Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft

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Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Gartenakademie
Rasenpflege
im Garten
Autor:
Klaus Sieberhein
Bestellungen:
Telefon:
0351 2612-8080
Telefax:
0351 2612-8099
E-Mail: [email protected]
(kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente)
Stand:
Februar 2009
Weitere Informationen im Internet unter:
www.landwirtschaft.sachsen.de/gartenakademie oder www.gartenakademien.de
Was ist Rasen ?
„Rasen ist in der Regel eine ständig grüne, dichte Pflanzendecke, zusammengesetzt aus lebenden, ausdauernden, zweijährigen und einjährigen Blütenpflanzen und einjährigen ausdauernden Gräsern, die alle Rückschnitt zu
weitgehend beliebigen Zeiten sowie das Betreten dulden. Unterschiedliche
Zusammensetzung des Saatgutes ermöglicht unterschiedliche Nutzung, unterschiedliche optische Wirkung und die Begrünung verschiedener Standorte“ (WOHLSCHLÄGER 1984).
Die Zusammensetzung bzw. die Einteilung des Rasens nach dem Grad der
Nützlichkeit richtet sich nach den vielerlei Arten des Gebrauchs. Folgende
Rasentypen werden bei der Prüfung durch das Bundessortenamt unterschieden: Zierrasen, Gebrauchsrasen (normaler Gartenrasen), Spiel- und
Sportrasen (Strapazierrasen) und Landschaftsrasen/Blumenwiese. Das Erreichen und Erhalten eines bestimmten Gebrauchswertes erfordert eine
zielstrebige und regelmäßige Durchführung von Pflegemaßnahmen. Dazu
zählen vor allem die folgenden Maßnahmen.
Kulturmaßnahmen
Nährstoffversorgung (Düngung)
Eine ausreichende, regelmäßige und umweltgerechte Nährstoffversorgung
(außer Blumenwiese) ist Voraussetzung für dichten, moos- und unkrautfreien Rasen. Mit Hilfe einer Bodenuntersuchung kann der Nährstoffgehalt und
Reaktionszustand (pH-Wert) des Bodens bestimmt und daraus der Düngerbedarf abgeleitet werden. Bei Rasen sollte der pH-Wert, je nach Bodenart,
zwischen 5,5 und 6,5 liegen. Grundsätzlich orientiert sich der jährliche
Nährstoffbedarf der Rasengräser am Rasentyp und an der Belastungsintensität eines Rasens. Zier- und Gebrauchsrasen benötigen je m² im Jahr
etwa folgende Nährstoffmengen: 20 g Stickstoff (N), 7 g Phosphor (P2O5),
15 g Kalium (K2O)und 3 g Magnesium (MgO) sowie Eisen als wichtigsten
Mikronährstoff (Spurenelement). Der Gesamt-Jahresbedarf sollte auf 3 Gaben verteilt werden (März/April, Juni und August). Um den Gräsern die nötige Winterhärte zu verleihen, sollte eine kaliumbetonte Herbstdüngung (Oktober) verabreicht werden.
Rasenschnitt
Die anzustrebende Schnitthöhe bei einem Hausrasen sollte zwischen 3 und
5 cm liegen – je höher, desto besser für die Graspflanze. Bei Zierrasen
muss das Mähgut immer entfernt werden. Die Rasenmahd beginnt im April
und endet im Oktober oder Anfang November.
Vertikutieren (Senkrechtschneiden)
Das Vertikutieren wird im Mai und September einmal längs und einmal
quer nach der Rasenmahd durchgeführt. Vorher (wenn notwendig), Rasenschnitt auf der tiefstmöglichen Stufe und Moosbekämpfung. Die Vertikutierer nur so tief einstellen, dass der Boden gerade angeritzt und nicht, wie
mit einer Fräse, bearbeitet wird. Um zu verhindern, dass unerwünschte
Pflanzen in die entstandenen Lücken einwandern, ist eine Nachsaat mit
einer strapazierfähigen Rasenmischung erforderlich.
