JA ZUR RELIGIONSFREIHEIT NEIN ZUR RESOLUTION GEGEN DIE DIFFAMIERUNG VON RELIGIONEN ALLGEMEINE INFORMATIONEN Einleitung: Die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), ein Verband von 57 Staaten mit mehrheitlich oder erheblicher muslimischer Bevölkerung, versucht seit Jahren, die Resolution gegen die Diffamierung von Religionen mit einer Abstimmung der Vereinten Nationen zu rechtfertigen und voranzutreiben. Die Resolution gegen die Diffamierung von Religionen hat zum Ziel, Worte oder Taten gegen eine bestimmte Religion zur Strafsache zu machen. Die Resolution wurde 1999 bei den Vereinten Nationen eingebracht und ist seither in verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Titeln zur Abstimmung vorgelegt worden. Es handelt sich um eine rechtlich nicht verbindliche, aber einflussreiche Erklärung, die in der Praxis als Deckmantel für gewisse Gesetze dient, welche die Religions‐ oder Meinungsfreiheit in der muslimischen Welt einschränken, wie etwa das Blasphemiegesetz in Pakistan. Geschichtlicher Überblick: Die ursprüngliche OIC‐Kampagne war auf die Diffamierung des Islam abgezielt und wurde später auf Diffamierung von Religionen (Antisemitismus, Christianophobie …) umformuliert, um breitere Unterstützung zu erlangen. Das klare Ziel dieser Resolution bleibt jedoch der Schutz des Islam. Die sehr umstrittene Resolution gegen die Diffamierung von Religionen wurde zwar am 25. März 2010 vom UNO‐Rat für Menschenrechte verabschiedet (47 Mitglieder), jedoch nur von einer Staatenminderheit: 23 Jastimmen von den muslimischen Ländern, China, Russland, Kuba, Südafrika, Bolivien und Nicaragua ‐ 11 Neinstimmen von den Ländern der Europäischen Gemeinschaft, der Schweiz, Kanada und Chile ‐ und 13 Stimmenthaltungen, darunter Indien, Japan, Korea und Argentinien. Ziel der OIC: Ermutigt durch diese kürzliche Verabschiedung des UNO‐Menschenrechtsrates im vergangenen Frühling will die OIC der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York (192 Mitglieder) eine leicht geänderte Resolution gegen die Diffamierung von Religionen zur Abstimmung Anfang Dezember 2010 vorlegen. Es liegt im Interesse der Initianten, dass die Resolution verbindlich gemacht wird. Die Chancen sind jedoch gering, da sie gegen die Menschenrechtserklärung verstösst. Sollte sie aber in verschiedenen Formen über mehrere Jahre hinweg verabschiedet werden, könnte sie allmählich in Gewohnheitsrecht erwachsen. Die Anhänger der Initiative geben vor, das Konzept der Diffamierung von Religionen sei ein Schutz für religiöse Praktiken und fördere die Toleranz. Tatsächlich leistet sie aber Vorschub für Intoleranz und Verletzungen der Menschenrechte, was die Religions‐ und Meinungsfreiheit der religiösen Minderheiten in diesen Ländern anbelangt. Die Resolution gegen die Diffamierung von Religionen hat zur Folge, gewissen nationalen Gesetzen, die von repressiven Regierungen und religiösen Extremisten angewandt werden, zu einer internationalen Legitimität zu verhelfen. Durch diese Gesetze wird bestraft und beseitigt, was immer als offensiv und inakzeptabel einer bestimmten Religion gegenüber beurteilt wird. ES MUSS GEHANDELT WERDEN! Zahlreiche Christen in den muslimischen Ländern sind von diesen nationalen Gesetzen stark betroffen. Vom Recht, sich frei zu versammeln bis zum Recht, das Evangelium zu verbreiten, droht die Resolution gegen die Diffamierung von Religionen, vor Ort erlittene Verfolgung auf internationaler Ebene zu legitimieren. Wie dringend ist diese Angelegenheit? Die Unterstützung dieser Resolution hat in den letzten Jahren stark abgenommen, und sie könnte schon bald definitiv unterbunden werden. Gemeinsames Vorgehen kann etwas bewirken! Alle Massnahmen sind also nützlich und notwendig. So lange die Resolution nicht begraben ist, wird sie gewissen Landesgesetzen wie dem Blasphemiegesetz weiterhin Gewicht verleihen. Bitte unterschreiben Sie die beigelegte Petition. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Bitte senden Sie Ihre Petitionsbogen bis am 15. November 2010 an folgende Adresse zurück: Open Doors, Postfach 147, 1032 Romanel s/Lausanne Open Doors International wird sie an die Vereinten Nationen weiterleiten, wenn möglich an den Generalsekretär, Ban Ki‐moon