Konzeption zur Offenlegung nach § 26a KWG

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OFFENLEGUNGSBERICHT
nach § 26a KWG (i.V.m. §§ 319 ff. SolvV)
per 31. Dezember 2011
vr bank Südthüringen eG
Suhl
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung Risikomanagement ........................................................... 3
Eigenmittel .............................................................................................. 4
Adressenausfallrisiko .............................................................................. 6
Marktrisiko............................................................................................... 8
Operationelles Risiko .............................................................................. 8
Beteiligungen im Anlagebuch .................................................................. 8
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch........................................................ 8
Verbriefungen ....................................................................................... 10
Kreditrisikominderungstechniken .......................................................... 10
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV
Beschreibung Risikomanagement
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu
den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere
ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
 Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der
Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
 Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in
angemessenem Verhältnis stehen.
 Weitgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
 Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
 Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.
 Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.
 Die Liquidität des Unternehmens muss stets gegeben sein.
3
Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank.
Die Risikotragfähigkeit, die periodisch und barwertig berechnet wird, ist gegeben, wenn die
wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das GesamtbankRisikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir periodisch auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Barwertig wird neben dem
Adressenausfall- und das Markpreislimit zusätzlich ein Limit für operationelle Risiken verteilt.
Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig
identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst.
Das Liquiditätsrisiko besteht in zweifacher Hinsicht. Zum einen als allgemeines Finanzierungsrisiko und zum anderen als unzureichende Marktliquidität von Finanzinstrumenten. Unter dem
allgemeinen Finanzierungsrisiko versteht man das Risiko, dass die Bank auf Grund fehlender
liquider Mittel ihren Zahlungsverpflichtungen nicht betrags- oder fristgerecht nachkommen
kann. Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um ein Bonitätsrisiko. Aufgrund der Einbindung in
den genossenschaftlichen Finanz- und Liquiditätsverbund, in dem insbesondere die genossenschaftliche Zentralbank jederzeit als Kontraktpartner für alle Liquiditätsfragen sowie das Handelsgeschäft zur Verfügung steht, ist eine ausreichende Diversifikation vor allem im Hinblick
auf die Vermögens- und Kapitalstruktur gewährleistet.
Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
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Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand,
welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere
Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in
ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden
Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
6
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe
erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form
einer ad hoc-Berichterstattung.
Eigenmittel
7
Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 100,00 EUR, die Pflichteinzahlung darauf
beläuft sich auf 100,00 EUR. Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 150,00 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist nicht begrenzt.
8
Die von uns begebenen längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5a
KWG erfüllen die dort genannten Bedingungen. Der Zinssatz beträgt 5,82 %. Die Restlaufzeit
beträgt 0,3 Jahre.
9
Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im
Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen
Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des
Risikomanagements enthalten.
10 Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am
31.12.2011 wie folgt zusammen:
Risikopositionen
Kernkapital
davon eingezahltes Kapital
davon offene Rücklagen
davon Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB
./. gekündigte Geschäftsguthaben und Geschäftsguthaben ausscheidender Mitglieder
./.
immaterielle Vermögensgegenstände
+ Ergänzungskapital
./. Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG
= Modifiziertes verfügbares Eigenkapital
TEUR
17.577
5.995
10.685
1.000
79
24
7.898
203
25.272
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11 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Kreditrisiko
Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften
Institute
Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Investmentanteile
