Sicherheit und Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in der Arbeit des Bibellesebundes Informationen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Januar 2014 Postfach 31 01 22 51616 Gummersbach Telefon 02261 54958-10 Telefax 02261 54958-39 www.bibellesebund.de [email protected] Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Freizeiten und in Programmen am Strand 3 2 Erwartungen an die Mitarbeiter im Rahmen der Freizeitarbeit und der Einsätze am Strand 2.1 Persönliches 4 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 Aufgaben Wenn es mit dem Bibellesebund auf eine Freizeit geht Wenn es mit dem Bibellesebund an den Strand geht Allgemeine Aufgaben 4 5 5 6 3 Leitlinien des Bibellesebundes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 Grundsätzliche Leitlinien Verantwortung der Mitarbeiter Bedürfnisse der Kinder haben Vorrang Missbrauch und Ausbeutung Körperliche Misshandlung Sexuelle Missbrauch Emotionaler Missbrauch Geistlicher Missbrauch 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 3.2.8 Leitlinien für die Freizeitarbeit Aufsichtspflicht Recht auf Privatsphäre Gefährliche Aktivitäten Erste Hilfe Übernachtung Kontrollgänge in Zimmern Gespräche unter vier Augen Heikle seelsorgerliche Fragen 8 8 9 9 9 9 9 10 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 Leitlinien für Strandeinsätze Aufsichtspflicht Gespräche unter vier Augen Seelsorgerliche Fragen 10 10 10 4 Kosten für den Einsatz 11 5 Danke-Wochenende 11 6 6 6 6 7 7 8 2 Der Bibellesebund ist ein internationales Werk, das 1867 in England gegründet wurde. Er arbeitet weltweit vor allem unter Schülern, Studenten und Familien und versteht sich als überkonfessioneller Dienstleister für Kirchen, Freikirchen und Gemeinschaften. Er finanziert seine missionarische Arbeit durch Spenden; Zuschüsse gibt es weder vom Staat noch von der Kirche. Wie viele andere christliche Werke auch arbeitet der Bibellesebund Deutschland e. V. auf der Glaubensgrundlage der weltweiten Evangelischen Allianz. Die Mitarbeiter (steht hier und im Folgenden immer für die männliche und weibliche Form) des Bibellesebundes sind von der Bibel und ihrer Botschaft begeistert und möchten diese Begeisterung weitergeben. Deshalb engagieren sie sich dafür, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Bibel als Begleiter durchs Leben kennen- und nutzen lernen und Gottes Liebe durch sie erfahren. Die Ziele der Arbeit des Bibellesebundes sind: • Bibel lesen: Durch Veranstaltungen, Programme und Publikationen trägt der Bibellesebund dazu bei, dass Menschen durch das Bibellesen Gott begegnen. • Bibel erleben: Durch Veranstaltungen und Freizeiten ermöglicht der Bibellesebund, dass die biblische Botschaft im täglichen Leben erfahrbar wird. Ohne die engagierte Mitarbeit von qualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeitern können diese vielfältigen Aufgaben jedoch nicht bewältigt werden. Dies gilt besonders für Angebote in den Bereichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die in den Ferien durchgeführt werden. 