Biologische Sicherheit - conservation

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Abteilung Umwelt und Klima
Programm ›Umsetzung der Biodiversitätskonvention‹
Foto: al-Janabi
Biologische Sicherheit
Umsetzung des Cartagena Protokolls
Unterschiedliche Erwartungen werden mit der Anwendung von
gentechnischen Methoden in der Landwirtschaft verbunden. Während Forschung und Industrie seit 20 Jahren Beiträge zur Minderung von Hunger und Armut durch gentechnisch veränderte Nutzpflanzen in Aussicht stellen, liefern inzwischen fortschrittliche
nicht-gentechnische Züchtungsverfahren die überzeugenderen
Alternativen. Im Jahr 2007 wurde von zahlreichen Zuchterfolgen
berichtet, wie z. B. von Bohnen für trockene und nährstoffarme
Böden in Kolumbien, von Reis für überflutungsbedrohte Böden in
Bangladesch oder von Weizen für trockene Böden in Indien.
Den inzwischen angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen –
Soja, Mais, Raps und Baumwolle mit Resistenz gegen Herbizide und
einige Insektenarten – bescheinigen sowohl Forschung und Industrie
als auch Zulassungsbehörden vernachlässigbare Risiken für Mensch
und Umwelt. Kritiker weisen darauf hin, dass einige der zugrunde liegenden Untersuchungsmethoden unzureichend sind und kommen
bei der Interpretation der Ergebnisse zu negativeren Einschätzungen.
Der Begriff »Biologische Sicherheit« (Biosafety) umfasst die
Gesamtheit der Instrumente, um Risiken für die biologische Vielfalt
und menschliche Gesundheit bei der Freisetzung und Nutzung von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu vermeiden oder
zu verringern. Dies beinhaltet neben der Analyse auch Maßnahmen
zur Bewältigung, Regelung und Kontrolle der Risiken.
Die Einführung von GVO kann weitreichende und unerwünschte
ökologische Konsequenzen haben, besonders in Entwicklungsländern: die Verbreitung künstlicher Gene in den natürlichen Genpool
ist ein Beispiel. Als besonders problematisch wird dies in den Ursprungsregionen von Kulturpflanzen angesehen, deren Vielfalt an
Arten und Genen ein großes Potenzial für die langfristige Sicherung
der Ernährung birgt. GVO können zudem negative Wirkung auf sogenannte Nicht-Ziel-Organismen (z. B. Wildtiere, nützliche Insekten)
ausüben.
Die Anwendung von GVO kann durch den erhöhten Kapitalaufwand auch negative sozio-ökonomische und soziokulturelle Konsequenzen mit sich führen. So werden für gentechnisch verändertes
Saatgut höhere Preise verlangt; die Nutzung insektenresistenter
Pflanzen erfordert ein spezielles Wissen, damit die Bildung von Insektenstämmen vermieden wird, die ihrerseits resistent gegen die
Pflanzen sind. Die Nutzung kann somit insbesondere in klein-bäuerlichen, armen Agrarstrukturen ökonomisch riskant sein. Ebenso können dörfliche Sozialstrukturen beeinträchtigt werden. Es besteht die
Gefahr, dass Frauen durch den Einsatz moderner Technologien und
Biotechnologie und Gentechnik
Als Biotechnologie wird jede technologische Anwendung definiert, die biologische Systeme, lebende Organismen oder Produkte daraus benutzt, um Erzeugnisse oder Verfahren für eine bestimmte Nutzung herzustellen oder zu verändern. Biotechnologie umfasst sowohl die »klassischen« Verfahren des Bierbrauens und der Joghurtherstellung (Fermentierung) als auch mikrobiologische
Verfahren, z.B. die Synthese von Naturstoffen, und Verfahren der Gentechnik,
die eine gezielte Veränderung des Erbguts zur Folge haben.
Im Text des Cartagena Protokolls wird von Gentechnologie als »Moderner Biotechnologie« gesprochen, wenn bei der Produktion eines Organismus natürliche Grenzen der Vermehrung oder Rekombination überschritten werden, sofern die benutzten Techniken nicht bei der herkömmlichen Zucht und Auswahl
eingesetzt werden. Als GVO bezeichnet wird jeder »lebende Organismus, der
eine neuartige Kombination genetischen Materials aufweist, die durch die Nutzung der modernen Biotechnologie erzielt wurde«.
Foto: al-Janabi
Im Auftrag des:
den kommerziellen Erwerb von
Saatgut – beides in vielen Kulturen eine »Männerdomäne« –
besonders benachteiligt werden.
Je nach nationaler Gesetzeslage
und Verträgen mit den Patentbesitzern schafft der Erwerb von
GVO-Saatgut durch »eingebaute« Patente neue Abhängigkeiten. Ein anderes Risiko stellt die
Substitution von Exportprodukten wie z.B. Kakaobutter oder
Vanille durch Produkte dar, die
industriell durch GVO produziert werden können.
