Vorhaben-und-Verpflichtungen-Oesterr

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Österreichische Kandidatur für den Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen 2011-2014
– Vorhaben und Verpflichtungen –
Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte sind für Österreich von oberster
Priorität. Daraus folgt für Österreich ein klares Bekenntnis zur umfassenden Achtung
der Menschenrechte auf nationaler und internationaler Ebene. Österreichs Politik ist
getragen von der Überzeugung, dass Menschenrechte universal, unteilbar und
miteinander verflochten sind und sich gegenseitig verstärken und dass daher die
Förderung und der Schutz aller Menschenrechte weltweit durch Partnerschaft und
Dialog mit allen Akteuren vorangetrieben werden soll. Der Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen nimmt dabei eine zentrale Rolle auf der internationalen Ebene
ein. Aus diesem Grund hat sich Österreich entschlossen, seine Kandidatur für die
Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat für 2011-2014 anzumelden. Dies ist die erste
Kandidatur Österreichs seit der Gründung des Menschenrechtsrates im Jahr 2006.
Im Einklang mit der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen
A/RES/60/251 gibt Österreich folgende Vorhaben und Verpflichtungen bekannt:
Internationales Engagement:
Österreich kann ein langjähriges Engagement im Rahmen der Vereinten Nationen
bei der Entwicklung und Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes
vorweisen.
Österreich
Menschenrechtsverträgen
ist
seit
und
jeher
-standards
aktiv
an
beteiligt.
der
An
Ausarbeitung
der
von
fortschreitenden
Normierung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen wird Österreich auch
weiterhin aktiv mitwirken und das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller
Personen vor dem Verschwindenlassen ratifizieren.
Österreich
hat
wiederholt
sein
Engagement
für
das
internationale
Menschenrechtssystem durch die Ausrichtung wichtiger Menschenrechtskonferenzen
gezeigt. Insbesondere sind hier die Weltkonferenz für Menschenrechte 1993 in Wien
1
sowie mehrere Folgeveranstaltungen zu nennen. Die Wiener Erklärung und das
Aktionsprogramm sind weiterhin von grundlegender Bedeutung und waren die Basis
für die Schaffung des Amtes des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR).
Österreich ist bereit, weiterhin als Ort des Dialogs und der Zusammenarbeit zu
fungieren.
Österreich war wiederholt Mitglied der Menschenrechtskommission, hat aktiv an der
Errichtung des Menschenrechtsrates sowie seit dessen Bestehen an dessen Arbeit
als Beobachter mitgewirkt. Österreich ist entschlossen, im Menschenrechtsrat
mit
allen
Staaten
weiterhin
in
offener
und
transparenter
Weise
zusammenzuarbeiten und eine Kultur der überregionalen Kooperation in
Menschenrechtsbelangen und bei der Lösung von Problemen zu fördern, um
zur vollen Umsetzung des Mandats des Menschenrechtsrates beizutragen. Im
Menschenrechtsrat und dem 3. Komitee der Generalversammlung bringt Österreich
regelmäßig Resolutionen zur Unterstützung und Förderung der Rechte von
Minderheiten, der Menschenrechte von intern Vertriebenen und der Menschenrechte
im Strafvollzug ein. All diese Resolutionen wurden von Ländern aus allen Regionen
miteingebracht und im Konsens angenommen. Österreich ist entschlossen, diese
Initiativen in Zukunft verstärkt im Rahmen gemeinsamer, überregionaler
Zusammenarbeit voranzutreiben.
Österreich bleibt entschlossen in seiner Unterstützung eines unabhängigen
und
effektiven
OHCHR
und
strebt
eine
weitere
Verstärkung
seines
Engagements an. Ebenso wird Österreich weiterhin die wichtige Arbeit von
SonderberichterstatterInnen des Menschenrechtsrats sowie der Vertragsorgane
unterstützen. Wir setzen uns für die weitere Stärkung des Systems der Universellen
Periodischen Überprüfung ein. Die Vorbereitung des nationalen Berichts Österreichs
erfolgt unter aktiver Einbindung der Zivilgesellschaft.
