Als PDF speichern - Deutsche Post DHL Group

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Latente Steuern
Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 für temporäre Bewertungsunterschiede zwischen der IFRS-Bilanz und den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften gebildet. Die aktiven latenten
Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich
aus der erwarteten künftigen Nutzung bestehender steuerlicher
Verlustvorträge ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist. Auf die temporären Differenzen zwischen Wertansätzen
in der IFRS- und der Steuerbilanz der Deutsche Post AG wurden
unter Beachtung des IAS 12.24 (b) bzw. IAS 12.15 (b) nur insoweit
aktive bzw. passive latente Steuern gebildet, wie die Differenzen
nach dem 1. Januar 1995 entstanden sind. Auf Wertdifferenzen,
die aus der Erstverbuchung in der steuerlichen Eröffnungsbilanz
der Deutsche Post AG zum 1. Januar 1995 resultieren, werden keine
latenten Steuern gebildet. Weitere Angaben zu den latenten Steuern
auf steuerliche Verlustvorträge finden sich unter Textziffer 19.
Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 auf Basis der
Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag gelten oder für den Zeitpunkt angekündigt sind, in dem
die latenten Steueransprüche und -schulden realisiert werden.
Der für deutsche Konzernunternehmen angewandte Steuersatz in
Höhe von 29,8 % setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie einem Gewerbesteuersatz, der
als Durchschnitt aus den unterschiedlichen Gewerbesteuersätzen
ermittelt wurde, zusammen. Die ausländischen Konzerngesellschaften verwenden bei der Berechnung der latenten Steuerposten
ihren individuellen Ertragsteuersatz. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften betragen bis zu 41 %.
Ertragsteuern
Die Bewertung der Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen erfolgt mit dem Betrag, in dessen Höhe eine Erstattung von
der bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche
Verpflichtungen dar, deren tatsächliche Existenz aber erst noch
durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können,
bestätigt werden muss. Zum anderen sind darunter bestehende
Verpflichtungen zu verstehen, die aber wahrscheinlich zu keinem
Vermögensabfluss führen oder deren Vermögensabfluss sich nicht
zuverlässig quantifizieren lässt. Die Eventualverbindlichkeiten sind
gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen, siehe Textziffer 51.
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Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden
Die Aufstellung eines im Einklang mit den IFRS stehenden
Konzernabschlusses erfordert Ermessensentscheidungen. Sämtliche Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und Erwartungen
hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen
Umständen vernünftig erscheinen. Dies gilt zum Beispiel für Vermögenswerte, die veräußert werden sollen. Hier ist zu bestimmen,
ob sie in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können
und ihre Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Ist das der Fall,
sind die Vermögenswerte und die zugehörigen Schulden als „Zur
Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ bzw. „Verbindlichkeiten
im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“ auszuweisen und zu bewerten.
Schätzungen und Beurteilungen des Managements
Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert,
dass Annahmen getroffen und Schätzungen gemacht werden, die
sich auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und
Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angaben der
Eventualverbindlichkeiten auswirken.
Diese Annahmen beziehen sich unter anderem auf die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Bei der Ermittlung
der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist
der Abzinsungsfaktor eine wichtige Schätzgröße. Eine Erhöhung
oder Verminderung des Abzinsungsfaktors um einen Prozentpunkt würde die Pensionsverpflichtung der Pläne im Inland um
rund 930 MIO € reduzieren bzw. erhöhen. Bei den Konzerngesellschaften in Großbritannien hätte eine solche Veränderung
des Abzinsungsfaktors eine Verminderung bzw. Erhöhung der
Pensionsverpflichtung um rund 490 MIO € zur Folge. Da versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nur dann erfasst
werden, wenn sie 10 % des höheren Betrags aus dem Verpflichtungsumfang und dem Zeitwert des Planvermögens übersteigen,
haben Änderungen des Abzinsungsfaktors bei den im Konzern
vorhandenen Versorgungssystemen in der Regel keine oder nur
geringe Auswirkungen auf den Aufwand bzw. den Buchwert der
Rückstellungen im nächsten Geschäftsjahr.
Der Konzern ist weltweit tätig und unterliegt den örtlichen
Steuergesetzen. Das Management hat zur Berechnung tatsächlicher
und latenter Steuern in den jeweiligen Ländern einen Beurteilungsspielraum. Obwohl das Management davon ausgeht, eine vernünftige Einschätzung steuerlicher Unwägbarkeiten getroffen zu haben,
kann nicht zugesichert werden, dass sich der tatsächliche Ausgang
solcher steuerlicher Unwägbarkeiten mit der ursprünglichen Einschätzung deckt. Eine Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse
von dieser Einschätzung könnte in der jeweiligen Periode, in der
die Angelegenheit endgültig entschieden wird, Auswirkungen auf
die Steuerverbindlichkeiten und die latenten Steuern haben. Die
angesetzten aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls
die Einschätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen oder
der durch Steuerstrategien zur Verfügung stehenden erzielbaren
Steuervorteile gesenkt werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den Umfang der Realisierbarkeit künftiger
Steuervorteile beschränken.
