GESCHICHTE KOMPAKT Volker Leppin Die Reformation Zusatzmaterial * Quellen kompakt Quellenverzeichnis 1545 in der Vorrede zu den lateinischen Werken aus: KThGQ III, S. 22 Das Augsburger Interim aus: Das Augsburger Interim von 1548. Deutsch und lateinisch, hg. v. Joachim Mehlhausen, Neukirchen-Vluyn Ž2 1996, S. 134–138 Der 15. Marburger Artikel aus: WA 30/III, S. 169f. Die ersten beiden Thesen gegen den Ablass aus: KThGQ 37 Die Heidelberger Disputation, These 1921 aus: KThGQ 3, S. 41 19 Die Konstitutionen des Jesuitenordens aus: KThGQ III, S. 272 Die Zwölf Artikel aus: Blickle, Revolution, S. 322–324 Act of Supremacy, 3. November 1534 aus: KThGQ III, S. 272 Abschied des Bundestages von Schmalkalden vom 6. März 1537 aus: Hans Volz (Hg.), Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte von Martin Luthers Schmalkaldischen Artikeln (1536–1574), Berlin 1957, S. 139 Articles concernants l’organisation de l’église et du culte à Genève aus: Calvin-Studienausgabe, hg. v. Eberhard Busch u.a. Bd. 1/1: Reformatorische Anfänge (1533–1541), Neukirchen-Vluyn 1994, S. 122–127 Augsburger Religionsfrieden aus: Der Augsburger Religionsfriede vom 25. September 1555, hg. v. Karl Brandi, Göttingen Ž2 1927, S. 35–39 Freiheitsschrift aus: WA 7, S. 25, Z. 26 – S. 26, Z. 4 Luthers Rückblicke a) 1518 im Begleitschreiben zu den Resolutiones aus: KThGQ III, S. 21 Schuldbekenntnis Hadrians VI. aus: KThGQ III, S. 246 Bericht eines italienischen Teilnehmers über die Verhandlungen zum Ablass in Trient (Tagebuch Gabriel Paleottis [1522–1597]) aus: KThGQ III, S. 260 Thomas Müntzers Fürstenpredigt aus: Thomas Müntzer, Schriften und Briefe. Kritische Gesamtausgabe, hg. v. Günther Franz, Gütersloh 1968, S. 256, Z. 17 – S. 257, Z. 1 Confessio Augustana aus: Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, Göttingen 121998, S. 61: Art. 7: Von der Kirche 1 Quellen Quelle Luthers Rückblicke a) 1518 im Begleitschreiben zu den Resolutiones aus: KThGQ III, S. 21 Ich erinnere mich, ehrwürdiger Vater, dass bei Deinen so anziehenden und heilsamen Gesprächen, mit denen mich der Herr Jesus wunderbar zu trösten pflegt, zuweilen das Wort „Buße“ gefallen ist. Es erbarmte uns des Gewissens vieler und jener Henker, die mit unerträglichen Geboten eine Beichtvorschrift (wie sie es nennen) vorlegen. Dich aber nahmen wir auf, als ob Du vom Himmel herab redetest: dass wahre Buße allein mit der Liebe zu Gerechtigkeit und zu Gott beginne. Was jene für das Ziel und die Vollendung der Buße hielten, das sei vielmehr der Anfang. Dieses Dein Wort haftete in mir „wie der scharfe Pfeil eines Starken“, und ich fing an, es der Reihe nach mit Schriftstellen zu vergleichen, welche von der Buße lehren. Und das war eine überaus angenehme Beschäftigung. Denn von allen Seiten kamen Worte auf mich zu, fügten sich ganz dieser Auffassung ein und schlossen sich ihr an. Das Resultat war: Wie es früher in der ganzen Schrift nichts Bittereres für mich gab als das Wort „Buße“ (freilich verstellte ich mich eifrig vor Gott und versuchte eine vorgespiegelte und erzwungene Liebe zu zeigen), kann mir jetzt nichts süßer und angenehmer in die Ohren klingen als das Wort „Buße“. Denn dann werden die Gebote Gottes süß, wenn wir erkennen, dass sie nicht bloß in Büchern, sondern in den Wunden des