Landtag von NÖ, XI. Gesetzgebungsperiode Tagung 1981/82 12. Sitzung am 27. Mai 1982 Sitzungsbericht INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Reiter (Seite 763), 2. Abwesenheitsanzeige (Seite 763), 3. Verlesung ,des Einlaufes (Seite 763), 4. Verhandlung: Antrag des Verfassungs- und Rechtsausschusses über den Einspruch der Bundesregierung gemäß Art. 98 Abs. 2 B-VG betreffend den Gesetzesbeschluß des Niederösterreichischen Landtages von 18. Feber 1982 über Ehrungen durch das Land Niederösterreich und durch die Gemeinden (NÖ Ehrungsgesetz). Berichterstatter: Abg. Dkfm. Höfinger (Seite 764); Abstimmung (Seite 764). Antrag des Verfassungs- und Rechtsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Initiative im Sinne des Art. 26 NÖ LV 1979 zur Einführung der Briefwahl. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 764); Redner: Abg. Ing. Kellner (Seite 765), Abg. Krenn (Seite 766), Abg. Präs. Romeder (Seite 769), Abg. Lechner (Seite 771), Abg. Mag. Freibauer (Seite 773); Abstimmung (Seite 775). Antrag des Kommunalausschusses über den Einspruch der Bundesregierung gemäß Art. 98 Abs. 2 BVG betreffend den Gesetzesbeschluß des Niederösterreichischen Landtages vom 17. Dezember 1981, mit dem das Niederösterreichische Gebrauchsabgabegesetz 1973 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Haufek (Seite 775); Abstimmung (Seite 775). Antrag des Landwirtschaftsausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Anzenberger u. a. über den Feldschutz in Niederösterreich (NÖ Feldschutzgesetz). Berichterstatter: Abg. Steinböck (Seite 775); Redner: Abg. Präs. Romeder mit Abänderungsantrag (Seite 776); Abstimmung (Seite 777). Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Firmen Karl Neumayer GesmbH und Josef Feller GesmbH, Antrag auf Übernahme einer Landeshaftung für 80% eines Kreditbetrages von S 15,000.000,-. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 000); Redner: Abg. Jirkovsky (Seite 778), Abg. Prof. Wallner (Seite 779); Abstimmung (Seite 782). Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Landeskrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Klosterneuburg, Neubau der Psychiatrie, Energiezentrale, Umbau des Zentralgebäudes (2. Bauabschnitt), Valorisierung. Berichterstatter: Abg. Krenn (Seite 782); Redner: Abg. Ing. Kellner mit Resolutionsantrag (Seite 783); Abstimmung (Seite 783). Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landeshaftung für die Ausstellung „800 Jahre Franz von Assisi - Franziskanische Kunst und Kultur des Mittelalters“ in der Minoritenkirche in Krems-Stein im Jahre 1982. Berichterstatter: Abg. Dr. Slawik (Seite 783); Abstimmung (Seite 784). Antrag des Sozialausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Sozialhilfegesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg. Bernkopf (Seite 784); Abstimmung (Seite 784). Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf über den Schutz von Höhlen (NÖ Höhlenschutzgesetz). Berichterstatter: Abg. Koczur (Seite 784); Abstimmung (Seite 784). Antrag des Verfassungs- und Rechtsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Landes Niederösterreich geregelt wird. (Landes-Vertragsbedienstetengesetz - LVBG). Berichterstatter: Abg. Dr. Bernau (Seite 785); Redner: Abg. Deusch (Seite 785), Abg. Buchinger (Seite 787); Abstimmung (Seite 789). Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Gemeinde-Investitionsfondsgesetz 1975 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Fürst (Seite 789); Abstimmung (Seite 790). Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden geändert wird. Berichterstatter: Abg. Dr. Slawik (Seite 790); Abstimmung (Seite 790). PRÄSIDENT REITER (um 10.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich entschuldigt Herr Landesrat Höger sowie die Abgeordneten Bieder, Dipl.-Ing. Molzer, Zauner und Zimper. Wie bereits angekündigt, setze ich die Geschäftsstücke Zahlen 438, 385 und 410, welche in den zuständigen Ausschüssen vom 25. Mai 1982 erledigt wurden, noch auf die Tagesordnung dieser Sitzung. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest): Ltg.-446 - Antrag des Abgeordneten Dr. Bauer und Genossen betreffend Einsatz von Zivildienern in der Landwirtschaft. Ltg.-453 - Antrag des Abgeordneten Ing. Kellner und anderer betreffend Maßnahmen für die Beimengung von Biosprit zum Benzin. Ltg.-454 - Antrag des Abgeordneten Lechner und Genossen betreffend NÖ Feuer-, Gefahrenpolizeiund Feuerwehrgesetz (NÖ FGG), Verordnung über die Kehrperioden und die Verordnung über die Festlegung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich. Ltg.-422 - Vorlage der Landesregierung betreffend Initiative im Sinne des Artikels 26 NÖ LV 1979 betreffend Aufhebung des NÖ Landesumlagegesetzes 1974. Ltg.-444 - Vorlage der Landesregierung betreffend Dworschak & Steinegger GesmbH, Marbach/Donau, Antrag auf Übernahme einer Landeshaftung für 80% eines Kredites in der Höhe von S 3,200.000. Ltg.-452 - Vorlage der Landesregierung betreffend Firma Geflügelhof Weinberger, Weistrach, Antrag um Übernahme einer Landeshaftung für 80% von Krediten in der Höhe von S 15,000.000. Ltg.-443 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes NÖ in Gemeinden geändert wird. (Markterhebung Kaltenleutgeben). Ltg.-447 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Kanalgesetz 1977 geändert wird. Ltg.-448 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden geändert wird. Ltg.-445 - Vorlage der Landesregierung betreffend Wirtschaftsförderungsfonds, Tätigkeitsbericht 1982. Ltg.-451- Bericht des Finanzkontrollausschusses des Landtages von Niederösterreich betreffend Bericht über die in Ausübung seines Kontrollrechtes im 2. Halbjahr 1981 gemachten Wahrnehmungen. Ltg.-430/1- Das Landesgericht für Strafsachen Wien, Abteilung 24 d, hat mit Schreiben vom 19. 4. 1982 an den Landtag von Niederösterreich eine „Anfrage gemäß Artikel 57 Abs. 3 B-VG, betreffend den Abgeordneten des NÖ Landtages Walter Zimper" gerichtet. PRÄSIDENT REITER: Der Kommunalausschuß wird zur Beratung des Geschäftsstückes Zahl 448 während des Plenums im Herrensaal zusammentreten. Im Falle der abschließenden Beratung und Behandlung dieses Geschäftsstückes, setze ich dasselbe auf die Tagesordnung dieser Sitzung. Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Abg. Dkfm. Höfinger die Verhandlung zur Zahl 408/1 einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dkfm. HÖFINGER: Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 1982 einen Gesetzesbeschluß über ein niederösterreichisches Ehrungsgesetz gefaßt. Die Bundesregierung hat dagegen auf Grund ihres Sitzungsbeschlusses vom 13. April 1982 gemäß Artikel 98 Abs. 2 B-VG Einspruch erhoben. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß hat sich mit diesem Einspruch der Bundesregierung befaßt und sich entschlossen, folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der in seiner Sitzung am 18. Februar 1982 gefaßte Gesetzesbeschluß über Ehrungen durch das Land Niederösterreich und durch die Gemeinden (NÖ Ehrungsgesetz) wird gemäß Art. 98 Abs. 2 BVG in Verbindung mit Art. 24 Abs. 3 NÖ Landesverfassung 1979 wiederholt. 2. Die Landesregierung wird ersucht, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich bitte um Beratung und Beschlußfassung. PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Verfassungs- und Rechtsausschusses): Angenommen. Ich stelle fest, daß dieses Geschäftsstück bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Landtages angenommen wurde. Ich ersuche den Herrn Abg. Buchinger, anstelle des Herrn Abg. Ing. Kellner, die Verhandlungen zur Zahl 421 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe über die Zahl 421 betreffend Initiative im Sinne des Art. 26 NÖ LV 1979 zur Einführung der Briefwahl zu berichten. 155 niederösterreichische Gemeinden haben bis zum 7. Jänner 1982 gemäß § 24 NÖ IEG auf Grund von Gemeinderatsbeschlüssen die Einleitung des Verfahrens zur Ausübung des Initiativrechtes, womit die Abänderung des Landesverfassungsgesetzes, NÖ Landtagswahlordnung 1974, Landesgesetzblatt 0300, in der Weise verlangt wird, daß bei den Wahlen zum Niederösterreichischen Landtag für Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung im Wahllokal nicht erscheinen können oder sich am Wahltag außerhalb Niederösterreichs aufhalten müssen, die Möglichkeit eingeräumt wird, das Wahlrecht mittels Wahlbrief auszuüben, begehrt. Die Landeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung am 7. Jänner 1982 beschlossen, daß gemäß § 26 IEG eine Initiative im Sinne des Artikels 26 der NÖ Landesverfassung 1979 vorliegt. Diese Initiative wurde von der Landeswahlbehörde gemäß § 27 Abs. 1 IEG der NÖ Landesregierung übermittelt. Ich darf den Bericht des Verfassungs- und Rechtsausschusses wiedergeben, wo festgestellt wird, daß es zu einem gültigen Beschluss über den Verhandlungsgegenstand mangels des Beschlußerfordernisses (Art. 18 Abs. 3 L-VG 1979, § 62 und § 44 Abs. 5 LGO 1979) nicht gekommen ist. Ich darf daher namens des Verfassungs- und Rechtsausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Verfassungs- und Rechtsausschusses wird zur Kenntnis genommen.'' Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ing. Kellner. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! „Den Bürgern unseres Landes mehr Recht", das kann man bei Sonntagsreden der sozialistischen Funktionäre auch in Niederösterreich immer wieder hören. Den Bürgern unseres Landes mehr Recht! Wie sieht die Praxis aus? Mehr als 1,3 Millionen Niederösterreicher haben ein Volksbegehren unterschrieben. Die Reaktion der Sozialistischen Partei, die Reaktion des sozialistischen Klubobmannes ist: „Es wird trotzdem das gemacht, was wir wollen!" (Abg. Fux: So wie in Niederösterreich!) In Niederösterreich, sehr geehrter Herr Kollege, haben wir eine sehr moderne Landesverfassung. In Niederösterreich haben wir ein eigenes Gesetz, wodurch die Möglichkeiten für Einrichtungen in unserem Land und für Bürger in diesem Land verbessert werden sollen, unter anderem die Möglichkeit, daß 15% unserer Gemeinden dann, wenn sie der Auffassung sind, daß für die Bürger dieses Landes nicht das geschieht, was geschehen müßte, einen entsprechenden Antrag stellen können. Das geschieht heute, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ist die Vorgeschichte? Als die Landtagswahlordnung in Niederösterreich zur Debatte gestanden ist, waren wir der Auffassung, daß es allen Bürgern in diesem Lande unter möglichst gleichen Bedingungen möglich sein muß, von einem der wichtigsten Rechte, die ein Bürger in einer Demokratie hat, nämlich vom direkten Wahlrecht Gebrauch zu machen, die Möglichkeit zu haben, mitzureden, wie in einer Gemeinde, wie im Land oder in einer sonstigen Körperschaft die Zusammensetzung jener Gremien vor sich geht, die die Verantwortung zu tragen haben. Nicht zu Unrecht, das möchte ich ausdrücklich festhalten, sind so wichtige Entscheidungen wie ein Wahlgesetz an die 2/3 Mehrheit gebunden. Wir haben damals für das Instrument der Briefwahl im Landtag von Niederösterreich nicht die entsprechende Mehrheit gefunden. Es haben daher mehr als 300 Gemeinden in Niederösterreich, genau sind es 324 Gemeinden von 559 Gemeinden, den Landtag von Niederösterreich beauftragt, sich noch einmal mit dieser Materie zu beschäftigen. Es ist das erste Mal, daß auf Grund unserer neuen Landesverfassung und der entsprechenden Einrichtungen in diesem Land so eine Vorlage vom Landtag zu behandeln ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muß Ihnen ehrlich gestehen, daß ich Sie nicht verstehen kann. Sie haben in der letzten Zeit Ihren Namen geändert. War es nach 1945 der Name „Sozialisten", den Sie geführt haben, ist es uns damals schon aufgefallen, daß Ihre Handlungen nicht immer mit Ihrem Namen vereinbar waren. Seit einigen Jahren hören wir eine starke Betonung auf „Sozialdemokratische Partei". Ich frage mich, wie sich Ihre Haltung gerade in der Frage der Briefwahl mit dem Namen „demokratische Partei" vereinbaren läßt, denn die Argumente, die Sie uns das letzte Mal hier gebracht haben, waren zumindestens nicht zielführend oder aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Argumente haben nicht gestimmt! Wie ist es denn mit der Briefwahl? Die haben wir in Österreich nicht nur bereits bei einigen Gesetzen, bei einigen Wahlrechten fixiert. Ich darf darauf hinweisen, daß es im Bundespersonalvertretungsgesetz, im § 20 Abs. 7, die Möglichkeit der Briefwahl gibt. Ich darf daran erinnern, daß bei der Landarbeiterkammerwahlordnung im § 48 die Briefwahl vorgesehen ist, und ich darf darauf hinweisen, daß eben im Niederösterreichischen Initiativ- und Einspruchsgesetz die Möglichkeit der Briefwahl verankert ist, und auch im Arbeitsverfassungsgesetz - diese Bestimmungen wurden übrigens damals im Parlament einstimmig angenommen - ist die Briefwahl verankert. Es ist auch in vielen Ländern in Europa die Briefwahl eingeführt. Z. B. seit dem Jahre 1957 in der Bundesrepublik Deutschland. Wir haben uns damals - ich glaube, es war der Kollege Dr. Bauer, der zum Thema gesprochen hat - hier sagen lassen müssen, dass man in Deutschland mit der Briefwahl so schlechte Erfahrungen gemacht hat und dass man dort daran denkt, sie abzuschaffen. Man war anscheinend, als man diese Aussage gemacht hat, nicht gut informiert. Am 25. Februar 1982 haben die Bundesräte Weiß und Ludescher an den Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten eine Anfrage gestellt, und zwar die Anfrage, wie in Deutschland nun tatsächlich die Sache mit der Briefwahl steht und welche Schwierigkeiten es dort gibt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Antwort, die wir vom Botschafter im Parlament erhalten haben, zur Kenntnis bringen: „Einem Bericht der österreichischen Botschaft in Bonn vom 11. März 1982 zufolge ist in der Bundesrepublik Deutschland ein stetiges Ansteigen der Briefwähler von seinerzeit 4,9% im Jahre 1957 auf 10,7% im Jahre 1976 und 13% bei der Bundestagswahl 1980 feststellbar." (Abg. Fux: Dort wählen 70 Prozent! Bei uns 96 Prozent!) Lieber Herr Kollege Fux! Lassen Sie mich ausreden, dann brauchen Sie sich nicht aufregen. Da sparen Sie sich einige Schwierigkeiten, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier in diesem Saal hat der Ministerpräsident Dr. Vogl einen Vortrag gehalten und dabei festgestellt, daß man in Deutschland bei der Handhabung des Briefwahlrechts zu großzügig umgegangen ist - ich möchte ausdrücklich hier festhalten, zu großzügig damit umgegangen ist - und daher entsprechende einschränkende Bestimmungen zu erlassen hat. Das ist ein Faktum, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie hat nun die Sache bei uns in Niederösterreich ausgesehen? Als wir gesehen haben, daß Sie eine gewisse Sorge haben, dass hier unter Umständen demokratische Einrichtungen mißbraucht werden könnten, haben wir bei der Ausschußberatung einen modifizierten Antrag eingebracht und festgestellt, daß überall dort, wo fliegende Wahlkommissionen eingesetzt werden können, also in Krankenhäusern, Heimen, Kommissionen eingesetzt werden sollen. Dort soll das Briefwahlrecht nicht gewährt werden. Sie erinnern sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, an die Ausschußberatungen, wo wir Ihnen gesagt haben, wir könnten uns im Interesse der betroffenen Bürger vorstellen, dass das Briefwahlrecht nur auf jene Mitbürgerinnen und Mitbürger anzuwenden sein soll, die sich zu Hause in Pflege befinden, wo also eine Erfassung bei der Wahl nicht möglich ist. Wir haben uns sehr gefreut, daß Sie damals gemeint haben, das wäre eine andere Voraussetzung und gebeten haben, die Ausschußberatungen zu unterbrechen, weil Sie noch in Ihren zuständigen politischen Gremien entsprechende Beratungen pflegen müßten. Das haben wir selbstverständlich eingesehen und waren dazu bereit. Skeptiker in unseren Reihen haben gesagt, das könnt Ihr vergessen, herauskommt dabei nichts! Manche haben sogar gemeint, na jetzt holen sie sich vom Blecha die Marschroute und dann wird halt abgelehnt. Was passiert ist, weiß ich nicht, ich weiß nur, daß im Ausschuß der Antrag der Österreichischen Volkspartei - wir sind darin schon so weit gegangen, als es überhaupt nur möglich war – von Ihnen abgelehnt wurde. Nachdem das Wahlrecht bekanntlich eine qualifizierte Mehrheit benötigt, eine 2/3-Mehrheit, sind wir auch heute nicht in der Lage, einen Beschluß darüber zu fassen, obwohl das Jahr der Behinderten war, wo es viele Lippenbekenntnisse gegeben hat, die Behinderten entsprechend zu unterstützen. Wer, meine sehr verehrten Damen und Herren, schon ein Umständen oft am Wahltag Behinderte, Kranke, alte Personen in das Wahllokal geschleppt werden, der wird doch zugeben, daß man versuchen muß, diesen Zustand zu ändern. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir waren der Auffassung, daß wir in dieser Frage mit Ihrer Zustimmung rechnen können. Das ist nicht geschehen, das bedauern wir sehr. Wir hoffen nur, daß sich in dieser Frage Ihre Haltung im Interesse unserer älteren Mitbürger, unserer Senioren und unserer behinderten Mitbürger ändern wird, und ich darf sagen, daß meine Fraktion den Antrag weiterhin unterstützen wird. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Krenn. Abg. KRENN: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Zur Landtagszahl 421 gestatte ich mir namens meiner Fraktion doch ein paar grundsätzliche Bemerkungen. Nicht wie der Herr Klubobmann gesagt hat, 355, sondern 155 Gemeinden haben einen Antrag gestellt, und es ist interessant, dass hier verschwiegen wird, wie in diesen Gemeinden diese Beschlüsse zustande gekommen sind. (Abg. Ing. Schober: Demokratisch! Wir verwahren uns gegen Verdächtigungen, Herr Kollege! Das ist ein Angriff auf die Demokratie der Gemeinden!) Ich bin selbst Mitglied eines Gemeinderates, wo es 11 zu 10 (Abg. Anzenberger: In der SPÖ wird alles demokratisch gemacht! Das ist Demokratie!) für die ÖVP steht, und mit dieser schwachen Mehrheit wurde in dieser Gemeinde auch dieser Beschluß gefaßt. (Abg. Rozum: Im Parlament beschließen Sie ja auch mit 51 %! - Abg. Ing. Schober: Das ist eine nicht bewiesene Anschuldigung!) Ist das nun die neue Art der ÖVP, Redner nicht ausreden zu lassen? Wir haben den Eindruck, daß die ÖVP die Gemeinden beauftragt hat, das Problem der Briefwahl neuerlich auf die Tagesordnung zu setzen, einfach deswegen, weil man hier wieder einen neuen Weg versucht. Weil man im Landtag schon zweimal solche Anträge gestellt hat und doch nicht die Mehrheit fand, hat man es nun wieder über den Weg der Gemeinden versucht. Man hat hier die Gemeinden strapaziert, obwohl die Gemeinden doch wirklich andere Aufgaben hätten, als solche Anträge zu stellen. (Abg. Anzenberger: Wozu gibt es in der Verfassung diese Möglichkeit?) Na, wenn ich zum Beispiel nur an die Novellierung der Gemeindewahlordnung denke, der Amtliche Stimmzettel wäre sicherlich dort viel angebrachter, als hier diesen Antrag zu stellen, und wenn ich daran denke, wie wichtig es für die Gemeinden wäre, die sogenannte Landesumlage endlich abzuschaffen! Das wäre ein Problem, das die Gemeinden besonders beschäftigen müßte, aber über Auftrag der ÖVP sind diese Initiativen anscheinend nicht so wichtig, sondern man hat hier neuerlich einen Antrag gestellt, der in Wirklichkeit schon einige Male in diesem Haus behandelt wurde. Ich weiß nicht, die ÖVP muß wirklich ein besonderes Interesse an dieser Briefwahl haben, denn sonst könnten nicht über verschiedene Türln solche Anträge gestellt werden. Der Herr Klubobmann hat ja heute wieder die Alten und die Kranken, die wir natürlich genauso bedauern wie Sie, ins Treffen geführt. Hier gibt es aber bereits in Krankenhäusern die Lösungen mit den fliegenden Wahlkommissionen, und für die Wahlkartenwähler gibt es ja auch gewisse Möglichkeiten. Wenn man sich das näher betrachtet – das hat ja eine Ifes-Untersuchung, die schon vor einiger Zeit durchgeführt worden ist, ergeben --, handelt es sich in Wirklichkeit um einen sehr kleinen Bereich der Betroffenen, die tatsächlich mitunter kein persönliches Wahlrecht ausüben können gegenüber jenen, die dann die Briefwahl wohl ausnützen würden. (Abg. Anzenberger: Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, zur Wahl zu gehen!) Es ist doch interessant festzustellen, meine Damen und Herren, daß man vielmehr - und der Herr Klubobmann hat ja heute hier wieder die Demokratie strapaziert -, wie die Erfahrungen zeigen, durch die Briefwahl der Demokratie keinen guten Dienst leistet. Im Gegenteil. (Abg. Ing. Kellner: Das darf nicht wahr sein!) Der Staatsbürger hat doch das Recht, daß er „persönlich" an dieser Wahl teilnimmt, und er soll das auch tun. (Abg. Anzenberger: Man muß ihm die Möglichkeit dazu geben!) Es hat sich noch etwas gezeigt: daß in jenen Ländern, in denen die Briefwahl existiert, die Wahlbeteiligung weitaus niedriger ist, als das in Österreich der Fall ist. Wenn ich mir nur die USA hernehme, wenn ich nehme, daß der Herr Reagan in den USA in Wirklichkeit nur von einem Viertel der Wähler gewählt wurde, denn es ist ja nur die Hälfte zur Wahl gegangen, und von dieser Hälfte hat er trotz der Briefwahl auch nur die Hälfte der Stimmen bekommen, (Abg. Ing. Schober: Nicht wegen der Briefwahl!) und wenn wir uns anschauen, daß gerade in Frankreich, wo auch die Briefwahl eingeführt war, diese 1974 wieder aufgehoben worden ist, dann hat es doch seine Gründe. Herr Klubobmann! Wenn Sie hier von der Sozialistischen Partei und von der Sozialdemokratischen Partei ableiten, gestatten Sie mir doch eine Bemerkung. (Abg. Ing. Kellner: Natürlich!) Sowohl die Sozialdemokraten der ersten Republik wie auch wir Sozialisten in der zweiten Republik haben niemals diese Verfassung verraten! Im Gegenteil. In der ersten Republik sind unsere Leute für diese Demokratie eingetreten, und wir tun das genauso. Sehen Sie, und gerade weil wir zu dieser Verfassung stehen, ist für uns ein Teil dieser Verfassung „das gleiche, unmittelbare, geheime und persönliche Wahlrecht"! Selbst Ihre Professoren, auch wenn sie jetzt ihre Meinung geändert haben sollten, die Professoren Klecatsky und Ermacora, haben seinerzeit festgestellt, daß in der Verfassung die Briefwahl keineswegs festgelegt ist, auch wenn sie jetzt, ich weiß nicht aus welchen Gründen, vielleicht eine andere Meinung haben. Aber das hat Ihnen ja der Herr Dr. Bauer auch schon bei seiner Rede im Oktober 1981 gesagt. Jetzt frage ich mich, warum sollen wir hier in diesem Landtag gegen etwas stimmen, was in der Verfassung festgelegt ist?. (Abg. Ing. Kellner: Das ist schon kühn!) Das heißt, wir sollen gegen die Verfassung stimmen, dazu wollen Sie uns bewegen, dadurch, daß wir die Briefwahl einführen. Das ist doch eindeutig gegen die Verfassung. Daß Sie in der Frage nicht sehr sicher sind, zeigt ja der Antrag, den die ÖVP im Nationalrat gestellt hat, die ebenfalls die Briefwahl und sie gleichzeitig auch als Verfassungsbestimmung haben wollte. Das heißt also, daß Sie selbst indirekt zugeben, daß das nicht verfassungskonform ist, weil Sie ja sonst nicht erst eine Verfassungsbestimmung hätten einbauen müssen. Aber noch etwas anderes, meine Damen und Herren! Es gibt ja in den Ländern, wo die Briefwahl eingeführt ist, leider, muß ich sagen, sehr große Wahlschwindel. Man öffnet diesem Wahlschwindel Tür und Tor, wenn wir hier Ihrem Antrag die Zustimmung geben würden. Ich darf Ihnen nur zitieren, und zwar wörtlich, aus einem Artikel des „Spiegel" vom 15. 12. 1980 unter dem Titel „Kreuz für Oma". Hier heißt es unter anderem: „In einem Heim im bayrischen Wilseck führten ein CSU-Kandidat und eine hilfreiche Schwester gleich 23 Gebrechlichen beim Kreuze machen die Feder, und in einem Pflegeheim Schwarzwald-Dorf Schönberg verschaffte ein Pfleger der CDU und einer CDU-nahen Wählergemeinschaft die Stimmen Dutzender Heiminsassen, die die Stimmzettel teilweise erst gar nicht zu Gesicht bekamen. (Abg. Steinböck: Denken Sie an Lainz!) In beiden Fällen wurde eine Wiederholung der Gemeindewahlen angeordnet. Aus der Angst vieler älterer Menschen vor dem nicht ganz einfachen Briefwahlverfahren, versuchte auch der CDU-Bundestagsabgeordnete und Weinfabrikant Elmar Birot, Vorteil zu ziehen. In seinem Wahlkreis Bad Kreuz ließ er vor der Bundestagswahl tausende betagte Wahlberechtigte per Rundschreiben wissen, daß eine Person meines Vertrauens zur Verfügung stehe, um bei den richtigen Handlungen behilflich zu sein.' " Unter anderem geht es dann weiter: „Wie auch immer, vom Verfassungsgrundsatz der freien und geheimen Wahl kann bei der Stimmenabgabe daheim häufig keine Rede mehr sein. Aus dem Wahlgeheimnis wird unter den Blicken der Hausgenossen oder Wahlhelfer ein offenes Geheimnis." Das ist ein Artikel der Anton Johann Fux, ich will jetzt nicht wörtlich zitieren, der im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl ebenfalls gegen die Briefwahl auftritt; sicherlich nicht jemand, der den Sozialisten nahesteht. Sehen Sie, und wenn hier angeführt worden ist, daß es ja in Österreich die Briefwahl gibt, nämlich sowohl bei den Bundesbediensteten als auch bei der Landarbeiterkammer, und auch hier das Arbeitsverfassungsgesetz angezogen worden ist, dann darf ich auch dazu einige Bemerkungen machen, weil ich glaube, daß es hier schon notwendig ist, die Bestimmungen, wie sie in der Betriebsratswahlordnung festgelegt sind, zu kennen. Es ist richtig, daß im Arbeitsverfassungsgesetz im § 56 Abs. 3 die Briefwahl ermöglicht wird und die genauen Bestimmungen jedoch in der Betriebsratswahlordnung verankert sind. Wenn ich Ihnen auch diesbezüglich einiges wörtlich zitieren darf, dann werden Sie erkennen, daß hier einem eventuellen Wahlschwindel schon ein Riegel vorgeschoben ist. Es heißt unter anderem, ich zitiere wörtlich aus dem § 22 Abs. 2: „Jede Wählergruppe, deren Wahlvorschlag zugelassen wurde, hat das Recht, zu den Beratungen über die Feststellung der zur brieflichen Stimmenabgabe Berechtigten einen Beobachter zu entsenden. Der Wahlvorstand hat den Vertretern der Wahlvorschläge spätestens einen Tag vor Abhaltung dieser Beratungen Zeitpunkt und Ort derselben bekanntzugeben. Dann hat der Wahlvorstand ein Verzeichnis der zur brieflichen Stimmenabgabe zugelassenen Wahlberechtigten anzufertigen. Dieses Verzeichnis hat Familien-, Vornamen und die Anschrift, den Aufenthaltsort und den Grund der Verhinderung der persönlichen Stimmenabgabe der zur brieflichen Stimmenabgabe Berechtigten zu enthalten. Viertens. Wahlberechtigte, denen eine Wahlkarte ausgestellt wurde, sind in den Wählerlisten gesondert zu kennzeichnen. Fünftens. Spätestens am vierten Tag vor dem ersten Wahltag hat der Wahlvorstand den zur brieflichen Stimmenabgabe Berechtigten mittels eingeschriebenen Briefes die auf den Namen lautende Wahlkarte zu übermitteln. Der Wahlkarte ist ein leerer Stimmzettel, ein wie für die übrigen Wähler aufliegender leerer Umschlag (Wahlkuvert) sowie ein bereits freigemachter frankierter und mit der Adresse des Wahlvorstandes versehener zweiter Umschlag beizulegen." (Abg. Ing. Schober: Das ist ein Argument! - Abg. Anzenberger: Das ist kein Argument!) Sie sehen also, daß es hier gewisse Bestimmungen gibt und daß sicherlich, wenn man das umlegen würde, ein riesiger verwaldes Spiegel, den ich nun wörtlich zitiert habe. Aber ein neuerer Artikel durchaus nicht von einer SPÖ-nahen Zeitung - der NÖN. Hier schreibt am 23. 3. 1982 jemand, nämlich technischer Apparat aufgezogen werden müßte. Außerdem ist es ja bei so kleinen Einheiten immer noch möglich, einen Überblick zu bekommen, sodaß hier einem Wahlschwindel doch ein gewisser Riegel vorgeschoben ist. Ich betone nochmals, wenn Sie nun neuerlich diese Briefwahl fordern, würde es bedeuten, daß wir gegen die Verfassung stimmen sollen, und daher kann man von uns Sozialisten nicht verlangen, diesem Ihrem Wollen nach einer Briefwahl die Zustimmung zu geben. Daher, meine Damen und Herren, glaube ich, etwas weniger emotionsgeladen (Abg. Anzenberger: Aber ohne Beweis!) und weniger Angriffe auf jene Menschen, die zu dieser Demokratie schon gestanden sind und weiterhin zu dieser Verfassung stehen, wären angebrachter gewesen. Wir Sozialisten jedenfalls haben niemals, das sage ich mit aller Deutlichkeit, diese Verfassung und diese Demokratie verraten! (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Präsident Romeder. Abg. Präsident ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Niederösterreichische Landtag, ich glaube, ich kann auch sagen, die Bevölkerung von Niederösterreich, ist sehr stolz auf die neue Landesverfassung und auf die Ausführungsgesetze, die wir gemeinsam beschlossen haben. Wir haben hier bewußt keine Verfassung gebrochen, indem wir eine neue, moderne Landesverfassung beschlossen und gutgeheißen haben. Das einmal grundsätzlich. Wenn wir auf diese neue Landesverfassung berechtigt stolz sind und auch die Ausführrungsgesetze gutgeheißen haben, dann, glaube ich, haben wir hiermit auch den Gemeinden Niederösterreichs das Recht eingeräumt, als Träger einer Willenäußerung zu dieser Briefwahl Stellung zu nehmen, und man hätte auch den Willen von 324 Gemeinden, der absoluten Mehrheit der Gemeinden in Niederösterreich, hier im Hohen Haus entsprechend zu werten. Das ist unsere Meinung, denn man kann nicht vom Ansehen der Gemeinden sprechen, von der großen Leistung und dem Wollen der Gemeindefunktionäre,wenn man hier gleichzeitig gemeindeunfreundlich handelt, indem man einfach das Wollen der Gemeindefunktionäre, wenn man hier gemeindeunfreundlich handelt, indem man einfach das Wollen und den politischen Willen unserer Gemeinden, der zum Ausdruck gebracht wurde, ad acta legt. Ich glaube, man kann nicht davon sprechen, daß man gegen eine Verfassung ist, wenn man Verfassungsbestimmungen hier konkret und der Zeit angepaßt, um eine Gesetzesregelung zu treffen, ändern will. Das ist das Recht und, wenn man die Entwicklung sieht, auch die Pflicht, praktisch auch verfassungsrechtliche Dinge der Zeit anzupassen, um, meine Damen und Herren, wenn Sie so wollen, vielen Menschen, die in Niederösterreich nur unter schwierigen Voraussetzungen wählen können, die Möglichkeit zu geben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Wenn man in der heutigen Zeit von der Demokratie spricht, von Demokratieverdrossenheit, dann muß man doch etwas dazu beitragen, um auf allen Ebenen diese Demokratieverdrossenheit hintanzuhalten. (Abg. Stangl: Mit der Briefwahl ist es noch ärger!) Dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, gehört auch die Briefwahl, denn viele Menschen haben am Wahltag nicht die Möglichkeit, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Das möchte ich einmal grundsätzlich sagen. Hier ist, bei uns sogar das Wollen und der Wille vieler alter, behinderter Menschen im Vordergrund gestanden. (Beifall bei der ÖVP.) Wie oft erleben wir draußen in unseren Städten, in unseren Märkten und in unseren Dörfern, daß behinderte Menschen, alte Menschen unter schwierigen Voraussetzungen praktisch in das Wahllokal geschleppt werden. Das ist sicher nicht im Sinne der Demokratie und menschenunwürdig. Auch das, meine sehr Geehrten, sollte man sehen! (Beifall bei der ÖVP.) Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Wertung der Gemeindefunktionäre, Wertung der Gemeinden, Einstellung zur Demokratie grundsätzlich. Wenn von meinem Vorredner zum Ausdruck gebracht wurde, man müsse überlegen, man müsse sehen, hat er wörtlich gesagt, wie solche Beschlüsse in den Gemeinden zustande gekommen sind, dann war ich von dieser Aussage eigentlich sehr überrascht. Wie soll denn eine Demokratie funktionieren, wenn man nicht entsprechende Mehrheiten bei der Willensbildung von vornherein aktzeptiert? Ist es demokratisch auf Bundes- oder sonstiger Ebene, wenn mit 50,1% einer Willensentscheidung im Parlament etwas durchgezogen wird, und es ist undemokratisch, von mir aus in einer Gemeinde mit 11 zu 10 eine Abstimmung durchzuführen? Ist es demokratisch, wenn die SPÖ die Mehrheit hat, und ist es undemokratisch, wenn die OVP eine Mehrheit hat? Diese Frage stelle ich nach dieser Äußerung hier in den Raum, denn es gilt, sie zu überlegen. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Keusch: So wie beim Gamsstein!) Gestatten Sie mir, weiter auszuführen. Man erweist der Demokratie keinen guten Dienst, hat mein Kollege von der SPÖ-Seite gesagt, wenn man hier diese Briefwahl beschließt. Ich glaube, gerade das Gegenteil ist der Fall! Man ermöglicht es allen Bürgern, das war unser Wille - ich wiederhole es nochmals, Behinderte, alte Menschen leiden besonders darunter -, vielen Menschen, die eben nicht die Möglichkeit haben, die Zusammensetzung der demokratischen Einrichtungen mitzubestimmen, durch ihr Wahlrecht auf diese Zusammensetzung Einfluß zu nehmen. Ich behaupte, man erweist der Demokratie keinen guten Dienst, wenn man diese Möglichkeit verhindert. Auch das muß einmal ganz deutlich hier ausgesprochen werden! (Beifall bei der ÖVP.) Wir sehen aber auch einen Parteienstandpunkt, der sich anscheinend festgefahren hat, ein, und weil wir auch hier der Sache dienen wollten, haben wir im Ausschuß einen Abänderungsantrag, der sehr weitgehend war, eingebracht. Ich möchte in Ergänzung meines Freundes, des Abg. Kellner, hinzufügen, es waren auch in unseren Reihen Freunde, die die Meinung vertreten haben, es müsse doch möglich sein, diesen Abänderungsantrag im Sinne der Sache vielleicht doch anzunehmen. Ich persönlich habe auch dazugehört und war daher sehr überrascht, als es bei der nächsten Ausschußsitzung zu einer Ablehnung dieses weitgehendst entgegenkommenden Antrages, der eine Brücke sein sollte, gekommen ist. Daß man diesen Brückenschlag nicht akzeptiert hat, ist für mich persönlich gewiß sehr überraschend gekommen und war auch sehr enttäuschend. Meine sehr Geehrten! Man hat hier auf Beispiele von fliegenden Wahlkommissionen, die man heute hat, auf Beispiele aus Deutschland verwiesen. Es wird sehr oft, ohne dass es rechtlich zu Anzeigen kommt, zu Fakten, die in Akten festgehalten werden, in unserer Bevölkerung und auch von Funktionären, die bei Wahlkommissionen sind, behauptet, dass manchmal auch alten Menschen, ich drücke mich sehr vorsichtig aus, angeblich die Hand geführt wird, wo es nicht notwendig wäre, um zu einer Entscheidung zu kommen. Wägen wir nicht unbedingt mit der Apothekerwaage! Hier geht es darum, allen Bevölkerungskreisen in diesem Bundesland die Möglichkeit zu eröffnen, auf eine demokratische Entscheidung Einfluß nehmen zu können. Ein Grundrecht, das wir in den vergangenen Jahrzehnten in Österreich durch viele Jahre gemeinsam erkämpft und das wir Gott sei Dank heute erreicht haben. Darauf sollen wir immer stolz sein und alles dazu beitragen, dass in unserem Land grundsätzlich keine Änderung in der Geisteshaltung zur Demokratie und zu den demokratischen Einrichtungen eintritt. (Beifall bei der ÖVP.) Gestatten Sie mir auch ein paar Bemerkungen zur Landesumlage, nachdem hier angedeutet wurde, man werde ja in Zukunft sehen, welche Einstellung zu den über hundert Gemeinderatsbeschlüssen von der ÖVP hier Platz greifen soll. Nur einen einzigen Satz noch - gehört heute hier nicht direkt dazu, aber es wurde von meinem Vorredner auch angezogen. Die Mehrheit im Parlament hat jederzeit, und das wollen wir, die Möglichkeit, den Finanzausgleich und die zuständigen Gesetze zu ändern. Es ist ein österreichweites Problem, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich hoffe, daß die Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die der Herr Finanzminister laufend verspricht, auch abgehalten werden. Wenn man den guten Willen von der Bundesseite her aufbringt, werden Sie uns an Ihrer Seite finden, auch das dürfen wir sagen, denn die Länder und die Gemeinden haben auch hier an einer befriedigenden Regelung größtes Interesse. Ich darf daher ganz kurz zusammenfassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist Aufgabe der Gesetzgebung, der Zeit angepaßte Gesetze zu beschließen und auch verfassungsrechtliche Bestimmungen der Zeit anzupassen, im Geiste und nach dem Buchstaben der Demokratie und des Rechtsstaates. Darf ich noch einmal für die ÖVP-Fraktion hier feststellen: Wir werden uns auch weiterhin auf allen Ebenen mit allen demokratischen Mitteln bemühen, dafür einzutreten, daß in den einschlägigen Gesetzen, so wie wir es auch heute hier zum Ausdruck gebracht haben, Maßnahmen versucht werden, die, der Zeit angepaßt, allen Bevölkerungskreisen in diesem Land und in diesem Staat die Möglichkeit einräumen, von ihren demokratischen Rechten im Interesse der Demokratie und im Interesse des Rechtsstaates Gebrauch zu machen. Wir wehren uns dagegen, wenn man diese gesetzgeberischen Maßnahmen hier so bewertet, als ob man gegen die Verfassung verstieße. Wir sind auf dem Boden der Verfassung, auf dem Boden der Demokratie, und wir werden uns auch in Zukunft bemühen, daß verfassungsmäßige und gesetzgeberische Maßnahmen getroffen werden, die den Alten, Behinderten und allen, die teilnehmen wollen, die Willensbildung in den demokratischen Einrichtungen mit zu beeinflussen, Rechnung tragen. Wenn heute die Chance dazu nicht möglich wird, hoffen wir, daß morgen und übermorgen ein Meinungsumschwung in der SPÖ einsetzt, so daß eben dann diese Beschlußfassung möglich wird. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Lechner. Abg. LECHNER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident Romeder hat hier in seinen letzten Sätzen in sehr zündender Weise versucht zu überzeugen, daß der Antrag auf Briefwahl die einzige Möglichkeit ist, der Demokratie zu ihrem Recht zu verhelfen. Der Klubobmann Kellner hat seine Ausführungen mit dem Konferenzzentrum begonnen. Ich möchte mich dazu nur insoferne äußern, als ich doch noch einmal die Feststellung treffen möchte, Herr Kollege Kellner, für alle jene von der ÖVP im Landtag, die es noch nicht wissen: Der Beschluß für den Bau des Konferenzzentrums - das ist eine klare Sache - stammt aus der ÖVP-Regierungszeit! (Beifall bei der SPÖ.) Wir haben das jetzt auszuführen. (Abg. Anzenberger: Weil Sie kein Geld mehr haben!) Herr Kollege Kellner! Sie haben heute hier anläßlich dieser Briefwahlbehandlung von den besseren Demokraten gesprochen, und die ÖVP will jetzt für sich in Anspruch nehmen, weil sie für die Briefwahl sei, seien Sie auch die besseren Demokraten. (Abg. Dr. Bernau: Das darf nicht wahr sein! - Abg. Ing. Kellner: Hat niemand gesagt! - Abg. Dr. Bernau: Eine andere Geschichte!) Meine Damen und Herren von der ÖVP! Das sagt eine ÖVP in Niederösterreich, die seit Jahrzehnten die brutalste Personalpolitik in ganz Österreich gehandhabt hat! (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) Das sagt eine Österreichische Volkspartei, bei der es auf Grund ihrer Mehrheit in den vergangenen Jahrzehnten überhaupt nicht möglich war, einen Menschen in den Landesdienst zu bringen, der eine andere als eine ÖVP-politische Überzeugung hatte. Das wollen wir auch festhalten. (Beifall bei der SPÖ.) Das sagt eine ÖVP-Mehrheit, bzw. der Vertreter dieser Mehrheit, die heute in Niederösterreich mit 30 Millionen Schilling für sogenannte Öffentlichkeitsarbeit nichts anderes tut, so demokratisch ist das, als das verlorene Image des Herrn Landeshauptmannes wieder aufzupolieren. (Abg. Anzenberger: Ablenkungsmanöver!) Und das sagt eine ÖVP-Mehrheit in Niederösterreich, die in der Niederösterreichischen Landeskorrespondenz fast nur über ÖVP-Regierungsmitglieder berichtet. Man muß sagen, es ist ein Glück, wenn man zufällig einmal auch liest, daß es neben dem Herrn Landeshauptmann und einigen ÖVP-Regierungspolitikern auch einen SPÖLandeshauptmannstellvertreter Grünzweig gibt (LR. Blochberger: Da muß er vorher etwas tun! Das ist eine wichtige Argumentation!) und andere SPÖ-Regierungsmitglieder. Man hat manchmal den Eindruck, die Landeskorrespondenz ist nur mehr das Werkzeug der ÖVP-Mehrheit in Niederösterreich. (Beifall bei der SPÖ.) Meine Damen und Herren! Wir wollen - der Abg. Krenn hat das ja schon gesagt - (Abg. Anzenberger: Das wird der Lechner nicht feststellen, ob wir Demokraten sind!), ja, es geht um die besseren Demokraten, Kollege Anzenberger - wir wollen eines feststellen: (LR. Blochberger: Der Klubobmann Fischer!) Ich glaube, es sind jene die besseren Demokraten, die dafür sorgen und darüber wachen, daß das geheime, persönliche Wahlrecht in Niederösterreich aufrechtbleibt. Das ist meiner Meinung nach der Sinn der ganzen Sache. (Beifall bei der SPÖ.) Meine Damen und Herren! Der Abg. Bauer hat zweimal, im Jahre 1979 und im Jahre 1981, mit verschiedenen Argumenten unseren Standpunkt vertreten: Der Grundsatz ist für uns nach wie vor die Erhaltung des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechtes! Dieser Grundsatz, Kollege Kellner, kann nur so interpretiert werden, dass das Wahlrecht vom Wahlberechtigten selbst auszuüben ist. (Ruf von Abg. Anzenberger.) Herr Kollege Anzenberger, Ihre geistvollen Ausführungen sind wir schon gewohnt, Sie stören mich nicht! (LR. Blochberger: Schon wieder qualifizieren!) Wenn es der Herr Präsident nicht tut, dann muß ich doch einmal etwas dazu sagen. (LR. Blochberger: Der Oberlehrer gibt Noten!) Die Konsequenz, meine Damen und Herren: Die Briefwahl widerspricht der derzeitigen Bundesverfassung! Ich stelle die Frage an die Österreichische Volkspartei. Unsere Landtagswahlordnung ist ein Verfassungsgesetz. (Abg. Ing. Kellner: Das wunde betont!) Es wurde in verschiedenen Bundesländern diese Materie nicht verfassungsmäßig verankert. Keines der Bundesländer mit ÖVP-Mehrheit - und es gibt deren eine Reihe - hat bisher trotz einfacher Mehrheit die Beschlußmöglichkeit oder eine Initiative in diesem Sinne ergriffen. Ja, wissen Sie denn nicht, warum sie das nicht gemacht haben, Kollege Kellner? Weil sie sich bewußt sind, daß diese Art verfasswgswidrig ist. (Abg. Anzenberger: Niederösterreich steht in vielen Fällen an der Spitze!) Ich darf aber nun, weil es hier so viele positive Dinge dafür gegeben hat, sehr realistisch auf eine Anfrage eines deutschen Abgeordneten hinweisen. In Rheinland-Pfalz gibt es die Möglichkeit der kleinen Anfrage. (Abg. Anzenberger: Von der SPÖ kann es ja gar nicht kommen!) Der Abgeordnete Dr. Volkert, ich sage es gleich, er gehört der CDU an. (Ruf von Abg. Ing. Schober.) Na, Kollege Schober, hätten Sie etwas anderes erwartet von mir? (Abg. Präs. Romeder: Das hat mit Niederösterreich nichts z u tun!) Er sagt bzw. er schreibt: ,,Unser Wahlrecht geht davon aus, daß alle Bürger an einem Tag wählen. Die Briefwahl, gegen die nicht unerhebliche Bedenken wegen der Prinzipien der freien und geheimen Wahl bestehen, (das stellt ein CDU-Abgeordneter fest) wird in der Staatsrechtslehre nur als Ausnahme für schwerwiegende Fälle der Verhinderung anerkannt. Nun zeigt sich aber (so sagte er), daß von der Möglichkeit (kritisieren Sie mir den CDU-Dr. Volkert nicht, ich kann nichts dafür, daß er das sagt), daß von der Möglichkeit der Briefwahl seit Jahren in steigendem Maße Gebrauch gemacht wird. In Rheinland-Pfalz stieg sie bei der letzten Kommunalwahl und nochmals bei der Bundestagswahl sprunghaft an und liegt in den Städten im Durchschnitt bei über 15%. Dabei fällt auf, (so stellt er fest) daß in speziellen Wohngebieten die Briefwahl noch weit über dieses Maß hinaus angestiegen ist. Es ist bekannt, daß Wahlhelfer einer Partei ganze Wohnblocks systematisch, von Tür zu Tür hausierend, zur Briefwahl auffordern und sich zur Beschaffung der Wahlunterlagen bevollmächtigen ließen." Er stellt dann noch einige Anfragen. Die Antwort gibt das Ministerium für Inneres aus Rheinland-Pfalz, und hier heißt es: ,,Es trifft zu, daß in bestimmten Wohngebieten überdurchschnittlich von der Briefwahl Gebrauch gemacht worden ist. Dies gilt insbesondere für Wohnbezirke mit Altersheimen und hohem Anteil älterer Bürger auch ohne Altersheime. Die Landesregierung geht davon aus, daß die Zunahme der Briefwähler offenbar mit der Tätigkeit von Wahlhelfern der Parteien zusammenhängt. Dafür spricht z. B., daß einzelne Wahlhelfer eine Vielzahl von Briefwahlanträgen vorgelegt haben." Meine Damen und Herren! Es gibt aber auch noch ein Schreiben des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen. Ich könnte Ihnen da sehr lange vorlesen, ich nenne nur einige Punkte. (Abg. Kurzbauer: Die Lehrer tun soviel gerne lesen! - Abg. Stangl: Die können es ja! - Abg. Anzenberger: Das ist aber das einzige!) Na ja, das Negative interessiert Sie ja nicht, Sie wollen nur das Positive hören! Ich muss aber auch etwas Negatives sagen: ,,Wähler haben sich dadurch bedrängt und gestört gefühlt, daß Parteienvertreter vor den Wahlen bei ihnen in manchen Fällen wiederholt vorgesprochen und um die Unterschrift für den Antrag auf ubersendung der Briefwahlunterlagen geworben haben. Mit dem Bemerken, daß sie den Wahlbrief gleich wieder mitnehmen könnten, sollen Parteienvertreter Wähler veranlaßt haben, in ihrer (der Parteienvertreter) Gegenwart zu wählen. Parteienvertreter sollen aus ,Hilfsbereitschaft', vornehmlich bei den betagten Bürgern, das Kreuz selber auf den Stimmzettel gesetzt haben, obwohl die Voraussetzung einer Gebrechlichkeitshilfe nicht vorlag. Mißtrauen ist bei Wählern teilweise dadurch aufgekommen, daß sich Parteienvertreter für die Beschaffung von Briefwahlunterlagen Blankovollmachten haben geben lassen. Ins Zwielicht sind auch Parteienvertreter geraten, die die Rückbeförderung der fertigen Wahlbriefe zum Wahllokal übernommen haben. Im nachhinein ist bei einigen Wählern der Verdacht entstanden, daß die abgegebene Stimme verändert worden sein könnte," Meine Damen und Herren! Ich könnte Ihnen das jetzt noch weiter vorlesen: ,,Es entsteht der Eindruck (so heißt es hier), als würde die Briefwahl zunehmend als ein Mittel der Wählerbeeinflussung betrachtet. Dabei scheint die Versuchung, die gebotene Zurückhaltung gegenüber alten und gebrechlichen Mitbürgern aufzugeben, besonders groß zu sein." Ich zitiere nicht mehr weiter, Herr Präsident Romeder! Der Dr. Bernau hat hier einmal gesagt, es könnte theoretisch sein, daß jemand bei der Briefwahl bei der Ausfüllung des Stimmzettels zusieht. Herr Kollege Dr. Bernau! Ich bin nicht der Ansicht, daß das nur theoretisch sein könnte, sondern im Gegenteil, das könnte auch die Praxis sein! Wenn nämlich unsere Ansicht - die Möglichkeit besteht, dass jemand bei der Ausübung des Wahlrechtes zusieht, dann ist ja auch der Schritt nicht unbedingt sehr weit, daß er vielleicht auch Anteil nimmt daran, wo das Kreuz hingemacht werden soll. (Abg. Anzenberger: Na gibt es denn das? Der Wähle? hat doch die Möglichkeit, eine Person seines Vertrauens mitzunehmen!) Kollege Anzenberger! Die Person des Vertrauens, ist mir sehr bekannt, gilt ja nur für schwer sehbehinderte oder bresthafte Personen. (Abg. Anzenberger: In Gaming gibt es nur eine Vertrauensperson, und das ist der Lechner!) Das Gesetz sagt es sehr deutlich. Hier geht es praktisch, meine Damen und Herren, um die verschiedenen gesellschaftlichen Strukturen, und da muß man schon sagen, es gibt den Ausnehmer, es gibt den Pflegebedürftigen, es gibt den Alten, es gibt den Kranken, und alle diese Menschen sind letztlich, oder viele von ihnen, mitunter auch in den Belangen der Briefwahl davon abhängig, daß sie sich mit anderen Personen vorher besprechen. Ich möchte nur eines sagen, meine Damen und Herren! Ich hätte es sonst nicht gesagt, wenn man hier nicht von den besseren Demokraten gesprochen hätte. (Abg. Ing . Kellner: Wer hat das gesagt?) Kollege Kellner! Einer, der sich mit dieser Materie zwangsläufig als Bürgermeister zu beschäftigen hat, weiß, wie weit die Beeinflussung gerade in verschiedenen Altersheimen im Hinblick auf die von der OVP seit Jahren geübte Personalpolitik geht und welche Auswirkungen dort zu spüren sind. Sie waren auch zu spüren, meine Damen und Herren, sagen wir es