Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Gartenakademie Rasenpflege im Garten Autor: Klaus Sieberhein Bestellungen: Telefon: 0351 2612-8080 Telefax: 0351 2612-8099 E-Mail: [email protected] (kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente) Stand: Februar 2009 Weitere Informationen im Internet unter: www.landwirtschaft.sachsen.de/gartenakademie oder www.gartenakademien.de Was ist Rasen ? „Rasen ist in der Regel eine ständig grüne, dichte Pflanzendecke, zusammengesetzt aus lebenden, ausdauernden, zweijährigen und einjährigen Blütenpflanzen und einjährigen ausdauernden Gräsern, die alle Rückschnitt zu weitgehend beliebigen Zeiten sowie das Betreten dulden. Unterschiedliche Zusammensetzung des Saatgutes ermöglicht unterschiedliche Nutzung, unterschiedliche optische Wirkung und die Begrünung verschiedener Standorte“ (WOHLSCHLÄGER 1984). Die Zusammensetzung bzw. die Einteilung des Rasens nach dem Grad der Nützlichkeit richtet sich nach den vielerlei Arten des Gebrauchs. Folgende Rasentypen werden bei der Prüfung durch das Bundessortenamt unterschieden: Zierrasen, Gebrauchsrasen (normaler Gartenrasen), Spiel- und Sportrasen (Strapazierrasen) und Landschaftsrasen/Blumenwiese. Das Erreichen und Erhalten eines bestimmten Gebrauchswertes erfordert eine zielstrebige und regelmäßige Durchführung von Pflegemaßnahmen. Dazu zählen vor allem die folgenden Maßnahmen. Kulturmaßnahmen Nährstoffversorgung (Düngung) Eine ausreichende, regelmäßige und umweltgerechte Nährstoffversorgung (außer Blumenwiese) ist Voraussetzung für dichten, moos- und unkrautfreien Rasen. Mit Hilfe einer Bodenuntersuchung kann der Nährstoffgehalt und Reaktionszustand (pH-Wert) des Bodens bestimmt und daraus der Düngerbedarf abgeleitet werden. Bei Rasen sollte der pH-Wert, je nach Bodenart, zwischen 5,5 und 6,5 liegen. Grundsätzlich orientiert sich der jährliche Nährstoffbedarf der Rasengräser am Rasentyp und an der Belastungsintensität eines Rasens. Zier- und Gebrauchsrasen benötigen je m² im Jahr etwa folgende Nährstoffmengen: 20 g Stickstoff (N), 7 g Phosphor (P2O5), 15 g Kalium (K2O)und 3 g Magnesium (MgO) sowie Eisen als wichtigsten Mikronährstoff (Spurenelement). Der Gesamt-Jahresbedarf sollte auf 3 Gaben verteilt werden (März/April, Juni und August). Um den Gräsern die nötige Winterhärte zu verleihen, sollte eine kaliumbetonte Herbstdüngung (Oktober) verabreicht werden. Rasenschnitt Die anzustrebende Schnitthöhe bei einem Hausrasen sollte zwischen 3 und 5 cm liegen – je höher, desto besser für die Graspflanze. Bei Zierrasen muss das Mähgut immer entfernt werden. Die Rasenmahd beginnt im April und endet im Oktober oder Anfang November. Vertikutieren (Senkrechtschneiden) Das Vertikutieren wird im Mai und September einmal längs und einmal quer nach der Rasenmahd durchgeführt. Vorher (wenn notwendig), Rasenschnitt auf der tiefstmöglichen Stufe und Moosbekämpfung. Die Vertikutierer nur so tief einstellen, dass der Boden gerade angeritzt und nicht, wie mit einer Fräse, bearbeitet wird. Um zu verhindern, dass unerwünschte Pflanzen in die entstandenen Lücken einwandern, ist eine Nachsaat mit einer strapazierfähigen Rasenmischung erforderlich. Beregnung Bei ersten Anzeichen von Austrocknung muss der Rasen lange und anhaltend in den späten Abendstunden oder in der Nacht