2015 Sicherheit und Wohlergehen

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Sicherheit und Wohlergehen
von Kindern und Jugendlichen
in der Arbeit des Bibellesebundes
Informationen für ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Januar 2014
Postfach 31 01 22
51616 Gummersbach
Telefon 02261 54958-10
Telefax 02261 54958-39
www.bibellesebund.de
[email protected]
Inhaltsverzeichnis
1
Grundlagen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Freizeiten und
in Programmen am Strand
3
2
Erwartungen an die Mitarbeiter im Rahmen der Freizeitarbeit und der
Einsätze am Strand
2.1
Persönliches
4
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
Aufgaben
Wenn es mit dem Bibellesebund auf eine Freizeit geht
Wenn es mit dem Bibellesebund an den Strand geht
Allgemeine Aufgaben
4
5
5
6
3
Leitlinien des Bibellesebundes zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
Grundsätzliche Leitlinien
Verantwortung der Mitarbeiter
Bedürfnisse der Kinder haben Vorrang
Missbrauch und Ausbeutung
Körperliche Misshandlung
Sexuelle Missbrauch
Emotionaler Missbrauch
Geistlicher Missbrauch
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.6
3.2.7
3.2.8
Leitlinien für die Freizeitarbeit
Aufsichtspflicht
Recht auf Privatsphäre
Gefährliche Aktivitäten
Erste Hilfe
Übernachtung
Kontrollgänge in Zimmern
Gespräche unter vier Augen
Heikle seelsorgerliche Fragen
8
8
9
9
9
9
9
10
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
Leitlinien für Strandeinsätze
Aufsichtspflicht
Gespräche unter vier Augen
Seelsorgerliche Fragen
10
10
10
4
Kosten für den Einsatz
11
5
Danke-Wochenende
11
6
6
6
6
7
7
8
2
Der Bibellesebund ist ein internationales Werk, das 1867 in England gegründet wurde. Er arbeitet
weltweit vor allem unter Schülern, Studenten und Familien und versteht sich als überkonfessioneller
Dienstleister für Kirchen, Freikirchen und Gemeinschaften. Er finanziert seine missionarische Arbeit
durch Spenden; Zuschüsse gibt es weder vom Staat noch von der Kirche.
Wie viele andere christliche Werke auch arbeitet der Bibellesebund Deutschland e. V. auf der Glaubensgrundlage der weltweiten Evangelischen Allianz.
Die Mitarbeiter (steht hier und im Folgenden immer für die männliche und weibliche Form) des Bibellesebundes sind von der Bibel und ihrer Botschaft begeistert und möchten diese Begeisterung weitergeben. Deshalb engagieren sie sich dafür, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Bibel als
Begleiter durchs Leben kennen- und nutzen lernen und Gottes Liebe durch sie erfahren.
Die Ziele der Arbeit des Bibellesebundes sind:
• Bibel lesen: Durch Veranstaltungen, Programme und Publikationen trägt der Bibellesebund dazu
bei, dass Menschen durch das Bibellesen Gott begegnen.
• Bibel erleben: Durch Veranstaltungen und Freizeiten ermöglicht der Bibellesebund, dass die
biblische Botschaft im täglichen Leben erfahrbar wird.
Ohne die engagierte Mitarbeit von qualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeitern können diese vielfältigen
Aufgaben jedoch nicht bewältigt werden. Dies gilt besonders für Angebote in den Bereichen Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen, die in den Ferien durchgeführt werden.
1.
Grundlagen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in
Freizeiten und in Programmen am Strand
Freizeiten und Programme am Strand stellen eine sehr gute Möglichkeit dar, Kindern und
Jugendlichen einen Zugang zur Botschaft der Bibel zu ermöglichen und ihnen zu helfen, einen
Einstieg in das Bibellesen zu finden. Neben der altersgemäßen Verkündigung und Erarbeitung
der biblischen Inhalte ist das tägliche gemeinsame Bibellesen ein wesentlicher Bestandteil der
Angebote und Programme.
