Nah am Menschen sein – Unsere Seelsorge für Kranke, Sterbende und deren Angehörige Regelungen und Begleitung für Abschied und Beisetzung in der Pfarreiengemeinschaft Ochtendung-Kobern Inhaltsverzeichnis Herausgeber: Pfarrgemeinderäte der Pfarreiengemeinschaft Ochtendung-Kobern, Team der Seelsorgerinnen und Seelsorger in der PG Ochtendung-Kobern Alle hier getroffenen Regelungen für unsere Pfarreiengemeinschaft gelten ab Pfingsten 2017. Fotos: www.pexels.com/de, www.pfarrbriefservice.de 2 Zum Geleit 5 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. Seelsorge für Kranke und Sterbende Besuchsdienste Haus- und Krankenkommunion Die Feier der Krankensalbung für Einzelne Gemeinsame Feier der Krankensalbung Versehgang – Besuch beim Sterbenden 6 6 6 6 6 6 2. Überlegungen für den Todesfall 2.1. Erd- oder Feuerbestattung? 2.2. Alternative Bestattungsformen und -orte 8 8 9 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. Gottesdienstformen für Verabschiedung 10 und Beisetzung Sterbeamt und Beisetzung 10 Variationsmöglichkeiten Verzicht auf die Prozession Umkehr der Reihenfolge Wortgottesdienst und Beisetzung 10 Beerdigung der aus der Kirche 13 Ausgetretenen Der Wunsch nach Beisetzung „in aller Stille“ 13 bzw. „im engsten Familienkreis“ Sonderfälle 13 Ausblick 13 4. 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. Konkretes Vorgehen – praktische Abläufe Kontaktaufnahme unmittelbar nach dem Versterben Läuten Totengebet Prozession bzw. gemeinsamer Gang zum Friedhof (Zweites) Sterbeamt Zusammenfassung 14 14 14 14 14 14 15 5. Seelsorgliche Begleitung nach der Beisetzung 16 6. 6.1. 6.2. 17 17 19 Anhang Weiterführende Gedanken Informationen, Kontakte und Ansprechpartner 3 Zum Geleit Krankheit, Leiden, Sterben und Tod gehören zum Leben. Niemand wird davon ausgenommen. Jeder kennt in der eigenen Familie oder im Freundesoder Verwandtenkreis den einen oder die andere Kranke; jeder ist vom Tod lieber Menschen in irgendeiner Weise betroffen. Deshalb wird über das Thema gesprochen. Manchmal früh, manches Mal aber auch unter dem Druck eines akuten Todesfalles. Oft erfahren wir als Seelsorger, dass die Verstorbenen sich ihren Abschied und ihre Beisetzung in ganz bestimmter Weise gewünscht haben. Der Pfarreienrat hat diese Fragen aufgegriffen, beraten und beschlossen. Schließlich haben die Pfarrgemeinderäte und das Seelsorgeteam gemeinsam dieses Heft als Information, aber auch als Anregung für das Gespräch und Ihre Entscheidungen zum Thema Krankheit, Sterben und Tod zusammengestellt. Mit dieser Informationsbroschüre wollen wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie mit Ihren Angehörigen Ihren letzten Weg gestalten können. Gerne laden wir Sie auch dazu ein, mit uns, „der Kirche“, ins Gespräch zu kommen. stehen. Dabei leitet uns eines der Prinzipien, das die Synode in unserem Bistum als Ziel für die Seelsorge der Zukunft benannt hat: Wir wollen lernen, vom Einzelnen her zu denken, d.h. den Menschen in seiner Lebenswirklichkeit wahrnehmen und ihn seelsorglich begleiten. Es ist Ziel unserer Seelsorge, nah am Menschen zu sein – und das nicht erst, wenn die letzte Stunde schlägt. Daher unsere herzliche Bitte und Ermutigung an Sie: Kommen Sie auf uns zu! Gerade, wenn Menschen schon länger krank sind, hören wir oft: „Das müsste der Pastor doch wissen!“. Aber in der Regel weiß er das von den fast 10.000 katholischen Mitchristen in unserer Pfarreiengemeinschaft erst dann, wenn Sie es ihm sagen … Wir, Pfarrgemeinderäte, Seelsorgerinnen und Seelsorger, laden Sie ein, mit uns ins Gespräch zu kommen. Möge diese Broschüre dabei helfen. Die Bestattungskultur ist inzwischen auch in unserer Gegend in einem Wandel begriffen. Das merkt man nicht nur daran, dass in den letzten 10 – 15 Jahren oft Feuerbestattungen (Urne) als Form der Beisetzung gewählt wurden. Es gibt nicht mehr die Dorftradition, die einer Familie vorschreibt, wie „man das zu machen hat“. Die Gestaltung von Tod, Trauer und Abschied wird individueller. Immer mehr Angehörige bringen sich mit ihren Wünschen in die Feier ein. Daher wollen wir die zahlreicher gewordenen Möglichkeiten aufzeigen und Sie einladen, sich im Vorfeld von Krankheit, Sterben und Tod damit auseinanderzusetzen. Als Kirche wollen wir uns in die Diskussion und die Entwicklungen einbringen – und dabei ehrlich benennen, was uns wichtig ist, was wir anbieten und wofür wir als glaubende Gemeinde 4 5 1. Seelsorge für Kranke und Sterbende 1.1. Besuchsdienste Kranke besuchen