Stellen für das päpstliche Lehramt nichteheliche Partnerschaften

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Katholisch-Theologische Privatuniversität Linz
Institut für Moraltheologie
Proseminar: Familie – hohes Ideal und schwierige Realität.
Wintersemester 2010/2011
Leitung: Univ.-Ass.in Dr.in Edeltraud Koller
Stellen für das päpstliche Lehramt
nichteheliche Partnerschaften Familien dar?
Dr. Martin Gollner
4722 Peuerbach
13.1.2011
2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung................................................................................................... 2
2.1. Definition von Familie allgemein.............................................................3
2.2. Familiäre Realität..................................................................................... 3
2.2.1. Daten nicht-ehelicher Partnerschaften..............................................3
3. Päpstliche Lehrmeinung.............................................................................4
3.1. Allgemein............................................................................................. 4
3.2. Nichteheliche Partnerschaften.............................................................4
3.3. Speziell zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.............................4
3.4. Kirchliche Reaktionen zum Lebenspartnerschaftsgesetz 17.................4
3.4.1. Meldung der katholischen Nachrichtenagentur vom 7.12.2002:....4
3.4.2. Pressemitteilung der deutschen Bischofskonferenz vom
17.7.2002:................................................................................................ 4
3.4.3. Lehrmeinung anderer Kirchen 21...................................................4
4. Biblische Aussagen, theologische Würdigung und Wandel christlicher
Sündenlehre................................................................................................... 5
5. Wertvolle Rolle der Kirche im Umgang mit gleichgeschlechtlichen
Partnerschaften.............................................................................................. 7
6. Schlusskapitel............................................................................................. 7
7. BIBLIOGRAPHIE........................................................................................... 9
Artikel aus Lexika........................................................................................ 9
Bücher......................................................................................................... 9
Artikel aus Sammelband............................................................................. 9
Artikel aus Zeitschriften.............................................................................. 9
Monographie.......................................................................................... 10
3
1. Einleitung
Papst Johannes Paul II. hat in seiner Apostolischen Schrift im Jahr 1984 über Familie
geschrieben: „Im Plan Gottes, des Schöpfers und Erlösers, findet die Familie nicht nur
ihre Identität, das was sie ist, sondern auch ihre Sendung, das, was sie tun kann und
muss. Die Aufgaben, zu deren Erfüllung in der Geschichte die Familie von Gott berufen
ist, ergeben sich aus ihrem eigenem Wesen und stellen dessen dynamische und
existentielle Entfaltung dar. Jede Familie entdeckt und findet in sich selbst den
unüberhörbaren Appell, der gleichzeitig ihre Würde und ihre Verantwortung angibt.
Familie werde, was Du bist! … Deshalb empfängt die Familie die Sendung, die Liebe
zu hüten, zu offenbaren und mitzuteilen“1 Familie bedeutet gemäß päpstlicher
Lehrmeinung die Gemeinschaft von Eltern mit ihren Kindern, die Kernfamilie.2 Im
Vergleich zur Ehe ist die Familie etwas Vorübergehendes. Sie bestimmt das Leben in der
Zeit, in der Eltern Kinder haben, die noch nicht als Erwachsene außerhalb des
Elternhauses leben. Jeder Mensch entstammt einer Familie. Sein Leben und seine
spätere Lebensfähigkeit hängen entscheidend davon ab, ob und wie diese Familie ihn
ins Leben begleitet und entlassen hat. Diesen Auftrag hat die Familie von Gott. 3 Die
familiäre Wirklichkeit hat sich in den letzten 50 Jahren verändert, nicht-eheliche
Partnerschaften
stehen jetzt im Vordergrund.4 In meiner Arbeit möchte ich die
kirchliche Lehrmeinung zu nichtehelichen Partnerschaft allgemein beleuchten. Ich
möchte die Familie über die angegeben Lexika definieren, die verschiedenen Formen
der Familie benennen und die Idealform der Familie aus einem alten Buch aus der
Bibliothek der KTU aus dem 19. Jahrhundert zitieren. Danach möchte ich die Anzahl
der wiederverheirateten, alleinerziehenden und gleichgeschlechtliche Partnerschaften
im deutschen Sprachraum nennen und ihren Wert als Familie für die Kirche darstellen.