Beregnung
Bei ersten Anzeichen von Austrocknung muss der Rasen lange und anhaltend in den späten Abendstunden oder in der Nacht beregnet werden. Optimal ist eine Durchfeuchtungstiefe von 20 cm (mit einem Spaten prüfen). In
der Regel braucht ein Rasen auch bei anhaltender Trockenheit nur einmal
wöchentlich beregnet werden.
Mit den ersten starken Frösten geht der Rasen in die Winterruhe. In dieser
Zeit sollte er nicht betreten werden.
Unkrautbekämpfung
Im Rasen ist alles Unkraut, was man dort nicht gesät hat und nicht haben
will. Unkräuter und Ungräser sind den Rasengräsern durch mancherlei besondere Eigenschaften überlegen, die es ihnen ermöglichen, an schwierigste Stellen zu gelangen, sich anzusiedeln und auszubreiten. Die sachgemäße Durchführung der o.g. Kulturmaßnahmen trägt wesentlich zur
Verhinderung der Verunkrautung bei. Eine Aufstellung bedeutender Unkräuter und Ungräser, die unerwünscht im Rasen auftreten, kann beim Verfasser angefordert werden. Die Bekämpfung der unerwünschten Pflanzen
muss bei beginnenden Auftreten einsetzen.
Der Einsatz mechanischer Pflegegeräte z.B. Hacken, ist aufgrund der
Breitsaat nicht möglich. Auf kleinen Rasenflächen kann durch Herausstechen vor allem rosettenartiger Pflanzen wie Löwenzahn, Wegerich und
Gänseblümchen eine Bekämpfung erfolgen. Ungräser können nur auf diese Weise beseitigt werden. Einige Arten, z.B. die Disteln, vertragen das regelmäßige Mähen nicht.
In vielen Fällen ist das angestrebte Nutzungsziel ohne Anwendung von
chemischen Unkrautvernichtern (Herbiziden) nicht zu erreichen oder zu erhalten. Die Herbizide müssen eine staatliche Zulassung für das Anwendungsgebiet Rasen besitzen. In Abhängigkeit vom aktuellen Zulassungsstand sind zahlreiche Rasenherbizide zugelassen. Es sind überwiegend
sogenannte Wuchsstoffherbizide, die hormonartig in den Stoffwechsel der
empfindlichen Pflanzen nachteilig eingreifen. Diese Herbizide sind aus folgenden Wirkstoffkombinationen zusammengesetzt: 2,4D+Dicamba,
MCPA+Dicamba, 2,4D+Mecoprop-P, Diflufenican+Mecoprop-P und
Glyphosat. Mehrfach enthalten sie gleichzeitig noch Rasendünger.
Die Wuchsstoffherbizide werden von der Pflanze über die Blätter aufgenommen. Sie müssen deshalb auf diese gespritzt oder abgestrichen (Abstreichgeräte, Unkrautstäbe) werden. Bei der Anwendung sind folgende
Voraussetzung zu beachten:
- Anwendungszeit Mai bis August; die Unkräuter müssen gut im Wuchs
sein und eine möglichst große Blattmasse aufweisen.
- Die beste Wirkung wird bei warmem, wüchsigem Wetter erzielt. Kühle
Witterung verzögert die Wirkung. Bei Nachtfrostgefahr dürfen diese
Herbizide nicht ausgebracht werden. Stark betaute Pflanzen nicht behandeln. Nach der Anwendung sollte es etwa 5 Stunden trocken sein.
- Die Anwendung erfolgt überwiegend ca. 5 Tage nach der Rasenmahd. Der nächste Schnitt sollte etwa 8 Tage nach der Behandlung
erfolgen.
- Die verschiedenen Herbizide haben unterschiedliche Wirkungspektren
(siehe Gebrauchsanweisung).
- Die Wartezeit für die Nutzung von Gras und Heu als Futtermittel beträgt 28 Tage.
Vorsicht bei empfindlichen Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten!
Es ist darauf zu achten, dass keine Spritznebel auf benachbarte Nutzpflanzen gelangen.
Bei der Anwendung der Herbizide sind die aktuellen Gebrauchsanleitungen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen
zum Anwender-, Verbraucher- und Umweltschutz, insbesondere die
Auflagen zum Gewässerschutz zu beachten!
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