ist ein Werk der Barmherzigkeit und damit eine wichtige Aufgabe für uns als Kirche. In allen Dörfern unserer Pfarreiengemeinschaft gibt es Ehrenamtliche, die kranke Menschen besuchen. Sie wollen in Gesprächen den Kontakt zur Gemeinde aufrechterhalten, Genesungswünsche überbringen und so deutlich machen, dass die kranken und alten Mitmenschen dazugehören und nicht vergessen sind. Wir bitten darum, Besuchswünsche bei den Pfarrbüros, den Seelsorgerinnen und Seelsorgern oder den Ehrenamtlichen anzumelden, da wir oft nicht wissen, wann und wo jemand krank ist. Eine Liste der ehrenamtlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrem Ort finden Sie im Anhang. 1.2. Haus- und Krankenkommunion Gerne besuchen wir Mitchristen zu Hause, die nicht mehr den Gottesdienst in unseren Kirchen mitfeiern können oder über einen längeren Zeitraum krank sind. Wir als Seelsorgerinnen und Seelsorger wechseln uns vor Ort mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den monatlichen Besuchen ab. Neben dem Gespräch steht der Empfang der Hl. Kommunion im Mittelpunkt des Besuchs. Wenn Sie auch die Hl. Kommunion zu Hause empfangen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin oder an unsere Pfarrbüros. Oft erfahren wir als Seelsorgerinnen und Seelsorger nichts von der Krankheit unserer Gemeindemitglieder. Daher sind wir darauf angewiesen, dass Angehörige oder die Kranken selbst auf uns zukommen. Wenn Sie für einen Kranken die Hl. Kommunion aus dem Gottesdienst mit nach Hause nehmen möchten, sprechen Sie das bitte im Vorfeld mit dem Priester ab. Gerne stellen wir Ihnen aus unseren Sakristeien ein geeignetes Gefäß zur Verfügung. 6 1.3. Die Feier der Krankensalbung für Einzelne Gott sagt uns seine Nähe zu, auch und gerade im Leid. Dies wird im Sakrament der Krankensalbung vermittelt, das Hoffnung, Trost und Zuversicht spenden will. Ziel ist es, den Kranken an Leib und Seele zu heilen, ihn zu ermutigen, zu stärken und aufzurichten, aber auch im Sterben zu begleiten. Jederzeit kann im Rahmen eines Besuches mit der Haus- und Krankenkommunion durch einen Priester auch die Krankensalbung gespendet werden. Der Empfang des Bußsakramentes ist ebenfalls möglich. Bitte melden Sie dies über die Pfarrbüros an oder wenden Sie sich direkt an einen der Priester. 1.4. Gemeinsame Feier der Krankensalbung Die Krankensalbung kann auch im Rahmen einer Eucharistiefeier erfolgen. Dazu eingeladen sind Menschen, die unter Krankheiten des Leibes oder der Seele leiden, sowie ältere Mitmenschen. Krankensalbungsgottesdienste finden in einem bestimmten Rhythmus in allen Pfarreien statt. Wir werden diese entsprechend rechtzeitig ankündigen. 1.5. Versehgang – Besuch beim Sterbenden Die Priester sind Tag und Nacht bereit, zu den Sterbenden zu kommen, um sie auf dem letzten Weg zu begleiten. Auch wenn wir nicht mehr von der „Letzten Ölung“ sprechen, ist das Gebet unmittelbar vor oder nach dem Sterben sinnvoll. Im Übrigen ist es gut, möglichst frühzeitig um die Sterbesakramente (Krankensalbung, Buße und Eucharistie) zu bitten. Wenn Sie im Pfarrbüro Ochtendung anrufen, werden auf dem Band die Telefonnummern angesagt, unter denen Sie einen der Priester jederzeit erreichen ­können. 7 2. Überlegungen für den Todesfall Trifft ein Sterbefall eine Familie unvorbereitet, müssen in sehr kurzer Zeit sehr viele weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Selbstverständlich steht für die Angehörigen dabei im Vordergrund, dass sie etwaigen Wünschen der Verstorbenen entsprechen wollen. Je klarer im Vorfeld Absprachen getroffen wurden, desto einfacher dürfte dies möglich sein. Auch wenn wir, die Lebenden, nicht gerne über den Tod sprechen, wollen wir Sie ermutigen, sich den folgenden Fragen zu stellen: 2.1. Erd- oder Feuerbestattung? In den vergangenen 10 – 15 Jahren ist die Zahl der Feuerbestattungen (Urne) rasant angestiegen. In manchen unserer Dörfer werden schon drei Viertel unserer Verstorbenen in einer Urne beigesetzt. Für viele ältere Menschen ist es eine große Sorge, wer im Falle der Erdbestattung (Sarg) die Pflege für ihr Grab übernehmen kann und will. Viele Menschen wollen diese Mühe und die damit verbundenen Kosten keinem ihrer Angehörigen auf lange Zeit zumuten. Daher ist die Urnenbeisetzung scheinbar die einfachere Lösung. Für uns als Christen hat die Beerdigung des Leichnams jedoch eine große Bedeutung, weil sie die angemessenste Form ist, um den Glauben und die Hoffnung auf die leibliche Auferstehung zum Ausdruck