Die Programmgestaltung berücksichtigt dabei die Bedürfnisse, den Entwicklungsstand und die
Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und nimmt diese ernst. Die inhaltliche Vermittlung
erfolgt eingebettet in das Erleben der Teilnehmer und ermöglicht es ihnen, Alltagsbezüge herzustellen. Außerdem erhalten die Kinder und Jugendlichen die Gelegenheit, Fragen zu stellen
und auf das Gehörte und Erlebte zu reagieren. Die Mitarbeiter verstehen sich dabei als Vorbilder,
die sich mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam der Herausforderung stellen, den Glauben
im Alltag zu leben.
Ziel der Programmangebote ist, die Alltagsrelevanz zu zeigen und die Bedeutsamkeit einer
persönlichen Beziehung zu Jesus Christus anzubieten. Dies führt bisweilen dazu, dass
Teilnehmer erste Schritte in einem eigenständigen Glauben gehen wollen. Andere, die bereits
eine Beziehung zu Jesus Christus haben, können durch die Programme motiviert werden,
vertrauensvoll im Glauben Schritte zu wagen.
Das Gebet für die Teilnehmer nimmt einen festen Platz in der Durchführung der Angebote ein.
3
2.
Erwartungen an die Mitarbeiter im Rahmen der Freizeitarbeit
und der Einsätze am Strand
2.1
Persönliches
Eine persönliche Beziehung zu Jesus Christus ist Grundvoraussetzung für die Mitarbeit beim
Bibellesebund. Darüber hinaus wird erwartet, dass Mitarbeiter
• regelmäßiges Bibellesen und Beten nicht nur als festen Bestandteil der Einsätze sehen,
sondern darüber hinaus als hilfreiche Elemente der eigenständigen Gestaltung der Gottesbeziehung erleben.
• in Übereinstimmung mit Gottes Wort leben möchten – auch auf dem Gebiet von Freundschaft
und Sexualität –, um ein Vorbild für andere zu sein.
• dazu beitragen möchten, dass Teilnehmer eine persönliche Beziehung zu Jesus Christus
beginnen, sie festigen und im Glauben wachsen.
• bereit sind, konfessionelle Unterschiede während des Einsatzes außer Acht zu lassen.
• bereit sind, im Team zu arbeiten und Entscheidungen des Teamleiters zu respektieren.
• bereit sind, den größten Teil ihrer Zeit mit den Kindern und Jugendlichen zu verbringen.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass Mitarbeiter das sechzehnte Lebensjahr erreicht haben
sollten. Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist eine Hilfe, aber keine Voraussetzung.
Sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Mitarbeiter des Bibellesebundes verstehen sich als
verantwortliche Vorbilder. Dabei geht es nicht um eine „fromme Show“, sondern darum, ehrlich
und offen zu Stärken, Schwächen, Talenten und Fehlern zu stehen. Vorbild ist auch jemand, der
seine Fehler erkennt, sie sich und anderen eingesteht und daraus lernt. Verantwortung wahrnehmen heißt, die eigenen Grenzen zu kennen und zu akzeptieren. In der Begegnung mit
psychisch kranken Menschen (zum Beispiel Magersucht, „Ritzen“) respektieren wir – als Hauptwie als Ehrenamtliche – unsere zeitlichen und fachlichen Grenzen und suchen externe Hilfe.
Bei Auftreten von Regelverstößen sehen Mitarbeiter nicht weg, sondern sprechen die Probleme
offen an. Ziel ist, angemessene Reaktionen mit dem Leiter zu entwickeln und umzusetzen. Bei
Schwierigkeiten wird unterschieden zwischen der Person und ihrem Verhalten. Einer Person wird
Wertschätzung entgegengebracht, auch wenn ihr Handeln kritisiert werden kann.
Unstimmigkeiten in der Mitarbeiterschaft werden in einer geschlossenen Mitarbeiterrunde oder im
persönlichen Gespräch ausgetragen.
Der Bibellesebund führt seine Freizeiten und Strandeinsätze suchtmittelfrei durch. Alle Mitarbeiter verzichten während des gesamten Einsatzes auf den Konsum von Tabakwaren, Alkohol und
anderen Rauschmitteln. Die Mitarbeiter gehen zudem mit Genuss- und Suchtmitteln wie zum
Beispiel Kaffee oder Süßigkeiten verantwortlich um.
