Artenschutzfachliche Untersuchung Bebauungspläne im Bereich

Werbung
Artenschutzfachliche Untersuchung
Bebauungspläne
im Bereich Fachhochschule Potsdam
Potsdamer Mitte
SAN-P 18 und SAN-P 19
(umliegende Fläche um die Fachhochschule)
Ornithologische und
Ökologische Gutachten
Dr. Susanne Salinger
Meierottostr. 5
10719 Berlin
08.08.2017
1
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Artenschutzfachliche Untersuchung
Inhalt
Seite
Aufgabenstellung
3
Auftraggeber
3
Beschreibung des Planungsgebietes
3
Untersuchungszeitraum
4
Untersuchungsmethodik
4
Ergebnisse Fledermäuse
5
Bewertung der Bedeutung des Gebäudes für Fledermäuse
6
Charakterisierung der Arten
6
Ergebnisse Vögel
7
Gesetzlicher Schutz
7
Beschreibung der beobachten Vogel- und Brutvogelarten
8
Gesetzlicher Schutz
10
Bewertung der Bedeutung der Bebauungsplanflächen für Vögel
11
Bewertung der Ergebnisse hinsichtlich der Befreiungstatbestände
11
Zeitplanung
11
Vorgehensweise
12
Ausgleich- und Kompensationsmaßnahmen
13
Literatur
13
Anhang
Pläne und Fotos
2
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Artenschutzfachliche Untersuchung
Aufgabenstellung
Das Gebiet der beiden Bebauungspläne umfasst die Fläche der in der Innenstadt zwischen
Friedrich-Ebert-Straße, Am Kanal, Steubenplatz und Altem Markt gelegenen Gelände um das
Gebäude der Fachhochschule, die abgerissen werden soll. Dort soll eine kompakte Bebauung
entstehen, die als Mischgebiet ausgewiesen ist.
Der Bebauungsplan SAN-P 18 "Friedrich-Ebert-Straße/Steubenplatz" umfasst die südlich
gelegenen Flächen um den Steubenplatz, der Bebauungsplan SAN-P 19 "Friedrich-EbertStraße/Am Kanal" die nördlichen Bereich bis zur Straße Am Kanal.
Das von der Fachhochschule genutzte moderne Gebäude, das zum Zeitpunkt der
Untersuchung noch genutzt wurde, war nicht explizit Untersuchungsgegenstand, es wurden
aber trotzdem Beobachtungen an dem Gebäude mit in den Bericht aufgenommen, da sie
Bedeutung für die Bewertung der vorhandenen Fauna haben können.
Um zu klären, ob durch die geplanten Maßnahmen in den Geltungsbereichen der beiden
Bebauungspläne geschützte Tierarten betroffen sind, sollte vor Durchführung von
Baumaßnahmen und der Beseitigung von Vegetationsbeständen geprüft werden, ob
artenschutzrechtliche Verbotsvorschriften des §44 Abs 1 BNatSchG für besonders geschützte
Tierarten (Vögel, Fledermäuse) gemäß Artikel 7 Abs.2 Nr.13b und 14c eingehalten werden.
Um Verstöße gegen die Verbote das BNatSchG zu vermeiden, sollte eine Untersuchung des
Gebäudes auf Niststätten von Vögeln, insbesondere Gebäudebrütern und auf streng geschützte
Fledermäuse und deren Quartiere über einen größeren Zeitraum erfolgen. Es wurde daher eine
Untersuchung der genannten Flächen im Geltungsbereich der beiden Bebauungspläne auf das
Vorkommen besonders geschützter Arten von März bis August 2017 durchgeführt und die
beobachteten Vogelarten und Fledermäuse durchgeführt. Das Vorkommen von besonders
geschützten Arten sollte mit Schutzstatus (RL Brandenburg, Deutschland, Europäisch
geschützte Arten) dokumentiert und die Ergebnisse bewertet werden. Außerdem sollten Art und
Umfang ggf. erforderlicher Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen dargelegt werden. Eine
kurze Potentialabschätzung wurde bereits vorgelegt.
Auftraggeber
Sanierungsträger Potsdam GmbH
Treuhänder der Landeshauptstadt Potsdam
Pappelallee 4
14469 Potsdam
Beschreibung des Planungsgebietes
Der Bebauungsplan SAN-P18 "Friedrich-Ebert-Straße/Steubenplatz" umfasst die Fläche
zwischen Friedrich-Ebert-Straße, Steubenplatz, einen Teil des Gebäudes der Fachhochschule
sowie die angrenzende Freifläche bis zur Nikolaikirche. Der größte Teil der Fläche ist bebaut
(FH) oder versiegelt. Es handelt sich um Abstandsflächen und Verkehrsflächen wie Zufahrten,
Gehwege, Parkplätze, Radweg, Fahrbahnen und Straßenbahntrasse. Ein Teil dieser Fläche an
der Straße wird als Abstellplatz für Container genutzt. Am westlichen Rand der Fläche zwischen
Fachhochschule und Friedrich-Ebert-Straße befindet sich ein Grünstreifen mit zum Teil dichtem
Bewuchs, Stauden und Straßenbäumen.
