European Commission

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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 11. September 2014
Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für
Übernahme von Sky Deutschland und Sky Italia durch
BSkyB
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Sky Deutschland AG und
der Sky Italia S.r.l. durch die Sky Broadcasting Group plc (BSkyB, Vereinigtes Königreich)
nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Bei allen drei
Unternehmen handelt es sich um Medienunternehmen, die vor allem im Bereich des
Bezahlfernsehens (Pay-TV) tätig sind. Sky Deutschland und Sky Italia stehen derzeit im
Eigentum des US-Medienkonzerns 21st Century Fox. Die Kommission ist nach eingehender
Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich
ist, weil sich die Tätigkeiten der drei beteiligten Unternehmen lediglich räumlich ergänzen.
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Märkte für die Lizenzierung bzw. den
Erwerb audiovisueller Sendungen für frei empfangbares Fernsehen und Pay-TV, den
Großhandelsvertrieb von Fernsehprogrammen für frei empfangbares Fernsehen und PayTV sowie den Vertrieb audiovisueller Sendungen für frei empfangbares Fernsehen und
Pay-TV für die Verbraucher und den Verkauf von TV-Werbezeiten nationale Ausdehnung
haben bzw. auf homogene Sprachgebiete beschränkt sind. Die Kommission stellte fest,
dass das Vorhaben zu keinen wesentlichen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten
der beteiligten Unternehmen führen wird, da die Unternehmen im Wesentlichen auf
unterschiedlichen nationalen Märkten tätig sind. BSkyB ist in erster Linie im Vereinigten
Königreich und in Irland tätig, Sky Deutschland hauptsächlich in Deutschland und Sky
Italia vor allem in Italien.
Durch die Übernahme werden die größten Pay-TV-Anbieter aus dem Vereinigten
Königreich, Irland, Deutschland, Österreich und Italien vereinigt. Daher hat die
Kommission auch geprüft, ob das Unternehmen nach dem Zusammenschluss beim Erwerb
von Lizenzen für audiovisuelle Inhalte, insbesondere sogenannte Premiuminhalte aus den
Bereichen Sport und Film, oder beim Erwerb von Pay-TV-Kanälen für sein Pay-TVProgramm
zum
Nachteil
seiner
Pay-TV-Wettbewerber
über
eine
größere
Verhandlungsmacht gegenüber Rechteinhabern verfügen wird.
Nach Auffassung der Kommission ist nicht damit zu rechnen, dass das Unternehmen nach
dem Zusammenschluss in der Lage wäre, zu erreichen, dass die Lizenzen nicht mehr wie
bisher für einzelne Staats- bzw. Sprachgebiete, sondern entweder für mehrere Gebiete
zusammen vergeben werden oder aber gleichzeitig über die Vergabe von Premiuminhalten
für verschiedene Länder verhandelt wird. Erstens bestehen praktische Hindernisse, da
über die Vergabe von Lizenzen für bestimmte Inhalte in unterschiedlichen Zeiträumen
verhandelt wird. Zweitens werden die Rechteinhaber nicht vom derzeit praktizierten
Modell der Lizenzvergabe abrücken, außer wenn es im Hinblick auf die Erzielung höherer
Einnahmen in ihrem Interesse ist. Diesbezüglich stellt die Kommission fest, dass zwar
bereits eine Reihe von Rundfunkveranstaltern jeweils in mehreren Gebieten des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig sind, die Rechteinhaber jedoch noch nicht in
nennenswertem Umfang bereit sind, gebietsübergreifende Lizenzen zu vergeben. Doch
IP/14/1004
selbst wenn die Rechteinhaber gesamteuropäische Lizenzen vergeben würden, müsste das
Unternehmen nach dem Zusammenschluss um diese gebietsübergreifenden Rechte noch
mit einer Reihe multinationaler Unternehmen, die bereits im EWR tätig sind, konkurrieren.
Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu
wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Die Übernahme wurde am 6. August 2014 bei der Kommission angemeldet.
Hintergrund
Durch die Übernahme erlangt BSkyB die Kontrolle über Sky Deutschland und Sky Italia,
die derzeit von 21st Century Fox kontrolliert werden. Im Jahr 2010 hatte die Kommission
die Übernahme von BSkyB durch die News Corporation („News Corp“), ein globales Medien- und Kommunikationsunternehmen, das damals Sky Italia und Sky Deutschland
kontrollierte, genehmigt (siehe IP/10/1767). Im Rahmen des damaligen Prüfverfahrens
hatte die Kommission daher auch untersucht, ob die geplante Übernahme, durch die die
drei Pay-TV-Anbieter vereinigt worden wären, dazu geführt hätte, dass das neue Unternehmen durch den gemeinsamen Erwerb von Premiuminhalts-Lizenzen für mehrere Gebiete zulasten der anderen Pay-TV-Anbietern mehr Verhandlungsmacht gegenüber den
Rechteinhabern erlangt. Ebenso wie im vorliegenden Fall sowie aus ähnlichen Gründen
kam die Kommission jedoch zu dem Ergebnis, dass damit nicht zu rechnen war. Die
Übernahme von BskyB durch die News Corp wurde letztlich jedoch nicht durchgeführt.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen,
deren
Umsatz
bestimmte
Schwellenwerte
übersteigt
(vgl. Artikel 1
der
Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen
Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem
wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich
unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss
die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den
Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II)
einleitet.
Weitere Informationen werden im öffentlich zugänglichen Register auf der Website
„Wettbewerb“ der Kommission unter der Nummer M.7332 veröffentlicht.
Kontakt für die Medien:
Antoine Colombani (+32 229-74513)
Marisa Gonzalez Iglesias (+32 229-51925)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct telefonisch unter 00 800 6 7 8 9 10 11
oder per E-Mail
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