Jedes Freizeit- und Strandteam trifft sich nach Absprache an einem Wochenende, um die Bibeltexte für den Einsatz zu erarbeiten und weitere Programmpunkte zu entwickeln. Da dieses
Treffen der Vorbereitung des jeweiligen Einsatzes dient, sollte jeder Mitarbeiter – wenn irgend
möglich – daran teilnehmen.
2.2
Aufgaben
Teamarbeit bedeutet, dass sich alle Mitarbeiter gemeinsam den Aufgaben in der Vorbereitung
und Durchführung der Einsätze stellen. Individuelle Stärken und Schwächen können bei der
Aufgabenverteilung berücksichtigt werden, zugleich wird durch das gemeinsame Erarbeiten der
Inhalte die Chance geboten, den eigenen Erfahrungshorizont zu weiten.
4
2.2.1 Wenn es mit dem Bibellesebund auf eine Freizeit geht
a) Aufgaben im Vorfeld der Freizeit
• Vorbereiten der Bibelarbeiten mit gut geeigneten und zielgruppengerechten Einstiegen,
entlang eines formulierten Leitgedankens.
• Erstellen von Gesprächsnotizen für die Kleingruppenarbeit. Dabei ist jedoch zu beachten,
dass Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben wird, ihre eigenen Gedanken einzutragen, die dann wertschätzend aufgenommen und respektiert werden.
• Planung der Tagesgestaltung; dazu gehören unter anderem Kreativ- und Sportangebote.
• Überlegen und Vorbereiten des Abendprogramms.
• Zusammensuchen, Organisieren und Einpacken der notwendigen Materialien für das Tagesund Abendprogramm.
b) Aufgaben vor Ort
• Den „Start in den Tag“ für die Freizeitgruppe bzw. das Team leiten (unter anderem Lieder,
biblischen Tagestext lesen, Gebet, notwendige Ansagen). Dauer: ca. 15 bis 20 Minuten –
abhängig von der Freizeit und den dort üblichen Gegebenheiten.
• Eine Bibellese-Gruppe mit Freizeit-Teilnehmern leiten. Dauer: ca. 45 Minuten – ebenfalls
abhängig von der konkreten Freizeit und den dort üblichen Gegebenheiten.
• Tages- bzw. Abendprogramm durchführen bzw. Hilfestellung bei der Durchführung leisten.
• Eine Bastel-, Spiel- oder Sportgruppe leiten bzw. Hilfestellung bei der Durchführung leisten.
• Praktische Aufgaben wie Tischdienst oder Vorbereiten eines Raumes für den nächsten
Programmpunkt übernehmen.
• Wahrnehmen der Aufsichtspflicht, um dadurch die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
• Vorher getroffene Absprachen umsetzen und besondere Aufgaben wahrnehmen.
2.2.2 Wenn es mit dem Bibellesebund an den Strand geht
a) Aufgaben im Vorfeld des Einsatzes
• Themen und Bibeltexte altersgerecht erschließen: Leitgedanken formulieren, Ideen für die
Umsetzung sammeln.
• Erarbeitung von speziellen Programmpunkten, Spielaktionen und Ideen für das Kindertreffprogramm.
• Aufteilung der Verantwortlichkeiten bei Aktionen in der Ausarbeitung und Vorbereitung durch
die Teamleiter.
• kibi-Ferientreff: Suche nach geeignetem Vorlesematerial für die Gute-Nacht-Geschichte.
• Bibel-Shuttle: Vorbereitung von Programmpunkten und Zusammenstellung von entsprechendem Material.
• Üben eines Instrumentes, wenn notwendig (Gitarre oder Ähnliches)
b) Aufgaben vor Ort:
• Den „Start in den Tag“ oder das gemeinsame Bibellesen im Team leiten (abhängig von den
Absprachen mit dem jeweiligen Teamleiter).
• Eine Bibellese-Gruppe der Kinder oder Jugendlichen leiten. Dauer: ca. 15 Minuten.
• kibi-Ferientreff: Im Verkündigungsteil mitarbeiten, zum Beispiel biblische Geschichten
erzählen, bei Anspielen mitwirken, Lieder singen und/oder begleiten.
• kibi-Ferientreff: Beim Spieltreff anleitend und/oder mitspielend dabei sein.
• Jugendliche/Bibel-Shuttle: Durchführung von Sport- und Spielangeboten, Workshops und
Abendprogrammen.