3
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Artenschutzfachliche Untersuchung
Der Bebauungsplan SAN-P 19 "Friedrich-Ebert-Straße/Am Kanal" umfasst den nördlichen
Bereich der Fachhochschule und die Stadt- und Landesbibliothek im Bildungsforum Potsdam
mit dem Abschnitt der Straße Am Kanal.
Nach Westen liegt die Friedrich-Ebert-Straße, neben der sich ein schmaler Grünstreifen mit
einigen jüngeren Bäumen und eine größere Rasenfläche befinden. Nach Osten befindet sich
eine Grünfläche mit liebevoll angelegten Pflanzflächen zwischen der Fachhochschule und dem
Wohngebäude Am Kanal 47/ Am Alten Markt. das von umgeben ist.
Die direkte Umgebung der Fachhochschule und der Bibliothek, die Zufahrten und Zugänge zu
den Gebäuden sind völlig versiegelt, ebenso wie die Verkehrsflächen der Friedrich-EbertStraße und der Straße Am Kanal. Westlich der Bibliothek befindet sich ein gepflegter
Scherrasen. Die Untersuchungsflächen umschließen das Gebäude der Fachhochschule, die
aber nicht Gegenstand der Untersuchung ist. Die Beobachtungen und naturschutzrechtlichen
Erfordernisse für dieses Gebäude werden in einem gesonderten Gutachten dargestellt.
Generell ist die Flora der Bebauungsplanflächen auf bestimmte Pflanzflächen, zum Teil
Hochbeete und bepflanzte großzügige Baumscheiben beschränkt. Der Baumbestand ist
zumeist auf Straßenbäume beschränkt. Viele der Bäume sind nach der Potsdamer
Baumschutzverordnung geschützt. An Baumarten sind vor allem Linden, außerdem Baumhasel,
Birke, Ölweide, Platane, Robinie, Trompetenbaum, Zierkirsche, sowie Waldkiefer, Wacholder
und Thuja vertreten. Es sind zudem viele Zierpflanzen und Ziergehölze entlang der FriedrichEbert-Straße westlich der Fachhochschule wie auch in dem sog. Staudenhof östlich des
Gebäudes vorhanden. Neben höheren und niedrigen Sträuchern sind auch Stauden und
Bodendecker, wie Efeu und Immergrün vorhanden. Aufwuchs von Robinien und Birken finden
sich im Bereich der Tiefgaragenöffnung. Zwischen Gehwegplatten etc. befindet sich
stellenweise eine Pflasterritzenvegetation, die intensiv vom Haussperling genutzt wird.
Untersuchungszeitraum
Die Begehungen zur Feststellung von Fledermausquartieren und Gebäudebrüterniststätten
fanden von März 2017 bis Ende Juli 2017 statt. Aufgrund des Zeitdrucks der Auslegung wurden
im August keine weiteren Begehungen durchgeführt. Es fanden vor und während der Brutzeit 6
Begehungen in den Morgen- und Vormittagsstunden, sowie 5 am Abend zu geeigneten
Wetterlagen statt. Die Untersuchungen auf Fledermausquartiere erfolgten bei geeigneter
Wetterlage, jeweils vor der beginnenden Dämmerung bis in die Nachtstunden. Vögel wurden
dabei ebenfalls beobachtet.
Untersuchungsmethodik
Die Erfassung der Vögel erfolgte mit einem Fernglas (Zeiss) Dabei wurde auf Einflüge,
Aktivitäten, Nester und Spuren, wie Nistmaterial geachtet. An- und abfliegende Vögel wurden
notiert und das Revierverhalten von Vögeln festgehalten. Die Methodenstandards nach
SÜDBECK et al. .(1995) wurden während der Brutsaison 2017 beachtet.
Fledermäuse wurden, solange es die Lichtverhältnisse erlaubten, optisch erfasst. Außerdem
wurde auch während dieses Zeitraums bereits mit einem Ultraschalldetektor gearbeitet, um
Rufe aus Hohlräumen oder Fledermäuse außerhalb des jeweiligen Sichtfeldes zu orten und um
die Arten bestimmen zu können. Nach Einbruch der Dunkelheit wurde im wesentlichen mit dem
Ultraschall-Detektor gearbeitet, da eine optische Feststellung nur in Teilen des Gebietes mit
ausreichender künstlicher Beleuchtung oder gegen den noch hellen Himmel
(Lichtverschmutzung im Stadtgebiet) begrenzt möglich gewesen wäre.
