Stadt Twistringen 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B Anlage: Landschaftsbild Inhalt 1 Einleitung ................................................................................................... 2 2 Allgemeiner Teil und Methodik ................................................................. 2 2.1 Methode zu Bewertung des Landschaftsbildes.............................................. 2 2.2 Abschätzung der Eingriffsfolgen .................................................................... 3 2.2.1 Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ................................................... 3 2.2.2 Methode zur Abschätzung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ... 4 3 Bestand und Bewertung ........................................................................... 5 4 Auswirkungen ............................................................................................ 6 Stadt Twistringen: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B Landschaftsbild und überschlägige Ermittlung des Kompensationserfordernisses 1 EINLEITUNG Mit der 8. Flächennutzungsplanänderung beabsichtigt die Stadt Twistringen die bauplanungsrechtliche Steuerung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Stadtgebiet fortzuschreiben. Im Zuge von Teil A wurden bereits die Auswirkungen der Planung auf Das Landschaftsbild der Standorte Rüssener Heide und Natenstedt dargelegt. Im vorliegenden Gutachten werden im Zuge von Teil B die Eingriffsfolgen für den Standort Borwede nach gleicher Methodik ermittelt. Der zweite Änderungsbereich von Teil B der 8. Flächennutzungsplanänderung betrifft eine Erweiterungsfläche des Standortes Rüssener Heide. Durch die Vergrößerung der Fläche Rüssener Heide in Richtung Süden vergrößert sich der von erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes betroffene Raum geringfügig. Auf eine detaillierte Darlegung der zusätzlichen Beeinträchtigungen wird verzichtet, da auf Ebene des Flächennutzungsplanes lediglich eine Abschätzung der Folgen erfolgen soll. 2 2.1 ALLGEMEINER TEIL UND METHODIK Methode zu Bewertung des Landschaftsbildes Zur Bewertung des Landschaftsbildes im Rahmen der 8. Flächennutzungsplanänderung wurden die Landschaftsrahmenpläne der betroffenen Landkreise ausgewertet. Die Bewertung wird in den Karten zum Landschaftsbild im Anhang für die jeweiligen Änderungsbereiche mit einem zusätzlichen Radius von 3 km dargestellt. Dieser Radius entspricht der 15-fachen Höhe heute gängiger WEA (15 x 200 m). Der gängigen Praxis1 zufolge entspricht dieser Bereich der Fläche auf der erhebliche Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild anzunehmen sind. Die in Verbindung mit der geplanten Sondergebietsdarstellung von Teilfläche 4 zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes betreffen lediglich Flächen des Landkreises Diepholz. Die Bewertungsskala des Landkreises Diepholz beinhaltet die Stufen sehr hoch, hoch und mittel. Analog zum Vorgehen für den Landkreis Vechta wurden sehr hohe und hohe Bedeutungen zusammengefasst, so dass für den Landkreis Diepholz zunächst nur hohe und mittlere Wertigkeiten auftreten. In einem weiteren Schritt wurden Räume, deren Landschaftsbild durch bereits bestehende bzw. genehmigte Windenergieanlagen erheblich beeinträchtigt ist, ermittelt. Sind Räume der mittleren Wertstufe von oben genannter Vorbelastung betroffen, wurden sie auf eine geringe Wertstufe abgewertet. Bereiche im unmittelbaren Einflussbereich der Anlage haben ihre Bedeutung für das 1 BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes – Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. Naturschutz und Landschaftsplanung 33, (8), 2001, 237 – 245. 