Den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften möchte ich, da sie am meisten von der
Ausgrenzung der katholischen Kirche
betroffen sind, das Hauptaugenmerk meiner
Arbeit schenken. Wieweit können nicht-eheliche Partnerschaften insbesondere
gleichgeschlechtliche als Familie gelten?
1
Vgl. Johannes Paul II., Familiaris Consortio. Apostolisches Schreiben über die Aufgaben der
christlichen Familie in der Welt von heute, in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 51994/
Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, 33, 21.
2
Vgl. Keil, Siegfried, Familie, in: TRE XI (1983), Berlin 5.
3
Vgl. ebd. 6.
4
Vgl. Ochs, Mathias/Orban, Rainer, Was heißt schon Idealfamilie? Wie Alleinerziehende,
Scheidungskinder und Patchworkfamilien glücklich werden, Heidelberg 2002, 43.
4
2.1. Definition von Familie allgemein
Familie bedeutet laut Brockhaus-Enzyklopädie:
„Familie [lat.familia = Hausgenossenschaft, Dienerschaft, Gesinde] bezeichnet jene
soziale Gruppe beziehungsweise jene spezifische Lebensgemeinschaft, deren
Leistungen und Verhaltensregeln ausgerichtet sind auf die Sicherung der Handlungsund Überlebensfähigkeit ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder und der für sie
verantwortlichen Erwachsenen, in historisch jeweils unterschiedlichen Lebensräumen
und Lebenssituationen.“5
Aus biblischer Sicht steht im Standardlexikon der Theologie und Religion:
‫ "]משפחה‬mispaha hebräisch: Sippe, Clan, Großfamilie] im ersten Testament umgreift
ursprünglich einen durch das Bewusstsein von Blutsverwandtschaft und durch den
Besitz von gemeinsamen Territoriums bestimmten Personenkreis. Dessen sozioökonomischen und militärischen Pflichten (Löser) dienen wesentlich zum Schutz der
einzelnen Familien, werden jedoch zugleich als Pflichten gegenüber JHWE verstanden [
‫ בית־אב‬bet´ab hebräisch: Vaterhaus]. Im zweiten Testament kennzeichnet πατοιά den
Familienstamm in patriachlinearer Herkunft, während die konkrete Hausgemeinschaft
als οίχος oder οιχία bezeichnet werden kann.6
Beide Definitionen stellen einen Sippenverband im Sinne einer Großfamilie dar, die
Kernfamilie ist wie erwähnt die Gemeinschaft von Eltern mit ihren Kindern.
Kinderreichtum gilt in allen Religionen als ein auf vielfältiger Weise zu erlangender
Segen, stellt jedoch keine Bedingung für das Bestehen von Familie da. In allen
Religionen dienen dem Zusammenhang der Familie religiös sanktionierte Ordnungen. 7
Ordnungen und Pflichten sind auch in der Empfehlung eines alten Haushaltsbuches zu
entnehmen, zitiert aus „Das goldene Familienbuch“ aus dem Jahre 1868:
„Wer aber sich eine Familie gründet, der bezeichnet sich den Kreis seiner Pflichten mit den
unverkennbaren Zügen und erhält die entschiedene Veranlassung, gleichwie wir uns das höchste
Wesen nicht anders denken können, als in der größten Vollkommenheit der Selbstbeherrschung,
aus welcher die Ordnung floss, welche das unermessliche All so wundervoll zusammenhält,
selbst nach dem höchsten ihm möglichen Grade der Selbstbeherrschung zu trachten, um in sein
Handeln eine ähnliche Ordnung, Gesetzlichkeit und Einheit zu bringen und Segen im Erfolge zu
sichern.“8
Für die päpstliche Lehrmeinung ist eine Familie eine Ehe zwischen Mann und Frau
selbstverständlich.9 Dies ist auch im Brautleutesegen unmissverständlich.10
5
Vgl. Familie 21Brockhaus Enzyklopädie 8 Mannheim 2006 744–750
Vgl. Familie ³LTHK 3 Freiburg 2006 1168–1169, 7 Vgl. ebd. 1168.
8
Vgl. Schröter, August, Das goldene Familienbuch oder der köstliche Hauschatz für jede Haus- und
Landwirtschaft und für Jedermann, Abdruck 1,2 Flauen5 1868
9
Vgl. Johannes Paul II., Familiaris Consortio. Apostolisches Schreiben über die Aufgaben der
christlichen Familie in der Welt von heute, in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 51994/
Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, 33, 9.