1. Grundlagen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Freizeiten und in Programmen am Strand Freizeiten und Programme am Strand stellen eine sehr gute Möglichkeit dar, Kindern und Jugendlichen einen Zugang zur Botschaft der Bibel zu ermöglichen und ihnen zu helfen, einen Einstieg in das Bibellesen zu finden. Neben der altersgemäßen Verkündigung und Erarbeitung der biblischen Inhalte ist das tägliche gemeinsame Bibellesen ein wesentlicher Bestandteil der Angebote und Programme. Die Programmgestaltung berücksichtigt dabei die Bedürfnisse, den Entwicklungsstand und die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und nimmt diese ernst. Die inhaltliche Vermittlung erfolgt eingebettet in das Erleben der Teilnehmer und ermöglicht es ihnen, Alltagsbezüge herzustellen. Außerdem erhalten die Kinder und Jugendlichen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und auf das Gehörte und Erlebte zu reagieren. Die Mitarbeiter verstehen sich dabei als Vorbilder, die sich mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam der Herausforderung stellen, den Glauben im Alltag zu leben. Ziel der Programmangebote ist, die Alltagsrelevanz zu zeigen und die Bedeutsamkeit einer persönlichen Beziehung zu Jesus Christus anzubieten. Dies führt bisweilen dazu, dass Teilnehmer erste Schritte in einem eigenständigen Glauben gehen wollen. Andere, die bereits eine Beziehung zu Jesus Christus haben, können durch die Programme motiviert werden, vertrauensvoll im Glauben Schritte zu wagen. Das Gebet für die Teilnehmer nimmt einen festen Platz in der Durchführung der Angebote ein. 3 2. Erwartungen an die Mitarbeiter im Rahmen der Freizeitarbeit und der Einsätze am Strand 2.1 Persönliches Eine persönliche Beziehung zu Jesus Christus ist Grundvoraussetzung für die Mitarbeit beim Bibellesebund. Darüber hinaus wird erwartet, dass Mitarbeiter • regelmäßiges Bibellesen und Beten nicht nur als festen Bestandteil der Einsätze sehen, sondern darüber hinaus als hilfreiche Elemente der eigenständigen Gestaltung der Gottesbeziehung erleben. • in Übereinstimmung mit Gottes Wort leben möchten – auch auf dem Gebiet von Freundschaft und Sexualität –, um ein Vorbild für andere zu sein. • dazu beitragen möchten, dass Teilnehmer eine persönliche Beziehung zu Jesus Christus beginnen, sie festigen und im Glauben wachsen. • bereit sind, konfessionelle Unterschiede während des Einsatzes außer Acht zu lassen. • bereit sind, im Team zu arbeiten und Entscheidungen des Teamleiters zu respektieren. • bereit sind, den größten Teil ihrer Zeit mit den Kindern und Jugendlichen zu verbringen. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass Mitarbeiter das sechzehnte Lebensjahr erreicht haben sollten. Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist eine Hilfe, aber keine Voraussetzung. Sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Mitarbeiter des Bibellesebundes verstehen sich als verantwortliche Vorbilder. Dabei geht es nicht um eine „fromme Show“, sondern darum, ehrlich und offen zu Stärken, Schwächen, Talenten und Fehlern zu stehen. Vorbild ist auch jemand, der seine Fehler erkennt, sie sich und anderen eingesteht und daraus lernt. Verantwortung wahrnehmen heißt, die eigenen Grenzen zu kennen und zu akzeptieren. In der Begegnung mit psychisch kranken Menschen (zum Beispiel Magersucht, „Ritzen“) respektieren wir – als Hauptwie als Ehrenamtliche – unsere zeitlichen und fachlichen Grenzen und suchen externe Hilfe. Bei Auftreten von Regelverstößen sehen Mitarbeiter nicht weg, sondern sprechen die Probleme offen an. Ziel ist, angemessene Reaktionen mit dem Leiter zu entwickeln und umzusetzen. Bei Schwierigkeiten wird unterschieden zwischen der Person und ihrem Verhalten. Einer Person wird Wertschätzung entgegengebracht, auch wenn ihr Handeln kritisiert werden kann. Unstimmigkeiten in der Mitarbeiterschaft werden in einer geschlossenen Mitarbeiterrunde oder im persönlichen Gespräch ausgetragen. Der Bibellesebund führt seine Freizeiten und Strandeinsätze suchtmittelfrei durch. Alle Mitarbeiter verzichten während des gesamten Einsatzes auf den Konsum von Tabakwaren, Alkohol und anderen Rauschmitteln. Die Mitarbeiter gehen zudem mit Genuss- und Suchtmitteln wie zum Beispiel Kaffee oder Süßigkeiten verantwortlich um. Jedes Freizeit- und Strandteam trifft sich nach Absprache an einem Wochenende, um die Bibeltexte für den Einsatz zu erarbeiten und weitere Programmpunkte zu entwickeln. Da dieses Treffen der Vorbereitung des jeweiligen Einsatzes dient, sollte jeder Mitarbeiter – wenn irgend möglich – daran teilnehmen. 