ANHANG I WISSENSCHAFTLICHE SCHLUSSFOLGERUNGEN DER EMEA UND BEGRÜNDUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER ZUSAMMENFASSUNGEN DER MERKMALE DER ARZNEIMITTEL 1 WISSENSCHAFTLICHE SCHLUSSFOLGERUNGEN KOMPLETTE BEURTEILUNG (siehe Anhang II) ZUSAMMENFASSUNG VON DER WISSENSCHAFTLICHEN MULTIHANCE Die Änderung, die von dem Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen im Rahmen des Verfahrens zur gegenseitigen Anerkennung eingereicht wurde, war ein Antrag auf Erweiterung der Indikation für die ZNS-Diagnostik in Ergänzung zu der derzeit zugelassenen Indikation für die Leberdiagnostik. Nach Umlauf des Abschlußberichts des Referenz-Mitgliedstaats Vereinigtes Königreich im Änderungsverfahren im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung bestanden hauptsächlich Meinungsunstimmigkeiten und Bedenken im Hinblick auf die Methodik. Die zulassungsentscheidenden Phase-III-Studien waren dazu bestimmt, im Wirkungsvergleich mit dem zugelassenen Referenzprodukt Omniscan nachzuweisen, daß MultiHance keine geringere Wirksamkeit hat, und es bestanden Zweifel von seiten Frankreichs, ob die Wirksamkeit von MultiHance bei diesen Studien hinreichend nachgewiesen worden sei. In der Befassungsanzeige wurden folgende Bedenken angeführt: 1. Die a priori erfolgte Wahl eines Vertrauensintervalls mit einer Obergrenze von 20% für die Differenz zwischen den in jeder Behandlungsgruppe erhaltenen Ergebnissen wurde klinisch nicht begründet; dies steht im Widerspruch zu der gültigen Leitlinie ICH E9. Die Berechnung der vorstehenden maximalen erwarteten Differenz und der Probengröße stützte sich vielmehr auf veröffentlichtes Informationsmaterial über die gemeldete Wirkung (80%) anderer Gadoliniumchelate Prohance und Magnevist als auf das Referenzprodukt Omniscan; dies steht im Widerspruch zu der gültigen Leitlinie ICH E9. 2. Die in den vorgelegten Studien beobachtete Wirkung von Omniscan lag weit unter der erwarteten Wirkung (Mittelwert von 50% gegenüber 80%), was zu der Schlußfolgerung führte, daß Omniscan nicht das richtige Vergleichsprodukt war. Deshalb stellte die Befassungsanzeige allgemein fest, daß es vor allem aufgrund eines großen Problems externer Validität des Vergleichsprodukts sowie systematischer Fehler in der Methodik nicht möglich war, aus den zulassungsentscheidenden Phase-III-Studien zu schlußfolgern, daß MultiHance im Vergleich zu Omniscan keine geringere Wirkung hat. Der Hergang des Schiedsgerichtsverfahrens und Einzelheiten der wissenschaftlichen Beurteilung ist im beigefügten Bewertungsbericht zum Änderungs-Schiedsverfahren, Anhang 2 3 dieses Gutachtens, dargelegt. Die wichtigsten Diskussionspunkte und die dabei gezogenen Schlußfolgerungen sind jedoch nachstehend zusammengefaßt. Im Hinblick auf die 10 Fragen, die dem Unternehmen zu Beginn des Schiedsverfahrens gestellt wurden, war der Ausschuß für Arzneimittelspezialitäten (CPMP) mit den Antworten auf die Fragen 3, 6, 7 und 8 zufrieden. Die Antworten auf die Fragen 9 & 10 waren unvollständig, bildeten aber kein Hindernis für die Genehmigung der Änderung. Die größten Zweifel bestanden bezüglich der Unterlagen mit den Antworten auf die Fragen 1,2,4 & 5, wobei Frage 2 als "Schlüsselfrage" betrachtet wurde. Während der Anhörung und des Gutachtens waren die Bedenken des CPMP auf zwei Hauptpunkte reduziert worden, und zwar: • Es ist nachzuweisen, daß MultiHance in der beanspruchten Indikation keine geringere Wirksamkeit als Omniscan