geliebten Heilands gelesen werden müssen. Quelle 1545 in der Vorrede zu den lateinischen Werken aus: KThGQ III, S. 22 Inzwischen war ich in diesem Jahr zum Psalter zurückgekehrt, um ihn von neuem auszulegen, im Vertrauen darauf, dass ich geübter sei, nachdem ich St. Pauli Brief an die Römer und Galater und den an die Hebräer in Vorlesungen behandelt hatte. Ich war von einer wundersamen Leidenschaft gepackt worden, Paulus in seinem Römerbrief kennenzulernen, aber bis dahin hatte mir nicht die Kälte meines Herzens, sondern ein einziges Wort im Wege gestanden, das im ersten Kapitel steht: „Die Gerechtigkeit Gottes wird in ihm (d.h. im Evangelium) offenbart“ (Röm 1,17). Ich hasste nämlich dieses Wort „Gerechtigkeit Gottes“, das ich nach dem allgemeinen Wortgebrauch aller Doktoren philosophisch als die sogenannte formale oder aktive Gerechtigkeit zu verstehen gelernt hatte, mit der Gott gerecht ist, nach der er Sünder und Ungerechte straft. (…) Endlich achtete ich in Tag und Nacht währendem Nachsinnen durch Gottes Erbarmen auf die Verbindung der Worte, nämlich: „Die Gerechtigkeit Gottes wird in ihm offenbart, wie geschrieben steht: ,Der Gerechte lebt aus dem Glauben’ (Hab 2,4).“ Da habe ich angefangen, die Gerechtigkeit Gottes als die zu begreifen, durch die der Gerechte als durch Gottes Geschenk lebt, nämlich aus Glauben; ich begriff, dass dies der Sinn ist: Offenbart wird durch das Evangelium die Gerechtigkeit Gottes, nämlich die passive, durch die uns Gott, der Barmherzige, durch den Glauben rechtfertigt, wie geschrieben steht: „Der Gerechte lebt aus dem Glauben“. 2 Quelle Die ersten beiden Thesen gegen den Ablass aus: KThGQ 37 1. Unser Herr und Meister Jesus Christus wollte, als er sprach: ,Tut Buße’ usw., dass das ganze Leben der Gläubigen Buße sei. 2. Dieses Wort kann nicht in Bezug auf die sakramentale Buße (d.h. auf Sündenbekenntnis und Genugtuung, die durch das Priesteramt vollzogen wird,) verstanden werden. Quelle Die Heidelberger Disputation, These 1921 aus: KThGQ 3, S. 41 19. Nicht der wird Theologe genannt, der das unsichtbare Wesen Gottes an den geschaffenen Dingen anschaut, 20. sondern der, der das unsichtbare Wesen Gottes und seine dem Menschen zugewandte Seite, wie sie durch die Leiden und das Kreuz geschaut wird, versteht. 21. Der Theologe der Herrlichkeit nennt das Böse gut und das Gute böse, der Theologe des Kreuzes nennt die Dinge beim Namen. Quelle Freiheitsschrift aus: WA 7, S. 25, Z. 26 – S. 26, Z. 4 Nit allein gibt der glaub ßovil, das die seel dem gottlichen wort gleych wirt aller gnaden voll, frey und selig, sondernn voreynigt auch die seele mit Christo, als eyne brawt mit yhrem breudgam. Auß wilcher ehe folgt, wie S. Paulus sagt, das Christus und die seel eyn leyb werden, ßo werden auch beyder gutter fall, unfall und alle ding gemeyn, das was Christus hatt, das ist eygen der glaubigen seele, was die seele hatt, wirt eygen Christi. So hatt Christus alle guetter und seligkeit, die seyn der seelen eygen. So hatt die seel alle untugent und sund auff yhr, die werden Chisti eygen. Hie hebt sich nu der froelich wechßel und streytt. Die weyl Christus ist gott und mensch, wilcher noch nie gesundigt hatt, und seyne frumkeyt unuebirwindlich, ewig und almechtig ist, ßo er denn der glaubigen seelen