10
Vgl. Meyer, Hans, Bernhard (Hg.), Handbuch der Liturgiewissenschaft, Sakramentliche Feier, 2, 130:
„Du hast… den Menschen nach einem Bild erschaffen: Mann und Frau…“ O.CelMar und „Du schufest
den Menschen zu deinem Ebenbilde. Ihm gabst du das Weib als unzertrennliche Gehilfin bei…“ MRom
1570 statt auf Gen 2,20-25 auf Gen 1,2
6
5
2.2. Familiäre Realität
Die familiäre Wirklichkeit hat sich jedoch in den letzen 50 Jahren verändert. Die bunte
Entwicklung nichtfamiliärer Strukturen findet bezeichnenderweise eine große Anzahl
von
Begriffen
für
nicht-eheliche
Partnerschaften:
Ein-Eltern-Familien,
Wiederverheiratete Eltern, Single-Mamas, Partnerschaften mit getrennten Haushalten,
Single-Papas, Lebensgemeinschaften und freie Partnerschaften insbesondere
gleichgeschlechtliche Paare.11
2.2.1. Daten nicht-ehelicher Partnerschaften
Der Anteil Ein-Eltern-Familien ist bei etwa 15-20 Prozent aller Familienformen, 10
Prozent aller Familienformen leben in Patchwork ähnlichen Familienstrukturen, circa 5
Prozent leben in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und etwa 16 Prozent haben gar
keine Partner, sind Single und damit Nicht-Familie per definitionem. Die verbleibenden
50 Prozent aller Familien sind ehelich.12
3. Päpstliche Lehrmeinung
3.1. Allgemein
Papst Johannes Paul bezieht sich in seinem apostolischen Schreiben im Jahre 1981 auf
nichteheliche Familienformen. Er betont, dass es grundsätzlich zwischen zwei
Getauften nur einen unauflöslichen Ehebund geben kann. Er nimmt hierzu Stellung zur
Ehe auf Probe.13
3.2. Nichteheliche Partnerschaften
Freie Verbindungen sind mit geduldiger Aufklärung, liebevoller Ermahnung und dem
Zeugnis christlich gelebter Familien darauf hinzuwirken, dass ihnen der Weg gebahnt
werde, ihre Situation zu ordnen. Nur zivil getraute Ehepaare können von der Kirche
leider nicht zu den Sakramenten zugelassen werden. Getrennten und Geschiedenen ohne
Wiederheirat muss jedoch die kirchliche Gemeinschaft besondere Fürsorge zuwenden,
damit es ihnen möglich ist in ihrer schwierigen Situation die Treue zu bewahren.
Wiederverheiratete Geschiedene sind in fürsorglicher Liebe beizustehen, damit sie sich
nicht von der Kirche getrennt betrachte, sondern als Getaufte ermahnt werden, das Wort
Gottes zu hören, am heiligen Messopfer teilzunehmen und regelmäßig zu beten.
Menschen ohne Familie sollen die Pforten der großen Familie der Kirche geöffnet
werden. „Niemand ist ohne Familie auf dieser Welt.14
11
Vgl. Ochs, Mathias/Orban, Rainer, Was heißt schon Idealfamilie? Wie Alleinerziehende,
Scheidungskinder und Patchworkfamilien glücklich werden, Heidelberg 2002, 43–44
12
Vgl. ebd. 45
13
Vgl. Johannes Paul II., Familiaris Consortio. Apostolisches Schreiben über die Aufgaben der
christlichen Familie in der Welt von heute, in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 51994/
Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, 33, 84.
