Landtag von NÖ, XII. Gesetzgebungsperiode Tagung 1986/87 55. Sitzung am 7. Mai 1987 INHALT: 1. 2. 3. 4. Eröffnung durch Präsident Reiter (Seite 341) Abwesenheitsanzeige (Seite 341) Verlesung des Einlaufes (Seite 341) Verhandlung: Antrag des Umweltausschusses über die Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG über die Festlegung von Immissionsgrenzwerten, Nebenabrede. Berichterstatter: Abg. Spiess (Seite 342); Redner: Abg. Feurer (Seite 342), Abg. Dipl.Ing.Rennhofer (Seite 344); Abstimmung (Seite 347). Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden geändert wird. (Stadterhebung Marktgemeinde Mank). Berichterstatter: Abg. Treitler (Seite 347); Redner: Abg. Greßl (Seite 348), Abg. Präs.Pospischil (Seite 349); Abstimmung (Seite 351). Vorlage der Landesregierung vom 5. Mai 1987 betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden geändert wird. (Markterhebung Gemeinde Asperhofen.) Berichterstatter: Abg. Anzenberger (Seite 351); Redner: Abg. Anton Rupp (Seite 352), Abg. Rozum (Seite 353); Abstimmung (Seite 355). Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Übernahme der Landeshaftung für ein Darlehen zum Ausbau der A.ö. Krankenanstalt Melk. Berichterstatter: Abg. Icha (Seite 355); Abstimmung (Seite 356). Antrag des Finanzausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis der Gebarungsprüfung des A.ö. Krankenhauses Mistelbach der Jahre 1981 bis 1984, Äußerung des Obmannes des Gemeindeverbandes A.ö. Krankenhaus Mistelbach, Gegenäußerung des Rechnungshofes. Berichterstatter: Abg. Wilfing (Seite 356); Abstimmung (Seite 356). Antrag des Finanzausschusses über den Bericht des Finanzkontrollausschusses des Landtages von Niederösterreich betreffend Flughafen Wien Betriebsgesellschaft m.b.H., Gebarung der Bonifikationstickets. Berichterstatter: Abg. Böhm (Seite 356); Redner: Abg. Buchinger (Seite 357); Abstimmung (Seite 363). Antrag des Finanzausschusses betreffend den Bericht des Finanzkontrollausschusses des Landtages von Niederösterreich über die bei Ausübung seines Kontrollrechtes gemachten Wahrnehmungen, II/1987. Berichterstatter: Abg. Rozum (Seite 363); Redner: Abg. Kautz (Seite 364), Abg. Ing.Schober (Seite 367); Abstimmung (Seite 368). PRÄSIDENT REITER (um 10.01 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich entschuldigt Landesrat Dr.Brezovszky sowie die Abgeordneten Kurzbauer, Wildt und Wittig. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest): Ltg.307/A-2/21 Antrag des Abgeordneten Deusch und anderer betreffend Herabsetzung des Alters für das aktive Wahlrecht. Ltg.309/A-1/42 Antrag mit Gesetzentwurf des Abgeordneten Romeder u.a. betreffend Änderung des NÖ Landesstraßengesetzes. Ltg.306/H-3/7 Vorlage der Landesregierung betreffend NÖSIWAG Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH., Übernahme der Landeshaftung im Sinne des § 10 Abs.4 Wasserbautenförderungsgesetz. Ltg.308/G-1/16 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden geändert wird. (Markterhebung Gemeinde Asperhofen). PRÄSIDENT REITER (nach Zuweisung bzw. Mitteilung der bereits erfolgten Zuweisung des Einlaufes an die zuständigen Ausschüsse): Ich setze das Geschäftsstück Ltg.308, welches im Kommunalausschuß am 5.5.1987 erledigt wurde, im Anschluß an Ltg.302 noch auf die Tagesordnung der Sitzung. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Bevor wir zur Tagesordnung gelangen, möchte ich die Gruppe der Landarbeiterkammer und eine Abordnung der Gemeinde Mank, die auf der Galerie Platz genommen haben, bei uns herzlich begrüßen. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Spiess, die Verhandlung zur Ltg.301 einzuleiten. Berichterstatter Abg. SPIESS (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Mit der Bundesverfassungsgesetznovelle 1983, BGBl.Nr. 175/1983, wurden Maßnahmen zur Abwehr von gefährlichen Belastungen der Umwelt, die durch Überschreitung von Immissionsgrenzwerten entstehen, in Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund übertragen. Gleichzeitig legte die Bundesverfassungsgesetznovelle 1983 jedoch fest, daß ein entsprechendes Bundesgesetz erst nach Inkrafttreten einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15 a B-VG über die Festlegung von Immissionsgrenzwerten erlassen werden kann. Die beiliegende Vereinbarung samt Nebenabrede wurde unter Zuziehung von Experten, insbesondere der Akademie der Wissenschaften, erarbeitet und schließlich am 1. Dezember 1986 auf Beamtenebene zwischen dem Bund und den Ländern akkordiert. Am 22. Jänner 1987 faßte die Landeshauptmännerkonferenz folgenden Beschluß: "Die Landeshauptmännerkonferenz tritt für eine baldige Unterzeichnung der auf Beamtenebene akkordierten Immissionsschutzvereinbarung und der Nebenabrede ein, dies vorbehaltlich der Zustimmung der jeweils zuständigen Organe der Länder." Gleichzeitig wurde die Verbindungsstelle beauftragt, Vereinbarung und Nebenabrede im Umlaufwege den Herren Landeshauptmännern und sodann dem Bund zur Unterzeichnung vorzulegen. Die Niederösterreichische Landesregierung beschloß in ihrer Sitzung vom 10. Februar 1987 die Unterzeichnung der Vereinbarung samt Nebenabrede, vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages von Niederösterreich. Die Unterzeichnung durch den Herrn Landeshauptmann erfolgte daher unter diesem Vorbehalt am 11.Februar 1987. Die Vereinbarung besteht aus zwei Teilen, und zwar: 1. der Festlegung von Grenzwerten, die, wenn sie erreicht werden, Sofortmaßnahmen erforderlich machen, Smogalarm vor allem, wie das die Bundesverfassungsgesetznovelle 1983 vorsieht (Anlage 1 der Vereinbarung). Die Vereinbarung enthält 2. jene Grenzwerte, die ab dem 1. Jänner 1991 im gesamten Bundesgebiet nicht überschritten werden sollen (Anlage 2 der Vereinbarung). Dieses Ziel sollen Bund und Länder durch geeignete Maßnahmen im jeweiligen Kompetenzbereich verwirklichen. Die Nebenabrede dient einer Konkretisierung dieser "geeigneten Maßnahmen". Hier werden demonstrativ bestimmte Maßnahmen aus dem Kompetenzbereich des Bundes sowie aus dem Kompetenzbereich der Länder näher beschrieben und zu "geeigneten Maßnahmen" im Sinne des Art. 3 der Vereinbarung erklärt. Gleichzeitig erklären sowohl der Bund als auch die Länder ihre Bereitschaft, diese Maßnahmen ehestmöglich zu verwirklichen. Ich darf daher den Antrag stellen (liest): "Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Vereinbarung des Bundes und der Länder gemäß Art. 15 a B-VG über die Festlegung von Immissionsgrenzwerten für Luftschadstoffe und über Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Umwelt samt Nebenabrede wird genehmigt." Ich ersuche den Herrn Präsidenten um Debatte und Abstimmung. PRÄSIDENT REITER: Ich höre, daß auf der Galerie auch eine Abordnung der Gemeinde Asperhofen anwesend ist. Ich darf auch diese Damen und Herren bei uns herzlich begrüßen. Zum Wort gemeldet ist der Abgeordnete Feurer. Abg. FEURER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Die vorliegende Immissionsschutzvereinbarung, die die Festlegung der Grenzwerte für einige Lufthauptschadstoffe einerseits und andererseits Maßnahmen, die von Bund und Ländern zu ergreifen sind, um generell die Belastung unserer Umwelt durch Luftschadstoffe zu verringern, zum Inhalt hat, soll als Art. 15 aVereinbarung des B-VG zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen werden. Diese heute dem Landtag vorliegende Vereinbarung samt Nebenabrede wurde unter Beachtung der Empfehlungen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften erarbeitet und stellt die Grundvoraussetzung für ein in Bundeskompetenz liegendes Smogalarmgesetz dar. Nach längeren, ja man darf sagen jahrelangen Verhandlungen hat die Landeshauptmännerkonferenz vom 22. Jänner dieses Jahres die rasche Unterzeichnung dieser Vereinbarung empfohlen. Wesentlicher Inhalt der Vereinbarung ist einerseits die Festlegung der Grenzwerte für Schwefeldioxyd in Verbindung mit Staub, für Kohlenmonoxyd und Stickstoffdioxyd, ab deren Erreichung Sofortmaßnahmen gesetzt werden müßten, um Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen, das heißt, jener Grenzwerte, die einen Smogalarm auslösen würden, und zweitens hat sie zum Inhalt, daß die Festlegung jener Grenzwerte erfolgt, die ab dem 1. Jänner 1991 im gesamten Bundesgebiet nicht mehr überschritten werden sollen. Um also die Reduzierung der Luftschadstoffe auch zu erreichen, werden vom Bund und den Ländern eine Reihe von gezielten Maßnahmen im jeweiligen Kompetenzbereich zu setzen sein. Die Maßnahmen des vorbeugenden Umweltschutzes werden beim Bund vorwiegend darin liegen müssen, die Einhaltung der Immissionsbegrenzung der örtlich gebundenen Anlagen, die nach der Gewerbeordnung, dem Berggesetz oder dem Dampfkesselimmissionsgesetz genehmigungspflichtig sind, zu prüfen. Zweitens ist die Anpassung von Altanlagen nach dem jetzigen Stand der Technik durchzuführen. Dies gilt vor allen Dingen auf dem Gebiete der Umwelttechnologie. Und drittens sind Maßnahmen zur Verringerung der durch Kraftfahrzeuge verursachten Luftschadstoffe insbesondere für jene Fahrzeugkategorien, für die die derzeit geltenden strengen Abgasvorschriften noch nicht gelten, durchzuführen. Die von den Ländern zu veranlassenden Maßnahmen liegen im wesentlichen in den Kompetenzfeldern Landwirtschaft, Hausbrand, Müllverbrennung und in der Beachtung der mittelfristig festgelegten Immissionsschutzziele bei der Erteilung von Baugenehmigungen. Meine Damen und Herren! Besondere Bedeutung wird aber der intensiveren Überwachung der Luftreinhaltevorschriften zukommen müssen. Niederösterreich hat durch die gemeinsame Beschlußfassung des Luftreinhaltegesetzes den größten Teil dieser Forderung zumindestens auf gesetzlicher Seite bereits erfüllt. Um zu verhindern, daß die Luft anonym und ungestraft mit Schadstoffen belastet wird, ist ein möglichst flächendeckendes kontinuierliches Luftgütemeßnetz aufzubauen. In Niederösterreich sind derzeit 22 Luftgütemeßstationen in Betrieb, 7 davon im unmittelbaren Bereich des Wärmekraftwerkes Dürnrohr, wofür ein eigener strenger Immissionsschutzplan ausgearbeitet wurde, der den Kraftwerksbetreibern bei kritischer Schadstoffbelastung eine Emissionsreduzierung einerseits durch Leistungsreduktion und andererseits durch Umstellung von Kohle auf Erdgasbetrieb vorschreibt. Die Erfahrungen des heurigen Winters haben aber auch gezeigt, daß es im Jänner und im Februar zu markanten Immissionsereignissen in Niederösterreich gekommen ist. So wurde Mitte Jänner von allen Luftgütemeßstationen eine Überschreitung der Halbstundenmittel- und Tagesmittelwerte bei Schwefeldioxyd gemeldet. Dieses Immissionsereignis war nach dem Monatsbericht der Abteilung R/1, Technischer Umweltschutz, offensichtlich durch das Zusammentreffen eines größeren Schadstofftransportes aus dem nordöstlichen Ausland und den regionalen hausgemachten Emissionen hervorgerufen worden. Eine ähnliche Situation trat auch in der ersten Februarwoche dieses Jahres ein. Diese Meßergebnisse machen deutlich, daß die Problematik der Smogalarmierung bei austauscharmen Wetterlagen auch für Niederösterreich aktuell geworden ist. Zweifellos erfordert die Belastung des Menschen durch die Luftverunreinigung vor allem in den Verdichtungsräumen, also in den Gebieten mit großer Bevölkerungsanzahl, starker Industrie- und Verkehrsdichte, wirkungsvolle Abhilfe- und Vorsorgemaßnahmen. Mit Abschluß dieser Immissionsschutzvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern ist einerseits die Grundvoraussetzung geschaffen worden, daß diese seitens des Bundes gemäß Verfassungsgesetznovelle 1983 aufgetragenen Maßnahmen zur Abwehr von gefährlichen Belastungen der Umwelt, die durch die Überschreitung von Immissionsgrenzwerten entstehen können, in Gesetzgebung und in Vollziehung durchgeführt werden können. Der Entwurf eines Smogalarmgesetzes liegt bereits im Parlament zur Behandlung auf und beruht im wesentlichen, wie heute hier schon gesagt worden ist, auf den ausgesprochenen Empfehlungen der österreichischen Akademie der Wissenschaften. Im einzelnen sehen diese Empfehlungen vor, daß vom Landeshauptmann jene Belastungsgebiete festzulegen sind, in denen es während austauscharmer Wetterlagen zu einem Überschreiten der Grenzwerte kommen kann. In jedem dieser Smoggebiete sind dann mindestens drei Meßstellen vorzusehen, wobei die mindeste Entfernung von 500 m überschritten werden muß, aber die höchste Entfernung 16 km betragen soll. Wird nun von mindestens zwei dieser Meßstellen ein Überschreiten der festgelegten Grenzwerte gemeldet und ist nach den meteorologischen Erkenntnissen nicht auszuschließen, daß die austauscharme Wetterlage länger als 24 Stunden anhalten wird, so ist Smogalarm unter Angabe der jeweiligen Warnstufe zu geben. Man unterscheidet hier also drei Stufen. Die Vorwarnstufe, die Warnstufe und die Alarmstufe. Im Falle der akuten Gefährdung der Gesundheit des Menschen ist es erforderlich, im Smoggebiet umfassende Maßnahmen zur Verringerung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu verfügen. Da die Art des Zustandekommens dieser Schadstoffbelastung und die zu treffenden Abwehrmaßnahmen sehr wesentlich von den örtlichen meteorologischen und orographischen Verhältnissen und vor allen Dingen von der Art und Menge der örtlichen Emissionsquellen abhängig ist, ist es notwendig, bei Smogalarm die zu treffenden Abwehrmaßnahmen auf die im Smoggebiet gegebenen Verhältnisse abzustimmen. Diese zu verordnenden Abwehrmaßnahmen können sich je nach Situation erstens auf die Einschränkung oder gar das Verbot des Betriebes von Kraftfahrzeugen, zweitens auf die Umstellung auf schadstoffärmere Brennstoffe und drittens auf die Reduktion der Immissionen im Bereich der Industrie, des Gewerbes, aber auch von Wärmekraftwerken beziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sanierung der Atemluft ist zweifellos das vordringlichste Problem des Umweltschutzes und verträgt keinen weiteren Aufschub. Die Entwicklung erfordert ein rasches Handeln, wobei festgehalten werden muß, daß zweifellos das Handeln auf Seiten der Emittenten liegen muß. Insbesondere in der Industrie, im Großgewerbe, beim Individualverkehr, beim Hausbrand, bei den kalorischen Kraftwerken wird der Hebel anzusetzen sein. Wenn es gelingt, jene Maßnahmen durchzuführen, wonach ab dem Jahre 1991 die im Art. 3 dieser Vereinbarung festgelegten Höchstimmissionsgrenzwerte nicht mehr überschritten werden sollen, wäre es zweifellos ein entscheidender Schritt zur Abwendung der Gefahren für Mensch, Tier und Pflanzen durch die Hauptschadstoffe Schwefeldioxyd, Stickoxyd und Kohlenmonoxyd. Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird selbstverständlich dem längst fälligen Beschluß dieser Vereinbarung zustimmen, weil wir glauben, daß damit ein entscheidender Schritt in Richtung Sanierung der Atemluft getätigt werden kann. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Dipl.Ing.Rennhofer. Abg. Dipl.Ing.RENNHOFER (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages! Mit der heute zu beschließenden Immissionsschutzvereinbarung und der Nebenabrede geht ein langer Leidensweg zu Ende. Am 1.Dezember vorigen Jahres konnte auf Beamtenebene die Einigung erzielt werden und am 22.Jänner, wie wir schon gehört haben, haben auch die Landeshauptleute den einstimmigen Beschluß gefaßt, diese Vereinbarung zu unterzeichnen. Sie werden sich erinnern, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß schon 1985 der damalige Minister Steyrer versprochen hat, diese Vereinbarung noch 1985 zustandezubringen. Der Termin wurde nicht eingehalten, obwohl sich schon damals die Länder auf den Standpunkt gestellt haben, daß die Richtwerte der Akademie der Wissenschaften als Basis für diese Vereinbarung dienen sollen. Dann kam Minister Kreuzer, und auch diesem ist es während seiner ganzen Amtszeit nicht gelungen, die Vereinbarung zustande zu bringen. Die Wende in dieser Angelegenheit kam erst, als die Österreichische Volkspartei darauf gedrängt hat, daß dieses Problem auch seinen Niederschlag im Arbeitsübereinkommen für die Regierungsbildung findet. (Unruhe bei der SPÖ.) Durch die Verträge, die den einzelnen Ländern nun vorliegen, ist die Umweltministerin erst in der Lage, ihren bundesweiten Smogalarmplan durchzusetzen. Das Wesentliche aber ist, daß man die Sofortmaßnahmen durchführen kann, die Kollege Feurer ja schon im einzelnen genannt hat. So wie es zu einer allmählich immer stärker werdenden Luftverschmutzung kam, die zum Waldsterben und zu gesundheitlichen Schäden beim Menschen führt, so muß es auch schrittweise auf realistischer Basis zu einer Verringerung dieser Luftverschmutzung kommen. Die ursprünglichen Forderungen seitens der einzelnen Minister waren einfach zu hoch gesteckt. Aus diesem Grund enthält die Vereinbarung jene geringeren Grenzwerte, die ab 1.Jänner 1991 im gesamten Bundesgebiet nicht überschritten werden sollen. Bis 1991 gelten Grenzwerte, die etwas höher gelegen sind, dann werden sie auf 1/3 reduziert. So wichtig diese Vereinbarung in Österreich ist, halte ich doch die Nebenabrede für noch wichtiger, um einen Smogalarm erst gar nicht auslösen zu müssen. In dieser Nebenabrede werden konkret jene Maßnahmen genannt, die dazu geeignet sind, die Schadstoffe so weit zu vermindern, daß man diesen Smogalarm erst gar nicht auslösen muß. Da sich aber die Voraussetzungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und auch nach den Forschungsergebnissen sehr rasch ändern, ist vereinbart, daß alle drei Jahre ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung neuerlich Gespräche stattfinden sollen. Soweit es die Verpflichtung des Landes Niederösterreich betrifft, wurde auch schon gesagt, haben wir in unserem Luftreinhaltegesetz unsere Verpflichtungen weitgehendst geleistet. In diesem Zusammenhang darf ich auch erwähnen, daß wir dieses Gesetz erst nach einem Beharrungsbeschluß verabschieden konnten, weil der ehemalige Minister Kreuzer seitens der Bundesregierung gegen den Smogalarm Einspruch erhoben hat. Noch etwas ist sonderbar, nämlich daß nach der Hauptleutekonferenz am 22. Jänner die Freiheitliche Partei am 28. Jänner einen Antrag, betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz der Gesundheit des Menschen vor schädlicher Luftverunreinigung, also das Smogalarmgesetz, eingebracht hat, das sich zur Gänze mit dem Ministerialentwurf deckt. Ich weiß nicht, ob das die Herren dieser Partei wußten. Dabei hätte gerade diese Partei in der Zeit der kleinen Koalitionsregierung Zeit genug gehabt, die Dinge weiter zu betreiben. Sie haben es nicht getan oder vielleicht sogar verhindert. Darf ich Sie auch daran erinnern, daß wir diesbezüglich einen Resolutionsantrag gestellt haben. Wie auch immer, wesentlich ist, daß es nun zu dieser Vereinbarung zwischen Bund und Ländern kommt. Und nochmals, noch wichtiger ist, daß die Nebenabrede vereinbart wurde. Anders als früher werden jetzt unter der Ministerin Flemming die Dinge rascher und besser geregelt. Unser Luftgütemeßnetz besteht derzeit aus 15 Meßstationen, wobei im heurigen Jahr noch fünf weitere dazukommen sollen, und außerdem werden 10 Meßstationen der Industrie von der Abteilung R/1 betreut. Diese Meßstellen sind die Voraussetzung, daß man überhaupt beurteilen kann, ob ein Smogalarm ausgelöst werden muß oder nicht. Ich hoffe auch, daß die Zentralstelle für die Datenerfassung noch im heurigen Jahr endgültig fertiggestellt wird. Vom Land Niederösterreich aus wurden umfangreiche Untersuchungen über smoggefährdete Gebiete durchgeführt. Vom Land kann daher jederzeit ein smoggefährdetes Gebiet festgestellt werden. Bei den Luftschadstoffen sind wir in Österreich nicht Alleinverursacher. Mir ist schon klar, daß wir zunächst einmal die hausgemachten Immissionen in den Griff bekommen müssen, was uns, so hoffe ich doch, gelingen wird bzw. teilweise schon gelungen ist. Wir sind aber auch vom Ausland abhängig, und wie mein Vorredner schon erwähnt hat, kommt sowohl vom Westen wie auch vom Osten aus dem Ausland manchmal dicke Luft zu uns. Im heurigen Jahr war das im Jänner der Fall. Die Folge davon war, daß unser Landeshauptmannstellvertreter Pröll dankbarerweise sofort danach ein Gespräch mit dem CSSR-Botschafter Venuta geführt hat, um ein Umweltschutzabkommen zwischen den beiden Staaten CSSR und Österreich anzuregen. Unsere Bestrebung muß dahin gehen, die Immissionen weiterhin drastisch zu reduzieren. Dies ist nicht nur ein Umweltproblem, sondern auch ein finanzielles Problem. Die Zusammenlegung des Umweltfonds mit dem Wasserwirtschaftsfonds mag sicherlich Einsparungen bringen und vielleicht auch eine rationellere Handhabung, neben der notwendigen Dotierung ist aber die Art der Vergabe der Mittel ausschlaggebend. Dieser Fonds hat eine große wirtschaftliche Bedeutung. Je mehr an österreichischer Wertschöpfung damit erzielt werden kann, um so leichter wird es sein, die entsprechenden Mittel für den Fonds aufzubringen. Bei der Vergabe der Mittel sollte daher darauf geachtet werden, daß eine möglichst hohe inländische Wertschöpfung erfolgt. Nicht zuletzt wird damit eine entsprechende Vorantreibung der Umweltindustrie in der österreichischen Wirtschaft erfolgen. Als zweite Komponente für die Vergabe der Umweltfondsmittel erscheint mir auch wichtig, daß jene Regionen, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, und jene Betriebszweige, die hohe Emissionen aufweisen, schwerpunktmäßig behandelt werden. Vielleicht sollte man sich auch überlegen, daß man zur Finanzierung der Fondsmittel neue Wege beschreitet. Stark mit Luftschadstoffen belastete Produkte, das bezieht sich natürlich auch auf die Energiegewinnung, müßten preislich so gestaltet werden, daß Mittel zur Beseitigung dieser Umweltbelastung zweckgebunden zur Verfügung stehen. Das ist natürlich nur so weit möglich, als es ein internationaler Vergleich in den Preisen zuläßt. Eine Zweckbindung für den Umweltfonds würde zumindestens erreichen, daß es nicht so aussieht wie bisher, daß den angeblichen Umweltsündern zusätzlich Subventionen gewährt werden, was sie gar nicht sind, weil diese Maßnahmen uns allen zugute kommen. Außerdem wird dadurch sicher ein zusätzlicher Anreiz für ökonomische Lösungen geboten. In dieser Vereinbarung ist als Nebenabrede seitens des Bundes auch dafür zu sorgen, daß es zu einer geringeren Schadstoffemission bei den Kraftfahrzeugen kommt. Die Kohlenmonoxyde und so weiter werden eben vielfach durch die Kraftfahrzeuge in die Luft abgegeben. Im Interesse der Waldwirtschaft habe ich schon immer die Forderung erhoben und auch entsprechende Resolutionsanträge gestellt, daß es zur möglichst baldigen Einführung der strengen Abgasnormen für alle Kraftfahrzeuge kommt. Die Grenzwerte für die Bäume werden nämlich auch im Jahre 1991 noch immer nicht ganz erreicht. Außerdem sind auch die Schadstoffe für die Waldbäume teilweise andere als jene für Menschen. Diese Schadstoffe werden derzeit durch das Meßsystem noch nicht zur Gänze erfaßt. Der Vorschlag des Herrn Bundesminister Lacina, die Autofahrer durch Fahrverbote bei Smogalarm zum Katalysator zu zwingen, ist wohl keine praktikable und schon gar keine menschliche Lösung. Nach wie vor halte ich es für eine Ungerechtigkeit, daß für den Katalysator die Luxussteuer verlangt wird. Nun aber scheint technisch die Möglichkeit gegeben, Katalysatoren früher und kostengünstiger einführen zu können, als das ursprünglich gedacht war. Nach der Ausgliederung der VÖST-Alpine bzw. einer großen Eigenständigkeit des Auspuffwerkes in St.Ägyd im Bezirk Lilienfeld ist es zu einer technischen Entwicklung gekommen, die Anlaß zu berechtigter Hoffnung gibt. Wie ich erfahren konnte, sind die Entwicklungen so weit gediehen, daß in ca. drei Wochen die ersten Prototypen von Auspuffen mit einem Regelungsverfahren und einem Katalysator auf Metallbasis erzeugt werden, wonach die strengen Abgasnormen der US 83, die jetzt für unsere strengen Maßstäbe gültig sind, erreicht werden können. Die Anlagen können auch als Nachrüstkatalysatoren in jene Autos, die mit bleifreiem Benzin betrieben werden, eingebaut werden. Die Kosten für diese Katalysatoren belaufen sich auf rund S 5.000, allerdings ohne Mehrwertsteuer und ohne Luxussteuer. Diese Anlage ist eine deutsch-österreichische Entwicklung mit einer sehr hohen österreichischen Wertschöpfung. Ich wäre daher aus mehreren Gründen sehr glücklich darüber, wenn die Abgasnormregelung für die Kraftfahrzeuge sehr rasch einer Revision unterzogen würde. Das Vorziehen verbessert nicht nur die Luft, sondern kann zumindest für den europäischen Markt, wahrscheinlich auch für die Überseemärkte, eine große wirtschaftliche Bedeutung haben. Herrn Landeshauptmann Ludwig und Frau Landesrat Liese Prokop bin ich dafür dankbar, daß es ihnen gelungen ist, bei einem Gespräch mit Herrn Minister Streicher und Generaldirektor Sekyra die Einstellung von drei zusätzlichen Personen zugesagt zu erhalten, die nun für die einzelnen Autotypen diese Abgasanlagen überprüfen und messen werden, sodaß es sehr rasch zu einer Produktion dieser Anlagen für die verschiedenen Autotypen kommen kann. Auch mit der Erhöhung der Mineralölsteuer ist ein wesentlicher Schritt zur Minderung der Schadstoffe erfolgt. Hier wurde dem Verursacherprinzip mehr Rechnung getragen. Eine raschere Umschichtung könnte mit einer stärkeren Staffelung der Mineralölsteuer erreicht werden. Stärkste Belastung für verbleites Benzin, billigeres bleifreies Benzin und noch billigeres Kat-Benzin, das man wie Ofenöl markieren und kontrollieren könnte, würde sicher sehr viel in Richtung Luftschadstoffminderung bewirken. Eine Auspuffgasregelung bei Dieselmotoren ist ebenfalls dringend notwendig, wie dies auch im Übereinkommen festgelegt wurde. Einer der Gründe hiefür ist der relativ hohe Kohlenmonoxydausstoß, der eine krebsverursachende Wirkung hat. Mit all diesen Maßnahmen kann unter der Voraussetzung, daß der öffentliche Verkehr wieder attraktiver gemacht wird, auch erreicht werden, daß eine gewisse Verlagerung des Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr erfolgt. Daß man diese Probleme in den Griff bekommen kann, haben Länder wie Japan und Amerika bewiesen. Ein weiterer Punkt ist die nach dieser Vereinbarung beabsichtigte Änderung des DampfkesselImmissionsgesetzes. Zwar sind schon gewisse Erfolge zu verbuchen, so ist die Schwefeldioxyd- und Staubbelastung von 1981 bis 1985 um 35 bzw. 40 % zurückgegangen, doch müßten weitere Senkungen in diesem Bereich jedenfalls in noch weit größerem Ausmaß erfolgen. Hier ist ein deutlicher Zusammenhang mit dem Umweltfonds gegeben, weil die Entstickungs- und Rauchgasentschwefelungsanlagen hohe Investitionen und hohe finanzielle Mittel erfordern. Es geht dabei nicht nur um die gesetzliche und finanzielle Regelung, sondern auch um die Durchführung der bereits bestehenden Bestimmungen. Vor allem Großanlagen, und zwar zu drei Viertel der Energiesektor und zu einem Viertel der wärmeintensive Industriesektor, werden davon betroffen. In der Vergangenheit wurde dabei allerdings versäumt, österreichische Anlagen und Verfahren zu entwickeln. Es ist höchste Zeit, daß dieser Nachholbedarf aufgeholt wird. Praktisch gibt es keinen österreichischen Anbieter für die notwendigen Entstickungsanlagen und Rauchgasentschwefelungen oder Staubfilter. Die einzige Ausnahme ist das von Wagner & Biro in Zusammenarbeit mit der Firma Flägt aus Schweden entwickelte Verfahren. Dieses Verfahren hat zwar geringere Investitionskosten, aber ganz deutlich höhere Betriebskosten durch hohen Energieverbrauch. Ansonsten gibt es nur amerikanische, japanische und dänische Verfahren. Die inländische Wertschöpfung ist dabei gering. Es ist auch zu befürchten, daß für Großanlagen diese Anregung zu spät kommt. Für die mittleren und kleineren Anlagen besteht aber ein bedeutendes Marktpotential mit geringer ausländischer Konkurrenz. Ein weiteres wesentliches Kriterium für die Verminderung von Schadstoffen durch Immissionen ist das Sparen von Energie, der Ausbau von Kraft-Wärmekoppelungen und des Fernwärmegesetzes. Dieser Ausbau ist besonders in smoggefährdeten Gebieten, also in Ballungszentren, zur Vermeidung der Smogsituation notwendig. Auch hier zeigen positive Beispiele aus Dänemark, Finnland und Frankreich, daß damit sehr viel erreicht werden kann. Trotz all dieser positiven Aspekte darf eines nicht übersehen werden. Wir erreichen auch im Jahre 1991 noch nicht jene Werte, die die Gefahr eines weiteren Waldsterbens bannen. Es werden durch all diese Maßnahmen hoffentlich Besserungen erreicht. Man darf aber nicht übersehen, daß die Grenzwerte für den Wald noch immer weit unter 0,2 mg Schwefeldioxyd pro m3 Halbstundenmittelwert liegen. Wir haben nun 3 Jahre vollständige Ergebnisse aus dem Bioindikatornetz. Trotz Abnahme der Schwefelbelastungen, ich möchte mich nur auf einen Schadstoff beziehen, haben wir 1984 zwar eine kleine Verbesserung, 1985 aber eine extrem verschlechterte Situation trotz Abnahme, wie gesagt, und für 1986 wieder eine kleine Besserung. Insgesamt gesehen, ist eine laufende Verschlechterung des Waldzustandes festzustellen. Für die Tanne sieht es auch 1986 am schlechtesten aus, gefolgt von der Eiche und von der Weißkiefer. Auffällig ist auch die Zunahme von Waldschäden in der nördlichen Alpenzwischenzone. Aus diesen kurzen Darstellungen, meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages, sehen Sie, daß das Problem noch längere Zeit nicht gelöst sein wird. Wir dürfen daher in unseren Anstrengungen nicht müde werden, weitere wesentliche Verbesserungen anzustreben. Die vorliegende Immissionsschutzvereinbarung samt Nebenabrede ist bei all diesen Vorbehalten ein wesentlicher und längst schon fälliger Schritt zur Verbesserung der Luftschadensituation. Aus diesem Grund wird meine Fraktion dieser Vereinbarung die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. SPIESS (ÖVP): Ich verzichte. PRÄSIDENT REITER (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Umweltausschusses): Einstimmig angenommen. Ich beabsichtige, in Abänderung der Tagesordnung die Geschäftsstücke 302 und 308 vorzuziehen. Gibt es dagegen einen Einwand? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Treitler, die Verhandlungen zur Ltg.302 einzuleiten. Berichterstatter Abg. TREITLER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe namens des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden geändert und die Marktgemeinde Mank zur Stadt erhoben wird, zu berichten und erlaube mir, darüber folgendes auszuführen: Mank wird urkundlich erstmals um 1140 als "Monuich" erwähnt. Die Siedlung ist nach dem Flusse Mank benannt, dessen Name sich von dem altslawischen Gewässernamen "Movini'ca" ableitet. Die Gegend um Mank ist altes Siedlungsgebiet. Die Katastralgemeinden Mank, Strannersdorf und Wolkersdorf wurden in der Mitte des 19. Jh. zur "freien" Ortsgemeinde Mank vereinigt. Die Markterhebung erfolgte 1851. Seit dieser Zeit hat sich die Zahl der Häuser mehr als vervierfacht, und die Zahl der Einwohner ist im selben Zeitraum um mehr als das Dreifache gestiegen. Die Marktgemeinde Mank verfügt über alle infrastrukturellen Einrichtungen und erfüllt nach dem Motivenbericht die Voraussetzungen für die Stadterhebung. Ich erlaube mir daher, namens des Kommunalausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): "Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden geändert wird, wird genehmigt. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Greßl. Abg. GRESSL (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Vor rund einem Jahr hat der Gemeinderat von Mank einstimmig beschlossen, das Land Niederösterreich zu ersuchen, diese Gemeinde zur Stadt zu erheben. Es wurde ein Gutachten erstellt und von der Landesregierung ein Antrag eingebracht, der im Kommunalausschuß behandelt wurde und der heute hier im Hohen Hause zur Debatte und zur Abstimmung steht. Als Mandatar und auch Funktionär dieser Gemeinde möchte ich zu diesem Tagesordnungspunkt doch auch eine etwas umfassendere Erklärung abgeben. Im südlichen Teil des Bezirkes Melk, beginnend von der Schallaburg, ca. 20 km in Richtung Süden zu den Voralpen mit dem dort markanten Punkt, der Burg Plankenstein, liegt das sogenannte Manktal. Es wohnen hier ca. 15.000 Einwohner. Genau in der Mitte ist der Zentral- und Bezirksort, die Gemeinde Mank. Wie der Berichterstatter gesagt hat, wird Mank schon seit 850 Jahren urkundlich erwähnt, ist aber dennoch eine relativ junge Marktgemeinde, nämlich 135 Jahre alt. Mank hat sich aber gerade in den letzten Jahrzehnten enorm entwickelt, in der Siedlungstätigkeit im besonderen. Aber auch kommunale Einrichtungen haben hier Schritt gehalten, wenn ich nur beispielsweise erwähnen darf, daß Mank schon seit 1964 eine vollbiologische Kläranlage hat, etwas, was heute vielen Gemeinden schwer zu schaffen macht. Mank kann durchaus auch als Schulgemeinde betrachtet werden, denn schon 1927 wurde hier eine Hauptschule errichtet, damals für den gesamten Bezirk, heute sind 3 Gemeinden in den Schulsprengel miteinbezogen. Außerdem besitzt Mank eine polytechnische Schule für den Bezirk Mank. An dieser Stelle möchte ich auch ein Gewerbegymnasium erwähnen, das Mank zwar nicht besitzt, aber von Mank ausgehend auch hier in diesem Hause als das "Manker Modell" bekannt ist. Ein Obermedizinalrat aus unserer Gemeinde ist der Betreiber der Idee, daß junge Menschen allgemein, aber auch auf fachlicher Ebene für einen Beruf ausgebildet werden könnten. Leider ist es noch nicht gelungen, die Zustimmung des Landes und des Bundes für diese Idee zu erhalten. Wenn Sie aber vielleicht gestern im Radio gehört haben, daß AHS-Maturanten kaum einen Arbeitsplatz finden, sehr wohl aber solche, die zusätzlich einen Beruf haben, dann scheint die von Mank ausgehende Idee durchaus in Ordnung zu sein. Vielleicht besteht die Möglichkeit, sie doch noch zu realisieren. Mank kann auch als agrarischer Mittelpunkt betrachtet werden. Die 1.600 Bauern des Bezirkes werden von unserer Bezirksbauernkammer betreut. Außerdem ist in der Gemeinde eine Molkerei, die vor den Fusionierungen die zweitgrößte Molkerei Niederösterreichs war und eine Tagesanlieferung von 100.000 l Milch hat. Mank hat keine Industrie, wohl aber ein gut funktionierendes Gewerbe. Die Kultur war in dieser Gemeinde schon immer etwas Besonderes: Gesangverein, Theater, eine Musikkapelle, Jugendmusikkapelle, Musikschule, Volkstanz der ländlichen Jugend, um nur einiges aus dem kulturellen Leben von Mank zu erwähnen. Seit 1976 steht in der Gemeinde ein Rathausfestsaal, der 700 Menschen Platz bietet, letztlich auch dem kulturellen Leben in Mank zur Verfügung. Ein Saal, der im Bezirk Melk außer in Ybbs sonst nirgends zu finden ist. Ein Heimatmuseum, untergebracht in einem wunderschönen Bürgerhaus, kann ebenfalls im Bereich der Kultur erwähnt werden, ebenso ein Schloß, das Schloß Strannersdorf, wo immer wieder auch kulturelle Veranstaltungen, meist Konzerte, durchgeführt werden. Mank kann durchaus auch als Gemeinde des Sportes betrachtet werden. Ich sage das sehr leidenschaftlich, nicht nur weil ich dort Funktionär bin, sondern weil die Gemeinde gezeigt hat, was man für die jungen Menschen im Bereich des Sportes tun kann. Schon im nächsten Jahr, vielleicht gelingt es sogar noch heuer, wird die Zentralsportanlage fertiggestellt. Die Gemeinde besitzt dann zwei Fußballplätze, fünf Tennisplätze, Leichtathletikanlagen, einen Hartplatz, einen Tennisklub, ein Klubhaus für unsere so erfolgreichen Schützen - bekanntlich wurde vor wenigen Wochen eine Mankerin Dritte bei der Staatsmeisterschaft -, einen Kegelklub, fünf Kegelbahnen, Turnräume und natürlich die Nebenräume für die Vereine. Die überregionale Bedeutung dieser künftigen Stadt, darf ich das wohl so sagen, ist noch dadurch gegeben, daß Mank ein Bezirksgericht, ein Notariat, eine Straßenmeisterei für den Bezirk besitzt. Ebenso befindet sich der Sitz des Abgaben- und Umweltschutzverbandes für den ganzen Bezirk Melk in Mank. Ein Landespensionistenheim, das uns zwar bezüglich des Umbaues ein bißchen Sorge macht, aber hier vertrauen wir auf die Frau Landesrat Prokop, mit ca. 100 Bewohnern ist ebenfalls in Mank untergebracht. Man kann daher schon aus dem Erwähnten sehr wohl sagen, daß diese Gemeinde überregionale Bedeutung hat. Ein besonderes Wahrzeichen ist in Mank die Kirche mitten im Ort, etwas erhöht gelegen, eine spätgotische Hallenkirche mit einem Netzgewölbe. Sie wurde im 18. Jahrhundert wie viele derartige Gebäude etwas barockisiert, was nach außenhin vor allem durch den Zwiebelturm zu erkennen ist. Diese Umbauten in der Kirche erfolgten, als Johannes Prandtauer, der Sohn des bekannten Jakob Prandtauer, in Mank Kooperator war. Mank ist ein nicht unbedeutender Wallfahrtsort. Auch die Bewohner unserer Landeshauptstadt St.Pölten pilgern jährlich zur Gnadenmutter nach Mank, und dies schon seit 1645. Als damals in St. Pölten die Pest war, zogen die St.Pöltner nach Mank in die Kirche, seither fast ohne Unterbrechung, außer eben in den Kriegsjahren. Ich glaube, werte Damen und Herren, vor allem die Mitglieder der Landesregierung werden wahrscheinlich dann, wenn die Landesregierung in St.Pölten ihren Sitz hat, auch manchmal in Mank zu finden sein, und zwar mit der Pilgerreise der St.Pöltner Bewohner. Wenn nun Mank zur Stadt erhoben wird, und ich darf feststellen, daß meine Fraktion dem Antrag zustimmen wird, dann wird der Bürgermeister die Urkunde übernehmen, sicher ein stolzer Augenblick für ein Gemeindeoberhaupt. Ich darf an dieser Stelle, ohne jemanden abwerten zu wollen, doch sagen, daß diese Entwicklung im hohen Maße dem Altbürgermeister Leopold Eigenthaler zuzuschreiben ist, der heute unter den Zuschauern sitzt und der diesen Beschluß durchaus als sein Werk betrachten kann und diesen sicher als Höhepunkt sehen wird. Ich wünsche im Namen der ÖVP-Landtagsabgeordneten der künftigen Stadtgemeinde Mank viel Erfolg. Ich wünsche, daß die Zusammenarbeit der in dieser Gemeinde vertretenen Parteien im kommunalen Bereich so einmütig ist wie bisher und hoffe, daß diese Entwicklung weitergeht. Alles Gute der Stadtgemeinde Mank! (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abgeordneter Präsident Pospischil. Abg. Präsident POSPISCHIL (SPÖ): Hochgeschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Verehrte Damen und Herren! In der geschichtlichen Betrachtung ist es ein großer Bogen, wie es eben der Herr Abgeordnete Greßl zum Ausdruck gebracht hat, der sich in und um die Entwicklung der Gemeinde im Gerichtsbezirk Mank und im Verwaltungsbezirk Melk spannt. Die Gemeinde Mank steht also heute im Mittelpunkt der Betrachtung. Von der großen Welt aus gesehen, wird es natürlich nicht so wichtig sein, daß eine Gemeinde unseres Landes zur Stadt erhoben wird. Für die in dieser Gemeinde und in der Region lebenden Menschen, für die Mitbürger, für die Verantwortlichen in der Gemeinde handelt es sich jedoch, wie wir das alle wissen und heute auch spüren, um ein sehr bedeutsames Ereignis. Solche Ereignisse geben natürlich auch Anlaß zur Diskussion, nicht nur in den Gremien des Landes, darüber hinaus in der eigenen Gemeinde, in der Nachbarschaft, in der Region, also im Umland, und da kann es da und dort einmal zum Widerspruch kommen, wie wir das auch im konkreten Fall feststellen. Wir leben aber Gott sei Dank in einer Demokratie, und solche Dinge lassen sich im gegenseitigen Vertrauen, in gut nachbarschaftlicher Beziehung ausgleichen. Ich glaube, daß es kein Unglück ist, wenn so etwas geschieht, und daß es, wenn alles sachbezogen ausdiskutiert wird, auch wieder beigelegt werden kann. Ich will aber hinzufügen, meine Damen und Herren, daß heute mit der Hilfe des Landes und den nunmehr gegebenen Möglichkeiten der Regionalisierungspolitik oder konkret der Regionalförderung vieles zwischen den Regionen und den Gemeinden, wenn es auch auf kleinster Ebene stattfinden muß, auszugleichen ist, ausgeglichen werden kann. Ausgleich innerhalb der Regionen und Verbesserung der Strukturen im Land, Wohlstand fürs ganze Land, das ist heute nicht mehr nur ein Slogan, sondern das ist ganz einfach praktizierte Wirklichkeit! Es sollte nicht unerwähnt bleiben, daß Mank einen Sonderfall darstellt. Ausschlaggebend für die positive Erledigung des Antrages, das haben wir aus den Worten des Herrn Berichterstatters gehört, mein verehrter Vorredner hat darauf Bezug genommen, war die enorme wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung und damit auch die Bedeutung des Zentralortes im Gerichtsbezirk Mank. Das ist wohl die wesentlichste Voraussetzung und war sicher auch ausschlaggebend, jedoch ist die Einwohnerzahl ein ebenso wichtiges Kriterium bei der Beurteilung, und die ist sicher, das wissen wir alle, im konkreten Fall etwas gering. Wir wollen daher festhalten, daß das keine Beispielsfolgerungen haben kann und daß dieses Fehlen nicht präjudizierend wirken soll. Es war der zuständige Gemeindereferent, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ernst Höger, der nach gründlichster Prüfung und reiflicher Überlegung das grüne Licht gegeben hat und auch den Antragsstempel, daß Mank zur Stadt erhoben werden kann. Meine Damen und Herren! Noch einige grundsätzliche Bemerkungen und Feststellungen. Es ist eine Tatsache, daß sich immer wieder in der Geschichte einer Gemeinde, einer Region Geschehnisse ereignen, die meist erst in der Rückschau als Wendepunkt bezeichnet werden können. Man muß nicht unbedingt ein Prophet sein, um zu erahnen, daß die in der zur Debatte stehenden Gemeinde vor mehr als 100 Jahren - da komme ich auf die Worte des Herrn Kollegen Greßl zurück - durchgeführten Maßnahmen einen solchen spektakulären und signifikanten Anlaß darstellten. Das kommt ja auch im Antrag zum Ausdruck. Ich will auf keine Einzelheiten eingehen und auch nicht wiederholen, was wir bereits gehört haben. Ich möchte aber sagen, daß die Gemeinde Mank in der Form, in der sie uns heute gegenübersteht, das Ergebnis eines historischen Entwicklungsprozesses ist, dessen Anfänge weit in die Geschichte zurückreichen. Die zur Verfügung stehenden Dokumente gehen ja bis ins 13. Jh. zurück. Wie wir gehört haben, wurde Mank schon 1851 zum Markt erhoben. In dieser Zeit wurden auch das Einhebungsamt, das Steueramt, das Postamt, der Gendarmerieposten und das Bezirksgericht Lilienfeld installiert und eingerichtet. Aus der Geschichte der Gemeinde entnehmen wir, daß sich Mank historisch ganz der österreichischen und auch niederösterreichischen Tradition verpflichtet fühlt, mit allen Wandlungen bis zum heutigen Tag. Eine Gemeinde also wie jede andere auch, die nach dem zweiten Weltkrieg aus eigener Kraft die Infrastruktur des Ortes zum Wohle ihrer Bürger verändert hat. Gute Verkehrsverbindungen, wie wir gehört haben, eine hohe und ausreichende Wohnkultur, eine genügende Erholungslandschaft, Ansiedlung von nicht störendem Gewerbe, Ansätze von Industrieansiedlungen gleicher Art, um nur auf das Wichtigste hinzuweisen, sind das Resultat dieser Bemühungen. Allerdings, meine Damen und Herren, war es keine leichte Aufgabe für die Gemeinde, dies alles zu erreichen. Mit der Verwaltungsgemeinde war es ein für allemal vorbei. Es galt, Leistungen zu erbringen, nicht nur in der Absicht, das Leben in der Gemeinde bequemer werden zu lassen, sondern mit dem Ziel, das Zusammenleben der Bevölkerung zu vermenschlichen. Ein langwieriger und gar nicht leichter Prozeß, der sehr oft auch innerhalb der Parteien auszutragen war und bewältigt werden mußte, nicht immer leicht, wenn ich diese Bemerkung mit allen Vorbehalten noch einfügen darf, für die kleinen und kleineren Gruppierungen, die aber nie mutlos waren und jederzeit mit Hand anlegten, ihren Teil im Entwicklungsprozeß der Gemeinde beizutragen. Geschätzte Damen und Herren! Es ist ganz natürlich, daß auf die Geschichte einer Gemeinde nur jene eingehen können, die sie wenigstens einigermaßen kennen und zum Teil auch miterlebten. Also in Bezug auf das Kennen, da würde ich mir zu viel zumuten, das ist sicher nicht der Fall. Es gibt glücklicherweise in der Gemeinde Mank Zeitzeugen, und wir dürfen froh sein darüber, daß sie sich uns zur Verfügung stellten und mit beigetragen haben, diesen Antrag zu formulieren, aber als Nachbar und Bezirksmandatar bin ich natürlich mit vielem vertraut und informiert, manchmal auch mit Dingen konfrontiert und daher auch der Grund meiner heutigen Wortmeldung. Der Geschichtsschreiber wird diesen Tag sehr positiv vermerken müssen und im allgemeinen festhalten können, daß sich die Arbeit