Konzernabschluss Anhang Grundlagen und Methoden Als Folge von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen regelmäßig Firmenwerte in der Bilanz des Konzerns. Bei der Erstkonsolidierung eines Erwerbs sind alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag anzusetzen. Eine der wesentlichsten Schätzungen bezieht sich dabei auf die Bestimmung der zum Erwerbsstichtag beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Grundstücke, Gebäude und Geschäftsausstattung werden in der Regel durch unabhängige Gutachter bewertet, während marktgängige Wertpapiere zum Börsenpreis angesetzt werden. Falls immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, kann in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswerts und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts auf das Gutachten eines unabhängigen externen Bewertungsgutachters zurückgegriffen werden, der den beizulegenden Zeitwert unter Verwendung einer angemessenen Bewertungsmethodik ermittelt, deren Basis üblicherweise die künftig erwarteten Cashflows sind. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die Entwicklung künftiger Cashflows auch wesentlich beeinflusst von den verwendeten Diskontierungszinssätzen. Der Werthaltigkeitstest für Firmenwerte basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Der Konzern führt diese Tests jährlich durch und zusätzlich bei Anlässen, bei denen ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass eine Wertminderung der Firmenwerte eingetreten ist. Dann ist der erzielbare Betrag der CGU zu ermitteln. Dieser entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Die Bestimmung des Nutzungswerts beinhaltet die Vornahme von Anpassungen und Schätzungen bezüglich der Prognose und Diskontierung der künftigen Cashflows. Obwohl das Management davon ausgeht, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen angemessen sind, könnten etwaige unvorhersehbare Veränderungen dieser Annahmen – z. B. Verringerung der EBIT-Marge, Anstieg der Kapitalkosten oder Rückgang der langfristigen Wachstumsrate – zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachteilig beeinflussen könnte. Unter Textziffer 53 werden die anhängigen Rechtsverfahren des Konzerns ausgewiesen. Der Ausgang dieser Fälle könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Informationen zu diesen Fällen und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte hinzugezogen. Im Rahmen der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Konzern oder die Angabe eines Rechtsstreits im Anhang bedeuten nicht automatisch, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko gebildet wurde. Deutsche Post DHL Geschäftsbericht 2010 157 Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte künftige wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Durch die Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen, die von den Annahmen abweichen, können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen, sodass aus gegenwärtiger Sicht keine wesentliche Anpassung der angesetzten Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr 2011 zu erwarten ist. 9 Konsolidierungsmethoden Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach einheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2010 erstellten und von unabhängigen Abschlussprüfern geprüften IFRS-Abschlüsse der Deutsche Post AG und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen. Für in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen wird die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Anschaffungsnebenkosten werden aufwandswirksam erfasst. Bedingte Kaufpreisbestandteile („Contingent Considerations“) werden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß IAS 31 auf quotaler Basis einbezogen. Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen der gemeinschaftlich geführten Unternehmen gehen entsprechend der Anteilsquote an diesen Unternehmen in den Konzernabschluss ein. Die quotale Kapitalkonsolidierung und die Behandlung von Firmenwerten erfolgen analog der Vorgehensweise bei der Einbeziehung von Tochterunternehmen. Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann (assoziierte Unternehmen), werden nach der EquityMethode in Form der Buchwertmethode bewertet. Vorhandene Firmenwerte werden unter den Beteiligungen an assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Die Umsätze, die sonstigen betrieblichen Erträge und die Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen, die nicht durch Veräußerung an Dritte realisiert sind, werden herausgerechnet.