VfL Bremm e.V. Mario Treis, Calmontstr. 90, 56814 Bremm Tel.: 02675/911815, E-Mail: [email protected] Vertrag Zwischen dem VfL Bremm e.V. und (nachfolgend Veranstalter genannt) wird folgender Vertrag geschlossen. Der VfL Bremm e.V. stellt für die Veranstaltung vom bis 1 Sechseck Festzelt ohne Fußboden mit einer Größe von 10 m Durchmesser und einer Standfläche von 67 m2 zum Preis von ...... Euro zu Verfügung. In dem Betrag sind die Kosten für den Zeltmeister enthalten. Der Veranstalter stellt auf seine Kosten und Risiko mindestens 5 Mann zum Zeltaufbau und Zeltabbau. Zeltaufbau am: Zeltabbau am: . Uhrzeit . Uhrzeit Die umseitigen Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages und werden mit der Unterschrift anerkannt. Alle von diesem Vertrag abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bremm, den ................................................ Mario Treis .................................................. Veranstalter Bankverbindung: Raiffeisenbank Zeller Land e.G. Konto Nr. 2112866 BLZ 58761343 Bedingung für das Aufstellen des Festzeltes 1.) Nachfolgende allgemeine Bedingungen sind Bestandteil dieses abgeschlossenen Stellvertrages. Besonders schriftlich festgelegte Vereinbarungen gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor, sofern sie voneinander abweichen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung. 2.) Der Veranstalter ist verpflichtet, das Zelt pfleglich zu behandeln und zu benutzen. Er übernimmt die Gewähr für saubere und ordnungsgemäße Rückgabe. Das Kochen, Frittieren und Umgang mit Fetten innerhalb des Zeltes ist verboten. Für alle, durch unsachgemäße Benutzung entstehende Schäden haftet der Veranstalter. 3.) Die an den Zeltplanen angebrachte Werbung unserer Sponsoren müssen immer sichtbar bleiben und dürfen nicht überdeckt oder überklebt werden (z. B. durch Preislisten, öffnen der Planen usw.) 4.) Die Zeltplanen sind alle täglich nach dem Veranstaltungsende zu schließen (Reduzierung der möglichen Windlast durch offenstehende Planen). 5.) Die Haftung für das Zelt und Material trägt der Veranstalter vom Tag der Übernahme bis zur restlosen Rücklieferung des Materials. Dieses gilt auch während des An- und Abtransportes. Der Veranstalter verpflichtet sich eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. 6.) Wird das Zelt in der Winterzeit gestellt, haftet der Veranstalter für die Schneeräumung auf dem Zeltdach bzw. für die anfallenden Personal- und Materialkosten wie Heizöl etc. zum beheizen des Zeltes. 7.) Der Veranstalter garantiert die sichere und einwandfreie Installation einer Heizanlage, sowie die fachgerechte Aufstellung der Ölbehälter oder Gasflaschen. Das Aufstellen von Ölbehältern oder Gasflaschen in dem Zelt ist strengverboten. 8.) Die vom Veranstalter zu stellenden Hilfskräfte sind während der Stellzeit, Auf- und Abbauphase als von ihm eingestellte Arbeitskräfte zu betrachten und entsprechend zu versichern. 9.) Sind nicht genügend Hilfskräfte des Veranstalters vor Ort, erhöht sich der Mietpreis des Zeltes um 10 Euro je fehlendem Helfer. 10.) Antransport, Aufbau – Abbau, Zeitbestimmung für die Durchführung dieser Leistung werden grundsätzlich von dem VfL Bremm e.V. festgelegt und bestimmt. 11.) Der Veranstalter verpflichtete sich, sämtliche nicht zum Mietobjekt gehörende Gegenstände, wie Dekoration, Theken, usw., sowie besondere Einrichtungen bis zum vereinbarten Abbauzeitpunkt zu entfernen. Verzögert sich der Zeitplan durch Missachtung dieser Verpflichtung , so hat der Veranstalter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen. 12.) Das Einschlagen der Erdnägel sowie Entnageln nach der Veranstaltung erfolgt durch den Veranstalter. 13.) Der Veranstalter verpflichtet sich sowohl bei Anlieferung als auch bei Rücknahme des Zeltes eine Person zur Verfügung zu stellen, die den ordnungsgemäßen Zustand bestätigt. 14.) Erfüllungsort ist Bremm. Hinsichtlich des Gerichtstandes gelten die gesetzlichen Bedingungen. Bankverbindung: Raiffeisenbank Zeller Land e.G. Konto Nr. 2112866 BLZ 58761343