2012-02-22_PM-DKG-zur-onkologischen

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P r e s s e m i t t e i l u n g
DKG zum Deutschen Krebskongress 2012
Krankenhausgesellschaft warnt: Krebspatienten brauchen
Zugang zur ambulanten Krankenhausmedizin
Berlin, 22. Februar 2012 – Anlässlich des Deutschen Krebskongresses
2012 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
„Eine Intensivierung der Vorsorge, mehr Dokumentation, bessere
Registrierung – das alles sind im Kampf um Krebs wichtige Elemente.
Gleichermaßen bedeutsam ist aber die Verstärkung der interdisziplinären
Zusammenarbeit aller medizinischen Bereiche und vor allem der
ungehinderte Zugang der Patienten zur qualitätsgesicherten und
interdisziplinären Versorgung, zur Betreuung aus einem Guss. Hier hat die
Koalition mit dem Versorgungsstrukturgesetz noch vor wenigen Wochen
die Weichen bedauerlicherweise in die falsche Richtung gestellt.
Nicht aus medizinischen Gründen, sondern ausschließlich zum Schutze
der ökonomischen Interessen niedergelassener Ärzte sind die
Möglichkeiten für die gesetzlich versicherten Patienten bei Krebs
ambulante Behandlungen in den Kliniken in Anspruch nehmen zu können,
eingeschränkt worden.
Das jüngst im Parlament verabschiedete Versorgungstrukturgesetz sieht
konkret vor (116 b SGB V), dass Krebspatienten zur hochqualifizierten und
interdisziplinär organisierten Krebsbehandlungen in Krankenhäusern nur
noch ausnahmsweise, nämlich „bei schweren Verläufen“ ambulanten
Zugang haben. Weiter sieht das Gesetz vor, dass Krankenhäuser
überhaupt nur noch zur ambulanten Krankenhausbehandlung zugelassen
werden, wenn sie Kooperationen mit niedergelassenen Krebsärzten
eingegangen sind. Angesichts der unrühmlichen Realität von
hundertfachen Konkurrentenklagen von einzelnen niedergelassenen
Ärzten und von Kassenärztlichen Vereinigungen gegen die Zulassung von
Krankenhäusern zur ambulanten Krebstherapie setzt die Koalition mit dem
KONTAKT:
DKG-PRESSESTELLE
Moritz Quiske (Ltg.)
Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 20
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Versorgungsstrukturgesetz keine fördernden Rahmenbedingungen zur
Verbesserung der interdisziplinären Krebstherapie. Viele Kliniken mussten und
müssen weiterhin aufgrund solcher Klagen ihre Behandlungsangebote für
Krebspatienten einstellen.
Ebenfalls infolge des Gesetzes können derzeitig keine neuen
Klinikambulanzen für die Krebstherapie zugelassen werden. Zunächst muss
der Gemeinsame Bundesausschuss neue Richtlinien zu den ambulant
zugelassenen Krankheitsarten und zu den Verfahrensabläufen schaffen. Hier
ist zu befürchten, dass das ganze Jahr 2012 zum Jahr des Stillstandes bei der
dringend notwendigen Verbesserung des Zugangs zur ambulanten
interdisziplinären Krebstherapie wird.
Die DKG appelliert an die Koalition, das Versorgungsstrukturgesetz für eine
bessere Versorgung bei Krebs nachzubessern. Dabei ist vor allem
sicherzustellen, dass die fortgesetzten Konkurrentenklagen niedergelassener
Ärzte und der Kassenärztlichen Vereinigungen nicht zum Abbau von noch
mehr Behandlungsmöglichkeiten für die Krebspatienten führen.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in
Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände
– in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.064 Krankenhäuser
versorgen jährlich 18,0 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit
1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 70 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für
einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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