4
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Umliegende Fläche um die Fachhochschule
Artenschutzfachliche Untersuchung
Ergebnisse Fledermäuse
Höhlen und Spalten an Gehölzen und Gebäuden können von verschiedenen Fledermausarten
im Sommer, aber auch im Winter genutzt werden. Fledermäuse nutzen verschiedene Quartiere
und Lebensräume, die im Lauf des Jahres wechseln können. So werden verschiedene
Jagdgebiete, Flugrouten und Quartiere genutzt.
Baumhöhlen oder Verstecke an Gebäuden sind oft nur im Sommer besetzt, während das
Winterquartier sich an einem anderen, besser dafür geeigneten Ort befindet. Bei der Erfassung
ist zudem die Wetterabhängigkeit der Aktivität der Tiere zu beachten. Alle Fledermausarten
Deutschlands sind bedroht und gesetzlich streng geschützt.
Es wurden keine Fledermäuse beobachtet und es waren auch keine Hinweise auf das
Vorkommen von Fledermäusen vorhanden. Die abendlichen Fledermauserfassungen ergaben
keinen Hinweis auf Fledermausverstecke. Eine temporäre Nutzung durch Einzeltiere während
des Sommers ist dennoch möglich.
Es konnten während des gesamten Untersuchungszeitraums keine aus- oder einfliegenden
Feldermäuse an der Fachhochschule beobachtet werden. Die Zahl jagender Fledermäuse in
der weiteren Umgebung war ebenfalls sehr gering und beschränkte sich auf einzelne
Zwergfledermäuse und einen Großen Abendsegler in größerer Entfernung vom
Untersuchungsgebiet. Eine Wochenstube oder ein Winterquartier konnten nicht festgestellt
werden. Möglicherweise gibt es in dem von Gebäudebrütern besiedelten Gebäude auf der
Straßenseite zur Straße Am Alten Markt Quartiere für einzelne Tiere.
Das Untersuchungsgebiet mit dem hohen Versiegelungsgrad und dem damit geringen
Insektenaufkommen in der gesamten Umgebung wirken sich auf das Vorkommen dieser Arten
negativ aus.
Schutzstatus Fledermäuse
Art
Wiss. Name
RL BB RL D
Schutz
Abendsegler
Nyctalus noctula
3
3
§§
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus
4
§§
RL B = Rote Liste Berlin, RL BB = Rote Liste Brandenburg, 3 = gefährdet, 4 = potentiell
gefährdet, RL D = Rote Liste Deutschland 3 = gefährdet, - = nicht auf der Roten Liste,
§§ = streng geschützt
Zu den Fledermausarten, die regelmäßig an Gebäuden zu finden sind und vergleichsweise
häufig vorkommen, gehören der Große Abendsegler und die Zwergfledermaus.
5
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Artenschutzfachliche Untersuchung
Charakterisierung der Arten
Abendsegler (Nyctalus noctula)
Der Große Abendsegler ist mit seiner Spannweite von knapp 40 Zentimetern die zweitgrößte
heimische Fledermaus. Große Abendsegler sieht man oft schon nachmittags und am frühen
Abend hoch oben am Himmel fliegen. Abendsegler ernähren sich hauptsächlich von größeren
Insekten wie Maikäfern und Faltern, erbeuten aber auch Zuckmücken und anderen
schwärmende Kleininsekten. Sie jagen über insektenreichen Flusslandschaften und
Feuchtgebieten, aber auch über hell beleuchteten Parkplätzen und Straßen. Bei der
Wanderung von den Sommer- in die Winterquartiere legen Große Abendsegler bis zu 1500 km
zurück.
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Die Zwergfledermaus ist eine der kleinsten Fledermäuse Europas. Die Zwergfledermaus
bewohnt Hohlräume und Spalten an Bäumen und Gebäuden. Die Zugangsöffnung muss nur
daumendick sein, um den Tieren den Zugang zu ermöglichen. Oft findet man sie hinter
Fensterläden oder in offenen Jalousiekästen, in Spalten zwischen Steinen und unter Ziegeln.
Zwergfledermäuse beziehen im März/April ihre Sommerquartiere. Geburten finden Mitte Juni
bis Anfang Juli statt. Im August lösen sich die Wochenstuben auf. Die Winterquartiere befinden
sich in Mauerspalten oder in größeren Hohlräumen, die frostfrei und wo Temperatur und
Feuchtigkeit möglichst gleich bleibend sind.
Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsgebietes für Fledermäuse
Obwohl kein Nachweis eines Fledermausquartiers gelang, scheint ein kurzzeitiger Aufenthalt
einzelner Fledermäuse möglich. Einzeln lebende Männchen nutzen vor allem im Herbst auch
Hangplätze, die nicht als Quartier geeignet sind. Um sich vor dem Winter einen ausreichenden
Fettvorrat anzufressen, sind zu dieser Zeit frei hängende Fledermäuse an Gebäuden zu
beobachten. Wenn gelegentlich einzelne Männchen an dem Gebäude schlafen, sind diese
Plätze aber nicht als dauerhaft geschützte Lebensstätten zu bewerten. Da Fledermäuse, vor
allem Männchen, die Quartiere im Lauf der Saison nach Wetterlage mehrfach wechseln, ist
anzunehmen, dass der Verlust eines solchen Schlafplatzes für ein Männchen keine
gravierenden Auswirkungen hat
Eine erhöhte Flugaktivität von Fledermäusen wäre eventuell im August zu erwarten, wenn die
jungen Tiere selbstständig werden. Hinweise auf Fledermausverstecke an den Gehölzen oder
Gebäuden in der näheren Umgebung ergaben sich nicht.
Durch die versiegelte Umgebung, die zumeist durchsanierten benachbarten Gebäude, die keine
Quartiermöglichkeiten aufweisen, und die relative Vegetationsarmut der umgebenden Flächen
ist die Bedeutung für Fledermäuse als gering einzuschätzen.
Förderungsmaßnahmen sollten unbedingt vorgesehen werden.
6
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Artenschutzfachliche Untersuchung
Ergebnisse Vögel
In der Vegetation des Untersuchungsgebietes befinden sich Nistplätze von Frei- und
Höhlenbrütern, an umliegenden Gebäuden auch von Gebäudebrütern.
Vorhandene Arten und Schutzstatus
Art
Wissenschaftlicher Name
RB
RBB
RD
Schutz
Amsel
Blaumeise
Elster
Grünfink
Hausrotschwanz
Haussperling
Kohlmeise
Mauersegler
Mehlschwalbe
Mönchsgrasmücke
Nebelkrähe
Ringeltaube
Stieglitz
Star
Turdus merula
Parus caeruleus
Pica pica
Carduelis chloris
Phoenicurus ochruros
Passer domesticus
Parus major
Apus apus
Delichon urbica
Sylvia atricapilla
Corvus cornix
Columba palumbus
Cardurlis carduelis
Sturnus vulgaris
-
-
V
-
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
Status Rote Liste Berlin (RB): - = keine Art der Roten Liste; V = Vorwarnliste, Status Rote Liste
Brandenburg (RBB): ): - = keine Art der Roten Liste; V = Vorwarnliste; 3 = gefährdet
Status Rote Liste Deutschland (RD): - = keine Gefährdung, V = Vorwarnliste
Gesetzlicher Schutz: § = besonders geschützt
Als Gebäudebrüter konnten an der Fachhochschule Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)
und Haussperling (Passer domesticus) festgestellt werden.
Ein Paar vom Hausrotschwanz konnte immer beobachtet werden. Es sind verschiedene
Nistplätze vorhanden. Das wird als sicherer Nachweis eines Reviers der Kategorie B gewertet.
Haussperlinge nisten ebenfalls an dem Gebäude und an dem Gebäude Am Kanal 48/Straße
Am Alten Markt. Sie sind ebenso wie der Hausrotschwanz auf die Vegetation in der Nähe
angewiesen, da sie die Brut mit kleinen Insekten versorgen.
7
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Artenschutzfachliche Untersuchung
Beschreibung der beobachten Vogel- und Brutvogelarten
Amsel (Turdus merula)
Die Amsel gehört mit ca. 270.00-320.000 Revieren zu den häufigsten Vögeln in Brandenburg.
Obwohl ursprünglich ein typischer Waldvogel, ist sie heute in Siedlungen weit verbreitet und
nutzt alle Lebensräume, in denen ihr die Vegetation neben offenen Flächen auch Deckung
bietet. Sie bleiben als Standvögel das ganze Jahr in Brandenburg. Amseln brüten in Gebüschen
und bei hinreichender Deckung auch an Gebäuden. Die Amsel sucht ihre Nahrung, Gliedertiere,
Würmer und Beeren, unter Büschen und Bäumen ebenso wie in niedriger Vegetation, wie
Rasen. 2 Amselpaare nisteten im Gebiet.
Blaumeise (Parus caeruleus)
Bestand in Brandenburg 200.000-450.000 Reviere. Die Blaumeise ist ein Höhlenbrüter, sie
brütet in Baumhöhlen, Hohlräumen in Gebäuden oder Nistkästen. Sie ernährt sich von
Wirbellosen, die sie in der Vegetation sucht. Die Blaumeise ist ein Standvogel. Die Brutzeit
dauert von April bis Juli, zwei Jahresbruten sind möglich.
Die Blaumeise ist Brutvogel im Gebiet der Bebauungspläne.
Elster (Pica pica)
Der Bestand in Brandenburg beträgt 25.000-40.000 Reviere. Elstern nisten auf Bäumen, wo sie
umfangreiche Kugelnester bauen. Es findet eine Jahresbrut statt. Elstern bauen mehrere
Nester, die oft jahrelang bestehen, so dass der Bestand an Brutpaaren oft überschätzt wird.
Elstern waren auf dem Gelände bei der Nahrungssuche und beim Überflug zu beobachten, ein
Nest in geeigneten Bäumen konnte nicht entdeckt werden.
Grünfink (Carduelis chloris)
Grünfinken sind häufig in Gärten und Parkanlagen sowie auf Friedhöfen anzutreffen. Auch am
Waldrand, in Alleen und im Siedlungsgebiet halten sich Grünfinken auf. Der Grünfink ist ein
Freibrüter. Das Nest wird im Gebüsch oder in Efeuranken in 1,5 bis 3 m Höhe errichtet, in der
Stadt oft in Vegetation auf Balkonen oder vor Fenstern. Die Brutzeit ist von April bis Juni, es
finden 2 Jahresbruten statt. Der Bestand in Brandenburg wird auf 70.000-130.000 Brutpaare
geschätzt. Es wurde 1 Paar im Gebiet der Bebauungspläne festgestellt.
Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)
Der Hausrotschwanz ist ein Zugvogel, der als Kurzstreckenzieher im Mittelmeerraum
überwintert und von März bis Anfang Oktober in Brandenburg weilt. Als ursprünglicher Felsund Gebirgsbewohner hat der Hausrotschwanz Dörfer und Städte besiedelt. Sein Nest befindet
sich immer an Gebäudestrukturen, wobei er halboffene Hohlräume bevorzugt. Nester finden
sich sowohl außen an als auch innen in offen zugänglichen Gebäuden. Der Hausrotschwanz
kennt und nutzt meist mehrere Neststandorte, da er auch versetzte Bruten durchführen kann. Er
ernährt sich vor allem von Insekten, die er meist am Boden oder auch in der Luft erjagt. Die
Jungtiere werden mit Insekten und Würmern gefüttert. Der Bestand in Brandenburg wird auf
25.000 bis 40.000 Paare geschätzt. Sein Bestand hat in den letzten 20 Jahren deutlich
abgenommen. 1 Brutpaar nutzt mehrere Neststandorte im Gebiet.
8
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Artenschutzfachliche Untersuchung
Haussperling (Passer domesticus)
Der Haussperling ist in Brandenburg ein Standvogel. Im Frühjahr beginnt der Nestbau an
geeigneten Gebäudestrukturen, vor allem in Spalten und Höhlungen, selten sind freistehende
Nester. Der Bestand des Haussperlings geht in weiten Teilen seines Verbreitungsgebietes
zurück, als Grund werden verminderte Insektennahrung zur Jungenaufzucht und die Zerstörung
der Niststätten durch Sanierung angenommen. In Brandenburg ist sein Bestand mit 550.000850.000 Brutpaaren in etwa konstant.
Niststätten befinden sich an dem Gebäude der Fachhochschule und an dem angrenzenden
Gebäude Am Kanal 48.
Kohlmeise (Parus major))
Kohlmeisen gehören zu den häufigsten Brutvögeln in Brandenburg. Sie bleiben das ganze Jahr
vor Ort. Kohlmeisen sind ausgesprochene Höhlenbrüter. Die meisten Bruten finden in
Baumhöhlen statt. An Gebäuden werden ebenfalls Höhlungen genutzt, wie Jalousiekästen oder
Mauerlöcher. Sie ist ein sehr häufiger Brutvogel, der mit Nisthöhlen gern gefördert wird. Der
Bestand beträgt 300.000-600.000 Brutpaare in Brandenburg.
Kohlmeisen sind Brutvögel im Untersuchungsgebiet.
Mauersegler (Apus apus)
Bestand in Brandenburg etwa 10.000-15.000 Brutpaare. Mauersegler sind Zugvögel, die von
Mai bis Anfang August in Brandenburg weilen. Sie nisten in Hohlräumen von Gebäuden. Ihre
Insektennahrung fangen sie ausschließlich in der Luft.
Mauersegler konnten jagend in wechselnder Anzahl über dem Gebiet beobachtet werden.
Niststätten befinden sich an dem angrenzenden Gebäude Am Kanal 48.
Mehlschwalbe (Delichon urbica)
Bestand in Brandenburg 50.000-100.000 Brutpaare. In der Roten Liste Brandenburgs nicht als
gefährdet und in der Roten Liste Deutschlands als abnehmen (V) eingestuft.
Mehlschwalben kommen ab Anfang April nach Brandenburg zurück und ziehen Ende
September bis in den Oktober wieder ab. Sie bauen ihre Nester außen an Gebäuden unter
vorstehenden Dächern, Fensterrahmen oder auf Balkonen. Sie legen 4-5 Eier, die 14-15 Tage
bebrütet werden. Nach 19-22 Tagen fliegen die Jungvögel aus.
Mehlschwalben hielten sich zur Jagd ab Mai über dem Gebiet auf. Sie brüten an dem Gebäude
Am Kanal 48/ Straße Am Alten Markt.
Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla)
Mönchsgrasmücken sind Zugvögel, die sich von Anfang April bis Anfang September im Gebiet
aufhalten. Den Lebensraum bilden lichte Laub-, Misch- und Nadelwälder mit Unterholz,
waldrandähnliche Strukturen wie dichte Hecken und Parks. Das Gelege besteht aus 5 Eiern, die
Jungen schlüpfen nach 14-15 Tagen und sind nach 10-13 Tagen flügge. Es finden 2
Jahresbruten statt. Die Mönchsgrasmücke nutzt Stauden- und Gebüsche zur Brut. Auf den
Roten Listen nicht als gefährdet eingestuft.
Eine Mönchsgrasmücke sang wiederholt in dem Bereich des Staudengartens im SAN 19.
9
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Artenschutzfachliche Untersuchung
Nebelkrähe (Corvus corone)
Nebelkrähen halten sich ganzjährig im Gebiet auf. Sie bewohnen offene Landschaften, lichte
Wälder, Parks und Siedlungen mit geeignetem Baumbestand. Im Winter kommen noch von
Norden und Osten weitere große Schwärme hinzu. Nebelkrähen nisten hoch auf Bäumen von
April bis Mai. Neben den ein Revier besetzenden Brutpaaren gibt es eine große Zahl
Nichtbrüter, die das ganze Jahr in größeren oder kleineren Gruppen anwesend sein können. In
Brandenburg beträgt der Bestand 20.000-30.000 Brutpaare.
Nebelkrähen sind Nahrungsgäste im Gebiet, besonders auf den Rasenflächen.
Ringeltaube (Columba palumbus)
Die Ringeltaube bewohnt Wälder, Parks mit Bäumen, aber auch offene Landschaften. Sie ist
zunehmend in Städten und Dörfern anzutreffen. Sie ernährt sich von Samen und Pflanzenteilen,
sowie Insekten und Schnecken. Sie brütet in Bäumen, wo sie ihr Nest aus dünnen Zweigen
baut, auch gern in Wandbegrünungen ausreichender Mächtigkeit. In Brandenburg wird der
Bestand auf 90.000-130.000 Brutpaare geschätzt.
Ringeltauben sind Brutvögel, 1 Paar Ringeltauben brütete in Bäumen neben dem Gebäude.
Stieglitz (Carduelis carduelis)
Der Stieglitz ist in den Roten Listen nicht als gefährdet eingestuft. Der Stieglitz bewohnt
Parkanlagen, Gärten und Obstpflanzungen mit hohem Staudenanteil. Sein Nest baut er hoch in
dichtbelaubten Außenzweigen. Es finden zwei Jahresbruten im Mai bis Juli statt. Der Bestand in
Brandenburg beträgt 25.000-30.000 Brutpaare.
Stieglitze wurden auf der Rasenfläche am Steubenplatz beobachtet, als diese längere Zeit nicht
gemäht war.
Star (Sturnus vulgaris)
Stare gehören mit 150.000-250.000 Brutpaaren zu den häufigeren Brutvögeln Brandenburgs,
obwohl der Bestand abgenommen hat.. Der Star ist ein Höhlenbrüter, der auf Höhlungen an
Gebäuden oder Bäumen angewiesen ist. Auch Hohlräume in technischen Strukturen oder
Nistkästen werden besiedelt. Die Brutzeit beginnt Anfang April und endet im Juli. Außerhalb der
Brutzeit sammeln sich Stare in großen Gruppen, die mehrere zehntausend Vögel umfassen
können. Sie ernähren sich von Bodentieren, Insekten, Regenwürmern und kleinen Schnecken
im Herbst auch von Obst und Beeren und sind daher oft auf Rasenflächen zu beobachten.
Stare wurden als Nahrungsgäste und auch auf der Rasenfläche am Steubenplatz beobachtet.
Gesetzlicher Schutz
Die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) vom 30.November 2009 regelt den Schutz,
die Nutzung und die Bewirtschaftung aller im Gebiet der Mitgliedstaaten einheimischen
Vogelarten. Alle wildlebenden Vogelarten sind besonders geschützte. Auch nach dem
BNatSchG sind alle einheimischen wildlebenden Arten und ihre Lebensstätten geschützt.
