Feuerbrand im Hausgarten? Feuerbrand ist eine gefährliche meldepflichtige Pflanzenkrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Grosse wirtschaftliche Schäden können in Obstanlagen oder Baumschulen entstehen. Ausserdem leiden auch viele Landschaften in der Ganzen Schweiz unter dieser Krankheit. Wild- und Ziergehölze tragen als Infektionsquelle zur Ausbreitung der Krankheit bei. Gesetzliche Grundlagen Die Feuerbrandbekämpflung ist in der Pflanzenschutzverordnung des Bundes vom 28.02.2002 geregelt. Die festgelegten Massnahmen folgen einer klaren phytosanitären Linie. Die Richtlinien sind unter www.feuerbrand.ch> Gesetzliche Grundlagen> Richtlinien verfügbar. Feuerbrand ist eine Meldepflichtige Krankheit! Feuerbrand-Wirtspflanzen Kernobst: Quitte, Äpfel, Birnen Ziergehölz: Schein- und Zierquitte, Feuerbusch, Stein-, Felsen-, Zwerg-, Lorbeer-, Wollmispel, Feuerdorn Wildgehölz: Weissdorn, Rotdorn, Hahnendorn, Vogelbeere, Mehlbeere, Elsbeere, Speierling, Felsbirne, etc. Für andere Pflanzenarten sowie für Menschen und Tiere ist das Feuerbrandbakterium ungefährlich. Wann und wie erkennen? Die Bakterien dringen vorwiegend durch die Blüten in die Pflanzen ein. Die Blühperiode der Wirtspflanze ist deshalb die gefährlichste Zeit für eine Infektion. Etwa 1 bis 4 Wochen nach der Blüte sind die ersten Feuerbrandsymptome sichtbar. Befallene Blüten und Blätter welken und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz, sterben ab und trocknen ein. Die abgestorbenen Blätter, Blüten und Früchte bleiben an der Pflanze. Auch nach einer Verletzung sind die Pflanzen anfällig für eine Infektion. Besonders bei Kernobst ist die Schwär- zung an den Blattadern sehr markant. Die Blätter fallen vom Blattstiel nach aussen her ab. Pflanzverbot Als Schutzmassnahme ist seit 2002 die Pflanzung und Verbreidung von Stein-, Felsen-, Zwerg- und Loorbeermispeln verboten. Was tun? ● Bei Neupflanzungen bis auf weiteres auf alle Wirtspflanzen verzichte. So können sich die Gartenbesitzer/innen in Zukunft Umtriebe und wahrscheinlich auch zusätzliche Kosten durch Feuerbrandschäden ersparen. ● Kontrollieren Sie besonders nach schweren Unwettern und nach der Blütezeit ihre Pflanzen auf Symptome. ● Melden Sie sich bei Verdacht auf Feuerbrandbefall beim Gemeindewerkhof (Tel. 024 496 11 68) ● Bei Verdacht auf Feuerbrand und bei Infizierten Pflanzen unnötige Berührungen vermeiden (Verbreitungsgefahr) ● Nur Fachleute der Gemeinde oder des Kantones dürfen Verdachtsproben schneiden und zur Kontrolle einsenden und sie entfernen. ● Vorsorgliche Rodung (freiwillig) ist sinnvoll: bei den hochanfälligen Wirtspflanzen in Gebieten, in denen dies noch nicht erfolgte. wenn Wirtspflanzen in nächster Zeit ohnehin ersetzt werden sollen. wenn Wirtspflanzen im Umkreis von 500 m um Schutzobjekte wie Obstanlagen, Baumschulen oder Hochstammgärten stehen. wenn Wirtspflanzen an Orten wachsen, wo sie bei Feuerbrandbefall während Wochen unbeachtet weiter existieren und damit zur Ausbreitung des Feuerbrandes beitragen können.