zu bringen. Im Anhang möchten wir Ihnen weitere Anregungen anbieten, um über diese wichtige Entscheidung gut nachdenken zu können. Wenn diese Frage Sie interessiert, lesen Sie bitte mehr dazu im Abschnitt 6.1. Wir wissen aber auch, dass eine geistliche Auseinandersetzung darüber, ob die Erdbestattung die angemessenere Form der Beisetzung ist, noch nicht die o.g. praktischen Probleme der Grabpflege löst. Oft hören unsere Priester in Kondolenzgesprächen, 8 dass die Verbrennung eigentlich gar nicht gewollt ist, sondern nur aus Gründen der dann wegfallenden Grabpflege vorgenommen werden soll. Deshalb wollen wir uns als Pfarrgemeinden bei den Ortsgemeinden, denen die Friedhöfe gehören, für eine neue Beisetzungsform einsetzen: das Rasengrab. Wenn es – wie schon in einigen Dörfern vorgesehen – möglich wird, auch im Sarg in ein Rasengrab beerdigt zu werden, kann die Sorge um die Grabpflege in den Hintergrund treten. Wir wollen in den Ortsgemeinden dafür werben, die Rasengräber so anzulegen, dass für jedes Grab ein gestaltbarer Streifen bleibt, in dem ein individueller Grabstein aufgestellt werden kann. Auch Blumen oder Gegenstände, die die Zuneigung zum Verstorbenen ausdrücken, könnten dort abgelegt werden. So wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass die notwendige Entscheidung zwischen Sarg und Urne wieder in größerer, innerer Freiheit getroffen werden kann. 2.2. Alternative Beisetzungsformen und -orte Anonyme Beisetzung / Verstreuung / Seebestattung Wenn ein Mensch sich anonym bestatten lassen will, können wir ihn nicht in der üblichen Weise beerdigen. Dies gilt auch für Verstreuungen der Asche eines Verstorbenen und Seebestattungen. Denn für den Gottesdienst zur Beisetzung ist es wesentlich, den Menschen mit Namen ansprechen zu können. Zudem braucht es, davon sind wir überzeugt, einen gekennzeichneten Ort (das Grab, die Stele, …), damit die Angehörigen einen Ort haben, an den sie in ihrer Trauer gehen können. Die seelsorgerische Begleitung, bis hin zu Sterbeamt und Verabschiedung eines Verstorbenen, ist jedoch problemlos möglich. Beisetzung in einem Friedwald oder Ruheforst In Ruheforsten ist in der Regel die Ruhestätte namentlich gekennzeichnet, als Ausnahme findet sie anonym statt. In Friedwäldern ist es umgekehrt. Da, wo eine Beisetzung, die den Begräbnisort namentlich kennzeichnet, stattfinden soll, ist die Begleitung durch einen Priester grundsätzlich möglich. Im Einzelfall kann dann abgesprochen werden, ob dies gewünscht wird und für den Priester zeitlich möglich ist. 9 3. Gottesdienstformen für Verabschiedung und Beisetzung 3.1. Sterbeamt und Beisetzung Das Sterbeamt mit anschließender Beisetzung ist in unseren Dörfern die traditionelle Gottesdienstform. In der Hl. Messe feiern wir den Tod und die Auferstehung unseres Erlösers, Jesus Christus. Er ist Gottes Sohn, der Mensch geworden ist, um uns den Weg zu Gott neu zu eröffnen. Gott wurde in ihm berührbar, ein bisschen mehr „be-greifbar“. Wir glauben als Christen, dass er bewusst und entschieden seinem Tod entgegen ging. Er hat, ganz Mensch wie wir, mit dem Vater im Himmel darum gerungen und zum Schluss sagen können: „Dein Wille geschehe“. Viele Kranke und Sterbende machen selbst diese Erfahrung, dass sie mit Gott ringen und schließlich mit ihm Frieden finden. Deshalb ist uns die Feier von Jesu Tod und Auferstehung so wichtig. So vertrauen wir Jesus Christus unsere Verstorbenen an. Wir glauben an das Leben nach dem Tod, das er für uns eröffnet hat. Wenn wir in der Hl. Messe seinen Sieg über den Tod feiern, bestärken wir uns im Glauben daran, dass unsere Verstorbenen daran teilhaben dürfen. Im Anschluss an das Sterbeamt findet – je nach Ort – eine im Gebet gestaltete Prozession oder ein gemeinsamer Gang zum Friedhof statt. Dort wird, nach einer kurzen Gebetsstatio in der Friedhofshalle, der Verstorbene beigesetzt. Zu dieser traditionellen Form gibt es auch Variationsmöglichkeiten. Vielfach hat sich gezeigt, dass Angehörige die Prozession bzw. den gemeinsamen Gang auf den Friedhof nicht mehr wünschen. Für die einen ist der Weg zu beschwerlich, andere wollen sich nicht in der größeren Öffentlichkeit in ihrer Trauer und mit ihren Gefühlen zeigen müssen. Der ursprüngliche Sinn der Prozession war es, den Leichnam im Sarg vom Sterbehaus zur Kirche – zum Sterbeamt – und von dort zum Friedhof zu begleiten. 