Anlage 4 Landschaftsbildanalyse Teilbereich 4

Werbung
Stadt Twistringen
8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B
Anlage: Landschaftsbild
Inhalt
1
Einleitung ................................................................................................... 2
2
Allgemeiner Teil und Methodik ................................................................. 2
2.1
Methode zu Bewertung des Landschaftsbildes.............................................. 2
2.2
Abschätzung der Eingriffsfolgen .................................................................... 3
2.2.1
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ................................................... 3
2.2.2
Methode zur Abschätzung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ... 4
3
Bestand und Bewertung ........................................................................... 5
4
Auswirkungen ............................................................................................ 6
Stadt Twistringen: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B
Landschaftsbild und überschlägige Ermittlung des Kompensationserfordernisses
1
EINLEITUNG
Mit der 8. Flächennutzungsplanänderung beabsichtigt die Stadt Twistringen die
bauplanungsrechtliche Steuerung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen im
Stadtgebiet fortzuschreiben.
Im Zuge von Teil A wurden bereits die Auswirkungen der Planung auf Das
Landschaftsbild der Standorte Rüssener Heide und Natenstedt dargelegt. Im
vorliegenden Gutachten werden im Zuge von Teil B die Eingriffsfolgen für den Standort
Borwede nach gleicher Methodik ermittelt.
Der zweite Änderungsbereich von Teil B der 8. Flächennutzungsplanänderung betrifft
eine Erweiterungsfläche des Standortes Rüssener Heide. Durch die Vergrößerung der
Fläche Rüssener Heide in Richtung Süden vergrößert sich der von erheblichen
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes betroffene Raum geringfügig. Auf eine
detaillierte Darlegung der zusätzlichen Beeinträchtigungen wird verzichtet, da auf
Ebene des Flächennutzungsplanes lediglich eine Abschätzung der Folgen erfolgen
soll.
2
2.1
ALLGEMEINER TEIL UND METHODIK
Methode zu Bewertung des Landschaftsbildes
Zur
Bewertung
des
Landschaftsbildes
im
Rahmen
der
8.
Flächennutzungsplanänderung wurden die Landschaftsrahmenpläne der betroffenen
Landkreise ausgewertet. Die Bewertung wird in den Karten zum Landschaftsbild im
Anhang für die jeweiligen Änderungsbereiche mit einem zusätzlichen Radius von 3 km
dargestellt. Dieser Radius entspricht der 15-fachen Höhe heute gängiger WEA (15 x
200 m). Der gängigen Praxis1 zufolge entspricht dieser Bereich der Fläche auf der
erhebliche Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild anzunehmen sind.
Die in Verbindung mit der geplanten Sondergebietsdarstellung von Teilfläche 4 zu
erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes betreffen lediglich
Flächen des Landkreises Diepholz.
Die Bewertungsskala des Landkreises Diepholz beinhaltet die Stufen sehr hoch, hoch
und mittel. Analog zum Vorgehen für den Landkreis Vechta wurden sehr hohe und
hohe Bedeutungen zusammengefasst, so dass für den Landkreis Diepholz zunächst
nur hohe und mittlere Wertigkeiten auftreten. In einem weiteren Schritt wurden Räume,
deren Landschaftsbild durch bereits bestehende bzw. genehmigte Windenergieanlagen
erheblich beeinträchtigt ist, ermittelt. Sind Räume der mittleren Wertstufe von oben
genannter Vorbelastung betroffen, wurden sie auf eine geringe Wertstufe abgewertet.
Bereiche im unmittelbaren Einflussbereich der Anlage haben ihre Bedeutung für das
1 BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes – Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen.
Naturschutz und Landschaftsplanung 33, (8), 2001, 237 – 245.
2
Stadt Twistringen: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B
Landschaftsbild und überschlägige Ermittlung des Kompensationserfordernisses
Landschaftsbild vollständig verloren, daher ist in einem Umkreis von 200 m keine
Bedeutung für das Landschaftsbild mehr vorhanden, dies gilt ebenso für einen
beiderseits 200 m breiten Korridor um Hochspannungsleitungen.
