollen wir Ihnen
Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie mit Ihren Angehörigen Ihren letzten Weg gestalten können. Gerne
laden wir Sie auch dazu ein, mit uns, „der Kirche“, ins
Gespräch zu kommen.
stehen. Dabei leitet uns eines der Prinzipien, das die
Synode in unserem Bistum als Ziel für die Seelsorge
der Zukunft benannt hat: Wir wollen lernen, vom Einzelnen her zu denken, d.h. den Menschen in seiner
Lebenswirklichkeit wahrnehmen und ihn seelsorglich begleiten.
Es ist Ziel unserer Seelsorge, nah am Menschen zu
sein – und das nicht erst, wenn die letzte Stunde
schlägt. Daher unsere herzliche Bitte und Ermutigung an Sie: Kommen Sie auf uns zu! Gerade, wenn
Menschen schon länger krank sind, hören wir oft:
„Das müsste der Pastor doch wissen!“. Aber in der
Regel weiß er das von den fast 10.000 katholischen
Mitchristen in unserer Pfarreiengemeinschaft erst
dann, wenn Sie es ihm sagen …
Wir, Pfarrgemeinderäte, Seelsorgerinnen und Seelsorger, laden Sie ein, mit uns ins Gespräch zu kommen. Möge diese Broschüre dabei helfen.
Die Bestattungskultur ist inzwischen auch in unserer
Gegend in einem Wandel begriffen. Das merkt man
nicht nur daran, dass in den letzten 10 – 15 Jahren
oft Feuerbestattungen (Urne) als Form der Beisetzung gewählt wurden. Es gibt nicht mehr die Dorftradition, die einer Familie vorschreibt, wie „man
das zu machen hat“. Die Gestaltung von Tod, Trauer
und Abschied wird individueller. Immer mehr Angehörige bringen sich mit ihren Wünschen in die Feier
ein. Daher wollen wir die zahlreicher gewordenen
Möglichkeiten aufzeigen und Sie einladen, sich im
Vorfeld von Krankheit, Sterben und Tod damit auseinanderzusetzen. Als Kirche wollen wir uns in die
Diskussion und die Entwicklungen einbringen – und
dabei ehrlich benennen, was uns wichtig ist, was wir
anbieten und wofür wir als glaubende Gemeinde
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1. Seelsorge für Kranke und Sterbende
1.1. Besuchsdienste
Kranke besuchen ist ein Werk der Barmherzigkeit
und damit eine wichtige Aufgabe für uns als Kirche.
In allen Dörfern unserer Pfarreiengemeinschaft gibt
es Ehrenamtliche, die kranke Menschen besuchen.
Sie wollen in Gesprächen den Kontakt zur Gemeinde
aufrechterhalten, Genesungswünsche überbringen
und so deutlich machen, dass die kranken und alten
Mitmenschen dazugehören und nicht vergessen
sind.
Wir bitten darum, Besuchswünsche bei den Pfarrbüros, den Seelsorgerinnen und Seelsorgern oder den
Ehrenamtlichen anzumelden, da wir oft nicht wissen,
wann und wo jemand krank ist. Eine Liste der ehrenamtlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrem Ort finden Sie im Anhang.
1.2. Haus- und Krankenkommunion
Gerne besuchen wir Mitchristen zu Hause, die nicht
mehr den Gottesdienst in unseren Kirchen mitfeiern
können oder über einen längeren Zeitraum krank
sind. Wir als Seelsorgerinnen und Seelsorger wechseln uns vor Ort mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den monatlichen Besuchen
ab. Neben dem Gespräch steht der Empfang der
Hl. Kommunion im Mittelpunkt des Besuchs.
Wenn Sie auch die Hl. Kommunion zu Hause empfangen möchten, wenden Sie sich bitte an einen
Seelsorger oder eine Seelsorgerin oder an unsere
Pfarrbüros.
Oft erfahren wir als Seelsorgerinnen und Seelsorger
nichts von der Krankheit unserer Gemeindemitglieder. Daher sind wir darauf angewiesen, dass Angehörige oder die Kranken selbst auf uns zukommen.
Wenn Sie für einen Kranken die Hl. Kommunion aus
dem Gottesdienst mit nach Hause nehmen möchten,
sprechen Sie das bitte im Vorfeld mit dem Priester
ab. Gerne stellen wir Ihnen aus unseren Sakristeien
ein geeignetes Gefäß zur Verfügung.
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1.3. Die Feier der Krankensalbung für Einzelne
Gott sagt uns seine Nähe zu, auch und gerade im
Leid. Dies wird im Sakrament der Krankensalbung
vermittelt, das Hoffnung, Trost und Zuversicht spenden will. Ziel ist es, den Kranken an Leib und Seele
zu heilen, ihn zu ermutigen, zu stärken und aufzurichten, aber auch im Sterben zu begleiten. Jederzeit
kann im Rahmen eines Besuches mit der Haus- und
Krankenkommunion durch einen Priester auch die
Krankensalbung gespendet werden. Der Empfang
des Bußsakramentes ist ebenfalls möglich. Bitte
melden Sie dies über die Pfarrbüros an oder wenden
Sie sich direkt an einen der Priester.