10 Da heute fast immer der Verstorbene bzw. die Urne bereits auf dem Friedhof aufgebahrt ist, entfällt der tiefste Sinn der Prozession. Daher bieten wir als Möglichkeiten an: Verzicht auf die Prozession Wenn es von den Angehörigen gewünscht wird, laden wir die Trauergemeinde nach Sterbeamt oder Wortgottesdienst in der Kirche ein, sich selbstständig zum Friedhof zu begeben. Zu einer vereinbarten Zeit beginnt dort die Beerdigungsliturgie. Umkehr der Reihenfolge Es ist auch möglich, die Beisetzung VOR dem Sterbeamt vorzunehmen. In diesem Falle kann, je nach Entfernung von Friedhof und Kirche, z.B. die Beisetzung um 13:45 Uhr stattfinden. Die Angehörigen haben dann ausreichend Zeit, sich vom Verstorbenen am Grab zu verabschieden, bevor um 14:30 Uhr das Sterbeamt gefeiert wird. Mit diesen beiden Möglichkeiten wollen wir Ihnen als Angehörige helfen, die Ihnen entsprechende Form und Gestaltung der Beisetzung zu finden. 3.2. Wortgottesdienst und Beisetzung Wenn Angehörige dies wünschen, kann die Beisetzung auch in einem Wortgottesdienst gefeiert werden. Da die Friedhofshallen hierfür in aller Regel nicht groß genug sind, ist der bevorzugte Ort für den Wortgottesdienst die Kirche im Ort. Der Wortgottesdienst orientiert sich an der Andacht zum Auftakt der Beisetzungsliturgie. Diese wird um eine biblische Lesung und die persönliche Ansprache erweitert. Der Gottesdienst kann nach Absprache mit dem Priester auch musikalisch gestaltet werden. Im Anschluss an den Wortgottesdienst erfolgt dann – mit oder ohne Prozession bzw. dem gemeinsamen 11 Gang zum Friedhof – die Beisetzung am Grab, insofern sie nicht zuvor stattfand (siehe die Variationsmöglichkeiten oben). Für alle Verstorbenen, deren Beisetzung nicht mit einer Eucharistiefeier verbunden ist, feiert die Pfarrgemeinde die nächstfolgende Sonntagsmesse als Sterbeamt (vgl. Abschnitt 4.5) Sonderfall Ochtendung In Ochtendung hat sich in den letzten Jahren etabliert, den Wortgottesdienst in der Friedhofskapelle zu feiern. Wir wollen dies weiter ermöglichen, laden jedoch ausdrücklich dazu ein, den Wortgottesdienst in der Pfarrkirche zu feiern. Gerade bei größeren Trauerfeiern können dort alle Platz finden. Zudem ist die musikalische Gestaltung vielfältiger möglich. Auf die gemeinsame Prozession zum Friedhof kann verzichtet werden; auch die Umkehrung der Abfolge von Beerdigung und Wortgottesdienst ist möglich, s. oben. 3.3. Beerdigung der aus der Kirche Ausgetretenen Wenn ein Gläubiger aus der Gemeinschaft der katholischen Kirche austritt, verliert er damit das Recht auf eine kirchliche Beisetzung. Unabhängig von dieser rechtlichen Feststellung ist es uns ein Anliegen, den Willen der / des Verstorbenen ernst zu nehmen. Daher verbietet sich in der Regel die kirchlich geleitete Feier der Beisetzung. In manchen Fällen ist es den Angehörigen jedoch ein Anliegen, seelsorglich begleitet zu werden. Dazu sind wir gerne bereit. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir mit Ihnen im Einzelfall ein gutes, gemeinsames Vorgehen vereinbaren können. 3.4. Der Wunsch nach Beisetzung „in aller Stille“ bzw. „im engsten Familienkreis“ Manche Familien wünschen sich, dass die Beisetzung „in aller Stille“ bzw. „im engsten Familienkreis“ vorgenommen wird. Eine kirchliche Feier der Beisetzung ist ein Gottesdienst, der grundsätzlich öffentlich ist. Um beiden Anliegen – dem Wunsch der Familie, den Teilnehmerkreis zu beschränken und dem 12 G­ rundcharakter des öffentlichen Gottesdienstes – gerecht zu werden, verfahren wir wie folgt: Die Pfarrgemeinde veröffentlicht Zeit und Ort der Beisetzung mit dem Aushang an der Kirche, der zeitgleich mit dem Läuten (vgl. Abschnitt 4.2) angebracht wird. Die Pfarrbüros geben auf Nachfrage die entsprechende Auskunft. Dennoch laden wir im Aushang, der Vermeldung im Gottesdienst und bei der Auskunft durch das Pfarrbüro die Menschen dazu ein, den Wunsch der Angehörigen zu respektieren. Im Aushang wird der Hinweis ergänzt, z.B.: „Die Angehörigen bitten darum, dass die Beisetzung in aller Stille stattfinden kann.“ Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass diese Regelung problemlos funktioniert und beiden Anliegen gerecht wird. 3.5. Sonderfälle In seltenen Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass zwei Menschen in einem Ort an einem Tag beigesetzt werden sollen. In diesem Fall werden wir versuchen, die eine Beisetzung vor und die andere nach einem gemeinsamen Gottesdienst zu halten. Kirchliche Beisetzungen finden montags bis freitags statt. Ausnahmen hiervon sind grundsätzlich nicht möglich. 