sund durch yhren braudtring, das ist der glaub, ym selbs eygen macht und nit anders thut, denn als hett er sie gethan, ßo mussen die sund ynn yhm vorschlundenn und erseufft werden, Denn sein unueberwindlich gerechtigkeyt ist allenn sunden zustarck, also wird die seele von allen yhren sunden, lauterlich durch yhren malschatzs, das ist des glaubens halben, ledig und frey, und begabt mit der ewigen gerechtickeit yhrs breuedgamß Christi. Quelle Thomas Müntzers Fürstenpredigt aus: Thomas Müntzer, Schriften und Briefe. Kritische Gesamtausgabe, hg. v. Günther Franz, Gütersloh 1968, S. 256, Z. 17 – S. 257, Z. 1 Darumb, yr allerthewrsten, liebsten regenten, lerndt ewer urteyl recht auß dem munde Gottis und last euch ewre heuchlisch pfaffen nit verfueren und mit getichter gedult und gute auffhalten. Dann der stein, an hende vom berge gerissen, ist groß worden. Die armen leien und bawrn sehn yn viel scherffer an dann yr. Ja, Got sey gelobt, er ist so groß worden, wann euch andere herren odder nachpawrn schon umb des evangelion willen wollten verfolgen, so wurden sie von yrem eygen volck vortrieben werden. Das weiß ich vorwar. Ja, der steyn ist groß, do hatt sich 3 die bloede welt lange vor geforcht. Er hat sie uberfallen, do er noch kleine war. Was sollen wir denn nw thun, weyl er so groß und mechtigk ist worden? Und weil er so mechtigk unvorzcoegklich auff die grosse seil gestrichen und sie bis auff die alten toepff zcuschmettert hat? Drumb, yhr thewren regenten von Sachssen, tretet keck auff den eckstein. Quelle Die Zwölf Artikel aus: Blickle, Revolution, S. 322–324 Der erst Artickel. Zvm ersten ist vnser diemuettig bytt vnd beger, auch vnser aller will vnd maynung, das wir nun fürohin gewalt vnd macht woellen haben, ain gantze gemain sol ain Pfarer selbs Erwoelen vnd kyesen. Auch gewalt haben den selbigen wider zuoentsetzen, wann er sich vngepürlich hieldt, Der selbig erwoelt pfarrer soll vns das hailig Euangeli lauter vnd klar predigen one allen menschlichen zuosatz, leer vnd gebot, dann vns den waren glauben stetz verkündigen, geyt vns ain ursach got vmm sein gnad zuo bitten, vnns den selbygen waren glawben einbylden vnd in vns bestetten, Dann wann seyn genad in vnß nit ein gepyldet wirdt, so bleyben wir stetz fleysch vnd bluot, das dann nichts nutz ist, wie klaerlich in der geschrifft stat, das wir allain durch den waren glauben zuo got kommen kinden, vnd allein durch seyn barmhertziigkait saelig muessen werden, Darumb ist vns ain soellicher vorgeer vnd Pfarrer von noetten vnd in dieser gestalt in der geschrifft gegrindt. (…) Der drit artickel. Zuom dritten, Ist der brauch byßher gewesen das man vns für aigen leüt gehalten haben, woelchs zuo erbarmen ist, angesehen, das vns Christus all mitt seynem kostparlichen pluotverguessen, erloeßt vnnd erkaufft hat, Den Hyrtten gleych alls wol alls Den hoechsten, kain außgenommen, Darumb erfindt sich mit der geschryfft, das wir frey seyen und woellen sein. Nit dz wir gar frey woellen seyn, kain oberkait haben wellen, Lernet vnß Gott nit. Quelle Der 15. Marburger Artikel aus: WA 30/III, S. 169f. Vom Sacrament des leibs und bluts Christi. Zum funfftzehenden Gleuben und halten wir alle von dem nachtmal unsers lieben Herrn Jhesu Christi, das man beyde gestalt nach der einsetzung