• Für die praktischen Dinge des Lebens sorgen: Kochen, Einkaufen, Spülen, Aufräumen etc.
• Wahrnehmen der Aufsichtspflicht, um dadurch die Sicherheit der teilnehmenden Kinder und
Jugendlichen zu gewährleisten.
5
2.2.3 Allgemeine Aufgaben
• Darauf achten, dass Kinder und Jugendliche vereinbarte Regeln einhalten.
• Offen sein für Fragen und Probleme der Kinder und Jugendlichen.
• Durch ehrliches Interesse eine vertrauensvolle Beziehung zu den Teilnehmern aufbauen.
• Bereit sein, mit Kindern und Jugendlichen Gespräche über den Glauben zu führen, ihnen zu
helfen Jesus Christus kennenzulernen bzw. sich für ein Leben mit ihm zu entscheiden.
• Über die Freizeit oder den Einsatz am Strand hinaus bereit sein, weiter für die Kinder und
Jugendlichen zu beten und mit ihnen in Verbindung zu bleiben, wenn dies gewünscht und
möglich ist.
• Erlebt ein Mitarbeiter eine Überforderung oder ist stark mit eigenen Themen belastet, ist es
wichtig, dies der Leitung rechtzeitig mitzuteilen.
3.
Leitlinien des Bibellesebundes zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen
Sicherheit und Wohlergehen aller Teilnehmer haben für den Bibellesebund höchste Priorität. Im
Zuge der Einführung des Kinderschutzgesetzes am 01.01.2012 werden folgende Richtlinien für
die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen festgeschrieben. Sie sind verbindlich für alle Mitarbeiter.
3.1
Grundsätzliche Leitlinien
3.1.1 Verantwortung der Mitarbeiter
Bei allen Angeboten des Bibellesebundes hat der umfassende Schutz der Kinder und Jugendlichen höchste Priorität. Alle Mitarbeiter treffen in ihrem Verantwortungsbereich sämtliche Maßnahmen, um die Sicherheit der Teilnehmer und Mitarbeiter in allen Aktivitäten zu gewährleisten.
3.1.2 Bedürfnisse der Kinder haben Vorrang
Das Hauptaugenmerk bei allen Einsätzen gilt den körperlichen, seelischen und geistlichen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Ihr Wohl ist vor die eigenen Bedürfnisse und Interessen
zu stellen. In diesem Zusammenhang legen wir zum Beispiel Wert darauf, dass die Nachtruhe
eingehalten wird.
3.1.3 Missbrauch und Ausbeutung
Bei allen Angeboten ist zwingend darauf zu achten, dass die Kinder und Jugendlichen vor jeder
Form von potenziellem Missbrauch oder Ausbeutung durch Dritte zu schützen sind. Dazu zählt:
Körperliche Misshandlung
• Bei vorsätzlicher körperlicher Verletzung von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur an Übergriffe zu denken, sondern auch an regulative Maßnahmen. Der Bibellesebund duldet keine
körperliche Misshandlung oder Bestrafung, weder durch Mitarbeiter noch durch andere
Teilnehmer. Nur wenn eine Bedrohung für andere nicht anders abgewendet werden kann,
greifen Mitarbeiter körperlich ein (zum Beispiel bei gewalttätigen Handlungen).
• Vernachlässigung. Das Sorgen für die körperliche Unversehrtheit gehört zu den
Grundpflichten. Durch fehlende Bereitstellung von Getränken und Nahrungsmitteln sowie der
ausbleibenden Erfüllung von Grundbedürfnissen (Wärme, Wohnraum, Schutz usw.), kann
die körperliche Unversehrtheit der Kinder gefährdet werden. Deshalb ist auch hier auf eine
Gewährleistung der Grundversorgung zu achten.
6
Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung eines Erwachsenen/Jugendlichen, die an oder
vor einem Kind/Jugendlichen passiert,
• gegen den Willen des Kindes und
• aufgrund körperlicher, psychischer oder sprachlicher Unterlegenheit.
„Aufgrund des Entwicklungsstandes kann ein Kind nicht frei und überlegt zustimmen bzw. die
Missbrauchshandlungen ablehnen. [...] Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus,
um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.“1
Sexueller Missbrauch kann unabhängig davon stattfinden, ob die Kinder oder Jugendlichen
etwas spüren bzw. was sie dabei empfinden.