in und für die Gemeinde Mank gelohnt hat. Der Preis dafür ist nunmehr eben die Stadterhebung. Ihnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister Godderidge, der Sie heute in diesem historischen Sitzungssaal des Landtages von Niederösterreich mit Ihren Mitarbeitern auf der Zuhörergalerie Platz genommen haben, um an der Beschlußfassung des Landtages teilzunehmen, und Ihrem sehr verehrten Vorgänger, Herrn Altbürgermeister Eigenthaler, der wirklich viel Anteil an der Entwicklung dieser Gemeinde hat, den Damen und Herren des Gemeinderates und der gesamten Bevölkerung von Mank meine und meiner Fraktion herzlichsten Gratulationswünsche zur Stadterhebung. Meine Fraktion wird natürlich dieser Vorlage gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. TREITLER (ÖVP): Ich verzichte. PRÄSIDENT REITER: Wir kommen damit zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Anzenberger, die Verhandlungen zur Ltg.308 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Kommunalausschusses habe ich zur Markterhebung der Gemeinde Asperhofen zu berichten. Der Gemeinderat der Gemeinde Asperhofen hat in seiner Sitzung am 25. März 1986 einstimmig den Beschluß gefaßt, bei der Niederösterreichischen Landesregierung um Erhebung zur Marktgemeinde anzusuchen. Anläßlich der Konstituierung der Ortsgemeinden 1850/54 wurden die Katastralgemeinden Asperhofen, Diesendorf, Graben, Grabensee, Habersdorf, Kerschenberg und Siegersdorf zur freien Ortsgemeinde Asperhofen vereinigt. Bereits 1866 wurden die Katastralgemeinden Grabensee, Habersdorf und Kerschenberg und Asperhofen abgetrennt und zur Gemeinde Grabensee konstituiert. Im Zuge der Verbesserung der Kommunalstruktur wurden mit Wirkung vom 1.Jänner 1972 die Gemeinde Johannesberg mit den Katastralgemeinden Dörfl, Dornberg, Erla, Geigelberg, Hagenau, Kleingraben, Paisling, Starzing und Wimmersdorf sowie die Gemeinde Grabensee mit den Katastralgemeinden Habersdorf und Kerschenberg mit Aspernhofen zu einer Ortsgemeinde zusammengeschlossen, die nach der administrativen Einteilung zum Gerichtsbezirk Neulengbach und politischen Bezirk St. Pölten gehört. Ebenfalls 1972 (17. September) wurde der neuen Großgemeinde von der Niederösterreichischen Landesregierung ein Wappen verliehen (Bescheid vom 30.August 1972). Bis 1848 war für Asperhofen die zuständige Grundobrigkeit Säusenstein und Neulengbach, die Landesgerichtsobrigkeit Neulengbach. Die bauliche und bevölkerungsmäßige Entwicklung der Gemeinde zeigt seit dem 18.Jahrhundert folgendes Bild: In den Jahren 1950/54 gab es in der Gemeinde Asperhofen 187 Häuser mit 1.197 Einwohnern, und im Jahre 1986 sind es 555 Häuser mit 1.610 Einwohnern. In Asperhofen hatten im 12. und 13. Jahrhundert die Klöster Garsten und St. Pölten, der Bischof von Regensburg (Herrschaft Orth) und nach dem Aussterben der Hochfreien von Lengenbach 1236 die Babenberger Besitz. Auf den Grundstücken des Klosters St. Pölten errichteten die landesfürstlichen Ministerialen eine Burg, die deshalb als landesfürstliches Lehen galt. Um 1318 wird Heinrich von Espinshoven erwähnt. 1326 erwarb Eberhard von Wallsee das Gut Asperhofen und schenkte es 1349/50 an das von den Wallseern gegründete Kloster Säusenstein. Die Burg wurde in der Folge abgerissen. Im Bereich der Großgemeinde Asperhofen gibt es zwei Pfarren, und zwar die Pfarre Asperhofen und die Pfarre Johannesberg. Neben den beiden Pfarrkirchen befinden sich im Bereich der heutigen Gemeinde Asperhofen fünf Kapellen, und zwar in Grabensee, errichtet im Jahre 1754 von der Herzogin Maria Theresia von Savoyen, Inhaberin der Herrschaft Judenau, Großgraben, 1836 errichtet, in Siegersdorf und in Kerschenberg, sowie die Kapelle in Starzing, die 1986 generalrenoviert wurde. Die älteste Schule im Gemeindegebiet befand sich in Grabensee. Sie wurde von der Herzogin Maria Theresia von Savoyen 1754 errichtet und bestand bis 1939. In diesem Jahr wurde die Schule aufgelassen und die Kinder von Grabensee in Asperhofen eingeschult. Asperhofen und Johannesberg sind seit 1786 Schulorte. Die Schulfassionen berichten, daß in Asperhofen 1787 64 Kinder, 1814 98 Kinder und 1861 94 Kinder die Schule besuchten. In Johannesberg waren es 1787 14, 1814 68 und 1863 107 Kinder. Die zweiklassige Volksschule in Johannesberg wurde 1973 aufgelassen und die Kinder ebenfalls nach Asperhofen eingeschult. In Asperhofen besteht derzeit eine vierklassige Volksschule, die von 78 Kindern besucht wird. Das Schulgebäude wurde 1896 errichtet und 1956 umgebaut; derzeit (1986/87) wird das Schulgebäude generalrenoviert und durch den Zubau eines Turnsaales und zweier Klassen erweitert. Die Gemeinde gehört zu den Hauptschulsprengeln Neulengbach und Sieghartskirchen. Der zweigruppige Landeskindergarten Asperhofen, der die Kinder auch mit Mittagessen versorgt, hat 1974 seinen Betrieb aufgenommen und ist im ehemaligen für diesen Zweck adaptierten Schulgebäude in Johannesberg untergebracht. An Sportanlagen stehen in der Gemeinde ein Sportplatz, zwei Tennisplätze, zwei Kegelbahnen, eine Reithalle und ein Turnierreitplatz zur Verfügung. Markierte Wanderwege führen durch das Gemeindegebiet, und zwar nach Breiter Anger, Heuberg, Siegersdorf, Habersdorf, Grabensee und auf den 464 m hohen Buchberg. Neun Vereine bereichern das kulturelle Leben der Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung hat ihren Sitz in einem 1970 bis 1972 errichteten Amtshaus in Asperhofen, das 1985 wesentlich erweitert wurde. Im neuen Teil des Hauses befinden sich heute die Gemeindeverwaltung und das Gerätehaus der Feuerwehr Asperhofen, im älteren Teil das Postamt, die Arztordination mit angeschlossener Hausapotheke des Gemeindearztes und die Mutterberatungsstelle. Asperhofen ist eine eigene Sanitätsgemeinde; die Ordination des Gemeindearztes befindet sich im Gemeindegebäude. Seitens der Raumplanung wird Asperhofen im "Regionalen Struktur- und Entwicklungsplan für den Bezirk St.Pölten" und im "Raumordnungsprogramm für Handel, Gewerbe und Industrie" als Grundversorgungsstandort beschrieben, jedoch im Bezug auf Fremdenverkehr (Naherholungsgebiet für die Großstadt Wien), Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Gesundheitswesen als "Eignungsstandort erster Ordnung". Somit ist zusammenfassend festzustellen, daß die Gemeinde Asperhofen in den Bereichen Fremdenverkehr, Freizeit, Sport sowie Gesundheitswesen über Einrichtungen verfügt, die überregionale Bedeutung haben. In Betracht zu ziehen ist auch, daß der Ort in der Vergangenheit als Mittelpunkt einer kleinen Grundherrschaft und als wichtiger Pfarrort zentrale Funktionen besessen hat. Ich habe daher namens des Kommunalausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): "Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden geändert wird, wird genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte über diesen Antrag einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zu Worte gemeldet ist Herr Abg. Anton Rupp. Abg. Anton RUPP (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wie vom Berichterstatter soeben mitgeteilt wurde, hat der Gemeinderat von Asperhofen am 25.3.1986 den einstimmigen Beschluß gefaßt, beim Land Niederösterreich um die Zuerkennung des Marktrechtes anzusuchen. Im Jahre 1987 feiert Asperhofen sein 950jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlaß werden eine Reihe von Veranstaltungen in der Gemeinde durchgeführt. Wenn man den Veranstaltungskalender, der schon aufgelegt wurde, betrachtet, dann kann man feststellen, daß die Gemeinde über sich hinauswächst. Einer der Höhepunkte wird sicherlich die heutige Beschlußfassung des Landtages von Niederösterreich sein, daß die Gemeinde zum Markt erhoben wird. Die Anwesenheit zahlreicher Gemeindevertreter mit dem Bürgermeister zeigt das große Interesse und die Besonderheit des Ereignisses der Beschlußfassung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ortsname Asperhofen scheint erstmalig, so wie wir gehört haben, im Jahre 1037 auf. Die Grafen von Ebersberg zählten um die Jahrtausendwende Asperhofen zu ihrem Besitz. Nachrichten über weitere Besitzungen des Grafengeschlechtes und ihrer Gefolgschaft finden sich in den Quellen der beiden Klosterstiftungen zu Oberbayern. Die Grafen von Ebersberg hatten schon in der ersten Siedlungsperiode Güter erworben. Erst nach Aufhebung der bäuerlichen Untertänigkeit durch den Abg. Hans Kudlich im Jahre 1848 gingen Äcker, Wiesen und Wälder in das Eigentum der Asperhofener über, aber schon vorher belebten selbständige Handwerker und Händler den Ort, und wie überall wurden regelmäßig Märkte abgehalten. Wie aus der Festschrift, die anläßlich der 950-Jahrfeier herausgegeben wurde, zu entnehmen ist, entstand inmitten des 1037 erwähnten kleinen Haufendorfes bald eine urkundlich bezeugte Burg, die einige Jahrhunderte bestand. Der Verlust der Burg, die nachweisbar ein beachtliches Ausmaß hatte, war offensichtlich ein Rückschlag für den Ort und seine Umgebung. Beim Durchblättern der historischen Aufzeichnungen geht hervor, daß sich der Ort Asperhofen und die Häuseranzahl ständig erweiterten. Eine besonders rege Bautätigkeit konnte um die Jahrhundertwende festgestellt werden. Die Häuserzahl wuchs bis 1986 auf 555 Objekte an. Der Ort Asperhofen hat eine Seehöhe von 202 m. Vom Norden nach Südwesten verläuft die Hauptstraße B 19, die ein Zubringer für die Westautobahn ist. Zahlreiche Nebenstraßen schaffen Verbindungen zu den Nachbargemeinden. Das Ortsbild wird geprägt durch die Heilige Agatha-Kirche und das am Hauptplatz befindliche Kriegerdenkmal sowie durch das an der Bundesstraße 19 stehende neue Gemeindehaus mit dem dazugebauten Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr. Die nächstgelegene Bahnstation befindet sich in Neulengbach an der Westbahn in einer Entfernung von ca. 6 km. Die Autobahn-Buslinien sind sehr günstig angelegt. Die Entfernung zur Landeshauptstadt St.Pölten beträgt 30 km und zur Bundeshauptstadt Wien 40 km. Das Gemeindegebiet Asperhofen liegt südlich des Tullnerfeldes und nördlich von Neulengbach. Es wird von Süden nach Nordosten von der Großen Tulln durchflossen. Durch die Weiterführung der B 19 in Richtung Tulln entsteht eine gute Zubringerverbindung zur Westautobahn und zum Weinviertel. Das Gemeindegebiet umfaßt 28,7 Quadratkilometer und zählt 1.610 Einwohner. Die Gemeinde Asperhofen liegt im politischen Bezirk St.PöltenLand und gehört dem Gerichtsbezirk Neulengbach an. Nach der freiwilligen Gemeindezusammenlegung mit Wirkung vom 1. Jänner 1972 wurde die Gemeinde Grabensee-Johannesberg mit Asperhofen vereinigt. Es entstanden daraus 17 Katastralgemeinden. Die Struktur der Gemeinde ist überwiegend agrarisch, der Waldanteil beträgt 4,3 Quadratkilometer. Es ist auch eine verstärkte Tendenz zur Nebenlandwirtschaft festzustellen. Es ist zu bemerken, daß 65 % aller landwirtschaftlichen Betriebe größer als 10 ha sind, davon entfällt fast die Hälfte auf die Größenklasse über 20 ha. Da in der Gemeinde nur eine geringe Anzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung steht, muß ein Großteil der unselbständig Erwerbstätigen, etwa 65 %, auspendeln. Die Gesamtzahl der Handels- und Gewerbebetriebe beträgt 38, davon liegen 16 im Hauptort Asperhofen, das sind ca. 42 %. Die zentralen Einrichtungen der Gemeinde befinden sich mehrheitlich in Asperhofen: Gemeindeamt, Pfarramt, Postamt, Volksschule, Raiffeisenkasse, Gemeindearzt und Mutterberatung. Die schöne hügelige Landschaft ist für Erholungssuchende der richtige Ort zur Entspannung. Zahlreiche Wanderwege führen an renovierten Bildstöcken und Marterln vorbei, sowie auf den nahegelegenen 464 m hohen Buchberg. Für Sportbegeisterte stehen Tennisplätze, Sportplätze und Reitställe zur Verfügung. Ein sehr positives Vereinsleben sorgt für die nötigen Veranstaltungen mit dem Gesangsverein Asperhofen-Grabensee. Die 11 Gastronomiebetriebe und eine reichliche Anzahl von Heurigenbetrieben sorgen für ein bodenständiges Essen und bekömmliche Getränke. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der positiven Entwicklung der Großgemeinde Asperhofen ist zu erkennen, daß alle Voraussetzungen gegeben sind, die Gemeinde Asperhofen zum Markt zu erheben. Ich darf in diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzte Asperhofener, namens der SPÖFraktion recht herzlich gratulieren zu der bevorstehenden Beschlußfassung und meine Fraktion wird dieser Vorlage gerne die Zustimmung geben. (Beifall im Hause.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Rozum. Abg. ROZUM (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fühle mich als Bürgermeister jetzt hier am Rednerpult als Geschädigter deshalb, weil der umfangreiche Bericht des Kollegen Bürgermeister Anzenberger der Nachbargemeinde Würmla vor mir gewesen ist und danach der zustimmende Redner zur Markterhebung, der sogar Bürgermeister einer Stadtgemeinde, nämlich von Herzogenburg, ist, die restlichen Aussagen im Hinblick auf die Markterhebung der Gemeinde Asperhofen getätigt hat. (Ruf von Abg. Icha.) Nein, ich meine das ja positiv. Ich darf doch feststellen, Herr Kollege, als bescheidener kleiner Gemeinderat der Nachbargemeinde von Asperhofen habe ich keine Möglichkeit, mich gegen diese geballte Kraft der Kommunalpolitik durchzusetzen. Mir verbleibt nur noch, bescheiden für Bericht und Zustimmung dankeschön zu sagen und mich den vorgegebenen Selbstverständlichkeiten anzuschließen. Natürlich, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir trotzdem einige Anmerkungen im Hinblick auf die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. Es heißt immer, daß man bei einer persönlichen Bewerbung einen Lebenslauf beizubringen hat, und bei einer Gemeinde ist eben ein Lebenslauf in der Gemeindechronik und im Heimatbuch verewigt. Selbstverständlich gibt es anläßlich der bevorstehenden 950 Jahre-Geburtstagsfeier in der noch Ortsgemeinde Asperhofen auch das bereits erwähnte Heimatbuch, den Lebenslauf dieser Gemeinde Asperhofen. Ich darf vielleicht eines zitieren, das alles aussagt über die Art des Lebenslaufes einer Gemeinde und die Zusammenhänge im Hinblick auf eine Marktoder Stadterhebung, in diesem Fall Markterhebung. Unser Landeshauptmann Siegfried Ludwig schreibt in dieser Chronik, in diesem Heimatbuch, im Vorwort - ich zitiere ganz kurz: "Das Heute ist nur der jüngere Bruder des Gestern". Das hat der große Dichter Balzac einmal geschrieben und damit zum Ausdruck gebracht, daß wir die Gegenwart nur verstehen und die Zukunft nur bewältigen können, wenn wir auch die Vergangenheit kennen. Und der Landeshauptmann weist darauf hin, daß er sich über jede Ortschronik, die in unserem Lande erscheint, aber besonders auch über die vorliegende zum stolzen 950 Jahre-Jubiläum der Gemeinde Asperhofen persönlich freut. Dazu jedenfalls noch einige persönliche Anmerkungen zu diesem Lebenslauf der Gemeinde Asperhofen, da ich ja als unmittelbarer Nachbar sowohl die Spitzenfunktionäre in diesem Bereich als auch die Gemeindebürger aus diesem Bereich kenne: 1. Ich stelle fest, diese noch Ortsgemeinde Asperhofen war bereits ein Vorreiter der Kommunalstrukturreform im vorigen Jahrhundert. Wenn man sich die Chronik anschaut, steht fest, daß 1850 bis 1854 diese Gemeinde Asperhofen 1197 Einwohner ausgewiesen hat und daß dann 1870 im Bereich einer Kommunalstrukturreform, wenn wir es so nennen wollen, eine Abtrennung, also das Gegenteil von dem, was wir dann ein Jahrhundert später gemacht haben, der Gemeinde Grafensee vorgenommen wurde. Die Gemeinde ist auf 964 Einwohner zurückgegangen; das hat sie selbstverständlich wieder aufgeholt mit der Kommunalstrukturreform im Jahre 1972, wo sie von 812 Einwohnern durch die Zusammenlegung mit dieser Gemeinde, die dazumals abgetrennt wurde, mit Grabensee und mit der Gemeinde Johannesberg auf 1632 Einwohner aufgestockt wurde. 