Biokraftstoffe im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) Anspruch und Wirklichkeit internationaler Verhandlungen Jutta Stadler Bundesamt für Naturschutz Fachgebiet Biologische Vielfalt 1993 in Kraft getreten, 190 Vertragsparteien (Deutschland seit 1994) Biodiversität: Vielfalt der Ökosysteme, Vielfalt der Arten, genetische Vielfalt (wildlebende und domestizierte Arten) Ziele: - Erhaltung biologischer Vielfalt, - nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile, - gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile Rahmenkonvention Artikel -> Konkretisierung durch Protokolle und Beschlüsse Vertragsstaatenkonferenzen Konsensprinzip ! Behandlung des Themas im Rahmen der CBD: VSK-Beschluss: „neue und akute Themen“ SBSTTA-Bureau: Biodiversität und Biokraftstoffe (liquid biofuels) Sekretariat: E-Konferenz Sekretariat: Vorbereitungsdokument Regionale Treffen Wissenschaftlicher Ausschuss (SBSTTA): Juli 2007, Paris VertragsstaatenKonferenz (2008 in Bonn) „EU-Position“ • Erweiterung des Themas (Biomasse) • Betrachtung aller positiven und negativen Auswirkungen bei der VSK • Entwicklung von Biodiversitäts-Standards für Zertifizierungssysteme • Prinzipien für nationale Politikgestaltung • Zusammenarbeit mit der Klimarahmenkonvention, FAO, UN-Energy u.a. • Weitere Bearbeitung des Themas bis VSK-9 (wissenschaftliche Tagung, Informationen) • Soziale Aspekte (AG Traditionelles Wissen) „Verhandlungs-Realitäten“ – 1.Runde • Es gibt gar kein Problem! • Mandats- und prozedurale Fragen • Zu wenig Informationen • Andere sind zuständig • „Mit den eigenen Waffen schlagen“ (mit den eigenen EU-Zielen konfrontieren) „Verhandlungs-Realitäten“ – 2.Runde Ergebnisse • Biokraftstoffe (liquid biofuels) -> Biogene Brennstoffe (biofuels) • Sammlung relevanter Informationen über die Auswirkungen von Produktion und Verbrauch biogener Brennstoffe auf die biologische Vielfalt (Lebenszyklusanalyse) und entspr. Abhilfsmaßnahmen • Vorläufige Liste der Vor- und Nachteile