2.2 Aufgaben Teamarbeit bedeutet, dass sich alle Mitarbeiter gemeinsam den Aufgaben in der Vorbereitung und Durchführung der Einsätze stellen. Individuelle Stärken und Schwächen können bei der Aufgabenverteilung berücksichtigt werden, zugleich wird durch das gemeinsame Erarbeiten der Inhalte die Chance geboten, den eigenen Erfahrungshorizont zu weiten. 4 2.2.1 Wenn es mit dem Bibellesebund auf eine Freizeit geht a) Aufgaben im Vorfeld der Freizeit • Vorbereiten der Bibelarbeiten mit gut geeigneten und zielgruppengerechten Einstiegen, entlang eines formulierten Leitgedankens. • Erstellen von Gesprächsnotizen für die Kleingruppenarbeit. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben wird, ihre eigenen Gedanken einzutragen, die dann wertschätzend aufgenommen und respektiert werden. • Planung der Tagesgestaltung; dazu gehören unter anderem Kreativ- und Sportangebote. • Überlegen und Vorbereiten des Abendprogramms. • Zusammensuchen, Organisieren und Einpacken der notwendigen Materialien für das Tagesund Abendprogramm. b) Aufgaben vor Ort • Den „Start in den Tag“ für die Freizeitgruppe bzw. das Team leiten (unter anderem Lieder, biblischen Tagestext lesen, Gebet, notwendige Ansagen). Dauer: ca. 15 bis 20 Minuten – abhängig von der Freizeit und den dort üblichen Gegebenheiten. • Eine Bibellese-Gruppe mit Freizeit-Teilnehmern leiten. Dauer: ca. 45 Minuten – ebenfalls abhängig von der konkreten Freizeit und den dort üblichen Gegebenheiten. • Tages- bzw. Abendprogramm durchführen bzw. Hilfestellung bei der Durchführung leisten. • Eine Bastel-, Spiel- oder Sportgruppe leiten bzw. Hilfestellung bei der Durchführung leisten. • Praktische Aufgaben wie Tischdienst oder Vorbereiten eines Raumes für den nächsten Programmpunkt übernehmen. • Wahrnehmen der Aufsichtspflicht, um dadurch die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. • Vorher getroffene Absprachen umsetzen und besondere Aufgaben wahrnehmen. 2.2.2 Wenn es mit dem Bibellesebund an den Strand geht a) Aufgaben im Vorfeld des Einsatzes • Themen und Bibeltexte altersgerecht erschließen: Leitgedanken formulieren, Ideen für die Umsetzung sammeln. • Erarbeitung von speziellen Programmpunkten, Spielaktionen und Ideen für das Kindertreffprogramm. • Aufteilung der Verantwortlichkeiten bei Aktionen in der Ausarbeitung und Vorbereitung durch die Teamleiter. • kibi-Ferientreff: Suche nach geeignetem Vorlesematerial für die Gute-Nacht-Geschichte. • Bibel-Shuttle: Vorbereitung von Programmpunkten und Zusammenstellung von entsprechendem Material. • Üben eines Instrumentes, wenn notwendig (Gitarre oder Ähnliches) b) Aufgaben vor Ort: • Den „Start in den Tag“ oder das gemeinsame Bibellesen im Team leiten (abhängig von den Absprachen mit dem jeweiligen Teamleiter). • Eine Bibellese-Gruppe der Kinder oder Jugendlichen leiten. Dauer: ca. 15 Minuten. • kibi-Ferientreff: Im Verkündigungsteil mitarbeiten, zum Beispiel biblische Geschichten erzählen, bei Anspielen mitwirken, Lieder singen und/oder begleiten. • kibi-Ferientreff: Beim Spieltreff anleitend und/oder mitspielend dabei sein. • Jugendliche/Bibel-Shuttle: Durchführung von Sport- und Spielangeboten, Workshops und Abendprogrammen. • Für die praktischen Dinge des Lebens sorgen: Kochen, Einkaufen, Spülen, Aufräumen etc. • Wahrnehmen der Aufsichtspflicht, um dadurch die Sicherheit der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. 