Die verantwortungsvolle Gestaltung von Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen in der
inhaltlichen Arbeit bedeutet einerseits Nähe zuzulassen, andererseits Grenzen wahrzunehmen
und selbst aufzuzeigen. Dabei ist immer auch zu bedenken, dass jede Art von Beziehung auch
eine sexuelle Dimension innehat. So ist es manchmal wichtig, zu einem Kind oder Jugendlichen
Körperkontakt herzustellen, um ihm so noch einmal ganz anders zeigen zu können, dass eine
Vertrauensbasis vorhanden ist. Jedoch darf dies von Seiten des Mitarbeites nicht zu irgendeiner
Form körperlicher Bedüfnisbefriedigung ausgenutzt werden. Außerdem dürfen körperliche
Kontakte keine Grenzen überschreiten. Das bedeutet, dass respektvoll mit formulierten Grenzen
umgegangen werden muss. So ist beispielsweise ein „Nein” seitens der Kinder und Jugendlichen
niemals zu übergehen, beispielsweise bei spielerischen Raufereien. In einer Situation, in der das
Kind oder der Jugendliche den Körperkontakt sucht und sich zum Beispiel ein Kind von sich aus
bei Mitarbeitern auf den Schoß setzt, ist der Betroffene in der Verantwortung, Grenzen klar zu
formulieren und auf deren Einhaltung zu achten.
Ein anderer, jedoch nicht weniger wichtiger Aspekt ist die Beziehung zwischen Mitarbeitern. Hier
ist ebenfalls sensibel auf die Respektierung von persönlichen Grenzen zu achten, vor allem
aufgrund der Vorbildfunktion gegenüber den Kindern und Jugendlichen. Dies gilt auch dann,
wenn ein Paar Teil des Teams ist. Hier sind sie besonders herausgefordert, ihre Beziehung
verantwortungsvoll vor den Augen anderer zu gestalten.
Emotionaler Missbrauch
Darunter ist jede Form der bewussten Missachtung oder Zurückweisung von Kindern und
Jugendlichen durch Mitarbeiter oder Gleichaltrige zu verstehen, zum Beispiel durch verbale
Gewalt, Unterdrückung, Ausgrenzung oder Beleidigungen. All das kann nachteilige Folgen auf
das Verhalten und die emotionale Entwicklung eines Kindes und Jugendlichen haben.
Kinder und Jugendliche werden auf Freizeiten und im Rahmen der Strandeinsätze von Seiten der
Mitarbeiter mit Respekt und Wertschätzung behandelt. Das bedeutet:
• Mitarbeiter dulden keine verbale Verletzung von Kindern und Jugendlichen durch Spott,
herabsetzende Spitznamen und Bemerkungen, anzügliche Witze, Drohungen,
Beschimpfungen oder Ähnliches.
• Mitarbeiter sind möglichst unparteiisch. Sie bevorzugen keinen und schließen niemanden aus.
Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter bringen unterschiedliche Gewohnheiten, Hintergründe und
Wertvorstellungen mit. Was die einen als normal betrachten, verletzt andere in ihren Empfindungen. Ein bewusstes Missachten oder Bloßstellen und Verspotten solcher Empfindungen ist
offen anzusprechen, zugleich muss korrigierend eingegriffen und einer zukünftigen Missachtung
entgegengewirkt werden.
1Vgl.
http://www.wildwasser.de/info_hilfe/was_ist/definition.shtml Zugriff: 02.11.2011
7
Geistlicher Missbrauch
Der Bibellesebund vermeidet auch im geistlichen Bereich alle Formen von Missbrauch.
Der Glaube der Kinder und Jugendlichen kann nur in einer persönlichen Beziehung zu Jesus
Christus auf Basis von Gottes Wort begründet sein und nicht auf Gefühlen, Stimmungen, eigenen
Leistungen oder Versprechen der Mitarbeiter. Darum vermeiden Mitarbeiter bei ihren Einsätzen,
auf geistlicher Ebene Druck auszuüben, ihnen Angst zu machen oder sie zu manipulieren, zum
Beispiel durch eine übermäßige Betonung des Gerichshandelns Gottes.