In einem letzten Arbeitsschritt wurden Siedlungs- bzw. Gewerbeflächen aus den
jeweiligen Flächennutzungsplänen ermittelt. Mit Hilfe der DTK-25 und Luftbildern
wurden diese Flächen arrondiert bzw. geprüft, ob die jeweiligen Darstellungen des
Flächennutzungsplanes umgesetzt wurden. Abschließen wurden die so ermittelten
Bereiche mit einer geringen Bedeutung für das Landschaftsbild belegt.
2.2
2.2.1
Abschätzung der Eingriffsfolgen
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
Windenergieanlagen stellen als technische Baukörper sowie aufgrund ihrer großen
Bauhöhe Elemente dar, die der historisch gewachsenen Eigenart und Maßstäblichkeit
von Landschaft nicht entsprechen. Darüber hinaus führen die Drehbewegung der
Rotoren und die aus Gründen der Flugsicherheit erforderliche Kennzeichnung
(Beleuchtung, Farbmarkierung) zu einer Beunruhigung im Landschaftsbild. Im
Nahbereich der Anlagen wird dieser Effekt durch die Lärmemissionen sowie den
Schlagschatten der Rotoren (bei Sonnenschein) verstärkt.
Die Intensität der im Landschaftsbild verursachten Beeinträchtigungen hängt einerseits
von den Eigenschaften des Windparks ab, beispielsweise Höhe und Anzahl der WEA,
Bauausführung, Farbgebung, Anzahl der Rotorblätter, Aufstellungsgeometrie der WEA.
Diese Parameter werden im Rahmen der Flächennutzungsplanung nicht abschließend
festgelegt.
Andererseits spielen auch landschaftsimmanente Eigenschaften für die Intensität der
Beeinträchtigungen eine wesentliche Rolle. Maßgeblich sind hierbei folgende Kriterien:
• Entfernung zum Windpark: Mit zunehmender Entfernung nimmt die Intensität
der negativen Wirkung eines störenden Objektes ab. Dieser Effekt ist darauf
zurückzuführen, dass der Anteil, den beispielsweise eine Windenergieanlage im
Blickfeld eines Betrachters ausfüllt, mit zunehmender Entfernung immer kleiner
wird. Die Dominanz der Beeinträchtigung nimmt ab, der störende Effekt wird
durch andere, nicht störende Landschaftsbestandteile abgemildert, die
zusätzlich in das Blickfeld treten. Nach BREUER ist mindestens ein Radius der
15-fachen WEA-Höhe als erheblich beeinträchtigter Raum einzustellen. Je nach
der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes (s. folgende zwei Kriterien) sind
teilweise auch in deutlich größerer Entfernung erhebliche Beeinträchtigungen
zu prognostizieren.
• Transparenz der Landschaft: Nicht von jedem Standort aus sind störende
Objekte sichtbar und somit als Beeinträchtigung in der Landschaft
wahrnehmbar. Als sichtverschattende Elemente wirken insbesondere bebaute
Bereiche sowie flächige Gehölzbestände. Je höher der Anteil solcher
sichtverschattenden Elemente in einem Landschaftsausschnitt ist, desto
geringer ist die Transparenz der Landschaft und desto geringer ist die Intensität
der Beeinträchtigung. Die Breite der sichtverschatteten Zone ist umso größer, je
3
Stadt Twistringen: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B
Landschaftsbild und überschlägige Ermittlung des Kompensationserfordernisses
•
höher das sichtverschattende Element ist und je größer die Entfernung
zwischen Windpark und sichtverschattendem Element ist. Hierdurch wird der im
vorigen Punkt beschriebene Effekt verstärkt, dass mit zunehmender Entfernung
die Eingriffsintensität abnimmt.
Wertigkeit des Landschaftsbildes: Je höher die Bedeutung des
Landschaftsbildes zu beurteilen ist, desto stärker wirken sich neu
hinzukommende störende Objekte nachteilig aus.
Ausgehend von diesen allgemeinen Erläuterungen wird hier die Methodik zur
Beurteilung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild dargelegt.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich die erheblichen Beeinträchtigungen
des Landschaftsbildes auf einen Radius der 15-fachen WEA-Höhe erstrecken. Die
WEA-Höhe wird im Rahmen der vorliegenden FNP-Änderung nicht festgelegt. Somit
wird unter Vorsorgeaspekten von rd. 200 m hohen WEA ausgegangen und
entsprechend ein 3 km-Radius um die Teilbereiche als erheblich beeinträchtigt
eingestuft.