5 2.2.3 Allgemeine Aufgaben • Darauf achten, dass Kinder und Jugendliche vereinbarte Regeln einhalten. • Offen sein für Fragen und Probleme der Kinder und Jugendlichen. • Durch ehrliches Interesse eine vertrauensvolle Beziehung zu den Teilnehmern aufbauen. • Bereit sein, mit Kindern und Jugendlichen Gespräche über den Glauben zu führen, ihnen zu helfen Jesus Christus kennenzulernen bzw. sich für ein Leben mit ihm zu entscheiden. • Über die Freizeit oder den Einsatz am Strand hinaus bereit sein, weiter für die Kinder und Jugendlichen zu beten und mit ihnen in Verbindung zu bleiben, wenn dies gewünscht und möglich ist. • Erlebt ein Mitarbeiter eine Überforderung oder ist stark mit eigenen Themen belastet, ist es wichtig, dies der Leitung rechtzeitig mitzuteilen. 3. Leitlinien des Bibellesebundes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Sicherheit und Wohlergehen aller Teilnehmer haben für den Bibellesebund höchste Priorität. Im Zuge der Einführung des Kinderschutzgesetzes am 01.01.2012 werden folgende Richtlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen festgeschrieben. Sie sind verbindlich für alle Mitarbeiter. 3.1 Grundsätzliche Leitlinien 3.1.1 Verantwortung der Mitarbeiter Bei allen Angeboten des Bibellesebundes hat der umfassende Schutz der Kinder und Jugendlichen höchste Priorität. Alle Mitarbeiter treffen in ihrem Verantwortungsbereich sämtliche Maßnahmen, um die Sicherheit der Teilnehmer und Mitarbeiter in allen Aktivitäten zu gewährleisten. 3.1.2 Bedürfnisse der Kinder haben Vorrang Das Hauptaugenmerk bei allen Einsätzen gilt den körperlichen, seelischen und geistlichen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Ihr Wohl ist vor die eigenen Bedürfnisse und Interessen zu stellen. In diesem Zusammenhang legen wir zum Beispiel Wert darauf, dass die Nachtruhe eingehalten wird. 3.1.3 Missbrauch und Ausbeutung Bei allen Angeboten ist zwingend darauf zu achten, dass die Kinder und Jugendlichen vor jeder Form von potenziellem Missbrauch oder Ausbeutung durch Dritte zu schützen sind. Dazu zählt: Körperliche Misshandlung • Bei vorsätzlicher körperlicher Verletzung von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur an Übergriffe zu denken, sondern auch an regulative Maßnahmen. Der Bibellesebund duldet keine körperliche Misshandlung oder Bestrafung, weder durch Mitarbeiter noch durch andere Teilnehmer. Nur wenn eine Bedrohung für andere nicht anders abgewendet werden kann, greifen Mitarbeiter körperlich ein (zum Beispiel bei gewalttätigen Handlungen). • Vernachlässigung. Das Sorgen für die körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundpflichten. Durch fehlende Bereitstellung von Getränken und Nahrungsmitteln sowie der ausbleibenden Erfüllung von Grundbedürfnissen (Wärme, Wohnraum, Schutz usw.), kann die körperliche Unversehrtheit der Kinder gefährdet werden. Deshalb ist auch hier auf eine Gewährleistung der Grundversorgung zu achten. 6 Sexueller Missbrauch Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung eines Erwachsenen/Jugendlichen, die an oder vor einem Kind/Jugendlichen passiert, • gegen den Willen des Kindes und • aufgrund körperlicher, psychischer oder sprachlicher Unterlegenheit. „Aufgrund des Entwicklungsstandes kann ein Kind nicht frei und überlegt zustimmen bzw. die Missbrauchshandlungen ablehnen. [...] Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.“1 Sexueller Missbrauch kann unabhängig davon stattfinden, ob die Kinder oder Jugendlichen etwas spüren bzw. was sie dabei empfinden. Die verantwortungsvolle Gestaltung von Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen in der inhaltlichen Arbeit bedeutet einerseits Nähe zuzulassen, andererseits Grenzen wahrzunehmen und selbst aufzuzeigen. Dabei ist immer auch zu bedenken, dass jede Art von Beziehung auch eine sexuelle Dimension innehat. So ist es manchmal wichtig, zu einem Kind oder Jugendlichen Körperkontakt herzustellen, um ihm so noch einmal ganz anders zeigen zu können, dass eine Vertrauensbasis vorhanden ist. Jedoch darf dies von Seiten des Mitarbeites nicht zu irgendeiner Form körperlicher Bedüfnisbefriedigung ausgenutzt werden. Außerdem dürfen körperliche Kontakte keine Grenzen überschreiten. Das bedeutet, dass respektvoll mit formulierten Grenzen umgegangen werden muss. So ist beispielsweise ein „Nein” seitens der Kinder und Jugendlichen niemals zu übergehen, beispielsweise bei spielerischen Raufereien. In einer Situation, in der das Kind oder der Jugendliche den Körperkontakt sucht und sich zum Beispiel ein Kind von sich aus bei Mitarbeitern auf den Schoß setzt, ist der Betroffene in der Verantwortung, Grenzen klar zu formulieren und auf deren Einhaltung zu achten. Ein anderer, jedoch nicht weniger wichtiger Aspekt ist die Beziehung zwischen Mitarbeitern. Hier ist ebenfalls sensibel auf die Respektierung von persönlichen Grenzen zu achten, vor allem aufgrund der Vorbildfunktion gegenüber den Kindern und Jugendlichen. Dies gilt auch dann, wenn ein Paar Teil des Teams ist. Hier sind sie besonders herausgefordert, ihre Beziehung verantwortungsvoll vor den Augen anderer zu gestalten. Emotionaler Missbrauch Darunter ist jede Form der bewussten Missachtung oder Zurückweisung von Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiter oder Gleichaltrige zu verstehen, zum Beispiel durch verbale Gewalt, Unterdrückung, Ausgrenzung oder Beleidigungen. All das kann nachteilige Folgen auf das Verhalten und die emotionale Entwicklung eines Kindes und Jugendlichen haben. Kinder und Jugendliche werden auf Freizeiten und im Rahmen der Strandeinsätze von Seiten der Mitarbeiter mit Respekt und Wertschätzung behandelt. Das bedeutet: • Mitarbeiter dulden keine verbale Verletzung von Kindern und Jugendlichen durch Spott, herabsetzende Spitznamen und Bemerkungen, anzügliche Witze, Drohungen, Beschimpfungen oder Ähnliches. • Mitarbeiter sind möglichst unparteiisch. Sie bevorzugen keinen und schließen niemanden aus. Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter bringen unterschiedliche Gewohnheiten, Hintergründe und Wertvorstellungen mit. Was die einen als normal betrachten, verletzt andere in ihren Empfindungen. Ein bewusstes Missachten oder Bloßstellen und Verspotten solcher Empfindungen ist offen anzusprechen, zugleich muss korrigierend eingegriffen und einer zukünftigen Missachtung entgegengewirkt werden. 