Abteilung Umwelt und Klima Programm ›Umsetzung der Biodiversitätskonvention‹ Foto: al-Janabi Biologische Sicherheit Umsetzung des Cartagena Protokolls Unterschiedliche Erwartungen werden mit der Anwendung von gentechnischen Methoden in der Landwirtschaft verbunden. Während Forschung und Industrie seit 20 Jahren Beiträge zur Minderung von Hunger und Armut durch gentechnisch veränderte Nutzpflanzen in Aussicht stellen, liefern inzwischen fortschrittliche nicht-gentechnische Züchtungsverfahren die überzeugenderen Alternativen. Im Jahr 2007 wurde von zahlreichen Zuchterfolgen berichtet, wie z. B. von Bohnen für trockene und nährstoffarme Böden in Kolumbien, von Reis für überflutungsbedrohte Böden in Bangladesch oder von Weizen für trockene Böden in Indien. Den inzwischen angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen – Soja, Mais, Raps und Baumwolle mit Resistenz gegen Herbizide und einige Insektenarten – bescheinigen sowohl Forschung und Industrie als auch Zulassungsbehörden vernachlässigbare Risiken für Mensch und Umwelt. Kritiker weisen darauf hin, dass einige der zugrunde liegenden Untersuchungsmethoden unzureichend sind und kommen bei der Interpretation der Ergebnisse zu negativeren Einschätzungen. Der Begriff »Biologische Sicherheit« (Biosafety) umfasst die Gesamtheit der Instrumente, um Risiken für die biologische Vielfalt und menschliche Gesundheit bei der Freisetzung und Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu vermeiden oder zu verringern. Dies beinhaltet neben der Analyse auch Maßnahmen zur Bewältigung, Regelung und Kontrolle der Risiken. Die Einführung von GVO kann weitreichende und unerwünschte ökologische Konsequenzen haben, besonders in Entwicklungsländern: die Verbreitung künstlicher Gene in den natürlichen Genpool ist ein Beispiel. Als besonders problematisch wird dies in den Ursprungsregionen von Kulturpflanzen angesehen, deren Vielfalt an Arten und Genen ein großes Potenzial für die langfristige Sicherung der Ernährung birgt. GVO können zudem negative Wirkung auf sogenannte Nicht-Ziel-Organismen (z. B. Wildtiere, nützliche Insekten) ausüben. Die Anwendung von GVO kann durch den erhöhten Kapitalaufwand auch negative sozio-ökonomische und soziokulturelle Konsequenzen mit sich führen. So werden für gentechnisch verändertes Saatgut höhere Preise verlangt; die Nutzung insektenresistenter Pflanzen erfordert ein spezielles Wissen, damit die Bildung von Insektenstämmen vermieden wird, die ihrerseits resistent gegen die Pflanzen sind. Die Nutzung kann somit insbesondere in klein-bäuerlichen, armen Agrarstrukturen ökonomisch riskant sein. Ebenso können dörfliche Sozialstrukturen beeinträchtigt werden. Es besteht die Gefahr, dass Frauen durch den Einsatz moderner Technologien und Biotechnologie und Gentechnik Als Biotechnologie wird jede technologische Anwendung definiert, die biologische Systeme, lebende Organismen oder Produkte daraus benutzt, um Erzeugnisse oder Verfahren für eine bestimmte Nutzung herzustellen oder zu verändern. Biotechnologie umfasst sowohl die »klassischen« Verfahren des Bierbrauens und der Joghurtherstellung (Fermentierung) als auch mikrobiologische Verfahren, z.B. die Synthese von Naturstoffen, und Verfahren der Gentechnik, die eine gezielte Veränderung des Erbguts zur Folge haben. Im Text des Cartagena Protokolls wird von Gentechnologie als »Moderner Biotechnologie« gesprochen, wenn bei der Produktion eines Organismus natürliche Grenzen der Vermehrung oder Rekombination überschritten werden, sofern die benutzten Techniken nicht bei der herkömmlichen Zucht und Auswahl eingesetzt werden. Als GVO bezeichnet wird jeder »lebende Organismus, der eine neuartige Kombination genetischen Materials aufweist, die durch die Nutzung der modernen Biotechnologie erzielt wurde«. Foto: al-Janabi Im Auftrag des: den kommerziellen Erwerb von Saatgut – beides in vielen Kulturen eine »Männerdomäne« – besonders benachteiligt werden. Je nach nationaler Gesetzeslage und Verträgen mit den Patentbesitzern schafft der Erwerb von GVO-Saatgut durch »eingebaute« Patente neue Abhängigkeiten. Ein anderes Risiko stellt die Substitution von Exportprodukten wie z.B. Kakaobutter oder Vanille durch Produkte dar, die industriell durch GVO produziert werden können. Das Cartagena Protokoll Biodiversität und Biodiversitätskonvention Unter »biologischer Vielfalt« bzw. »Biodiversität« versteht man die Vielfalt des Lebens auf der Erde, von der genetischen Vielfalt über die Artenvielfalt bis hin zur Vielfalt der Ökosysteme. Die 1992 in Rio de Janeiro verabschiedete Biodiversitätskonvention (CBD) verbindet den Schutz der biologischen Vielfalt mit deren nachhaltiger Nutzung sowie der gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile. Inzwischen sind 190 Parteien der Konvention beigetreten. Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens hat sich Deutschland verpflichtet, die Biodiversität nicht nur im eigenen Land zu erhalten, sondern auch Entwicklungsländer bei der Realisierung der notwendigen Schritte zu unterstützen. Im Januar 2000 wurde unter dem Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD) das Cartagena Protokoll über biologische Sicherheit beschlossen. Das Protokoll trat nach der 50. Ratifizierung im September 2003 in Kraft und wurde bislang von 143 Staaten ratifiziert. Es stärkt insbesondere die Position von Staaten, die noch keine Biosafety-Gesetzgebung besitzen, da jegliche Einfuhr von GVO, die zum Anbau bestimmt sind, der vorherigen Zustimmung des Importlandes bedarf. Ein bedeutendes Merkmal ist die Verankerung des Vorsorgeprinzips, welches den Vertragsstaaten erlaubt, Einfuhrbeschränkungen und Importverbote zu verhängen, auch wenn keine endgültigen Beweise zu den Gefahren vorliegen. Grenzüberschreitende Transporte, die GVO enthalten, werden über das Biosafety Clearing House (BCH), ein internet-basiertes Informationssystem, geregelt. Da der Schwerpunkt des Protokolls auf dem grenzüberschreitenden Verkehr liegt, regelt es nur Teilbereiche der Gentechnik und macht z.B. keine Aussagen zur nationalen Entwicklung von GVO. Als Teil der CBD fallen nur vermehrungsfähige GVO unter das Protokoll. GVO, die in einem Vertragsstaat als Lebens- oder Futtermittel zugelassen und im BCH eingetragen sind, dürfen ohne vorherige Zustimmung in alle anderen Vertragsstaaten ausgeführt werden, sofern der jeweilige Importstaat dies nicht durch eigene Vorschriften anders geregelt hat. Der Import von nicht vermehrungsfähigen GVO-Produkten, wie etwa Sojamehl, ist nicht abgedeckt. Der Beitrag der GTZ zur Umsetzung des Cartagena Protokolls Auf deutscher und internationaler Ebene setzt sich die GTZ im Auftrag des BMZ dafür ein, die Umsetzung des Cartagena Protokolls in Partnerländern zu beschleunigen und seine Weiterentwicklung zu fördern. Dies erfolgt insbesondere durch das Vorhaben »Umsetzung der Biodiversitätskonvention«, welches für die Umsetzung der deutschen Capacity Building Initiative zuständig ist. Während des Verhandlungsprozesses zum Protokoll hat die GTZ umfassende Beratungsarbeit geleistet, die im Stadium der Implementierung fortgeführt wird. Darüber hinaus führt die GTZ ein Regionalprojekt mit der Afrikanischen Union zum Aufbau von BiosafetyKapazitäten sowie verschiedene Einzelmaßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten in ausgewählten Partnerländern wie etwa in China durch. Handlungsbedarf ● Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Umsetzung der internationalen Beschlüsse und Regelungen zu biologischer Sicherheit auf nationaler Ebene in Gesetze und Politik, z. B. beim Aufbau der Biosafety Behörden; ● Unterstützung von Entwicklungsländern bei den weiteren Verhandlungen zum Cartagena Protokoll; ● Verstärkter Aufbau von Kompetenzen und Bewusstseinsbildung für biologische Sicherheit in Entwicklungsländern etwa durch Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit; ● Entwicklung von Partizipationsmechanismen am politischen Entscheidungsprozess für die Zivilgesellschaft; ● Förderung der Netzwerkbildung staatlicher und zivilgesellschaft licher Akteure auf nationaler und regionaler Ebene. Weitere Informationen Deutschlands Biosafety Capacity Building Homepage des Biosafety-Protokolls: www.cbd.int/biosafety Der Bedarf an Beratung für die Umsetzung des Cartagena Protokolls ist in Entwicklungsländern sehr hoch, ausreichende Kapazitäten sind noch nicht vorhanden. Im Rahmen der deutschen Biosafety Capacity Building Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden Partner bei der Umsetzung des Protokolls auf nationaler Ebene und der eigenständigen Bewertung von Risiken der Gentechnik unterstützt. Hompage des Biosafety Clearing House Mechanism: http://bch.cbd.int/ Third World Network Biosafety Information Centre: www.biosafety-info.net/ International Centre for Genetic Engineering and Biotechnology: www.icgeb.trieste.it/ Impressum Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Autoren: Hartmut Meyer Alexandra Müller Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5 65760 Eschborn T 06196 79 - 0 T 06196 79 - 1115 E [email protected] I www.gtz.de Gedruckt auf 100% recyceltem Papier Stand: März 2008 Für weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Programm ›Umsetzung der Biodiversitätskonvention‹ Ansprechpartner: Alexandra Müller, Dr. Konrad Uebelhör T F E I 06196 79-7403, -1362 06196 79-80-7403, -1362 [email protected], [email protected] www.gtz.de/biodiv