2 Stadt Twistringen: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B Landschaftsbild und überschlägige Ermittlung des Kompensationserfordernisses Landschaftsbild vollständig verloren, daher ist in einem Umkreis von 200 m keine Bedeutung für das Landschaftsbild mehr vorhanden, dies gilt ebenso für einen beiderseits 200 m breiten Korridor um Hochspannungsleitungen. In einem letzten Arbeitsschritt wurden Siedlungs- bzw. Gewerbeflächen aus den jeweiligen Flächennutzungsplänen ermittelt. Mit Hilfe der DTK-25 und Luftbildern wurden diese Flächen arrondiert bzw. geprüft, ob die jeweiligen Darstellungen des Flächennutzungsplanes umgesetzt wurden. Abschließen wurden die so ermittelten Bereiche mit einer geringen Bedeutung für das Landschaftsbild belegt. 2.2 2.2.1 Abschätzung der Eingriffsfolgen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes Windenergieanlagen stellen als technische Baukörper sowie aufgrund ihrer großen Bauhöhe Elemente dar, die der historisch gewachsenen Eigenart und Maßstäblichkeit von Landschaft nicht entsprechen. Darüber hinaus führen die Drehbewegung der Rotoren und die aus Gründen der Flugsicherheit erforderliche Kennzeichnung (Beleuchtung, Farbmarkierung) zu einer Beunruhigung im Landschaftsbild. Im Nahbereich der Anlagen wird dieser Effekt durch die Lärmemissionen sowie den Schlagschatten der Rotoren (bei Sonnenschein) verstärkt. Die Intensität der im Landschaftsbild verursachten Beeinträchtigungen hängt einerseits von den Eigenschaften des Windparks ab, beispielsweise Höhe und Anzahl der WEA, Bauausführung, Farbgebung, Anzahl der Rotorblätter, Aufstellungsgeometrie der WEA. Diese Parameter werden im Rahmen der Flächennutzungsplanung nicht abschließend festgelegt. Andererseits spielen auch landschaftsimmanente Eigenschaften für die Intensität der Beeinträchtigungen eine wesentliche Rolle. Maßgeblich sind hierbei folgende Kriterien: • Entfernung zum Windpark: Mit zunehmender Entfernung nimmt die Intensität der negativen Wirkung eines störenden Objektes ab. Dieser Effekt ist darauf zurückzuführen, dass der Anteil, den beispielsweise eine Windenergieanlage im Blickfeld eines Betrachters ausfüllt, mit zunehmender Entfernung immer kleiner wird. Die Dominanz der Beeinträchtigung nimmt ab, der störende Effekt wird durch andere, nicht störende Landschaftsbestandteile abgemildert, die zusätzlich in das Blickfeld treten. Nach BREUER ist mindestens ein Radius der 15-fachen WEA-Höhe als erheblich beeinträchtigter Raum einzustellen. Je nach der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes (s. folgende zwei Kriterien) sind teilweise auch in deutlich größerer Entfernung erhebliche Beeinträchtigungen zu prognostizieren. • Transparenz der Landschaft: Nicht von jedem Standort aus sind störende Objekte sichtbar und somit als Beeinträchtigung in der Landschaft wahrnehmbar. Als sichtverschattende Elemente wirken insbesondere bebaute Bereiche sowie flächige Gehölzbestände. Je höher der Anteil solcher sichtverschattenden Elemente in einem Landschaftsausschnitt ist, desto geringer ist die Transparenz der Landschaft und desto geringer ist die Intensität der Beeinträchtigung. Die Breite der sichtverschatteten Zone ist umso größer, je 3 Stadt Twistringen: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B Landschaftsbild und überschlägige Ermittlung des Kompensationserfordernisses • höher das sichtverschattende Element ist und je größer die Entfernung zwischen Windpark und sichtverschattendem Element ist. Hierdurch wird der im vorigen Punkt beschriebene Effekt verstärkt, dass mit zunehmender Entfernung die Eingriffsintensität abnimmt. Wertigkeit des Landschaftsbildes: Je höher