OFFENLEGUNGSBERICHT nach § 26a KWG (i.V.m. §§ 319 ff. SolvV) per 31. Dezember 2011 vr bank Südthüringen eG Suhl Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement ........................................................... 3 Eigenmittel .............................................................................................. 4 Adressenausfallrisiko .............................................................................. 6 Marktrisiko............................................................................................... 8 Operationelles Risiko .............................................................................. 8 Beteiligungen im Anlagebuch .................................................................. 8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch........................................................ 8 Verbriefungen ....................................................................................... 10 Kreditrisikominderungstechniken .......................................................... 10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Beschreibung Risikomanagement 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. Die Liquidität des Unternehmens muss stets gegeben sein. 3 Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch und barwertig berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das GesamtbankRisikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir periodisch auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Barwertig wird neben dem Adressenausfall- und das Markpreislimit zusätzlich ein Limit für operationelle Risiken verteilt. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko besteht in zweifacher Hinsicht. Zum einen als allgemeines Finanzierungsrisiko und zum anderen als unzureichende Marktliquidität von Finanzinstrumenten. Unter dem allgemeinen Finanzierungsrisiko versteht man das Risiko, dass die Bank auf Grund fehlender liquider Mittel ihren Zahlungsverpflichtungen nicht betrags- oder fristgerecht nachkommen kann. Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um ein Bonitätsrisiko. Aufgrund der Einbindung in den genossenschaftlichen Finanz- und Liquiditätsverbund, in dem insbesondere die genossenschaftliche Zentralbank jederzeit als Kontraktpartner für alle Liquiditätsfragen sowie das Handelsgeschäft zur Verfügung steht, ist eine ausreichende Diversifikation vor allem im Hinblick auf die Vermögens- und Kapitalstruktur gewährleistet. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Seite 3/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 6 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Eigenmittel 7 Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 100,00 EUR, die Pflichteinzahlung darauf beläuft sich auf 100,00 EUR. Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 150,00 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist nicht begrenzt. 8 Die von uns begebenen längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5a KWG erfüllen die dort genannten Bedingungen. Der Zinssatz beträgt 5,82 %. Die Restlaufzeit beträgt 0,3 Jahre. 9 Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten. 10 Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am 31.12.2011 wie folgt zusammen: Risikopositionen Kernkapital davon eingezahltes Kapital davon offene Rücklagen davon Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB ./. gekündigte Geschäftsguthaben und Geschäftsguthaben ausscheidender Mitglieder ./. immaterielle Vermögensgegenstände + Ergänzungskapital ./. Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG = Modifiziertes verfügbares Eigenkapital TEUR 17.577 5.995 10.685 1.000 79 24 7.898 203 25.272 Seite 4/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV 11 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Kreditrisiko Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Institute Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Investmentanteile Beteiligungen Sonstige Positionen Überfällige Positionen Verbriefungen Eigenkapitalanforderung TEUR 1 2.048 193 4.270 5.541 480 345 83 801 222 18 Marktrisiken Marktrisiken gemäß Standardansatz 0 Operationelle Risiken Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz Eigenkapitalanforderung insgesamt 1.856 15.858 12 Unsere Gesamtkennziffer betrug 12,75 %, unsere Kernkapitalquote 8,82 %. Seite 5/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Adressenausfallrisiko 13 Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht. Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteilungen) nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Gesamtbetrag ohne Kreditrisikominderungstechniken Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente 270.750 162.738 25 Verteilung nach bedeutenden Regionen Deutschland EU Nicht-EU 264.943 43.588 25 5.519 88.801 - 288 30.349 - Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen Institute 49.006 146.368 25 Privatkunden (= Nicht-Selbstständige) 95.711 - - 126.033 24.498 12.642 17.979 16.370 - Firmenkunden - davon Verarbeitendes Gewerbe - davon Baugewerbe - davon Handel, Instandhaltung und Reparatur von KFZ und Gebrauchsgütern - davon Dienstleistungen - davon Öffentliche Haushalte 45.980 13.863 Verteilung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 36.902 36.650 - 1 bis 5 Jahre 78.861 117.159 10 > 5 Jahre 154.987 8.929 15 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % je Forderungsart. 14 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Seite 6/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen: Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Bestand Krediten EWB Hauptbranchen Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rückstellungen Privatkunden 2.978 1.650 - -249 Firmen-kunden 5.666 2.191 7 -409 - davon Verarbeitendes Gewerbe 1.403 793 7 -200 1.132 260 - -41 221 43 - -14 2.832 1.074 - 15 - davon Baugewerbe - davon Handel, Instandhaltung und Reparatur von KFZ und Gebrauchsgütern - davon Dienstleistungen Summe DirektEingänge auf abschrei- abgeschriebene bungen Forderungen 415 28 110 Entwicklung der Risikovorsorge: Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode 670 256 - 3.841 -1 - - 7 - - - 415 Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung 4.295 472 8 - 411 4 EWB Rückstellungen PWB 15 KSA-Forderungsklassen Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten wurden gegenüber der Bankenaufsicht Länderklassifizierung der OECD nominiert. Für die Forderungskategorie Unternehmen und Verbriefungen wurden die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Risikogewicht in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 85.192 91.814 (Standardansatz; in TEUR) 10 18.511 18.511 20 123.225 132.970 35 17.843 17.843 50 17.918 15.040 70 0 49 75 126.927 122.230 100 73.746 64.904 150 1.516 1.516 Sonstiges 5.843 5.843 Abzug von den Eigenmitteln 203 203 Seite 7/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV 16 Derivative Adressenausfallrisikopositionen Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir bei diesen Geschäften auf ein kontrahentenbezogenes Limitsystem sowie auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 25 TEUR verbunden. Aufgrund § 10c Abs. 2 KWG unterbleiben die sonstigen nach § 326 SolvV vorgesehenen Angaben. Marktrisiko 17 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko 18 Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt. Beteiligungen im Anlagebuch 19 Das Unternehmen hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR - - - Nicht börsengehandelte Positionen 377 560 Andere Beteiligungspositionen 867 1.101 Börsengehandelte Positionen - Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 417 TEUR. Die latente Neubewertungsreserven i.S.v. § 10 Abs. 2b S. 1 Nr. 6 und Nr. 7 KWG werden nach Feststellung des Jahresabschlusses 2011 nicht dem haftenden Eigenkapital zugerechnet. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch 20 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg und einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 21 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Seite 8/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks über BaFin-Stresstest-Kennzahlen der Union-Investment mit einbezogen. Bei der Ermittlung der Value at Risk-Kennziffer werden die Fonds mit ihren von der Union-Investment gelieferten Risikokennziffern berücksichtigt. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung der Einlagen. Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. ./. 200 Basispunkten verwendet. Zusätzlich messen wir das Zinsänderungsrisiko nach der Barwertmethode anhand der so genannten Value at Risk-Kennziffer, die auf der Basis der historischen Zinsentwicklung in den vergangenen 2.500 Tagen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % den möglichen Barwertverlust innerhalb eines Zeitraums von 63 Tagen angibt (historische Simulation). Die Bank verfolgt eine benchmarkorientierte semiaktive Zinsbuchsteuerung. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Fremdwährungspositionen liegen nicht vor. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts TEUR Zinsanstieg um 200 Basispunkte Zinssenkung um 200 Basispunkte Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR 3.799 - - 3.324 22 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause auch mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Szenario 1: Zinsprognose der Bank für das laufende Geschäftsjahr, Szenario 2: Zinsanstieg auf Basis der Zinsveränderungen der letzten 1.250 Tagen bei einer Haltedauer von 250 Tagen und 99 % Konfidenzniveau, Szenario 3: Zinsrückgang auf Basis der Zinsveränderungen der letzten 1.250 Tagen bei einer Haltedauer von 250 Tagen und 99 % Konfidenzniveau, Szenario 4: inverse Drehung der Zinsstruktur mit Drehpunkt 5-Jahreszins auf Basis der Zinsveränderungen der letzten 1.250 Tagen bei einer Haltedauer von 250 Tagen und 99 % Konfidenzniveau, Seite 9/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Szenario 5: Drehung der Zinsstruktur mit Drehpunkt 5-Jahreszins mit sinkenden Geldmarktsätzen und steigenden Langfristzinssätzen auf Basis der Zinsveränderungen der letzten 1.250 Tagen bei einer Haltedauer von 250 Tagen und 99 % Konfidenzniveau; Szenario 6: Zinsanstieg auf Basis der Zinsveränderungen der letzten 1.250 Tagen bei einer Haltedauer von 250 Tagen und 99,99 % Konfidenzniveau. Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge TEUR Erhöhung der Erträge TEUR Szenario 1 0 - Szenario 2 229 - Szenario 3 - 150 Szenario 4 208 - Szenario 5 - 167 Szenario 6 406 - 23 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Verbriefungen 24 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß §§ 225 bis 268 SolvV fallen. Tranched-cover-Konstruktionen, die gemäß § 154 Abs. 2 SolvV wie eine Verbriefungsposition zu behandeln sind, liegen bei uns nicht vor. Die Verbriefungspositionen werden ausschließlich dem KSA zugeordnet und gemäß der Regelungen des § 240 SolvV risikogewichtet. Die Laufzeit der Verbriefungstransaktionen beträgt 7 Jahre. 25 Wir haben im Rahmen des Verbriefungsprozesses die Funktion eines Investors übernommen. Hinsichtlich der verwendete Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften liegen keine Besonderheiten vor. Die im Rahmen der Funktion als Investor erworbenen Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und unter den Anleihen und Schuldverschreibungen (Aktiva 5) ausgewiesen. Als Investor von ABS bzw. Kreditderivaten verfolgen wir u.a. folgende Ziele: Gezielte Hereinnahme von Risiken aufgrund eines fehlenden anderweitigen Zugangs zu entsprechenden Asset-Klassen, gezielte Risikosteuerung bzw. -streuung mit Nutzung des Diversifikationseffektes und Anlage von liquiden Mitteln zur Erzielung einer Überrendite. Kreditrisikominderungstechniken 26 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Seite 10/11 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV 27 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns für die Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Gewährleistungen Bürgschaften und Garantien b) Finanzielle Sicherheiten Bareinlagen in unserem Haus Einlagenzertifikate unseres Hauses Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers erhält. 28 Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen sowie örtliche Gebietskörperschaften) und inländische Kreditinstitute. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 29 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir lediglich Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus dem Genossenschaftlichen FinanzVerbund eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. 30 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Forderungsklassen Gewährleistungen finanzielle Sicherheiten Zentralregierungen 0 0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 Sonstige öffentliche Stellen 0 0 0 0 0 Unternehmen 13.229 991 Mengengeschäft 3.527 1.169 27 0 Institute Überfällige Positionen Seite 11/11