3.6. Ausblick In vielen Pfarreiengemeinschaften unseres Bistums ist es bereits guter Brauch, dass hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge vom Bischof zum Beerdigungsdienst beauftragt sind. Dort feiern Gemeindereferentinnen und -referenten Wortgottesdienste und die Beisetzungsliturgie. Die Synode unseres Bistums hat beschlossen, dass langfristig auch ehrenamtliche Laien, also bewährte Frauen und Männer aus den Gemeinden vor Ort, zum Beerdigungsdienst ausgebildet und beauftragt werden sollen. In den nächsten Jahren wird sich also auch in der Frage, wer die Beisetzungen vornimmt, etwas verändern. 13 4. Konkretes Vorgehen – praktische Abläufe 4.1. Kontaktaufnahme unmittelbar nach dem Versterben Bitte rufen Sie in unseren Pfarrbüros in Ochtendung oder Kobern (s. Anhang) an. Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten dort anrufen, wird Ihnen eine Telefonnummer angesagt, unter der Sie immer einen Priester erreichen können. Sollten Sie eine Nachricht auf Band sprechen, geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für einen Rückruf an. Ist Ihr Angehöriger zuhause verstorben, können Sie gerne einen unserer Priester zum gemeinsamen Gebet für den Verstorbenen in Ihr Haus bitten. Der mögliche Termin für die Bestattung Ihres Angehörigen muss mit der Ortsgemeinde und dem zuständigen Priester abgestimmt werden. Sollten Sie dem Bestatter gegenüber einen Terminwunsch äußern, übernimmt er in der Regel die notwendigen Absprachen. Gerne sind dazu auch unsere Pfarrbüros bereit. Die kirchliche Bestattung ist an den Werktagen von Montag bis Freitag möglich. 4.2. Läuten In unseren Dörfern ist es guter Brauch, dass der Tod eines Gemeindemitgliedes durch das entsprechende Geläut bekannt gemacht wird. Zeitgleich mit dem Läuten wird der Aushang gemacht, der den Namen der / des Verstorbenen und die Details zur Beisetzung veröffentlicht. Daher wird nicht geläutet werden, ehe alle notwendigen Abstimmungen erfolgt sind. Dem Brauch einiger Pfarreien folgend, die damit gute Erfahrungen gemacht haben, wird in Zukunft in allen Dörfern der Pfarreiengemeinschaft gegen 17:00 Uhr für die Verstorbenen geläutet. 14 4.3. Totengebet Der Tod eines Gemeindemitgliedes berührt nicht nur dessen Angehörige, Verwandte und Freunde, sondern die Pfarrgemeinde als Ganzes. Deshalb werden wir für alle unsere Verstorbenen am Vorabend ihres Beerdigungstages ein Totengebet halten. Dazu werden die Angehörigen, Verwandten und Freunde herzlich eingeladen. Da die traditionellen Zeiten für das Totengebet in den einzelnen Orten unterschiedlich sind, entnehmen Sie diese bitte der Übersicht im Anhang. 4.4. Prozession bzw. gemeinsamer Gang zum Friedhof Wie bereits oben erwähnt, soll in Zukunft die Feier des Sterbeamtes oder eines Wortgottesdienstes in der Kirche ohne Prozession oder gemeinsamen Gang zum Friedhof möglich sein. 4.5. (Zweites) Sterbeamt Bislang wurde in einigen Orten der Pfarreiengemeinschaft ein zweites Sterbeamt im Sonntagsgottesdienst nach der Beerdigung gefeiert. Wir sind davon überzeugt, dass wir als betende Gemeinden diesen guten Brauch in allen Dörfern übernehmen sollten. Daher werden wir in Zukunft in allen Orten in der dem Beerdigungstag folgenden Sonntagsmesse der / des Verstorbenen gedenken. Auch wenn die Angehörigen sich für eine Bestattungsform ohne Hl. Messe entschieden haben, feiert die Gemeinde in der dem Beerdigungstag folgenden Sonntagsmesse das Sterbeamt für ihr verstorbenes Mitglied. 4.6. Zusammenfassung Wir laden Sie ein, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Im Fall einer längeren Erkrankung: • Will ich um das Sakrament der Krankensalbung als Stärkung für meinen Weg bitten (vgl. die Abschnitte 1.3 – 1.5 und 6.1) oder einen Gottesdienst mitfeiern, in dem die Krankensalbung gespendet wird? • Wünsche ich den Besuch durch einen ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Seelsorger bzw. Seelsorgerin? (Vgl. die Liste der Ansprechpartner im Anhang, Abschnitt 6.2) Im Fall des Todes: • Entscheide ich mich für eine Erdbestattung oder für die Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung? (Siehe auch Abschnitt 6.1) • Welchen Begräbnisort und welche Art von Grabstelle wünsche ich? (Vgl. Abschnitt 2) • Welche Form des Gottesdienstes und welche Reihenfolge der Elemente wünsche ich? 15 5. Seelsorgliche Begleitung nach der Beisetzung 6. Anhang Immer wieder beten wir für unsere Verstorbenen: Beim Besuch des Grabes auf dem Friedhof, in einer Hl. Messe (vgl. Erläuterung S. 18) oder auch