Das Cartagena
Protokoll
Biodiversität und
Biodiversitätskonvention
Unter »biologischer Vielfalt« bzw. »Biodiversität« versteht
man die Vielfalt des Lebens auf der Erde, von der genetischen Vielfalt über die Artenvielfalt bis hin zur Vielfalt der
Ökosysteme. Die 1992 in Rio de Janeiro verabschiedete
Biodiversitätskonvention (CBD) verbindet den Schutz der
biologischen Vielfalt mit deren nachhaltiger Nutzung sowie
der gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile. Inzwischen sind 190 Parteien der Konvention
beigetreten. Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens
hat sich Deutschland verpflichtet, die Biodiversität nicht nur
im eigenen Land zu erhalten, sondern auch Entwicklungsländer bei der Realisierung der notwendigen Schritte zu unterstützen.
Im Januar 2000 wurde unter dem Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD) das Cartagena Protokoll über biologische
Sicherheit beschlossen. Das Protokoll trat nach der 50. Ratifizierung
im September 2003 in Kraft und wurde bislang von 143 Staaten
ratifiziert. Es stärkt insbesondere die Position von Staaten, die noch
keine Biosafety-Gesetzgebung besitzen, da jegliche Einfuhr von
GVO, die zum Anbau bestimmt sind, der vorherigen Zustimmung
des Importlandes bedarf. Ein bedeutendes Merkmal ist die Verankerung des Vorsorgeprinzips, welches den Vertragsstaaten erlaubt,
Einfuhrbeschränkungen und Importverbote zu verhängen, auch
wenn keine endgültigen Beweise zu den Gefahren vorliegen.
Grenzüberschreitende Transporte, die GVO enthalten, werden über
das Biosafety Clearing House (BCH), ein internet-basiertes Informationssystem, geregelt. Da der Schwerpunkt des Protokolls auf
dem grenzüberschreitenden Verkehr liegt, regelt es nur Teilbereiche
der Gentechnik und macht z.B. keine Aussagen zur nationalen Entwicklung von GVO. Als Teil der CBD fallen nur vermehrungsfähige
GVO unter das Protokoll. GVO, die in einem Vertragsstaat als
Lebens- oder Futtermittel zugelassen und im BCH eingetragen sind,
dürfen ohne vorherige Zustimmung in alle anderen Vertragsstaaten
ausgeführt werden, sofern der jeweilige Importstaat dies nicht durch
eigene Vorschriften anders geregelt hat. Der Import von nicht vermehrungsfähigen GVO-Produkten, wie etwa Sojamehl, ist nicht abgedeckt.
Der Beitrag der
GTZ zur Umsetzung
des Cartagena
Protokolls
Auf deutscher und internationaler
Ebene setzt sich die GTZ im Auftrag des BMZ dafür ein, die Umsetzung des Cartagena Protokolls
in Partnerländern zu beschleunigen und seine Weiterentwicklung
zu fördern. Dies erfolgt insbesondere durch das Vorhaben »Umsetzung der Biodiversitätskonvention«, welches für die Umsetzung
der deutschen Capacity Building
Initiative zuständig ist.
Während des Verhandlungsprozesses zum Protokoll hat die GTZ umfassende Beratungsarbeit geleistet, die im Stadium der Implementierung fortgeführt wird. Darüber hinaus führt die GTZ ein Regionalprojekt mit der Afrikanischen Union zum Aufbau von BiosafetyKapazitäten sowie verschiedene Einzelmaßnahmen zum Aufbau von
Kapazitäten in ausgewählten Partnerländern wie etwa in China durch.
Handlungsbedarf
● Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Umsetzung der
internationalen Beschlüsse und Regelungen zu biologischer Sicherheit auf nationaler Ebene in Gesetze und Politik, z. B. beim Aufbau
der Biosafety Behörden;
● Unterstützung von Entwicklungsländern bei den weiteren
Verhandlungen zum Cartagena Protokoll;
● Verstärkter Aufbau von Kompetenzen und Bewusstseinsbildung
für biologische Sicherheit in Entwicklungsländern etwa durch
Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit;
● Entwicklung von Partizipationsmechanismen am politischen
Entscheidungsprozess für die Zivilgesellschaft;
● Förderung der Netzwerkbildung staatlicher und zivilgesellschaft
licher Akteure auf nationaler und regionaler Ebene.
Weitere Informationen
Deutschlands Biosafety Capacity Building
Homepage des Biosafety-Protokolls:
www.cbd.int/biosafety
Der Bedarf an Beratung für die Umsetzung des Cartagena Protokolls ist in Entwicklungsländern sehr hoch, ausreichende Kapazitäten sind noch nicht vorhanden. Im Rahmen der deutschen Biosafety
Capacity Building Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden Partner bei
der Umsetzung des Protokolls auf nationaler Ebene und der eigenständigen Bewertung von Risiken der Gentechnik unterstützt.
Hompage des Biosafety Clearing House Mechanism:
http://bch.cbd.int/
Third World Network Biosafety Information Centre:
www.biosafety-info.net/
International Centre for Genetic Engineering and Biotechnology:
www.icgeb.trieste.it/
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
Autoren:
Hartmut Meyer
Alexandra Müller
Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
65760 Eschborn
T 06196 79 - 0
T 06196 79 - 1115
E [email protected]
I www.gtz.de
Gedruckt auf 100% recyceltem Papier
Stand: März 2008
Für weitere Informationen:
Deutsche Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
Programm ›Umsetzung der Biodiversitätskonvention‹
Ansprechpartner: Alexandra Müller, Dr. Konrad Uebelhör
T
F
E
I
06196 79-7403, -1362
06196 79-80-7403, -1362
[email protected], [email protected]
www.gtz.de/biodiv
Zugehörige Unterlagen
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