hat. Das Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, daß MultiHance im ungünstigsten Fall, den die obere Vertrauensgrenze darstellt, immer noch einen hinreichenden Grad von klinischem Nutzen bewahrt, der es klinisch wertvoll macht. • Von den Inhabern der Genehmigung für das Inverkehrbringen ist eine Stellungnahme abzugeben, warum nicht Magnevist oder ProHance zur Kontrolle der Wirksamkeit gewählt wurden, als für Magnevist oder Prohance im Hinblick auf Adäquatheit der angewendeten Methodik (sowohl Blindstudie mit dem Arzneimittel als auch klinische Blindstudie, prozentualer Anteil der Patienten mit Verbesserung der diagnostischen Information als primärer Endpunkt) stichhaltigere Daten vorlagen. Während der Anhörung zeigte das Unternehmen zu Beginn Bilder mit Beispielen für die klinische Wirkung von MultiHance bei MRT des ZNS. Das Unternehmen ging dann darauf ein, daß MultiHance im Wirkungsvergleich keine geringere Wirkung hat und unterstrich dabei die mit MultiHance und dem aktiven Vergleichspräparat erreichte Verbesserung der Bildqualität sowie die zwischen den 2 Substanzen bestehende Übereinstimmung in den Gesamtergebnissen. Das Unternehmen legte verschiedene Analysen vor, die durchgeführt wurden (was bereits zu Beginn dieses Berichtes erörtert wurde), unternahm aber nicht den Versuch, den Nachweis für einen geeigneten Wert für die obere Grenze des Vertrauensintervalls von 97,23% zu führen. Die Vertreter des Unternehmens machten jedoch geltend, daß im ungünstigsten Fall 20-58% der Bilder von Patienten, denen MultiHance verabreicht wurde, und 23-58% der Patienten, denen Omniscan verabreicht wurde, eine Verbesserung der diagnostischen Information aufwiesen. Im Hinblick auf ca. 30% der predose-Bilder, die als "ausgezeichnet" bewertet wurden, argumentierte das Unternehmen, daß diese Bilder ein "lohnenswertes Plus" darstellten. Das Unternehmen meinte auch, daß Omniscan ein geeignetes Vergleichspräparat wäre, da es den gleichen Wirkungsgrad zeigte wie Magnevist und ProHance, die Substanzen, von denen die prognostizierten Wirksamkeitswerte in den Phase-III-Studien erhalten wurden. Als nächstes behandelte das Unternehmen die inter-reader-Konsistenz in den zulassungsentscheidenden Phase-III-Studien und konzentrierte sich dabei mehr auf die Konsistenz bei der Detektion von Krankheiten als auf die diagnostische Information (primärer Endpunkt). Eine Frage wurde gestellt, warum es das Unternehmen unterließ, auf die interreader-Konsistenz für den primären Endpunkt einzugehen, die viel niedriger war. Das 3 Unternehmen führte als Argument an, daß die Detektion einer Krankheit der Parameter von klinisch größerer Relevanz sei. Im Rahmen der Beantwortung einer Frage legte das Unternehmen Daten zur Haltbarkeit des aktiven Komplexes MultiHance in Verbindung mit detaillierten Angaben für das offensichtliche Fehlen von Proteinbindung vor. Wirksamkeit und Sicherheit von Verbindungen auf Gadoliniumbasis wurden beim MRT des ZNS nachgewiesen, und mehrere dieser Verbindungen sind derzeit innerhalb der Europäischen Union zugelassen. Es wurde nachgewiesen, daß diese Produkte im Vergleich zu Scans ohne Kontrastmittel die Bildqualität verbessern, den diagnostischen Informationsgehalt erhöhen und die diagnostische Entscheidungsfindung steigern. Eine dieser Substanzen ist Omniscan, das derzeit in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft für diese Indikation mit der Dosierung zugelassen ist, die in den zulassungsentscheidenden