P r e s s e m i t t e i l u n g DKG zur Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Einführung einer pauschalen Mindestmengenregelung Blockade der ambulanten Öffnung der Kliniken setzt sich fort Berlin, 27. September 2007 – Anlässlich der schriftlichen Beschlussfassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Einführung einer pauschalen Mindestmengenregelung in Verbindung mit § 116 b SGB V erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die jetzt beschlossene pauschale Mindestmengenregelung durch den GBA lässt die Absicht erkennen, erneut den Willen des Gesetzgebers zur ambulanten Öffnung der Krankenhäuser zu unterlaufen. Damit ist der Ausschuss auf dem Weg, ein wesentliches Ziel der Gesundheitsrefrom zu konterkarieren. Dies wird schon allein daran deutlich, dass die Festlegung der Mindestmengen ohne inhaltliche Bewertung erfolgte, was in eklatanter Weise dem sonst üblichen Sorgfaltsprinzip des G-BA widerspricht, Entscheidungen nur auf der Basis sorgfältiger Prüfungen zu treffen. Es ist zu befürchten, dass eine große Zahl etablierter und qualifizierter Krankenhäuser von dieser Versorgungsform ausgeschlossen bleibt. Die DKG hat sich daher im G-BA entschieden gegen willkürlich festgelegte Mindestmengen ausgesprochen, ist jedoch überstimmt worden. Es ist in höchstem Maße bedenklich, dass die Festlegung der Mindestmengen ohne eine Folgenabschätzung für die Versorgung erfolgte. So ist absehbar, dass vielen Patienten der Zugang zu der ambulanten Versorgungsform in den Kliniken nur unter Inkaufnahme erheblicher Anfahrtswege überhaupt möglich sein wird, wodurch insbesondere weniger mobile Patienten in unzumutbarer Weise benachteiligt werden. Auch muss bei einer derart pauschalen Regelung mit spürbaren Auswirkungen bis hinein in die stationäre Versorgung gerechnet werden, da eine zuverlässige landesbezogene Krankenhausplanung erschwert wird. KONTAKT: DKG-PRESSESTELLE Dr. Andreas Priefler (Ltg.) Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 20 Holger Mages Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 22 Daniel Wosnitzka Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 23 Sekretariat Stephanie Lemm Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 21 Fax (0 30) 3 98 01 – 30 21 Wegelystraße 3 10623 Berlin E-Mail: [email protected] Web: www.dkgev.de -2- Die DKG steht Qualitätsanforderungen im Zusammenhang mit § 116 b SGB V positiv gegenüber, spricht sich jedoch für sachgerechte Anforderungen aus. Die Ablehnung einer pauschalen Mindestmenge ist insofern nicht mit einer Kritik an sinnvollen Qualitätsanforderungen zu verwechseln. Im Übrigen gilt es deutlich zu machen, dass es sich bei den vom G-BA festzulegenden Anforderungen um zusätzliche Qualitätsanforderungen an die ambulante Behandlung im Krankenhaus handelt, da Qualitätsvorgaben, die im vertragsärztlichen Bereich gelten, ohnehin von den Krankenhäusern zu erfüllen sind. Unter dem Strich steht damit zu befürchten, dass durch die pauschale Mindestmengenregelung die Patientenversorgung nicht nur nicht verbessert, sondern die Abschottung der Sektoren weiter zementiert wird. Der Beschluss des G-BA steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es bleibt zu hoffen, dass das BMG den G-BA-Beschluss kritisch mit dem eigenen Reformversprechen, Patientinnen und Patienten den ambulanten Zugang zu Krankenhäusern zu ermöglichen, abgleicht.“ Hintergrund der Einführung des § 116 b SGB V war es seinerzeit, auch für gesetzlich versicherte Patienten einen ambulanten Zugang zu der in den Kliniken vorhandenen Expertise für hochspezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen zu schaffen. Nachdem in der Vergangenheit von Krankenkassenseite jedoch keine Umsetzung des § 116 b SGB V erfolgte, können seit Inkrafttreten des GKV-WSG nunmehr die Länder Krankenhäuser für die ambulante Versorgung von Patienten bestimmen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.100 Krankenhäuser versorgen jährlich über 16,8 Mio. Patienten mit 1,0 Mio. Mitarbeitern. Bei 60,4 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern Gesundheitswesen. handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im