156 Latente Steuern Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 für temporäre Bewertungsunterschiede zwischen der IFRS-Bilanz und den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist. Auf die temporären Differenzen zwischen Wertansätzen in der IFRS- und der Steuerbilanz der Deutsche Post AG wurden unter Beachtung des IAS 12.24 (b) bzw. IAS 12.15 (b) nur insoweit aktive bzw. passive latente Steuern gebildet, wie die Differenzen nach dem 1. Januar 1995 entstanden sind. Auf Wertdifferenzen, die aus der Erstverbuchung in der steuerlichen Eröffnungsbilanz der Deutsche Post AG zum 1. Januar 1995 resultieren, werden keine latenten Steuern gebildet. Weitere Angaben zu den latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge finden sich unter Textziffer 19. Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag gelten oder für den Zeitpunkt angekündigt sind, in dem die latenten Steueransprüche und -schulden realisiert werden. Der für deutsche Konzernunternehmen angewandte Steuersatz in Höhe von 29,8 % setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie einem Gewerbesteuersatz, der als Durchschnitt aus den unterschiedlichen Gewerbesteuersätzen ermittelt wurde, zusammen. Die ausländischen Konzerngesellschaften verwenden bei der Berechnung der latenten Steuerposten ihren individuellen Ertragsteuersatz. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften betragen bis zu 41 %. Ertragsteuern Die Bewertung der Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen erfolgt mit dem Betrag, in dessen Höhe eine Erstattung von der bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche Verpflichtungen dar, deren tatsächliche Existenz aber erst noch durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss. Zum anderen sind darunter bestehende Verpflichtungen zu verstehen, die aber wahrscheinlich zu keinem Vermögensabfluss führen oder deren Vermögensabfluss sich nicht zuverlässig quantifizieren lässt. Die Eventualverbindlichkeiten sind gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen, siehe Textziffer 51. 8 Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden Die Aufstellung eines im Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlusses erfordert Ermessensentscheidungen. Sämtliche Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Dies gilt zum Beispiel für Vermögenswerte, die veräußert werden sollen. Hier ist zu bestimmen, ob sie in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und ihre Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Ist das der Fall, sind die Vermögenswerte und die zugehörigen Schulden als „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ bzw. „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“ auszuweisen und zu bewerten. Schätzungen und Beurteilungen des Managements Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen gemacht werden, die sich auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angaben der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Diese Annahmen beziehen sich unter anderem auf die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist der Abzinsungsfaktor eine wichtige Schätzgröße. Eine Erhöhung oder Verminderung des Abzinsungsfaktors um einen Prozentpunkt würde die Pensionsverpflichtung der Pläne im Inland um rund 930 MIO € reduzieren bzw. erhöhen. Bei den Konzerngesellschaften in Großbritannien hätte eine solche Veränderung des Abzinsungsfaktors eine Verminderung bzw. Erhöhung der Pensionsverpflichtung um rund 490 MIO € zur Folge. Da versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nur dann erfasst werden, wenn sie 10 % des höheren Betrags aus dem Verpflichtungsumfang und dem Zeitwert des Planvermögens übersteigen, haben Änderungen des Abzinsungsfaktors bei den im Konzern vorhandenen Versorgungssystemen in der Regel keine oder nur geringe Auswirkungen auf den Aufwand bzw. den Buchwert der Rückstellungen im nächsten Geschäftsjahr. Der Konzern ist weltweit tätig und unterliegt den örtlichen Steuergesetzen. Das Management hat zur Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern in den jeweiligen Ländern einen Beurteilungsspielraum. Obwohl das Management davon ausgeht, eine vernünftige Einschätzung steuerlicher Unwägbarkeiten getroffen zu haben, kann nicht zugesichert werden, dass sich der tatsächliche Ausgang solcher steuerlicher Unwägbarkeiten mit der ursprünglichen Einschätzung deckt. Eine Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von dieser Einschätzung könnte in der jeweiligen Periode, in der die Angelegenheit endgültig entschieden wird, Auswirkungen auf die Steuerverbindlichkeiten und die latenten Steuern haben. Die angesetzten aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Einschätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen oder der