Österreichische Kandidatur für den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2011-2014 – Vorhaben und Verpflichtungen – Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte sind für Österreich von oberster Priorität. Daraus folgt für Österreich ein klares Bekenntnis zur umfassenden Achtung der Menschenrechte auf nationaler und internationaler Ebene. Österreichs Politik ist getragen von der Überzeugung, dass Menschenrechte universal, unteilbar und miteinander verflochten sind und sich gegenseitig verstärken und dass daher die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte weltweit durch Partnerschaft und Dialog mit allen Akteuren vorangetrieben werden soll. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen nimmt dabei eine zentrale Rolle auf der internationalen Ebene ein. Aus diesem Grund hat sich Österreich entschlossen, seine Kandidatur für die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat für 2011-2014 anzumelden. Dies ist die erste Kandidatur Österreichs seit der Gründung des Menschenrechtsrates im Jahr 2006. Im Einklang mit der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen A/RES/60/251 gibt Österreich folgende Vorhaben und Verpflichtungen bekannt: Internationales Engagement: Österreich kann ein langjähriges Engagement im Rahmen der Vereinten Nationen bei der Entwicklung und Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes vorweisen. Österreich Menschenrechtsverträgen ist seit und jeher -standards aktiv an beteiligt. der An Ausarbeitung der von fortschreitenden Normierung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen wird Österreich auch weiterhin aktiv mitwirken und das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ratifizieren. Österreich hat wiederholt sein Engagement für das internationale Menschenrechtssystem durch die Ausrichtung wichtiger Menschenrechtskonferenzen gezeigt. Insbesondere sind hier die Weltkonferenz für Menschenrechte 1993 in Wien 1 sowie mehrere Folgeveranstaltungen zu nennen. Die Wiener Erklärung und das Aktionsprogramm sind weiterhin von grundlegender Bedeutung und waren die Basis für die Schaffung des Amtes des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR). Österreich ist bereit, weiterhin als Ort des Dialogs und der Zusammenarbeit zu fungieren. Österreich war wiederholt Mitglied der Menschenrechtskommission, hat aktiv an der Errichtung des Menschenrechtsrates sowie seit dessen Bestehen an dessen Arbeit als Beobachter mitgewirkt. Österreich ist entschlossen, im Menschenrechtsrat mit allen Staaten weiterhin in offener und transparenter Weise zusammenzuarbeiten und eine Kultur der überregionalen Kooperation in Menschenrechtsbelangen und bei der Lösung von Problemen zu fördern, um zur vollen Umsetzung des Mandats des Menschenrechtsrates beizutragen. Im Menschenrechtsrat und dem 3. Komitee der Generalversammlung bringt Österreich regelmäßig Resolutionen zur Unterstützung und Förderung der Rechte von Minderheiten, der Menschenrechte von intern Vertriebenen und der Menschenrechte im Strafvollzug ein. All diese Resolutionen wurden von Ländern aus allen Regionen miteingebracht und im Konsens angenommen. Österreich ist entschlossen, diese Initiativen in Zukunft verstärkt im Rahmen gemeinsamer, überregionaler Zusammenarbeit voranzutreiben. Österreich bleibt entschlossen in seiner Unterstützung eines unabhängigen und effektiven OHCHR und strebt eine weitere Verstärkung seines Engagements an. Ebenso wird Österreich weiterhin die wichtige Arbeit von SonderberichterstatterInnen des Menschenrechtsrats sowie der Vertragsorgane unterstützen. Wir setzen uns für die weitere Stärkung des Systems der Universellen Periodischen Überprüfung ein. Die Vorbereitung des nationalen Berichts Österreichs erfolgt unter aktiver Einbindung der Zivilgesellschaft. Die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele steht im Zentrum der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, die ihre Partnerländer in Afrika, Asien, Zentralamerika und Südosteuropa in ihrer nachhaltigen sozialen, wirtschaftlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen Entwicklung unterstützt. Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte stellen nicht nur eine Priorität, 2 sondern auch ein themenübergreifendes Entwicklungszusammenarbeit mit dem Interesse Schwerpunkt der der österreichischen Unterstützung der Interessen von Kindern, Frauen, Menschen mit Behinderungen und anderen diskriminierten Gruppen dar. Dies spiegelt sich in spezifischen Programmen und Projekten im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit und der Unterstützung von Einrichtungen wie unter anderem OHCHR, UNDP, UNODC, UNHCR, UNICEF und UNIFEM wider. Dieses Engagement wird Österreich weiterhin fortsetzen und vertiefen. Als nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (2009-2010) setzt sich Österreich insbesondere für den Schutz von Kindern und Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten, die gebührende Berücksichtigung der Rolle von Frauen für Frieden und Sicherheit sowie die Einhaltung der humanitär- und menschenrechtlichen Verpflichtungen von Konfliktparteien ein. Auf österreichische Initiative verabschiedete der Sicherheitsrat dazu die wegweisende Resolution S/RES/1894 (2009), die zu einer weiteren Stärkung des Schutzes von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten beiträgt. Weiters ist die Wahrung der Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus eine Priorität der österreichischen Arbeit im Sicherheitsrat. Bekenntnis zum Menschenrechtsschutz in Österreich: Österreich hat die wichtigsten internationalen Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert und umgesetzt. Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten wurde in die österreichische Verfassung inkorporiert; daher ist auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unmittelbare Leitlinie für das Handeln des Staates. Die Einhaltung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte ist Aufgabe aller Behörden und Gerichte und wird vor allem durch den Verfassungsgerichtshof gewährleistet. Zusätzlich wurde eine Reihe von unabhängigen Überwachungs-gremien eingerichtet, die die Einhaltung menschenrechtlicher Standards begleiten und überprüfen. So besteht seit 1999 der unabhängige Menschenrechtsbeirat, der befugt ist, die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden und der Exekutive in Österreich zu prüfen. Darunter fällt unter anderem die Ermächtigung, sämtliche Polizeistationen und 3 polizeiliche Anhaltezentren ohne Vorankündigung besuchen zu können. Im Bereich des Parlaments besteht ein ständiger Ausschuss für Menschenrechte, der sich laufend mit aktuellen Menschenrechtsfragen befasst. Österreich arbeitet umfassend mit allen internationalen und regionalen Überwachungsmechanismen zusammen und hat eine generelle Einladung an SonderberichterstatterInnen ausgesprochen. Zuletzt empfing Österreich offizielle Besuchsdelegationen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) und der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI). Österreich erfüllt zeitgerecht menschenrechtlichen seine periodischen Vertragsorganen. Berichtspflichten Die Vor- und gegenüber den Nachbereitung von Berichtsprüfungen erfolgt vor allem über das Gremium der MenschenrechtskoordinatorInnen der Ministerien und Bundesländer. Durch eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Menschenrechtsmechanismen wird ein systematisches Follow-up sichergestellt. Österreich legt Wert auf die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte. Regierung und Behörden stehen daher in regelmäßigem Dialog mit der Zivilgesellschaft und prüfen deren Anliegen sehr genau. Österreich setzt sich für die Stärkung des Menschenrechtsschutzes auf regionaler Ebene, insbesondere im Rahmen des Europarates und der Europäischen Union (EU), ein. Es begrüßt den Eintritt der Rechtsverbindlichkeit der EU- Grundrechtecharta. Österreich ist Sitz der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union, die umfassende Expertise und Beratung für die Union und ihre Mitgliedstaaten bietet. Österreichische Prioritäten im Menschenrechtsbereich: Rechte von Kindern: Durch den Schwerpunkt auf den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten unterstützt Österreich Projekte für die Reintegration von Kindersoldaten und Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind. Zugang zu Bildung, Nahrung und Gesundheitsversorgung sind ebenso wichtige Bereiche. 4 Der Schutz von Kindern ist auch Teil der Ausbildung im Rahmen der Einsatzvorbereitung österreichischer Truppen für internationale Friedensoperationen. Für Österreich sind das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dessen Fakultativprotokolle von besonderer Bedeutung. Daher sollen Kinderrechte als Grundrechte gemäß Bundesverfassung dem Übereinkommen aufgenommen werden. in Zusätzlich die österreichische wird Österreich die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ratifizieren. Darüber hinaus ergreift Österreich Maßnahmen im internationalen Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus und in den Neuen Medien sowie gegen Kinderhandel. Frauenrechte: Die Förderung der Rechte von Frauen ist ein wesentliches Element der österreichischen Politik; Österreich gehört zu den ersten Staaten, die