Phase-III-Studien von MultiHance benutzt wird. Nach der Diskussion erkannte der CPMP an, daß MultiHance im Vergleich zu Omniscan keine geringere Wirksamkeit hat, da berechtigte Wahrscheinlichkeit besteht, daß MultiHance im ungünstigsten Fall einen hinreichenden Teil der Wirkung von Omniscan bewahren würde, um klinisch relevant zu sein. Der CPMP merkte an, daß der Deltawert für nicht geringere Wirksamkeit zwar im Hinblick auf klinische Relevanz nicht entsprechend bestimmt wurde, derzeit aber keine Daten vorliegen, um eine solche Bewertung durchzuführen und eine klinische Beurteilung vorgenommen werden müßte. Die Haltbarkeit des aktiven Komplexes MultiHance wurde nach der Anhörung als annehmbar betrachtet. Ebenso galten die Bedenken im Hinblick auf den mit dem Komplex verbundenen Grad von Proteinbindung als beseitigt. Somit vertrat der CPMP die Ansicht, daß die Wirksamkeit von MultiHance beim MRT des ZNS annehmbar ist und die noch offenen Sicherheitsfragen von dem Unternehmen vollständig abgearbeitet wurden. BEGRÜNDUNG FÜR ÄNDERUNG DER ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES ARZNEIMITTELS In Erwägung folgender Gründe: - Es war angebracht, Omniscan als aktive Vergleichssubstanz in zulassungsentscheidenden Phase-III-Studien bei der ZNS-Diagnostik einzusetzen. - Es ist wahrscheinlich, daß MultiHance im ungünstigsten Fall einen ausreichenden Teil der Aktivität von Omniscan bewahrt, um im Zusammenhang mit der ZNS-Diagnostik klinisch relevant zu sein. - Die Haltbarkeit des aktiven Komplexes MultiHance für die Verwendung beim MRT des ZNS war vertretbar war. - Es lag kein Anzeichen von signifikanter Bindung an Plasmaproteine vor, 4 den hat der CPMP die Änderung der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels und die Bewilligung der Änderung der Genehmigung für das Inverkehrbringen empfohlen. Textentwürfe für die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels sind in Anhang III für MultiHance (siehe Anhang II) enthalten. 5 ANHANG II VERZEICHNIS DER BEZEICHNUNGEN, DER DARREICHUNGSFORM, DER STÄRKEN DES ARZNEIMITTELS, DER ART DER ANWENDUNG, DES ANTRAGSTELLERS/INHABERS DER GENEHMIGUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN, DER ART DER VERPACKUNG UND DER PACKUNGSGRÖSSE IN DEN MITGLIEDSTAATEN 6 ANHANG II Mitgliedstaat Inhaber der Geneh- Handelsnam Stärke migung für das e Inverkehrbringen Österreich Bracco S.p.A. MultiHance Darreichungsform Art der VerAnwendung packung 334 mg/ml Injektionslösung Belgien Verpackungsgröße Durchstich 5 ml flasche, 10 ml Glas 1 20134 Milano 15 ml 1 Italien 20 ml 1 Durchstich 5 ml flasche, 10 ml Glas 1 15 ml 1 20 ml 1 Via Egidio Folli, 50 Bracco-Byk Gulden Max-Stromeyer 57 MultiHance 334 mg/ml Injektionslösung Str. 78467 Konstanz Deutschland 6 Intravenöse Anwendung Inhalt Intravenöse Anwendung 1 1 Dänemark Bracco S.p.A. MultiHance 334 mg/ml Injektionslösung Durchstich 5 ml flasche, 10 ml Glas 1 20134 Milano 15 ml 1 Italien 20 ml 1 Durchstich 5 ml flasche, 10 ml Glas 1 20134 Milano 15 ml 1 Italien 20 ml 1 Durchstich 5 ml flasche, 10 ml Glas 1 15 ml 1 20 ml 1 Via Egidio Folli, 50 Finnland Bracco S.p.A. MultiHance 334 mg/ml Injektionslösung Via Egidio Folli, 50 Frankreich Bracco-Byk Gulden Max-Stromeyer 57 MultiHance 334 mg/ml Injektionslösung Str. 78467 Konstanz Deutschland 7 Intravenöse Anwendung Intravenöse Anwendung Intravenöse Anwendung 1 1 1 Mitgliedstaat Inhaber der Handelsnam Stärke Genehmigung für e das Inverkehrbringen Deutschland