Papilio – Praxis für Transformation und Wohlgefühl - Psychologische Astrologie Behandlungs- und Beratungsvertrag mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Luciana Volpolini Quinter § 1 Allgemeines 1. Die Psychologische Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten / Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Unterstützung und / oder Therapie des Patienten / Klienten anwendet. 2. Die Behandlung / Beratung der Psychologischen Beraterin ersetzt keine Untersuchung / Behandlung durch einen Arzt. Der Patient / Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes zu begeben. 3. Wenn der Patient / Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschliesslich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, unterstützt und / oder therapiert werden will, hat er das der Psychologischen Beraterin gegenüber zu erklären. § 2. Honorierung 1. Die Psychologische Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Dieser richtet sich nach der integrierender Bestandteil vorliegender AGBs bildende Tarifliste der Psychologischen Beraterin. 2. Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten / Klienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient / Klient auf Wunsch eine Rechnung. 3. Der Patient / Klient ist darüber informiert, dass die Psychologische Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Patienten / Klienten selber zu bezahlen. 1 4. Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind vom Patienten / Klienten bis 24 Stunden vor dem Termin zu verschieben, ansonsten gelten sie als nicht in Anspruch genommen und es ist ein Ausfallhonorar von 100 % zu zahlen. Ausfallhonorare sind umgehend zu bezahlen. § 5 Vertraulichkeit 1. Die Psychologische Beraterin behandelt die Patienten- / Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich einer Diagnose, der Beratungen und / oder der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten / Klienten Auskünfte nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. 2. Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Psychologische Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Unterstützung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. 3. Die Psychologische Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Patienten / Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch nicht die Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz 2 bleibt unberührt. Sofern der Patient / Klient eine Behandlungs- oder Beratungsakte verlangt, erstellt diese die Psychologische Beraterin kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte. Ich nehme vorstehende Bedingungen zustimmend zur Kenntnis Datum ………………………………………..Unterschrift:………………………………………………………… 2