doch offen, (Abg. Ing. Kellner: In Lainz zum Beispiel!) sie waren auch zu spüren bei dem Volksbegehren bezüglich der Fristenlösung, sie waren beim jetzigen Volksbegehren zu spüren, wo alte Menschen (Unruhe. - LR. Blochberger: Im Krankenhaus Wr. Neustadt! – Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen.) in die Gemeindekanzlei gekommen sind und gar nicht gewußt haben, was sie überhaupt dort tun sollen. (Abg. Ing. Kellner: Der SPÖBürgermeister hat es ihnen schon gesagt!) Und dann reden Sie davon von der Demokratie! Ja, Herr Dr. Bernau, jetzt reden Sie und machen das sehr lächerlich. Wissen Sie, Herr Dr. Bernau, daß man sogar gesagt haben soll, wer für das Konferenzzentrum unterschreibt - ich sage ausdrücklich soll -, der läuft Gefahr, weil das so hohe Kosten verursacht, seine Pension zu verlieren? So wurden alte Menschen mitunter beunruhigt! Meine Damen und Herren! Die ÖVP hat ihre (Abg. Anzenberger: Herr Abg. Lechner! Rede einmal zur Briefwahl!) Gemeinden motiviert, von ihrem Initiativrecht Gebrauch zu machen. Der Präsident Romeder hat auch auf die Landesumlage Bezug genommen. (Abg. Präs. Romeder: Repliziert!) Hier ist ja eine gewisse Unterscheidung, Herr Präsident, nämlich die, dass es sich bei der Landesumlage um eine ausgesprochen gemeindliche Angelegenheit, um ein echtes Gemeindeanliegen handelt. Die niederösterreichischen Gemeinden, die mit Gemeinderatsbeschluß für die Abschaffung dieser Landesumlage eingetreten sind, wissen ja, warum sie das tun. Sie wissen ja, daß die niederösterreichischen Gemeinden mit 15 Milliarden verschuldet sind und dass das Land Niederösterreich Ende des Jahres 1982 möglicherweise mit 7 bis 8 Milliarden verschuldet ist. Deshalb die Sorgen der Gemeinden, daß sie auf Grund ihrer vielfältigen Aufgaben diese nicht mehr erfüllen können. Die Ausübung des Initiativrechtes ist für die niederösterreichischen Gemeinden eine Sache, die sie im Interesse ihrer Gemeinde ausführen. Ich frage mich aber, ob das Initiativrecht auf Abschaffung oder bzw. auf Einführung der Briefwahl wirklich ein gemeindliches Anliegen ist. Ich werde den Verdacht nicht los, (Rufe bei der ÖVP: Das geht wohl die Gemeinden nichts an?) daß es der ÖVP bei dieser Initiative um eine gewisse Optik gegangen ist. Wir glauben, meine Damen und Herren, das freie, geheime, persönliche Wahlrecht ist die Grundlage (Abg. Amon: Glauben heißt nichts wissen!) der Demokratie. Es soll auch so bleiben. (Abg. Anzenberger: Alle 19, auch die Sozialisten haben mitgestimmt!) Dieses Wahlrecht, frei, geheim und persönlich, muss erhalten bleiben. Dafür treten wir ein, und wir sind, meine Damen und Herren, davon überzeugt, daß die Bevölkerung in Niederösterreich zu unserer Einstellung und Haltung die volle Zustimmung gibt. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Anzenberger: Er hat viel gesprochen und nichts gesagt!) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Freibauer. Abg. Mag. FREIBAUER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zuerst ein paar Bemerkungen zu Herrn Klubobmann Lechner. Der Herr Klubobmann hat nicht zur Kenntnis genommen, daß der Städtetag in Linz den Herrn Finanzminister aufgefordert hat, in der Sache Landesumlage die versprochenen Verhandlungen, die im Jahre 1981 abgebrochen wurden und die dann nur mehr in Kommissionen geführt worden sind, endlich fortzusetzen. Es hat der Städtetag, wo es bekanntlich eine sozialistische Mehrheit gibt, sogar einen Termin gesetzt, weil man schon wiederholt am Städtetag beschlossen hat, man solle endlich die Frage Landesumlage zugunsten der Gemeinden zufriedenstellend lösen. Herr Kollege Lechner, bitte dort einmal nachzulesen, Resolution des Städtetages. Zu dem Volksbegehren auf BundesebeneKonferenzzentrum, eine Bemerkung. In Niederösterreich haben wir ja das beste Beispiel, wieviel 291.000 Unterschriften wert sind, wenn man dagegen die 142.000 Unterschriften nimmt, die Sie in derselben Zeit gesammelt haben. Nun zur Sache Briefwahl in Niederösterreich. Im staatsbürgerlichen Bereich kennt man den Begriff der bürgerlichen Ehrenrechte, die dem Menschen auf Grund seiner Unbescholtenheit, auf Grund seiner Würdigkeit vor allem zukommen und die ihm bei Fortfall der hiefür gegebenen Voraussetzungen aber auch aberkannt werden können; aberkannt aber bitte nur durch richterliches Urteil und nicht durch die SPÖ! Zu diesen staatsbürgerlichen Eherechten zählt man die Fähigkeit der Ausübung eines öffentlichen Amtes und vor allem das aktive und passive Wahlrecht. Nun gibt es in unserem Land sehr viele Menschen, denen de facto auch ein Ehrenrecht, nämlich das Wahlrecht, ohne daß sie sich etwas zuschulden kommen haben lassen, durch die uneinsichtige Haltung der SPÖ aberkannt werden soll und auch wird. In Niederösterreich sind davon 40.000 kranke und behinderte Menschen betroffen, in ganz Österreich 200.000 Menschen. Es sind Menschen, die nicht imstande sind, persönlich in das Wahllokal zu kommen, weil sie das Unglück haben, krank, rekonvaleszent oder anderweitig behindert zu sein. Allen diesen Menschen ist ihr Recht, an demokratischen Entscheidungsprozessen aktiv mitzuwirken, durch Ihre Haltung genommen, denn man könnte das ja im Landtag für die Niederösterreicher ändern, wenn Sie einsichtig genug wären. (Abg. Fürst: Die Verfassung!) Ja, die kann man mit 2/3-Mehrheit ändern. Das kommt nur auf Sie an, auf Ihre Haltung! Nur die Einführung der Briefwahl könnte dieses Unrecht, diese Diskriminierung aufheben. Die Briefwahl - das wurde von den Vorrednern schon ausgeführt - ist ja nichts Neues, die gibt es in Österreich schon bei verschiedenen Wahlen durch Bundesgesetze, durch ein Landesgesetz. In vielen demokratischen Staaten, in der Schweiz, in Schweden, in der Bundesrepublik, wird sie gehandhabt. Natürlich muß man auch sagen, daß es gegen die Briefwahl Einwände gibt, vor allem aus der Sorge heraus, daß es zu einer Verletzung des privaten, des persönlichen, des geheimen Wahlrechtes kommen könnte. Bei der von der Österreichischen Volkspartei vorgeschlagenen und geplanten Vorgangsweise ist aber diese Sorge unbegründet. Eine so extreme Auslegung der Wahlgrundsätze, wie sie die SPÖ-Fraktion hier vertritt, würde ja auch bedeuten, daß z. B. blinde und sehbehinderte Menschen niemals zu einer Wahl gehen könnten, doch für sie ist jetzt schon vorgesehen, daß sie sich eine Person ihres Vertrauens zur Wahl mitnehmen können. (Abg. Stangl: Daran hat niemand gerüttelt!) Wenn man das konsequent zu Ende denkt, dann müßte man sagen, Sie sind also gegen die Möglichkeiten des Wahlrechtes der aktiven Mitwirkung vieler Menschen. Der Vizepräsident der Niederösterreichischen Ärztekammer hat übrigens auch festgestellt - und die Wahlen zur Ärztekammer, wie Sie wissen, sind ja ausschließlich Briefwahlen -, daß die Briefwahl für die kranken Leute sehr günstig wäre, und zwar nicht nur vom Standpunkt des Demokratieverständnisses, sondern auch aus medizinischer Sicht. Die Ärzte und alle, die bei Wahlen mitmachen, wissen aus Erfahrung, daß es für alte, gebrechliche, für kranke, für chronisch kranke und rekonvaleszente Menschen eine große Belastung ist, man kann sogar sagen, daß es Streß bedeutet, wenn sie am Wahltag ihre Wohnung verlassen müssen, vielleicht nach langer Zeit zum ersten Mal, um in das Wahllokal gebracht zu werden. Nicht selten sieht man auch, daß es bei der Wahl selbst oder kurz danach zu medizinischen Zwischenfällen kommt. Das kommt, wie wir alle wissen, ja immer wieder vor. Es könnte für diese Menschen eine große Erleichterung sein, wenn sie zu Hause in Ruhe ihren Stimmzettel ausfüllen und mit der Post abschicken könnten. Die Geheimhaltung ist gewahrt, weil diese Kuverts ja mit den anderen Kuverts in eine Wahlurne kommen, und dann gemeinsam ausgezählt werden. Man würde damit den kranken und behinderten Menschen viele aufregende und manche bedrohliche Situationen ersparen. Jetzt, Herr Kollege Stangl, noch ein kleiner Vergleich. Nehmen wir also die Zeit vor 100 Jahren her. Vor 100 Jahren hat es im Wahlgesetz 1882 geheißen, Wähler ist, wer 24 Jahre alt ist und mindestens 5 Gulden Steuern zahlt. Diese Zeiten sind Gott sei Dank vorbei. Und jetzt soll es nach dem Willen der SPÖ heißen, Wähler ist, wer gesund ist und in das Wahllokal gehen kann. Die SPÖ hat in dieser Sache Briefwahl eine große Chance hier vergeben und versäumt, nämlich die Chance, ihrem Namen „sozialdemokratisch" gerecht zu werden. (Beifall bei der ÖVP.) In der Frage Briefwahl - ich möchte das auf diese Frage einschränken und nicht anders ausgelegt wissen - ist die SPÖ weder sozial noch demokratisch. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Ich verzichte. PRÄSIDENT REITER: Ich bitte jene Mitglieder des Hauses, welche für den vorliegenden Antrag des Verfassungs- und Rechtsausschusses stimmen wollen, die Hand zu erheben. (Nach Abstimmung): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Haufek, die Verhandlungen zur Zahl 383/1 einzuleiten. Abg. HAUFEK: Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Zahl 383/1 darf ich berichten: Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 1981 einen Gesetzesbeschluß, mit dem das NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 geändert wird, gefaßt. Die Bundesregierung hat dagegen gemäß Art. 98 Abs. 2 B-VG mit der Begründung Einspruch erhoben, daß durch die Tarifpost B 37 c, nach der für das regelmäßige Aufstellen von Autobussen des Kraftfahrlinienverkehrs an den Anfangs- und Endhaltestellen oder in der Zeit zwischen Betriebsende und -beginn eine Gebrauchsabgabe eingehoben werden kann, Bundesinteressen erheblich gefährdet werden, wobei bei den Postautolinien auf deren hoheitsrechtliche Aufgaben und beim Kraftwagendienst der Bundesbahnen auf deren infrastrukturelle Bedeutung besonders hingewiesen wurde. Durch die vorgesehene Änderung der Tarifpost B 37 c sollte eine Gleichstellung des privaten mit dem öffentlichen Kraftfahrlinienverkehr erreicht werden, da nach der derzeitigen Gesetzeslage die Einhebung der Gebrauchsabgabe nach dieser Tarifpost nur für Autobusse des privaten KraftfahrlinienVerkehrs erfolgen kann. Der Kommunalausschuß hat sich am 13. Mai mit dem Einspruch der Bundesregierung befaßt und beschlossen, den Gesetzesbeschluß des Niederösterreichischen Landtages vom 17. Dezember 1981 nicht zu wiederholen; es wurde ein neuer Gesetzesentwurf eingebracht. Nach diesem nun vorliegenden Entwurf ist die Einhebung einer Gebrauchsabgabe für den Kraftfahrlinienverkehr nicht mehr vorgesehen. Dieses Gesetz soll mit 1. Juli 1982 und nicht mit 1. Jänner 1982 in Kraft treten, da für die Anwendung der erhöhten Tarife eine Verordnung des Gemeinderates zu erlassen ist und eine derartige Verordnung nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann. Die übrigen Bestimmungen des beiliegenden Gesetzentwurfes entsprechen dem vom NÖ Landtag am 17. Dezember 1981 gefaßten Gesetzesbeschluß über die Änderung des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973. Hinsichtlich der Erläuterung der einzelnen Bestimmungen kann daher auf die Erläuterungen zu dem bereits einmal vom Hohen Haus beschlossenen Gesetzentwurf verwiesen werden. Ich habe daher im Namen des Kommunalausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): ,,Antrag des Kommunalausschusses über den Einspruch der Bundesregierung (Art. 98 Abs. 2 B-VG), betreffend den Gesetzesbeschluß des NÖ Landtages vom 17. Dezember 1981, mit dem das Niederösterreichische Gebrauchsabgabegesetz 1973 geändert wird. Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der in seiner Sitzung am 17. Dezember 1981 gefaßte Gesetzesbeschluß, mit dem das Niederösterreichische Gebrauchsabgabegesetz 1973 geändert wird, wird gemäß Art. 98 Abs. 2 B-VG, in Verbindung mit Art. 24 Abs. 3 NÖ Landesverfassung 1979, nicht wiederholt. 2. Der gemäß Q 29 LGO 1979 gestellte Antrag mit Gesetzesentwurf des Abgeordneten Diettrich, mit dem das NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 geändert wird, wird genehmigt. 3. Die Landesregierung wird ersucht, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vornehmen zu lassen. PRÄSIDENT REITER: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Steinböck, die Verhandlungen zur Zahl 440 einzuleiten. Abg. STEINBOCK: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Ing. Schober, Schwarzböck, Trabitsch, Wilfing, Kurzbauer, Reischer, Rozum, Rupp und Steinböck betreffend die Erlassung eines Gesetzes über den Feldschutz in Niederösterreich zu berichten. Der Niederösterreichische Landtag hat in seiner Sitzung am 28. Jänner 1982 ein Gesetz über den Feldschutz in Niederösterreich beschlossen. Die Bundesregierung hat der im Gesetzentwurf vorgesehenen Mitwirkung von Organen der Bundesgendarmerie und der Bundespolizeibehörden an der Vollziehung des Landesgesetzes gemäß Art. 97 Abs. 2 B-VG die Zustimmung mit der Begründung verweigert, daß die Heranziehung von Organen der Bundesgendarmerie und der Bundespolizeibehörden zur Mitwirkung bei der Vollziehung der Aufgaben der Länder bereits ein Ausmaß erreicht hat, das die vorrangige Erfüllung ihrer Sicherheitsaufgaben ernstlich zu gefährden droht. In einem im Zuge des Begutachtungsverfahrens an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung gerichteten Schreiben vom 25. September 1981 teilte das Bundesministerium für Inneres mit, daß eine Mitwirkung der Organe der Bundespolizeibehörden an der Vollziehung eines NÖ Feldschutzgesetzes abgelehnt wird. Hingegen brachte das Bundesministerium für Inneres in diesem Schreiben zum Ausdruck, daß einer Mitwirkung von Organen der Bundesgendarmerie bei Übertretung nach § 4 Abs. 1 Z. 1 und 2 (nunmehr § 6 Abs. 1) zugestimmt werden kann. Die Mitwirkung der Bundesgendarmerie wird im § 7 des beiliegenden Gesetzentwurfes auf jene Fälle beschränkt, bei denen das Bundesministerium für Inneres die Erteilung der Zustimmung angedeutet hat. Die §§ 1 bis 6 des beiliegenden Gesetzentwurfes entsprechen den §§ 1 bis 6 des vom Niederösterreichischen Landtag am 28. Jänner 1982 beschlossenen NÖ Feldschutzgesetzes. Hinsichtlich der Erläuterungen der einzelnen Bestimmungen kann daher auf die Erläuterungen zu den bereits einmal im Niederösterreichischen Landtag beschlossenen Gesetzentwurf verwiesen werden. Ich darf im Namen des Landwirtschaftsausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Anzenberger, Ing. Schober, Schwarzböck, Trabitsch, Wilfing, Kurzbauer, Reischer, Rozum, Rupp und Steinböck über den Feldschutz in Niederösterreich (NÖ Feldschutzgesetz) folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf über den Feldschutz in Niederösterreich (NÖ Feldschutzgesetz), wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Herr Präsident Romeder. Abg. Präs. ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicher unbestritten, daß der Rechtsstaat bestimmte Aufgaben zum Schutze von Rechtsgütern hat und das Rechtsgut Eigentum ist sicher neben dem des menschlichen Lebens eines der wertvollsten. Und so müßte jeder Staatsbürger draußen auf dem Lande annehmen, daß das Rechtsgut des Eigentumes durch das Strafgesetzbuch geschützt ist und daher jeder Diebstahl auch entsprechend geahndet wird. Für manchen, der dies glaubt, könnte es unter Umständen eine unangenehme Überraschung geben, wenn er dann die Wirklichkeit sieht. Es ist nämlich die Praxis der Gerichte in Österreich, Diebstähle von landwirtschaftlichen Produkten mit einem Wert von unter 500 Schilling als Bagatellfälle nicht abzubestrafen. Theoretisch kann es daher passieren, daß man heute durch unser Land zieht und agrarische Produkte - von mir aus Kraut, Obst, Gemüse oder andere Produkte - im Wert von 200 oder 300 Schilling ins Auto einpackt, ohne in irgendeiner Weise gegenwärtig befürchten zu müssen, von einem Gericht abgeurteilt zu werden. Wenn dies dann Schule machen würde, könnte praktisch ein Großteil der Feldfrüchte, wenn es organisiert wäre, dem Eigentümer entzogen werden. Es ist sicher ein gewisses Verständnis gegeben für manche dieser Übertretungen, aus der geschichtlichen Entwicklung des Mundraubes und ähnlichen Überlegungen. Ich persönlich vertrete aber die Meinung, daß hier die Justiz in der Entwicklung sicher nicht den zeitgemäßen Weg geht. Wir müßten diese Spruchpraxis aber als Landtag von Niederösterreich, weil wir eben kein Gericht sind, zur Kenntnis nehmen. Wir haben aber die Aufgabe, auch dieses Rechtsgut Eigentum im Rahmen unserer Möglichkeiten entsprechend zu schützen. Der Niederösterreichische Landtag hat daher ein Niederösterreichisches Feldschutzgesetz einstimmig beschlossen. Wir waren der Ansicht, daß es mit der Beschlußfassung ermöglicht wird, durch Verwaltungsstrafen Diebstähle mit einem Wert von unter 500 Schilling abstrafen zu können und damit hintanzuhalten, daß man diese Diebstähle im großen durchführt. Dieser Gesetzesbeschluß des Niederösterreichischen Landtages wurde von der Bundesregierung beeinsprucht und wir hatten daher zu überlegen, ob hier nicht ein Beharrungsbeschluß zu fassen ist. Ich darf, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier auch die Beweggründe der Bundesregierung aufzeigen, die zu diesem Einspruch geführt haben. Sie wissen, gemäß Artikel 98 der Bundesverfassung hat die Bundesregierung die Möglichkeit, einen Einspruch zu erheben. Und hier war eben die Meinung der Bundesregierung, daß die Organe der Bundesgendarmerie und der Bundespolizei nicht mit herangezogen werden sollen. Die erste Stellungnahme war aber so, daß man sich vorstellen konnte, es könnte die Mitwirkung der Bundespolizeibehörden und der Bundesgendarmerie zumindest eingeschränkt, also nicht so wie im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehen, ermöglicht werden. Der zuständige Ausschuß hat daher auch diesen Überlegungen Rechnung getragen und eine eingeschränkte Mitwirkung vorgesehen. In einer intern eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres hat sich das zuständige Ministerium geäußert, daß auch diesem eingeschränkten Mitwirken von Seiten des Bundes nicht die Zustimmung gegeben werden kann. Der Obmann des Landwirtschaftsausschusses hat in der letzten Sitzung über diesen rechtlichen Sachverhalt informiert. Weil unter diesen Umständen zu befürchten ist, daß bei Fassung eines Beharrungsbeschlusses wiederum ein Einspruch der Bundesregierung erfolgt und wir uns mit dieser Materie im Herbst des heurigen Jahres nochmals befassen müssen, darf ich, um das hintanzuhalten, einen Antrag stellen. Dieser Antrag beinhaltet die Herausnahme der Mitwirkung dieser Bundesbehörden und lautet (liest): „Antrag des Abg. Romeder zum Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Ing. Schober und andere betreffend die Erlassung eines Gesetzes über den Feldschutz in Niederösterreich (NÖ Feldschutzgesetz). Der Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Ing. Schober und andere wird wie folgt geändert: § 7 hat zu entfallen." Ich darf, meine sehr Geehrten, nach Stellung dieses Antrages noch einige persönliche Bemerkungen anbringen. Ich bedauere, dass hier nur dieser rechtliche Vorgang möglich ist, denn damit ist dieses Gesetz sicher nicht so wirksam in der Handhabung, wie wir es uns vorgestellt hätten. Die Gemeinden Niederösterreichs haben die Möglichkeit, Feldschutzorgane zu bestellen, die bei der Vollziehung dieses Gesetzes durch Erstattung von Anzeigen bei der Verwaltungsbehörde mitwirken. Es wäre sicher etwas anderes gewesen, wenn die Bundesgendarmerie und die Bundespolizei auch mitgewirkt hätten, denn die Hilfsorgane, die jetzt als Feldschutzorgane agieren, haben ja nur die Möglichkeit, die Identität festzustellen und Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Mit dieser Rechtsfrage, die hier vielleicht klein erscheint, wird aber auch eine Grundsatzfrage noch mehr aufgerührt, auf die ich auch hinweisen möchte, eine Grundsatzfrage in zweifacher Hinsicht. Erstens möchte ich wiederholen, besteht hier echt die Gefahr, daß bestimmte Rechtsgüter in diesem Staat durch die Spruchpraxis der Gerichte nicht mehr geschützt sind. Wir tragen dem jetzt Rechnung. Aber die zweite Gefahr, auch eine grundsätzliche Überlegung, besteht darin, dass immer mehr Aufgaben, die nach unserer Ansicht Aufgaben des Bundes, der Justiz sind, um eben hier den Schutz zu gewährleisten, praktisch auf die Länder übertragen werden. Das Gesetz wäre ja gar nicht notwendig, wenn hier eine Aburteilung in jedem Falle erfolgen würde. Jetzt haben sich damit die Länder mit ihren Organen zu befassen. Das bedeutet auch eine Kostenfrage und gestatten Sie mir, in einem Nebensatz zu bemerken, daß auch hier eine Umgruppierung dieser Kosten vom Bund auf das Land stattfindet. Wir tragen jedoch den rechtlichen Überlegungen des Bundes Rechnung und hoffen daher, daß mit der heutigen Beschlußfassung dieses Gesetz in Kürze in Rechtskraft erwachsen kann und dann das Rechtsgut Eigentum geschützt wird. Ich glaube, ein demokratischer Rechtsstaat hat alles zu unternehmen, um Werte wie menschliches Leben, Werte wie Eigentum unter Schutz zu stellen. Und das wollen wir, wenn es über die Justiz nicht zu erreichen ist, was wir sehr bedauern, mit dieser Beschlußfassung und mit diesem Gesetz erreichen. Ich hoffe daher, daß unter diesen Umständen und in Wertung dieser Überlegung diesem Gesetz einstimmig die Zustimmung gegeben wird. PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. STEINBOCK: Ich verzichte. PRÄSIDENT REITER: Der Herr Abg. Präsident Romeder hat zur Zahl 440, zum Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Ing. Schober und andere, den Antrag gestellt, daß § 7 zu entfallen hat. Ich lasse zunächst über diesen Antrag abstimmen. (Nach Abstimmung): Einstimmig angenommen. Ich bitte nun jene Mitglieder des Hauses, welche für den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie für den Antrag des Landwirtschaftsausschusses stimmen wollen, die Hand zu erheben. (Nach Abstimmung): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Reischer, die Verhandlungen zur Zahl 433 einzuleiten. Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte namens des Finanzausschusses zum Geschäftsstück 433. Die Firmen Karl Neumayer GesmbH und Josef Feller GesmbH haben um Übernahme einer Landes haftung für 80% eines Kredites in der Höhe von 15 Millionen Schilling angesucht. Die Firma Karl Neumayer GesmbH beschäftigt sich mit der Erzeugung und dem Vertrieb von Kabeln, Drähten und isolierten Leitungen. Die Firma Josef Feller GesmbH verarbeitet Drähte zu isolierten Leitungen und konfektioniert sie in einer weiteren Bearbeitungsstufe zu elektrotechnischem Leitungsmaterial wie Telefonschnüren, Steckergarnituren und Steuerungskabeln. Das Ansuchen der Firmengruppe Neumayer und Feller wird mit den im Unternehmensplan 1981 bis 1984 vorgesehenen Investitionen in das Standardprogramm und in neue Produkte begründet. So sind bei Neumayer Investitionen in das Standardprogramm von 8,080.400 Schilling und in Neuprodukte von 8,261.000 Schilling, insgesamt 16,341.400 Schilling vorgesehen und bei Feller Gesamtinvestitionen von 4,400.000 Schilling, für beide Firmen also 20,741.400 Schilling. Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich befürwortet die Übernahme der Haftung, da durch die Investitionen etwa 240 Arbeitsplätze im Wiener Becken gesichert werden. Ebenso spricht sich die Handelskammer für Niederösterreich für die Übernahme der Haftung aus, da die Exportquote der Unternehmen im Geschäftsjahr 1980/81 bei der Neumayer GesmbH. rund 70 % und bei der Feller GesmbH 56 % betragen hat. Der Finanzausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Vorlage befasst und ich erlaube mir, namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest:) Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Bundeslandes Niederösterreich gemäß § 1356 ABGB für 80% eines von den Firmen Karl Neumayer GesmbH und Josef Feller GesmbH aufzunehmenden Kredites in der Höhe von S 15,000.000 zu übernehmen. Die Firmen Karl Neumayer GesmbH und Josef Feller GesmbH haben sich zu verpflichten: 1.1 die grundbücherliche Sicherstellung des landesverbürgten Kredites samt Zinsen und Nebengebühren durch Einverleibung einer Simultanhypothek ob sämtlichen im Firmenbesitz befindlichen Liegenschaften zugunsten des Kreditgebers auf eigene Kosten durchzuführen, 1.2 im Grundbuch eine vorbehaltlose Löschung aller dem landesverbürgten Kredit vorangehender Pfandrechte nach Tilgung zugunsten des Kreditgebers anmerken zu lassen, 1.3 sämtlichen Liegenschaftsbesitz ohne Zustimmung des Landes weder zu belasten noch zu veräußern, 1.4 Verfügungen aller Art bezüglich bestehender Pfandrechte nur mit Zustimmung des Landes zu treffen, 1.5 eine Erklärung von Dr. Emilia und Kommerzialrat Dietrich Ascher beizubringen, daß diese dem Schuldverhältnis zur ungeteilten Hand beitreten, 1.6 eine Erklärung der Josef Feller GesmbH Wien beizubringen, daß diese dem Schuldverhältnis zur ungeteilten Hand beitritt, 1.7 Zahlungen an diese Firma dürfen nur auf Grund von tatsächlichen Lieferungen und nachweisbaren Leistungen erfolgen, 1.8. dafür Sorge zu tragen, daß das Eigenkapital auf 25% des Gesamtkapitals angehoben wird, 1.9 dem Kreditgeber innerhalb einer Frist von maximal zwei Monaten nach Ende eines Quartals die Quartalsabschlüsse zu übermitteln, wobei sich der Kreditgeber verpflichtet, aus diesen Abschlüssen ersichtliche Verschlechterungen der finanziellen Situation des Unternehmens dem Bundesland Niederösterreich umgehend mitzuteilen, 1.10 dem Land auf Dauer der Haftung einen jährlichen Haftungsbeitrag in Höhe von 3/4% der jeweils am 31. Dezember eines jeden Jahres aushaftenden Kreditsumme zu bezahlen, wobei der Kreditgeber verpflichtet ist, den Haftungsbeitrag unter Bekanntgabe der Berechnungsgrundlage bis spätestens 31. Jänner des darauffolgenden Jahres zu Lasten des Kreditnehmers unaufgefordert zu überweisen. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Beschlusses notwendigen Maßnahmen zu treffen.'' Ich ersuche den Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Frau Abg. Jirkovsky. Abg. JIRKOVSKY: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Wie der Herr Berichterstatter nun ausgeführt hat, haben die Firmen Karl Neumayer GesmbH und Josef Feller GesmbH um Übernahme einer Landeshaftung für 80% eines Kredites in der Höhe von 15 Millionen Schilling angesucht. Die beiden Unternehmen beschäftigen 104 Frauen und 102 Männer. Die Umsatzergebnisse des letzten Geschäftsjahres beweisen, daß diese Firmen sehr stark exportorientiert sind. Der Umsatz im Inland betrug 64,5 Millionen Schilling, während der des Auslandes einen Betrag von 114,10 Millionen Schilling ausweist. Die Produktionsprogramme der Firma Karl Neumayer umfassen blanke, einfach- und mehrfachbeschichtete Drähte aus Kupfer, Vierkantflach- und Profildrähte für die Kabel- und Leitungsindustrie zur Herstellung von Widerständen, Kondensatoren, Telefonsteckverbindungen, elektronischen Steuergeräten, Rechenanlagen und elektronischen Telefonsystemen, Brillenprofile, Brillenscharniere, Schienenprofile für Spielzeugeisenbahnen und Steckprofile für Gitarren. Die Firma Josef Feller verarbeitet die Drähte der Firma Neumayer zu isolierten und konfektionierten Leitungen und vervollständigt sie in einer weiteren Bearbeitungsstufe zu elektronischem Leitungsmaterial. Diese Erzeugnisse gehen in die ganze Welt, das beweisen die Namen des Kundenkreises: Philips, Siemens, ITT, Bosch, Grundig, Kodak, IBM, Honeywell, Rodenstock, Anger Berlin, Märklin und andere. Das Gebäude in Günselsdorf, in dem diese Produkte erzeugt werden, war einmal eine Textilfabrik, wie sie um die Jahrhundertwende entstanden sind. Beim Besuch dieses Betriebes ist man davon beeindruckt, wie gut es hier gelungen ist, neue Produktionsstätten in einer freundlichen Atmosphäre zu schaffen. Besondere Anerkennung gebührt der Firmenleitung für das Bemühen einer ständigen Weiterentwicklung und Modernisierung ihrer Erzeugnisse, denn nur mit Produkten hoher Qualität wird es in Zukunft möglich sein, im internationalen Konkurrenzkampf zu bestehen. Diese Voraussetzungen erfüllen beide Firmen, weil sie für den Großteil ihrer Artikel Alleinerzeuger in Österreich sind. Nach Aussagen der Firmenchefs sind sie für die nächste Zeit mit Aufträgen versorgt. Diese Tatsachen lassen hoffen, daß die bestehenden Arbeitsplätze gesichert sind und darüber hinaus noch neue geschaffen werden können. Und auch jedem Gemeindemandatar lacht das Herz, wenn er um einen Betrieb und damit um die Einnahmen für die Gemeinde nicht bangen muß. Besonderes Lob gebührt den Inhabern dieses Unternehmens für die Führung einer geschützten Werkstätte für 40 Behinderte in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Sollenau. Die Firma stellt die Räume im Ausmaß von 700 m2 kostenlos zur Verfügung. Das Land trug mit 1,5 Millionen Schilling zum Ausbau bei, sodaß die Arbeitsräume Küche, Speisesaal und die Sanitärbereiche allen Anforderungen entsprechen. Erst wenn man diese vom Schicksal so hart getroffenen Menschen bei ihrer Arbeit sieht, wird einem bewußt, wie wertvoll diese Beschäftigungen für sie sind. Sie nehmen ihre Aufgabe sehr ernst und sind sehr glücklich darüber, Sinnvolles tun zu können und das Gefühl zu haben, gebraucht zu werden. Die Arbeit der Behinderten besteht im Vorrichten von elektrischen Kabeln, Trommelmontagen, Wickeln, Kabelprüfungen, Stecker- und Kupplungsmontagen und ähnlichem. Es gibt aber dort auch eine kunsthandwerkliche Abteilung, in der die Behinderten mit Ton und verschiedenen anderen Materialien arbeiten. Mit berechtigtem Stolz hat mir der Firmenchef, Kommerzialrat Ascher, berichtet, dass das Unternehmen einer Siedlungsgenossenschaft zur Errichtung einer Wohnhausanlage Baugrund im Ausmaß von 5.600m2 unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat. Auf diesem Areal werden 60 Wohnungen entstehen und Betriebsangehörige werden die Möglichkeit haben, eine Wohnung mit einem für sie finanziell zumutbaren Baukostenzuschuß zu erwerben. Wenn nun diese beiden Firmen, Neumayer und Feller, mit diesen Krediten, für die das Land nun die Haftung übernehmen soll, eine weitere Verfestigung und Konsolidierung ihrer Unternehmensentwicklung durch Herstellung neuer Produkte erreichen wollen, so sollen wir diese Initiativen unterstützen. Unterstützen deshalb, weil wir auch in diesem Gebiet die Arbeitsplätze brauchen. Vor allem aber sind die Beschäftigungsmöglichkeiten der 40 behinderten Menschen, die sich dort sichtlich wohl fühlen, gesichert. Ich gebe daher namens meiner Fraktion die Erklärung ab, daß wir dem Antrag des Berichterstatters gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Prof. Wallner. Abg. Prof. WALLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Niederösterreichgesellschaft für Kunst und Kultur hält jedes Jahr im Herbst eine wissenschaftliche Zentralveranstaltung ab, bei der es um niederösterreichische Probleme geht. Vor einigen Jahren war die niederösterreichische Wirtschaft Gegenstand einer solchen Behandlung und dort hat ein bedeutender niederösterreichischer Industrieller einen Vortrag gehalten, in dem er sich mit den Möglichkeiten der wirtschaftlichen Entwicklung in der Zukunft auseinandergesetzt hat und darstellte, welche Gegebenheiten hier für uns zutreffend sein könnten. Er hat dabei verschiedene Möglichkeiten aufgezählt: sie beginnen mit der Explosion, das heißt also der Ausweitung der Wirtschaftskapazität wir wissen aus der Erfahrung der letzten Jahre, daß das ein Weg ist, der uns nicht ohne weiteres offensteht, daß eher die Wachstumsrate stark zurückgeht; er hat daran die Überlegung der Implosion angeschlossen, das heißt des Rückfalls oder des Rückgriffes auf eine niedrigere Produktionsstufe den dürften wir uns nicht erlauben; er hat dann gemeint, daß es die Kontinuität gibt, das heißt die Fortsetzung der jetzigen Möglichkeiten - die zeigt sich immer mehr erschwert oder nicht ganz in der Lage, die Zukunft auszufüllen; letztens ist er zu dem gekommen, was heute weitgehend eine Selbstverständlichkeit