Die
Erreichung
der
Millenniumsentwicklungsziele
steht
im
Zentrum
der
österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, die ihre Partnerländer in Afrika,
Asien,
Zentralamerika
und
Südosteuropa
in
ihrer
nachhaltigen
sozialen,
wirtschaftlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen Entwicklung unterstützt. Die
Förderung und der Schutz der Menschenrechte stellen nicht nur eine Priorität,
2
sondern
auch
ein
themenübergreifendes
Entwicklungszusammenarbeit
mit
dem
Interesse
Schwerpunkt
der
der
österreichischen
Unterstützung
der
Interessen von Kindern, Frauen, Menschen mit Behinderungen und anderen
diskriminierten Gruppen dar. Dies spiegelt sich in spezifischen Programmen und
Projekten im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit und der Unterstützung von
Einrichtungen wie unter anderem OHCHR, UNDP, UNODC, UNHCR, UNICEF und
UNIFEM wider. Dieses Engagement wird Österreich weiterhin fortsetzen und
vertiefen.
Als nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (2009-2010)
setzt sich Österreich insbesondere für den Schutz von Kindern und Zivilpersonen in
bewaffneten Konflikten, die gebührende Berücksichtigung der Rolle von Frauen für
Frieden
und
Sicherheit
sowie
die
Einhaltung
der
humanitär-
und
menschenrechtlichen Verpflichtungen von Konfliktparteien ein. Auf österreichische
Initiative verabschiedete der Sicherheitsrat dazu die wegweisende Resolution
S/RES/1894 (2009), die zu einer weiteren Stärkung des Schutzes von Zivilpersonen
in bewaffneten Konflikten beiträgt. Weiters ist die Wahrung der Menschenrechte im
Kampf gegen den Terrorismus eine Priorität der österreichischen Arbeit im
Sicherheitsrat.
Bekenntnis zum Menschenrechtsschutz in Österreich:
Österreich hat die wichtigsten internationalen Menschenrechtsübereinkommen
ratifiziert
und
umgesetzt.
Die
Europäische
Konvention
zum
Schutz
der
Menschenrechte und Grundfreiheiten wurde in die österreichische Verfassung
inkorporiert; daher ist auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte unmittelbare Leitlinie für das Handeln des Staates. Die Einhaltung
der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte ist Aufgabe aller Behörden und
Gerichte und wird vor allem durch den Verfassungsgerichtshof gewährleistet.
Zusätzlich wurde eine Reihe von unabhängigen Überwachungs-gremien eingerichtet,
die die Einhaltung menschenrechtlicher Standards begleiten und überprüfen. So
besteht seit 1999 der unabhängige Menschenrechtsbeirat, der befugt ist, die
Tätigkeit der Sicherheitsbehörden und der Exekutive in Österreich zu prüfen.
Darunter fällt unter anderem die Ermächtigung, sämtliche Polizeistationen und
3
polizeiliche Anhaltezentren ohne Vorankündigung besuchen zu können. Im Bereich
des Parlaments besteht ein ständiger Ausschuss für Menschenrechte, der sich
laufend mit aktuellen Menschenrechtsfragen befasst.
Österreich
arbeitet
umfassend
mit
allen
internationalen
und
regionalen
Überwachungsmechanismen zusammen und hat eine generelle Einladung an
SonderberichterstatterInnen ausgesprochen. Zuletzt empfing Österreich offizielle
Besuchsdelegationen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) und der
Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI). Österreich
erfüllt
zeitgerecht
menschenrechtlichen
seine
periodischen
Vertragsorganen.
Berichtspflichten
Die
Vor-
und
gegenüber
den
Nachbereitung
von
Berichtsprüfungen erfolgt vor allem über das Gremium der MenschenrechtskoordinatorInnen der Ministerien und Bundesländer. Durch eine Zusammenstellung
der Empfehlungen aller Menschenrechtsmechanismen wird ein systematisches
Follow-up sichergestellt.
