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MEMO/03/98
Brüssel, 6. Mai 2002
Mehrwertsteuerliche Behandlung von Postdienstleistungen – häufig gestellte Fragen
(Vgl. IP/03/633)
Werden sich die Preise erhöhen, wenn bei allen Postdienstleistungen
die MwSt hinzukommt?
Nein, ein nennenswerter Preisanstieg ist nicht zu erwarten.
Erstens müssten die herkömmlichen nationalen Posteinrichtungen auf ihre Verkäufe
zwar MwSt in Rechnung stellen, sie könnten aber auch die MwSt auf ihre Kosten,
z. B. für Fahrzeuge, Kraftstoff und Ausrüstungen, zurückfordern. Dies würde ihre
Betriebskosten senken. Vor allem wegen des verstärkten Einsatzes von Technologie
zahlen die Postdienstleister hohe MwSt-Beträge; die Möglichkeit, diese Kosten
abzuziehen, wäre für sie von erheblichem Nutzen, und sie müssten diese Kosten
nicht länger als versteckte MwSt an die Verbraucher weitergeben.
Zweitens könnten die Mitgliedstaaten nach der vorgeschlagene Richtlinie für
Standardpostdienstleistungen, die von Privatkunden in Anspruch genommen
werden, einen ermäßigten Satz einführen. Der MwSt-Betrag, der zum ermäßigten
Satz auf die Verkäufe der Postdienstleister berechnet wird, würde sich nur
unwesentlich von dem Betrag unterscheiden, der zum Normalsatz auf die Kosten
anfällt. Die MwSt auf die Kosten, die jetzt an die Kunden weitergegeben wird, wäre
dann aber abzugsfähig.
Drittens können die meisten Unternehmen die gezahlte MwSt zurückfordern, ihre
Lage würde sich also durch den Vorschlag verbessern. Im Grunde müssten die
Preise für Unternehmen sinken, weil keine versteckte MwSt mehr darin enthalten ist.
Warum wäre die Abschaffung der MwSt-Befreiung für die jetzt
befreiten Postdienstleister von Vorteil?
Weil ein Postdienstleister, dessen Verkäufe befreit sind, die MwSt auf seine Kosten
nicht abziehen kann. Diese nicht abzugsfähige MwSt ist für ihn ein zusätzlicher
Kostenfaktor. Tatsächlich zahlt nicht der Kunde die MwSt auf die Verkäufe, sondern
der Dienstleister die MwSt auf seine Kosten. Im Ergebnis hat der Dienstleister also
höhere Kosten.
Dies führt in einem Sektor wie dem Postsektor, in dem einige Anbieter (private
Dienstleister) die MwSt zurückerhalten, andere (herkömmliche nationale
Posteinrichtungen) aber nicht, zu Wettbewerbsverzerrungen.
Außerdem müssen die Dienstleister, die sowohl befreite als auch steuerbare
Umsätze tätigen, feststellen, wie viel MwSt sie zurückfordern können. Wenn sie ihre
Einkäufe für beide Zwecke verwenden, kann dies äußerst komplizierte
Berechnungen erfordern.
Warum ist es von Vorteil für die Kunden, wenn nach diesem Vorschlag
alle Unternehmen ihre MwSt zurückfordern können?
Weil die befreiten Unternehmen derzeit die MwSt nicht zurückfordern können und
diese somit zusätzliche Kosten verursacht. Sie werden diese Kosten deshalb
unweigerlich als "versteckte MwSt" an die Kunden weitergeben.
Warum kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen, wenn manche
Unternehmen MwSt in Rechnung stellen können, ihre Konkurrenten
aber befreit sind?
Weil Dienstleister, die keine MwSt in Rechnung stellen, niedrigere Verkaufspreise
anbieten können und dadurch für Privatkunden attraktiver sind. Für gewerbliche
Kunden indessen sind diejenigen Dienstleister interessanter, die MwSt berechnen.
Sie können nämlich die MwSt zurückfordern, so dass der Nettopreis unter den Preis
der Dienstleister sinkt, die keine MwSt in Rechnung stellen.
Warum wird die Befreiung für die öffentlichen Posteinrichtungen
aufgehoben anstatt sie auf alle Konkurrenten in diesem Sektor
auszudehnen?
Weil es unmöglich ist, einen Geschäftssektor genau zu definieren. Der Sektor der
Postdienstleistungen ist Teil des größeren Beförderungssektors. Die Ausdehnung
der MwSt-Befreiung auf alle Postdienstleister würde z. B. Speditionsunternehmen
weiter benachteiligen. Die Wettbewerbsverzerrungen würden anhalten und das
Problem wäre nur auf eine andere Gruppe von Unternehmen verlagert. Das MwStSystem ist so angelegt, dass es generell für alle wirtschaftlichen Transaktionen
angewandt wird, und Befreiungen müssen sehr restriktiv gehandhabt werden, wenn
das System wirksam funktionieren soll.
Wie hoch wäre der fakultative ermäßigte Satz?
Die ermäßigten Sätze liegen in den Mitgliedstaaten derzeit zwischen 5 % und 17 %.
Warum wird nicht für alle Postdienstleistungen ein ermäßigter Satz
eingeführt?
Weil ein ermäßigter Satz für den ganzen Sektor für die Mitgliedstaaten einen
erheblichen Einnahmeausfall bedeuten würde, der unweigerlich an anderer Stelle
kompensiert werden müsste. Zu diesem sehr umfangreichen Sektor gehören auch
nationale und internationale Beförderungsleistungen. Der ermäßigte Satz ist als
Ausnahme für den kleinen Teil von Postdienstleistungen gedacht, die von
Privatkunden genutzt werden.
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Ist der Kommissionsvorschlag ein neues Projekt?
Nein. Die Kommission hat ihre Pläne in Bezug auf die mehrwertsteuerliche
Behandlung von Postdienstleistungen bereits in ihrer Strategie zur Verbesserung der
Funktionsweise des MwSt-Systems (IP/00/615) skizziert, die im Juni 2000
veröffentlicht wurde. Diese Strategie umfasst mehrere Maßnahmen zur
Modernisierung, Vereinfachung und Verbesserung der Funktionsweise des
derzeitigen MwSt-Systems, einschließlich Postdienstleistungen, sowie zur
Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts durch die Beseitigung von
Wettbewerbsverzerrungen.
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