2. Diese noch Ortsgemeinde war, so glaube ich, sogar ein Vorreiter der niederösterreichischen Aktion "Niederösterreich schön erhalten - schöner gestalten". Wenn man sich hier die Unterlage anschaut, gibt diese Chronik eine sehr ausführliche Beschreibung über einen Themenkreis, der unmittelbar mit dieser Aktion "Niederösterreich schön erhalten - schöner gestalten" im Zusammenhang steht. Hier heißt es: Bäuerliche Hausformen unserer Gemeinde. Wenn man diese Gemeinde kennt, weiß man, daß sie gepflegt wurden, daß sie restauriert wurden, daß sie instandgehalten werden. Wenn man sich dafür interessiert, kann man hier nachlesen, daß die meisten Dörfer in der Gemeinde Asperhofen Gassen- bzw. Straßendörfer sind und einige davon Haufendörfer, in denen Dreiseit- und Hackenhöfe überwiegen, doch gibt es auch Streckund Zwerchhöfe. Ich stelle das nur fest, weil hier wirklich seit Jahren alles getan wird seitens der Gemeinde, um dieses Kulturgut, wenn ich es im baulichen sehe, bestmöglichst zu erhalten. 3. Die noch Ortsgemeinde Asperhofen war, so glaube ich, auch ein Vorreiter der Denkmalpflege, denn wenn man hier ebenfalls ein bißchen weiter schaut, gibt es eine sehr schöne Zusammenstellung, seitenlange Abbildungen von restaurierten Bildstöcken, Marterln und Kapellen. In dieser Chronik wird unter anderem auch angeführt, nicht nur in früheren Zeiten, sondern auch später gab es Anlässe genug, denen ein Bildstock, ein Marterl, eine Kapelle gewidmet wurde. Die Erinnerung an das Überleben der Cholera, der Pest oder deren Erlöschen, an einen Krieg oder den plötzlichen Tod eines Menschen, meist durch Unfall. Überall dort, wo bei alten Bildstöcken, Marterln oder Kapellen der Anlaß für die Errichtung nicht mehr bekannt ist, bilden sich Geschichten und Sagen. Sie sind einzigartige Denkmäler. Das darf ich hier in Anspruch nehmen für den Bereich der Gemeinde Asperhofen, wo eine große Anzahl dieser Marterln, Bildstöcke und kleinen Kapellen liebvoll restauriert wurde und liebvoll betreut wird. 4. Diese noch Ortsgemeinde Asperhofen erfüllt, wie wir bereits gehört haben, alle Voraussetzungen zur Markterhebung. Sie hat die wirtschaftliche Struktur nachgewiesen, sie hat nachgewiesen, daß sie Fremdenverkehrsangebote hat, sie hat nachgewiesen, daß sie Freizeit- und Sportangebote hat, und sie hat noch die Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Gesundheitswesen nachgewiesen. Ich darf deshalb zum Abschluß den Verfasser dieses Heimatbuches, dieser Chronik über die Gemeinde Asperhofen, des Lebenslaufes dieser Gemeinde kurz zitieren und auch namentlich nennen, weil er in einem Schlußsatz etwas ausgedrückt hat, was ich wirklich nicht nur sehr gehaltvoll finde, sondern für die Kommunikation innerhalb einer Gemeinde, für die Zusammenarbeit und für das Wirken innerhalb einer Gemeinde für eine grundsätzliche Aussage halte. Dieser Kollege Lepsinger Josef hat hier im Schlußwort als Verfasser im letzten Satz geschrieben: "Ich bin mir völlig im klaren, daß an den Texten und historischen Grundlagen da und dort Kritik ansetzen wird. Möge sie fruchtbar und nicht gehässig sein, denn schlecht beurteilt ist schnell etwas. Besser machen dauert länger." Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen es besser machen und allen Verantwortlichen in der neuen Marktgemeinde Asperhofen wünschen und hoffen, daß dies selbstverständlich auch nach dem 950. Geburtstag dieser neuen Marktgemeinde in Zukunft gelingen möge. Die Niederösterreichische Volkspartei schließt sich diesen Wünschen an und gibt dieser Gesetzesvorlage selbstverständlich ihre Zustimmung. (Beifall im Hause.) PRÄSIDENT REITER: Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER (ÖVP): Ich verzichte. PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes und über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Obmannstellvertreter des Finanzausschusses, Herrn Abg. Icha, anstelle des Herrn Abg. Kurzbauer die Verhandlungen zur Ltg.299 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ICHA (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zur Ltg.299, Übernahme der Landeshaftung für ein Darlehen zum Ausbau des Aö. Krankenhauses Melk zu berichten. Die Stadtgmeinde Melk ist an das Land Niederösterreich herangetreten, für einen Teil des Trägeranteiles an den Kosten zum Um- und Ausbau, Bauabschnitte "Energiezentrale" und "OP-Trakt" des Aö. Krankenhauses Melk die Haftung zu übernehmen. Die vorgesehene Haftungssumme beträgt 4,5 Millionen Schilling. Die Kosten für diese Ausbaustufe werden voraussichtlich - bei einer Preisbasis vom 1.Jänner 1986 - S 66,741.723,-- betragen. Sie werden zu 60 % vom Land und zu je 20 % vom NÖ Krankenanstaltensprengel und von der Stadtgemeinde Melk aufgebracht werden müssen. Dies ist leider unter der gegebenen finanziellen Situation nur durch eine entsprechende Darlehensfinanzierung seitens des Rechtsträgers möglich. Die wirtschaftliche Lage der Stadtgemeinde Melk ist nun aber so, daß sie in nächster Zeit auch die Aufnahme von Darlehen zur Begleichung des gesamten Trägeranteils nicht rechtfertigt. Die Verwirklichung des Projektes ist daher in nächster Zeit nur durch eine außerordentliche Hilfestellung für die Stadtgemeinde Melk seitens des Landes Niederösterreich und des NÖ Krankenanstaltensprengels möglich. Dies soll durch die Übernahme der Haftung für einen Teil des Darlehens zur Deckung des Trägeranteils geschehen. Die Stadtgemeinde Melk ist daher an das Land herangetreten, für einen Darlehensanteil von 4,5 Millionen zur Finanzierung ihres Trägeranteiles die Haftung des Landes als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB zu übernehmen. Namens des Finanzausschusses darf ich folgenden Antrag stellen (liest): "Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, für einen Teil des Darlehens der Stadtgemeinde Melk zur Finanzierung des Trägeranteiles an den Kosten des Um- und Ausbaues, Bauabschnitte "Energiezentrale" und "OP-Trakt" des Aö. Krankenhauses Melk, und zwar bis zur Höhe von 4,5 Millionen Schilling, die Haftung des Landes gemäß § 1357 ABGB als Bürge und Zahler zu übernehmen. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." PRÄSIDENT REITER: Zu Worte ist niemand gemeldet. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Wilfing, die Verhandlungen zur Ltg.300 einzuleiten. Berichterstatter Abg. WILFING (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens des Finanzausschusses habe ich folgenden Bericht zu geben: Hoher Landtag! Der Rechnungshof hat das beiliegende Ergebnis der Gebarungsprüfung des allgemeinen öffentlichen Krankenhauses Mistelbach der Jahre 1981 bis 1984 sowie die Äußerung des Obmannes des Gemeindeverbandes A.ö. Krankenhaus Mistelbach hiezu und die Gegenäußerung des Rechnungshofes übermittelt. Ich darf namens des Finanzausschusses folgenden Antrag stellen (liest): "Der Hohe Landtag wolle beschließen: Der Bericht des Rechnungshofes vom 24.April 1986 sowie die Äußerung des Obmannes des Gemeindeverbandes A.ö. Krankenhaus Mistelbach hiezu vom 18.August 1986 und die Gegenäußerung des Rechnungshofes vom 4.Dezember 1986 werden zur Kenntnis genommen." PRÄSIDENT REITER: Keine Wortmeldungen. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Böhm, die Verhandlungen zur Ltg.303 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BÖHM (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens des Finanzausschusses habe ich zur Ltg.303/B-1/11 betreffend Flughafen Wien Betriebsgesellschaft, Gebarung der Bonifikationstickets, folgenden Bericht zu geben: Die Finanzkontrolle des Landes wird vom Finanzkontrollausschuß gemäß Artikel 51 bis 56 der NÖ Landesverfassung 1979 ausgeübt. Gemäß Artikel 54 der Landesverfassung erstattet der Finanzkontrollausschuß Bericht über den im Zuge der Prüfung der Gebarung der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung gesondert behandelten Bereich der Bonifikationstickets. Der Finanzkontrollausschuß behandelt in diesem Sonderbericht Gebarung mit jenen Flugscheinen, die aus Bonifikationsverträgen herrühren, welche von der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung von Langstreckenflügen mit mehreren ausländischen Luftverkehrsunternehmungen abgeschlossen wurden. Der gegenständliche Text ist den Mitgliedern des Hohen Hauses bereits zugegangen. Der vorliegende Bericht gliedert sich schwerpunktmäßig in folgende Bereiche: 1. Inhalt der abgeschlossenen Bonifikationsverträge, ausgehend vom Marketingkonzept der Gesellschaft, sowie die Prüfung der Abrechnung einzelner Bonifikationsverträge. 2. Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Bonifikationen hinsichtlich der Auswirkungen auf Flugbewegungen und Erträge. 3. Verwendung und Vergabe der Bonifikationstickets unter Berücksichtigung der Kompetenz der Geschäftsführung und Befassung des Aufsichtsrates. Zu Punkt 1 darf ich kurz ausführen: Die Flughafen Wien Betriebsgesellschaft schloß mit verschiedenen Fluglinien Verträge ab, durch die diesen Luftverkehrsgesellschaften bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Ermäßigungen der Lande- und Handlingtarife zugestanden wurden. Es handelt sich dabei um die Bonifikation für linienmäßigen Langstreckenverkehr und die Bonifikation für die Einführung neuer Langstreckenflüge im ersten Betriebsjahr. Die Erstattung der Bonifikationen wurde in den Verträgen individuell vereinbart und erfolgte nicht nur durch Barzahlungen, sondern unter anderem auch in Form des Erwerbes von Bonifikationstickets, deren Kaufpreis auf die vereinbarte Bonifikationsleistung angerechnet wird. Der Wert etwaiger nicht abgerufener Tickets muß nach der vereinbarten Frist bar - ohne Gegenleistung - vergütet werden. Zu Punkt 2 ist festzustellen, daß sich rein statistisch seit der Einführung des Bonifikationssystems im Zweige des Langstreckengeschäftes insgesamt nicht nur Ertragszuwächse, sondern auch verbessertes Destinationsangebot von und nach Wien feststellen läßt. Ein ursächlicher Zusammenhang der Bonifikationsgewährung mit der Entscheidung einer Fluglinie, Wien anzufliegen, ist jedoch eher als gering einzuschätzen. Vielmehr scheinen allgemeine Präferenzen im Tourismus sowie wirtschaftspolitische Entwicklungen für die Wahl der Destination weitaus stärkeres Gewicht zu haben. Das Gesamtvolumen des vereinbarten Bonifikationsticketstocks betrug bis 31. Oktober 1986 15,36 Millionen Schilling, wovon Tickets im Wert von 5,79 Millionen Schilling zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgerufen worden sind. Die Bonifikationstickets wurden auf außerordentlich vielseitige Weise verwendet. Neben der Inanspruchnahme für unmittelbar betriebliche Zwecke wurden Tickets für Reisen von Vertretern der Gesellschafter sowie zur Förderung sportlicher, gesellschaftlicher und karitativer Veranstaltungen verwendet. Der Finanzkontrollausschuß hat daher empfohlen, wettbewerbsgerechte Tarifverhältnisse unter weitestmöglicher Reduktion von Rückvergütungsregelungen und unter Abbau der Kontingente an Bonifikationstickets auf das betrieblich unbedingt erforderliche Ausmaß zu schaffen. In Zusammenhang dieser Vorstellungen und Ausführungen stelle ich daher folgenden Antrag (liest): "Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Bericht des Finanzkontrollausschusses über die Prüfung der Gebarung der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft mbH. mit Bonifikationstickets wird zur Kenntnis genommen. 2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, über die Vertreter des Landes in den sozietären Organen der Gesellschaft dahingehend zu wirken, daß den in diesem Bericht dargelegten Anregungen des Finanzkontrollausschusses entsprochen wird." Ich darf den Herrn Präsidenten ersuchen, die Debatte einzuleiten. PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Buchinger. Abg. BUCHINGER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute steht der Bericht des Finanzkontrollausschusses über die Prüfung der Gebarung der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft zur Diskussion. Es ist dies ein Sonderbericht, der aus der umfassenden Prüfung der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft vorweggenommen wurde. Es ist dies die "Ticketstory", wenn ich das so bezeichnen darf, die in den vergangenen Monaten durch Wochen hindurch hohe Öffentlichkeitswirkung hatte. Ich darf das zum Anlaß nehmen, um eingangs einige grundsätzliche Überlegungen zum Thema Journalist und Politiker anzustellen. Vorerst einmal zum Prüfungsvorgang. Sowie in anderen Fällen, wie zum Beispiel der Laxenburg Betriebsgesellschaft oder der Wiental-Sammelkanalgesellschaft sollte auch die Flughafen Wien Betriebsgesellschaft gemeinsam mit dem Kontrollamt Wien einer Prüfung unterzogen werden, gemeinsam aus dem Grund, weil bei diesen Gesellschaften Eigentumsrechte von beiden Ländern wahrgenommen werden. In den ersten Tagen bzw. kurz nach Beginn der Prüfung besuchte mich ein Journalist, der sehr konkrete Angaben über den Ge- oder Mißbrauch von Flugtickets machte. Ich habe meinerseits unseren Prüfer, es war damals ein Prüfer von seiten des Bundeslandes Niederösterreich, dazu eingeteilt, diese Informationen weitergegeben und ersucht, die Angelegenheit nachzuprüfen. Nun, wie der jetzt vorliegende Text beweist, war einiges daran richtig und es ist unbestreitbar ein Verdienst des Redakteurs, auf dieses Problem so konkret hingewiesen zu haben. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist leicht zu sagen, hier ist etwas nicht in Ordnung. Es bedarf aber wochenlanger Recherchen, wochenlanger Überprüfungen, bis konkrete Fakten auf dem Tisch liegen und der Sachverhalt entsprechend bewertet werden kann. In der Folge sind am 5.Dezember 1986 die Listen mit den Namen der sogenannten Gratisflieger von der Flughafen Betriebsgesellschaft vorgelegt worden. Ich darf anmerken, daß hier erstmalig ein Fehler der Flughafen Betriebsgesellschaft meines Erachtens begangen wurde, da sie nur zögernd bereit war, diese Listen vorzulegen, und da sie selbst immer, meiner Meinung völlig unrichtig, von einem sogenannten sensiblen Bereich gesprochen hat. Nach eigener Anschauung und nach Rücksprache mit unseren Prüfern - in der Zwischenzeit ist das Prüfungsteam auf drei Personen aufgestockt worden - bin ich zu der Überzeugung gekommen, daß die Liste, wie sie uns die Flughafen Betriebsgesellschaft übergeben hat, ohne Abklärung der Begründung der Freiflüge nicht zu veröffentlichen ist. Dies nicht aus politischen Gründen, wie da und dort unterstellt wurde, sondern aus Gründen des Schutzes von Privatpersonen, die eventuell hier unschuldig zum Handkuß kommen. Da aber von Seiten des Wiener Bürgermeisters Dr.Zilk die Veröffentlichung der Freiflugliste avisiert wurde, habe ich ihm und dem Obmann des Wiener Kontrollausschuß brieflich meine Überzeugung mitgeteilt, nämlich daß erst nach Vorliegen des Endberichtes seriöse Aussagen über die Flüge möglich sind. Ich war aber sehr erstaunt, als ich die Tatsache meiner Briefe und auch weitgehendst deren Inhalt in den Tageszeitungen wiederfand, allerdings meist mit dem Kommentar versehen, der Obmann des Finanzkontrollausschusses und das Kontrollamt von Niederösterreich wollen Informationen zurückhalten, es soll etwas vertuscht werden. Ich darf einfügen: in der Zwischenzeit habe ich Auftrag gegeben und die Beamten haben das durchgeführt, aus der Liste jene Personen und Flüge zu untersuchen, die die niederösterreichischen Vertreter betreffen. Es waren insgesamt fünf Niederösterreicher, die an solchen Flügen teilgenommen haben und ich darf gleich eingangs sagen, daß sich bei der Überprüfung herausgestellt hat, daß diese Flüge korrekt im Auftrag der Gesellschaft, im Interesse der Gesellschaft durchgeführt wurden. Nachdem also am 23.Dezember angekündigt wurde, diese Liste zu veröffentlichen, habe ich am 20.Dezember veranlaßt, daß eine Presseaussendung von seiten des Landes Niederösterreich bzw. des Kontrollamtes hinausgeht, und ich darf hier meine Stellungnahme nochmals wörtlich zitieren: "In verschiedenen Presseorganen wurde am vergangenen Sonntag der Verdacht aufgeworfen, daß vom Kontrollamt des Landes Niederösterreich Freiflüge vertuscht werden sollen. Diese Vermutung hat der Brief des Obmannes des Finanzkontrollausschusses Kurt Buchinger an den Bürgermeister der Stadt Wien, Helmut Zilk, und den Vorsitzenden des Kontrollausschusses, Gemeinderat Erwin Hirnschall, hervorgerufen. Dazu wird festgestellt: Nachdem in der letzten Zeit wiederholt Pressemeldungen eine Veröffentlichung der Listen ankündigen, hat der Obmann des Finanzkontrollausschusses des Landtages von Niederösterreich dies zum Anlaß genommen, diese beiden Herren davon in Kenntnis zu setzen, daß nach glaubhafter Information der Kontrollbeamten eine genaue Überprüfung der von der Flughafen Betriebsgesellschaft am 5.Dezember 1986 vorgelegten Listen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und ein Sonderbericht über diese Causa voraussichtlich erst Ende Jänner fertiggestellt werden kann. Buchinger hat darüber hinaus gegenüber Bürgermeister Zilk und Gemeinderat Hirnschall die Meinung geäußert, daß erst nach Vorliegen des endgültigen Berichtes seriöse Aussagen bzw. eine entsprechende Beurteilung der Freiflüge möglich sind. Buchinger verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Verfassung des Bundeslandes Niederösterreich, nach der zuerst der Finanzausschuß, dann die Landesregierung und in der Folge der Landtag zu informieren sind. Nach Vorliegen der Listen vom 5.Dezember 1986 hat der Obmann des Finanzkontrollausschusses weiters veranlaßt, daß zu dem einen seit einiger Zeit prüfenden Beamten noch zwei weitere Beamte abgestellt wurden, um die Prüfung zu beschleunigen. Bei den vorgelegten Listen handelt es sich um die Auflistung von 307 Flugtickets, wobei von den Kontrollbeamten zu prüfen ist, ob erstens die vorgelegten Listen vollständig und zweitens die angegebenen Gründe für die Reise stichhältig sind. Nach Überprüfung dieser beiden Kriterien steht nichts im Weg, die gesamten Listen der Öffentlichkeit bekanntzugeben. Nachdem jedoch in der Öffentlichkeit bereits bekannt wurde, daß von den 307 Flugtickets ausschließlich fünf Personen betroffen sind, die im Verantwortungsbereich des Landes Niederösterreich liegen, wurden diese bereits einer konkreten Prüfung unterzogen und wird dazu wie folgt Stellung genommen." Es ist jetzt bekannt, wer diese fünf Personen sind, es ist bekannt, daß alles in Ordnung gegangen ist, ich darf mir das ersparen. Und ich habe zusammenfassend festgestellt, daß die 307 vergebenen Reisetickets einen Gesamtbetrag von 9,1 Millionen Schilling ausmachen, davon entfallen auf diese fünf niederösterreichischen Vertreter 413.000 Schilling. Aufgrund der bisherigen Beurteilung liegt für die angeführten Fälle eine sachliche Begründung vor, da diese Reisen im Interesse der Flughafen Betriebsgesellschaft durchgeführt worden sind. Trotzdem hat der Herr Bürgermeister Zilk am 23.Dezember die Liste mit der Bemerkung veröffentlicht, er muß die Öffentlichkeit rasch und vorbehaltslos informieren. Er hat aber damals glaube ich auch schon selbst kein gutes Gefühl mehr gehabt, denn er hat dieser Liste eine Information beigefügt, die besagte, daß es sich dabei um eine subjektive Beurteilung des Wiener Kontrollamtsdirektors handelt. Und er hat, wie mir von Beteiligten der Pressekonferenz mitgeteilt wurde, die Journalisten mehr oder weniger beschworen, sie mögen vorsichtig bei der Veröffentlichung dieser Liste sein. Er hat weiters angefügt, er könne zu diesem Zeitpunkt keine weitere Diskussion über diese Freiflüge bzw. keine Beurteilung durchführen. Er hat also praktisch das bestätigt, was ich in meinem Brief an das Kontrollamt Wien bzw. an den Herrn Bürgermeister der Stadt Wien zum Ausdruck gebracht habe. Es hat sich in der Folge auch gezeigt, daß die beiden Kontrollämter wesentlich länger als bis Jänner 1987, wie wir zuerst terminisiert hatten, gebraucht haben, nämlich bis zum 26.März 1987, um alle Erhebungen abschließen zu können und den Bericht vorzulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt war aber auch bereits die Flughafen Betriebsgesellschaft mit den Ergebnissen dieses Ergebnisses konfrontiert. Ich muß leider feststellen, daß aber doch einige Namen von Personen in die Öffentlichkeit gekommen sind, die subjektiv völlig berechtigt von den zuständigen Leuten der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft Tickets bekommen haben und die dann ins Gerede gekommen sind und zum Teil auch zu Schaden kamen, nachdem sie diese Tickets bezahlt hatten. Ich darf ein Beispiel anführen: Im sogenannten subjektiven Bericht des Kontrollamtsdirektors Wien, der bei der Pressekonferenz des Bürgermeisters den Journalisten vorgelegt wurde, ist unter anderem der Fall der Frau Charlotte Ruf angeführt. Ich möchte mir die Begründung jetzt ersparen, die damals der Wiener Kontrollamtsdirektor gab. Diese Begründung ist nicht zu akzeptieren und die Dame hat auch den äquivalenten Betrag bezahlt. Das gemeinsame Kontrollamt Wien-Niederösterreich kam auf Grund der Recherchen und genaueren Untersuchungen des Falles allerdings zu der Auffassung, daß ihr ein Auftrag der Flughafen Betriebsgesellschaft erteilt wurde, nämlich am 17.Dezember 1986, und daß ein von Frau Ruf unterzeichneter Bericht über die Studienreise, die sie nach Amerika durchgeführt hat, in der Flughafen Betriebsgesellschaft aufliegt. Ich möchte das mit aller Entschiedenheit sagen, denn ich glaube, das zeigt sehr deutlich, daß auch Politiker nach dem Grundsatz handeln sollen, man soll sich vorerst informieren, gut informieren, man soll gut untersuchen, bevor man Informationen an die Öffentlichkeit weitergibt. Diese müssen hieb- und stichfest sein, wenn man die Öffentlichkeit informiert. Ich habe das hier vorgebracht, um die Situation zum Jahreswechsel ein wenig zurechtzurücken. Es wird nämlich eine übertriebene Vermutung sehr rasch geäußert, aber die Richtigstellung bringt man, wenn überhaupt, im Kleindruck. Ich möchte hier den Wert und die Wichtigkeit der Presse und aller anderen Medien in der Demokratie ganz besonders unterstreichen und betonen: die freie Presse ist ein Wesenselement unserer Gesellschaft. Ich sehe auch die Schwierigkeiten der journalistischen Arbeit ein, die Unschärfe durch notwendige rasche Arbeit, den Verlust erklärender Details durch gebotene Kürze und die Suche nach dem guten Titel. Auf Grund dieser Überlegungen halte ich auch einen persönlichen Kontakt mit den Journalisten, offene Informationen, ehrliche Informationen, die weitergegeben werden, für notwendig. Ich glaube aber, daß bei beiden, auch bei der Presse, die Verantwortung liegt, daß Informationen erst dann der Öffentlichkeit weitergegeben werden, wenn die Dinge, wie ich schon sagte, hieb- und stichfest sind und nicht Personen völlig unschuldig ins Gerede kommen oder in ein falsches Licht gestellt werden. Das gehört zur Verantwortung nicht nur der Politiker, das gehört auch zur Verantwortung zumindest einer verantwortungsbewußten Presse oder anderer Medien. (Beifall bei der ÖVP.) Und nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu einigen Schwerpunkten des Berichtes. Vorerst einmal die Frage, wie kam es zu den Tickets? Der Herr Berichterstatter hat schon kurz darauf hingewiesen. Die Geschäftsführung der Flughafen Betriebsgesellschaft war bestrebt, den Flughafen Wien im verstärkten Ausmaß in den internationalen Langstreckenflug einzubinden. Ab 1984 wurden mit einer Reihe von ausländischen Fluglinien Bonifikationen vereinbart, also Vergütungen als Anreiz für verstärkte Benützung des Flughafens Schwechat. Dies geschah im großen und ganzen in vier Formen, wenn ich so sagen darf. 1. In Form der Anrechnung von Mieten. Hier sind in diesen 2 Jahren insgesamt 1,5 Millionen Schilling rückvergütet worden. 2. In Form der Vergütung für Werbeaktivitäten, die diese ausländischen Fluggesellschaften in ihren Ländern für das Publikum - also Anfliegen Wien, Besuch Wiens und Österreichs - gemacht haben. Hier sind 2,6 Millionen Schilling rückvergütet worden. 3. In Form des Erwerbes von Flugtickets. Hier sind ingesamt - das sind die besagten Tickets, um die es geht - Tickets im Wert von 15,3 Millionen Schilling angekauft worden. Und 4. In baren Geldleistungen, und zwar in Rückvergütungen von insgesamt 28 Millionen Schilling. Das heißt, in den Jahren 1984 bis 1986 sind an die sieben - ich glaube sieben sind es - betroffenen Fluggesellschaften insgesamt 48 Millionen an Landegebühren, an Flughafenbenützungsgebühren rückvergütet worden. Es wurde in den Bonifikationsverträgen vereinbart, daß ein bestimmtes Kontingent von Tickets von bestimmten Fluglinien angekauft und der Wert dieser Tickets auf die gesamte Bonifikationssumme angerechnet wird. Wird das Kontingent nicht oder nur zum Teil in Anspruch genommen, muß der nicht abberufene Teil in Geld abgegolten werden. Die solcherart erworbenen Tickets kosten der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft zwar nichts, stellen aber trotzdem einen Wert dar und sind daher als Vermögensbestandteil zu betrachten. Ich glaube, das ist ganz wesentlich bei der Betrachtung der gesamten Angelegenheit. Es muß aber auch zum Ausdruck gebracht werden, daß ein allfälliger Verzicht auf Bonifikationstickets zu keiner Reduktion des Bonifikationsanspruches der Fluglinien führt und die erteilten Auskünfte haben das auch bestätigt, das heißt, wenn die Anzahl der Bonifikationstickets nicht ausgenützt wurde, mußte die Flughafen Betriebsgesellschaft das in barem Geld erstatten. In Anbetracht dieser Sachlage - auch das ist ein entscheidender Punkt - kommen die Kontrollämter zu dem Schluß, daß durch den Erwerb der Tickets in der Abwicklung der Bonifikationsvereinbarungen der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft kein Schaden erwachsen ist. Ich glaube, das ist eine ganz wesentliche Feststellung. Ich beziehe das aber ausschließlich auf den Erwerb der Tickets. Etwas anders sieht es dann aus bei der Weitergabe der Tickets und damit komme ich auch schon zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Tickets selbst. Die reichlich vorhandenen Tickets verleiteten den zuständigen Geschäftsführer und diejenigen, welche über das Kontingent Bescheid wußten, zu einer intensiven Inanspruchnahme. Der von den Zeitungen geprägte Begriff von Selbstbedienungsladen hat ohne Zweifel einige Berechtigung. Wenn die Bedienung der Dienstreisen aus diesem Topf auch voll gerechtfertigt erscheint, so wurde von den Prüfern dennoch festgestellt, daß die Reisekosten im Zusammenhang mit den Dienstreisen mit der großzügigen Inanspruchnahme der Freiflüge ganz gewaltig angestiegen sind. Das heißt im Klartext: wären diese Tickets nicht zur Verfügung gestanden, so hätte man sich so manche Dienstreise überlegt oder einen Reiseauftrag nicht so großzügig vergeben. Die Inanspruchnahme für unmittelbar betriebliche Zwecke, zum Beispiel durch Bedienstete der Flughafen Betriebsgesellschaft, aber auch durch Organe der Gesellschaft, die Bauaufsicht, den Aufsichtsrat usw. hat bei der Prüfung ebenfalls weitgehendste Billigung gefunden, das heißt, daß das im Interesse der Flughafen Betriebsgesellschaft war. Was ebenfalls bei der Vergabe von Tickets von den Kontrollorganen zu akzeptieren war, waren die mittelbaren betrieblichen Interessen, das heißt, wenn für die Werbung solche Tickets zur Verfügung gestellt wurden, für die Werbung für Österreich, für Wien oder für Niederösterreich. Die Entsendung eines Orchesters zum Beispiel zu einem WienAbend, der in Amerika gestaltet wurde, oder Tickets für echte journalistische Leistungen, die werbemäßig für den Flughafen zum tragen kommen, oder auch die Kontaktpflege mit den Umlandgemeinden durch zur Verfügung stellen von Tickets als Tombolapreise bei verschiedenen Veranstaltungen wird akzeptiert und als berechtigt angesehen. In diesem Zusammenhang muß ich ja fast, was das Bundesland Niederösterreich betrifft, sagen, daß wir hier mehr als bescheiden gewesen sind. Wir haben diese Dinge fast nicht in Anspruch genommen und ich darf sehr empfehlen, daß man vielleicht doch bei den restlichen zur Verfügung stehenden Tickets - wenn das im Interesse des Landes liegt, das möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen - doch auch davon Gebrauch macht. Abgebaut müssen ja diese Restbestände in irgend einer Form werden und ich habe in den letzten Tagen gehört, daß Wien bereits wieder einen Antrag gestellt hat, 80 Tickets nach Amerika für ein Orchester zu bewilligen, das dort drüben für Wien und für Österreich Fremdenverkehrswerbung macht. Ich glaube, da kann man eindeutig sagen, daß solche Dinge sehr wohl auch mit den Interessen der Flughafen Betriebsgesellschaft in Einklang zu bringen sind. Ich darf nur