Der Bibellesebund Deutschland beruft sich dabei auf die Grundsatzerklärung des Internationalen
Bibellesebundes:
„Wir glauben, dass ein Kind in jeder Altersstufe mit der christlichen Botschaft bekannt gemacht
werden kann. Das soll in einer Art geschehen, die seiner Entwicklungsstufe angemessen ist.
Nach unserer Überzeugung kann so bereits ein Kind Gottes Ruf empfangen und in seinem Leben
Gottes rettende Kraft erfahren […]” (Missionarische Arbeit unter Kindern, Seite 8). Dazu bedarf es
keiner Manipulation.
3.2
Leitlinien für die Freizeitarbeit
3.2.1 Aufsichtspflicht
Mit der schriftlichen und unterschriebenen Anmeldung übertragen die Erziehungsberechtigten
von Minderjährigen ihre Aufsichtspflicht den Leitern und Mitarbeitern einer Freizeit.
Die Mitarbeiter einer Freizeit nehmen die Aufsichtspflicht mit der nötigen Sorgfalt und angepasst
an Alter und Zusammensetzung der Gruppe, Tageszeit, Umgebung und Programm jederzeit
wahr.
Folgendes ist besonders zu beachten:
• Wenn angemeldete Kinder und Jugendliche nicht in der Freizeit erscheinen, ist sofort Kontakt
mit den Eltern aufzunehmen.
• Falls Kinder oder Jugendliche wegen wiederholter grober Verstöße gegen die Freizeitregeln
nach Hause geschickt werden müssen, ist der Freizeitleiter bis zu dem Zeitpunkt verantwortlich, an dem sie wieder der Obhut der Eltern übergeben werden.
• Kinder und Jugendliche dürfen sich nicht ohne genaue Absprache mit dem Freizeitleiter vom
Freizeitgelände entfernen. Dabei sind Ort, Grund und Dauer für die Abwesenheit zu klären.
Grundsätzlich sollen Kinder und Jugendliche nicht allein unterwegs sein.
• Der Freizeitleiter ist dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiter mit allen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vertraut sind und wissen, was bei Feuer, Unfall oder Missbrauch zu tun
ist. Außerdem formuliert der Freizeitleiter den Mitarbeitern gegenüber klar, was die Aufsichtspflicht konkret für diese Freizeit bedeutet, vor allem, wenn außergewöhnliche Aktivitäten
geplant sind.
3.2.2 Recht auf Privatsphäre
Gemäß Artikel 16 der Konvention der Vereinten Nationen haben Kinder und Jugendliche ein
Recht auf Privatsphäre. Diese wird im Rahmen einer Freizeit zwar eingeschränkt (zum Beispiel
durch Mehrbettzimmer und Ähnliches), doch wird das Bedürfnis eines Teilnehmers nach einem
Rückzug respektiert. Dies gilt für vielfältige Bereiche des täglichen Miteinanders. Gleiches gilt für
das Recht auf Intimsphäre. Daher duschen Mitarbeiter zeitlich getrennt von den Kindern und
Jugendlichen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sie beim öffentlichen (gleichgeschlechtlichen) Duschen ihren Badeanzug bzw. ihre Badehose selbstverständlich anbehalten
dürfen.
8
3.2.3 Gefährliche Aktivitäten
Die Freizeitleiter und Mitarbeiter sind in der Pflicht, sich ausführlich über „gefährliche” Aktivitäten
im Vorfeld zu informieren und die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Außerdem muss
klar sein, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei besonderen Aktionen eingehalten werden
müssen, die dann auch, neben den Sicherheitsvorkehrungen, genauestens zu befolgen sind,
zum Beispiel Rettungsschwimmer beim Baden in Seen oder öffentlichen Schwimmbädern.
3.2.4 Erste Hilfe
Alle Mitarbeiter werden bei der Freizeitvorbereitung oder spätestens zu Beginn der Freizeit über
die im Notfall zu ergreifenden Maßnahmen informiert. Alle Mitarbeiter tragen immer einen
Notfall-Plan mit allen wichtigen Telefonnummern bei sich und wissen, wen sie in welcher
Reihenfolge zu informieren haben.
Medikamente werden nur in Absprache mit den Eltern von dem für die Erste Hilfe zuständigen
Mitarbeiter verabreicht, im Zweifelsfall ist der Freizeitleiter zu fragen.