das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert haben. Weiters bekennt sich Österreich umfassend zu den Zielsetzungen der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen S/RES/1325 (2000) und hat einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung dieser Resolution erstellt, der regelmäßig überprüft wird. Die Beendigung von geschlechterspezifischer Gewalt ist eine Voraussetzung für die aktive und gleichberechtigte Einbindung von Frauen in politische und wirtschaftliche Entscheidungsprozesse. Deshalb unterstützt Österreich Initiativen wie die Kampagne des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Beendung von Gewalt gegen Frauen (UNiTE) und leistet finanzielle Beiträge an den Antigewaltfonds der Vereinten Nationen. Österreich beteiligt sich aktiv an den Verhandlungen für ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Auf nationaler Ebene hat Österreich 1997 einen Präventionsbeirat zur Koordinierung der Umsetzung der Gesetzgebung gegen Gewalt gegen Frauen eingerichtet. Die Gesetzgebung zum Schutz vor häuslicher Gewalt wurde kürzlich weiter gestärkt und die Unterstützung für Opferschutzeinrichtungen erhöht. Derzeit wird ein nationaler Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt erarbeitet. Gleicher Zugang zu Gerichtsbarkeit, Bildung sowie politische Teilhabe sind auch wichtige Aspekte der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. 5 Rechte von Menschen mit Behinderungen: Österreich setzt sich entschlossen für die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Durch das Behindertengleichstellungsrecht gibt es seit dem Jahr 2006 einen gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen auf Bundes- und Landesebene. Mit diesem Behindertengleichstellungspaket ist Österreich weit über die in der EU-Richtlinie 2000/78 geforderte Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf hinausgegangen. Insbesondere kam es auch zur Schaffung eines weisungsfreien Behindertenanwaltes, der für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen zuständig ist. Im Jahr 2008 hat Österreich das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen samt Zusatzprotokoll als einer der ersten Staaten der Europäischen Union ratifiziert. Im Einklang mit dem Übereinkommen wurde das Bundesbehindertengesetz novelliert und insbesondere ein unabhängiger nationaler Überwachungsmechanismus stimmberechtigte (Monitoringstelle) Mitglieder eingerichtet, ausschließlich dem Vertreter als von Nichtregierungsorganisationen angehören. Österreich unterstützt auch Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu Rechten von Menschen mit Behinderungen, insbesondere die Resolution zum „Weltaktionsprogramm für Menschen mit Behinderungen“ (A/RES/37/52). Darüber hinaus hat sich Österreich auch im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für den Schutz und die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in bewaffneten Konflikten eingesetzt. Dem Paradigmenwechsel, dass Behindertenrechte Menschenrechte sind, wird auch im Rahmen der Mitarbeit Österreichs beim Europarat Rechnung getragen. Stärkung der Zusammenarbeit Rechtsstaatlichkeit: zwischen den Die Verbesserung verschiedenen Akteuren der internationalen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ist eine langjährige Priorität Österreichs. Dies schließt die Unterstützung von Reformprogrammen im Rechtsbereich und Gerechtigkeits- und Versöhnungsmechanismen zur Aufarbeitung vergangenen Leids mit ein. Dazu zählen die Förderung Menschenrechte in internationaler der Maßnahmen Strafrechtspflege für und die Stärkung insbesondere der der Jugendstrafrechtspflege sowie die aktive Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen und Tribunalen. Die Förderung der Herrschaft des Rechts ist auch 6 das Leitmotiv der österreichischen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2009-2010. Auch auf nationaler Ebene ist Österreich bemüht, seine rechtsstaatlichen Standards laufend weiter zu verbessern. Zusätzlich zu den schon bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen, die jede Form der Folter bereits bisher unter Strafe gestellt haben, ist die Aufnahme einer Definition von Folter in das Strafgesetzbuch sowie die Revision des Strafschutzes gegen Folter eines der zentralen Anliegen. An den strafrechtlichen Anpassungen im Bereich der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen im Strafgesetzbuch wird ebenfalls gearbeitet. Weiters nimmt Österreich in Aussicht, das Zusatzprotokoll des Übereinkommens gegen Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung zu ratifizieren und, aufbauend auf dem bestehenden Menschenrechtsbeirat, einen nationalen Präventionsmechanismus