1Vgl. http://www.wildwasser.de/info_hilfe/was_ist/definition.shtml Zugriff: 02.11.2011 7 Geistlicher Missbrauch Der Bibellesebund vermeidet auch im geistlichen Bereich alle Formen von Missbrauch. Der Glaube der Kinder und Jugendlichen kann nur in einer persönlichen Beziehung zu Jesus Christus auf Basis von Gottes Wort begründet sein und nicht auf Gefühlen, Stimmungen, eigenen Leistungen oder Versprechen der Mitarbeiter. Darum vermeiden Mitarbeiter bei ihren Einsätzen, auf geistlicher Ebene Druck auszuüben, ihnen Angst zu machen oder sie zu manipulieren, zum Beispiel durch eine übermäßige Betonung des Gerichshandelns Gottes. Der Bibellesebund Deutschland beruft sich dabei auf die Grundsatzerklärung des Internationalen Bibellesebundes: „Wir glauben, dass ein Kind in jeder Altersstufe mit der christlichen Botschaft bekannt gemacht werden kann. Das soll in einer Art geschehen, die seiner Entwicklungsstufe angemessen ist. Nach unserer Überzeugung kann so bereits ein Kind Gottes Ruf empfangen und in seinem Leben Gottes rettende Kraft erfahren […]” (Missionarische Arbeit unter Kindern, Seite 8). Dazu bedarf es keiner Manipulation. 3.2 Leitlinien für die Freizeitarbeit 3.2.1 Aufsichtspflicht Mit der schriftlichen und unterschriebenen Anmeldung übertragen die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen ihre Aufsichtspflicht den Leitern und Mitarbeitern einer Freizeit. Die Mitarbeiter einer Freizeit nehmen die Aufsichtspflicht mit der nötigen Sorgfalt und angepasst an Alter und Zusammensetzung der Gruppe, Tageszeit, Umgebung und Programm jederzeit wahr. Folgendes ist besonders zu beachten: • Wenn angemeldete Kinder und Jugendliche nicht in der Freizeit erscheinen, ist sofort Kontakt mit den Eltern aufzunehmen. • Falls Kinder oder Jugendliche wegen wiederholter grober Verstöße gegen die Freizeitregeln nach Hause geschickt werden müssen, ist der Freizeitleiter bis zu dem Zeitpunkt verantwortlich, an dem sie wieder der Obhut der Eltern übergeben werden. • Kinder und Jugendliche dürfen sich nicht ohne genaue Absprache mit dem Freizeitleiter vom Freizeitgelände entfernen. Dabei sind Ort, Grund und Dauer für die Abwesenheit zu klären. Grundsätzlich sollen Kinder und Jugendliche nicht allein unterwegs sein. • Der Freizeitleiter ist dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiter mit allen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vertraut sind und wissen, was bei Feuer, Unfall oder Missbrauch zu tun ist. Außerdem formuliert der Freizeitleiter den Mitarbeitern gegenüber klar, was die Aufsichtspflicht konkret für diese Freizeit bedeutet, vor allem, wenn außergewöhnliche Aktivitäten geplant sind. 3.2.2 Recht auf Privatsphäre Gemäß Artikel 16 der Konvention der Vereinten Nationen haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Privatsphäre. Diese wird im Rahmen einer Freizeit zwar eingeschränkt (zum Beispiel durch Mehrbettzimmer und Ähnliches), doch wird das Bedürfnis eines Teilnehmers nach einem Rückzug respektiert. Dies gilt für vielfältige Bereiche des täglichen Miteinanders. Gleiches gilt für das Recht auf Intimsphäre. Daher duschen Mitarbeiter zeitlich getrennt von den Kindern und Jugendlichen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sie beim öffentlichen (gleichgeschlechtlichen) Duschen ihren Badeanzug bzw. ihre Badehose selbstverständlich anbehalten dürfen. 8 3.2.3 Gefährliche Aktivitäten Die Freizeitleiter und Mitarbeiter sind in der Pflicht, sich ausführlich über „gefährliche” Aktivitäten im Vorfeld zu informieren und die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Außerdem muss klar sein, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei besonderen Aktionen eingehalten werden müssen, die dann auch, neben den Sicherheitsvorkehrungen, genauestens zu befolgen sind, zum Beispiel Rettungsschwimmer beim Baden in Seen oder öffentlichen Schwimmbädern. 