Bracco-Byk Gulden 334 mg/ml Injektionslösung 1 15 ml 1 20 ml 1 Durchstich- 5 ml flasche, 10 ml Glas 1 20134 Milano 15 ml 1 Italien 20 ml 1 Durchstich- 5 ml flasche, 10 ml Glas 1 Str. Intravenöse Anwendung Verpackun gsgröße Durchstich- 5 ml flasche, 10 ml Glas Max-Stromeyer 57 MultiHance Darreichungsform Art der Verpackun Inhalt Anwendung g 78467 Konstanz 1 Deutschland Griechenland Bracco S.p.A. MultiHance 334 mg/ml Injektionslösung Via Egidio Folli, 50 Irland Bracco S.p.A. MultiHance 334 mg/ml Injektionslösung Via Egidio Folli, 50 8 Intravenöse Anwendung Intravenöse Anwendung 1 1 Italien 20134 Milano 15 ml 1 Italien 20 ml 1 Durchstich- 5 ml flasche, 10 ml Glas 1 20134 Milano 15 ml 1 Italien 20 ml 1 Durchstich- 5 ml flasche, 10 ml Glas 1 15 ml 1 20 ml 1 Bracco S.p.A. MultiHance 334 mg/ml Injektionslösung Via Egidio Folli, 50 Luxemburg Bracco-Byk Gulden Max-Stromeyer 57 MultiHance 334 mg/ml Injektionslösung Str. D-78467 Konstanz Deutschland 9 Intravenöse Anwendung Intravenöse Anwendung 1 1 Mitgliedstaat Inhaber der Handelsnam Stärke Genehmigung für e das Inverkehrbringen Schweden Bracco S.p.A. MultiHance Darreichungsform Art der Verpackung Inhalt Anwendun g 334 mg/ml Injektionslösung Intravenöse Durchstich- 5 ml Anwendung flasche, Glas 10 ml 1 20134 Milano 15 ml 1 Italien 20 ml 1 Intravenöse Durchstich- 5 ml Anwendung flasche, Glas 10 ml 1 15 ml 1 20 ml 1 Intravenöse Durchstich- 5 ml Anwendung flasche, Glas 10 ml 1 Via Egidio Folli, 50 Niederlande Verpackun gsgröße Bracco-Byk Gulden Max-Stromeyer 57 MultiHance 334 mg/ml Injektionslösung Str. 78467 Konstanz 1 1 Deutschland Vereinigtes Königreich Bracco S.p.A. MultiHance 334 mg/ml Injektionslösung Via Egidio Folli, 50 10 1 20134 Milano 15 ml 1 Italien 20 ml 1 11 ANHANG III ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES ARZNEIMITTELS DES REFERENZMITGLIEDSTAATS IN GEÄNDERTER FASSUNG 9 1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS Multihance 334 mg/ml, Injektionslösung 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG 1 ml Injektionslösung enthält: 334 mg (0,5 M) Gadobensäure als Dimegluminsalz [529 mg Gadobensäure, Dimegluminsalz = 334 mg Gadobensäure + 195 mg Meglumin]. Osmolalität bei 37°C: 1,970 osmol/kg Viskosität bei 37°C: 5,3 mPa.s Hilfsstoffe siehe unter 6.1. 3. DARREICHUNGSFORM Injektionslösung 4. KLINISCHE ANGABEN 4.1 Anwendungsgebiete MultiHance ist ein paramagnetisches Kontrastmittel für die magnetresonanz-tomographische Diagnostik der Leber zur Erkennung fokaler Leberläsionen bei Patienten mit bekanntem oder vermutetem Leberkarzinom (z.B. hepatozelluläres Karzinom) oder Metastasen, des Gehirns und des Rückenmarks zur Erkennung von Läsionen und Verbesserung der diagnostischen Genauigkeit und bietet mehr diagnostische Informationen als eine MR-Untersuchung ohne Kontrastmittel; 4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung Leber: Die empfohlene Dosis beim Erwachsenen für die Darstellung der Leber beträgt 0,05 mmol/kg Körpergewicht (entspricht 0,1 ml/kg der 0,5 M Lösung). ZNS: Die empfohlene Dosis beim Erwachsenen für die Darstellung des Zentralnervensystems beträgt 0,1 mmol/kg Körpergewicht (entspricht 0,2 ml/kg der 0,5 M Lösung). Das Produkt sollte entweder als Bolus oder mittels langsamer Injektion (10 ml/min) unverdünnt intravenös verabreicht werden. Mit der kontrastverstärkten Bildgebung kann unmittelbar nach der Bolusinjektion begonnen werden (dynamische MRT). In der ZNS-Diagnostik ergibt sich ein