14
Vgl. ebd. 84–89
6
3.3. Speziell zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
Zur Kontaktaufnahme zu gleichgeschlechtlichen Verbindungen gibt es laut päpstlicher
Lehrmeinung keine Empfehlung.15
Im Katechismus der katholischen Kirche 1993–1997 steht:
„Eine nicht geringe Zahl von Männer und Frauen sind homosexuell veranlagt. Sie haben diese
Veranlagung nicht selbst gewählt; für die meisten von ihnen stellt sie eine Prüfung dar.“ 16
3.4. Kirchliche Reaktionen zum
Lebenspartnerschaftsgesetz
17
1935 wurde der „Schwulenparagraph“ eingeführt und in der NS-Diktatur wurden
homosexuelle Männer in Konzentrationslager deportiert und dort umgebracht. Erst 1994
wurde die strafrechtliche Verfolgung von Männern aufgrund homosexueller Kontakte
abgeschafft. Das Bundesverfassungsgericht der BRD hat im Juli 2002 das
Lebenspartnerschaftsgesetz für verfassungskonform erklärt. Die Reaktionen der
evangelischen und katholischen Kirche waren zurückhaltend bis ablehnend. Die
katholische Kirche spricht gar von Kündigung wegen Loyalitätsverlust ihrer
homosexuellen Mitarbeiter, die evangelische Kirche macht sich Sorge um die Ehe:
3.4.1. Meldung der katholischen Nachrichtenagentur vom
7.12.2002:
Berlin: „Die katholischen Bischöfe drohen kirchlichen Mitarbeitern im Fall einer eingetragenen
gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit Kündigung. Das neue Rechtsinstitut widerspreche der
katholischen Lehre über Ehe und Familie. Sie verweisen auf die seit 1993 geltende
Grundordnung des kirchlichen Dienstes, der eine Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen
vorsieht im Sinne eines schwerwiegenden Loyalitätsverlustes.“ 19
3.4.2. Pressemitteilung der deutschen Bischofskonferenz vom
17.7.2002:
„Dramatische Verschiebung im Wertebewusstsein: Die Ehe kommt zu kurz. Die Deutsche
Bischofskonferenz nimmt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den
Normkontrollanträgen der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen gegen das
Lebenspartnergesetz mit großem Bedauern zur Kenntnis. Es setzt keine substantiellen Grenzen
für die Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe. Der qualitative
Unterschied zwischen Ehe und anderen Lebensgemeinschaften verschwimmt. Die deutschen
Bischöfe haben sich in ihrer Stellungnahme zum Lebenspartnerschaftsgesetz von der Sorge um
die Ehe leiten lassen. Die Ehe ist die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau und darauf
angelegt, Kindern das Leben zu schenken. Das Eherecht schützt auch und gerade das Ehepaar,
das Elternpaar geworden ist und Sorge und Verantwortung für Kinder trägt. Deshalb hat die Ehe
gegenüber anderen Lebensformen herausgehobene Bedeutung und verdient – auch nach der
bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – besondere Förderung. Die auf eine
Ehe gegründete Familie ist weiterhin das Normmodell der Familie, in dem die Mehrheit der
Kinder (etwa 80 Prozent) aufwächst. Umso befremdlicher erscheint es, dass die herausragende
Bedeutung der Ehe in der Politik, in der Rechtsprechung und zusehends auch in Teilen der
Human- und Sozialwissenschaften kaum mehr formuliert wird. Immer häufiger wird der enge
7
Zusammenhang von Ehe und Familie verkannt und dem gesellschaftlichen Rang der Ehe und
ihrer Bedeutung für die Menschen nicht ausreichend Rechnung getragen.“ 20
Die Evangelische Kirche beruft sich auf das Wohl der Kinder, die zu 80 Prozent im
Normmodell der Familie aufwächst.
3.4.3. Lehrmeinung anderer Kirchen
21
Im europäischen Protestantismus wächst das Verständnis dafür, dass
gleichgeschlechtliche Partnerschaften als Beziehung zwischen zwei Menschen ebenfalls
durch Vertrauen, Verlässlichkeit und Dauer gekennzeichnet sind und dass rechtliche
Regelungen zum Schutz und zur Stützung solcher Lebensgemeinschaften beitragen
können. Aber alle evangelischen Kirchen sind darauf bedacht, die Grenzen und
Unterschiede zur Ehe aufrechtzuerhalten, die als eigentlicher Realisierungsort
menschlicher Sexualität und Generativität angesehen wird.
Die zu dem größten protestantische Kirchenverband der USA gehörende Pullen
Memorial Baptist Church entschied sich als erste Kirche homosexuelle Partnerschaft zu
segnen.
Demgegenüber blieb die römisch-katholische Kirche, zumindest was ihre offiziellen
Lehraussagen anbelangt, bei der traditionellen Auffassung. Johannes Paul II beurteilte
alle Versuche einer juristischen Gleichstellung homosexueller Paare mit Eheleuten als
moralisch unannehmbar: Es sind dies Handlungen, die in der moralischen Tradition der
Kirche in sich schlecht genannt wurden. Wenn die Kirche das Bestehen in sich
schlechter Handlungen lehrt, greift sie die Lehre der Heiligen Schrift auf. Der Apostel
stellt kategorisch fest: Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder
Ehebrecher noch Lustknaben, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine
Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben! (1.Kor. 6,9.10). Auch die
griechisch-orthodoxe Kirche blieb bei ihrer strikten Zurückweisung homosexueller
Lebensweise.21
15
Vgl. Johannes Paul II., Familiaris Consortio. Apostolisches Schreiben über die Aufgaben der
christlichen Familie in der Welt von heute, in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 51994/
Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, 33.
16
Vgl. McNeil Brian, Eine katholische Perspektive, in: Sauerbrey, Ute (Hg.), Ein Fleisch sein. Materialien
zu Kirche und Homosexualität, Berlin 2002
17
Vgl. Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschafsgesetz- LpartG),
Bundesgesetzblatt 2001 Teil 1 Nr. 9, Bonn 22.Februar 2001, 266
18
Vgl. Ochs, Mathias/Orban, Rainer, Was heißt schon Idealfamilie? Wie Alleinerziehende,
Scheidungskinder und Patchworkfamilien glücklich werden, Heidelberg 2002, 43
19
Vgl. Sauerbrey, Ute, Ein Fleisch sein. Materialien zu Kirche und Homosexualität, Berlin 2002, 88
8
20
Vgl. ebd. 86
Vgl. Klautke , Jürgen-Burgkhard, Gegen die Schöpfung, Homosexualität im Licht der Heiligen Schrift,
Neuhofen 2007 Theologische Schriften, 1.
21
4. Biblische Aussagen, theologische Würdigung und
Wandel christlicher Sündenlehre
Die evangelische Bischöfin Ute Sauerbrey zitiert aus Genesis: „Darum verlässt der
Mann seinen Vater und seine Mutter und haftet seiner Frau an, und sie werden zu einem
Fleisch (1.Mose 2,24).22 Klara Butting stellt diesen Vers in den Kontext biblischer
Hoffnung: Ein Fleisch zu werden ist etwa für Paulus eine Verheißung, die nicht nur den
Eheleuten gilt – sie wird immer dort wahr, wo Freie und Sklaven, Juden und Heiden,
Männer und Frauen in der Nachfolge Jesu eins werden. Kinder werden auf dem
gemeinsamen Weg geschenkt, lehrt Jesus – der selbst kinderlos ist, als Petrus besorgt
fragt: „Wir haben alles verlassen und sind dir nachgefolgt“ (Markus 10,28). Es geht
Gott darum, Not zu beenden, Versöhnung zu schaffen und gemeinschaftliches Leben zu
ermöglichen. Individuelle Lebensversuche und Lebensformen müssen sich in diesem
Rahmen verantworten, auch gleichgeschlechtliche.23
Klautke Jürgen betont dazu: „Die Kirche Jesu Christi ist eine Gemeinschaft von
Sündern“24
Und Gabriele Benezeder verwendet jenen biblischen Satz zur Überdenkung der
ähnlichen Situation für wiederverheirateten Geschiedenen: „Ihr steht nicht mehr unter
dem Regime eines Gesetzes, sondern unter der Gnade“ (Röm 6,14).25
Elisabeth Hartlieb schreibt ihrem Artikel über Entsündigung durch Liebe folgendes:
„Heterosexualität steht symbolisch für Generativität. Sie enthält das Potential der
Fortpflanzung. Inzwischen haben sich die sozio-historischen Bedingungen unserer
Industriegesellschaft soweit verändert, dass sich für jede und jeden individuell die Frage
der Nachkommenschaft abgelöst von genitaler Sexualität stellt. Der Umgang mit
Selbstbefriedigung, Empfängnisverhütung und Geburtenplanung einerseits, mit den
Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin andererseits, prägen die Erfahrung
heterosexueller Genitalität. Die Selbstverständlichkeit der Verbindung von Genitalität
und Generativität ist unwiderruflich fraglich geworden. Dies zeigt neue Tendenzen auch
in Bezug auf die klassische Definition von Familie, da Kinder auch in
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften entstehen können.26
Vgl. Sauerbrey, Ute, Ein Fleisch sein. Materialien zu Kirche und Homosexualität, Berlin 2002, 7.
Vgl. Butting, Klara, Kann denn Liebe Sünde sein? Gleichgeschlechtliche Liebe, das biblische
Menschenbild und die Weitergabe des Lebens, in: Sauerbrey, Ute (Hg.), Ein Fleisch sein. Materialien zu
Kirche und Homosexualität, Berlin 2002
24
Vgl. Klautke , Jürgen-Burgkhard, Gegen die Schöpfung, Homosexualität im Licht der Heiligen Schrift,
Neuhofen 2007 Theologische Schriften, 1.