ganz privat, daheim, wenn die Trauer es uns eingibt. Am Allerseelentag (02.11.) gedenken wir unserer Toten in besonderer Weise. Meist besuchen wir aus praktischen Gründen an Allerheiligen, weil es ja ein Feiertag ist, die Gräber und lassen sie segnen. In der Hl. Messe am Allerseelentag vertrauen wir die Verstorbenen ausdrücklich dem Erbarmen Gottes an. 6.1. Weiterführende Gedanken In jedem Trauerprozess gibt es Höhen und Tiefen. Es gibt Zeiten, in denen man versöhnter oder unversöhnlich mit Tod und Abschied umgehen kann. Je nachdem erwacht der Wunsch, über das, was uns bewegt, mit jemandem sprechen zu wollen. Dafür wollen die Seelsorgerinnen und Seelsorger nach Kräften zur Verfügung stehen. Haben Sie den Mut, sie auch nach der Bestattung anzusprechen! Wir haben uns als Gemeinde vorgenommen, weitere Mitchristen ehrenamtlich für den Dienst der Begleitung Sterbender und Trauernder zu schulen. Wenn wir weitere Angebote für Trauernde entwickeln, werden wir Sie hierüber informieren. Bitte beachten Sie die Liste der Institutionen im Anhang, an die Sie sich jetzt schon im Fall von Krankheit, Sterben und Abschied wenden können. Krankensalbung als Sakrament der Stärkung Wenn jemand ernsthaft erkrankt ist, kann er auf Wunsch die Krankensalbung empfangen. Die Krankensalbung ist eines der sieben Sakramente der Kirche, bei denen eine persönliche Begegnung mit Jesus Christus als dem Heiland der Kranken stattfindet. Schon seit den Tagen der Apostel ist dieses Zeichen bezeugt (vgl. Jak 5,14 f). Im Sakrament der Krankensalbung will der Herr den kranken Gläubigen stärken, aufrichten und trösten. Dies geschieht zeichenhaft durch die Handauflegung seitens des Priesters und durch die Salbung der Stirn und der Hände mit dem heiligen Öl, das jedes Jahr in der Karwoche vom Bischof in der Hohen Domkirche geweiht wird. Die Krankensalbung ist kein Sterbesakrament, d.h. dass es nicht erst im Angesicht des nahen Todes gespendet werden kann und soll. Deshalb ist die frühere Rede von der „Letzten Ölung“ nicht mehr angemessen. Wenn es möglich ist, sollte die Familie bei der Feier der Krankensalbung zugegen sein. Die Krankensalbung kann mehr als nur einmal gespendet werden, wenn zwischenzeitlich über einen längeren Zeitraum wieder Besserung eingetreten ist. Zusammen mit der Krankensalbung kann auch das Sakrament der Buße und der Eucharistie (die Hl. Kommunion als Wegzehrung) empfangen werden. Wie jedes Sakrament, so kann die Krankensalbung in Gemeinschaft gefeiert werden, wozu wir in jeder Gemeinde alle zwei Jahre einladen. Die Krankensalbung kann, wie jedes andere Sakrament, nur Lebenden gespendet werden. Für bereits Verstorbene bietet die Kirche die Möglichkeit der Sterbegebete kurz nach dem Verscheiden an. 16 Erd- bzw. Feuerbestattung Angefangen von den ersten Christengemeinden bis heute gilt in der Kirche die Erdbestattung als die vorrangige Form der Bestattung. In der Beerdigung des Leibes bezeugt der christliche Glaube die Würde der Schöpfung. Der ins Grab gesenkte Sarg ehrt den in der Taufe zum Tempel Gottes gewordenen Leib im Gedenken an Tod, Begräbnis und Auferstehung des Herrn. So wird die Erdbestattung zur Verkündigung der Osterbotschaft. Über viele Jahrhunderte hinweg lehnte das Christentum deshalb die Feuerbestattung, bei der der Leib des Verstorbenen zu Asche verbrannt wird, ab, zumal seit der Französischen Revolution bestimmte antikirchliche Kreise vehement für die Feuerbestattung eintraten, um damit ein Zeichen gegen den christlichen Glauben an die Auferstehung zu setzen. Heutzutage sind es vor allem praktische Beweggründe wie eine weniger aufwändige Grabpflege, die eine Entscheidung für die Feuerbestattung begünstigen. Auch gesellschaftliche Veränderungen wie kleiner werdende Familien oder in großer Entfernung lebende Angehörige sowie finanzielle Erwägungen können für eine Urnenbeisetzung sprechen. Dort, wo z.B. Erdbestattungen des Leichnams im Rasengrab möglich sind, sollte auch im Blick auf die genannten praktischen Aspekte wieder eine größere Wahlfreiheit zwischen den Bestattungsformen herrschen. Nachdem die glaubensfeindlichen Gründe für die Feuerbestattung zurückgetreten waren, hat die Kirche das Verbot der Feuerbestattung aufgehoben. Heute ist es möglich, zwischen beiden Formen frei zu wählen. Dennoch bleibt die Erdbestattung wegen ihrer besonderen Zeichenhaftigkeit nach wie vor die bevorzugte Form des christlichen Begräbnisses. 