durch Steuerstrategien zur Verfügung stehenden erzielbaren Steuervorteile gesenkt werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den Umfang der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken. Deutsche Post DHL Geschäftsbericht 2010 Konzernabschluss Anhang Grundlagen und Methoden Als Folge von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen regelmäßig Firmenwerte in der Bilanz des Konzerns. Bei der Erstkonsolidierung eines Erwerbs sind alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag anzusetzen. Eine der wesentlichsten Schätzungen bezieht sich dabei auf die Bestimmung der zum Erwerbsstichtag beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Grundstücke, Gebäude und Geschäftsausstattung werden in der Regel durch unabhängige Gutachter bewertet, während marktgängige Wertpapiere zum Börsenpreis angesetzt werden. Falls immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, kann in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswerts und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts auf das Gutachten eines unabhängigen externen Bewertungsgutachters zurückgegriffen werden, der den beizulegenden Zeitwert unter Verwendung einer angemessenen Bewertungsmethodik ermittelt, deren Basis üblicherweise die künftig erwarteten Cashflows sind. Diese Bewertungen sind neben den Annahmen über die Entwicklung künftiger Cashflows auch wesentlich beeinflusst von den verwendeten Diskontierungszinssätzen. Der Werthaltigkeitstest für Firmenwerte basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Der Konzern führt diese Tests jährlich durch und zusätzlich bei Anlässen, bei denen ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass eine Wertminderung der Firmenwerte eingetreten ist. Dann ist der erzielbare Betrag der CGU zu ermitteln. Dieser entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Die Bestimmung des Nutzungswerts beinhaltet die Vornahme von Anpassungen und Schätzungen bezüglich der Prognose und Diskontierung der künftigen Cashflows. Obwohl das Management davon ausgeht, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen angemessen sind, könnten etwaige unvorhersehbare Veränderungen dieser Annahmen – z. B. Verringerung der EBIT-Marge, Anstieg der Kapitalkosten oder Rückgang der langfristigen Wachstumsrate – zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachteilig beeinflussen könnte. Unter Textziffer 53 werden die anhängigen Rechtsverfahren des Konzerns ausgewiesen. Der Ausgang dieser Fälle könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Informationen zu diesen Fällen und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte hinzugezogen. Im Rahmen der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Konzern oder die Angabe eines Rechtsstreits im Anhang bedeuten nicht automatisch, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko gebildet wurde. Deutsche Post DHL Geschäftsbericht 2010 157 Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte künftige wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Durch die Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen, die von den Annahmen abweichen, können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen, sodass aus gegenwärtiger Sicht keine wesentliche Anpassung der angesetzten Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr 2011 zu erwarten ist. 9 Konsolidierungsmethoden Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach einheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2010 erstellten und von unabhängigen Abschlussprüfern geprüften IFRS-Abschlüsse der Deutsche Post AG und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen. Für in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen wird die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Anschaffungsnebenkosten werden aufwandswirksam erfasst. Bedingte Kaufpreisbestandteile („Contingent Considerations“) werden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß IAS 31 auf quotaler Basis einbezogen. Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen der gemeinschaftlich geführten Unternehmen gehen entsprechend der Anteilsquote an diesen Unternehmen in den Konzernabschluss ein. Die quotale Kapitalkonsolidierung und die Behandlung von Firmenwerten erfolgen analog der Vorgehensweise bei der Einbeziehung von Tochterunternehmen. Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann (assoziierte Unternehmen), werden nach der EquityMethode in Form der Buchwertmethode bewertet. Vorhandene Firmenwerte werden unter den Beteiligungen an assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Die Umsätze, die sonstigen betrieblichen Erträge und die Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen, die nicht durch Veräußerung an Dritte realisiert sind, werden herausgerechnet.