AGBs - Papilio

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Papilio – Praxis für Transformation und Wohlgefühl - Psychologische Astrologie
Behandlungs- und Beratungsvertrag mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
von Luciana Volpolini Quinter
§ 1 Allgemeines
1.
Die Psychologische Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten / Klienten in
der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Unterstützung und /
oder Therapie des Patienten / Klienten anwendet.
2.
Die Behandlung / Beratung der Psychologischen Beraterin ersetzt keine Untersuchung /
Behandlung durch einen Arzt. Der Patient / Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden
mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes zu begeben.
3.
Wenn der Patient / Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und
ausschliesslich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, unterstützt und /
oder therapiert werden will, hat er das der Psychologischen Beraterin gegenüber zu
erklären.
§ 2. Honorierung
1.
Die Psychologische Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Dieser richtet
sich nach der integrierender Bestandteil vorliegender AGBs bildende Tarifliste der
Psychologischen Beraterin.
2.
Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten / Klienten bar gegen Erhalt
einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient / Klient
auf Wunsch eine Rechnung.
3.
Der Patient / Klient ist darüber informiert, dass die Psychologische Beraterin keine
Zulassung zu Krankenkassen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von
den Patienten / Klienten selber zu bezahlen.
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4.
Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind vom Patienten /
Klienten bis 24 Stunden vor dem Termin zu verschieben, ansonsten gelten sie als nicht in
Anspruch genommen und es ist ein Ausfallhonorar von 100 % zu zahlen. Ausfallhonorare
sind umgehend zu bezahlen.
§ 5 Vertraulichkeit
1.
Die Psychologische Beraterin behandelt die Patienten- / Klientendaten vertraulich und
erteilt bezüglich einer Diagnose, der Beratungen und / oder der Therapie sowie deren
Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten / Klienten Auskünfte
nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
2.
Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Psychologische Beraterin aufgrund gesetzlicher
Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder auf behördliche oder
gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an
Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder
Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit
der Beratung, Unterstützung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder
ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten
oder Tatsachen entlasten kann.
3.
Die Psychologische Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte).
Dem Patienten / Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch
nicht die Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz 2 bleibt unberührt. Sofern der
Patient / Klient eine Behandlungs- oder Beratungsakte verlangt, erstellt diese die
Psychologische Beraterin kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand
aus der Handakte.
Ich nehme vorstehende Bedingungen zustimmend zur Kenntnis
Datum ………………………………………..Unterschrift:…………………………………………………………
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