Zeitfenster für die Bildgebung bis zu 60 Minuten nach der Verabreichung. In der Leberdiagnostik kann in Abhängigkeit von den Anforderungen an die Bildgebung die Anfertigung von Spätaufnahmen 40-120 Minuten nach der Injektion erfolgen. MultiHance soll erst unmittelbar vor der Verwendung in die Spritze aufgezogen und auch nicht verdünnt werden. Nicht verwendete Lösung ist zu verwerfen und darf nicht für weitere MRTUntersuchungen verwendet werden. Um das mögliche Risiko eines paravasalen Austritts von MultiHance ins Gewebe bei der intravenösen Injektion zu minimieren, sollte sichergestellt sein, daß die Injektionsnadel oder Kanüle korrekt in die Vene eingeführt wurde. 10 Nach der Injektion ist mit Natriumchlorid-Lösung nachzuspülen. Bei Patienten unter 18 Jahren sind die Unbedenklichkeit und die Wirksamkeit von MultiHance nicht untersucht worden. Deshalb wird die Verwendung von MultiHance bei dieser Patientengruppe nicht empfohlen. 4.3 Gegenanzeigen MultiHance ist bei Patienten kontraindiziert, die gegen einen der Inhaltsstoffe überempfindlich sind. MultiHance sollte nicht bei Patienten verwendet werden, bei denen allergische oder andere unerwünschte Reaktionen gegenüber anderen Gadoliniumchelaten bekannt sind. Für Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion (Kreatinin-Clearance ≤ 30 ml/min) liegen keine Untersuchungen vor. Die Verwendung von MultiHance bei dieser Patientengruppe wird deshalb nicht empfohlen. Zur Unbedenklichkeit und Wirksamkeit von MultiHance bei schwangeren Frauen liegen keine Daten vor. Die Verwendung von MultiHance während der Schwangerschaft wird deshalb nicht empfohlen (siehe Abschnitt 4.6). 4.4 Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung Bei Patienten unter 18 Jahren sind die Unbedenklichkeit und die Wirksamkeit von MultiHance nicht untersucht worden. Deshalb wird die Verwendung von MultiHance bei dieser Patientengruppe nicht empfohlen. Patienten, aus deren Anamnese allergische oder Überempfindlichkeitsreaktionen bekannt sind, sollten unter Beobachtung bleiben. Die allgemein gültigen Sicherheitsvorkehrungen für die MagnetresonanzTomographie, insbesondere der Ausschluß ferromagnetischer Materialien wie beispielsweise Herzschrittmacher oder Aneurysmaclips, gelten auch für die Verwendung von MultiHance. Bei Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollte MultiHance nur mit Vorsicht angewandt werden. Die Verwendung von Kontrastmitteln wie MultiHance sollte Krankenhäusern oder medizinischen Einrichtungen vorbehalten sein, die auf eine notfallmedizinische Erstversorgung eingerichtet sind. Um im Notfall unverzüglich reagieren zu können, sollen entsprechende Medikamente und Instrumente für die Notfalltherapie griffbereit sein. Während der Lagerung von Gadobensäure, Dimegluminsalz, können kleine Mengen Benzylalkohol (< 0,2%) freigesetzt werden. MultiHance darf darum bei Patienten mit Überempfindlichkeit gegen Benzylalkohol nicht verwendet werden. 4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen Während der klinischen Entwicklung von MultiHance wurden keine Interaktionsstudien mit anderen Arzneimitteln durchgeführt. Aus der klinischen Entwicklung sind jedoch keine ArzneimittelWechselwirkungen bekannt geworden. 