2007-09-27_PM-DKG-zum-G-BA-Beschluss

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P r e s s e m i t t e i l u n g
DKG zur Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur
Einführung einer pauschalen Mindestmengenregelung
Blockade der ambulanten Öffnung der Kliniken setzt sich fort
Berlin, 27. September 2007 – Anlässlich der schriftlichen
Beschlussfassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur
Einführung einer pauschalen Mindestmengenregelung in Verbindung mit §
116 b SGB V erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
„Die jetzt beschlossene pauschale Mindestmengenregelung durch den GBA lässt die Absicht erkennen, erneut den Willen des Gesetzgebers zur
ambulanten Öffnung der Krankenhäuser zu unterlaufen. Damit ist der
Ausschuss auf dem Weg, ein wesentliches Ziel der Gesundheitsrefrom zu
konterkarieren. Dies wird schon allein daran deutlich, dass die Festlegung
der Mindestmengen ohne inhaltliche Bewertung erfolgte, was in eklatanter
Weise dem sonst üblichen Sorgfaltsprinzip des G-BA widerspricht,
Entscheidungen nur auf der Basis sorgfältiger Prüfungen zu treffen. Es ist
zu befürchten, dass eine große Zahl etablierter und qualifizierter
Krankenhäuser von dieser Versorgungsform ausgeschlossen bleibt. Die
DKG hat sich daher im G-BA entschieden gegen willkürlich festgelegte
Mindestmengen ausgesprochen, ist jedoch überstimmt worden.
Es ist in höchstem Maße bedenklich, dass die Festlegung der
Mindestmengen ohne eine Folgenabschätzung für die Versorgung
erfolgte. So ist absehbar, dass vielen Patienten der Zugang zu der
ambulanten Versorgungsform in den Kliniken nur unter Inkaufnahme
erheblicher Anfahrtswege überhaupt möglich sein wird, wodurch
insbesondere weniger mobile Patienten in unzumutbarer Weise
benachteiligt werden. Auch muss bei einer derart pauschalen Regelung
mit spürbaren Auswirkungen bis hinein in die stationäre Versorgung
gerechnet
werden,
da
eine
zuverlässige
landesbezogene
Krankenhausplanung erschwert wird.
KONTAKT:
DKG-PRESSESTELLE
Dr. Andreas Priefler (Ltg.)
Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 20
Holger Mages
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Sekretariat
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Die DKG steht Qualitätsanforderungen im Zusammenhang mit § 116 b SGB V
positiv gegenüber, spricht sich jedoch für sachgerechte Anforderungen aus.
Die Ablehnung einer pauschalen Mindestmenge ist insofern nicht mit einer
Kritik an sinnvollen Qualitätsanforderungen zu verwechseln. Im Übrigen gilt es
deutlich zu machen, dass es sich bei den vom G-BA festzulegenden
Anforderungen um zusätzliche Qualitätsanforderungen an die ambulante
Behandlung im Krankenhaus handelt, da Qualitätsvorgaben, die im
vertragsärztlichen Bereich gelten, ohnehin von den Krankenhäusern zu erfüllen
sind.
Unter dem Strich steht damit zu befürchten, dass durch die pauschale
Mindestmengenregelung die Patientenversorgung nicht nur nicht verbessert,
sondern die Abschottung der Sektoren weiter zementiert wird.
Der Beschluss des G-BA steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung
durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es bleibt zu hoffen, dass
das BMG den G-BA-Beschluss kritisch mit dem eigenen Reformversprechen,
Patientinnen und Patienten den ambulanten Zugang zu Krankenhäusern zu
ermöglichen, abgleicht.“
Hintergrund der Einführung des § 116 b SGB V war es seinerzeit, auch für
gesetzlich versicherte Patienten einen ambulanten Zugang zu der in den
Kliniken vorhandenen Expertise für hochspezialisierte Leistungen, seltene
Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen zu
schaffen. Nachdem in der Vergangenheit von Krankenkassenseite jedoch
keine Umsetzung des § 116 b SGB V erfolgte, können seit Inkrafttreten des
GKV-WSG nunmehr die Länder Krankenhäuser für die ambulante Versorgung
von Patienten bestimmen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in
Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände
– in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.100 Krankenhäuser
versorgen jährlich über 16,8 Mio. Patienten mit 1,0 Mio. Mitarbeitern. Bei 60,4 Mrd. Euro Jahresumsatz in
deutschen
Krankenhäusern
Gesundheitswesen.
handelt
die
DKG
für
einen
maßgeblichen
Wirtschaftsfaktor
im
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