Die Eingriffsintensität ist weiterhin abhängig von der Anzahl der künftig realisierten
WEA. Diese wird auf Ebene der FNP-Änderung nicht festgelegt.
2.2.2
Methode zur Abschätzung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
Auf Grundlage der in Kapitel 2.2.1 beschriebenen Bewertung wurde eine Abschätzung
der Auswirkungen auf das Landschaftsbild vorgenommen. Da die genaue Zahl und die
Anlagenstandorte noch nicht endgültig feststehen, lassen sich die Eingriffsfolgen nur
abschätzen. Die genaue Ermittlung ist auf der nachgeordneten Planungsebene
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan oder Antrag gemäß BImSchG) durchzuführen.
Zunächst wurden die sichtverschattenden Elemente ermittelt. Dazu wurden größere
zusammenhängende Waldparzellen aus ALKIS-Daten abgeleitet und anhand von
vorliegenden Luftbildern ergänzt. Als weitere sichtverschattende Elemente wurden
stärker besiedelte Gebiete eingestellt, diese Bereiche sind in der Regel mit
geringwertigen Landschaftsbildeinheiten deckungsgleich. Generell ist die Sichtbarkeit
innerhalb von Wäldern und in Siedlungsgebieten stark eingeschränkt, so dass für
solche Flächen geringere Kompensationsfaktoren anzusetzen sind. Gleichzeitig
können diese Elemente auch als Sichtbarrieren dienen und so die Sichtbarkeit von
WEA in der freien Landschaft einschränken.
Aus diesem Grund wurde zusätzlich die Sichtverschattung durch diese Elemente
ermittelt. Dazu wurde mit Hilfe eines Geoinformationssystems für den gesamten
Wirkbereich um die geplante Darstellung als Sondergebiet für die Windenergie mit
angenommenen Anlagenhöhen von 200 m die Sichtbarkeit in 2 m Höhe berechnet. Da
auf Ebene des Flächennutzungsplanes lediglich eine Abschätzung erfolgen soll, wurde
dafür ein vereinfachtes Modell gewählt und von einer ebenen Geländeoberfläche
ausgegangen.
Die sichtverschattenden Elemente wurden hier mit einer pauschalen Höhe von 15 m
berechnet. Durch diese Annahmen werden die flächigen Sichtverschattungen durch
Wald und Siedlungen möglicherweise überschätzt, dagegen bleiben die
4
Stadt Twistringen: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B
Landschaftsbild und überschlägige Ermittlung des Kompensationserfordernisses
sichtverschattenden Wirkungen von kleinen Sichtbarrieren, z.B. von Hecken und
kleineren Gehölzflächen hier vollständig unberücksichtigt.
Insofern ist dieses stark vereinfachte Modell mit entsprechend großen Ungenauigkeiten
behaftet. Dennoch bietet diese Art der Berechnung der Sichtverschattung einen
nachvollziehbaren und vergleichbaren Ansatz zur Herleitung des zu erwartenden
Kompensationsbedarfs.
Bei der nachfolgenden Anlagenplanung sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild
anhand einer genauen Sichtbarkeitsanalyse zu konkretisieren.
3
BESTAND UND BEWERTUNG
Laut Landschaftsplan liegt der Änderungsbereich nicht in einem Bereich mit
besonderer Bedeutung hinsichtlich des Landschaftsbildes. Für die Umgebung des der
Bargeriede ist Einschränkung des Landschaftsbildes aufgrund der Ackernutzung
verzeichnet. Auch der Landschaftsrahmenplan gibt für den wesentlichen Teil der
geplanten Windparkfläche eine mittlere Bewertung des Landschaftsbildes an, lediglich
im äußersten Nordwesten weist der Landschaftsrahmenplan eine hohe Wertigkeit auf.
Die Landschaft im geplanten Änderungsbereich wird im Wesentlichen von der
intensiven Landwirtschaft bestimmt, die hauptsächlich in Ackernutzung besteht. Auch
in der weiteren Umgebung findet nahezu keine Grünlandbewirtschaftung statt.