Christi brauchen sol, Das auch die Messe nicht ein werck ist, da mit einer dem andern tod odder lebendig gnad erlange, Das auch das Sacrament des altars sey ein Sacrament des waren leibs und bluts jhesu Christi und die geistlichen niessung des selbigen leibs und bluts einem yden Chrusten fuernemelich von noeten, Des gleichen der brauch des Sacraments wie die wort von Gott dem almechtigen gegeben und geordenet sein, da mit die schwachen gewissen zum glauben zubewegen durch den Heiligen geist, Und wie wol aber wir uns, ob der ware leib und blut Christi leiblich ym brod und wein sey, dieser zeit nicht vergleicht haben, So sol doch ein teyl gegen dem andern christliche liebe, so fern ydes gewissen ymmer leiden kan, erzeigen, und beyde teyl Gott den almechtigen vleissig bitten, das er uns durch seinen geist den rechten verstand bestetigen woelle, Amen 4 Quelle Confessio Augustana aus: Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, Göttingen 121998, S. 61: Art. 7: Von der Kirche Es wird auch gelehret, dass alle Zeit musse ein heilige christliche Kirche sein und bleiben, welche ist die Versammlung aller Glaubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakrament lauts des Evangelii gereicht werden. Dann dies ist gnug zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirchen, dass da einträchtiglich nach reinem Verstand des Evangelium gepredigt und die Sakrament dem gottlichen Wort gemäß gereicht werden. Und ist nicht not zur wahren Einigkeit der christlichen Kirche, dass allenthalben gleichformige Ceremonien, von den menschen eingesetzt, gehalten werden, wie Paulus spricht zun Ephesern am 4.: ,Ein Leib, ein Geist, wie ihr berufen seid zu einerlei Hoffnung euers Berufs, ein Herr, ein Glaub, ein Tauf.’ Quelle Abschied des Bundestages von Schmalkalden vom 6. März 1537 aus: Hans Volz (Hg.), Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte von Martin Luthers Schmalkaldischen Artikeln (1536–1574), Berlin 1957, S. 139 Dieweil wir vnsere treffliche gelerten der heiligen Biblischen geschriefft alhie zesamen gesetzt, die sich von allen Artickeln vnser Confession Cristlichen vnderredt, so seind sie durch gnedige verleihung gottes einhelliglichen mit ainander vbereinkommen, in allen puncten vnd Artickeln, inmaßen vnser confession vnd Apologia, die wir vff dem Reichstage zu Augsburgk haben vbergeben, einhelt, Allein das sie einen Artickel, belangend des Bapsts zu Rom primat, etwas weither vnd besser gestellt, wie derselbige inhelt. Quelle Articles concernants l’organisation de l’église et du culte à Genève aus: Calvin-Studienausgabe, hg. v. Eberhard Busch u.a. Bd. 1/1: Reformatorische Anfänge (1533–1541), Neukirchen-Vluyn 1994, S. 122–127 Zudem ist es sicher, dass es keine größere Scheidung gibt als die im Glauben. Wenn daher nur wegen ihrer Fehler diejenigen aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden müssen, welche mit uns im Glauben übereinstimmen, so dürfen erst recht nicht solche in der Kirche geduldet werden, die uns im Glauben völlig entgegengesetzt sind. Um dem Abhilfe zu schaffen, haben wir uns entschlossen, euch zu bitten, dass alle Einwohner eurer Stadt ein Bekenntnis ablegen und über ihren Glauben Rechenschaft geben sollen. Dann wird man wissen, wer dem Evangelium zustimmen und wer lieber