In jede Freizeit wird ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgerüsteter Verbandskasten
mitgenommen und an einem zentralen Ort deponiert. Bei Aktivitäten in Gruppen hat jeder
Gruppenleiter Verbandszeug dabei. Bei großen Wanderungen in unwegsamem Gelände sind
Vorkehrungen für schnelle Hilfe zu treffen (Funk, Handy).
3.2.5 Übernachtung
Die Schlafräume von Jungen und Mädchen sind getrennt. Wir achten darauf, dass keine
gegenseitigen Besuche auf den Zimmern stattfinden.
Die Mitarbeiter werden in der Regel getrennt von den Teilnehmern untergebracht. Ihre
Schlafräume befinden sich allerdings nah genug bei ihnen, damit eine angemessene
Beaufsichtigung und bei Notfällen Hilfestellung möglich ist.
Sämtliche feuertechnischen und polizeilichen Vorschriften werden eingehalten. Für den Brandfall
ist der Fluchtweg von jedem Schlafzimmer bis nach draußen frei, ohne dass zuerst Hindernisse
weggeräumt und Schlüssel geholt oder gar gesucht werden müssen.
3.2.6 Kontrollgänge in Zimmern
Bei abendlichen Kontrollen in den Schlafräumen ist zu gewährleisten, dass Mädchenzimmer von
Frauen und Jungenzimmer von Männern besucht werden.
Vor dem Betreten der Zimmer klopfen die Mitarbeiter an. Sie achten darauf, sich nicht allein mit
einem Kind in einem Zimmer aufzuhalten. Ist dies trotzdem einmal der Fall, bleibt die Tür offen.
3.2.7 Gespräche unter vier Augen
Nicht selten kommt es im Rahmen der Arbeit zu Situationen, in denen Kinder ein seelsorgerliches
Gespräch mit einem Mitarbeiter oder dem Leiter suchen. Es wird angestrebt, dass in diesen
Situationen beide Gesprächspartner das gleiche Geschlecht haben.
Solche Gespräche finden nicht an isolierten Orten statt. Der Freizeitleiter ist (wenn möglich)
darüber informiert oder informiert selbst einen Mitarbeiter. Hier kommt die Ambivalenz von Nähe
und Distanz zum Tragen. Der Mitarbeiter, der vom Teilnehmer als Vertrauensperson ausgewählt
wird, schafft in einem vertraulichen Gespräch Nähe. Distanz ist jedoch insofern notwendig, als
dass der Mitarbeiter dafür verantwortlich ist, Grenzen zu respektieren und diese auch für sich und
den Gesprächspartner aufzuzeigen.
9
3.2.8 Heikle seelsorgerliche Fragen
Das Kind und der Jugendliche ist in jedem Fall ernst zu nehmen. Werden bei seelsorgerlichen
Gesprächen Probleme wie zum Beispiel sexueller Missbrauch, Drogenmissbrauch oder
Straftaten im persönlichen Umfeld des Kindes offenbar, spricht der Mitarbeiter mit dem
Freizeitleiter, um das weitere Vorgehen zu klären. Der Freizeitleiter richtet sich nach den ihm
bekannten Richtlinien und Absprachen mit der Bereichsleitung für die Arbeit mit Kindern beim
Bibellesebund, um weitere Schritte zu bedenken und ggf. Dritte einzuschalten.
3.3
Leitlinien für Strandeinsätze
3.3.1 Aufsichtspflicht
Je nach Einsatzbereich sind im Rahmen der Aufsichtspflicht unterschiedliche Aspekte relevant:
kibi-Ferientreff: Beim Einladezug, dem Kindertreff und der Gute-Nacht-Geschichte sind die
Mitarbeiter nur dann von der Aufsichtspflicht entbunden, wenn Eltern oder sonstige Angehörige
der Kinder anwesend sind. Es gehört nicht zu den Pflichten des Mitarbeiters, das Kind am Ende
der Veranstaltung wieder zu seinen Eltern zurückzubegleiten oder dem Kind nachzugehen, wenn
es das Programm während der Veranstaltung verlässt. Um an dieser Stelle Unsicherheiten zu
vermeiden, muss dies eindeutig mit den Eltern kommuniziert werden. Ein Ortswechsel während
des Programms, z. B. wegen einsetzendem Regen, ist an der Küste aufgrund der Nähe des
Kirchenzeltes gut möglich. Auf den Inseln ist dies aus aufsichtspflichtrechtlichen Gründen
schwierig, da die Eltern über den Ortswechsel nicht informiert werden können und sie ihre Kinder
nicht am vereinbarten Ort wieder abholen können.