1.4. Gemeinsame Feier der Krankensalbung
Die Krankensalbung kann auch im Rahmen einer
Eucharistiefeier erfolgen. Dazu eingeladen sind Menschen, die unter Krankheiten des Leibes oder der
Seele leiden, sowie ältere Mitmenschen. Krankensalbungsgottesdienste finden in einem bestimmten
Rhythmus in allen Pfarreien statt. Wir werden diese
entsprechend rechtzeitig ankündigen.
1.5. Versehgang – Besuch beim Sterbenden
Die Priester sind Tag und Nacht bereit, zu den Sterbenden zu kommen, um sie auf dem letzten Weg zu
begleiten. Auch wenn wir nicht mehr von der „Letzten Ölung“ sprechen, ist das Gebet unmittelbar vor
oder nach dem Sterben sinnvoll. Im Übrigen ist es
gut, möglichst frühzeitig um die Sterbesakramente
(Krankensalbung, Buße und Eucharistie) zu bitten.
Wenn Sie im Pfarrbüro Ochtendung anrufen, werden
auf dem Band die Telefonnummern angesagt, unter
denen Sie einen der Priester jederzeit erreichen
­können.
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2. Überlegungen für den Todesfall
Trifft ein Sterbefall eine Familie unvorbereitet, müssen in sehr kurzer Zeit sehr viele weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Selbstverständlich
steht für die Angehörigen dabei im Vordergrund,
dass sie etwaigen Wünschen der Verstorbenen entsprechen wollen.
Je klarer im Vorfeld Absprachen getroffen wurden,
desto einfacher dürfte dies möglich sein.
Auch wenn wir, die Lebenden, nicht gerne über den
Tod sprechen, wollen wir Sie ermutigen, sich den folgenden Fragen zu stellen:
2.1. Erd- oder Feuerbestattung?
In den vergangenen 10 – 15 Jahren ist die Zahl der
Feuerbestattungen (Urne) rasant angestiegen. In
manchen unserer Dörfer werden schon drei Viertel
unserer Verstorbenen in einer Urne beigesetzt. Für
viele ältere Menschen ist es eine große Sorge, wer
im Falle der Erdbestattung (Sarg) die Pflege für ihr
Grab übernehmen kann und will. Viele Menschen
wollen diese Mühe und die damit verbundenen Kosten keinem ihrer Angehörigen auf lange Zeit zumuten. Daher ist die Urnenbeisetzung scheinbar die
einfachere Lösung.
Für uns als Christen hat die Beerdigung des Leichnams jedoch eine große Bedeutung, weil sie die
angemessenste Form ist, um den Glauben und die
Hoffnung auf die leibliche Auferstehung zum Ausdruck zu bringen. Im Anhang möchten wir Ihnen
weitere Anregungen anbieten, um über diese wichtige Entscheidung gut nachdenken zu können. Wenn
diese Frage Sie interessiert, lesen Sie bitte mehr
dazu im Abschnitt 6.1.
Wir wissen aber auch, dass eine geistliche Auseinandersetzung darüber, ob die Erdbestattung die
angemessenere Form der Beisetzung ist, noch nicht
die o.g. praktischen Probleme der Grabpflege löst.
Oft hören unsere Priester in Kondolenzgesprächen,
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dass die Verbrennung eigentlich gar nicht gewollt
ist, sondern nur aus Gründen der dann wegfallenden
Grabpflege vorgenommen werden soll.
Deshalb wollen wir uns als Pfarrgemeinden bei den
Ortsgemeinden, denen die Friedhöfe gehören, für
eine neue Beisetzungsform einsetzen: das Rasengrab.
Wenn es – wie schon in einigen Dörfern vorgesehen
– möglich wird, auch im Sarg in ein Rasengrab beerdigt zu werden, kann die Sorge um die Grabpflege
in den Hintergrund treten. Wir wollen in den Ortsgemeinden dafür werben, die Rasengräber so anzulegen, dass für jedes Grab ein gestaltbarer Streifen
bleibt, in dem ein individueller Grabstein aufgestellt
werden kann. Auch Blumen oder Gegenstände, die
die Zuneigung zum Verstorbenen ausdrücken, könnten dort abgelegt werden. So wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass die notwendige Entscheidung
zwischen Sarg und Urne wieder in größerer, innerer
Freiheit getroffen werden kann.
2.2. Alternative Beisetzungsformen und -orte
Anonyme Beisetzung / Verstreuung /
Seebestattung
Wenn ein Mensch sich anonym bestatten lassen will,
können wir ihn nicht in der üblichen Weise beerdigen. Dies gilt auch für Verstreuungen der Asche
eines Verstorbenen und Seebestattungen. Denn für
den Gottesdienst zur Beisetzung ist es wesentlich,
den Menschen mit Namen ansprechen zu können.
Zudem braucht es, davon sind wir überzeugt, einen
gekennzeichneten Ort (das Grab, die Stele, …), damit
die Angehörigen einen Ort haben, an den sie in ihrer
Trauer gehen können.
Die seelsorgerische Begleitung, bis hin zu Sterbeamt
und Verabschiedung eines Verstorbenen, ist jedoch
problemlos möglich.
Beisetzung in einem Friedwald oder Ruheforst
In Ruheforsten ist in der Regel die Ruhestätte
namentlich gekennzeichnet, als Ausnahme findet
sie anonym statt. In Friedwäldern ist es umgekehrt. Da, wo eine Beisetzung, die den Begräbnisort
namentlich kennzeichnet, stattfinden soll, ist die
Begleitung durch einen Priester grundsätzlich möglich. Im Einzelfall kann dann abgesprochen werden,
ob dies gewünscht wird und für den Priester zeitlich
möglich ist.