4.6 Schwangerschaft und Stillzeit Die Verwendung von MultiHance bei schwangeren Frauen kann nicht empfohlen werden, da für diese Gruppe von Patientinnen keine klinischen Daten vorliegen (Ergebnisse aus reproduktionstoxikologischen Untersuchungen siehe Abschnitt 5.3). Es ist nicht bekannt, in welchem Ausmaß Gadobensäure, Dimegluminsalz, beim Menschen in die Muttermilch übertritt. Tierversuche haben gezeigt, daß weniger als 0.5% der verabreichten Dosis über die Milch vom Muttertier auf das Neugeborene übertragen wurden. Obwohl die klinische Relevanz dieser Beobachtung nicht bekannt ist, sollte das Stillen vor der Verabreichung von MultiHance 11 beendet und frühestens 24 Stunden nach der Verabreichung von MultiHance wieder aufgenommen werden. 4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen Keine bekannt. 4.8 Nebenwirkungen Während der klinischen Entwicklung von MultiHance wurden folgende Nebenwirkungen beobachtet: über 1%: Hypertonie 0,5 bis 1%: Empfindungsveränderungen oder Schmerzen an der Injektionsstelle, Tachykardie, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen unter 0,5%: Juckreiz, Diarrhö, Mundtrockenheit, Vasodilatation, Hautausschlag, Schwindel, Tremor, Bauchschmerzen, Hypotonie, Arrhythmien, Geschmacksveränderungen, lokalisiertes Ödem Die meisten dieser Ereignisse waren nicht schwerwiegend, vorübergehend und bildeten sich ohne bleibende Wirkungen spontan zurück. Es gab keine Hinweise auf eine Korrelation mit dem Alter, dem Geschlecht oder der verabreichten Dosis. Während der klinischen Entwicklung von MultiHance wurde über eine mittelschwere anaphylaktische Reaktion (Dyspnoe und Laryngospasmus) berichtet. Ebenso wurden Einzelfälle von Myalgie, Krämpfen, Harn- und Stuhlinkontinenz gemeldet. Laborwertveränderungen wie Albuminurie, Leukozytose, Glucosurie, Abfall des Gesamteisenspiegels und Anstieg der Serumtransaminasen, der alkalischen Phosphatase, des Serumkreatinins und des Serumeisens traten nach Verabreichung von MultiHance bei weniger als 1% der Patienten auf. Diese Befunde wurden jedoch zumeist bei Patienten mit Hinweisen auf eine vorbestehende Einschränkung der Leberfunktion erhoben. 4.9 Überdosierung Es sind bisher keine Fälle von Überdosierung bekannt. Anzeichen und Symptome einer Überdosierung sind darum nicht beschrieben worden. Bei einer Überdosierung ist der Patient sorgfältig zu überwachen und symptomatisch zu behandeln. 5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN 5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften Pharmakotherapeutische Gruppe, ATC-Code V08CA In der Leberdiagnostik können bei Patienten mit bekanntem oder vermutetem hepatozellulärem Karzinom oder Metastasen unter Anwendung von MultiHance Läsionen nachgewiesen werden, die in der Nativuntersuchung nicht dargestellt werden. Welche Art von Läsionen nach Gabe von MultiHance sichtbar gemacht werden, ist nicht durch pathologisch-anatomische Untersuchungen überprüft worden. In Studien, in denen die Auswirkung auf die Therapie untersucht wurde, war der Nachweis einer Läsion durch die Kontrastmittelgabe nicht immer mit einer Änderung des Therapiekonzeptes verbunden. 12 Das Gadoliniumchelat Gadobensäure, Dimegluminsalz, verkürzt die longitudinale (T1) und in geringerem Maße auch die transversale (T2) Relaxationszeit von Protonen des Gewebewassers. Die Relaxationswerte von Gadobensäure, Dimegluminsalz, in wäßriger Lösung sind r1 = 4,39 und r2 = 5,56 mM-1s-1 bei 20 MHz. Gadobensäure, Dimegluminsalz, weist beim Übergang von wäßrigen Lösungen zu Lösungen mit Serumproteinen einen starken Anstieg der Relaxationswerte auf. Im menschlichen Plasma betrugen die Werte r1 und r2 9,7 bzw. 12,5. In der Leber bewirkt MultiHance bei T1-gewichteter