3.2.4 Erste Hilfe Alle Mitarbeiter werden bei der Freizeitvorbereitung oder spätestens zu Beginn der Freizeit über die im Notfall zu ergreifenden Maßnahmen informiert. Alle Mitarbeiter tragen immer einen Notfall-Plan mit allen wichtigen Telefonnummern bei sich und wissen, wen sie in welcher Reihenfolge zu informieren haben. Medikamente werden nur in Absprache mit den Eltern von dem für die Erste Hilfe zuständigen Mitarbeiter verabreicht, im Zweifelsfall ist der Freizeitleiter zu fragen. In jede Freizeit wird ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgerüsteter Verbandskasten mitgenommen und an einem zentralen Ort deponiert. Bei Aktivitäten in Gruppen hat jeder Gruppenleiter Verbandszeug dabei. Bei großen Wanderungen in unwegsamem Gelände sind Vorkehrungen für schnelle Hilfe zu treffen (Funk, Handy). 3.2.5 Übernachtung Die Schlafräume von Jungen und Mädchen sind getrennt. Wir achten darauf, dass keine gegenseitigen Besuche auf den Zimmern stattfinden. Die Mitarbeiter werden in der Regel getrennt von den Teilnehmern untergebracht. Ihre Schlafräume befinden sich allerdings nah genug bei ihnen, damit eine angemessene Beaufsichtigung und bei Notfällen Hilfestellung möglich ist. Sämtliche feuertechnischen und polizeilichen Vorschriften werden eingehalten. Für den Brandfall ist der Fluchtweg von jedem Schlafzimmer bis nach draußen frei, ohne dass zuerst Hindernisse weggeräumt und Schlüssel geholt oder gar gesucht werden müssen. 3.2.6 Kontrollgänge in Zimmern Bei abendlichen Kontrollen in den Schlafräumen ist zu gewährleisten, dass Mädchenzimmer von Frauen und Jungenzimmer von Männern besucht werden. Vor dem Betreten der Zimmer klopfen die Mitarbeiter an. Sie achten darauf, sich nicht allein mit einem Kind in einem Zimmer aufzuhalten. Ist dies trotzdem einmal der Fall, bleibt die Tür offen. 3.2.7 Gespräche unter vier Augen Nicht selten kommt es im Rahmen der Arbeit zu Situationen, in denen Kinder ein seelsorgerliches Gespräch mit einem Mitarbeiter oder dem Leiter suchen. Es wird angestrebt, dass in diesen Situationen beide Gesprächspartner das gleiche Geschlecht haben. Solche Gespräche finden nicht an isolierten Orten statt. Der Freizeitleiter ist (wenn möglich) darüber informiert oder informiert selbst einen Mitarbeiter. Hier kommt die Ambivalenz von Nähe und Distanz zum Tragen. Der Mitarbeiter, der vom Teilnehmer als Vertrauensperson ausgewählt wird, schafft in einem vertraulichen Gespräch Nähe. Distanz ist jedoch insofern notwendig, als dass der Mitarbeiter dafür verantwortlich ist, Grenzen zu respektieren und diese auch für sich und den Gesprächspartner aufzuzeigen. 9 3.2.8 Heikle seelsorgerliche Fragen Das Kind und der Jugendliche ist in jedem Fall ernst zu nehmen. Werden bei seelsorgerlichen Gesprächen Probleme wie zum Beispiel sexueller Missbrauch, Drogenmissbrauch oder Straftaten im persönlichen Umfeld des Kindes offenbar, spricht der Mitarbeiter mit dem Freizeitleiter, um das weitere Vorgehen zu klären. Der Freizeitleiter richtet sich nach den ihm bekannten Richtlinien und Absprachen mit der Bereichsleitung für die Arbeit mit Kindern beim Bibellesebund, um weitere Schritte zu bedenken und ggf. Dritte einzuschalten. 