17 Wert und Würde des Sterbeamtes in Verbindung mit der Bestattung Das Sterbeamt ist eine Eucharistiefeier. In dieser Gottesdienstform feiern wir mehr als nur die Erinnerung an Jesu „Letztes Abendmahl“. Dieses dürfen wir in geistlicher Weise vergegenwärtigen, d.h. wir glauben: Jesus ist in den äußeren Zeichen von Brot und Wein wirklich in unserer Mitte. Wir feiern seinen Tod und seine Auferstehung, wie er es uns aufgetragen hat. Wir feiern, dass Gott sich in Jesus Christus hingegeben hat zur Vergebung der Sünden. Damit wurde er selbst zum Opferlamm und erinnert an das Lamm, das die Israeliten am Vorabend ihres Auszuges aus Ägypten geschlachtet haben. Mit diesem Aufbruch in das gelobte Land schenkte Gott dem Volk das Land und die Freiheit. Letztlich machte er so das Leben des Volkes in neuer Weise möglich. Genau das tut das neue Lamm Gottes, Jesus Christus: Er eröffnet uns in seinem österlichen Sieg über den Tod das Leben in Gottes Ewigkeit neu. Dadurch, dass er, wie alle Menschen vor und nach ihm, „hinabgestiegen ist in das Reich des Todes“, will er alle mitnehmen in seine Auferstehung, heim zum Vater im Himmel. Dort, bei Gott, unserem Schöpfer, soll sich unser Leben vollenden, d.h. wir sollen so werden können, wie Gott uns eigentlich gedacht und geschaffen hat. So ist das Sterbeamt die innigste Weise, einen Verstorbenen dem Gott unseres Lebens anzuvertrauen. Dem Gott, der selbst gestorben ist und uns in seine Auferstehung ruft. 18 Das Gebet in der Hl. Messe – eine Hl. Messe „bestellen“ Weil die Eucharistiefeier die vornehmste Weise ist, sich mit Christus im Gebet für unsere Verstorbenen zu verbinden, bitten Menschen darum, eine Hl. Messe im besonderen Gedenken an ihre Angehörigen zu feiern. Dieses Anliegen greift die Kirche, greifen wir vor Ort, sehr gerne auf. Daher kann man in den Pfarrbüros und mit den in den Kirchen bereitliegenden Zetteln über die Sakristeien Hl. Messen „bestellen“. Im Mittelalter haben Theologen darüber nachgedacht, dass der Wert des Gebetes für einen Verstorbenen in der Hl. Messe so groß ist, dass man immer nur ein Anliegen pro Hl. Messe wahrnehmen kann. Heute denken wir in der Hl. Messe oft an mehrere Personen und Anliegen. Dem Gebet sind keine Grenzen gesetzt. Dennoch sorgen wir im Hintergrund dafür, dass tatsächlich für jede einzelne Messintention eine eigene Hl. Messe gefeiert wird. Dabei helfen uns Priester in der Weltkirche, an die wir dann auch das Geld weiterleiten, das für die Hl. Messe hier „bezahlt“ wird. Für die Mitbrüder in Afrika oder Südamerika ist dies eine willkommene finanzielle Unterstützung – uns und unsere Anliegen unterstützen sie durch ihr Gebet und die Feier der Hl. Messe. 6.2. Informationen, Kontakte und Ansprechpartner Liste der vor Ort ansprechbaren Ehrenamtlichen: Öffnungszeiten der Pfarrbüros, Telefon und Mail: aus der Pfarrei St. Johannes Ap. Gondorf: Frau Anita Fondel Maifeldstraße 39a, 56330 Kobern-Gondorf Tel.: 0 26 07/63 84 Pfarrbüro Ochtendung: Hospitalstraße 10, 56299 Ochtendung Montag: 10:00 – 13:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 10:00 – 13:00 Uhr Donnerstag: 10:00 – 13:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr Freitag: 10:00 – 13:00 Uhr Pfarrsekretärin Frau Angelika Beginen-Etzkorn Pfarrsekretärin Stefanie Krechel Tel.: 0 26 26/95 26 09 -0 E-Mail: [email protected] Pfarrbüro Kobern: Burgstraße 4, 56330 Kobern-Gondorf Montag: 10:00 – 12:00 Uhr Dienstag und Mittwoch geschlossen Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr – 11:00 Uhr Pfarrsekretärin Frau Ute Stein Tel.: 0 26 07/97 21 06 E-Mail: [email protected] Uhrzeiten der Totengebete: Kobern: 18:00 Uhr Gondorf: 18:00 Uhr Wolken: 18:00 Uhr Dreckenach: 18:00 Uhr Lehmen: 18:00 Uhr Moselsürsch: 18:00 Uhr Ochtendung: 19:00 Uhr Lonnig: 19:00 Uhr Rüber: 19:00 Uhr Welling: nach Vereinbarung Trimbs: 19:00 Uhr Frau Birgit Hawecker Am Nothbach 5, 56330 Kobern-Gondorf Tel.: 0 26 07/18 94 aus der Pfarrei St. Lubentius Kobern: Frau Sigrid Becker Am Kehr 3, 56330 Kobern-Gondorf Tel.: 0 26 07/3 39 Frau Krimhilde Gries Lennigstraße 58, 56330 Kobern-Gondorf Tel.: 0 26 07/96 17 88 Frau Ulrike Höhn Schulstraße 6a, 56330 Kobern-Gondorf Tel.: 0 26 07/96 19 85 Frau Annemarie Koch Am Kehr 10, 56330 Kobern-Gondorf Tel.: 0 26 07/43 10 Frau Irmgard Kreuter Hauptstraße 49, 56332 Wolken Tel.: 0 26 07/5 70 Frau Monika Nuszkowski Hauptstraße 54a, 56332 Wolken Tel.: 0 26 07/96 01 77 19 aus der Pfarrei St. Castor Lehmen: Frau Annelore Ackermann Maifeldstraße 4, 56332 Lehmen Tel.: 026 05/31 91 aus der Pfarrei St. Martin Ochtendung: Frau Irmgard Dernbach Untere Grabenstraße 76, 56299 Ochtendung Tel.: 0 26 25/10 20 Frau Irene Etzkorn Nikolaushof 2, 56332 Lehmen Tel.: 026 07/96 11 96 Frau Luise Eich Koblenzer Straße 22, 56299 Ochtendung Tel.: 0 26 25/15 02 Frau Christel Haupt Maifeldstraße 5, 56332 Lehmen Tel.: 026 05/37 22 Frau Brunhilde Geisen Oberpfortstraße 23, 56299 Ochtendung Tel.: 0 26 25/45 55 Frau Gabriele Weckbecker Aarstraße 18a, 56332 Lehmen Tel.: 026 07/82 19 Frau Brigitte Stockhausen Lessingstraße 2, 56299 Ochtendung Tel.: 0 26 25/44 39 aus der Pfarrei St. Jakobus d.