Rund ums Geld Das Trinkgeld im Urlaub - ING-DiBa

Werbung
Rund ums Geld
Ein Redaktionsservice der ING-DiBa Austria
Nr. 32 vom 19. Juni 2013
Wie macht man es richtig?
Das Trinkgeld im Urlaub
Kleine Ausgaben – große Unsicherheit.
Auch wenn die tatsächliche Ausgabe oft nur im einstelligen Euro-Bereich liegt: Die Frage nach
der angemessenen Höhe beim Trinkgeld beschäftigt viele – auch Urlauber. Wie viel nun
passend ist, wie es überreicht wird und wem es zusteht, ist nicht in allen Ländern gleich.
Woher kommt die Idee des Trinkgelds?
Der Begriff „Trinkgeld“ tauchte bereits im 14. Jahrhundert auf und bezeichnete schon damals
eine kleinere Geldsumme für außer der Regel geleistete Dienstverrichtungen, mit der sich der
Empfänger ein Getränk kaufen konnte. Heute ist das Trinkgeld ein übliches – und oft auch
erwartetes – Entgelt für erbrachte Dienstleistungen. Für viele Berufsgruppen hat die
Sozialversicherung eigens Trinkgeldpauschalen festgelegt, wie unter anderem für Kosmetiker,
Friseure oder im Gast- und Beherbergungsgewerbe Tätige – obwohl kein Anspruch auf
Trinkgeld besteht.
Die angemessene Höhe
In den meisten Fällen bewährt sich die Faustregel, 10% des Rechnungsbetrags zu geben.
Diese Regel spiegelt die tatsächlichen Verhältnisse auch genauer wieder, als schlichtes
Aufrunden auf die nächsthöhere ganze Zahl. Das Trinkgeld sollte umso höher ausfallen, je
mehr es als Teil des Gehalts gilt. Zum Beispiel leben in den USA Dienstleister vor allem vom
Trinkgeld, weshalb es sogar Pflicht ist. Wenig Tradition hat das Trinkgeld dagegen in
Australien. Wer auf Nummer sicher gehen will, kontrolliert jedenfalls die Rechnung: Oft ist hier
der Verweis „Service included“ ein Hinweis darauf, dass das Trinkgeld bereits abgedeckt ist.
Eine Kleinigkeit auf dem Tisch bei hoher Zufriedenheit ist dennoch in Ordnung – aber bitte
keine ganz kleinen Münzen. Diese gelten in den meisten Ländern als Beleidigung.
Wie es der Brauch ist
Gegen Unsicherheit im Urlaub absichern kann sich jeder, indem er vor der Abreise
Erkundigungen über die Gepflogenheiten im Urlaubsland einholt. Denn Unsicherheit über die
Trinkgeldregeln führt dazu, dass mehr Trinkgeld als sonst gegeben wird – einfach um ja nicht
anzuecken oder aufzufallen. Ganz zu schweigen davon, dass auch eine entspannte
Atmosphäre oder Alkoholgenuss die Trinkgeldhöhe steigern.
Bei Rückfragen: Pia Kain, Public Relations ING-DiBa Direktbank Austria
Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020 Wien, Telefon: 01/68000-50181, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at
Rund ums Geld
Ein Redaktionsservice der ING-DiBa Austria
2012 verbrachten mehr als 40% der Österreicherinnen und Österreicher ihren Sommerurlaub
im Inland. Die beliebtesten Auslandsdestinationen waren Italien vor Kroatien, Deutschland,
Spanien und Griechenland1. Hier ein Überblick über die Trinkgeldregelung in diesen Ländern:

Österreich: In der Gastronomie sind 5 bis 10% üblich – je nach Höhe der Rechnung. Der
Kofferträger bekommt 50 Cent bis 1 Euro je Gepäckstück und das Zimmermädchen 1
Euro pro Tag. Lokalbesitzer selbst bekommen kein Trinkgeld.

Italien: In der Rechnung ist üblicherweise schon das Gedeck enthalten – über ein paar
Münzen freut sich der Kellner dennoch. Im Hotel sollte es für das Zimmermädchen eine
Anerkennung geben – rund 1 Euro pro Tag ist ausreichend. Beim Taxifahren kann der
Betrag aufgerundet werden.

Kroatien: Auch hier sind rund 10% als Trinkgeld angemessen.

Deutschland: Es gelten die gleichen Regeln wie in Österreich. Auch hier ist es nicht
wirklich üblich, Trinkgeld für den Kellner einfach auf dem Tisch liegen zu lassen.

Spanien: In der Gastronomie sind 10 bis 15% üblich.

Griechenland: Beim Essen sind rund 10% üblich, ebenso ein Trinkgeld für das
Zimmermädchen oder das Aufrunden der Taxisumme.
Einen Überblick über die Gepflogenheiten bezüglich des Trinkgelds in den einzelnen Ländern
bieten die Länder-Informationen unter www.oeamtc.at.
Wie überreichen?
Bei Bezahlung mit Kreditkarte kann man den Betrag für das Trinkgeld einfach dazuschreiben.
Die Gefahr ist hier allerdings groß, dass die gutgemeinte Großzügigkeit nicht in der Tasche
des netten Kellners, sondern am Konto des Lokalbesitzers landet. Deshalb lieber den
Barbetrag auf dem Tisch liegen lassen oder zu der Rechnung dazulegen. Auch für das
Zimmermädchen einfach die Münzen auf dem Nachttisch platzieren. Bei sonstigen
Barzahlungen den Betrag entsprechend aufrunden.

Tipp: Bei Reisen in Ländern ohne Eurowährung bewährt es sich, 1-Dollarscheine
dabeizuhaben, die überall gerne als Trinkgeld genommen werden.
1
Statistik Austria
Bei Rückfragen: Pia Kain, Public Relations ING-DiBa Direktbank Austria
Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020 Wien, Telefon: 01/68000-50181, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at
Zugehörige Unterlagen
Herunterladen