Während des Spieltreffs liegt die Aufsichtspflicht eindeutig bei den anwesenden Mitarbeitern.
Dies gilt ebenso für das Bibellesen nach dem Kindertreff.
In Situationen, in denen sich Kinder hilfesuchend an Mitarbeiter wenden, weil sie zum Beispiel
nicht mehr den Weg zum eigenen Wohnwagen finden, verpflichten wir uns gerne dazu, dem Kind
zu helfen und es wieder der Obhut der Eltern zu übergeben.
Jugendliche/Bibel-Shuttle: Die Teilnehmer kommen in der Regel selbstständig zu einem Programmpunkt. Die Aufsichtspflicht ist gebunden an die Zeit, in denen sie Angebote wahrnehmen.
Ebenso sind offene Zeiten für Gespräche von der Aufsichtspflicht nicht ausgenommen. Für
Teilnehmer über 18 Jahren wird eine Aufsichtspflicht nur in geminderter Form übernommen
(Gefährdung durch sich oder andere).
3.3.2 Gespräche unter vier Augen
Bei seelsorgerlichen Gesprächen haben beide Gesprächspartner wenn möglich das gleiche
Geschlecht. Solche Gespräche finden nicht an isolierten Orten (wie zum Beispiel einem privaten
Zelt, einem Wohnwagen oder dem geschlossenen Bibel-Shuttle) statt, sondern öffentlich (zum
Beispiel am Strand). Jedoch ist hier vor allem durch den öffentlichen Charakter sehr sensibel mit
der entstehenden Nähe umzugehen und auf die Einhaltung und Wahrung der Grenzen von
beiden Seiten zu achten.
3.3.3 Seelsorgerliche Fragen
Das Kind und der Jugendliche ist in jedem Fall ernst zu nehmen. Werden bei seelsorgerlichen
Gesprächen Probleme wie zum Beispiel sexueller Missbrauch, Drogenmissbrauch oder
Straftaten im persönlichen Umfeld offenbar, spricht der Mitarbeiter mit dem Teamleiter, um das
weitere Vorgehen zu klären. Der Teamleiter richtet sich nach ihm bekannten Richtlinien und
Absprachen mit der Bereichsleitung, um weitere Schritte zu bedenken und ggf. Dritte
einzuschalten.
10
4.
Kosten für den Einsatz
Leider ist der Bibellesebund nicht in der Lage, jedem Mitarbeiter freie Unterkunft und Verpflegung
zu gewähren. Daher bitten wir um eine Kostenbeteiligung von 10 € pro Nacht bei den Freizeiten /
um 5 € pro Nacht bei den Strandeinsätzen. Falls das nicht möglich ist, kann der Mitarbeiter mit
dem Teamleiter Verbindung aufnehmen, um eine individuelle Lösung zu finden. Wer die Kinderund Jugendarbeit des Bibellesebundes zusätzlich unterstützen möchte, darf auch gerne darüber
hinaus geben.
5.
Danke-Wochenende
Als Dankeschön für die ehrenamtliche Mitarbeit veranstaltet der Bibellesebund einmal im Jahr ein
Danke-Wochenende für alle Mitarbeiter. Die Einladung dazu erfolgt während des Einsatzes und
wird zusätzlich noch einmal im Herbst versandt. Ziel des Wochenendes ist, noch einmal gemeinsam die erlebte Zeit Revue passieren zu lassen und darüber hinaus in dieser besonderen
Form Danke für das Engagement im Rahmen der Arbeit zu sagen. Von daher freut sich der
Bibellesebund über eine möglichst rege Teilnahme.
Für Rückfragen zu diesem Infoblatt, stehen die Freizeit- bzw. Teamleiter zur Verfügung.
Darüber hinaus hilft Edeltraud Para, Mitarbeiterin der Freizeit-Verwaltung, gerne weiter:
[email protected]; Telefon 02261 54958-10.
11
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