Die geplante Windparkfläche ist durch die weitgehende Abwesenheit von
Einzelgehölzen und Heckenstrukturen gekennzeichnet, dies setzt sich insbesondere im
nördlichen Halbkreis des Wirkraums der geplanten WEA fort, es handelt sich somit
über weite Strecken um eine ausgeräumte Agrarlandschaft. Linienhafte
Gehölzstrukturen sind dort vornehmlich als alleenartige Bestände an einigen Straßen
ausgeprägt. Im südlichen Teilbereich nehmen Feldgehölze insgesamt einen höheren
Flächenanteil ein.
Innerhalb der geplanten Windparkfläche liegt eine vergleichsweise ausgedehnte
Forstfläche, die von Fichten dominiert wird. Teilweise kommen auch Laubgehölze auf.
Im nördlichen Teil des Untersuchungsraumes kommen ansonsten keine ausgedehnten
Waldflächen vor, meist handelt es sich um kleinere Feld- und Siedlungsgehölze. Nach
Süden erhöht sich der Waldanteil, insbesondere Im Bereich des Moores, es handelt
sich dementsprechend meist um niedrigwüchsige von Birken dominierte Bestände.
Der Moorbereich liegt etwa 500 m südlich des geplanten Sondergebiets, und zieht sich
bis weit außerhalb der landschaftsbildbezogenen Wirkung der geplanten WEA. Es
handelt sich dabei um die nördlichen Ausläufer der Diepholzer Moorniederung. In
diesem Bereich bestehen neben den verschiedenen Moorstadien und bewaldeten
Flächen auch einige Grünlandbereiche und kleinere Gewässer.
Ansonsten kommen im gesamten Wirkraum der WEA keine größeren Stillgewässer
vor. Bei den im Gebiet vorkommenden Fließgewässern handelt es sich um Bäche oder
Gräben. In der Nähe der geplanten Sondergebietsdarstellung verlaufen die Bargeriede
(westlich) und der Schweringhäuser Bach (östlich). Weiter südöstlich nehmen
5
Stadt Twistringen: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B
Landschaftsbild und überschlägige Ermittlung des Kompensationserfordernisses
zusätzliche Gräben ihren Anfang, sie weisen schmale Niederungsbereiche mit einem
erhöhten Strukturanteil auf. Auch im Nordwesten des Untersuchungsgebietes besteht
ein erhöhtes Gehölzaufkommen entlang der dortigen schmalen Niederungsbereiche.
Knapp außerhalb des Wirkraums im Osten liegt der Kuhbach mit relativ ausgedehnten
bewaldeten Niederungsbereichen.
Im
äußersten
Norden
des
Untersuchungsgebietes
liegen
die
Siedlungszusammenhänge von Twistringen mit Wohnbebauung und einem
Gewerbegebiet. Etwa 700 m nördlich der geplanten Anlagen liegt Borwede mit einer
dörflichen Struktur, weitere kleinere Ortschaften liegen östlich und westlich. Nach
Süden kommen im Umfeld der Diepholzer Moorniederung keine Siedlungslagen vor.
Ehrenburg liegt im Osten knapp außerhalb des Untersuchungsraumes.
Ein großer Teil des Untersuchungsgebietes ist bereits durch WEA vorbelastet. So
bestehen direkt im Anschluss an die geplante Fläche bereits neun WEA mit einer
Gesamthöhe von 134 m, im Nordosten grenzen ebenfalls neun Bestandsanlagen an
den Änderungsbereich an, auch sie erreichen Höhen von bis zu 134 m. Weiter östlich
bestehen vier weitere Anlagen. Westlich von Drentwede außerhalb des
Untersuchungsgebietes bestehen bis zu 175 m hohe Anlagen, sie wirken ebenfalls in
den untersuchten Raum hinein.
Als weitere Vorbelastungen bestehen die Hochspannungsleitung im Nordwesten des
Untersuchungsgebietes und der von Twistringen nach Drentwede verlaufende höher
liegende Bahndamm.
Die Niederungsbereiche weisen teilweise hohe Wertigkeiten auf, daneben haben
insbesondere die Moorbereiche eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild inne. Die
Agrarlandschaft im östlichen Teil wird durch die Vorbelastungen durch vorhandene
WEA erheblich beeinträchtigt, hier treten hauptsächlich geringe Wertigkeiten des
Landschaftsbildes auf. Im Westen ist die Landschaft noch nicht durch WEA
vorbelastet, dort weist das Landschaftsbild eine mittlere Wertigkeit auf.
Eine grafische Darstellung bietet die Karte zum Landschaftsbild Teilbereich 4 –
Borwede.
4
AUSWIRKUNGEN
Es wird freie Landschaft überplant. Aufgrund der Höhe der Windenergieanlagen
werden zudem landschaftsbildrelevante Fernwirkungen verursacht. Es liegt somit ein
erheblicher Eingriff vor. Auf Basis der Landschaftsbildbewertung wurden für 200 m
hohe Anlagen überschlägig die in der folgenden Tabelle dargestellten Auswirkungen
ermittelt.
Generell handelt es sich um eine Abschätzung anhand eines vereinfachten Modells,
daher ist erst auf Grundlage echter Oberflächendaten und konkreter
Anlagenstandpunkte eine sichere Prognose der Auswirkungen auf das Landschaftsbild
möglich.
Insgesamt wird das Schutzgut Landschaft infolge der Planung auf 4.918 ha
beeinträchtigt. Zum überwiegenden Teil sind Bereiche betroffen, deren Landschaftsbild
lediglich eine geringe oder keine Bedeutung aufweist. Von geringer Wertigkeit sind
6
Stadt Twistringen: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B
Landschaftsbild und überschlägige Ermittlung des Kompensationserfordernisses
insgesamt 2.230 ha, was einem Anteil an der Gesamtfläche von rund 45 % entspricht.
Insgesamt weisen rund 361 ha aufgrund der erheblichen Vorbelastungen in Form von
WEA oder Hochspannungsleitungen keine Bedeutung für das Landschaftsbild mehr
auf. Landschaftsbildeinheiten von mittlerer und hoher Wertigkeit nehmen mit ca.
1.150 ha in etwa gleiche Flächenanteile in Anspruch. Generell werden nur geringe
Sichtverschattungsanteile erreicht, da vergleichsweise wenig Wald- und Gehölzflächen
im Untersuchungsgebiet vorkommen.
Die Karte zum Landschaftsbild Teilbereich 4 - Borwede im Anhang stellt die
betroffenen Räume grafisch dar.
Tabelle 1: Auswirkungen auf das Landschaftsbild - Borwede
Wertsufe
0
1
1
1
2
2
2
3
3
3
Summe
Sichtbarkeit
erheblich vorbelastet
sichtbar
sichtverschattendes Element
sichtverschattet
sichtbar
sichtverschattendes Element
sichtverschattet
sichtbar
sichtverschattendes Element
sichtverschattet
Fläche in ha
Anteil an der
Gesamtfläche in %
360,6
1.949,5
227,5
53,4
1.053,1
89,6
50,7
975,3
115,9
42,4
7,3
39,6
4,6
1,1
21,4
1,8
1,0
19,8
2,4
0,9
4.917,9
100,0
7
Legende
Bewertung
Wertstufe hoch
Wertstufe mittel
Wertstufe gering
sichtverschattende Elemente (Waldflächen,
Siedlungslagen)
Sichtverschattung
Sonstige Informationen
121
Geplante Sonderbaufläche für Winenergie
149
120
3000 m Radius um geplante Sonderbaufläche
85
134
134
150
WEA genehmigt
mit Angabe der Gesamthöhe in m
200 m Puffer um Hochspannungsleitung
Puffer (15-fache Anlagenhöhe) um bestehende Anlagen
134
149
134
85
Stadt
Twistringen
Landschaftsbildanalyse
150
zur 8. Flächennutzungsplanänderung Teil B
Karte: Teilbereich 4 - Borwede
September 2015
0
625
1.250
2.500
3.750
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung, © 2015
5.000
Meter
Escherweg 1
26121 Oldenburg
100
Postfach 3867
26028 Oldenburg
1:35.000 (im Original DIN A3)
Telefon 0441/97174-0
Telefax 0441/97174-73
E-Mail [email protected]
Internet www.nwp-ol.de
149
NWP Planungsgesellschaft mbH
Gesellschaft für räumliche
Planung und Forschung
Herunterladen