zum Reich des Papstes als zum Reich Jesu Christi gehören will. Es wäre daher ein Werk christlicher Obrigkeit, wenn ihr Ratsherren, jeder Einzelne, in eurem Rat ein Bekenntnis ablegen würdet, sodass man erkennen könnte, dass das, was ihr glaubt, wirklich dasjenige ist, was alle Gläubigen in einer Kirche vereinigt. Denn durch euer Beispiel würdet ihr zeigen, was jeder im Anschluss an euch tun soll. Danach müsstet ihr jemanden aus eurem Kreis bestimmen, der, zusammen mit einem Pfarrer, von jedem dasselbe zu tun fordert. (…) Und nun, sehr geehrte Herren, bitten wir euch inständig und einmütig im Namen Gottes: wenn ihr seht, dass diese Weisungen und Ermahnungen wirklich dem Wort Gottes entspringen, so sollt ihr sie nicht als die unsrigen, sondern als Weisungen dessen 5 annehmen, von dem sie stammen. Zugleich bitten wir euch zu erwägen, von welcher Wichtigkeit und Bedeutung sie sind, um der Ehre Gottes die ihr angemessene Stellung zu geben und die Kirche unversehrt zu erhalten. Quelle Act of Supremacy, 3. November 1534 aus: KThGQ III, S. 272 Obgleich seine Majestät der König nach Recht und Gesetz das Oberhaupt der Kirche von England ist und sein soll und von der Geistlichkeit des Reiches in ihren Kirchenversammlungen als solches anerkannt worden ist, wird trotzdem zur Bestätigung und Bekräftigung dessen, zur Stärkung des christlichen Glaubens im Königreich England und zur Beseitigung und Ausrottung aller Irrtümer, Irrlehren und anderen Schändlichkeiten und Missbräuchen, die bislang hier üblich waren, kraft der Gewalt dieses Parlamentes verfügt, dass unser höchster Herr und König, seine Erben und Nachfolger, die Könige dieses Reiches, als das alleinige Oberhaupt der Kirche von England, genannt Anglicana Ecclesia, betrachtet, gelten und angesehen werden. Zusammen mit der Krone des Reiches sollen sie den Titel und darüber hinaus alle Ehren, Würden, Vorrechte, Sonderrechte, Vollmachten, Freiheiten und Vorteile besitzen und genießen, die zur genannten Würde eines Oberhauptes dieser Kirche gehören … Unser genannter höchster Herr, seine Erben und Nachfolger, die Könige dieses Reiches, sollen die Macht haben, von Zeit zu Zeit alle derartigen Irrtümer, Irrlehren, Missbräuche, Übeltaten, Missachtungen und Schändlichkeiten, gleich welcher Art, zu untersuchen, einzuschränken, abzustellen, zu verbessern, zu ordnen, zu berichtigen, zu unterdrücken und abzuändern, wenn sie von einer geistlichen Obrigkeit oder Gerichtsbarkeit verbessert, eingeschränkt, geordnet, abgestellt, berichtigt, unterdrückt oder abgeändert werden können oder sollen – zum Wohlgefallen Gottes des Allmächtigen, zur Stärkung des christlichen Glaubens und zur Erhaltung von Frieden, Einigkeit und Ruhe in diesem Reich, ungeachtet aller entgegengesetzten Gewohnheiten und aller ausländischen Gesetze und Obrigkeiten. Quelle Schuldbekenntnis Hadrians VI. aus: KThGQ III, S. 246 Wir wissen, dass es an diesem Heiligen Stuhl schon seit einigen Jahren viele gräuliche Missbräuche in geistlichen Dingen und Vergehen gegen die göttlichen Gebote gegeben hat, ja, dass eigentlich alles pervertiert worden ist. So ist es kein Wunder, wenn sich die Krankheit vom Haupt auf die Glieder, d.h. von den Päpsten auf die unteren Kirchenführer ausgebreitet hat. Wir alle, d.h. wir Prälaten