beregnet werden. Optimal ist eine Durchfeuchtungstiefe von 20 cm (mit einem Spaten prüfen). In der Regel braucht ein Rasen auch bei anhaltender Trockenheit nur einmal wöchentlich beregnet werden. Mit den ersten starken Frösten geht der Rasen in die Winterruhe. In dieser Zeit sollte er nicht betreten werden. Unkrautbekämpfung Im Rasen ist alles Unkraut, was man dort nicht gesät hat und nicht haben will. Unkräuter und Ungräser sind den Rasengräsern durch mancherlei besondere Eigenschaften überlegen, die es ihnen ermöglichen, an schwierigste Stellen zu gelangen, sich anzusiedeln und auszubreiten. Die sachgemäße Durchführung der o.g. Kulturmaßnahmen trägt wesentlich zur Verhinderung der Verunkrautung bei. Eine Aufstellung bedeutender Unkräuter und Ungräser, die unerwünscht im Rasen auftreten, kann beim Verfasser angefordert werden. Die Bekämpfung der unerwünschten Pflanzen muss bei beginnenden Auftreten einsetzen. Der Einsatz mechanischer Pflegegeräte z.B. Hacken, ist aufgrund der Breitsaat nicht möglich. Auf kleinen Rasenflächen kann durch Herausstechen vor allem rosettenartiger Pflanzen wie Löwenzahn, Wegerich und Gänseblümchen eine Bekämpfung erfolgen. Ungräser können nur auf diese Weise beseitigt werden. Einige Arten, z.B. die Disteln, vertragen das regelmäßige Mähen nicht. In vielen Fällen ist das angestrebte Nutzungsziel ohne Anwendung von chemischen Unkrautvernichtern (Herbiziden) nicht zu erreichen oder zu erhalten. Die Herbizide müssen eine staatliche Zulassung für das Anwendungsgebiet Rasen besitzen. In Abhängigkeit vom aktuellen Zulassungsstand sind zahlreiche Rasenherbizide zugelassen. Es sind überwiegend sogenannte Wuchsstoffherbizide, die hormonartig in den Stoffwechsel der empfindlichen Pflanzen nachteilig eingreifen. Diese Herbizide sind aus folgenden Wirkstoffkombinationen zusammengesetzt: 2,4D+Dicamba, MCPA+Dicamba, 2,4D+Mecoprop-P, Diflufenican+Mecoprop-P und Glyphosat. Mehrfach enthalten sie gleichzeitig noch Rasendünger. Die Wuchsstoffherbizide werden von der Pflanze über die Blätter aufgenommen. Sie müssen deshalb auf diese gespritzt oder abgestrichen (Abstreichgeräte, Unkrautstäbe) werden. Bei der Anwendung sind folgende Voraussetzung zu beachten: - Anwendungszeit Mai bis August; die Unkräuter müssen gut im Wuchs sein und eine möglichst große Blattmasse aufweisen. - Die beste Wirkung wird bei warmem, wüchsigem Wetter erzielt. Kühle Witterung verzögert die Wirkung. Bei Nachtfrostgefahr dürfen diese Herbizide nicht ausgebracht werden. Stark betaute Pflanzen nicht behandeln. Nach der Anwendung sollte es etwa 5 Stunden trocken sein. - Die Anwendung erfolgt überwiegend ca. 5 Tage nach der Rasenmahd. Der nächste Schnitt sollte etwa 8 Tage nach der Behandlung erfolgen. - Die verschiedenen Herbizide haben unterschiedliche Wirkungspektren (siehe Gebrauchsanweisung). - Die Wartezeit für die Nutzung von Gras und Heu als Futtermittel beträgt 28 Tage. Vorsicht bei empfindlichen Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Es ist darauf zu achten, dass keine Spritznebel auf benachbarte Nutzpflanzen gelangen. Bei der Anwendung der Herbizide sind die aktuellen Gebrauchsanleitungen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zum Anwender-, Verbraucher- und Umweltschutz, insbesondere die Auflagen zum Gewässerschutz zu beachten!