die Bedeutung des Landschaftsbildes zu beurteilen ist, desto stärker wirken sich neu hinzukommende störende Objekte nachteilig aus. Ausgehend von diesen allgemeinen Erläuterungen wird hier die Methodik zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild dargelegt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich die erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes auf einen Radius der 15-fachen WEA-Höhe erstrecken. Die WEA-Höhe wird im Rahmen der vorliegenden FNP-Änderung nicht festgelegt. Somit wird unter Vorsorgeaspekten von rd. 200 m hohen WEA ausgegangen und entsprechend ein 3 km-Radius um die Teilbereiche als erheblich beeinträchtigt eingestuft. Die Eingriffsintensität ist weiterhin abhängig von der Anzahl der künftig realisierten WEA. Diese wird auf Ebene der FNP-Änderung nicht festgelegt. 2.2.2 Methode zur Abschätzung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes Auf Grundlage der in Kapitel 2.2.1 beschriebenen Bewertung wurde eine Abschätzung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild vorgenommen. Da die genaue Zahl und die Anlagenstandorte noch nicht endgültig feststehen, lassen sich die Eingriffsfolgen nur abschätzen. Die genaue Ermittlung ist auf der nachgeordneten Planungsebene (Vorhabenbezogener Bebauungsplan oder Antrag gemäß BImSchG) durchzuführen. Zunächst wurden die sichtverschattenden Elemente ermittelt. Dazu wurden größere zusammenhängende Waldparzellen aus ALKIS-Daten abgeleitet und anhand von vorliegenden Luftbildern ergänzt. Als weitere sichtverschattende Elemente wurden stärker besiedelte Gebiete eingestellt, diese Bereiche sind in der Regel mit geringwertigen Landschaftsbildeinheiten deckungsgleich. Generell ist die Sichtbarkeit innerhalb von Wäldern und in Siedlungsgebieten stark eingeschränkt, so dass für solche Flächen geringere Kompensationsfaktoren anzusetzen sind. Gleichzeitig können diese Elemente auch als Sichtbarrieren dienen und so die Sichtbarkeit von WEA in der freien Landschaft einschränken. Aus diesem Grund wurde zusätzlich die Sichtverschattung durch diese Elemente ermittelt. Dazu wurde mit Hilfe eines Geoinformationssystems für den gesamten Wirkbereich um die geplante Darstellung als Sondergebiet für die Windenergie mit angenommenen Anlagenhöhen von 200 m die Sichtbarkeit in 2 m Höhe berechnet. Da auf Ebene des Flächennutzungsplanes lediglich eine Abschätzung erfolgen soll, wurde dafür ein vereinfachtes Modell gewählt und von einer ebenen Geländeoberfläche ausgegangen. Die sichtverschattenden Elemente wurden hier mit einer pauschalen Höhe von 15 m berechnet. Durch diese Annahmen werden die flächigen Sichtverschattungen durch Wald und Siedlungen möglicherweise überschätzt, dagegen bleiben die 4 Stadt Twistringen: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B Landschaftsbild und überschlägige Ermittlung des Kompensationserfordernisses sichtverschattenden Wirkungen von kleinen Sichtbarrieren, z.B. von Hecken und kleineren Gehölzflächen hier vollständig unberücksichtigt. Insofern ist dieses stark vereinfachte Modell mit entsprechend großen Ungenauigkeiten behaftet. Dennoch bietet diese Art der Berechnung der Sichtverschattung einen nachvollziehbaren und vergleichbaren Ansatz zur Herleitung des zu erwartenden Kompensationsbedarfs. Bei der nachfolgenden Anlagenplanung sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild anhand einer genauen Sichtbarkeitsanalyse zu konkretisieren. 