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3. Gottesdienstformen für Verabschiedung und Beisetzung
3.1. Sterbeamt und Beisetzung
Das Sterbeamt mit anschließender Beisetzung ist
in unseren Dörfern die traditionelle Gottesdienstform. In der Hl. Messe feiern wir den Tod und die
Auferstehung unseres Erlösers, Jesus Christus. Er
ist Gottes Sohn, der Mensch geworden ist, um uns
den Weg zu Gott neu zu eröffnen. Gott wurde in ihm
berührbar, ein bisschen mehr „be-greifbar“. Wir glauben als Christen, dass er bewusst und entschieden
seinem Tod entgegen ging. Er hat, ganz Mensch wie
wir, mit dem Vater im Himmel darum gerungen und
zum Schluss sagen können: „Dein Wille geschehe“.
Viele Kranke und Sterbende machen selbst diese
Erfahrung, dass sie mit Gott ringen und schließlich
mit ihm Frieden finden. Deshalb ist uns die Feier von
Jesu Tod und Auferstehung so wichtig. So vertrauen
wir Jesus Christus unsere Verstorbenen an. Wir glauben an das Leben nach dem Tod, das er für uns eröffnet hat. Wenn wir in der Hl. Messe seinen Sieg über
den Tod feiern, bestärken wir uns im Glauben daran,
dass unsere Verstorbenen daran teilhaben dürfen.
Im Anschluss an das Sterbeamt findet – je nach
Ort – eine im Gebet gestaltete Prozession oder ein
gemeinsamer Gang zum Friedhof statt. Dort wird,
nach einer kurzen Gebetsstatio in der Friedhofshalle,
der Verstorbene beigesetzt.
Zu dieser traditionellen Form gibt es auch
Variationsmöglichkeiten.
Vielfach hat sich gezeigt, dass Angehörige die Prozession bzw. den gemeinsamen Gang auf den Friedhof nicht mehr wünschen. Für die einen ist der Weg
zu beschwerlich, andere wollen sich nicht in der
größeren Öffentlichkeit in ihrer Trauer und mit ihren
Gefühlen zeigen müssen.
Der ursprüngliche Sinn der Prozession war es, den
Leichnam im Sarg vom Sterbehaus zur Kirche – zum
Sterbeamt – und von dort zum Friedhof zu begleiten.
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Da heute fast immer der Verstorbene bzw. die Urne
bereits auf dem Friedhof aufgebahrt ist, entfällt
der tiefste Sinn der Prozession. Daher bieten wir als
Möglichkeiten an:
Verzicht auf die Prozession
Wenn es von den Angehörigen gewünscht wird,
laden wir die Trauergemeinde nach Sterbeamt oder
Wortgottesdienst in der Kirche ein, sich selbstständig zum Friedhof zu begeben. Zu einer vereinbarten
Zeit beginnt dort die Beerdigungsliturgie.
Umkehr der Reihenfolge
Es ist auch möglich, die Beisetzung VOR dem Sterbeamt vorzunehmen. In diesem Falle kann, je nach Entfernung von Friedhof und Kirche, z.B. die Beisetzung
um 13:45 Uhr stattfinden. Die Angehörigen haben
dann ausreichend Zeit, sich vom Verstorbenen am
Grab zu verabschieden, bevor um 14:30 Uhr das Sterbeamt gefeiert wird.
Mit diesen beiden Möglichkeiten wollen wir Ihnen
als Angehörige helfen, die Ihnen entsprechende
Form und Gestaltung der Beisetzung zu finden.
3.2. Wortgottesdienst und Beisetzung
Wenn Angehörige dies wünschen, kann die Beisetzung auch in einem Wortgottesdienst gefeiert werden. Da die Friedhofshallen hierfür in aller Regel
nicht groß genug sind, ist der bevorzugte Ort für den
Wortgottesdienst die Kirche im Ort.
Der Wortgottesdienst orientiert sich an der Andacht
zum Auftakt der Beisetzungsliturgie. Diese wird um
eine biblische Lesung und die persönliche Ansprache
erweitert. Der Gottesdienst kann nach Absprache mit
dem Priester auch musikalisch gestaltet werden.
Im Anschluss an den Wortgottesdienst erfolgt dann
– mit oder ohne Prozession bzw. dem gemeinsamen
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Gang zum Friedhof – die Beisetzung am Grab, insofern sie nicht zuvor stattfand (siehe die Variationsmöglichkeiten oben).
Für alle Verstorbenen, deren Beisetzung nicht mit
einer Eucharistiefeier verbunden ist, feiert die Pfarrgemeinde die nächstfolgende Sonntagsmesse als
Sterbeamt (vgl. Abschnitt 4.5)
Sonderfall Ochtendung
In Ochtendung hat sich in den letzten Jahren etabliert, den Wortgottesdienst in der Friedhofskapelle
zu feiern. Wir wollen dies weiter ermöglichen, laden
jedoch ausdrücklich dazu ein, den Wortgottesdienst
in der Pfarrkirche zu feiern. Gerade bei größeren
Trauerfeiern können dort alle Platz finden. Zudem
ist die musikalische Gestaltung vielfältiger möglich.