Deutsche Post DHL Geschäftsbericht 2010
Konzernabschluss
Anhang
Grundlagen und Methoden
Als Folge von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen
regelmäßig Firmenwerte in der Bilanz des Konzerns. Bei der
Erstkonsolidierung eines Erwerbs sind alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten
zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag anzusetzen.
Eine der wesentlichsten Schätzungen bezieht sich dabei auf die
Bestimmung der zum Erwerbsstichtag beizulegenden Zeitwerte
dieser Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Grundstücke,
Gebäude und Geschäftsausstattung werden in der Regel durch
unabhängige Gutachter bewertet, während marktgängige Wertpapiere zum Börsenpreis angesetzt werden. Falls immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, kann in Abhängigkeit von der
Art des immateriellen Vermögenswerts und der Komplexität der
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts auf das Gutachten eines
unabhängigen externen Bewertungsgutachters zurückgegriffen
werden, der den beizulegenden Zeitwert unter Verwendung einer
angemessenen Bewertungsmethodik ermittelt, deren Basis üblicherweise die künftig erwarteten Cashflows sind. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die Entwicklung künftiger
Cashflows auch wesentlich beeinflusst von den verwendeten Diskontierungszinssätzen.
Der Werthaltigkeitstest für Firmenwerte basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Der Konzern führt diese Tests jährlich
durch und zusätzlich bei Anlässen, bei denen ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass eine Wertminderung der Firmenwerte eingetreten
ist. Dann ist der erzielbare Betrag der CGU zu ermitteln. Dieser entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten und Nutzungswert. Die Bestimmung des Nutzungswerts beinhaltet die Vornahme von Anpassungen und Schätzungen bezüglich der Prognose und Diskontierung der künftigen
Cashflows. Obwohl das Management davon ausgeht, dass die zur
Berechnung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen angemessen sind, könnten etwaige unvorhersehbare Veränderungen
dieser Annahmen – z. B. Verringerung der EBIT-Marge, Anstieg der
Kapitalkosten oder Rückgang der langfristigen Wachstumsrate –
zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage nachteilig beeinflussen könnte.
Unter Textziffer 53 werden die anhängigen Rechtsverfahren
des Konzerns ausgewiesen. Der Ausgang dieser Fälle könnte einen
wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die
aktuellen Informationen zu diesen Fällen und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und
externe Rechtsanwälte hinzugezogen. Im Rahmen der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das
Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs
und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale
Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Konzern oder die
Angabe eines Rechtsstreits im Anhang bedeuten nicht automatisch,
dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko gebildet wurde.
Deutsche Post DHL Geschäftsbericht 2010
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Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den
Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem
das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte künftige wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der
Konzern tätig ist, berücksichtigt. Durch die Entwicklungen dieser
Rahmenbedingungen, die von den Annahmen abweichen, können
sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden
entsprechend angepasst.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses ist
nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen, sodass aus gegenwärtiger
Sicht keine wesentliche Anpassung der angesetzten Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr 2011 zu erwarten ist.
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Konsolidierungsmethoden
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach einheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2010 erstellten und von
unabhängigen Abschlussprüfern geprüften IFRS-Abschlüsse der
Deutsche Post AG und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen,
Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen.
Für in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen wird die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode
durchgeführt. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen
dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte,
der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt.
Anschaffungsnebenkosten werden aufwandswirksam erfasst.
Bedingte Kaufpreisbestandteile („Contingent Considerations“)
werden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt zum beizulegenden
Zeitwert erfasst.
Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß IAS 31 auf quotaler Basis einbezogen. Die Vermögenswerte und Schulden sowie
Erträge und Aufwendungen der gemeinschaftlich geführten Unternehmen gehen entsprechend der Anteilsquote an diesen Unternehmen in den Konzernabschluss ein. Die quotale Kapitalkonsolidierung und die Behandlung von Firmenwerten erfolgen analog der
Vorgehensweise bei der Einbeziehung von Tochterunternehmen.
Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt
werden kann (assoziierte Unternehmen), werden nach der EquityMethode in Form der Buchwertmethode bewertet. Vorhandene Firmenwerte werden unter den Beteiligungen an assoziierten
Unternehmen ausgewiesen.
Die Umsätze, die sonstigen betrieblichen Erträge und die
Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten bzw.
Rückstellungen zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen, die nicht durch Veräußerung an Dritte realisiert sind, werden herausgerechnet.
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