3 BESTAND UND BEWERTUNG Laut Landschaftsplan liegt der Änderungsbereich nicht in einem Bereich mit besonderer Bedeutung hinsichtlich des Landschaftsbildes. Für die Umgebung des der Bargeriede ist Einschränkung des Landschaftsbildes aufgrund der Ackernutzung verzeichnet. Auch der Landschaftsrahmenplan gibt für den wesentlichen Teil der geplanten Windparkfläche eine mittlere Bewertung des Landschaftsbildes an, lediglich im äußersten Nordwesten weist der Landschaftsrahmenplan eine hohe Wertigkeit auf. Die Landschaft im geplanten Änderungsbereich wird im Wesentlichen von der intensiven Landwirtschaft bestimmt, die hauptsächlich in Ackernutzung besteht. Auch in der weiteren Umgebung findet nahezu keine Grünlandbewirtschaftung statt. Die geplante Windparkfläche ist durch die weitgehende Abwesenheit von Einzelgehölzen und Heckenstrukturen gekennzeichnet, dies setzt sich insbesondere im nördlichen Halbkreis des Wirkraums der geplanten WEA fort, es handelt sich somit über weite Strecken um eine ausgeräumte Agrarlandschaft. Linienhafte Gehölzstrukturen sind dort vornehmlich als alleenartige Bestände an einigen Straßen ausgeprägt. Im südlichen Teilbereich nehmen Feldgehölze insgesamt einen höheren Flächenanteil ein. Innerhalb der geplanten Windparkfläche liegt eine vergleichsweise ausgedehnte Forstfläche, die von Fichten dominiert wird. Teilweise kommen auch Laubgehölze auf. Im nördlichen Teil des Untersuchungsraumes kommen ansonsten keine ausgedehnten Waldflächen vor, meist handelt es sich um kleinere Feld- und Siedlungsgehölze. Nach Süden erhöht sich der Waldanteil, insbesondere Im Bereich des Moores, es handelt sich dementsprechend meist um niedrigwüchsige von Birken dominierte Bestände. Der Moorbereich liegt etwa 500 m südlich des geplanten Sondergebiets, und zieht sich bis weit außerhalb der landschaftsbildbezogenen Wirkung der geplanten WEA. Es handelt sich dabei um die nördlichen Ausläufer der Diepholzer Moorniederung. In diesem Bereich bestehen neben den verschiedenen Moorstadien und bewaldeten Flächen auch einige Grünlandbereiche und kleinere Gewässer. Ansonsten kommen im gesamten Wirkraum der WEA keine größeren Stillgewässer vor. Bei den im Gebiet vorkommenden Fließgewässern handelt es sich um Bäche oder Gräben. In der Nähe der geplanten Sondergebietsdarstellung verlaufen die Bargeriede (westlich) und der Schweringhäuser Bach (östlich). Weiter südöstlich nehmen 5 Stadt Twistringen: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B Landschaftsbild und überschlägige Ermittlung des Kompensationserfordernisses zusätzliche Gräben ihren Anfang, sie weisen schmale Niederungsbereiche mit einem erhöhten Strukturanteil auf. Auch im Nordwesten des Untersuchungsgebietes besteht ein erhöhtes Gehölzaufkommen entlang der dortigen schmalen Niederungsbereiche. Knapp außerhalb des Wirkraums im Osten liegt der Kuhbach mit relativ ausgedehnten bewaldeten Niederungsbereichen. Im äußersten Norden des Untersuchungsgebietes liegen die Siedlungszusammenhänge von Twistringen mit Wohnbebauung und einem Gewerbegebiet. Etwa 700 m nördlich der geplanten Anlagen liegt Borwede mit einer dörflichen Struktur, weitere kleinere Ortschaften liegen östlich und westlich. Nach Süden kommen im Umfeld der Diepholzer Moorniederung keine Siedlungslagen vor. Ehrenburg liegt im Osten knapp außerhalb des Untersuchungsraumes. Ein großer Teil des Untersuchungsgebietes ist bereits durch WEA vorbelastet. So bestehen direkt im Anschluss an die geplante Fläche bereits neun WEA mit einer Gesamthöhe von 134 m, im Nordosten grenzen ebenfalls neun Bestandsanlagen an den Änderungsbereich an, auch sie erreichen Höhen von bis zu 134 m. Weiter östlich bestehen vier weitere Anlagen. Westlich von Drentwede außerhalb des Untersuchungsgebietes bestehen bis zu 175 m hohe Anlagen, sie wirken ebenfalls in den untersuchten Raum hinein. Als weitere Vorbelastungen bestehen die Hochspannungsleitung im Nordwesten des