Darstellung eine deutliche, anhaltende Verstärkung der Signalintensität im normalen Parenchym. Dabei bleibt die Verstärkung der Signalintensität nach der Verabreichung von Dosen von 0,05 oder 0,10 mmol/kg mindestens zwei Stunden lang auf hohem Niveau erhalten. Ein Kontrast zwischen fokalen Leberläsionen und dem normalen Parenchym ist bei T1-gewichteter dynamischer Darstellung unmittelbar (bis zu 2-3 Minuten) nach einer Bolusinjektion zu beobachten. Danach schwächt sich der Kontrast normalerweise aufgrund eines unspezifischen Enhancements in der Läsion ab. Man kann jedoch davon ausgehen, daß 40-120 Minuten nach MultiHance-Gabe durch sukzessives Auswaschen des Kontrastmittels aus den Leberläsionen bei anhaltender Signalverstärkung im normalen Lebergewebe eine verbesserte Detektion von Leberläsionen und ein niedrigerer Schwellenwert für die Läsionslokalisation erzielt wird. Die zulassungsrelevanten Studien der Phase II + III bei Patienten mit Leberkarzinomerkrankung zeigen, daß, im Vergleich zu anderen bildgebenden Referenzverfahren (z.B. intraoperative Ultraschalldiagnostik, computer-tomographische Angioportographie -CTAP- oder Computertomographie nach intraarterieller Injektion von iodiertem Öl) die mit MultiHance kontrastierten MR-Scans zu einer mittleren Sensitivität von 95% und einer mittleren Spezifität von 80% für die Detektion von Leberkarzinomen oder -metastasen bei Patienten mit hochgradigem Verdacht auf diese Erkrankung führten. In der Darstellung des ZNS ermöglicht MultiHance ein verbessertes Enhancement von normalem Gewebe ohne Blut-Hirn-Schranke, extraaxialen Tumoren und von Regionen mit gestörter Blut-HirnSchranke. In den zulassungsrelevanten Studien der Phase III zu dieser Indikation gaben unabhängige Radiologen eine Verbesserung des diagnostischen Informationsgehaltes bei 32-69% der Bilder mit MultiHance bzw. 35-69% der Bilder mit der Vergleichssubstanz an. 5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften Die Pharmakokinetik von MultiHance beim Menschen kann durch einen biexponentiellen Abfall der Plasmaspiegelkonzentration gut beschrieben werden. Die scheinbaren Verteilungs- und Eliminationshalbwertszeiten liegen zwischen 0,085 und 0,117 h bzw. 1,17 und 1,68 h. Die Werte für das scheinbare Verteilungsvolumen reichen von 0,170 bis 0,248 l/kg Körpergewicht und deuten darauf hin, daß die Substanz im Plasma und im Extrazellularraum verteilt wird. Das Gadobenat-Ion wird schnell aus dem Plasma eliminiert und hauptsächlich mit dem Urin und in geringerem Umfang mit der Galle ausgeschieden. Die ähnlichen Meßwerte für die GesamtplasmaClearance von 0,098-0,133 l/h/kg Körpergewicht und die renale Clearance von 0,082-0,104 l/h/kg Körpergewicht weisen darauf hin, daß die Substanz vorwiegend mittels glomerulärer Filtration eliminiert wird. Die Werte der Plasmakonzentration und die Fläche unter der Kurve (AUC) weisen eine statistisch signifikante lineare Abhängigkeit von der verabreichten Dosis auf. Das Gadobenat-Ion wird zu 7894% der injizierten Dosis innerhalb von 24 Stunden unverändert mit dem Urin ausgeschieden. Zwischen 2% und 4% der Dosis werden im Stuhl wiedergefunden. 13 Das Gadobenat-Ion durchdringt die intakte Blut-Hirn-Schranke nicht. Es kommt daher zu keiner Anreicherung im normalen Hirngewebe oder in Läsionen mit intakter Blut-Hirn-Schranke. Ist die Blut-Hirn-Schranke dagegen gestört oder liegt eine Gefäßfehlbildung vor, kann das Gadobenat-Ion in die Läsion vordringen. 