Besondere Bedeutung haben die Nisthöhlen der Höhlenbrüten an Gebäuden und in Bäumen,
die dauerhaft geschützt sind, da sie regelmäßig wieder genutzt werden. Freibrüternester sind
nur während der Brutzeit geschützt, da davon ausgegangen wird, dass die Vögel immer wieder
neue Nester bauen können.
10
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Artenschutzfachliche Untersuchung
Bewertung der Bedeutung der Bebauungsplanflächen für Vögel
Die Bedeutung der Flächen der beiden Bebauungspläne für die Vogelwelt ist wegen des hohen
Versieglungsgrades und der geringen Flächenanteile nutzbarer Vegetation begrenzt Allerdings
ist durch die stelenweise stufig ausgebildete Bepflanzung, den dichten Unterwuchs und zum
Teil dichten Bewuchs mit Bodendeckern und Rankpflanzen eine kleinräumig vielgestaltige
Pflanzlandschaft vorhanden. Dies befördert die Nutzung als Habitat und Nahrungsquelle.
Vorhandene Strukturen wie die bewachsenen Pergolen im sog. Staudengarten, bewachsene
Mauern und die Geländeabstufungen fördern die Wirkung der Vegetation auf kleinem Raum.
Gebäudebrütern sind in vier Arten, Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler und
Mehlschwalbe, vorhanden. Diese nutzen die vorhandene Vegetation z. T. intensiv. Besonders
Haussperlinge, die auf das Nahrungsangebot in unmittelbarer Nähe des Brutplatzes
angewiesen sind, wurden oft in Gruppen von ca. 20 Tieren beobachtet. Auch der
Hausrotschwanz sucht hier nach Nahrung, während Mauersegler und Mehlschwalbe auf die
Insekten im Luftraum über und zwischen der Vegetation angewiesen sind.
Intensive Nutzer sind auch die Meisenarten, Blau- und Kohlmeise, es fand auch eine Brut in
einem Nistkasten im Staudengarten statt. Amseln sind auf dichten Bewuchs zur Anlage des
Nestes angewiesen. Sie suchen unter den Bäumen und Sträuchern, in altem Laub und auf
offenen Rasenflächen Nahrung.
Verschiedene Vogelarten, die nicht vor Ort ansässig sind nutzen die Grünbereiche ebenfalls zur
Nahrungssuche. Einige Großbäume scheinen auch als Nistplatz für Arten wie Nebelkrähen und
Elstern geeignet.
Die Vegetation der Bebauungsplanbereiche hat damit Bedeutung als Trittsteinbiotop wie auch
als wichtiges Nahrungsgebiet und Rückzugsfläche für die ansässigen Vogelarten.
Bewertung der Ergebnisse hinsichtlich der Befreiungstatbestände
Alle Fledermäuse sind streng geschützte Arten. Dennoch besteht kein Befreiungstatbestand, da
kein Fledermausquartier
Die Zerstörung der vorhandenen Niststätten an den Gebäuden erfordert eine Ausnahme vom
Verbot nach §44 des BNatSchG, auch wenn die Arten im Winterhalbjahr das Gebiet verlassen
haben. Damit verbunden ist Ersatz entsprechend den Angaben der UNB an den neuen
Gebäuden einzuplanen.
Zeitplanung
Um die verbotene Zerstörung belegter Nester zu vermeiden, muss der Abriss wie geplant im
Winterhalbjahr erfolgen. Beim Auffinden von Brutvögeln oder anderen i.S.d. § 10 Abs. 2
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) besonders geschützten Tierarten (Fledermäusen)
sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die Ornithologin bzw. die Untere
Naturschutzbehörde zu informieren. Auch Rodungen von Gebüsch oder Fällung von Bäumen
darf nur zu dieser Zeit erfolgen.
11
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Artenschutzfachliche Untersuchung
Vorgehensweise
Vor allem für die Zeit der Durchführung der Arbeiten am Gebäude müssen Vorkehrungen
getroffen werden, wenn diese in der Brutzeit stattfinden sollen. Dann ist mit einem Besatz an
Gebäudebrütern und eventuell einzelnen Fledermäusen zu rechnen.
Um nicht gegen die Verbote des BNatSchG zu verstoßen und die Tiere oder die Brut zu
gefährden oder zu stören, sollte ein eventueller Baubeginn vor der Vegetationszeit liegen. Ist
dies nicht möglich können Niststätten an Gebäuden oder in Baumhöhlen auch vor der Brutzeit
verschlossen werden. Die Maßnahmen können nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde
durchgeführt werden, wozu eine Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) nötig ist.