Untersuchungsgebietes und der von Twistringen nach Drentwede verlaufende höher liegende Bahndamm. Die Niederungsbereiche weisen teilweise hohe Wertigkeiten auf, daneben haben insbesondere die Moorbereiche eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild inne. Die Agrarlandschaft im östlichen Teil wird durch die Vorbelastungen durch vorhandene WEA erheblich beeinträchtigt, hier treten hauptsächlich geringe Wertigkeiten des Landschaftsbildes auf. Im Westen ist die Landschaft noch nicht durch WEA vorbelastet, dort weist das Landschaftsbild eine mittlere Wertigkeit auf. Eine grafische Darstellung bietet die Karte zum Landschaftsbild Teilbereich 4 – Borwede. 4 AUSWIRKUNGEN Es wird freie Landschaft überplant. Aufgrund der Höhe der Windenergieanlagen werden zudem landschaftsbildrelevante Fernwirkungen verursacht. Es liegt somit ein erheblicher Eingriff vor. Auf Basis der Landschaftsbildbewertung wurden für 200 m hohe Anlagen überschlägig die in der folgenden Tabelle dargestellten Auswirkungen ermittelt. Generell handelt es sich um eine Abschätzung anhand eines vereinfachten Modells, daher ist erst auf Grundlage echter Oberflächendaten und konkreter Anlagenstandpunkte eine sichere Prognose der Auswirkungen auf das Landschaftsbild möglich. Insgesamt wird das Schutzgut Landschaft infolge der Planung auf 4.918 ha beeinträchtigt. Zum überwiegenden Teil sind Bereiche betroffen, deren Landschaftsbild lediglich eine geringe oder keine Bedeutung aufweist. Von geringer Wertigkeit sind 6 Stadt Twistringen: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B Landschaftsbild und überschlägige Ermittlung des Kompensationserfordernisses insgesamt 2.230 ha, was einem Anteil an der Gesamtfläche von rund 45 % entspricht. Insgesamt weisen rund 361 ha aufgrund der erheblichen Vorbelastungen in Form von WEA oder Hochspannungsleitungen keine Bedeutung für das Landschaftsbild mehr auf. Landschaftsbildeinheiten von mittlerer und hoher Wertigkeit nehmen mit ca. 1.150 ha in etwa gleiche Flächenanteile in Anspruch. Generell werden nur geringe Sichtverschattungsanteile erreicht, da vergleichsweise wenig Wald- und Gehölzflächen im Untersuchungsgebiet vorkommen. Die Karte zum Landschaftsbild Teilbereich 4 - Borwede im Anhang stellt die betroffenen Räume grafisch dar. Tabelle 1: Auswirkungen auf das Landschaftsbild - Borwede Wertsufe 0 1 1 1 2 2 2 3 3 3 Summe Sichtbarkeit erheblich vorbelastet sichtbar sichtverschattendes Element sichtverschattet sichtbar sichtverschattendes Element sichtverschattet sichtbar sichtverschattendes Element sichtverschattet Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche in % 360,6 1.949,5 227,5 53,4 1.053,1 89,6 50,7 975,3 115,9 42,4 7,3 39,6 4,6 1,1 21,4 1,8 1,0 19,8 2,4 0,9 4.917,9 100,0 7 Legende Bewertung Wertstufe hoch Wertstufe mittel Wertstufe gering sichtverschattende Elemente (Waldflächen, Siedlungslagen) Sichtverschattung Sonstige Informationen 121 Geplante Sonderbaufläche für Winenergie 149 120 3000 m Radius um geplante Sonderbaufläche 85 134 134 150 WEA genehmigt mit Angabe der Gesamthöhe in m 200 m Puffer um Hochspannungsleitung Puffer (15-fache Anlagenhöhe) um bestehende Anlagen 134 149 134 85 Stadt Twistringen Landschaftsbildanalyse 150 zur 8. Flächennutzungsplanänderung Teil B Karte: Teilbereich 4 - Borwede September 2015 0 625 1.250 2.500 3.750 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, © 2015 5.000 Meter Escherweg 1 26121 Oldenburg 100 Postfach 3867 26028 Oldenburg 1:35.000 (im Original DIN A3) Telefon 0441/97174-0 Telefax 0441/97174-73 E-Mail [email protected] Internet www.nwp-ol.de 149 NWP Planungsgesellschaft mbH Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung