Prüfungsbestimmungen Master Stand 1. September 2010 Master of Arts in Komposition / Theorie Vertiefung Komposition und Theorie Schwerpunkt Komposition A Masterprojekt und Kernfach ZIEL Die Studierenden präsentieren sich als eigenständige AutorInnen von Musik einer Öffentlichkeit. Sie sind in der Lage, aus einer kritischen Distanz zum eigenen Schaffen ihren Standpunkt zu erläutern. Zudem zeigen sie, dass sie eine Veranstaltung mit eigener Musik nicht nur konzipieren und planen können, sondern sie auch zu organisieren, durchzuführen und kritisch zu hinterfragen vermögen. FORM Die Prüfung im künstlerischen Kernfach besteht aus folgenden Teilen: Masterprojekt. Planung, Gestaltung und Durchführung eines performativen künstlerischen Abschlussprojektes (Dauer: 40 bis max. 50 Minuten). Dies kann ein Konzert sein, eine Performance, Installation oder ein transdisziplinäres Projekt. Im Zentrum steht Musik der/des Kandidierenden, die gegebenenfalls durch andere Werke (und/oder Beiträge anderer Sparten) kontextualisiert werden kann. Kolloquium. Die Kandidierenden präsentieren das eigene musikalische Denken anhand ihrer im Verlauf des Master-Studiengangs entstandenen Arbeiten und unter Verwendung von Hörbeispielen (Dauer ca. 30-40 Minuten), woran sich ein Gespräch zwischen Jury und Kandidat anschliesst (Dauer ebenfalls 30-40 Minuten). Schriftliche Analysearbeit. Schriftliche Analyse eines musikalischen Werkes aus den letzten 30 Jahren im Umfang von mindestens 20 A4-Seiten, Arial 11pt (oder vergleichbare Schrift). Im ersten Teil der Arbeit sollen Höreindrücke präzise erfasst und beschrieben werden, um eine analytische Fragestellung zu entwickeln. Im analytischen Hauptteil sollen die charakteristischen Parameter und deren Bezüge untereinander detailliert untersucht werden, insbesondere rhythmisch/zeitliche Aspekte. Auf der Basis dieser Analyse wird das Werk in grössere Zusammenhänge eingebettet (z.B. werkübergreifende Fragestellungen im Schaffen des Komponisten; ästhetische, kunsttheoretische philosophische, soziologische, Bezüge). Abgabe mit von Partitur und ev. Tonträger. Dossier. Der/die Kandidierende erstellt ein Dossier mit: a) Mindestens vier eigenen kompositorischen Arbeiten oder Projekten, die während dem Masterstudium entstanden sind. Es wird erwünscht, dass die vier Arbeiten unterschiedlich sind, z. B. eine elektroakustische Studie, ein Solostück für ein klassisches Instrument, kleine Kammermusik, eine interdisziplinäre Arbeit, ein Ensemble- oder Orchesterwerk, eine Arbeit für Singstimmen oder kombiniert mit Instrumenten etc. b) Einer Instrumentationsmappe, der die grösseren Arbeiten aus dem Instrumentationskurs beiliegen (mindestens eine Orchestration, eine Reduktion und eine freie Instrumentation sowie vier kurze Studien für Soloinstrumente unter Verwendung neuer Spieltechniken, davon mindestens je eine für ein Streich-, ein Holz-, ein Blechblasinstrument). TERMIN Das Masterprojekt ist die abschliessende Prüfung der Ausbildung. Das Kolloquium findet im Vorfeld der Präsentation des Masterprojekts statt. Analysearbeit und Dossier sind 1 Monat vor dem Masterprojekt in dreifacher Ausführung auf dem Sekretariat Komposition / Theorie abzugeben. Prüfungsbestimmungen Master Stand 1. September 2010 KRITERIEN Masterprojekt Eigenständigkeit und Präzision des künstlerischen Projekts Qualität der einzelnen Teile: Grad der Ausarbeitung der Kompositionen und Interpretationen Reflexivität und künstlerischer Anspruch Durchführung des Abschlussprojektes Kolloquium Gehalt, Prägnanz und Eigenständigkeit der Aussagen Strukturierung der Präsentation Anschaulichkeit der Beschreibung des Kompositionsprozesses (Verhältnis von Idee, Technik, Umsetzung, Ausdruck) Fähigkeit, die künstlerische Entwicklung werkübergreifend zu beschreiben, Selbstkritik zu formulieren und weitere Schritte zu skizzieren Fähigkeit zur Selbsteinschätzung der künstlerischen Position in unserer gesellschaftlichen und ästhetischen Gegenwart Fähigkeit, sich im Gespräch mit kritischen Gedanken argumentativ und sachlich auseinanderzusetzen. Schriftliche Analysearbeit Gehalt, Richtigkeit und Relevanz der Aussagen Eingrenzung und Durchführung der gewählten Fragestellung Strukturierung der Arbeit und Klarheit der Gedankengänge Methodologie Formulierung und Darstellung Dossier Eigenständigkeit und Präzision der künstlerischen Arbeiten Qualität der einzelnen Teile: Grad der Ausarbeitung der Kompositionen Reflexivität und künstlerischer Anspruch Differenziertheit in den instrumentatorischen Arbeiten Anschliessend an die Benotung erhalten die Kandidierenden ein mündliches Feedback der Jury. JURY Fachexpertin/-experte, Allgemeiner Experte / Allgemeine Expertin, Vertretung der Departementsleitung, Hauptfachdozent/in mit beratender Stimme B Kernfachergänzung ZIEL Nachweis der Kompetenzen im verbalen Austausch über Musik, im analytischen Zugriff sowohl hörender als auch lesender Weise, im satztechnischen und instrumentatorischen Handwerk und in der Fähigkeit, eine Probe mit eigener Musik zu leiten. FORM Gehörbildung und Wahrnehmungsschulung I und II. Schriftlich: Dauer 2 Stunden: Notieren von linearen rhythmischen und harmonischen Verläufen resp. Textvergleiche und Textergänzungen, Formanalyse nach Gehör Mündlich: Dauer 20 Miunten: Wiedergabe anspruchsvoller Partiturausschnitte (Tonhöhen, Metrik, Rhythmik), Erkennen und Benennen von Akkordstrukturen, Klängen und Instrumentationen, Nachspielen und Erklären von funktionalen Harmoniefolgen, gleichzeitiges Singen und Spielen von Partiturausschnitten, Formanalyse nach Gehör Analyse. Testat für 80%-ige Anwesenheit im Kurs Analyse sowie für aktive Mitarbeit in Form von mindestens zwei Referaten zu Komponisten, die an der Hochschule zu Gast sind. Die Analysearbeit ist Teil der Prüfungen im künstlerischen Kernfach (s. A.). Komponistenkolloquium und Masterkolleg. Testat für 80%-ige Anwesenheit in Kolloquium und Masterkolleg sowie aktive Mitarbeit bezüglich der Vorstellung der eigenen Arbeit. Im Rahmen des Prüfungsbestimmungen Master Stand 1. September 2010 Kolloquiums äussert sich jeder Studierende im Laufe der 4 Semester mindestens einmal ausführlich über seine Arbeit, im Rahmen des interdisziplinären Werkdiskurses 2x2 ein weiteres Mal. Die Teilnahme am Masterkolleg ist integrierter Bestandteil des Kurses. Instrumentation. Testat für 80%-ige Anwesenheit sowie aktive Mitarbeit. Die Arbeiten aus dem Kurs sind dem Dossier beizulegen, das im Rahmen der Prüfungen im künstlerischen Kernfach beurteilt wird. Dazu gehören: eine (kompositorische) Bearbeitung, eine Reduktion und eine eigentliche Instrumentation sowie die Instrumentations-Studien. Ensembleleitung. Mündliche Prüfung, Dauer insgesamt 20 Minuten; Leitung einer kurzen Streichquartettprobe im klassischen Idiom (10 Minuten), Dirigieren von ausgewählten Stücken aus dem 20./21. Jh. sowie kurzes Gespräch zu Fragen der Ensembleleitung TERMIN Die Prüfungen in Gehörbildung finden am Ende des 2. und des 4. Semesters statt, diejenige in Ensembleleitung am Ende des 4. Semesters. Die Testate werden am Ende des jeweiligen Kurses ausgestellt, sofern die Bedingungen erfüllt sind. KRITERIEN Gehörbildung und Wahrnehmungsschulung: Sicherheit im Erkennen, Memorieren und Notieren von Klangverläufen, Akkordstrukturen, Rhythmen und Formverläufen Auffassungs- und Wiedergabefähigkeit von Partiturausschnitten und musikalischen Parametern sowie handwerkliche Kompetenzen auf einem Instrument Ensembleleitung: Wahrnehmung der musikalischen Darbietung der geleiteten MusikerInnen und Reaktionsfähigkeit darauf Übersicht und Probeneffizienz Rhythmus- und Schlagsicherheit Sozialkompetenz Die Aufgaben werden durch den Fachdozierenden gestellt. JURY Gehörbildung schriftlich: Korrektur durch die/den Fachdozierende/-n Gehörbildung mündlich: Fachdozent/-in, Fachexperte/-in, Departementsleitungsvertretung Ensembleleitung: Fachdozent/-in, Departementsleitungsvertretung Testate erteilen die Dozierenden der jeweiligen Kurse. C Individuelles Profil ZIEL Ausformulierung des individuellen, musikalisch-künstlerischen Profils. FORM Programmheft, welches das Masterprojekt erläutert. Es soll einen Einleitungstext sowie klare und schlüssige Werkkommentare enthalten und wird im Rahmen des Masterprojekts bewertet. Kleine Dokumentation der besuchten Kurse im Individuellen Profil, in der die erworbenen Kompetenzen beschieben sind. TERMIN 1 Monat vor dem Masterprojekt auf dem Studiensekretariat abzugeben. Prüfungsbestimmungen Master Stand 1. September 2010 Ermittlung der Diplomnote Im Schwerpunkt Komposition wird auf eine detaillierte Benotung aus künstlerischen Gründen verzichtet. Für einen erfolgreichen Abschluss des Masters Komposition ist es jedoch Voraussetzung, dass jedes Fach den oben stehenden Richtlinien entsprechend besucht worden und testiert ist, bevor an der Schlussprüfung entschieden wird, ob die/der Kandidat/in ‚mit Erfolg bestanden’ oder ‚nicht bestanden’ hat. Eine einmalige Wiederholung aller nicht bestandenen Prüfungen ist möglich. Die Prüfungen des Kernfachs werden vom Sekretariat Komposition / Theorie organisiert, diejenigen der Kernfacherweiterung von den Dozierenden in Absprache mit dem Studiensekretariat, welches die Experten stellt, durchgeführt.