und Kleriker, sind abgewichen; ein jeder sah auf seinen Weg, und da ist schon lange keiner mehr, der Gutes tut, auch nicht einer. Deshalb müssen wir alle Gott die Ehre geben und uns vor ihm demütigen; ein jeder von uns muss erkennen, wo er gefallen ist, und sich selbst richten, bevor er von Gott mit der Rute seines Zorns gerichtet wird. Soweit wir selbst betroffen sind, darfst Du versprechen, dass wir jede Anstrengung unternehmen werden, dass als erstes diese Kurie, von der wohl das ganze Übel ausgegangen ist, reformiert wird, so dass sie in der gleichen Weise, wie sie zum Verderben aller Untergebenen Anlass gegeben hat, nun auch ihre Genesung und Reform in allen Dingen bewirkt. Dazu fühlen wir uns umso mehr verpflichtet, als wir sehen, dass die ganze Welt eine solche Reform sehnlichst begehrt. 6 Quelle Die Konstitutionen des Jesuitenordens aus: KThGQ III, S. 272 Den Gehorsam sollen alle mit äußerster Gewissenhaftigkeit beachten und bestrebt sein, sich darin auszuzeichnen, und zwar nicht nur dort, wo es verbindlich gefordert wird, sondern auch dort, wo in der Regel nichts ausdrücklich festgeschrieben ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Wille des Oberen nicht in einem ausdrücklichen Befehl, sondern nur in einem Wink zum Ausdruck kommt. Gott, unser Schöpfer und Herr, muss uns dabei vor Augen stehen; seinetwegen leisten wir ja einem Menschen Gehorsam. Wir müssen aber Sorge tragen, dass der Geist der Liebe und nicht unsichere Furcht Triebkraft unseres Handelns ist. Bei der bedingungslosen Einhaltung aller Regeln und der Erfüllung des besonderen Zwecks unseres Vorhabens haben wir uns alle mit festem Herzen darum zu bemühen, nichts von jener Vollkommenheit vorübergehen zu lassen, die wir mit der Gnade Gottes erreichen können. Mit äußerster Anstrengung müssen wir alle Nerven und Kräfte anspannen, um diese Tugend des Gehorsams in erster Linie dem Papst, sodann auch den Oberen der Gesellschaft gegenüber zu erweisen. Wir müssen jederzeit bereit sein, in allen Dingen, auf die sich der Gehorsam – ohne die Liebe zu verletzen – erstrecken kann, des Papstes Stimme zu folgen, als wenn es die unseres Herrn Christus wäre (denn im Blick auf ihn und aus Verehrung und Liebe zu ihm leisten wir ja den Gehorsam); gegebenenfalls müssen wir alles stehen und liegen lassen, selbst wenn es sich nur um einen noch nicht zu Ende geschriebenen Buchstaben handelt. Auf dieses Ziel nun müssen wir alle Kräfte und unsere ungeteilte Aufmerksamkeit im Herrn richten, damit der heilige Gehorsam sowohl in unserem Handeln als auch in unserem Wollen und Denken immer in jeder Hinsicht vollkommen ist. Wir müssen jeden Auftrag mit großer Schnelligkeit, geistlicher Freude und Standhaftigkeit ausführen. Alles müssen wir als gut und richtig ansehen, jede entgegenstehende Meinung und unser eigenes Urteil gewissermaßen in blindem Gehorsam verleugnen, und zwar ausnahmslos allen Anordnungen des Oberen gegenüber, von denen (wie bereits ausgeführt) nicht festgestellt werden kann, dass sie mit einer Sünde in Zusammenhang stehen. Jeder, der unter dem Ordensgehorsam lebt, muss darin einwilligen, dass seine Oberen nach Gottes Vorsehung so mit ihm umgehen können, wie wenn er ein lebloser Körper (im Lateinischen: cadaver) wäre, d.h. dass er sich überall