Verhalten bei Verdacht von Pflanzenbefall mit Feuerbrand

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Abteilung Gartenbau, Gartenakademie
Söbrigener Str. 3a, 01326 Pillnitz
Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg
Bearbeiter:
Frau Dr. Maureen Möwes, Referat 93a, Pflanzengesundheit
E-Mail:
[email protected]
Gartentelefon:
donnerstags 14-17 Uhr 0351 2612-8080; Fax: 0351 2612-8099
Redaktionsschluss:
14.01.2014
Verhalten bei Verdacht von Pflanzenbefall mit Feuerbrand
Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Krankheiten an Kernobstgehölzen und einigen Ziergehölzen aus
der Familie der Rosengewächse. Hervorgerufen durch das Bakterium Erwinia amylovora kann sich
diese Krankheit bei entsprechenden Witterungsbedingungen sehr schnell ausbreiten und ganze Kernobstbestände befallen. In unserem Gebiet können nur die angeführten Wirtspflanzen aus der Familie
der Rosengewächse befallen werden. Alle anderen Pflanzen werden nicht vom Feuerbrand befallen.
Bei Steinobst (Kirsche, Pflaume, Marille, Pfirsich etc.), Beerensträuchern, Nadelbäumen, Flieder und
Laubbäumen wie Nussbaum, Kastanie, Ahorn etc. sowie bei Gemüse und krautigen Pflanzen ist kein
Feuerbrandbefall möglich. Der Erreger des Feuerbrandes kann nicht durch Pflanzenschutzmittel bekämpft werden.
Übertragung:
Feuerbrand wird vor allem durch Insekten übertragen. Aber auch durch Wind, der die Schleimfäden
mit dem Bakterium weiterträgt oder durch Verletzungen (Hagelschäden) kann es zu Infektionen kommen. Die Übertragung durch den Menschen kann durch Schnittwerkzeuge erfolgen.
Hohe Luftfeuchtigkeit sowie entsprechende Temperaturen um 20 °C begünstigen die Vermehrung des
Erregers. Er dringt über geöffnete Blüten, Stomata (Spaltöffnungen) und Wunden (Hagel, Verletzungen) in die Pflanze ein und überwintert an der Grenzzone zwischen gesunder und kranker Rinde. Von
dort aus kann es bei geeigneten Temperaturen und hoher Luftfeuchte immer wieder zu neuen Infektionen kommen. Die Verbreitung des Bakterienschleimes führt zu neuen Infektionen.
Infektionszeit:
Die gefährliche Infektionszeit ist das Frühjahr und der Sommer, insbesondere die Blütezeit, wenn eine
warmfeuchte Wetterlage herrscht. Die Blüten sind dann Hauptinfektionsstellen. Die Ausbreitung durch
Insekten ist hoch und der Keim findet gute Verhältnisse vor, um sich so stark zu vermehren, dass er
die natürlich vorhandene Abwehr überwinden und in die Pflanze eindringen kann.
Wirtspflanzen:
Unter Wirtspflanzen sind all jene Pflanzenarten zu verstehen, die von den Feuerbrandbakterien befallen und geschädigt werden. In diesen Wirtspflanzen leben und vermehren sich diese Bakterien und
befallen unter bestimmten Witterungsbedingungen gesunde Pflanzen.
Wirtspflanzen Kernobst:
Apfel (Malus domestica)
Birne (Pyrus communis)
Quitte (Cydonia oblonga)
Wirtspflanzen Ziergehölze:
Weiß- und Rotdorn (Crataegus)
Feuerdorn (Pyracantha)
Eberesche bzw. Mehlbeere (Sorbus)
Felsenbirne (Amelanchier)
Zierquitte (Chaenomeles)
Mispeln (Mespilus)
Feuerbrand an Quitte
Zwergmispel (Cotoneaster)
Wollmispel (Eriobotrya)
Stranvesie bzw. Glanzmispel (Photinia)
Foto: (Archiv, LfULG)
Symptome:
Triebspitzen, Blüten und Blätter und später auch die Früchte werden nach Befall braun bis
schwarz, welken und bleiben am Baum hängen
Befallene junge, unverholzte Triebe krümmen sich infolge des Wassermange
(Hirtenstabsymptom)
Pflanzen sehen mit dem trockenen, festsitzenden Laub wie verbrannt oder verdorrt aus, daher
der Name Feuerbrand
An erkrankten Gewebepartien tritt bei hoher Luftfeuchtigkeit milchig weißer Schleim aus, der
sich an der Luft zunächst bernsteinfarbig, später dunkelbraun bis schwarz färbt und schnell
eintrocknet
Bei erkranktem Rindengewebe an Zweigen und Stämmen färben sich die darunter liegenden
Partien an der Grenze zum Holz
Übergänge zum gesunden Gewebe sind unscharf abgesetzt, bei einer länger zurückliegenden
Infektion und/oder Stillstand der Ausbreitung im Spätsommer und Herbst sind scharfe Übergänge zu sehen
Keine Ausbildung eines Überwallungswulstes an den Rändern der Rindennekrose
Maßnahmen bei Verdacht:
Das Auftreten der Krankheit ist meldepflichtig.
[Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit vom
20.Dezember 1985 (BGBI.S.2551), zuletzt geändert durch
Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007
(BGBI.S.2930)].
Für den Vollzug dieser Verordnung ist das
Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie, Referat 93a Pflanzengesundheit
zuständig.
Der Verdacht des Auftretens einer gefährlichen Krankheit oder
eines Schädlings ist uns unter
Telefon: 035 242/ 631 9300 oder 035 242/ 631 9301
oder [email protected] zu melden.
Wir besprechen dann mit dem Bürger das weitere Vorgehen.
Wichtige Informationen für uns sind:
Art der befallenen Wirtspflanze
Feuerbrand an Weißdorn
Art und Umfang der Symptome
befallene Pflanzenteile bzw. Umfang des Befalls
(ein oder mehrere Pflanzen)
Standort der Pflanze
Eigentümer der Pflanzen und Kontaktdaten für Rückfragen (Telefon, Email-Adresse)
Unsere Mitarbeiter vereinbaren einen Vor-Ort-Termin und entnehmen eine Probe, die im Labor untersucht wird. Ergibt die Laboruntersuchung den Nachweis eines gefährlichen Schadorganismus wie den
Feuerbranderreger, werden die Bekämpfungsmaßnahmen wie Rodung oder Rückschnitt mit dem
Eigentümer der Pflanze abgesprochen und in einem Bescheid angeordnet. Je nach Situation kann die
Vernichtung der Pflanzen, z.B. durch Verbrennen der Pflanzen angeordnet werden.
Hirtenstabsymptom an Birne
Fotos: (Archiv, LfULG)
Befallener Fruchtbüschel an Birne
Birnenkurztrieb mit Feuerbrand
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