Österreich legt Wert auf die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung der
Menschenrechte. Regierung und Behörden stehen daher in regelmäßigem Dialog mit
der Zivilgesellschaft und prüfen deren Anliegen sehr genau.
Österreich setzt sich für die Stärkung des Menschenrechtsschutzes auf regionaler
Ebene, insbesondere im Rahmen des Europarates und der Europäischen Union
(EU),
ein.
Es
begrüßt
den
Eintritt
der
Rechtsverbindlichkeit
der
EU-
Grundrechtecharta. Österreich ist Sitz der Agentur für Grundrechte der Europäischen
Union, die umfassende Expertise und Beratung für die Union und ihre
Mitgliedstaaten bietet.
Österreichische Prioritäten im Menschenrechtsbereich:
Rechte von Kindern: Durch den Schwerpunkt auf den Schutz von Kindern in
bewaffneten Konflikten unterstützt Österreich Projekte für die Reintegration von
Kindersoldaten und Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind. Zugang
zu Bildung, Nahrung und Gesundheitsversorgung sind ebenso wichtige Bereiche.
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Der Schutz von Kindern ist auch Teil der Ausbildung im Rahmen der
Einsatzvorbereitung österreichischer Truppen für internationale Friedensoperationen.
Für Österreich sind das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dessen
Fakultativprotokolle von besonderer Bedeutung. Daher sollen Kinderrechte als
Grundrechte
gemäß
Bundesverfassung
dem
Übereinkommen
aufgenommen
werden.
in
Zusätzlich
die
österreichische
wird
Österreich
die
Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und
sexuellem Missbrauch ratifizieren. Darüber hinaus ergreift Österreich Maßnahmen
im internationalen Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus und
in den Neuen Medien sowie gegen Kinderhandel.
Frauenrechte: Die Förderung der Rechte von Frauen ist ein wesentliches Element
der österreichischen Politik; Österreich gehört zu den ersten Staaten, die das
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
ratifiziert haben. Weiters bekennt sich Österreich umfassend zu den Zielsetzungen
der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen S/RES/1325 (2000) und
hat einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung dieser Resolution erstellt, der
regelmäßig überprüft wird. Die Beendigung von geschlechterspezifischer Gewalt ist
eine Voraussetzung für die aktive und gleichberechtigte Einbindung von Frauen in
politische und wirtschaftliche Entscheidungsprozesse. Deshalb unterstützt Österreich
Initiativen wie die Kampagne des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur
Beendung von Gewalt gegen Frauen (UNiTE) und leistet finanzielle Beiträge an den
Antigewaltfonds der Vereinten Nationen. Österreich beteiligt sich aktiv an den
Verhandlungen für ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Auf nationaler
Ebene hat Österreich 1997 einen Präventionsbeirat zur Koordinierung der
Umsetzung der Gesetzgebung gegen Gewalt gegen Frauen eingerichtet. Die
Gesetzgebung zum Schutz vor häuslicher Gewalt wurde kürzlich weiter gestärkt und
die Unterstützung für Opferschutzeinrichtungen erhöht. Derzeit wird ein nationaler
Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt erarbeitet.
Gleicher Zugang zu Gerichtsbarkeit, Bildung sowie politische Teilhabe sind auch
wichtige Aspekte der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.
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Rechte von Menschen mit Behinderungen: Österreich setzt sich entschlossen für
die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Durch das
Behindertengleichstellungsrecht gibt es seit dem Jahr 2006 einen gesetzlichen
Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen auf Bundes- und
Landesebene. Mit diesem Behindertengleichstellungspaket ist Österreich weit über
die in der EU-Richtlinie 2000/78 geforderte Gleichbehandlung in Beschäftigung und
Beruf
hinausgegangen.
Insbesondere
kam
es
auch
zur
Schaffung
eines
weisungsfreien Behindertenanwaltes, der für die Beratung und Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen zuständig ist.