hinschicken und auf jede Weise behandeln lässt. Er gleicht dem Stock eines alten Menschen, der ihm in seinen Händen immer dient, ganz gleich, wo und wozu er ihn gebrauchen will. In diesem Gehorsam muss jedes Ordensmitglied mit heiterem Herzen ausführen, wozu ihn der Obere in seiner Sorge für den ganzen Orden verwenden will. Er darf aber dann sicher sein, dass er auf diese Weise eher dem Willen Gottes nachkommt, als wenn er seinem eigenen Willen und abweichenden Urteil folgt. Quelle Bericht eines italienischen Teilnehmers über die Verhandlungen zum Ablass in Trient (Tagebuch Gabriel Paleottis [1522–1597]) aus: KThGQ III, S. 260 Da sich der letzte der Reformvorschläge auf die sogenannten Almosensammler bezog, fingen viele an, diese heftig anzugreifen. Sie hätten nicht nur damals als erste zu Luthers Seuche Anlass gegeben, sondern auch heute stünden solche Leute wegen ihrer Betrügereien bei allen in schlechtem Ruf; deshalb müsse man ihr Geschäft und ihren Namen aus der Christenheit völlig verbannen. Dabei wurden allerdings 7 auch Stimmen laut, die darauf hinwiesen, dass die Tätigkeit der Almosensammler in der Kirche schon sehr alt sei und dass sie bereits auf dem Laterankonzil sowie auf den Konzilien von Lyon und Vienne genehmigt worden sei, obwohl Missbräuche, die sich bei der Ausübung eingeschlichen hatten, allerdings verschiedentlich verurteilt worden seien. Deshalb könne man viele Hospitäler und andere fromme Stätten mit den von ihnen gesammelten Almosen unterhalten. Außerdem könne der Heilige Vater dem christlichen Volk durch die Almosensammler Ablass und geistliche Gaben zuteil werden lassen und so dem Gewissen vieler Leute helfen, besonderes wenn sie wegen der Entfernung nicht leicht selbst zum Heiligen Vater gehen können. Deshalb dürfe man diese Schätze der Kirche jetzt nicht unterdrücken, sondern müsse vielmehr die Sammler zurechtweisen, wenn es bei ihrer Tätigkeit zu Betrügereien komme, und müsse ihnen für die zukünftige Ausübung dieser Tätigkeit feste Richtlinien geben, damit es allen klar werde, dass dieses Amt nicht für den Gelderwerb, sondern für die Frömmigkeit gestiftet sei. Diese Gründe zählten bei einigen. Da aber die anderen weit zahlreicher waren und da schließlich – wie wir unten berichten wollen – durch eine zuverlässige Nachricht bekannt wurde, dass diese Meinung mit der Zustimmung des Heiligen Vaters rechnen könne, fasste das Konzil mit großer Einmütigkeit den Beschluss, die Almosensammler abzuschaffen. Quelle Das Augsburger Interim aus: Das Augsburger Interim von 1548. Deutsch und lateinisch, hg. v. Joachim Mehlhausen, Neukirchen-Vluyn Ž2 1996, S. 134–138 (26) Von den ceremonien und gebrauch der sacramenten Die alten ceremonien, so bei dem sacrament der tauff gebraucht werden, sollen alle bleiben. Nemlich: Exorcismus, das widersagen, bekanthnus des glaubens, das crisma, das öll und anders; dann sie wol dienen, die crafft dieses sacraments antzuzaigen und zu bedeutten. Item in den alten ceremonien, so die allgemein kirch bei der messe gebraucht, soll man nit endern, dann sie seindt alle zu dem, das man in der meß handlet, ganntz bequem. (…) Der canon, daran man nichts endern, soll auch seine clare kurtze außlegung haben, das darauß die priester erstlich den gebrauch ihres ambts dester besser