Ä. Lonnig: Frau Helga Fürst Küttiger Straße 15a, 56295 Rüber Tel.: 026 54/27 79 Frau Ramona Weiler Auf dem Hürter 24, 56299 Ochtendung Tel.: 0 26 25/54 31 Frau Irmgard Hammes Lonniger Straße 16, 56295 Rüber Tel.: 026 54/9 47 98 65 Herr Werner Welling Im Bergfrieden 29, 56299 Ochtendung Tel.: 0 26 25/64 72 Frau Gertrud Löhr Oberdorfstraße 4, 56295 Lonnig Tel.: 026 25/49 22 aus der Pfarrei St. Paulinus Welling: Frau Anja Daheim Auf‘m Stück 7, 56753 Welling Tel.: 0 26 54/67 67 Herr Holger Mack Auf der Klostermauer 16, 56295 Lonnig Tel.: 026 25/18 08 Frau Rita Lagodka Obere Ackerstraße 13a, 56753 Welling Tel.: 0 26 54/10 82 Herr Christian Schneider Im Pechen 14, 56295 Rüber Tel.: 026 54/88 26 35 Herr Franz Josef Lung Mayener Straße 62, 56753 Welling Tel.: 0 26 54/27 32 Herr Werner Wagner Umgasse 12, 56753 Trimbs Tel.: 0 26 54/88 05 32 20 21 Weitere Ansprechpartner für die Sterbe- und Trauerbegleitung: Hospiz e.V. Mayen (in Kooperation mit dem Dekanat Mayen-Mendig und der evgl. Kirchengemeinde) Begleitung vor und nach dem Tod tgl. von 8:00 – 20:00 Uhr Trauercafé (1. Freitag im Monat, keine Anmeldung erforderlich!) Siegfriedstraße 20, 56727 Mayen Tel.: 0 26 51/90 00 45 E-Mail: [email protected] www.hospizverein-mayen.de Koblenzer Hospizverein Ambulantes Kinderhospiz Begleitung vor und nach dem Tod Trauerseminare und Trauertherapie Koblenzer Hospizverein e.V. Hohenzollernstraße 18, 56068 Koblenz Tel.: 02 61/57 93 79 -0 E-Mail: [email protected] Stationäres Hospiz St. Martin Kurfürstenstraße 71, 56068 Koblenz Tel.: 02 61/1 00 49 00 Telefonseelsorge Mittelrhein Tel.: 08 00/1 11 01 11 oder 08 00/1 11 02 22 Nummer gegen Kummer in Mayen Deutscher Kinderschutzbund Mayen und Umgebung e.V. Alleestraße 15, 56727 Mayen Tel.: 0 26 51/60 02 E-Mail: [email protected] Montag bis Donnerstag 8:00 – 13:00 Uhr Lebensberatung Mayen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier St. Veit-Straße 42, 56727 Mayen 22 Tel.: 0 26 51/4 80 85, Fax: 0 26 51/49 00 99 E-Mail: [email protected] Montag, Mittwoch und Freitag 8:30 – 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 11:00 – 13:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Seelsorgerinnen und Seelsorger: Lebensberatung Koblenz Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier Hohenzollernstraße 132, 56068 Koblenz Tel.: 02 61/3 75 31, Fax: 02 61/3 75 32 E-Mail: [email protected] Montag bis Donnerstag 9:00 – 17:30 Uhr Freitag 9:00 – 15:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Kooperator Pfarrer Bernhard Fuchs Burgstraße 4, 56330 Kobern-Gondorf Tel.: 026 07/97 43 72 6 E-Mail: [email protected] Kath. Familienbildungsstätte Koblenz e.V. Hohenfelder Straße 16, 56068 Koblenz Tel.: 02 61/3 56 79, Fax: 02 61/9 14 21 99 E-Mail: [email protected] Gemeindereferentin Angela Kläs Hospitalstraße 10, 56299 Ochtendung Tel.: 026 25/95 26 09-21 E-Mail: [email protected] Kath. Familienbildungsstätte Andernach e.V. Bischof-Bernhard-Stein-Haus Ludwig-Hillesheim-Straße 3, 56626 Andernach Tel.: 0 26 32/25 03 50, Fax: 0 26 32/25 03 52 E-Mail: [email protected] Kath. Familienbildungsstätte Mayen e.V. Bäckerstraße 12, 56727 Mayen Tel.: 0 26 51/68 00, Fax: 0 26 51/58 83 E-Mail: [email protected] http://www.fbs-mayen.de Pflegestützpunkt Maifeld Caritas-Sozialstation Polch Bachstraße 19, 56751 Polch Tel.: 0 26 54/96 04 89 „DIE SOZIALSTATION“ Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße 118, 56068 Koblenz Tel.: 02 61/13 90 62 26 Pfarrer Jörg Schuh Hospitalstraße 10, 56299 Ochtendung Tel.: 026 25/95 26 09-0 E-Mail: [email protected] Gemeindereferentin Hildegard Becker Hospitalstraße 10, 56299 Ochtendung Tel.: 026 25/95 26 09-14 E-Mail: [email protected] Pfarrbüro Ochtendung Hospitalstraße 10, 56299 Ochtendung Tel.: 0 26 26/95 26 09 -0 E-Mail: [email protected] Pfarrbüro Kobern Burgstraße 4, 56330 Kobern-Gondorf Tel.: 0 26 07/97 21 06 E-Mail: [email protected] www.pg-ochtendung-kobern.de