7.11.2011 Kalle Lambers Eckdaten einer VSE Betreuung nach §19 KJHG SGB VIII in Form Mobiler Betreuung 1. Zielgruppe §19 - junge Mütter ab 16 Jahren, durchaus auch mit 30 Jahren (bisher die älteste) - die Mütter bringen in der Regel eine eigene Thematik mit (Erziehungshilfe, Schulabbruch, keine Berufsperspektive, psychische Belastung, Erkrankung, Drogenthematik…) - Stabilisierung und Klärungsauftrag greifen häufig ineinander - Perspektivklärung als Mutter geht i.d.R. einher mit einer persönlichen Zielentwicklung - Problematik der Partnerschaft, Vaterschaft, Beziehungsgestaltung wird einbezogen - Wir versuchen weitestgehend die Väter/Partner in die Arbeit zu integrieren - Insbesondere bei der Unterbringung in Form von Mobiler Betreuung ist im Anbahnungs- und Hilfeplanprozess sicherzustellen, dass die Mütter so verlässlich sind, dass sie sich bei auftauchenden Problemen unverzüglich an unsere MitarbeiterInnen wenden 2. Leistungserbringung / stationär - Rahmenbedingungen - in Form Mobiler Betreuung in vom Träger angemieteten und ausgestatteten Wohnungen oder alternativ in der JHE Kids & Co. Greven und im JWH Erphostr. in Mutter/Kind Wohnungen - 2 MitarbeiterInnen, männlich und weiblich mit unterschiedlichen Rollen (‚Stimme des Kindes’) - Trägerwohnung, Geldeinteilung (Zugriffsmöglichkeit), Rufbereitschaft (bei Mobiler Betreuung) bzw. Nachtdienst in den Häusern 3. Betreuungszeitplan (skizziert) - Aufnahme i.d.R. kurz vor der Geburt bzw. nach der Geburt des Kindes 3.1 Einzug in die Trägerwohnung Kind kriegen, die erlebte Unterstützung ist bedeutend für eine vertrauensvolle und professionelle Beziehungsgestaltung Zugangsrecht zur Wohnung für potentiell erforderliche Kontrollbesuche 1 3.2 Ein- und Umgewöhnungsphase Ziel: Entwicklung eines stabilen Alltags: - Mütter kommen oft nicht aus eigenen Wohnungen (‚Wohnen lernen’, Haushaltsorganisation, Finanzen, Vermieter, Ernährung) - Kindgerechter Alltag, entsprechende Strukturen (z.B. Rauchen, Lärm, Fernsehen,…) - Das erste halbe Jahr ist i.d.R. die „unproblematischste Phase“ 3.3 Gerade zurechtgefunden -> Beginn Wohnungssuche nicht einfach, gerade für junge Mütter Erfahrung: Dranbleiben, Abstimmungsprozess, Wünsche vs. Realitäten offen je nach Dauer: VSE als Mieter mit Absprache der Weitervermietung bei Entlassung aus der stationären Hilfe 3.4 Wenn Wohnung gefunden: Kitaplatzsuche Kinderbetreuungsidee kommt von uns: Förderung und Sicherung des Kindeswohls -> häufig Widerstand der Mutter (bes. Tagesmütter/Konkurrenzthema „ich gebe mein Kind nicht zu einer anderen Frau“ Parallel: (Inhalte): es wird nerviger, die Kinder krabbeln, brauchen Raum, werden anstrengender -> andere Bedürfnisse kommen dazu, sowohl für die Mutter (Partnerschaft, rausgehen,…) als auch für das Kind (Bildung, Förderung, Ernährung -> noch wenig Interesse der Mütter nach Förderungsmöglichkeiten von außen (Kita..) - mit 7-9 Monaten fängt es an, schwierig zu werden Problem außen: Kitasuche, Anmeldung bis 28.02., Beginn Kita ab 01.08. Dies schafft häufig Probleme, wenn noch nicht klar ist, in welchem Stadtteil die Mutter leben wird Thema Mutter: berufl./schulische Perspektive, wirtschaftliche Absicherung 3.5 Entlassung/Zeitpunkt Kriterien: - Intensität des Hilfebedarfs - ist das Kindeswohl gesichert - Rufbereitschaft erforderlich? - Umstellung auf ambulant erforderlich 4. Standards für Rollenklarheit sorgen Beziehungsangebot – die Mütter vertrauen uns und kennen unsere Grenzen (Kindeswohl) und Kontrollauftrag die Mütter erfahren als erste von uns, wenn wir denken, dass das Zusammenleben nicht mehr akzeptabel/vertretbar ist: Ziel: einvernehmliche Trennung (prozessorientiert) in den ersten 4 Wochen finden tägliche Kontakte statt, auch am WE. Falls die Notwendigkeit gegeben ist, finden zu unterschiedlichen Zeiten Kontrollbesuche statt. hohe Eigenverantwortlichkeit der Mütter stärken – die Erziehungs- und Versorgungsverantwortung liegt von Beginn an bei den Müttern 2 5. Offene Fragen Welche Chancen bietet ein solches Setting insbesondere auch im Hinblick auf den Schutz kleiner Kinder? Wo liegen vielleicht auch die Grenzen? Welche Rahmenbedingungen müssen gegeben sein? Auch noch wichtig... Thema Trennung Mutter/Kind: Falls die Mutter keine Berufs- oder Schulperspektive hat, steht sie plötzlich orientierungslos da Wohnung, Lebensinhalt Kind fällt weg, Ambivalenz, schlechtes Gewissen... Unsicherheiten, wie die ungeklärte Perspektive der Mütter beeinträchtigen die „vernünftige“ einvernehmliche Trennung Positiv formuliert: Für einen nachhaltigen Prozess ist es mitunter erforderlich, die Mütter nach der Trennung von Ihrem Kind abzusichern und das als Teil der Hilfeplanung zu verstehen (u.a. Wohnungssuche, Sicherstellen des Lebensunterhaltes, Suche nach Unterstützungsmöglichkeiten, Sicherstellen der Beteiligung der Mutter bei der Perspektivklärung für ihr Kind,…) Weitere detaillierte Informationen unter: www.vse-nrw.de 3