5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit Toxizität Nach wiederholter Verabreichung hoher Dosen an Ratten und Hunden wurden (vor allem bei Hunden) Veränderungen des Blutbilds und chemischer Blutparameter beobachtet, die sich nach Absetzen der Behandlung als reversibel erwiesen. In den Nieren beider Spezies waren Hinweise auf eine Vakuolisierung tubulärer Epithelzellen zu finden, die bei einigen Ratten der höchsten Dosierungsgruppe auch nach einer 4wöchigen Erholungszeit noch vorhanden war. Fast alle Hunde wiesen eine lymphatische Infiltration der Leber auf, und 2 der 6 männlichen Hunde der höchsten Dosierungsgruppe bekamen eine Lebernekrose. Tierexperimentell ergab sich, insbesondere bei versehentlicher paravenöser Applikation, eine schlechte lokale Verträglichkeit von MultiHance. Danach konnten schwere lokale Reaktionen wie Nekrose und Schorfbildung beobachtet werden. Die lokale Verträglichkeit bei versehentlicher intraarterieller Applikation wurde nicht untersucht, so daß der richtigen Einführung der i.v. Nadel oder Kanüle in die Vene besondere Bedeutung zukommt (siehe 4.2). Mutagenität Gadobensäure, Dimegluminsalz, zeigt bei einer Reihe von In-vitro- und In-vivo-Tests keine mutagenen Wirkungen. Kanzerogenität Kanzerogenitätsstudien wurden nicht durchgeführt, da MultiHance für die Einmalgabe bestimmt ist und kein mutagenes Potential besitzt. Beeinträchtigung der Fertilität Bei Ratten verursachte die tägliche intravenöse Gabe von Gadobenat an Muttertiere vor und während der Tragzeit keinerlei Auswirkungen auf den Schwangerschaftsverlauf und die Fertilität. Gravidität und Laktation Bei Tieruntersuchungen führte die tägliche intravenöse Verabreichung von Gadobensäure, Dimegluminsalz, an Ratten zu keinerlei unerwünschten Wirkungen auf die Embryonal- oder Fetalentwicklung. Auch unerwünschte Wirkungen auf die körperliche und verhaltensbezogene Entwicklung bei den Nachkommen von Ratten waren nicht zu beobachten. Nach wiederholter täglicher Gabe an Kaninchen wurde allerdings in Einzelfällen über Skelettveränderungen sowie über zwei Fälle viszeraler Mißbildungen berichtet. 6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN 6.1 Hilfsstoffe Wasser für Injektionszwecke. 6.2 Inkompatibilitäten MultiHance darf nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden. 6.3 Dauer der Haltbarkeit 14 3 Jahre. 6.4 Besondere Lagerungshinweise Nicht einfrieren! 6.5 Art und Inhalt des Behältnisses 5 ml, 10 ml, 15 ml und 20 ml der klaren wässrigen Lösung in farblosen Durchstichflaschen der Glasart 1 mit Elastomer-Verschlußstopfen, Aluminium-Bördelverschluß und Polypropylen-Kappe. 6.6 Hinweise für die Handhabung <und Entsorgung> Das Kontrastmittel soll erst unmittelbar vor Gebrauch aufgezogen werden und darf nicht verdünnt werden. Vor der Verwendung ist das Produkt auf eventuelle Beschädigungen des Behältnisses oder des Verschlusses zu überprüfen. Nicht verwendete Mengen MultiHance sind zu verwerfen. 7. PHARMAZEUTISCHER UNTERNEHMER 8. ZULASSUNGSNUMMER 42393.00.00 9. DATUM DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG 31.08.1998 10. STAND DER INFORMATION Mai 2000 11. VERSCHREIBUNGSSTATUS/APOTHEKENPFLICHT Verschreibungspflichtig Dieses Arzneimittel enthält einen Stoff, dessen Wirkung in der medizinischen Wissenschaft noch nicht allgemein bekannt ist. Der pharmazeutische Unternehmer muß für dieses Arzneimittel der zuständigen Bundesoberbehörde einen Erfahrungsbericht nach § 49 Abs. 6 AMG vorlegen. 15