P r e s s e m i t t e i l u n g DKG zum Deutschen Krebskongress 2012 Krankenhausgesellschaft warnt: Krebspatienten brauchen Zugang zur ambulanten Krankenhausmedizin Berlin, 22. Februar 2012 – Anlässlich des Deutschen Krebskongresses 2012 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Eine Intensivierung der Vorsorge, mehr Dokumentation, bessere Registrierung – das alles sind im Kampf um Krebs wichtige Elemente. Gleichermaßen bedeutsam ist aber die Verstärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit aller medizinischen Bereiche und vor allem der ungehinderte Zugang der Patienten zur qualitätsgesicherten und interdisziplinären Versorgung, zur Betreuung aus einem Guss. Hier hat die Koalition mit dem Versorgungsstrukturgesetz noch vor wenigen Wochen die Weichen bedauerlicherweise in die falsche Richtung gestellt. Nicht aus medizinischen Gründen, sondern ausschließlich zum Schutze der ökonomischen Interessen niedergelassener Ärzte sind die Möglichkeiten für die gesetzlich versicherten Patienten bei Krebs ambulante Behandlungen in den Kliniken in Anspruch nehmen zu können, eingeschränkt worden. Das jüngst im Parlament verabschiedete Versorgungstrukturgesetz sieht konkret vor (116 b SGB V), dass Krebspatienten zur hochqualifizierten und interdisziplinär organisierten Krebsbehandlungen in Krankenhäusern nur noch ausnahmsweise, nämlich „bei schweren Verläufen“ ambulanten Zugang haben. Weiter sieht das Gesetz vor, dass Krankenhäuser überhaupt nur noch zur ambulanten Krankenhausbehandlung zugelassen werden, wenn sie Kooperationen mit niedergelassenen Krebsärzten eingegangen sind. Angesichts der unrühmlichen Realität von hundertfachen Konkurrentenklagen von einzelnen niedergelassenen Ärzten und von Kassenärztlichen Vereinigungen gegen die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Krebstherapie setzt die Koalition mit dem KONTAKT: DKG-PRESSESTELLE Moritz Quiske (Ltg.) Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 20 Holger Mages Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 22 Rike Haibach Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 23 Sekretariat Stephanie Gervers Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 21 Fax (0 30) 3 98 01 – 30 21 Wegelystraße 3 10623 Berlin E-Mail: [email protected] Web: www.dkgev.de -2- Versorgungsstrukturgesetz keine fördernden Rahmenbedingungen zur Verbesserung der interdisziplinären Krebstherapie. Viele Kliniken mussten und müssen weiterhin aufgrund solcher Klagen ihre Behandlungsangebote für Krebspatienten einstellen. Ebenfalls infolge des Gesetzes können derzeitig keine neuen Klinikambulanzen für die Krebstherapie zugelassen werden. Zunächst muss der Gemeinsame Bundesausschuss neue Richtlinien zu den ambulant zugelassenen Krankheitsarten und zu den Verfahrensabläufen schaffen. Hier ist zu befürchten, dass das ganze Jahr 2012 zum Jahr des Stillstandes bei der dringend notwendigen Verbesserung des Zugangs zur ambulanten interdisziplinären Krebstherapie wird. Die DKG appelliert an die Koalition, das Versorgungsstrukturgesetz für eine bessere Versorgung bei Krebs nachzubessern. Dabei ist vor allem sicherzustellen, dass die fortgesetzten Konkurrentenklagen niedergelassener Ärzte und der Kassenärztlichen Vereinigungen nicht zum Abbau von noch mehr Behandlungsmöglichkeiten für die Krebspatienten führen.“ Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.064 Krankenhäuser versorgen jährlich 18,0 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 70 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.