Feuerbrand im Hausgarten? - Gemeinde Wünnewil

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Feuerbrand im Hausgarten?
Feuerbrand ist eine gefährliche meldepflichtige
Pflanzenkrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Grosse wirtschaftliche Schäden können in Obstanlagen oder Baumschulen entstehen. Ausserdem leiden auch viele Landschaften in
der Ganzen Schweiz unter dieser Krankheit.
Wild- und Ziergehölze tragen als Infektionsquelle
zur Ausbreitung der Krankheit bei.
Gesetzliche Grundlagen
Die Feuerbrandbekämpflung ist in der Pflanzenschutzverordnung des Bundes vom 28.02.2002
geregelt. Die festgelegten Massnahmen folgen
einer klaren phytosanitären Linie. Die Richtlinien
sind unter www.feuerbrand.ch> Gesetzliche
Grundlagen> Richtlinien verfügbar.
Feuerbrand ist eine Meldepflichtige Krankheit!
Feuerbrand-Wirtspflanzen
Kernobst:
Quitte, Äpfel, Birnen
Ziergehölz:
Schein- und Zierquitte, Feuerbusch, Stein-, Felsen-, Zwerg-, Lorbeer-, Wollmispel, Feuerdorn
Wildgehölz:
Weissdorn, Rotdorn, Hahnendorn, Vogelbeere,
Mehlbeere, Elsbeere, Speierling, Felsbirne, etc.
Für andere Pflanzenarten sowie für Menschen
und Tiere ist das Feuerbrandbakterium ungefährlich.
Wann und wie erkennen?
Die Bakterien dringen vorwiegend durch die Blüten in die Pflanzen ein. Die Blühperiode der Wirtspflanze ist deshalb die gefährlichste Zeit für eine
Infektion. Etwa 1 bis 4 Wochen nach der Blüte
sind die ersten Feuerbrandsymptome sichtbar.
Befallene Blüten und Blätter welken und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz, sterben ab und
trocknen ein. Die abgestorbenen Blätter, Blüten
und Früchte bleiben an der Pflanze. Auch nach
einer Verletzung sind die Pflanzen anfällig für eine
Infektion. Besonders bei Kernobst ist die Schwär-
zung an den Blattadern sehr markant. Die Blätter
fallen vom Blattstiel nach aussen her ab.
Pflanzverbot
Als Schutzmassnahme ist seit 2002 die Pflanzung
und Verbreidung von Stein-, Felsen-, Zwerg- und
Loorbeermispeln verboten.
Was tun?
● Bei Neupflanzungen bis auf weiteres auf alle
Wirtspflanzen verzichte. So können sich die Gartenbesitzer/innen in Zukunft Umtriebe und wahrscheinlich auch zusätzliche Kosten durch Feuerbrandschäden ersparen.
● Kontrollieren Sie besonders nach schweren Unwettern und nach der Blütezeit ihre Pflanzen auf
Symptome.
● Melden Sie sich bei Verdacht auf Feuerbrandbefall beim Gemeindewerkhof (Tel. 024 496 11 68)
● Bei Verdacht auf Feuerbrand und bei Infizierten
Pflanzen unnötige Berührungen vermeiden
(Verbreitungsgefahr)
● Nur Fachleute der Gemeinde oder des Kantones
dürfen Verdachtsproben schneiden und zur Kontrolle einsenden und sie entfernen.
● Vorsorgliche Rodung (freiwillig) ist sinnvoll:
bei den hochanfälligen Wirtspflanzen in
Gebieten, in denen dies noch nicht erfolgte.
wenn Wirtspflanzen in nächster Zeit ohnehin ersetzt werden sollen.
wenn Wirtspflanzen im Umkreis von 500
m um Schutzobjekte wie Obstanlagen,
Baumschulen oder Hochstammgärten
stehen.
wenn Wirtspflanzen an Orten wachsen,
wo sie bei Feuerbrandbefall während Wochen unbeachtet weiter existieren und
damit zur Ausbreitung des Feuerbrandes
beitragen können.
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