22
23
9
25
Vgl. Benezeder Gabriele, Geschieden-Wiederverheiratet-Was dann? Diplomarbeit an der KTU, Linz
2009
26
Vgl. Hartlieb, Elisabeth, Kann denn Liebe Sünde sein? Zur sexuellen Obsession christlicher
Sündenlehre, in: Sauerbrey, Ute (Hg.), Ein Fleisch sein. Materialien zu Kirche und Homosexualität,
Berlin 2002 119
Elisabeth Hartlieb beschreibt in ihrer Arbeit die Auslegungsgeschichte von Gen 2-3
geprägt einem Muster, mit der Sexualität als Quelle von Lust und als Grundlage der
Fortpflanzung verstanden und mit der Übertretung Gottes Wille mit Ungehorsam, Strafe
und Tod verbunden wird. Sünde und Sexualität bewegen sich beide im
Assoziationsbereich von Tod und Leben.27 Doch Sexualität als Ganzes gehört Gott
allein. Hier ist nichts Sünde. Dies wird durch folgende Bibelstellen bestärkt:
Wo die Liebe ist, dort ist Gott (1Joh 4,7f)
„Alles was Gott geschaffen hat, ist gut und nichts ist verwerflich, wenn es mit Dank
genossen wird, es wird geheiligt durch Gottes Wort und durch das Gebet“ (1.Brief
Timotheus 4,4f)
10
27
Vgl. Hartlieb, Elisabeth, Kann denn Liebe Sünde sein? Zur sexuellen Obsession christlicher
Sündenlehre, in: Sauerbrey, Ute (Hg.), Ein Fleisch sein. Materialien zu Kirche und Homosexualität,
Berlin 2002 102
5. Wertvolle Rolle der Kirche im Umgang mit
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
Christoph Behrens schreibt von den unbegründeten Ängsten vom Ende des Monopols
Ehe durch Anerkennung gleichgeschlechtliche Partnerschaften, dabei gilt es die
Differenz der unterschiedlichen Lebensformen zu minimieren um Wertschätzung aller
zu ermöglichen ohne die Institution Ehe zu gefährden.28 Auch heute begründet der
Konsens die Ehe. Wo der Konsens gegeben ist, die Übereinstimmung, erwächst auch die
ethische Selbstverpflichtung zusammenzubleiben. Grundsätzlich ist dieser Konsens mit
der Liebe verbunden. Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden heute auf der Basis
des Liebesprinzips gelebt, schreibt Andreas Heller. Mit dem flüchtigen Gefühl der Liebe
wird die Dauer, die Intensität, der Wechsel der Beziehungen von Paaren gerechtfertigt.
Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaften stehen unter dem Primat von Liebe. Die
Trennung wird weithin akzeptiert, wenn die Liebe erloschen ist. In der psychischen und
emotionalen Bewältigung einer Trennung gibt es zwischen ehelichen und nichtehelichen
Beziehungsformen kaum grundsätzliche Unterschiede. Die Ehe ist nach Plan Gottes ein
Abbild des Bundes, den Gott mit seinem Volk geschlossen hat und immer wieder
erneuert.29 Kann dies auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gelten?