Im Jahr 2008 hat Österreich das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen samt Zusatzprotokoll als einer der ersten Staaten der Europäischen
Union
ratifiziert.
Im
Einklang
mit
dem
Übereinkommen
wurde
das
Bundesbehindertengesetz novelliert und insbesondere ein unabhängiger nationaler
Überwachungsmechanismus
stimmberechtigte
(Monitoringstelle)
Mitglieder
eingerichtet,
ausschließlich
dem
Vertreter
als
von
Nichtregierungsorganisationen angehören. Österreich unterstützt auch Resolutionen
der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu Rechten von Menschen mit
Behinderungen, insbesondere die Resolution zum „Weltaktionsprogramm für
Menschen mit Behinderungen“ (A/RES/37/52). Darüber hinaus hat sich Österreich
auch im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für den Schutz und die besonderen
Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in bewaffneten Konflikten eingesetzt.
Dem Paradigmenwechsel, dass Behindertenrechte Menschenrechte sind, wird auch
im Rahmen der Mitarbeit Österreichs beim Europarat Rechnung getragen.
Stärkung
der
Zusammenarbeit
Rechtsstaatlichkeit:
zwischen
den
Die
Verbesserung
verschiedenen
Akteuren
der
internationalen
zur
Stärkung
der
Rechtsstaatlichkeit ist eine langjährige Priorität Österreichs. Dies schließt die
Unterstützung von Reformprogrammen im Rechtsbereich und Gerechtigkeits- und
Versöhnungsmechanismen zur Aufarbeitung vergangenen Leids mit ein. Dazu
zählen
die
Förderung
Menschenrechte
in
internationaler
der
Maßnahmen
Strafrechtspflege
für
und
die
Stärkung
insbesondere
der
der
Jugendstrafrechtspflege sowie die aktive Zusammenarbeit mit internationalen
Strafgerichtshöfen und Tribunalen. Die Förderung der Herrschaft des Rechts ist auch
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das Leitmotiv der österreichischen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen 2009-2010.
Auch auf nationaler Ebene ist Österreich bemüht, seine rechtsstaatlichen Standards
laufend weiter zu verbessern. Zusätzlich zu den schon bestehenden strafrechtlichen
Bestimmungen, die jede Form der Folter bereits bisher unter Strafe gestellt haben, ist
die Aufnahme einer Definition von Folter in das Strafgesetzbuch sowie die
Revision des Strafschutzes gegen Folter eines der zentralen Anliegen. An den
strafrechtlichen
Anpassungen
im
Bereich
der
Verbrechen
gegen
die
Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen im Strafgesetzbuch wird ebenfalls
gearbeitet. Weiters nimmt Österreich in Aussicht, das Zusatzprotokoll des
Übereinkommens gegen Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafe
oder
Behandlung
zu
ratifizieren und, aufbauend auf dem bestehenden
Menschenrechtsbeirat, einen nationalen Präventionsmechanismus einzurichten.
Menschenrechtsbildung: Der effektive Schutz von Menschenrechten ist abhängig
von dem Wissen über und dem Bewusstsein für Menschenrechte in allen Bereichen
der Gesellschaft. So wurde das Handbuch „Menschenrechte verstehen“ entwickelt,
das bereits in 14 Sprachen übersetzt wurde und weltweit zur Anwendung kommt.
Österreich ist entschlossen, auch weiterhin gemeinsam mit anderen Staaten
unter Benützung des Handbuches Menschenrechtstrainings durchzuführen.
Auf
nationaler
Ebene
wird
Österreich
weiterhin
die
Ausbildung
in
Menschenrechtsfragen zur Sensibilisierung von MitarbeiterInnen des öffentlichen
Dienstes
und
insbesondere
von
RichterInnen,
StaatsanwältInnen
und
MitarbeiterInnen der Exekutive fortsetzen. Seit 2007 besteht ein verpflichtendes
Grundrechtsmodul in der Ausbildung von angehenden österreichischen RichterInnen
und StaatsanwältInnen, das sich mit Grundrechten im gerichtlichen Berufsalltag,
darunter
auch
mit
Entscheidungen
des
Europäischen
Gerichtshofs
für
Menschenrechte und deren Auswirkungen, befasst.
Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung: Österreich setzt sich international
und national für den Kampf gegen Rassismus, rassistische Diskriminierung,
Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz ein und hat sich aktiv
an der Durban-Überprüfungskonferenz 2009 beteiligt. National setzt Österreich
konkrete
Maßnahmen
im
Bereich
der
Integration
von
MigrantInnen,
des
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interkulturellen Dialogs und der Sensibilisierung der Bevölkerung gegen Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit. In Umsetzung internationaler Verträge und EU-Richtlinien
wurde in den letzten Jahren die Antidiskriminierungsgesetzgebung gestärkt. Ein
weitreichender Schutz gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie beim Zugang zu
Gütern und Dienstleistungen wird durch die Gleichbehandlungskommissionen und
die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie die entsprechenden Einrichtungen der
Länder gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Schritt wird auch der Beitritt
Österreichs
zum
UNESCO-Übereinkommen
zur
Bekämpfung
von
Diskriminierung im Erziehungsbereich sein. Eine weitere Priorität ist das bereits
bestehende Training von MitarbeiterInnen in Justiz und Verwaltung, insbesondere
der Polizei im Bereich der Menschenrechte und Nicht-Diskriminierung. Zu diesem
Zweck
werden
mehrere
Trainingsprojekte
zu
den
Herausforderungen
des
polizeilichen Handelns in einer multikulturellen Gesellschaft durchgeführt. Darüber
hinaus gibt es Bemühungen für eine verstärkte Rekrutierung von MitarbeiterInnen mit
Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst. Auch auf lokaler Ebene gibt es
verschiedene Initiativen gegen Rassismus: So sind einige österreichische Städte
Mitglied in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus.
Interkultureller Dialog und Religionsfreiheit: Österreich hat eine lange und
erfolgreiche Tradition im interkulturellen und interreligiösen Dialog. In den
Dialogaktivitäten wird großes Augenmerk auf die Stärkung der Rolle von Frauen und
die
Einbeziehung
von
Jugendlichen
gelegt.
Dabei
haben
Fragen
des
gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Pluralismus, der Demokratieförderung
und die Einhaltung der Menschenrechte, einschließlich der Religionsfreiheit, höchste
Priorität. Österreich wird seine Bemühungen zur Förderung des interkulturellen
Dialogs und der Religionsfreiheit weiter vertiefen.
Kampf gegen Menschenhandel: Österreich ist als Vertragsstaat sämtlicher
relevanter internationaler Rechtsinstrumente gegen den Menschenhandel aktiv an
einer Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen den
Menschenhandel beteiligt. Österreich unterstützt auf regelmäßiger Basis Projekte in
Zusammenarbeit mit Internationalen Organisationen und Einheiten der Vereinten
Nationen wie IOM, OSZE, UNODC und UN.GIFT. Die Bundesregierung hat 2004
eine „Task Force Menschenhandel“ eingerichtet, welche derzeit an der Umsetzung
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des zweiten Nationalen Aktionsplans (2009-2011) arbeitet. Unter der Leitung der
Nationalen Koordinatorin zur Bekämpfung des Menschenhandels werden konkrete
Lösungsansätze in den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und
internationale Zusammenarbeit verfolgt.
Zusammenfassend
stellen
diese
Prioritäten
eine
breite,
substantielle
und
ununterbrochene Verpflichtung Österreichs für die Förderung und den Schutz von
Menschenrechten auf der globalen, regionalen und lokalen Ebene dar. Österreichs
zahlreiche Aktivitäten und Initiativen werden in enger Abstimmung mit einer Vielzahl
von Partnern auf allen Ebenen gesetzt. Die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat wird
es Österreich daher ermöglichen, dieses Engagement noch aktiver und umfassender
fortzuführen.
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