3.3 Leitlinien für Strandeinsätze 3.3.1 Aufsichtspflicht Je nach Einsatzbereich sind im Rahmen der Aufsichtspflicht unterschiedliche Aspekte relevant: kibi-Ferientreff: Beim Einladezug, dem Kindertreff und der Gute-Nacht-Geschichte sind die Mitarbeiter nur dann von der Aufsichtspflicht entbunden, wenn Eltern oder sonstige Angehörige der Kinder anwesend sind. Es gehört nicht zu den Pflichten des Mitarbeiters, das Kind am Ende der Veranstaltung wieder zu seinen Eltern zurückzubegleiten oder dem Kind nachzugehen, wenn es das Programm während der Veranstaltung verlässt. Um an dieser Stelle Unsicherheiten zu vermeiden, muss dies eindeutig mit den Eltern kommuniziert werden. Ein Ortswechsel während des Programms, z. B. wegen einsetzendem Regen, ist an der Küste aufgrund der Nähe des Kirchenzeltes gut möglich. Auf den Inseln ist dies aus aufsichtspflichtrechtlichen Gründen schwierig, da die Eltern über den Ortswechsel nicht informiert werden können und sie ihre Kinder nicht am vereinbarten Ort wieder abholen können. Während des Spieltreffs liegt die Aufsichtspflicht eindeutig bei den anwesenden Mitarbeitern. Dies gilt ebenso für das Bibellesen nach dem Kindertreff. In Situationen, in denen sich Kinder hilfesuchend an Mitarbeiter wenden, weil sie zum Beispiel nicht mehr den Weg zum eigenen Wohnwagen finden, verpflichten wir uns gerne dazu, dem Kind zu helfen und es wieder der Obhut der Eltern zu übergeben. Jugendliche/Bibel-Shuttle: Die Teilnehmer kommen in der Regel selbstständig zu einem Programmpunkt. Die Aufsichtspflicht ist gebunden an die Zeit, in denen sie Angebote wahrnehmen. Ebenso sind offene Zeiten für Gespräche von der Aufsichtspflicht nicht ausgenommen. Für Teilnehmer über 18 Jahren wird eine Aufsichtspflicht nur in geminderter Form übernommen (Gefährdung durch sich oder andere). 3.3.2 Gespräche unter vier Augen Bei seelsorgerlichen Gesprächen haben beide Gesprächspartner wenn möglich das gleiche Geschlecht. Solche Gespräche finden nicht an isolierten Orten (wie zum Beispiel einem privaten Zelt, einem Wohnwagen oder dem geschlossenen Bibel-Shuttle) statt, sondern öffentlich (zum Beispiel am Strand). Jedoch ist hier vor allem durch den öffentlichen Charakter sehr sensibel mit der entstehenden Nähe umzugehen und auf die Einhaltung und Wahrung der Grenzen von beiden Seiten zu achten. 3.3.3 Seelsorgerliche Fragen Das Kind und der Jugendliche ist in jedem Fall ernst zu nehmen. Werden bei seelsorgerlichen Gesprächen Probleme wie zum Beispiel sexueller Missbrauch, Drogenmissbrauch oder Straftaten im persönlichen Umfeld offenbar, spricht der Mitarbeiter mit dem Teamleiter, um das weitere Vorgehen zu klären. Der Teamleiter richtet sich nach ihm bekannten Richtlinien und Absprachen mit der Bereichsleitung, um weitere Schritte zu bedenken und ggf. Dritte einzuschalten. 10 4. Kosten für den Einsatz Leider ist der Bibellesebund nicht in der Lage, jedem Mitarbeiter freie Unterkunft und Verpflegung zu gewähren. Daher bitten wir um eine Kostenbeteiligung von 10 € pro Nacht bei den Freizeiten / um 5 € pro Nacht bei den Strandeinsätzen. Falls das nicht möglich ist, kann der Mitarbeiter mit dem Teamleiter Verbindung aufnehmen, um eine individuelle Lösung zu finden. Wer die Kinderund Jugendarbeit des Bibellesebundes zusätzlich unterstützen möchte, darf auch gerne darüber hinaus geben. 5. Danke-Wochenende Als Dankeschön für die ehrenamtliche Mitarbeit veranstaltet der Bibellesebund einmal im Jahr ein Danke-Wochenende für alle Mitarbeiter. Die Einladung dazu erfolgt während des Einsatzes und wird zusätzlich noch einmal im Herbst versandt. Ziel des Wochenendes ist, noch einmal gemeinsam die erlebte Zeit Revue passieren zu lassen und darüber hinaus in dieser besonderen Form Danke für das Engagement im Rahmen der Arbeit zu sagen. Von daher freut sich der Bibellesebund über eine möglichst rege Teilnahme. Für Rückfragen zu diesem Infoblatt, stehen die Freizeit- bzw. Teamleiter zur Verfügung. Darüber hinaus hilft Edeltraud Para, Mitarbeiterin der Freizeit-Verwaltung, gerne weiter: [email protected]; Telefon 02261 54958-10. 11