Brian McNeil setzt sich in seiner Arbeit dafür ein, Menschen zu stärken, sie befähigen
eine Partnerschaft durchzuhalten – und zwar im heterosexuellen wie auch
homosexuellen Bereich. Ob es nun eine eingetragene Partnerschaft, eine Ehe oder eine
Freundschaft ist – wichtig ist, dass es die Verlässlichkeit gibt in den Beziehungen von
Partnern. Es gibt einen seelsorgerlichen Auftrag der Kirche an Menschen, die in
Partnerschaften leben, egal in welchen.30
Schockenhoff Eberhard hebt jedoch deutlich hervor, dass den wichtigsten Dienst, der im
Raum der Kirche jungen Menschen auf den Weg zu einer reifen Partnerschaft angeboten
werden kann, die Ehepaare und die Familien selbst leisten. Wichtiger als alle
soziologischen Analysen und theologischen Begründungen, wichtiger auch als päpstlich
Enzykliken ist das Beispiel einer glaubwürdigen Durchschnittsfamilie, die jungen
Menschen lebensnah vor Augen führt, wie sich die Idee einer erfüllenden Beziehung
zwischen Frau und Mann in Ehe und Familie verwirklichen lassen könnte.31
28
Vgl. Behrens, Christoph, Heterosexueller Imperialismus? Homosexuelle Subversion? Von den Ängsten
vor einem Ende des Monopols Ehe, in: Sauerbrey, Ute (Hg.), Ein Fleisch sein. Materialien zu Kirche und
Homosexualität, Berlin 2002
29
Vgl. Heller, Andreas, Zusammenleben von Frau und Mann, Kirche und Nichteheliche
Lebensgemeinschaften, 1989
11
30
Vgl. McNeil Brian, Eine katholische Perspektive, in: Sauerbrey, Ute (Hg.), Ein Fleisch sein. Materialien
zu Kirche und Homosexualität, Berlin 2002
31
Vgl. Schockenhoff, Eberhard, Die Familie als Ort sozialen und moralischen Lehrens. Moraltheologische
Überlegungen zu ihren anthropologischen Grundlagen, in: Goldschmidt, Nil/Beestermöller,
Gerhard/Steger, Gerhard (Hg.), Die Zukunft der Familie und deren Gefährdungen, FS Norbert Glatzl,
Münster 2002, Schriften des Instituts für christliche Sozialwissenschaften, 44,17–29.
6. Schlusskapitel
Mit Karl Rahner schließe ich den Diskussionsinhalt meiner Arbeit: „Letztlich kommt es
nicht auf Konservatismus und nicht auf Progressismus an, sondern darauf, dass die
Menschen wirklich die Nähe Gottes erfahren und mit ihrem Leben auf Gott hin
zurechtkommen.“
Familie werde, was du bist! Kirche, du auch!
Austria Presseagenturmeldung aus Teletext des österreichischen Rundfunks vom
27.12.2010:
„In Österreich ist der Eintrag freier Partnerschaften seit Jänner 2010 möglich. Bis
September 2010 haben sich bisher 579 gleichgeschlechtliche Paare eingetragen.“
12
7. BIBLIOGRAPHIE
Schwertner, Siegfried M., Internationales Abkürzungsverzeichnis für Theologie und
Grenzgebiete (IATG² ), Berlin /New York2 1992
Artikel aus Lexika
Familie 21Brockhaus Enzyklopädie 8 Mannheim 2006 744–750
Familie ³LTHK 3 Freiburg 2006 1167–1178
Keil, Siegfried, Familie, in: TRE XI (1983), Berlin 1–23
Bücher
Sauerbrey, Ute, Ein Fleisch sein. Materialien zu Kirche und Homosexualität, Berlin
2002
Heller, Andreas, Zusammenleben von Frau und Mann, Kirche und Nichteheliche
Lebensgemeinschaften, 1989
Schröter, August, Das goldene Familienbuch oder der köstliche Hauschatz für jede
Haus- und Landwirtschaft und für Jedermann, Abdruck 1,2 Flauen5 1868
Ochs, Mathias/Orban, Rainer, Was heißt schon Idealfamilie? Wie Alleinerziehende,
Scheidungskinder und Patchworkfamilien glücklich werden, 2002
Artikel aus Sammelband
Schockenhoff, Eberhard, Die Familie als Ort sozialen und moralischen Lehrens.
Moraltheologische Überlegungen zu ihren anthropologischen Grundlagen, in:
Goldschmidt, Nil/Beestermöller, Gerhard/Steger, Gerhard (Hg.), Die Zukunft der
Familie und deren Gefährdungen, FS Norbert Glatzl, Münster 2002, Schriften des
Instituts für christliche Sozialwissenschaften, 44,17–29.
13
Artikel aus Zeitschriften
Johannes Paul II., Familiaris Consortio. Apostolisches Schreiben über die Aufgaben der
christlichen Familie in der Welt von heute, in: Sekretariat der Deutschen
Bischofskonferenz, Bonn 51994/ Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, 33, 68–89.
Klautke , Jürgen-Burgkhard, Gegen die Schöpfung, Homosexualität im Licht der
Heiligen Schrift, Neuhofen 2007 Theologische Schriften, 1.
Monographie
Benezeder Gabriele, Geschieden-Wiederverheiratet-Was dann? Diplomarbeit an der
KTU, Linz 2009
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