einzurichten. Menschenrechtsbildung: Der effektive Schutz von Menschenrechten ist abhängig von dem Wissen über und dem Bewusstsein für Menschenrechte in allen Bereichen der Gesellschaft. So wurde das Handbuch „Menschenrechte verstehen“ entwickelt, das bereits in 14 Sprachen übersetzt wurde und weltweit zur Anwendung kommt. Österreich ist entschlossen, auch weiterhin gemeinsam mit anderen Staaten unter Benützung des Handbuches Menschenrechtstrainings durchzuführen. Auf nationaler Ebene wird Österreich weiterhin die Ausbildung in Menschenrechtsfragen zur Sensibilisierung von MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes und insbesondere von RichterInnen, StaatsanwältInnen und MitarbeiterInnen der Exekutive fortsetzen. Seit 2007 besteht ein verpflichtendes Grundrechtsmodul in der Ausbildung von angehenden österreichischen RichterInnen und StaatsanwältInnen, das sich mit Grundrechten im gerichtlichen Berufsalltag, darunter auch mit Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und deren Auswirkungen, befasst. Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung: Österreich setzt sich international und national für den Kampf gegen Rassismus, rassistische Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz ein und hat sich aktiv an der Durban-Überprüfungskonferenz 2009 beteiligt. National setzt Österreich konkrete Maßnahmen im Bereich der Integration von MigrantInnen, des 7 interkulturellen Dialogs und der Sensibilisierung der Bevölkerung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. In Umsetzung internationaler Verträge und EU-Richtlinien wurde in den letzten Jahren die Antidiskriminierungsgesetzgebung gestärkt. Ein weitreichender Schutz gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen wird durch die Gleichbehandlungskommissionen und die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie die entsprechenden Einrichtungen der Länder gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Schritt wird auch der Beitritt Österreichs zum UNESCO-Übereinkommen zur Bekämpfung von Diskriminierung im Erziehungsbereich sein. Eine weitere Priorität ist das bereits bestehende Training von MitarbeiterInnen in Justiz und Verwaltung, insbesondere der Polizei im Bereich der Menschenrechte und Nicht-Diskriminierung. Zu diesem Zweck werden mehrere Trainingsprojekte zu den Herausforderungen des polizeilichen Handelns in einer multikulturellen Gesellschaft durchgeführt. Darüber hinaus gibt es Bemühungen für eine verstärkte Rekrutierung von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst. Auch auf lokaler Ebene gibt es verschiedene Initiativen gegen Rassismus: So sind einige österreichische Städte Mitglied in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus. Interkultureller Dialog und Religionsfreiheit: Österreich hat eine lange und erfolgreiche Tradition im interkulturellen und interreligiösen Dialog. In den Dialogaktivitäten wird großes Augenmerk auf die Stärkung der Rolle von Frauen und die Einbeziehung von Jugendlichen gelegt. Dabei haben Fragen des gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Pluralismus, der Demokratieförderung und die Einhaltung der Menschenrechte, einschließlich der Religionsfreiheit, höchste Priorität. Österreich wird seine Bemühungen zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Religionsfreiheit weiter vertiefen. Kampf gegen Menschenhandel: Österreich ist als Vertragsstaat sämtlicher relevanter internationaler Rechtsinstrumente gegen den Menschenhandel aktiv an einer Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen den Menschenhandel beteiligt. Österreich unterstützt auf regelmäßiger Basis Projekte in Zusammenarbeit mit Internationalen Organisationen und Einheiten der Vereinten Nationen wie IOM, OSZE, UNODC und UN.GIFT. Die Bundesregierung hat 2004 eine „Task Force Menschenhandel“ eingerichtet, welche derzeit an der Umsetzung 8 des zweiten Nationalen Aktionsplans (2009-2011) arbeitet. Unter der Leitung der Nationalen Koordinatorin zur Bekämpfung des Menschenhandels werden konkrete Lösungsansätze in den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationale Zusammenarbeit verfolgt. Zusammenfassend stellen diese Prioritäten eine breite, substantielle und ununterbrochene Verpflichtung Österreichs für die Förderung und den Schutz von Menschenrechten auf der globalen, regionalen und lokalen Ebene dar. Österreichs zahlreiche Aktivitäten und Initiativen werden in enger Abstimmung mit einer Vielzahl von Partnern auf allen Ebenen gesetzt. Die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat wird es Österreich daher ermöglichen, dieses Engagement noch aktiver und umfassender fortzuführen. 9