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Überfällige Positionen
Verbriefungen
Eigenkapitalanforderung
TEUR
1
2.048
193
4.270
5.541
480
345
83
801
222
18
Marktrisiken
Marktrisiken gemäß Standardansatz
0
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz
Eigenkapitalanforderung insgesamt
1.856
15.858
12 Unsere Gesamtkennziffer betrug 12,75 %, unsere Kernkapitalquote 8,82 %.
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Adressenausfallrisiko
13 Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann.
Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen
nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht.
Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteilungen) nach Maßgabe
des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden:
Forderungsarten (TEUR)
Gesamtbetrag ohne
Kreditrisikominderungstechniken
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Wertpapiere
Derivative
Instrumente
270.750
162.738
25
Verteilung nach bedeutenden Regionen
Deutschland
EU
Nicht-EU
264.943
43.588
25
5.519
88.801
-
288
30.349
-
Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen
Institute
49.006
146.368
25
Privatkunden
(= Nicht-Selbstständige)
95.711
-
-
126.033
24.498
12.642
17.979
16.370
-
Firmenkunden
- davon Verarbeitendes Gewerbe
- davon Baugewerbe
- davon Handel, Instandhaltung
und Reparatur von KFZ und Gebrauchsgütern
- davon Dienstleistungen
- davon Öffentliche Haushalte
45.980
13.863
Verteilung nach Restlaufzeiten
< 1 Jahr
36.902
36.650
-
1 bis 5 Jahre
78.861
117.159
10
> 5 Jahre
154.987
8.929
15
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % je Forderungsart.
14 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen gebildet.
Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich
anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen
bzw. Einzelrückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers
erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
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Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV
Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen:
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden Bestand
Krediten
EWB
Hauptbranchen
Bestand
PWB
Bestand
Rückstellungen
Nettozuführg./
Auflösung von
EWB/Rückstellungen
Privatkunden
2.978
1.650
-
-249
Firmen-kunden
5.666
2.191
7
-409
- davon Verarbeitendes Gewerbe
1.403
793
7
-200
1.132
260
-
-41
221
43
-
-14
2.832
1.074
-
15
- davon Baugewerbe
- davon Handel, Instandhaltung
und Reparatur von
KFZ und Gebrauchsgütern
- davon Dienstleistungen
Summe
DirektEingänge auf
abschrei- abgeschriebene
bungen
Forderungen
415
28
110
Entwicklung der Risikovorsorge:
Verbrauch
wechselkursbedingte
und sonstige
Veränderungen
Endbestand
der Periode
670
256
-
3.841
-1
-
-
7
-
-
-
415
Anfangsbestand
der Periode
Fortschreibung
in der Periode
Auflösung
4.295
472
8
-
411
4
EWB
Rückstellungen
PWB
15 KSA-Forderungsklassen
Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten wurden gegenüber der
Bankenaufsicht Länderklassifizierung der OECD nominiert. Für die Forderungskategorie Unternehmen und Verbriefungen wurden die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und
Fitch nominiert.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge
Risikogewicht
in %
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
85.192
91.814
(Standardansatz; in TEUR)
10
18.511
18.511
20
123.225
132.970
35
17.843
17.843
50
17.918
15.040
70
0
49
75
126.927
122.230
100
73.746
64.904
150
1.516
1.516
Sonstiges
5.843
5.843
Abzug von den
Eigenmitteln
203
203
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16 Derivative Adressenausfallrisikopositionen
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen
Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir bei diesen Geschäften auf ein kontrahentenbezogenes Limitsystem sowie auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten
i.H.v. insgesamt 25 TEUR verbunden. Aufgrund § 10c Abs. 2 KWG unterbleiben die sonstigen nach § 326 SolvV vorgesehenen Angaben.
Marktrisiko
17 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
Operationelles Risiko
18 Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt.
Beteiligungen im Anlagebuch
19 Das Unternehmen hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die
dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
Börsenwert
TEUR
-
-
-
Nicht börsengehandelte
Positionen
377
560
Andere
Beteiligungspositionen
867
1.101
Börsengehandelte
Positionen
-
Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden
latenten Neubewertungsgewinne betragen 417 TEUR. Die latente Neubewertungsreserven
i.S.v. § 10 Abs. 2b S. 1 Nr. 6 und Nr. 7 KWG werden nach Feststellung des Jahresabschlusses 2011 nicht dem haftenden Eigenkapital zugerechnet.
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
20 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert
aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem
Anstieg und einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem
dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
21 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig gemessen und gesteuert. Dabei
legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
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


Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen.
Zinstragende Positionen in Fonds werden in die von der Bankenaufsicht vorgegebenen
Zinsschocks über BaFin-Stresstest-Kennzahlen der Union-Investment mit einbezogen.
Bei der Ermittlung der Value at Risk-Kennziffer werden die Fonds mit ihren von der Union-Investment gelieferten Risikokennziffern berücksichtigt.
Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden.
Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung der Einlagen.
Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. ./. 200 Basispunkten verwendet. Zusätzlich
messen wir das Zinsänderungsrisiko nach der Barwertmethode anhand der so genannten
Value at Risk-Kennziffer, die auf der Basis der historischen Zinsentwicklung in den vergangenen 2.500 Tagen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % den möglichen Barwertverlust innerhalb eines Zeitraums von 63 Tagen angibt (historische Simulation). Die Bank verfolgt eine
benchmarkorientierte semiaktive Zinsbuchsteuerung. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Fremdwährungspositionen liegen nicht vor.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
Zinsanstieg um 200 Basispunkte
Zinssenkung um 200 Basispunkte
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
3.799
-
-
3.324
22 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause auch mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz
gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:



Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen
der Risikobetrachtung fortgeschrieben.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:

Szenario 1: Zinsprognose der Bank für das laufende Geschäftsjahr,

Szenario 2: Zinsanstieg auf Basis der Zinsveränderungen der letzten 1.250 Tagen bei einer Haltedauer von 250 Tagen und 99 % Konfidenzniveau,

Szenario 3: Zinsrückgang auf Basis der Zinsveränderungen der letzten 1.250 Tagen bei
einer Haltedauer von 250 Tagen und 99 % Konfidenzniveau,

Szenario 4: inverse Drehung der Zinsstruktur mit Drehpunkt 5-Jahreszins auf Basis der
Zinsveränderungen der letzten 1.250 Tagen bei einer Haltedauer von 250 Tagen und
99 % Konfidenzniveau,
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Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV

Szenario 5: Drehung der Zinsstruktur mit Drehpunkt 5-Jahreszins mit sinkenden Geldmarktsätzen und steigenden Langfristzinssätzen auf Basis der Zinsveränderungen der
letzten 1.250 Tagen bei einer Haltedauer von 250 Tagen und 99 % Konfidenzniveau;

Szenario 6: Zinsanstieg auf Basis der Zinsveränderungen der letzten 1.250 Tagen bei einer Haltedauer von 250 Tagen und 99,99 % Konfidenzniveau.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge TEUR
Erhöhung der
Erträge TEUR
Szenario 1
0
-
Szenario 2
229
-
Szenario 3
-
150
Szenario 4
208
-
Szenario 5
-
167
Szenario 6
406
-
23 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine
barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Verbriefungen
24 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der
Verbriefungsregelungen gemäß §§ 225 bis 268 SolvV fallen. Tranched-cover-Konstruktionen,
die gemäß § 154 Abs. 2 SolvV wie eine Verbriefungsposition zu behandeln sind, liegen bei uns
nicht vor. Die Verbriefungspositionen werden ausschließlich dem KSA zugeordnet und gemäß
der Regelungen des § 240 SolvV risikogewichtet. Die Laufzeit der Verbriefungstransaktionen
beträgt 7 Jahre.
25 Wir haben im Rahmen des Verbriefungsprozesses die Funktion eines Investors übernommen.
Hinsichtlich der verwendete Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften liegen keine Besonderheiten vor. Die im Rahmen der Funktion als Investor erworbenen Wertpapiere werden nach
dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und unter den Anleihen und Schuldverschreibungen (Aktiva 5) ausgewiesen. Als Investor von ABS bzw. Kreditderivaten verfolgen wir u.a. folgende Ziele:

Gezielte Hereinnahme von Risiken aufgrund eines fehlenden anderweitigen Zugangs zu
entsprechenden Asset-Klassen,

gezielte Risikosteuerung bzw. -streuung mit Nutzung des Diversifikationseffektes und

Anlage von liquiden Mitteln zur Erzielung einer Überrendite.
Kreditrisikominderungstechniken
26 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen
Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit
der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
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27 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns für die Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Gewährleistungen
 Bürgschaften und Garantien
b) Finanzielle Sicherheiten
 Bareinlagen in unserem Haus
 Einlagenzertifikate unseres Hauses
 Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle
Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers erhält.
28 Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um
 öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen sowie örtliche Gebietskörperschaften) und
 inländische Kreditinstitute.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
29 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir
lediglich Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus dem Genossenschaftlichen
FinanzVerbund eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten
Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung
potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.
30 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
Gewährleistungen
finanzielle Sicherheiten
Zentralregierungen
0
0
Regionalregierungen und
örtliche Gebietskörperschaften
0
Sonstige öffentliche Stellen
0
0
0
0
0
Unternehmen
13.229
991
Mengengeschäft
3.527
1.169
27
0
Institute
Überfällige Positionen
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