versteen, und was sie versteen, dem volck fürsagen könnden. Die cermonien der andern sacramenten sollen gebraucht werden vermög der alten agenden. Doch wo ichts in diesebligen, das zu aberglauben ursach geben mocht, eingeschlichen were, das soll nach zeitlichem rath gebessert werden. Die altaria, priesterclaider, die gefeß der kirchen, fanen, deßgleichen creutz, kertzen, bilder und gemelder soll man in der kirchen halten, doch also, das sie allein erinnerung sein und an diese ding kein göttlich ehr gewendt werde. So soll auch zu den bildern und der heiligen gemelde kein aberglaubischer zulauff bescheen. (…) Man soll auch die fesst, so von der kirchen angenomen, behalten, und wo nit alle, doch die fürnembsten, nemlich: die Sonntag, den Geburttag des herren, die Beschneidung des herren, der Heiligen drei könig tag, den Palmtag, die Ostern mit zway volgenden tagenden, die Auffart des herren, die Pfingsten mit zwien volgenden tagen, das fesst Trinitatis, das fesst des Fronleichnams Christi; die feiertag der heilligen jungfrawen Mariae, die tag der heylligen apostel: Sanct Johannis Baptista, Sannct Maria Magdalena, Sannct Steffans, Sannct Laurentzen, Sannct Martin, Sannct Michael, und Allerheiligen. 8 Quelle Augsburger Religionsfrieden aus: Der Augsburger Religionsfriede vom 25. September 1555, hg. v. Karl Brandi, Göttingen Ž2 1927, S. 35–39 Wir (…) Setzen demnach, ordnen, wöllen und gebieten, das hinfüro niemands, was Würden, Stands oder Wesen der sei, umb keinerlei Ursachen willen, wie die Namen haben möchten, auch in was gesuchtem Schein das geschehe, den anderen beveden, bekrigen, berauben, fahen, überziehen, belegern, auch darzu für sich selbs oder jemants andern von seinetwegen nit dienen (…), sonder ein jeder den andern mit rechter Freundschaft und Christlicher Lieb meinen (…), auch ein Stant den andern, bei diesen nachfolgenden Religions- auch gemeiner Constitution des ufgerichten Landfriedens alles Inhalts bleiben lassen sollen. Und damit sölcher Fried auch der spaltigen Religion halben (…) desto bestendiger (…) angestelt, aufgericht und erhalten werden möchte, so sollen die Kei. Mai., wir, auch Churfürsten, Fürsten und Stende des heil. Reichs keinen Stand des Reichs von wegen der Augspurgischen Confession und derselbigen Lehr, Religion und Glaubens halb mit der Tat gewaltiger Weiß uberziehen, beschedigen, vergewaltigen oder in andere Wege wider sein Conscienz, Gewissen und Willen von dieser Augspurgischen Confessions Religion, Glauben, Kirchengebreuchen, Ordnungen und Ceremonien, so sie aufgericht oder nochmals aufrichten möchten in iren Fürstentumben, Landen und Herschaften, tringen (…), sonder bei solcher Religion (…), auch iren Haabgütern (…) rüglich und friedlich bleiben lassen (…) Dargegen sollen die Stende, so der Augspürgischen Confession verwandt, die Röm. Kei. Maiestat, uns und Churfürsten, fürsten und andere des heil. Reichs Stende der alten Religion anhengig, Geistlich und Weltlich, (…) gleicher gestalt bei ihrer Religion (…), auch ihren Haabgüttern unbeschwerdt pleiben und sie derselbigen friedlich und rüglich gebrauchen, geniesen, unweigerlich folgen lassen. Doch sollen allen andere, so obgemelten bede Religionen nit anhängig, in diesem Frieden nit gemeint, sondern genzlich ausgeschlossen sein. 9