Auf die gemeinsame Prozession zum Friedhof kann
verzichtet werden; auch die Umkehrung der Abfolge
von Beerdigung und Wortgottesdienst ist möglich,
s. oben.
3.3. Beerdigung der aus der Kirche Ausgetretenen
Wenn ein Gläubiger aus der Gemeinschaft der katholischen Kirche austritt, verliert er damit das Recht
auf eine kirchliche Beisetzung. Unabhängig von dieser rechtlichen Feststellung ist es uns ein Anliegen,
den Willen der / des Verstorbenen ernst zu nehmen.
Daher verbietet sich in der Regel die kirchlich geleitete Feier der Beisetzung.
In manchen Fällen ist es den Angehörigen jedoch ein
Anliegen, seelsorglich begleitet zu werden. Dazu sind
wir gerne bereit. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir
mit Ihnen im Einzelfall ein gutes, gemeinsames Vorgehen vereinbaren können.
3.4. Der Wunsch nach Beisetzung „in aller Stille“
bzw. „im engsten Familienkreis“
Manche Familien wünschen sich, dass die Beisetzung „in aller Stille“ bzw. „im engsten Familienkreis“
vorgenommen wird.
Eine kirchliche Feier der Beisetzung ist ein Gottesdienst, der grundsätzlich öffentlich ist.
Um beiden Anliegen – dem Wunsch der Familie,
den Teilnehmerkreis zu beschränken und dem
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G­ rundcharakter des öffentlichen Gottesdienstes –
gerecht zu werden, verfahren wir wie folgt:
Die Pfarrgemeinde veröffentlicht Zeit und Ort der
Beisetzung mit dem Aushang an der Kirche, der
zeitgleich mit dem Läuten (vgl. Abschnitt 4.2) angebracht wird. Die Pfarrbüros geben auf Nachfrage die
entsprechende Auskunft. Dennoch laden wir im Aushang, der Vermeldung im Gottesdienst und bei der
Auskunft durch das Pfarrbüro die Menschen dazu
ein, den Wunsch der Angehörigen zu respektieren.
Im Aushang wird der Hinweis ergänzt, z.B.: „Die Angehörigen bitten darum, dass die Beisetzung in aller
Stille stattfinden kann.“
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass diese
Regelung problemlos funktioniert und beiden Anliegen gerecht wird.
3.5. Sonderfälle
In seltenen Ausnahmefällen kann es dazu kommen,
dass zwei Menschen in einem Ort an einem Tag beigesetzt werden sollen. In diesem Fall werden wir
versuchen, die eine Beisetzung vor und die andere
nach einem gemeinsamen Gottesdienst zu halten.
Kirchliche Beisetzungen finden montags bis freitags
statt. Ausnahmen hiervon sind grundsätzlich nicht
möglich.
3.6. Ausblick
In vielen Pfarreiengemeinschaften unseres Bistums
ist es bereits guter Brauch, dass hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge vom
Bischof zum Beerdigungsdienst beauftragt sind.
Dort feiern Gemeindereferentinnen und -referenten
Wortgottesdienste und die Beisetzungsliturgie.
Die Synode unseres Bistums hat beschlossen, dass
langfristig auch ehrenamtliche Laien, also bewährte
Frauen und Männer aus den Gemeinden vor Ort, zum
Beerdigungsdienst ausgebildet und beauftragt werden sollen.
In den nächsten Jahren wird sich also auch in der
Frage, wer die Beisetzungen vornimmt, etwas verändern.
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4. Konkretes Vorgehen – praktische Abläufe
4.1. Kontaktaufnahme unmittelbar nach dem Versterben
Bitte rufen Sie in unseren Pfarrbüros in Ochtendung
oder Kobern (s. Anhang) an. Sollten Sie außerhalb der
Öffnungszeiten dort anrufen, wird Ihnen eine Telefonnummer angesagt, unter der Sie immer einen
Priester erreichen können. Sollten Sie eine Nachricht
auf Band sprechen, geben Sie bitte Ihren Namen und
Ihre Telefonnummer für einen Rückruf an.
Ist Ihr Angehöriger zuhause verstorben, können Sie
gerne einen unserer Priester zum gemeinsamen
Gebet für den Verstorbenen in Ihr Haus bitten.
Der mögliche Termin für die Bestattung Ihres Angehörigen muss mit der Ortsgemeinde und dem
zuständigen Priester abgestimmt werden. Sollten
Sie dem Bestatter gegenüber einen Terminwunsch
äußern, übernimmt er in der Regel die notwendigen
Absprachen. Gerne sind dazu auch unsere Pfarrbüros
bereit.
Die kirchliche Bestattung ist an den Werktagen von
Montag bis Freitag möglich.
4.2. Läuten
In unseren Dörfern ist es guter Brauch, dass der
Tod eines Gemeindemitgliedes durch das entsprechende Geläut bekannt gemacht wird. Zeitgleich
mit dem Läuten wird der Aushang gemacht, der den
Namen der / des Verstorbenen und die Details zur
Beisetzung veröffentlicht. Daher wird nicht geläutet werden, ehe alle notwendigen Abstimmungen
erfolgt sind.