ist, daß es in der Wirtschaft um die Innovation gehen muß, das heißt also, daß sich auch unsere Wirtschaft immer mehr mit der Herstellung intelligenter Produkte befassen muß, nach dem Grundsatz der Weltüberzeugung, daß die Grunderzeugung billigen Ländern überlassen werden soll, daß aber die Herstellung von Know-how, die Entwicklung von neuen Möglichkeiten und Technologien und die Herstellung spezieller Einrichtungen den hochindustrialisierten Ländern vorbehalten bleiben müßten. Zu dieser Herstellung von intelligenten Produkten gehört einmal Intelligenz, es gehört dazu Kapital und es gehört dazu Risikobereitschaft. Diese drei führen denn letzten Endes eine echte Sicherung von Arbeitsplätzen herbei, und eine Förderung ist gut angelegt, wenn sie die Herstellung intelligenter Produkte fördert. Bei der Aufzählung der drei Voraussetzungen mangelt es weder an der Intelligenz noch mangelt es an der Risikobereitschaft, es mangelt wie fast überall, wie bei allen Dingen in dieser Welt am Kapital, also am Geld, denn es ist eine auch uns lange bekannte Tatsache, daß die Betriebe zu wenig Eigenkapital besitzen. Das zeigt sich auch bei den heute von uns hier zu behandelnden Betrieben. Positiverweise wird festgestellt, daß bei Neumayer eine rückläufige Tendenz, am Antrag steht es so, der Überschuldung eintritt, und daß bei Feller eine ständige Konstante bei 14% des Eigenkapitals bleibt, sodaß in diesem Fall sogar die Richtlinien nicht zur Gänze erfüllt sind. Mangel an Kapital bei einem solchen Unternehmen setzt also voraus, daß jemand eine Haftung übernehmen soll und muß, damit das ausgeglichen wird. In einem solchen Betrieb ist das sinnvoll, weil es sich hier um die Schaffung rentabler Arbeitsplätze handelt, was nicht immer bei der Übernahme von Haftungen hier oder anderswo gesagt werden kann. Rentable Arbeitsplätze bedeuten, daß sie sicher sind für die Zukunft, dass sie die Rückzahlung der aufgenommenen Darlehen absichern, sodaß die Haftung eben nicht eintritt, sondern eine Hilfestellung bleibt, und zum dritten bedeuten rentable Arbeitsplätze, daß Steuern bezahlt werden. Das scheint mir das wesentlichste zu sein, meine Damen und Herren, denn von den Steuerleistungen hängen ja unsere sozialen Leistungen ab. Die sozialen Leistungen werden nicht aus der Substanz erbracht, sondern aus der Tagesproduktion. Wenn die nicht gesichert ist, dann sind auch die sozialen Leistungen nicht auf die Dauer gesichert. Solche rentablen Arbeitsplätze sind bei den Firmen Karl Neumayer GesmbH und Josef Feller GesmbH im hohen Ausmaß gegeben, daher sind die Voraussetzungen für die Haftung in einer Form vorliegend, wie wir sie verhältnismäßig selten angetroffen haben, wenn wir über solche Dinge gesprochen haben, insbesondere weil auch das Jahr 1981 im Gegensatz zu sehr vielen Entwicklungen hier ein ausgesprochen günstiges und gutes Jahr war und sich positive Tendenzen in weiter Form abzeichnen. Mit dieser Haftung sind also die Chancen verbunden, daß hier das alles eintritt, was ich gesagt habe, daß daneben eine starke Exportorientierung gefördert wird, die für die österreichische Wirtschaft wesentlich ist und daß letzten Endes auch ein tüchtiges Unternehmensmanagement anerkannt wird. Darauf lassen Sie mich in besonderer Weise hinweisen, weil durch ein sehr eingehendes Gespräch wie bei Frau Kollegin Jirkovsky - wir sind eben zwei eifrige Abgeordnete - aus dem Industrieviertel, und da hier sowieso immer nur über das Waldviertel geredet wird, sind wir froh, daß wir einmal so eine intensive Darstellung auch unseres Gebietes geben können - mit Herrn Kommerzialrat Ascher sich gezeigt hat, daß eben das, was wir bei sehr vielen Haftungen schon negativ angemerkt haben, daß nämlich Managementfehler und Fehler in der Führung wesentlich dazu beigetragen haben, daß es Komplikationen gegeben hat, bei diesem Betrieb nach allen vorliegenden Unterlagen und persönlichen Eindrücken auszuschließen ist. Wenn man also hier schon immer solche Dinge angekreidet hat, so soll man einmal auch feststellen, daß für die Wirtschaft nach wie vor bei uns, meine Damen und Herren, wenn wir uns die Struktur der Wirtschaft anschauen, der Unternehmer, seine unternehmerische Kapazität in jeder Form und seine Einsatzbereitschaft, seine Risikobereitschaft eine notwendige Voraussetzung sind für das Funktionieren der Dinge, selbstverständlich neben dem Einsatz der Mitarbeiter und des gesamten Betriebes. Über die Gesellschaftsverhältnisse und die wirtschaftliche Situation hat Frau Abgeordnete Jirkovsky ausführlich berichtet. Ich möchte vielleicht am Rand nur eines dazusagen. Wir haben es hier mit einem Betrieb zu tun, der sozusagen einen Zubringerdienst für die Weltindustrie leistet. So bescheiden die Lage in Giinselsdorf ist, so wenig Aufsehen eigentlich von diesen Produkten gemacht wird, Sie werden kaum im Ablauf Ihres Tages etwas in die Hand nehmen können, wo nicht die beiden Firmen des Kommerzialrates Ascher in irgendeiner Form beteiligt sind: ob Sie ihren Fernsehapparat aufdrehen, ob Sie zum Telefon greifen, ob sie den Radioapparat einschalten oder ob Sie Ihre Brillen aufsetzen, wie ich sie eben abgenommen habe. Wenn Sie da durschauen und ein Stahlgerüst sehen, dann wird das wahrscheinlich von diesen beiden Betrieben stammen, weil sie von Österreich bis Mexiko führend in dieser Branche sind. Ob Sie im Büro irgendeine Maschine betätigen oder ob Sie, falls Sie sie noch besitzen, sich mit Ihrer elektrischen Kleinbahn zu Hause spielen - was eine nicht unbeträchtliche Beschäftigung erwachsener Männer darstellen soll, die häufig in Konkurrenz zu ihren Kindern treten bzw. dann die Frage aufwerfen, wer zu Weihnachten beschenkt wurde mit der Eisenbahn, der Vater oder der Sohn, oder ob das nur sozusagen ein „Rückgeschenk" war -, ob Sie sich also mit all dem beschäftigen, Sie werden dort Produkte dieser Firma mitbenützen. Und die Auswirkungen, die die letzte Landeshaftung gehabt bat, die die Produktionsprogramme beider Firmen entsprechend erweitert hat, eine Exportquote von 70% erreicht hat, dazu auch eine erhebliche Verbesserung der Rentabilität und auch eine Verbesserung der Kapitalverhältnisse, läßt natürlich den logischen Schluß zu, daß die jetzige Haftung eben der Entwicklung neuer Produkte dient, neue Produktverfahren hervorrufen wird und einen Vorgang erweckt, der mir bemerkenswert erscheint, weil sehr viele Firmen, die sich etwa an den Grundsatz „small ist beautiful" halten, dennoch das nicht fertiggebracht haben, nämliche eine gewerbliche Produktion sozusagen zu einer industriellen in einem kleinen Rahmw umzustellen, damit die Kleinen sich eben damit beschäftigen, was die Großen nicht machen können oder was die Großen nicht mit dieser entsprechenden Sorgfalt machen können: Präzisions- und Spezialprodukte. Es ist also heute einmal eine günstige Gelegenheit, bei einem Haftungsantrag über eine positive Entwicklung bei diesem Betrieb zu berichten, und daher steht es außer Frage, daß wir alle diesem Haftungsantrag unsere Zustimmung geben, weil es sich einerseits um eine Sicherung der Arbeitsplätze in diesem Gebiet handelt und weil es andererseits einen Betrieb zu fördern gilt, der in der Lage ist, sich auszuweiten. Darüber hinaus wird noch etwas durchgeführt, was heute eine allgemeine Forderung an die Arbeitswelt und an de,n Arbeitsplatz ist und als besonders positiv bezeichnet werden muß. Auch hierauf hat Frau Abgeordnete Jirkovsky schon hingewiesen. Wir sprechen heute immer von einer Vermenschlichung aller Beziehungen. Diese Vermenschlichung wird sich nicht nur auf unserem privaten Bereich abgrenzen können, sondern sie wird verständlicherweise und notwendigerweise vor allem die Arbeitswelt und den Arbeitsplatz erreichen müssen. Auch in diesem Fall ist die Firma des Kommerzialrates Ascher ein Vorbild, weil eine Tatsache, die von vielen benützt wird, sie bloß mit Geld abzulösen, dort tatsächlich eingelöst wurde, durch ein praktisches Beispiel: hier können etwa 40 Personen aus der Lebenshilfe Sollenau tätig sein, nicht nur in dem Sinn, daß sie eben irgend etwas manipulieren können, sondern daß sie einen Sinn in ihrer Arbeit finden. Denn das ist ja das wesentliche auch bei diesen Behinderten, daß ihre Arbeit nicht eine Spielerei wird, die keinen Zweck hat, sondern daß in dieser Arbeit ein Sinn entdeckt werden kann. Sicher gibt das Land einen Zuschuß dafür, aber die Betreuung dieser 40 Personen in der Lebenshilfe Sollenau würde dem Land an sich sonst wesentlich mehr kosten und wäre mit wesentlich geringeren Chancen besetzt, dem Betreffenden selber ebenfalls eine Art Hilfestellung innerer Art zu bringen. Daß es vernünftig ist, seine Mitarbeiter auch mit Wohngelegenheiten zu versorgen, wenn das möglich ist, ist, bitte, eine uralte Tradition der österreichischen Industrie. Nicht umsonst werden heute, manchmal nicht zum Wohlgefallen der dort Wohnenden, Industriewohnbauten unter Denkmalschutz gestellt, und eine große Entwicklung geht momentan dahin, nicht nur die Kulturdenkmäler zu pflegen, sondern vor allem auch diese Wirtschaftsdenkmäler unter Schutz zu stellen. Dazu gehören die Arbeiterwahnhäuser und die Arbeitersiedlungen. Wenn ein Betrieb heute von sich aus eine Zuwendung auf diesem Gebiet macht, dann hat er eben zu dieser Tatsache der Vermenschlichung einen sehr starken sozialen Beitrag geleistet, der auf das abzielt, was heute einfach so wichtig ist, daß es jeder erkennt: daß die Wirtschaft wir alle sind und eine vernünftige Produktion nur zustande kommt, wenn alle jene klassischen Produktionssäulen, die wir da der Reihe nach aufzählen können, wirklich harmonisch miteinander arbeiten und vor allem die menschlichen Beziehungen in diesem Prozeß funktionieren. Ich betrachte auch diese Entwicklung in den Betrieben und unsere Einstellung heute als einen sehr dankenswerten Beitrag für das Industrieviertel. Ich habe schon gesagt, dem Industrieviertel mutet man in der letzten Zeit viel zu, man glaubt, daß wir, ohne mit einer Wimper zu zucken, alles das verarbeiten und verkraften können, was über dieses Viertel hereingebrochen ist. Das ist der Verlust tausender Arbeitsplätze, was sicherlich durch die Nähe Wiens und durch verschiedene andere große Betriebe leichter verkraftet werden kann, im Gegensatz zu anderen Vierteln, aber vergessen sollte man es nicht. Daher freue ich mich, daß selbstverständlich auch die Österreichische Volkspartei hier ihre Zustimmung geben wird und wünsche, daß diese neue Haftung zu derselbe Ausweitung der Firma führt, wie es die vorangegangene getan hat. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. REISCHER: Ich verzichte. PRÄSIDENT REITER: Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Krenn, die Verhandlung zur Zahl 434 einzuleiten. Abg. KRENN: Meine Damen und Herren! Der Hohe Landtag hat am 23. November 1976 unter der Landtagszahl 357 den Neubau der psychiatrischen Aufnahmeabteilung mit diagnostischen Zentralfunktionen des Niederösterreichischen Landeskrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie Klosterneuburg sowie die Errichtung der Energiezentrale und die Adaptierung des Zentralgebäudes dieses Krankenhauses beschlossen. Am 3. März 1981 erfolgte eine VaIorisierung der Baukosten. Damit erhöhten sich die Gesamtherstellungskosten auf Preisbasis Juli 1980 auf 132,803.690 Schilling. Nun geht es darum, daß der weitere Ausbau dieses Landeskrankenhauses vorangetrieben wird. Beim Neubau und der Psychiatrie (Aufnahmeabteilung) sind der Rohbau und die Rohinstallationen fertiggestellt. Die Energiezentrale ist komplett fertig und voll in Betrieb. Es ist nunmehr die Adaptierung des Zentralgebäudes (Mitteltrakt) notwendig. Des weiteren muß bei der Psychiatrie ein Steildach eingebaut werden, wodurch dort mehr Kosten entstehen, als ursprünglich geplant waren. Durch die Valorisierung bedingt entstehen Mehrkosten in der Höhe von 10,042.274 Schilling. Die Mehrkosten der Übrigen Baumaßnahmen betragen 14,244.967 Schilling. Dadurch erhöhen sich die Gesamtkosten mit Preisbasis Jänner 1982 um 24,287.241 Schilling auf insgesamt 157,090.931 Schilling (ohne die seinerzeitige Investitionssteuer für die Energiezentrale). Es wurden bisher Aufträge im Rahmen von 128,233.000 Schilling vergeben, wovon bis Dezember 1981 für 76,126.000 Schilling Rechnungen gelegt wurden. Eine weitere Auftragsvergabe ist aufgrund der Zusicherung vom 3. März 1981 nur mehr in äußerst beschränktem Ausmaß möglich. Ich habe daher im Namen des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Die Mehrkosten von S 24,287.241,- für den 2. Bauabschnitt des NÖ Landeskrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie Klosterneuburg, Neubau Psychiatrie (Aufnahmeabteilung) und Adaptierung des Zentralgebäudes, weiters für die Sterilisationsanlage, medizinisch technische Stationseinrichtungen, Speisenverteilung und Leitanlage, Straßen, Wege, Außenanlagen und Abbruch des Objektes 111, werden genehmigt. Dadurch erhöhen sich die Gesamtherstellungskosten mit Stichtag Jänner 1982 auf den Betrag von S 157,090.931,- (ohne die Investitionssteuer für die Energiezentrale im seinerzeitigen Betrag von S 56.736,-) für dieses Projekt. 2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich ersuche den Präsidenten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Abg. Kellner. Abg. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die zu behandelnde Vorlage mit der Zahl 434, Umbau des Krankenhauses für Psychiatrie und Neurologie in Klosterneuburg, gibt Gelegenheit, einen gemeinsamen Antrag einzubringen, einen Antrag beider im Landtag vertretenen Fraktionen, vertreten durch die beiden Klubobmänner Kellner und Lechner. Der Resolutionsantrag hat folgenden Wortlaut (liest): „In den vergangenen Monaten wurden Gespräche zwischen der Regierung und den beiden Landtagsklubs über die künftige Vorgangsweise hinsichtlich der Genehmigung einzelner Bauvorhaben durch den Landtag geführt. Dabei wurde im wesentlichen folgende Vorgangsweise in Aussicht genommen: Die Bestimmungen des IV. Abschnittes der NÖ Landesverfassung über die Mitwirkung des Landtages an der Vollziehung reichen im Zusammenhang mit der Einrichtung des Finanzkoptrollausschusses für das Kontrollrecht des Landtages aus. Die für die Durchführung von Bauvorhaben erforderlichen Kreditmittel werden vom Landtag im Wege des jeweiligen Voranschlages bzw. Nachtragsvoranschlages genehmigt. In den Erläuterungen zum jeweiligen Voranschlag sind bei Bauvorhaben des Landes, die sich über mehrere Jahre erstrecken, die Kosten des Gesamtprojektes sowie die einzelnen Jahresraten aufzunehmen. Um den Baufortschritt nicht zu verzögern, wird die Landesregierung - wie bisher - ermächtigt, bis zur Höhe der Gesamtkosten einschließlich während der Bauzeit eingetretener indexmäßiger Erhöhungen, Aufträge in Übereinstimmung mit dem Finanzierungsplan zu vergeben. Im Hinblick auf diese Erwägungen wird die Landesregierung von der Einhaltung der Entschließung des Landtages von NÖ vom 14. Juli 1966 entbunden." Es handelt sich hier um den sogenannten „Alserbacherlaß" und ich darf die Mitglieder des Hauses bitten, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KRENN: Ich verzichte. PRÄSIDENT REITER: Wir kommen damit zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen. Die Herren Abgeordneten Kellner und Lechner haben zu dieser Vorlage einen Resolutionsantrag eingebracht. Ich glaube, ich brauche ihn nicht zu wiederholen. Wer für diesen Antrag stimmen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. (Nach Abstimmung): Ebenfalls einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Dr. Slawik, die Verhandlungen zur Zahl 436 einzuleiten. Abg. Dr. SLAWIK: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Für die Ausstellung „800 Jahre Franz von Assisi - Franziskanische Kunst und Kultur des Mittelalters" in der Minoritenkirche Krems-Stein vom 15. Mai bis 17. Oktober 1982 würde eine Versicherung der Leihgegenstände einen großen Teil der budgetären Mittel, die für diese Ausstellung zur Verfügung stehen, verschlingen. Daher wird zwecks Vermeidung hoher Versicherungsprämien die Übernahme einer Landeshaftung empfohlen. Da die Ausstellungsräume mit den üblichen elektrotechnischen Sicherheitsanlagen mit Alarmmeldung bei Einbruch und Brand versehen werden und während der Ausstellung ein Dienstposten der Gendarmerie den Dienst versieht bzw. dort patroulliert, ergibt sich durch eine Landeshaftung kein großes Risiko. Es hat sich in der Vergangenheit bei den großen Ausstellungen des Landes herausgestellt, daß die Mehrzahl der Leihgeber eine Landeshaftung gerne in Anspruch nehmen. Der Versicherungswert der Leihgaben wird bis zu einer Gesamthöhe von 250 Millionen Schilling veranschlagt. Ich erlaube mir daher im Namen des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Für die Leihgaben der Ausstellung ,,800 Jahre Franz von Assisi - Franziskanische Kunst und Kultur des Mittelalters" in der Minoritenkirche in Krems-Stein vom 15. Mai bis 17. Oktober 1982 wird ab Übernahme von den Leihgebern bis zur Rückgabe an die Leihgeber die Haftung des Landes Niederösterreich bis zu einer Gesamthöhe von S 250,000.000,- übernommen. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Landtagsbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vornehmen zu lassen. PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Bernkopf, die Verhandlung zur Zahl 437 einzuleiten. Abg. BERNKOPF: Herr Präsident! Hoher Landtag! Gemäß § 51 Abs. 2 lit. b Niederösterreichisches Soziallhilfegesetz gehört dem Sozialhilfebeirat der Referent (Leiter) der für die Sozialhilfe zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung als Berichterstatter an. Durch eine im Vorjahr erfolgte Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung wurden die Landespensionistenheime aus dem Vollziehungsbereich der Abteilung VII/1 des Amtes der NÖ Landesregierung ausgeschieden und der Abteilung IX/2 zur Besorgung zugewiesen. Mit 1. April 1982 folgen nunmehr dem bisherigen Leiter beider Abteilungen verschiedene Personen als Referenten der Abteilungen VII/1 und IX/2 nach. Dies bedingt eine entsprechende Änderung des § 51 Abs. 2 lit. b des Niederösterreichischen Sozialhilfegesetzes. Im Hinblick auf die nächste Sitzung des Sozialhilfebeirates, die für 2. Juli 1982 anberaumt wurde, erscheint es erforderlich, um einen geordneten Ablauf der Sitzung zu garantieren, die angestrebte Änderung des § 51 vorzuziehen, obwohl derzeit eine umfangreiche Novelle zum niederösterreichischen Sozialhilfegesetz in Ausarbeitung steht. Da die Neuregelung lediglich von amtsinterner Bedeutung ist, soll das Gesetz ohne Legisvakanz mit seiner Kundmachung in Kraft treten. Ich darf namens des Sozialausschusses daher folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Sozialhilfegesetz geändert wird, wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT REITER: Keine Wortmeldung. Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Sozialausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Koczur, die Verhandlungen zur Zahl 438 einzuleiten. Abg. KOCZUR: Herr Präsidesit! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Ing. Schober, Trabitsch, Schwarzböck, Wilfing, Rupp, Kurzbauer, Reischer, Rozum und Steinböck gemäß § 29 LGO 1979 im Zusammenhang mit der Vorlage der Landesregierung betreffend den Entwurf eines Gesetzes über den Schutz von Höhlen zu berichten. Ein Entwurf eines Gesetzes über den Schutz von Höhlen war in der Sitzung des Landtages am 22. April 1982 im Einlauf. Die Beratungen des Landwirtschaftsausschusses und des eingesetzten Unterausschusses konnten bisher nicht abgeschlossen werden. Da bis zum Ablauf der Frist für die Erlassung einer landesgesetzlichen Regelung des Höhlenschutzes am 30. Juni 1982 ein eigenes NÖ Höhlenschutzgesetz nicht beschlossen werden kann, würden ohne Änderung des § 3 Abs. 2 des Rechtsbereinigungsgesetzes die Bestimmungen über den Höhlenschutz außer Kraft treten. Es wurde deshalb in der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses ein Antrag mit Gesetzentwurf gemäß § 29 LGO 1979 über die Änderung des NÖ Rechtsbereinigungsgesetzes 1978 eingebracht, dessen § 3 Abs. 2 folgenden Wortlaut hat: „Das Landeshöhlenschutzgesetz, LGB1. Nr. 131/1924, und das als Landesgesetz geltende Naturhöhlengesetz, BGB1. Nr. 169/1928, treten, sofern sie nicht vorher ausdrücklich aufgehoben werden, am 31. Dezember 1982 außer Kraft." Ich darf deshalb folgenden Antrag stellen (liest): Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf über den Schutz von Höhlen (NÖ Höhlenschutzgesetz): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der gemäß § 29 LGO 1979 gestellte Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Anzenberger, Ing. Schober, Trabitsch, Schwarzböck, Wilfing, Rupp, Kurzbauer, Reischer, Rozum und Steinböck über die Änderung des NÖ Rechtsbereinigungsgesetzes 1978 wird genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchführen zu lassen. PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Dr. Bernau, die Verhandlungen zur Zahl 385 einzuleiten. Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dienstverhältnisse der Vertragsbediensteten werden - mit einigen Ausnahmen, wie z. B. jener der land- und forstwirtschaftlichen Vertragslehrer und der Spitalsärzte - derzeit durch die Allgemeine Dienstordnung für Vertragsbedienstete des Bundeslandes Niederösterreich, kurz ADO genannt, geregelt. Diese Dienstorbung stellt eine Vertragschablone dar, die von der Niederösterreichischen Landesregierung beschlossen wurde. Die Personalverwaltung des Landes ist angewiesen, diese Verordnung den einzelnen Dienstverträgen zugrundezulegen. Durch die Annahme des Dienstvertrages wird die ADO zur lex contractus, sie stellt formell somit keineswegs eine gesetzesvertretende, dem rechtsstaatlichen Prinzip widersprechende Verordnung dar. Materiell übernimmt die ADO vor allem das VBG 1948 des Bundes. Artikel 21 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung der Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1974 räumt den Ländern unter anderem die Zuständigkeit zur Gesetzgebung in den Angelegenheiten des Dienstrechtes der Vertragsbediensteten ein. Der heute vorliegende Gesetzentwurf stützt sich auf diese Kompetenz und geht inhaltlich von der Allgemeinen Dienstordnung aus. Der Entwurf enthält daher auch alle Regelungen, die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens durch die Zentralstellen des Bundes (Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Finanzen) als Besserstellungen der Vertragsbediensteten des Landes gegenüber den Vertragsbediensteten des Bundes hervorgehoben werden: Erhöhung der Anzahl der Entlohnungsstufen gegenüber dem Vertragsbedienstetengesetz des Bundes, ubernahme der Vertragsbediensteten in ein unkündbares Dieristverhältnis sowie den langfristigen Abfertigungsanspruch einer weiblichen Vertragsbediensteten, die sich während des Dienstverhältnisses verehelicht oder ein lebendes Kind geboren hat. Da die kritisierten Besserstellungen seit vielen Jahren bestehen und auch den Inhalt der Einzelverträge bilden, kann aus rechtspolitischen Gründen auf deren Übernahme in das LandesVertragsbedienstetengesetz nicht verzichtet werden; ebensowenig könnte der Dienstgeber Schlechterstellungen einseitig verfügen, wenn das Land von der Dienstrechtskompetenz des Artikels 21 der Bundesverfassung nicht Gebrauch machen würde. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß hat in seiner Sitzung am 25. Mai 1982 die Vorlage der Landesregierung ausführlich beraten und, wie aus der Ihnen zugegangenen Beilage ersichtlich, aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Abgeordneten Buchinger und Dr. Bauer entsprechende Änderungen vorgenommen. Ich glaube nicht, daß es nötig ist, diese Änderungen, die ein sehr umfangreiches Konvolut sind, hier zu verlesen. Sie kennen sie alle. Ich darf daher namens des Finanzausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Landes Niederösterreich geregelt wird (Landes-Vertragsbedienstetengesetz - LVBG), wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Druchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." (Dritter Präsident Romeder übernimmt den Vorsitz.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Deusch. Ich erteile es ihm. Abg. DEUSCH: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl die Vertragsbediensteten des Bundes und die Vertragsbediensteten der Gemeinden schon lange ein eigenes Vertragsbedienstetengesetz haben, mußten die Vertragsbediensteten des Landes Niederösterreich bisher ohne ein eigenes Vertragsbedienstetengesetz auskommen. Für die Vertragsbediensteten des Landes Niederösterreich gilt derzeit noch immer das Vertragsbedienstetengesetz des Bundes aus dem Jahre 1948 in Verbindung mit einer von der Niederösterreichischen Landesregierung erlassenen Allgemeinen Dienstordnung. Dazu ist allerdings zu sagen, daß der Bund bis zum Jahre 1975 die Kompetenz zur Erlassung eines Vertragsbedienstetengesetzes für unsere Landesbediensteten hatte. Im Jahre 1974 hat aber die Bundesregierwg durch eine Bundesverfassungsgesetznovelle mit Wirkung 1.1.1975 die Kompetenz zur Erlassung eines Vertragsbedienstetengesetzes für die Bediensteten des Bundeslandes Niederösterreich an das Land Niederösterreich übertragen. Die sozialistische Landtagsfraktion hat seit dem Jahre 1975 immer wieder die Schaffung eines Vertragsbedienstetengesetzes verlangt. So wurde beispielsweise am 29. November 1977 vom Abg. Bieder folgender Resolutionsantrag gestellt: „Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Niederösterreichischen Landtag zu einem ehestmöglichen Zeitpunkt einen Entwurf eines Niederösterreichischen Vertragsbedienstetengesetzes zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen." Wir Sozialisten begrüßten es daher, dass dem Hohen Haus nun endlich ein Gesetzentwurf zur Beschlußfassung vorliegt und unsere alte Forderung damit erfüllt wird, sind ja immerhin mehr als 7 Jahre verstrichen, bis nun endlich eine diesbezügliche Regierungsvorlage dem Landtag zugeleitet wird. Nun waren aber leider in der Regierungsvorlage einige Verschlechterungen gegenüber dem bisherigen Zustand enthalten, so zum Beispiel das Fehlen der Provisionsordnung. Es ist für uns unverständlich, daß die Personalvertretung und auch die Fraktion Christlicher Gewerkschafter der Regierungsvorlage die Zustimmung gaben. Es ist doch so, wenn ein derartiges neues Gesetz geschaffen wird, daß sich die Betroffenen sicherlich auch einige Verbesserungen erwarten. Die sozialistische Landtagsfraktion hat sich daher in gewissenhafter und verantwortungsvoller Arbeit der Materie gewidmet und in dem über Antrag der sozialistischen Fraktion eingesetzten Unterausschuß mehr als 50 Verbesserungsvorschläge gemacht, von denen 34 auch die Zustimmung der ÖVP fanden und in einem gemeinsamen Antrag dem Verfassungs- und Rechtsausschuß zur Beschlußfassung an den Landtag übergeben wurden. Leider hat die ÖVP nicht allen unseren Verbesserungsvorschlägen zugestimmt. Bei diesen Verbesserungsvorschlägen, denen sie nicht die Zustimmung gab, handelt es sich um alte Forderungen, die zum Teil bereits in anderen Körperschaften oder auch in der Privatwirtschaft Anwendung finden. Es sind dies bestimmt keine überspitzten Forderungen oder solche, die allzu große finanzielle Belastungen darstellen, sodaß man ihnen auch in Zeiten wie diesen die Zustimmung hätte geben können. So haben wir verlangt, daß der Vertragsbedienstete in die jeweilige Entlohnungsgruppe seiner tatsächlich ausgeübten Tätigkeit eingereiht wird. Hiebei wäre auch ein Ansatz für die alte gewerkschaftliche Forderung eines beginnenden Leistungsprinzips gegeben. Oder, daß das festgesetzte Ausmaß der Arbeitszeit im Turnus- und Wechseldienst im mehrwöchigen, höchstens aber im sechswöchigen Durchschnitt zu erbringen ist. Bezüglich der Überstunden verlangten wir, daß sie durch Freizeit im Verhältnis 1 zu 1% auszugleichen wären. Dazu darf ich bemerken, dass dies in der Privatwirtschaft zufolge oberstgerichtlicher Entscheidungen bereits so praktiziert wird. Unverständlich ist es uns auch, daß man unserer Forderung, daß sich der wegen Krankheit oder Unfalles vom Dienst abwesende Vertragsbedienstete bei seinem Arzt untersuchen lassen darf, nicht zugestimmt hat. Erstens kennt der Hausarzt seinen Patienten, zweitens soll das Wahlarztsystem gesichert bleiben und drittens kann doch die ärztliche Verantwortung nicht in Frage gestellt werden. Weiters forderten wir, daß einem teilbeschäftigten Vertragsbediensteten, der über das vereinbarte Beschäftigungsausmaß verwendet wird, eine Mehrdienstleistungsentschädigung gebühren soll. Das betrifft doch vielfach berufstätige Frauen, die nebstbei ihre Familie und ihren Haushalt zu versorgen haben. Für sie bedeuten berufliche Mehrbelastungen überstunden. Es sollen daher diese Mehrbelastungen auch als Überstunden entlohnt werden. Unserer Meinung nach ist es auch eine Ungerechtigkeit, daß man unserer Forderung, allen Vertragsbediensteten eine monatliche Verwaltungsdienstzulage, deren Höhe sich aus dem Unterschiedsbetrag von seiner auf die nächsthöhere Entlohnungsstufe ergibt, zu gewähren, nicht entspricht. Es werden somit weiterhin einige Verwaltungszweige von der Gewährung einer Verwaltungsdienstzulage ausgeschlossen. Paradoxerweise bekommt zum Beispiel die Krankenschwester die Verwaltungsdienstzulage nicht, während die technische Assistentin, die daneben arbeltet und alle übrigen Zulagen im Krankendienst bezieht, auch noch die Verwaltungsdienstzulage erhält. Außerdem ist der anspruchsberechtigte Persorienkreis nicht so groß und die finanziellen Auswirkungen eher gering. Daher ist uns die Verweigerung der Zustimmung nicht erklärbar, denn ein Vergleich mit anderen Zulagen wie Schmutzzulagen u. dgl. ist nicht möglich. Zum § 36 Abs. 12 lit. a, Ersatz der Fahrtkosten, haben wir gemeint, daß man in jenen Fällen, in denen die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht möglich ist, das Kilometergeld gewähren soll. Leider wurde auch dieser Antrag abgelehnt. In diesem Fall handelt es sich überwiegend um Kindergärtnerinnen, die als Springerinnen eingesetzt werden, wo meistens ein Massenbeförderungsmittel nicht zur Verfügung steht. Zu § 40 Abs. 1 meinten wir, daß die Worte „frühestens 14 Tage nach Dienstantritt" entfallen sollen, das heißt, daß er bei Krankheit nicht erst 14 Tage nach seinem Dienstantritt Anspruch auf das Monatsentgelt haben soll, sondern gleich nach dem Dienstantritt. Wir wollten damit die Vertragsbediensteten nicht schlechter als die Bediensteten in der Privatwirtschaft stellen, doch fanden wir auch hier keine Zustimmung. Besonders enttäuschend für uns Sozialisten ist, daß man Unsere Forderung bezüglich der Urlaubsgewährung ablehnte. Wir sind nämlich der Meinung, daß für die Gewährung des Urlaubes nicht der Dienstrang, sondern das Dienstalter und das Lebensalter entscheidend sein sollen, weil wir der Auffassung sind, dass die Erholungsbedürftigkeit für einen Arbeiter genau im gleichen Ausmaße gegeben ist als für den Akademiker im öffentlichen Dienst. Wir wollten ja keine Kürzung des Urlaubes, sondern nur eine Angleichung herbeiführen. Ungerecht finden wir auch, daß die Jubiläumsbelohnung nach 40jähriger Dienstzeit weniger betragen soll als bei 25jähriger Dienstzeit. Bei der 25jährigen Dienstzeit werden 180 von Hundert des Monatsentgeltes einschließlich aller Zulagen gegeben, während bei 40jähriger Dienstzeit nur 150 von Hundert dem Vertragsbediensteten gegeben werden. Wir beantragten daher, dass bei einer 40jährigen Dienstzeit dem Vertragsbediensteten auch 180 von Hundert gebühren sollen. Leider konnte die ÖVP diesem Antrag keine Zustimmung geben. Zur Anlage zu § 6, Ziffer 2.1.4, stellten wir die Forderung, folgende Bestimmung hinzuzufügen: „Straßenwärter in besonderer Verwendung mit Beaufsichtigung und Leitung einer Arbeitsgruppe im Straßenbau und Straßenerhaltungsdienst. Soweit kein einschlägiger Beruf erlernt wurde, ist die Prüfung für Straßenwärter in besonderer Verwendungabzulegen. Voraussetzung für die Zulassung sind eine mindestens 4jährige Verwendung als Straßenwärter oder in einer gleich zu wertenden Verwendung im Baudienst nach Vollendung des 18. Lebensjahres." Dadurch würde diese Gruppe der Vertragsbediensteten ebenfalls in die Entlohnungsgruppe p 2 eingestuft werden. Es ist dies eine alte Forderung des Baudienstes und würde eine kleine Besserstellung der Vorarbeiter im Baudienst bedeuten. Zur Anlage zu § 6, Ziffer 3.2.1, beantragten wir bei lit. f) und g) die Halbierung der Verwendungszeiten eines Straßenwärters, der für eine besondere Verwendung herangezogen werden kann. Leider bekamen wir dazu seitens der ÖVP keine Zustimmung. Nun werden mir die Damen und Herren der ÖVP vorhalten, zu unseren Anträgen konnte man deshalb keine Zustimmung geben, weil der Bund Einspruch erheben würde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Ausrede können wir nicht gelten lassen. Für unsere Ansicht galt immer das Prinzip, Bundesrecht ist Mindestrecht und darüber hinausgehende personalrechtliche Verbesserungen sind Erfolge der einzelnen Länder. Ich darf aber auch daran erinnern, daß wir vor gar nicht allzu langer Zeit einen Beharrungsbeschluß gefaßt haben, bei dem es ja um ähnliche Dinge bei den Gemeindebediensteten ging. Also hätten wir auch hier bei den Vertragsbediensteten des Landes einen Beharrungsbeschluß fassen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die ÖVP unsere Anträge – wir glauben, daß es berechtigte Anträge waren - abgelehnt hat, müssen Sie damit rechnen, daß wir diese Forderungen auch in nächster Zeit erheben werden, schon aus dem Grunde, weil sie gerechtfertigt sind und auch von der finanziellen Seite her gesehen absolut tragbar sind. Da wir aber die Mehrzahl unserer Verbesserungsvorschläge durchsetzen konnten, geben wir dem vorliegenden Gesetzentwurf unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Buchinger. Ich erteile es ihm. Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Der Abg. Deusch hat sich mit dem Landesvertragsbedienstetengesetz befaßt und hat eingangs mehr oder weniger zum Ausdruck bringen wollen, die Landesbediensteten haben relativ lange darauf warten müssen, bis dieses Vertragsbedienstetengesetz geschaffen wird. Dazu eine Klarstellung, damit hier keine Mißverständnisse entstehen: Es hat bisher fast alle Rechte, die wir jetzt in ein Gesetz gefaßt haben, in Form einer Verordnung gegeben. Das war gültiges Recht für die Landesbediensteten und nun wird das in Gesetzesform gebracht. Es findet also eine Kodifikation statt, wie wir das in vielen Bereichen auch auf Bundesebene in den letzten Jahren und Jahrzehnten erlebt haben. Die Rechte hat es gegeben bitte und es sind nur wenige Neuerungen, die dazu kommen. Ich darf aber hier jetzt einen wesentlichen Unterschied machen. Sie haben gesagt, bei Bund und Gemeinden war das bisher, beim Land nicht. Ich darf Ihnen jetzt sagen, Herr Kollege Deusch, bei Bund und Land gibt es sehr lange ein Personalvertretungsgesetz, dass die Bediensteten gesetzlich wählen können; wir warten bis heute auf Grund vieler und wiederholter Aufforderungsanträge unserer Fraktion, daß endlich ein Personalvertretungsgesetz für den Bereich der Gemeindebediensteten vorgelegt wird, daß auch dieser letzten Gruppe im gesamten Bereich des Öffentlichen Dienstes oder wenn Sie wollen der Arbeitnehmer schlechthin endlich auch eine gesetzliche Basis für eine demokratische Personalvertretungswahl gegeben wird. (Beifall bei der ÖVP.) Dieses vorliegende Gesetz über die Vertragsbediensteten ist ohne Zweifel ein sehr umfangreiches Gesetz und wenn Sie wollen auch ein kompliziertes Gesetz. Personalrecht, Dienstrecht ist eben einmal kompliziert und ich glaube, das war nicht zuletzt der Grund, daß wir einen Unterausschuß eingesetzt haben wo dann diese Dinge sehr eingehend beraten wurden. Ich bin jetzt schon sehr lange im Landtag und ich glaube, wir haben noch selten eine Vorlage gehabt, die sich mit Dienst- und Personalrecht auseinandergesetzt hat, die tatsächlich so eingehend und vor allem in einem Unterausschuß beraten wurde. Ich stimme zu, es gab Anträge Ihrer Fraktion und es gab Anträge unserer Fraktion. Wir haben uns dann zu einem gemeinsamen Antrag in vielen Punkten zusammengefunden und das auch gemeinsam beschlossen. Ich darf vielleicht auch festhalten, was die Grundsätze der Volkspartei bei diesem Gesetz gewesen sind. Vorher darf ich aber noch feststellen, daß wir selbstverständlich mit der Personalvertretung auch diese Fragen abbesprochen haben und in Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen versucht haben, gewisse Wünsche noch unterzubringen und da und dort gewisse Änderungen in der Vorlage durchzuführen. Die Grundsätze von uns waren aber, daß es erstens einmal möglichst zu einer Gleichstellung aller Bediensteten im Bundesland Niederösterreich kommt, dass möglichst - ganz ist es ja aus verschiedenen Gründen nicht gegangen - auch die Unterschiede zwischen den pragmatisierten Beamten und den Vertragsbediensteten abgebaut werden. Aber ein ganz wesentlicher Grundsatz war, daß es vor allem zwischen den unkündbaren und kündbaren Vertragsbediensteten - solche haben wir ja bei uns im Amt - praktisch keine Unterschiede mehr geben soll. Es waren vor allem unsere Vorschläge, diese Unterschiede, die das Gesetz noch vorgesehen hat, abzubauen. Und ein zweiter Punkt und Grundsatz war, daß berechtigte soziale Anliegen ebenfalls noch zum Tragen kommen. Ich darf nur auf ein paar Punkte in Stichworten hinweisen. Zum Beispiel die Gleichstellung, wem da und dort gesundheitliche Gründe ausschlaggebend waren. Oder die Fortzahlung des Entgeltes im Krankheitsfall bzw. die Abfertigungsansprüche, bei den Frauen vor allem die Gewährung einer Abfertigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Der Anspruch war bisher so geregelt, daß es bei einer bestimmten Zeit des Dienstverhältnisses mehr oder weniger Schwierigkeiten gegeben hat. Hier wurde das klargestellt. Die Einschränkung, daß die Eheschließung bei einer weiblichen Vertragsbediensteten oder die Geburt eines Kindes innerhalb des Dienstverhältnisses eine Voraussetzung war, ist nun ebenfalls weggefallen. Ich glaube, daß hier sehr wesqtliche soziale Nachteile für einen bestimmten Personenkreis ausgeschaltet werden konnten. Es gibt also eine Reihe von Maßnahmen, die ohne Zweifel den Bediensteten Vorteile bringen. Auf Ihre Forderungen, die von uns picht akzeptiert wurden, und Ihre Anträge, denen wir die Zustimmung nicht geben konnten, möchte ich nicht im Detail eingehen. Sie haben zum Beispiel einen Punkt, den Sie noch im letzten Antrag, den Sie im Ausschuß vorlegten, drinnen hatten, noch im Ausschuß fallen lassen, weil Sie selbst eingesehen haben, daß das mehr oder weniger nicht den Realitäten entspricht. Sie haben ihn daher noch zeitgerecht gestrichen. Ich darf andere Dinge ebenfalls damit vergleichen, denen wir nicht zugestimmt haben, weil es zum Teil weit über bestehendes Recht hinaus geht, weit über Bundesrecht hinausgeht und wir nicht zuletzt, glaube ich, als Abgeordnete auch die Verantwortung zu tragen haben, was die finanziellen Gegebenheiten des Landes betrifft. Es gibt sicherlich viele berechtigte Wünsche im sozialen Bereich aller Arbeitnehmer, auch anderer Berufsgruppen, die eben nicht erfüllt werden können auf Grund der momentanen fjinanziellen Gegebenheiten, egal um welche Körperschaft es sich hier handeln sollte. Sie haben die Frage des Turnus- und Wechseldienstes angeführt. Ich möchte auf die Problematik gar nicht näher eingehen, aber wir glauben, daß die derzeitige Regelung besser für die Bediensteten ist, weil sie mit dem Dienstgeber vereinbaren können, wann sie den Turnus durchführen und wann sie Freizeit halten können. Wir glauben, daß die derzeitige Regelung ein Vorteil für die Bediensteten sein sollte. Wenn Sie angeführt haben, daß bei der Abgeltung der überstunden durch Freizeitausgleich die Abgeltung im Verhältnis 1 zu 1 ½ erfolgen sollte, so darf ich feststellen, daß es bisher, soweit mir bekannt ist, nirgends eine solche Regelung gibt, sondern die Abgeltung in Freizeit sowohl bei den Bundesbediensteten als auch auf Grund der Dienstpragmatik der Landesbediensteten 1 zu 1 erfolgt. Und mir ist auch bekannt, daß dies im Bereich der Privatwirtschaft ebenfalls so gehandhabt wird. Es gibt diesbezüglich nur ein Urteil, nicht eines Höchstgerichtes, sondern irgend eines Erstgerichtes. Sie haben weiters den Antrag eingebracht, daß bei Teilzeitbeschäftigten, wenn z. B. einer 25 Stunden beschäftigt ist, schon die 26. Stunde eine Oberstunde ist. Wir haben uns auch hier erkundigt. Das wird ebenfalls nirgends gehandhabt und überall ist das Recht so, dass erst ab der 40. Stunde die Uberstundentätigkeit anfällt, denn ansonsten könnte es ja dazu kommen, daß ein Teilzeitbeschäftigter ein weit höheres Einkommen erreicht als einer, der 40 Stunden tätig ist. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass Sie für eine andere Urlaubsregelung eingetreten sind. Herr Kollege Deusch, ich darf Ihnen hier nur folgendes sagen: Mit dem, was Sie hier vorgebracht haben, daß das Urlaubsausmaß nicht nach dem Dienstrang, sondern nach dem Alter bemessen wird, stimmen wir überein. Und ich darf festhalten, daß gerade das bereits bei den letzten zwei Gewerkschaftstagen eine Forderung von seiten der Christlichen Gewerkschaft war bzw. solche Anträge von den Christlichen Gewerkschaftern bei den Gewerkschaftstagen eingebracht wurden. Ich stimme voll überein, daß das seine Berechtigung hat. Aber ich glaube bitte, Sie wissen doch sehr genau, daß momentan gerade in dieser Frage zwischen dem zuständigen Staatssekretär und der Gewerkschaft Verhandlungen im Gange sind. Wir haben Ihnen im Ausschuß und in den Unterausschußberatungen gesagt, daß wir selbstverständlich sofort, wenn es hier zu anderen Regelungen kommt, bereit sind, die Frage des Urlaubsausmaßes anders zu regeln. Aber ich glaube, es wäre alles andere als günstig, wenn wir jetzt vorpreschen und bei den Vertragsbediensteten eine andere Regelung treffen als das bei den Beamten der Fall ist. Wir haben es ja an die Beamten angeglichen. Machen wir hier eine andere Regelung, dann könnte es sein, daß eine allgemeine Bundesregelung kommt und die schaut wieder anders aus. Ich glaube also, wir sollten uns in dieser Frage noch einige Monate Zeit lassen. Ich sage noch einmal, wir stehen nicht an, wenn es so weit ist, diese Dinge einer Änderung zuzuführen. Ich könnte jetzt noch auf viele andere Punkte eingehen. Ich darf aber zusammenfassend sagen, daß wir Überall dort, wo berechtigte Wünsche der Personalvertretung vorgelegen haben im sozialen Bereich, noch im Ausschuß bzw. Unterausschuß durch unsere Anträge eine Lösung herbeigeführt haben. Ich sage noch einmal, daß einige Wünsche offen bleiben mußten, wie zum Beispiel, wenn Sie wollen, die Verwaltungsdienstzulage. Da darf ich richtigstellen, das betrifft nicht ein paar Bedienstete, sondern das betrifft einige tausend Bedienstete. Das geht sehr erheblich ins Geld, denn man kann ja hier nicht nur jene Personengruppe hereinnehmen, die Sie als Beispiel aufgezählt haben, sondern das träfe ja dann alle Vertragsbediensteten und es wären Summa summarum rund 10.000, die davon betroffen wären. Ich darf noch einmal sagen, wir haben uns neben sozialen Überlegungen auch von der Verantwortung für die Finanzen dieses Landes leiten lassen. Ich glaube, daß dieses Gesetz, das heute beschlossen wird, und das Dienstrecht, das wir nun den Vertragsbediensteten geben, ein sehr modernes, ja ich wage die Feststellung zu treffen, meiner Meinung im Vergleich mit allen anderen Bundesländern das modernste und fortschrittlichste Dienstrecht für öffentlich Bedienstete, für Vertragsbedienstete, in Österreich ist. Und ich darf an dieser Stelle auch den tausenden Landesbediensteten, die als Vertragsbedienstete in unserer Verwaltung tätig sind, von den Straßenarbeitern angefangen bis zu jenen, die in den Spitälern und in der Verwaltung Dienst machen, einen herzlichen Dank sagen für ihre Tätigkeit, die sie bisher im Bereich der Landesverwaltung für die Bürger dieses Landes durchgeführt haben. Dieses Gesetz, das wir heute beschließen, bringt diesen Bediensteten ohne Zweifel mehr Gerechtigkeit, bringt ihnen vor allem - ich glaube das ist ein entscheidender Punkt - mehr soziale Sicherheit. Und aus diesen Gründen gibt die Osterreichische Volkspartei diesem Gesetz gerne die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Dr. BERNAU: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Verfassungs- und Rechtsausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Fürst, die Verhandlungen zur Zahl 410 einzuleiten. Abg. FÜRST: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe zu berichten über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Gemeinde-Investitionsfondsgesetz 1975 geändert wird. Mit dem Gesetz vom 21. Dezember 1970, wiederverlautbart mit Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 4. Oktober 1975, wurde der NÖ Gemeinde-Investitionsfonds errichtet, dessen Aufgabe es unter anderem sein sollte, den Gemeinden zum Bau und der Erweiterung von Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Einrichtungen zur Beseitigung von Hauskehricht zinsengünstige Darlehen zu gewähren. Die derzeit in Geltung stehenden Richtlinien sehen unter anderem vor, daß das Förderungsdarlehen 25% der Gesamtkosten zu betragen hat, wenn diese unter dem fünffachen der Finanzkraft nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 3 NÖ Gemeinde-Investitionsfondsgesetz liegen. Der Kommunalausschuß hat sich in seiner Sitzung am 25. Mai 1982 mit der Vorlage der Landesregierung vom 22. Dezember 1981, mit dem das NÖ Gemeinde-Investitionsfondsgesetz 1975 geändert wird, beschäftigt und folgenden Beschluß gefaßt: „Die Vorlage der Landesregierung wird abgeändert und hat wie aus der Beilage ersichtlich zu lauten. Begründung: Die Änderungen sind in der Aufgabenstellung des Gemeindeinvestitionsfonds als Instrument zur Unterstützung von Gemeinden und Gemeindeverbänden bei der Schaffung und Erweiterung von Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen sowie Einrichtungen zur Abfuhr und Beseitigung von Müll begründet. Diese Änderungen tragen weiters den Aufgaben des Gemeindeinvestitionsfonds als solcher privatwirtschaftlicher Art Rechnung." Ich stelle daher den Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Gemeinde-Investitionsfondsgesetz 1975 abgeändert wird (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Gemeinde-Investitionsfondsgesetz 1975 geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Herr Präsident, ich darf um Debatte und Beschlußfassung bitten. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Dr. Slawik, die Verhandlungen zur Zahl 448 einzuleiten. Abg. Dr. SLAWIK: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Katastralgemeinden Rohrau und Hollern liegen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Rohrau. Diese Katastralgemeinden sind im Bereich der Landeshauptstraße 165 und der Landesgrenze zwischen den Ländern Burgenland und Niederösterreich durch einen ca. 500m breiten Zwickel der Katastralgemeinde Petronell (Marktgemeinde Petronell-Carnuntum) voneinander getrennt. Die Marktgemeinden PetronellCarnuntum und Rohrau haben nunmehr übereinstimmende Gemeinderatsbeschlüsse vorgelegt, mit welchen sie der Schaffung einer Verbindung der Katastralgemeinden Rohrau und Hollern durch Änderung in den Grenzen ihrer Gemeinden zustimmen. Ich erlaube mir daher, im Namen des Kommunalausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden geändert wird, wird genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchführen zu lassen. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung wird im schriftlichen Wege bekanntgegeben werden. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 12.44 Uhr.)