Zum Schutz der Freibrüter, die in den Bäumen und Grünanlagen nisten, muss rechtzeitig
geklärt werden, welche Grünbereiche von den Arbeiten oder den dazu gehörenden BaustellenEinrichtungen betroffen sein werden. Je nach Beginn und Örtlichkeit der Arbeiten müssen dann
vorher geeignete Maßnahmen, wie z. B. ein Rückschnitt vor der Vegetationsperiode, eingeplant
werden.
12
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Artenschutzfachliche Untersuchung
Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen
Der Förderung der Vogelfauna in der Potsdamer Mitte muss mehr Beachtung geschenkt
werden. Es sollten dazu Auflagen in die Bebauungspläne aufgenommen werden, um dem
Bereich wenigstens einen geringen Wert für die belebte Umwelt und Biodiversität
einzugestehen und damit auch die Lebensbedingungen der Anwohner und Besucher dieses
Stadtbereiches zu verbessern.
Bei einer Neubebauung ist zur Förderung der Biodiversität auf genügend Grünflächen mit
einheimischen Pflanzenarten zu achten. Wandbegrünungen können die Flächen ergänzen. Sie
bieten Schutz und Nahrung für viele Vogelarten. Auch Dachbegrünungen können in geringem
Maße eine Aufwertung bedeuten, haben aber auch klimatische Wirkung.
Für Fledermäuse sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Dennoch sollten zur
Verbesserung der Lebensbedingungen für Fledermäuse mehrere Fledermausquartiere in
unterschiedlicher Himmelsrichtung an den Neubauten oder den bestehenden Gebäuden
angebracht werden.
Für die zerstörten Niststätten der Gebäudebrüter und Höhlenbrüter muss Ersatz entsprechend
den Auflagen der Befreiung durch die UNB geschaffen werden.
Alle, auch die im Umfeld vorhandenen Arten sind auf die Ernährung mit Insekten, zumindest in
der Brutzeit angewiesen. Eine Erhöhung des Insektenangebots wäre auch für die dauerhafte
Ansiedlung von Fledermäusen vorteilhaft. Bei der Neubepflanzung kann durch das Einbringen
vor allem einheimischer Gehölze und Stauden die Insektenfauna gefördert werden. Davon
profitieren nicht nur die vorhandenen Brutvögel, sondern es werden auch attraktivere
Jagdlebensräume für Fledermäuse geschaffen.
Für den Erhalt der Lebensgrundlagen und die Förderung der Freibrüter sind die Anlage dichter
Hecken und Pflanzungen aus einheimischen, auch dornenbesetzten Sträuchern zu empfehlen.
Wandbegrünungen aus Efeu oder Wildem Wein bieten Nahrung und Versteckmöglichkeiten.
Generell sollten möglichst viele unversiegelte Bereiche mit einer Vegetationsdecke, die nicht
nur ais Rasen besteht, angelegt werden.
Literatur
RYSLAV, T.; H. HAUPT; R. BESCHOW , 2011: Die Brutvögel in Brandenburg und Berlin –
Ergebnisse der ADEBAR-Kartierung 2005-2009- Otis 19, Sonderheft
RYSLAV, T.; W. MÄDLOW; M. JURKE, 2008: Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes
Brandenburg 2008. Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg. Beilage zu Heft 4, 1107
SÜDBECK, P.; H. ANDRETZKE; S. FISCHER; K. GEDEON; T. SCHIKORE; K. SCHRÖDER & C.
SUDFELDT, 2005: Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell
13
Mönchsgr
asmücke
Amsel
Kohl
mei
se
Haussper
l
i
ng
Mehl
schwal
be
Mauer
segl
er
Hausr
ot
schwanz
Haussper
l
i
ng
Amsel
Gr
ünf
i
nk
Revi
er
e/
Ni
st
st
ät
t
en
Hausr
ot
schwanz
Kohl
mei
se
Bl
aumei
se
Bebauungspl
äne
i
m Ber
ei
chFachhochschul
e
(
SANP18undSANP19)
Ar
t
enschut
zf
achl
i
cheUnt
er
suchung
Ri
ngel
t
aube
Dr
.SusanneSal
i
nger
Or
ni
t
hol
ogi
scheundÖkol
ogi
scheGut
acht
en
Mei
er
ot
t
ost
r
.5
10719Ber
l
i
n
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Artenschutzfachliche Untersuchung
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Artenschutzfachliche Untersuchung
Dr. Susanne Salinger Meierottostr 5 10719 Berlin
Ornithologische und Ökologische Gutachten
Tel 030/ 881 38 24 mobil 0172/1008631
Fax 030/89375088 [email protected]
Bebauungspläne im Bereich Fachhochschule (SAN-P 18 und SAN-P 19)
Umliegende Fläche um die Fachhochschule
Artenschutzfachliche Untersuchung
Herunterladen