Dem Brauch einiger Pfarreien folgend, die damit
gute Erfahrungen gemacht haben, wird in Zukunft
in allen Dörfern der Pfarreiengemeinschaft gegen
17:00 Uhr für die Verstorbenen geläutet.
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4.3. Totengebet
Der Tod eines Gemeindemitgliedes berührt nicht nur
dessen Angehörige, Verwandte und Freunde, sondern die Pfarrgemeinde als Ganzes.
Deshalb werden wir für alle unsere Verstorbenen am
Vorabend ihres Beerdigungstages ein Totengebet
halten. Dazu werden die Angehörigen, Verwandten
und Freunde herzlich eingeladen.
Da die traditionellen Zeiten für das Totengebet in
den einzelnen Orten unterschiedlich sind, entnehmen Sie diese bitte der Übersicht im Anhang.
4.4. Prozession bzw. gemeinsamer Gang zum
Friedhof
Wie bereits oben erwähnt, soll in Zukunft die Feier
des Sterbeamtes oder eines Wortgottesdienstes
in der Kirche ohne Prozession oder gemeinsamen
Gang zum Friedhof möglich sein.
4.5. (Zweites) Sterbeamt
Bislang wurde in einigen Orten der Pfarreiengemeinschaft ein zweites Sterbeamt im Sonntagsgottesdienst nach der Beerdigung gefeiert. Wir sind
davon überzeugt, dass wir als betende Gemeinden
diesen guten Brauch in allen Dörfern übernehmen
sollten. Daher werden wir in Zukunft in allen Orten
in der dem Beerdigungstag folgenden Sonntagsmesse der / des Verstorbenen gedenken. Auch wenn
die Angehörigen sich für eine Bestattungsform ohne
Hl. Messe entschieden haben, feiert die Gemeinde
in der dem Beerdigungstag folgenden Sonntagsmesse das Sterbeamt für ihr verstorbenes Mitglied.
4.6. Zusammenfassung
Wir laden Sie ein, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.
Im Fall einer längeren Erkrankung:
• Will ich um das Sakrament der Krankensalbung
als Stärkung für meinen Weg bitten (vgl. die
Abschnitte 1.3 – 1.5 und 6.1) oder einen Gottesdienst mitfeiern, in dem die Krankensalbung
gespendet wird?
• Wünsche ich den Besuch durch einen ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Seelsorger bzw. Seelsorgerin? (Vgl. die Liste der Ansprechpartner im
Anhang, Abschnitt 6.2)
Im Fall des Todes:
• Entscheide ich mich für eine Erdbestattung oder
für die Feuerbestattung mit anschließender
Urnenbeisetzung? (Siehe auch Abschnitt 6.1)
• Welchen Begräbnisort und welche Art von Grabstelle wünsche ich? (Vgl. Abschnitt 2)
• Welche Form des Gottesdienstes und welche Reihenfolge der Elemente wünsche ich?
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5. Seelsorgliche Begleitung nach der Beisetzung
6. Anhang
Immer wieder beten wir für unsere Verstorbenen:
Beim Besuch des Grabes auf dem Friedhof, in einer
Hl. Messe (vgl. Erläuterung S. 18) oder auch ganz privat, daheim, wenn die Trauer es uns eingibt.
Am Allerseelentag (02.11.) gedenken wir unserer
Toten in besonderer Weise. Meist besuchen wir aus
praktischen Gründen an Allerheiligen, weil es ja ein
Feiertag ist, die Gräber und lassen sie segnen. In der
Hl. Messe am Allerseelentag vertrauen wir die Verstorbenen ausdrücklich dem Erbarmen Gottes an.
6.1. Weiterführende Gedanken
In jedem Trauerprozess gibt es Höhen und Tiefen.
Es gibt Zeiten, in denen man versöhnter oder unversöhnlich mit Tod und Abschied umgehen kann. Je
nachdem erwacht der Wunsch, über das, was uns
bewegt, mit jemandem sprechen zu wollen. Dafür
wollen die Seelsorgerinnen und Seelsorger nach
Kräften zur Verfügung stehen. Haben Sie den Mut,
sie auch nach der Bestattung anzusprechen!
Wir haben uns als Gemeinde vorgenommen, weitere
Mitchristen ehrenamtlich für den Dienst der Begleitung Sterbender und Trauernder zu schulen.
Wenn wir weitere Angebote für Trauernde entwickeln, werden wir Sie hierüber informieren. Bitte
beachten Sie die Liste der Institutionen im Anhang,
an die Sie sich jetzt schon im Fall von Krankheit, Sterben und Abschied wenden können.
Krankensalbung als Sakrament der Stärkung
Wenn jemand ernsthaft erkrankt ist, kann er auf
Wunsch die Krankensalbung empfangen. Die Krankensalbung ist eines der sieben Sakramente der
Kirche, bei denen eine persönliche Begegnung mit
Jesus Christus als dem Heiland der Kranken stattfindet. Schon seit den Tagen der Apostel ist dieses
Zeichen bezeugt (vgl. Jak 5,14 f). Im Sakrament der
Krankensalbung will der Herr den kranken Gläubigen stärken, aufrichten und trösten. Dies geschieht
zeichenhaft durch die Handauflegung seitens des
Priesters und durch die Salbung der Stirn und der
Hände mit dem heiligen Öl, das jedes Jahr in der Karwoche vom Bischof in der Hohen Domkirche geweiht
wird.
