Interpellation der SVP-Fraktion vom 6. Mai 2002 betreffend

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S t a d t r a t
Grosser Gemeinderat, Vorlage
Nr. 1679
Interpellation
der SVP-Fraktion vom 6. Mai 2002
betreffend Ortsplanung
Antwort des Stadtrates vom 20. August 2002
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Die SVP-Fraktion hat am 6. Mai 2002 eine Interpellation betreffend „Ortsplanung“
eingereicht (siehe GGR-Protokoll Nr. 39 vom 7. Mai 2002, ab Seite 1689). Innert Frist
nimmt der Stadtrat schriftlich dazu wie folgt Stellung:
Frage 1:
Ist die Ortsplanung tatsächlich bereits gemäss Aussage Baudepartement in Vorbereitung? Wenn ja, in welchem Stadium? Innert welcher Frist ist die nächste Ortsplanung der Stadt Zug geplant?
Antwort:
Die kommende Ortsplanungsrevision befindet sich in der Vorbereitung, ist aber als
eigenständiges Projekt noch nicht definiert. Diverse Themen der kommenden Revision sind im Rahmen der Mitwirkung am Kantonalen Richtplan im Gesamtstadtrat
bereits formuliert worden. Parallel dazu laufen Studien und Arbeiten wie z.B.
Hochhausstudie Zug-Baar, Schulraumplanung, Erarbeitung Musterbauordnung mit
Kanton und Gemeinden etc., welche als Grundlagen für die kommende Revision
dienen werden.
Die nächste Revision der Ortsplanung ist im Anschluss an die Revision des Kantonalen Richtplans vorgesehen. Die Vorbereitungsarbeiten (Start 2003) können dabei
bereits parallel zur Revision des kantonalen Richtplans erfolgen, so dass nach der
Genehmigung des Richtplans durch den Kantonsrat (voraussichtlich im Sommer
2003) mit den definitiven Arbeiten begonnen werden kann. Die Genehmigung des
Richtplans durch den Bundesrat (voraussichtlich Anfang 2004) braucht nicht abgewartet zu werden.
GGR-Vorlage Nr. 1679
www.stadtzug.ch
Frage 2:
Wie gestaltet sich die Projektorganisation?
Antwort:
Projektorganisation und Vorgehensvarianten werden von der Abteilung Stadtplanung dem neuen Stadtrat Anfang 2003 unterbreitet werden.
Frage 3:
Wie können die verschiedenen Bevölkerungsschichten, die Parteien und Fraktionen
des GGR und der GGR mit ihren verschiedenen Interessenlagen in diesem Projekt
ihre Meinung einbringen?
Antwort:
Dem Stadtrat ist die Mitwirkung der Bevölkerung, der betroffenen Interessengruppen, der Parteien und Fraktionen des GGR selbstverständlich sehr wichtig. In welcher Form die Mitwirkung erfolgen wird, ist Gegenstand der zu erörternden Projektorganisation. Die Projektabwicklung und das Mitwirkungsverfahren wird voraussichtlich im gleichen Rahmen erfolgen wie bei den Studien „Parkraumpolitik“,
„Stadtverkehr“ und „Kantonsstrassenplanung im Raum Zug - Baar“. Diese Vorgehensweise, bei welcher der GGR, seine Fraktionen, alle Parteien, Nachbarschaften,
Verbände, Vereine etc. einbezogen worden sind, hat sich bewährt.
Frage 4:
Welche strategische Ziele verfolgt der Stadtrat mit der neuen Ortsplanung?
Antwort:
Der Diskussion vom kommenden Jahr soll nicht vorgegriffen werden. Hingegen
kann klar festgehalten werden, dass es sich um eine Revision der rechtskräftigen
Ortsplanung handeln wird und nicht um eine Neukonzeption. In den Stadtplanungsrunden von 1982 und 1994 wurden die wesentlichen Eckpfeiler festgelegt,
welche auch heute noch Bestand haben.
Frage 5:
Sind Einzonungen geplant (für Mehrfamilien- und/oder Einfamilienhäuser, für
Wohnraum verschiedener Preisklassen, Gewerbebauten, Industriebauten, Zonen für
öffentliche Nutzung etc.)?
Antwort:
Es werden Einzonungen zur Abdeckung der Nachfrage im Bereich Wohnen vorgenommen werden müssen. Arbeitsplatzzonen sind im ganzen Kanton Zug und auch
in der Stadt Zug genügend vorhanden. Für zusätzliche Einzonungen im Bereich Arbeiten besteht aus heutiger Sicht kein Bedarf. Auch gemäss Entwurf zum Kantonalen Richtplan dürfen keine neuen Arbeitsplatzgebiete ausgeschieden werden.
GGR-Vorlage Nr. 1679
www.stadtzug.ch
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Frage 6:
Sind Auszonungen geplant? Wenn ja, nach welchen Prinzipien und Ideen sollen die
zur Auszonung vorgesehenen Grundstücke bestimmt werden?
Antwort:
Im Gegensatz zur Frage der Einzonungen wurde das Thema der Auszonungen im
Gesamtstadtrat noch nicht diskutiert. Müssten Auszonungen ins Auge gefasst werden, so kommen die Prinzipien des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes sowie
der Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Anwendung.
Antrag
Wir beantragen Ihnen,
von der Antwort des Stadtrates zur Interpellation der SVP-Fraktion vom 6. Mai
2002 betreffend „Ortsplanung“ Kenntnis zu nehmen und
die Interpellation als erledigt von der Geschäftskontrolle abzuschreiben.
Zug, 20. August 2002
Christoph Luchsinger, Stadtpräsident
Albert Rüttimann, Stadtschreiber
Beilage:
Interpellation der SVP-Fraktion vom 6. Mai 2002 betreffend Ortsplanung
GGR-Vorlage Nr. 1679
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