Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.Geltungsbereich 1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen Geschäftskunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, und Wörner gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Geschäftskunden in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der Besonderen Geschäftsbedingungen von Wörner für die verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen der Services befinden sich bei den jeweils angebotenen Services. 7.5 Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktur-Endbetrag einschliesslich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmässig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. 7.6 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unsere Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge: 1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services. 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Geschäftskunden. 3. Gesetzliche Regelung. 1.3 Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen 2.Vertragsgegenstand Wörner liefert die vom Geschäftskunden bestellten Waren nach Angebotsannahme. Sollte Wörner nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird Wörner den Geschäftskunden hiervon umgehend informieren. Dieser hat den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals zu bestätigen. Andernfalls ist Wörner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3.Vertragsabschluss/Rückgaberecht 3.1Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Wörner zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von Wörner durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Bestellt der Geschäftskunde jedoch per Internet, so wird Wörner den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf sicherem Weg bestätigen. 3.2 Durch die Annahmeerklärung seitens Wörner kommt ein Vertrag zustande. Innerhalb einer Rückgabefrist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kann der Geschäftskunde die Ware mit Angabe von Gründen an Wörner zurückschicken. Für eine Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Voraussetzung ist, dass die Ware ungebraucht ist, komplett in der Originalverpackung zurückgesandt wird und die Rücksendung aussreichend frankiert erfolgt. Die Gefahr der Versendung sowie deren Nachweis liegt beim Geschäftskunden. Hat der Geschäftskunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäß zurückgeschickt, zahlt Wörner umgehend einen bereits entrichteten Kaufpreis zurück. Bei Zahlungen ins Ausland werden lediglich die Überweisungskosten abgezogen. Postanschrift Wörner, Schillerstr. 8, 73770 Denkendorf 3.3 Das Rückgaberecht gilt nicht für solche besonderen Services von Wörner , in deren Besonderen Geschäftsbedingungen ein Rückgaberecht nicht eingeräumt wird, wie z.B. für:"auktion.Wörner.de ",sowie für folgende Warengruppen: -Waren, die nach Geschäftskundenspezifikation konfiguriert und angefertigt wurden, wie z.B. auf Geschäftskundenbestellung konfigurierte Schaltschränke, Steuerungen, Computerhardware mit/ohne SoftwareInstallationen, vom Geschäftskunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Geschäftskunden bereits eingebaut wurden; - Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter, Hygieneartikel oder ähnliche Artikel; 7.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt uns. 7.8 Soweit Wörner im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Wörner bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Wörner die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt und der Kunde die Austauschlieferung von Wörner erhält. 8.Mängelhaftung 8.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordungsgemäss nachgekommen ist. 8.2 Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist Wörner nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde. 8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 8.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschliesslich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet werden kann, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 8.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 8.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des lbens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 8.7 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. 8.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. 8.9 Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478,479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Ware. Sonderbestellungen, wie z.B. speziell für den Geschäftskunden bestellte Ersatzteile etc. 9. Gesamthaftung 4. Verfügbarkeitsvorbehalt 9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziff. 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Sollte Wörner nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei Wörner verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann Wörner entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Wörner umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstatten. 5. Lieferung 9.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 5.1 Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Geschäftskunden ab Laderampe, Erstversand. Eine Frachtversicherung wird von Wörner für den Geschäftskunden zu einem Preis von 0,85% des Nettoauftragswertes abgeschlossen und in Rechnung gestellt. 9.3 Im Falle von Datenverlusten haftet Wörner nur, wenn der Kunde die Datenbestände regelmässig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes eine Haftung ausgeschlossen. 5.2 Bestellt der Geschäftskunde eine Lieferung nach dem 24-Stunden-Service oder als stundengenaue Lieferung und trifft die Ware auch nicht innerhalb einer im Einzelfall möglichen vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Geschäftskunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an Wörner zurückzusenden. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, Wörner trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 10. Datenschutz 6. Preis/Fälligkeit 6.1 Die jeweils im Katalog angegebenen Preise sind bei Drucklegung des Kataloges anhand der Marktpreise kalkulierte Preisangaben. Sie sind Nettopreise, auf die die jeweilige Mehrwertsteuer zusätzlich zu entrichten ist. Insbesondere für Bauteile zeigt der Markt jedoch auch extreme Preisschwankungen. Wörner gibt deshalb eingeräumte Senkungen des Marktpreises weiter. Erhebliche Preiserhöhungen nach Drucklegung des Katalogs berechtigen Wörner zur Weitergabe der Preiserhöhung an den Geschäftskunden. Wörner wird den Geschäftskunden nach Bestellung über zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen informieren. In diesem Fall ist der Listenpreis am Eingangstag der Kundenbestellung gültig. Der Geschäftskunde hat den Auftrag anschließend zu dem geänderten Preis zu bestätigen. Anderenfalls ist Wörner berechtigt, den Auftrag nicht anzunehmen. 6.2 Im Falle einer Bestellung über das Internet gelten die im Warenkorb angegebenen Preise für Bestellungen im e-commerce. 6.3 Die Forderungen von Wörner sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 Wörner behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurück zu nehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 7.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. Wir gestatten es Unternehmen, Ihnen Informationsmaterial zuzusenden. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an Wörner, Schillerstr. 8, 73770 Denkendorf oder per Fax an: 0711/4890999-55. Bestellt der Kunde im Internet, so folgt bei Nichtaktivierung des Feldes "Datennutzung" keine Weitergabe. 11. Rechtswahl Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Wörner und Geschäftskunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen. 12. Ausfuhrkontrolle/Exportverbot Insbesondere bei technischen Produkten oder auch Computersoftware kann deren Export in bestimmte Drittländer durch das deutsche Exportrecht verboten oder Genehmigungsvoraussetzungen unterworfen sein. Des Weiteren kann Wörner von den Herstellern aufgrund von Gesetzen in den Staaten ihrer Geschäftssitze vertraglich auf Exportverbote verpflichtet sein. Der Geschäftskunde verpflichtet sich, vor Exporten sich über mögliche gesetzliche Einschränkungen zu informieren und diese zu beachten sowie im Einzelfall von Wörner bei der Bestellung oder bei der Lieferung ausgesprochene Exportverbote ebenfalls einzuhalten. Der Geschäftskunde trägt die Kosten für oder im Zusammenhang mit Exporten stets selbst 13. Aufrechnung/Zurückbehaltung-Erfüllungsort-Gerichtsstand 13.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. 13.2 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz von Wörner. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder am Geschäftssitz von Wörner oder der Versandort des ersten Versenders, der für Wörner tätig wird. 13.3 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz auschliesslicher Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 7.3 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschliesslich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vor oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 7.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden GHegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschliesslich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. 14. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaflichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag eine von den Parteiein nicht vorher gesehene Lücke aufweist.