Die Krankensalbung ist kein Sterbesakrament, d.h.
dass es nicht erst im Angesicht des nahen Todes
gespendet werden kann und soll. Deshalb ist die
frühere Rede von der „Letzten Ölung“ nicht mehr
angemessen. Wenn es möglich ist, sollte die Familie
bei der Feier der Krankensalbung zugegen sein. Die
Krankensalbung kann mehr als nur einmal gespendet werden, wenn zwischenzeitlich über einen längeren Zeitraum wieder Besserung eingetreten ist.
Zusammen mit der Krankensalbung kann auch das
Sakrament der Buße und der Eucharistie (die Hl.
Kommunion als Wegzehrung) empfangen werden.
Wie jedes Sakrament, so kann die Krankensalbung
in Gemeinschaft gefeiert werden, wozu wir in jeder
Gemeinde alle zwei Jahre einladen.
Die Krankensalbung kann, wie jedes andere Sakrament, nur Lebenden gespendet werden. Für bereits
Verstorbene bietet die Kirche die Möglichkeit der
Sterbegebete kurz nach dem Verscheiden an.
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Erd- bzw. Feuerbestattung
Angefangen von den ersten Christengemeinden bis
heute gilt in der Kirche die Erdbestattung als die vorrangige Form der Bestattung. In der Beerdigung des
Leibes bezeugt der christliche Glaube die Würde der
Schöpfung. Der ins Grab gesenkte Sarg ehrt den in
der Taufe zum Tempel Gottes gewordenen Leib im
Gedenken an Tod, Begräbnis und Auferstehung des
Herrn. So wird die Erdbestattung zur Verkündigung
der Osterbotschaft.
Über viele Jahrhunderte hinweg lehnte das Christentum deshalb die Feuerbestattung, bei der der Leib
des Verstorbenen zu Asche verbrannt wird, ab, zumal
seit der Französischen Revolution bestimmte antikirchliche Kreise vehement für die Feuerbestattung
eintraten, um damit ein Zeichen gegen den christlichen Glauben an die Auferstehung zu setzen.
Heutzutage sind es vor allem praktische Beweggründe wie eine weniger aufwändige Grabpflege,
die eine Entscheidung für die Feuerbestattung
begünstigen. Auch gesellschaftliche Veränderungen
wie kleiner werdende Familien oder in großer Entfernung lebende Angehörige sowie finanzielle Erwägungen können für eine Urnenbeisetzung sprechen.
Dort, wo z.B. Erdbestattungen des Leichnams im
Rasengrab möglich sind, sollte auch im Blick auf die
genannten praktischen Aspekte wieder eine größere Wahlfreiheit zwischen den Bestattungsformen
herrschen.
Nachdem die glaubensfeindlichen Gründe für die
Feuerbestattung zurückgetreten waren, hat die Kirche das Verbot der Feuerbestattung aufgehoben.
Heute ist es möglich, zwischen beiden Formen frei
zu wählen. Dennoch bleibt die Erdbestattung wegen
ihrer besonderen Zeichenhaftigkeit nach wie vor die
bevorzugte Form des christlichen Begräbnisses.
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Wert und Würde des Sterbeamtes in Verbindung
mit der Bestattung
Das Sterbeamt ist eine Eucharistiefeier. In dieser
Gottesdienstform feiern wir mehr als nur die Erinnerung an Jesu „Letztes Abendmahl“. Dieses dürfen
wir in geistlicher Weise vergegenwärtigen, d.h. wir
glauben: Jesus ist in den äußeren Zeichen von Brot
und Wein wirklich in unserer Mitte.
Wir feiern seinen Tod und seine Auferstehung, wie er
es uns aufgetragen hat.
Wir feiern, dass Gott sich in Jesus Christus hingegeben hat zur Vergebung der Sünden.
Damit wurde er selbst zum Opferlamm und erinnert
an das Lamm, das die Israeliten am Vorabend ihres
Auszuges aus Ägypten geschlachtet haben. Mit diesem Aufbruch in das gelobte Land schenkte Gott
dem Volk das Land und die Freiheit. Letztlich machte
er so das Leben des Volkes in neuer Weise möglich.
Genau das tut das neue Lamm Gottes, Jesus Christus: Er eröffnet uns in seinem österlichen Sieg über
den Tod das Leben in Gottes Ewigkeit neu. Dadurch,
dass er, wie alle Menschen vor und nach ihm, „hinabgestiegen ist in das Reich des Todes“, will er alle
mitnehmen in seine Auferstehung, heim zum Vater
im Himmel. Dort, bei Gott, unserem Schöpfer, soll
sich unser Leben vollenden, d.h. wir sollen so werden können, wie Gott uns eigentlich gedacht und
geschaffen hat.
So ist das Sterbeamt die innigste Weise, einen Verstorbenen dem Gott unseres Lebens anzuvertrauen.
Dem Gott, der selbst gestorben ist und uns in seine
Auferstehung ruft.
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Das Gebet in der Hl. Messe – eine Hl. Messe
„bestellen“
Weil die Eucharistiefeier die vornehmste Weise ist,
sich mit Christus im Gebet für unsere Verstorbenen
zu verbinden, bitten Menschen darum, eine Hl. Messe
im besonderen Gedenken an ihre Angehörigen zu
feiern. Dieses Anliegen greift die Kirche, greifen wir
vor Ort, sehr gerne auf. Daher kann man in den Pfarrbüros und mit den in den Kirchen bereitliegenden
Zetteln über die Sakristeien Hl. Messen „bestellen“.
Im Mittelalter haben Theologen darüber nachgedacht, dass der Wert des Gebetes für einen Verstorbenen in der Hl. Messe so groß ist, dass man immer
nur ein Anliegen pro Hl. Messe wahrnehmen kann.
Heute denken wir in der Hl. Messe oft an mehrere
Personen und Anliegen. Dem Gebet sind keine Grenzen gesetzt. Dennoch sorgen wir im Hintergrund
dafür, dass tatsächlich für jede einzelne Messintention eine eigene Hl. Messe gefeiert wird. Dabei helfen uns Priester in der Weltkirche, an die wir dann
auch das Geld weiterleiten, das für die Hl. Messe hier
„bezahlt“ wird. Für die Mitbrüder in Afrika oder Südamerika ist dies eine willkommene finanzielle Unterstützung – uns und unsere Anliegen unterstützen sie
durch ihr Gebet und die Feier der Hl. Messe.
6.2. Informationen, Kontakte und Ansprechpartner
Liste der vor Ort ansprechbaren Ehrenamtlichen:
Öffnungszeiten der Pfarrbüros, Telefon und Mail:
aus der Pfarrei St. Johannes Ap. Gondorf:
Frau Anita Fondel
Maifeldstraße 39a, 56330 Kobern-Gondorf
Tel.: 0 26 07/63 84
Pfarrbüro Ochtendung:
Hospitalstraße 10, 56299 Ochtendung
Montag:
10:00 – 13:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 10:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 13:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Freitag:
10:00 – 13:00 Uhr
Pfarrsekretärin Frau Angelika Beginen-Etzkorn
Pfarrsekretärin Stefanie Krechel
Tel.: 0 26 26/95 26 09 -0
E-Mail: [email protected]
Pfarrbüro Kobern:
Burgstraße 4, 56330 Kobern-Gondorf
Montag:
10:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr
Freitag:
9:00 Uhr – 11:00 Uhr
Pfarrsekretärin Frau Ute Stein
Tel.: 0 26 07/97 21 06
E-Mail: [email protected]
Uhrzeiten der Totengebete:
Kobern:
18:00 Uhr
Gondorf:
18:00 Uhr
Wolken:
18:00 Uhr
Dreckenach: 18:00 Uhr
Lehmen:
18:00 Uhr
Moselsürsch: 18:00 Uhr
Ochtendung: 19:00 Uhr
Lonnig:
19:00 Uhr
Rüber:
19:00 Uhr
Welling:
nach Vereinbarung
Trimbs:
19:00 Uhr
Frau Birgit Hawecker
Am Nothbach 5, 56330 Kobern-Gondorf
Tel.: 0 26 07/18 94
aus der Pfarrei St. Lubentius Kobern:
Frau Sigrid Becker
Am Kehr 3, 56330 Kobern-Gondorf
Tel.: 0 26 07/3 39
Frau Krimhilde Gries
Lennigstraße 58, 56330 Kobern-Gondorf
Tel.: 0 26 07/96 17 88
Frau Ulrike Höhn
Schulstraße 6a, 56330 Kobern-Gondorf
Tel.: 0 26 07/96 19 85
Frau Annemarie Koch
Am Kehr 10, 56330 Kobern-Gondorf
Tel.: 0 26 07/43 10
Frau Irmgard Kreuter
Hauptstraße 49, 56332 Wolken
Tel.: 0 26 07/5 70
Frau Monika Nuszkowski
Hauptstraße 54a, 56332 Wolken
Tel.: 0 26 07/96 01 77
19
aus der Pfarrei St. Castor Lehmen:
Frau Annelore Ackermann
Maifeldstraße 4, 56332 Lehmen
Tel.: 026 05/31 91
aus der Pfarrei St. Martin Ochtendung:
Frau Irmgard Dernbach
Untere Grabenstraße 76, 56299 Ochtendung
Tel.: 0 26 25/10 20
Frau Irene Etzkorn
Nikolaushof 2, 56332 Lehmen
Tel.: 026 07/96 11 96
Frau Luise Eich
Koblenzer Straße 22, 56299 Ochtendung
Tel.: 0 26 25/15 02
Frau Christel Haupt
Maifeldstraße 5, 56332 Lehmen
Tel.: 026 05/37 22
Frau Brunhilde Geisen
Oberpfortstraße 23, 56299 Ochtendung
Tel.: 0 26 25/45 55
Frau Gabriele Weckbecker
Aarstraße 18a, 56332 Lehmen
Tel.: 026 07/82 19
Frau Brigitte Stockhausen
Lessingstraße 2, 56299 Ochtendung
Tel.: 0 26 25/44 39
aus der Pfarrei St. Jakobus d.Ä. Lonnig:
Frau Helga Fürst
Küttiger Straße 15a, 56295 Rüber
Tel.: 026 54/27 79
Frau Ramona Weiler
Auf dem Hürter 24, 56299 Ochtendung
Tel.: 0 26 25/54 31
Frau Irmgard Hammes
Lonniger Straße 16, 56295 Rüber
Tel.: 026 54/9 47 98 65
Herr Werner Welling
Im Bergfrieden 29, 56299 Ochtendung
Tel.: 0 26 25/64 72
Frau Gertrud Löhr
Oberdorfstraße 4, 56295 Lonnig
Tel.: 026 25/49 22
aus der Pfarrei St. Paulinus Welling:
Frau Anja Daheim
Auf‘m Stück 7, 56753 Welling
Tel.: 0 26 54/67 67
Herr Holger Mack
Auf der Klostermauer 16, 56295 Lonnig
Tel.: 026 25/18 08
Frau Rita Lagodka
Obere Ackerstraße 13a, 56753 Welling
Tel.: 0 26 54/10 82
Herr Christian Schneider
Im Pechen 14, 56295 Rüber
Tel.: 026 54/88 26 35
Herr Franz Josef Lung
Mayener Straße 62, 56753 Welling
Tel.: 0 26 54/27 32
Herr Werner Wagner
Umgasse 12, 56753 Trimbs
Tel.: 0 26 54/88 05 32
20
21
Weitere Ansprechpartner
für die Sterbe- und Trauerbegleitung:
Hospiz e.V. Mayen
(in Kooperation mit dem Dekanat Mayen-Mendig
und der evgl. Kirchengemeinde)
Begleitung vor und nach dem Tod
tgl. von 8:00 – 20:00 Uhr
Trauercafé (1. Freitag im Monat, keine Anmeldung
erforderlich!)
Siegfriedstraße 20, 56727 Mayen
Tel.: 0 26 51/90 00 45
E-Mail: [email protected]
www.hospizverein-mayen.de
Koblenzer Hospizverein
Ambulantes Kinderhospiz
Begleitung vor und nach dem Tod
Trauerseminare und Trauertherapie
Koblenzer Hospizverein e.V.
Hohenzollernstraße 18, 56068 Koblenz
Tel.: 02 61/57 93 79 -0
E-Mail: [email protected]
Stationäres Hospiz St. Martin
Kurfürstenstraße 71, 56068 Koblenz
Tel.: 02 61/1 00 49 00
Telefonseelsorge Mittelrhein
Tel.: 08 00/1 11 01 11 oder 08 00/1 11 02 22
Nummer gegen Kummer in Mayen
Deutscher Kinderschutzbund
Mayen und Umgebung e.V.
Alleestraße 15, 56727 Mayen
Tel.: 0 26 51/60 02
E-Mail: [email protected]
Montag bis Donnerstag 8:00 – 13:00 Uhr
Lebensberatung Mayen
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier
St. Veit-Straße 42, 56727 Mayen
22
Tel.: 0 26 51/4 80 85, Fax: 0 26 51/49 00 99
E-Mail: [email protected]
Montag, Mittwoch und Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 11:00 – 13:00 Uhr und
14:30 – 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Seelsorgerinnen und Seelsorger:
Lebensberatung Koblenz
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier
Hohenzollernstraße 132, 56068 Koblenz
Tel.: 02 61/3 75 31, Fax: 02 61/3 75 32
E-Mail: [email protected]
Montag bis Donnerstag 9:00 – 17:30 Uhr
Freitag 9:00 – 15:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Kooperator Pfarrer Bernhard Fuchs
Burgstraße 4, 56330 Kobern-Gondorf
Tel.: 026 07/97 43 72 6
E-Mail: [email protected]
Kath. Familienbildungsstätte Koblenz e.V.
Hohenfelder Straße 16, 56068 Koblenz
Tel.: 02 61/3 56 79, Fax: 02 61/9 14 21 99
E-Mail: [email protected]
Gemeindereferentin Angela Kläs
Hospitalstraße 10, 56299 Ochtendung
Tel.: 026 25/95 26 09-21
E-Mail: [email protected]
Kath. Familienbildungsstätte Andernach e.V.
Bischof-Bernhard-Stein-Haus
Ludwig-Hillesheim-Straße 3, 56626 Andernach
Tel.: 0 26 32/25 03 50, Fax: 0 26 32/25 03 52
E-Mail: [email protected]
Kath. Familienbildungsstätte Mayen e.V.
Bäckerstraße 12, 56727 Mayen
Tel.: 0 26 51/68 00, Fax: 0 26 51/58 83
E-Mail: [email protected]
http://www.fbs-mayen.de
Pflegestützpunkt Maifeld
Caritas-Sozialstation Polch
Bachstraße 19, 56751 Polch
Tel.: 0 26 54/96 04 89
„DIE SOZIALSTATION“
Caritasverband Koblenz e. V.
Hohenzollernstraße 118, 56068 Koblenz
Tel.: 02 61/13 90 62 26
Pfarrer Jörg Schuh
Hospitalstraße 10, 56299 Ochtendung
Tel.: 026 25/95 26 09-0
E-Mail: [email protected]
Gemeindereferentin Hildegard Becker
Hospitalstraße 10, 56299 Ochtendung
Tel.: 026 25/95 26 09-14
E-Mail: [email protected]
Pfarrbüro Ochtendung
Hospitalstraße 10, 56299 Ochtendung
Tel.: 0 26 26/95 26 09 -0
E-Mail: [email protected]
Pfarrbüro Kobern
Burgstraße 4, 56330 Kobern-Gondorf
Tel.: 0 26 07/97 21 06
E-Mail: [email protected]
www.pg-ochtendung-kobern.de
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