sagen, ich würde Niederösterreich und der Landesregierung sehr empfehlen, auch davon Gebrauch zu machen, denn ich glaube, auch wir haben im Ausland kulturelle Darbietungen zu geben und unser Land kulturell zu präsentieren. Wenn diese Tickets da sind, soll man sie auch verwenden. Ich sage aber ausdrücklich, für einen Zweck, der damit in Einklang zu bringen ist. Als zweifelhaft ist dies aber zu bezeichnen und das führt der Kontrollbericht sehr deutlich an, wenn das mittelbare betriebliche Interesse nur vorgeschoben wurde, wenn der Hingabe des Vermögensbestandteiles Flugschein keine objektivierbare Gegenleistung gegenübersteht. Als Beispiel kann ich hier anführen die Entsendung einer Fußballmannschaft nach Amerika, die dort an einem Turnier teilgenommen hat. Da lag sicherlich der Vorteil bei den Veranstaltern drüben in Amerika, die für den Fußball Reklame machen wollten, aber sicherlich nicht beim Ticketgeber, egal welche Aufschrift auf den Leiberln der Knaben vielleicht zu lesen war. Auch Journalistenfreiflüge, die relativ großzügig zur Verfügung gestellt wurden, sind zweifelhaft, wenn bisher fast kein redaktionelles Ergebnis vorliegt, also keine Gegenleistung erbracht wurde. Unsere Kontrollamtsbeamten haben ja festgestellt, daß zum Beispiel eine Redakteurin einen sehr schönen Flug nach Taiwan gemacht hat um 46.000 Schilling, aber außer der lapidaren Feststellung, ich bin zwar von dem 18-Stunden KLMFlug von Wien in die Taiwanesische Hauptstadt Taipeh noch leicht groggy, wird im Reisebericht keinerlei Darstellung über die Direktverbindungen Wien-Taipeh, über Bestrebungen von seiten des Flughafens, das Langstreckennetz auszubauen, zum Ausdruck gebracht. Ich glaube, solche Gegenleistungen müssen mit einem sehr großen Fragezeichen versehen werden und das kommt ja auch dadurch deutlich zum Ausdruck, daß dieser Flug zum Beispiel steuerlich nicht absetzbar war, das heißt also, daß diese Beträge voll zu versteuern gewesen sind. Ich darf aber in diesem Zusammenhang auch sagen, daß bei diesen verschiedenen Beurteilungen viele ins Gerede gekommen sind. Und ich darf mit allem Nachdruck sagen, auch bei jenen, die aus der Sicht der Kontrollorgane unberechtigt Flugtickets bezogen haben, kann man nicht die Schuld suchen, sondern wenn über Intervention und Ratschlag des Wiener Bürgermeisters, von Wiener Stadträten und so weiter ein Salonorchester, eine Knabenfußballmannschaft, Sportfischer usw. Gratistickets bekommen haben, so ist für mich keine Frage, daß dies von den Empfängern in gutem Glauben angenommen wurde. Es kann ihnen hier glaube ich keine Schuld vorgeworfen werden, wenn man ihnen von Seiten des Landes solche Tickets vermittelt hat. Ich glaube, die moralische Verantwortung liegt in dieser Frage beim Geber und nicht beim Nehmer, der ja die Hintergründe zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht erkennen konnte. Letztlich gibt es für einige Ticketvergaben keine Rechtfertigung und das bringt der Bericht des Finanzkontrollausschusses ebenfalls zum Ausdruck. Ich greife hier heraus im besonderen den Vorstandsdirektor Dipl.Ing.Engelberger, der seine eigene Familie hier sehr großzügig beteilt hat. Bemerkenswert in der ganzen Ticketaffäre ist weiters, daß es der Flughafenvorstand und hier vor allem der zuständige Direktor - die Verantwortlichkeit kommt auch in diesem Bericht und darüber hinaus im Sachverständigengutachten klar zum tragen - bis zum 3.Dezember 1986 bzw. 17.Dezember 1986 nicht der Mühe wert gefunden hat, vorher die zuständigen Organe über die Vergabemodalitäten zu informieren bzw. sich im Aufsichtsrat oder in der Generalversammlung ein Pouvoir über die Ticketvergabe zu holen. Ich darf feststellen, daß auf Grund der bestehenden Unterlagen sich der Aufsichtsrat und der Vorstand erst unter dem Eindruck der Einschau der beiden Kontrollämter erstmalig am 3.Dezember bzw. 17.Dezember mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. Ein weiterer Problemkreis wäre die steuerliche Behandlung all dieser Dinge. Ich darf mir das sparen, das kommt im Bericht des Finanzkontrollausschusses sehr deutlich zum Ausdruck, denn in der Zwischenzeit - das ist ja nicht unbekannt - haben sich zu den beiden Kontrollämtern auch der Rechnungshof und die Steuerkontrolle dazugestellt, die diese Dinge einer genauen Überprüfung unterziehen. Hier wird man sicherlich da und dort feststellen, daß durch die Vergabe von Tickets manches nicht steuerlich absetzbar war und daher doch einige Nachteile für die Flughafen Betriebsgesellschaft entstanden sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt den Bereich der Bonifikationstickets verlassen mit der Feststellung, daß jene, die das zu verantworten hatten, sehr selbstherrlich mit öffentlichen Mitteln umgegangen sind, hier vor allem der Geschäftsführer Dipl.Ing.Engelberger. Es ist ja dann ein Opfer gefordert worden und zustande gekommen, es hat ihn nämlich selbst getroffen. Er hat immerhin fast um 800.000 Schilling an seine Familie und Freunde Flugscheine vergeben; die sind zwar refundiert worden, aber dessenungeachtet beurteilt die Kontrolle die Vorgangsweise dieses Vorstandsdirektors als Eigenmächtigkeit, die mit dem Pflichtenkreis eines Geschäftsführers nicht zu vereinbaren ist. Und ich darf gleich etwas hinzufügen, was den zweiten Vorstandsdirektor betrifft, der nicht zuletzt vom Bundesland Niederösterreich bestellt wird. Hier sagt das Gutachten, das im Auftrag der Flughafen Betriebsgesellschaft bei einem namhaften Rechtsanwalt in Auftrag gegeben wurde, eindeutig, daß er nicht in den Verantwortungsbereich hineingezogen werden kann. Auch der gemeinsame Bericht des Finanzkontrollausschusses sagt auf Seite 24 ungefähr - ich darf das nur sinngemäß wiedergeben -, daß bei allen Recherchen nicht nachgewiesen werden kann, daß der zweite Flughafendirektor darüber Bescheid wußte und daher keine Maßnahme zu treffen gehabt hat, weil er vielfach von der Vergabe nichts gewußt hat oder nichts wissen konnte. Zusammenfassend darf ich aber noch auf einige Fakten aufmerksam machen bzw. einige Dinge zur Diskussion stellen. Erstens einmal: Es gibt begründeten Anlaß zur Vermutung, daß positive Umsatzund Ertragsentwicklungen des Unternehmens dem weltweiten Reiseboom der 70-er Jahre zuzuschreiben sind und nicht dem Bonifikationssystem. Das kommt im Kontrollamtsbericht zum Teil auch sehr deutlich zum Ausdruck. Ich darf auf die Seite 16 verweisen, wo eine Aufstellung über die Auswirkung der Bonifikationen zu finden ist. Daraus ist es zu entnehmen, daß es wohl bei einigen Fluglinien Steigerungen gegeben hat, vor allem bei denen, die in den fernen Osten fliegen - das hat aber glaube ich eindeutig mit dem Reiseboom in diese Richtung zu tun -, daß es aber auch bei Fluglinien, die ab dem jahr 1984 in das Bonifikationssystem einbezogen wurden, gegenüber den Vorjahren weniger Anflüge nach Wien, also mehr oder weniger eine Rückwärtsentwicklung gegeben hat. Ich denke an die KLM oder an die SAA, wo es gleich geblieben ist. Und es ist nicht uninteressant, daß eine Fluggesellschaft, eine amerikanische soweit mir bekannt ist, die TAROM, die nicht in das Bonifikationssystem einbezogen worden war, ihre Flüge von 1983, wo sie 174 mal Wien angeflogen hat, im Jahr 1984 auf 304, 1985 auf 302 und 1986 auf 290 gesteigert hat, ohne daß das Bonifikationssystem bei dieser Gesellschaft zum tragen kam. Zweitens: Die Tarife der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft sind nach Ansicht der Kontrollämter im internationalen Vergleich gesehen zu hoch. Die Flughafen Wien Betriebsgesellschaft wendet zwar ein, daß die von ihr erbrachten Leistungen ebenfalls europäische Spitze sind. Da gibt es sicherlich nichts zu entgegnen, aber es sollte nach Ansicht der Kontrollämter doch die Tarifpolitik und das Bonifikationssystem einer Überprüfung von Grund auf und der Höhe nach unterzogen werden. Auch das kommt sehr deutlich zum Ausdruck, wenn man sich die Beilage zum Kontrollamtsbericht anschaut und einige Vergleiche anstellt. Hier kann man nämlich feststellen, daß der Wiener Flughafen, was die Preisgestaltung der Landegebühren usw. betrifft, im Spitzenfeld liegt. Ich darf nur einige Beispiele anführen. Bei den kleineren Maschinen, DC 9 usw., kostet eine Abfertigung, das Paket, das es hier gibt, in Kopenhagen 23.900 Schilling, in Mailand 28.000, in Rom 30.000, in München 30.000 Schilling - ich springe dann weiter - in Tel Aviv 38.200, bei uns aber 38.800 Schilling. Wir sind also an zehnter Stelle bei diesen Flughäfen. Nicht anders schaut es bei den Großraummaschinen aus, DC 447 usw. Unter diesen Flughäfen liegen wir mit 146.000 Schilling ebenfalls an der Spitze, gegenüber 90.000 Schilling am Flughafen Zürich. Das sind doch gewaltige Unterschiede, was die Preisgestaltung der Landegebühren betreffen. Und das kommt natürlich auch zum tragen, wenn man sich die Bewegungen anschaut. Während in Zürich in den Jahren 1983 bis 1986 eine Zunahme von 9,6 % der Flugbewegungen war, in Amsterdam von 13,5 %, in Kopenhagen von 10,4 %, in München von 29,3 %, in Frankfurt von 15,0 %, so ist in Wien eine Zunahme von 8,1 % gewesen. Noch etwas trister schaut es aus bei den Passagieraufkommen. Hier hatte Zürich eine Zunahme von 11 %, Amsterdam von 24 %, Kopenhagen von 24 %, München von 31 %, Frankfurt von 16 % und Wien wieder nur 12 %. Das zeigt also sehr deutlich, daß sich die Flughafengesellschaften natürlich beim Anfliegen ihrer Ziele oder ihren Landungen auch nach den Kosten orientieren und ich glaube, daß billigere Tarife dazu beitragen werden, daß Wien mehr angeflogen wird. Damit werden auch die Einnahmen steigen, wenn eine bessere Konkurrenzfähigkeit hier gegeben ist. Drittens: Im Lichte all dieser Erkenntnisse und Feststellungen wird weiters empfohlen, daß das im Jahr 1984 beschlossene Marketing-Konzept einer kritischen Prüfung im Bezug auf die geschäftsrealistische Wirksamkeit und Angemessenheit zu unterziehen ist. Viertens: Letztlich sollen die Kontingente der Bonifikationstickets auf das unumgänglichst erforderliche Maß reduziert werden. Bezüglich der künftigen Verwendung der Tickets sollen entsprechende Weisungen des Aufsichtsrates und Richtlinien gegeben werden. Ich glaube, noch realistischer wäre es, das Ziel zu setzen, daß die Tickets überhaupt verschwinden, daß man, wenn schon ein Bonifikationssystem notwendig ist, das in Direktzahlungen erledigt und die Tickets, die man braucht, dann kauft. Das kommt mehr oder weniger auf dasselbe heraus. Soweit, meine Damen und Herren, dieser Sonderbericht aus einer laufenden Prüfung, deren Endergebnis sicherlich aufzeigen wird, daß es sich bei dieser Ticketgeschichte um eine kurzfristige Führungsschwäche in einem ansonsten gesunden Unternehmen handelt. Auf die Realisierung der Empfehlungen, die im Kontrollamtsbericht zum Ausdruck kommen, müssen wir aber von Seiten der Finanzkontrolle größten Wert legen. Und wenn heute der Landtag diesem Bericht die Zustimmung gibt, legt auch der Landtag darauf größten Wert. Wir werden in kurzen Abständen durch Nachkontrollen feststellen, ob die Wünsche des Gesetzgebers des Bundeslandes Niederösterreich und damit nicht zuletzt eines der Eigentümer der Flughafengesellschaft auch berücksichtigt werden. Ich darf aber zum Schluß, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch einen herzlichen Dank sagen. Einen herzlichen Dank an die drei Kontrollamtsbeamten, die bei dieser komplexen Materie, die auch für unsere Prüfer mehr oder weniger Neuland war, in unermüdlichem und großem Einsatz gewesen sind. Ich darf Ihnen Dank und Anerkennung aussprechen, denn die Herren haben nicht nur bei Tag gearbeitet, sondern manchmal auch noch die Nacht dazu verwenden müssen, um ihre Arbeiten fristgerecht bzw. entsprechend erledigen zu können. Die ÖVP-Fraktion wird diesem Bericht die Zustimmung erteilen, mit der Hoffnung, daß damit ein Schlußstrich unter eine leidige Affäre gezogen ist, mit der Hoffnung, daß damit wieder Ruhe in das Unternehmen einkehren kann, mit der Hoffnung, daß die Flughafen Betriebsgesellschaft einer weiteren Aufwärtsentwicklung entgegengeht, daß sehr viele Fluggäste Wien anfliegen. Ich glaube, viele Besucher, die hier in Wien landen, kommen nicht zuletzt als Gäste auch dem Bundesland Niederösterreich und damit unserer weiteren wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung zugute. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BÖHM (ÖVP): Ich verzichte. PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Rozum, die Verhandlungen zur Ltg.304 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ROZUM (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß Artikel 54 der NÖ Landesverfassung erstattet der Finanzkontrollausschuß Bericht über die bei Ausübung seines Kontrollrechtes gemachten Wahrnehmungen. Der Finanzkontrollausschuß legt mit gegenständlichem Bericht acht von ihm durchgeführte Kontrollen vor. Dieser Bericht II/1987 ist den Mitgliedern des Hohen Hauses bereits zugegangen. In den geprüften Bereichen finden sich Einrichtungen bzw. Belange der Abteilung V/3, des Sozial- und Gesundheitswesens sowie Baumaßnahmen der Abteilung B/2-C, NÖ Straßenbauabteilung 5. Einen großen Anteil am Gesamtbericht nimmt der Text über die Prüfung der Gründung der Akademie für Umwelt und Energie ein. Eine Nachkontrolle wurde im Falle der Abteilung VI/12, Dorfhelferinnen und Betriebshelferdienst, durchgeführt. Die diversen Prüfungen nach den Prinzipien der Richtigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit finden im Wahrnehmungsbericht in der Darstellung der Sachverhalte und der Bemängelungen insbesondere in 96 Ergebnispunkten ihren Niederschlag. Dort sind die festgestellten Mängel in der Führung der Verwaltung, der Organisation, des Einsatzes von Personal und Finanzen sowie infolge davon verschiedene Vorschläge als Empfehlungen festgehalten. Die Äußerung der Niederösterreichischen Landesregierung zum vorliegenden Wahrnehmungsbericht wurde eingeholt. In insgesamt 15 der bemängelten Fälle bestanden zwischen NÖ Landesregierung und Finanzkontrollausschuß gegensätzliche Ansichten über verschiedene Fragen. Der größte Teil daraus resultiert aus der intensiveren Befassung mit dem Bereich Straßenbau, Eigenleistungen der Bauabteilung 5, Heranziehung von Bau- und Lieferfirmen, wo es auch um das Abklären grundsätzlicher Standpunkte geht. In Zusammenfassung der vorstehenden Ausführungen wird der Antrag gestellt (liest): "Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Bericht II/1987 des Finanzkontrollausschusses über die bei Ausübung seines Kontrollrechtes gemachten Wahrnehmungen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen Sorge zu tragen, daß den in diesem Bericht dargelegten Auffassungen des Finanzkontrollausschusses entsprochen wird." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zu Worte gelangt Herr Abg. Kautz. Abg. KAUTZ (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet zum Bericht II/1987. Gestatten Sie mir aber, bevor ich mich mit dem Bericht II/1987 beschäftige, einige Anmerkungen zum Bericht, den wir vorher debattiert haben und zu dem der Kollege Buchinger so treffende Aussagen gemacht hat. Ich darf nur zwei grundstätzliche Bemerkungen hinzufügen. Zu sagen wäre viel, doch der Endbericht wird ja noch kommen und unsere Meinungen trennen sich hier nicht, wir sind da auf einer Linie. Die Hauptzielrichtung, man könnte es einfach abtun, ist ja von den Medien in Richtung Wien gegangen und nicht gegen Niederösterreich. Die Besitzverhältnisse sind aber 50 % Bund, 25 % Land Wien, 25 % Niederösterreich. Daher können es wir uns nicht einfach machen und das so abtun, als würde es uns nichts angehen. Ich glaube, wenn es in dieser Angelegenheit mehr Verantwortungsbewußtsein in der Verwaltung, mehr Verantwortungsbewußtsein in der Geschäftsführung gegeben hätte, müßten wir uns heute nicht mit diesem Bericht beschäftigen. Nicht ganz einer Meinung, Herr Kollege Buchinger, bin ich mit der von Ihnen zitierten Seite 24, denn die Kompetenztrennung einer Geschäftsführung kann nicht so weit gehen, daß der andere Geschäftsführer sagt, ich weiß von nichts. Daß er von nichts gewußt hat, glaube ich nicht, denn die Vergabe der Tickets zeigt ja, daß nach beiden Richtungen, sowohl in unsere Richtung als auch in Richtung der Österreichischen Volkspartei, solche Tickets gegeben wurden. Das heißt, er muß davon gewußt haben. Ich darf hier eine Stelle wörtlich zitieren: "Im Sinne der Regelung der Satzungen im § 10 wurden Dispositionen über die Bonifikationstickets ausschließlich von der Geschäftsführung wahrgenommen, wobei die diesbezüglichen Verfügungen überwiegend vom Vorstandsdirektor Dipl. Ing.Engelberger getroffen wurden. Wenn auch eine Verteilung der Geschäftsagenden im Innenverhältnis de facto besteht - kaufmännischer und technischer Teil -, entbindet dies jedoch nach Ansicht der Kontrollämter die Geschäftsführer nicht von einer grundsätzlichen ungeteilten Verantwortung für den gesamten Geschäftsbereich, wobei allerdings einen ressortmäßigen zuständigen Geschäftsführer nur mehr eine stark eingeschränkte Verantwortung trifft." Das trifft sicher zu. (Abg. Buchinger: Weiterlesen! Den nächsten Absatz auch!) "Inwieweit die Anforderung und Vergabe der Bonifikationstickets im Einzelfall tatsächlich mit dem Wissen des jeweils anderen Geschäftsführers erfolgt ist, war nur in den seltensten Fällen nachzuweisen." Ich hätte das schon auch noch zitiert. Es ist wahrscheinlich so gewesen, daß die Privatangelegenheiten des Kollegen Engelberger vom anderen Geschäftsführer wahrgenommen wurden, aber alle anderen Probleme sind eben in der Geschäftsführung zu besprechen und ich komme im zweiten Teil meiner Ausführungen noch darauf zurück. Es wäre uns sicher einiges erspart geblieben, wenn die Ticketvergabe transparenter gemacht worden wäre, wenn man in der Geschäftsführung darüber gesprochen hätte und wenn dem Aufsichtsrat darüber berichtet worden wäre. Aber gestatten Sie mir dazu noch eine Anmerkung. Es hat sich in Österreich in letzter Zeit leider eingebürgert, daß irgend ein Thema in den Medien angerissen wird, unschuldige Menschen der Medienjustiz zum Opfer fallen und Wochen oder Monate später manche Medienjustiz als Seifenblase zerplatzt. In diesem Fall wurden ebenfalls unschuldige Menschen in den Medien genannt. Menschen, die zum Beispiel auf Grund ihres Dienstjubiläums vom Flughafen eine Reise bekommen haben, wurden in den Medien als die sogenannten Gratisflieger hingestellt und das, glaube ich, meine sehr geschätzten Damen und Herren, ist nicht richtig. Dagegen sollten wir uns wehren, denn nicht nur die Politik hat Verantwortung, nicht nur die Geschäftsführung hat Verantwortung, auch die Medien haben ein gewisses Maß an Verantwortung zu tragen. Und an diese Verantwortung möchte ich von dieser Stelle aus apellieren. (Beifall bei der SPÖ.) Nun aber, meine sehr geschätzten Damen und Herren, zum Bericht II/1987. Er ist sehr umfangreich und ich möchte mir nur zwei Problemkreise herausgreifen. Der eine sind die Dorfhelferinnen und der zweite die Pflege- und Pensionistenheime in der Stadt Tulln. Zum Grundsatz der Dorfhelferinnen: Diese Einführung ist sicher im Interesse des Landes, ist sicher im Interesse einer sozialen Hilfestellung für die ländliche Bevölkerung, gerade bei Krankheit der Bäuerin, gerade bei Niederkunft und ähnlichen Dingen. Sie ist daher eine soziale Hilfestellung, wo Kostenersätze angebracht sind. (Zweiter Präsident Pospischil übernimmt den Vorsitz.) Nun, bereits im Kontrollbericht vom 7.März 1984, der hier einstimmig verabschiedet worden ist, wurde festgestellt, es sind gesetzeskonforme Richtlinien zu erlassen, die auch Regelungen über Kostenersätze, Dauer der Einsätze und dergleichen mehr enthalten. Und im Bericht II/1987, der uns heute vorliegt, lesen wir in der Stellungnahme der Landesregierung, solche Richtlinien sind in Ausarbeitung und werden zur Beschlußfassung vorbereitet. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, eine Erarbeitung von Richtlinien in dieser Angelegenheiten kann keine drei Jahre in Anspruch nehmen, wenn man gewillt ist, diese Richtlinien zu erlassen. Ich könnte es auch anders formulieren: Man hat hier versucht, ein Verfahren, eine eingefahrene Maschinerie nicht durch enger gefaßte Richtlinien zu stoppen; wir lassen alles beim alten, um hier breiter arbeiten zu können. Aber ich glaube, es widerspricht unserer Landesverfassung, wenn hier einstimmige Beschlüsse des Landtages gefaßt werden und drei Jahre dazu gebraucht wird, um die geforderten Richtlinien zu erlassen. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, es geht jetzt sicherlich nicht darum, daß irgendwo ein, zwei Tage zuviel eine Dorfhelferin angestellt war, nein, es gibt einen konkreten Anlaßfall. Es gibt einen Heurigenbetrieb in Münchendorf, dort war eine Dorfhelferin eingesetzt vom 25.März bis 15.April. Dagegen wäre auch noch nichts einzuwenden, es waren die Osterfeiertage dazwischen. Während dieser gesamten Zeit hat diese Dorfhelferin täglich bis zu 16 Stunden Einsatz gehabt. Dadurch sind Kosten von S 25.618,60 entstanden. Auf den ersten Blick könnte man auch das noch gutheißen. Wenn ich jetzt aber weiß, daß der Rückersatz der Kosten nur S 12.693,-- ausgemacht hat, so hat dieser Heurigenwirt eine billige Kellnerin gehabt, vom Land subventioniert mit 12.925,60 Schilling. Ich glaube, das ist nicht die Aufgabe einer Dorfhelferin, für einen Heurigenwirt Kellnerin zu spielen und noch dazu vom Land Niederösterreich subventioniert zu werden. Dazu sind eben die Richtlinien erforderlich, die erlassen werden müssen. Eine zweite Frage sind die Reisekosten, die ebenfalls zu klären sind. Bereits Jahre schwebend, ebenfalls bereits im letzten Bericht 1984 angerissen, aber bis heute noch keine klärende Lösung. Ich darf auch hier wieder auf einen einstimmigen Landtagsbeschluß verweisen. Ein anderes Problem bei den Dorfhelferinnen ergibt sich von der Budgetwahrheit her. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich glaube, daß hier teilweise frei nach dem Motto, wen können wir beschäftigen, gearbeitet wird, denn es kann sicher nicht so sein, daß im Jahr 1982 78 Dorfhelferinnen angestellt waren bei einem Budget von 8,960.000 Schilling und es 1983 wieder 78 Dorfhelferinnen bei einem Budget von 9,680.000 Schilling waren, während 1984 84 Dorfhelferinnen bei einem Budget von 8,960.000 Schilling und 1985 100 Dorfhelferinnen bei einem Budget von 8,960.000 Schilling angestellt waren. Das heißt, man hat den Budgetvoranschlag drei, vier Jahre nicht verändert, aber sehr wohl die Anzahl der Dorfhelferinnen vermehrt, sicher im Bewußtsein, im Nachtragsvoranschlag werden wir das Ganze dann bereinigen. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, wo bleibt hier die Budgetwahrheit, wenn im Dezember in diesem Hause das Budget beschlossen wird und man von Haus aus weiß, man kommt mit dem Voranschlag nicht aus, man braucht einen Nachtrag. Hier müßte endlich auch eine Budgetwahrheit vorherrschen. 1986 ist die Situation ähnlich. Mit Stand 15.Juli 1986 war ein Budgetrest von 1,801.373 Schilling vorhanden, und das bei etwa 98 angestellten Dorfhelferinnen. Das heißt, hier wird es heuer wieder zu einer Überschreitung kommen und wir haben wieder den Voranschlag anders beschlossen. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich hoffe, wenn wir heute diesen Bericht einstimmig beschließen, daß dann die nötigen Konsequenzen daraus gezogen werden und daß es dann keine drei Jahre dauern wird, um die beanstandeten Mängel abzustellen. Nun, meine sehr geschätzten Damen und Herren, darf ich schon zu den Tullner Heimen kommen, wie ich es hier in meiner Rednerdisposition aufgeschrieben habe. In der Stadt Tulln befinden sich drei NÖ Landes-Pensionistenheime. Zwei davon sind in diesem Bericht angeführt, es sind die Pensionistenheime "Theresiaheim" mit 89 Betten im Pensionistenwohnteil und 20 Betten in der Pflegeabteilung sowie das Pensionistenheim "St.Leopold" mit 77 Betten im Pensionistenwohnteil und 24 Betten in der Pflegeabteilung. Dazu gibt es in Tulln ein wirklich allen Anforderungen entsprechendes modernes Pflegeheim. Das steht zwar nicht zur Diskussion, aber bei der Betrachtung des Problems, glaube ich, müssen wir auch dieses Heim mit einbeziehen. Der Bericht spricht davon, daß beide Pflegeabteilungen zu klein sind. Das trifft nicht nur für Tulln zu, das trifft auch für alle ähnlichen Einrichtungen zu, denn wir merken immer mehr, daß der Pensionistenwohnteil weniger in Anspruch genommen wird, aber die Pflegeabteilungen mehr in Anspruch genommen werden. In den besagten Heimen St.Leopold und Theresiaheim werden in den Wohnteilen behinderte Pflegefälle behandelt, was natürlich immense organisatorische Schwierigkeiten und mehr Anforderungen an das Personal mit sich bringt, noch dazu wenn man weiß, daß erst vor wenigen Jahren ein Pflegeheim in Tulln neu errichtet wurde. Das heißt entweder, wir haben zum Zeitpunkt der Neuerrichtung die Einschätzung nach Pflegefällen schlecht getroffen, oder es stimmt das, was man so in Tulln zwischendurch hört, daß im modernen Pflegeheim Pensionisten untergebracht sind, die gar keine so schweren Pflegefälle sind, und in den anderen Pensionistenheimen eben die Pflegefälle aufgenommen werden müssen. Ich sagte schon, das hört man da und dort in Tulln - ich war erst vor kurzem einige Male oben -, aber im Bericht steht es nicht so klar drinnen. Das ist die eine Situation, das heißt, der Bedarf wurde entweder falsch eingeschätzt oder wir sind von der Entwicklung überrollt worden. Das zweite Problem und das ist für mich noch viel wesentlicher, ist die Frage des Kostenersatzes. Im St.Leopoldheim haben wir einen Tagsatz von S 217,14 verrechnet. Von diesem Tagsatz werden S 24,68 für Rücklagenbildung herangezogen. Die Rücklage in diesem Heim beträgt 486.500 und einige Schilling - ich nenne eine runde Summe. Das heißt, es sind fast keine Rücklagen vorhanden, und wenn man den Bauzustand des Heimes kennt, so muß man ihn eher als schlecht bezeichnen. Die sanitären Einrichtungen sind nicht in Ordnung und es gibt andere Probleme. Bei den Pflegeabteilungen sind zum Beispiel die Türen zu klein, andere Betten würden hineingehören, es sind normale Betten drinnen, keine Krankenbetten. All das kann man nicht durchführen, weil eben keine Rücklagen vorhanden sind, weil aus dem Ertrag nichts erwirtschaftet werden kann. Anders beim Theresienheim. Hier wird ein Tagsatz von S 263,64 verrechnet und zur Rücklagenbildung bleiben S 58,86. In diesem Heim sind Rücklagen von 2,119.600 Schilling vorhanden. Das heißt, dort sind die Renovierungsarbeiten abgeschlossen, wobei zwar auch die Sanitäreinrichtungen nicht entsprechen, aber hier ist Geld vorhanden und wird nicht gebraucht. Auf der anderen Seite wäre Geld notwendig und nicht vorhanden. Der Bericht spricht davon, daß im Theresienheim 1,990.000 Schilling zuviel an Rücklagen gebildet sind. Nun, die Überlegungen daraus. Was sollte geschehen, was könnte geschehen, was müßte geschehen? Eine Überlegung wäre, daß beide Altenheime, wenn ich so sagen darf, Leopoldheim und Theresienheim, unter eine Verwaltung gestellt werden, damit wir einen Verwaltungskörper hätten. Man könnte dann unter Umständen rationeller arbeiten, hätte einen gemeinsamen Tagsatz und könnte das Geld sowohl für das eine als auch für das andere Heim verwenden, wenn es nicht zweckgebunden an ein Heim wäre, wie derzeit bei der getrennten Verwaltung. Oder man könnte einen zweiten Weg beschreiten, der für mich wahrscheinlich der bessere wäre. Der Bezirk Tulln hat die Pflegeeinrichtungen und Pensionistenheime alle in der Stadt Tulln konzentriert und nördlich der Donau überhaupt keine solche Einrichtung. Das heißt, es wäre der Rechenstift zu nehmen und zu prüfen, ob eine Renovierung der beiden Heime Theresienfeld und Leopoldheim rentabel ist oder ob es nicht günstiger wäre, unter Umständen im nördlichen Teil des Bezirkes Tulln eine Neuerrichtung durchzuführen bei Schließung eines Heimes in Tulln. Das ist sicherlich eine Rechenaufgabe und ist sicherlich auch die Überlegung anzustellen, von wo kommen die Leute her, müssen die alten Leute in die Stadt Tulln verpflanzt werden, könnte man nicht nördlich der Donau ebenfalls ein Heim mit den in der Nähe lebenden und in ein Heim gehenden Menschen füllen? Diese Überlegungen glaube ich sind anzustellen. In diesem Bericht wird auch auf ein neues Raumordnungsprogramm hingewiesen und ich glaube, zur Zeit gibt es eine Diskussion darüber; vielleicht könnte man, Frau Landesrat, diese Überlegungen in die Diskussion mit einbinden. Nun, meine sehr geschätzten Damen und Herren, bevor ich zum Abschluß komme, darf ich noch einmal auf einen Punkt hinweisen, der für mich als Mandatar fast unverständlich ist. Unverständlich in dem Sinn, daß Beschlüsse, die 10 Jahre zurückliegen, bis heute nicht vollzogen werden. Und zwar wurde am 11.November 1987 (LH Mag.Ludwig: November 1987 kommt erst!) Entschuldigung, 11. November 1977 ein Beschluß gefaßt - wenn ich nach der Wirkung gehe, müßte ich sagen, um 11.11 Uhr ist er gefaßt worden -, daß die Lieferung der Fleischwaren einmal jährlich beschränkt ausgeschrieben werden muß. Bis zum Bericht II/1987 wurde dieser Beschluß nicht vollzogen, es wurde nicht ausgeschrieben, es wurde wieder so weiter gewurschtelt wie bis zum 11.11.1977. Ich glaube und hoffe, daß nach der heutigen Beschlußfassung auch diese Beschlüsse eingehalten werden. Meine sehr geschätzten Damen und Herren, zum Abschluß gestatten Sie auch mir, daß ich den Beamten des Kontrollamtes für ihre verantwortungsvolle und korrekte Tätigkeit von dieser Stelle aus recht herzlichen Dank sage. Unsere Fraktion wird sicherlich dieser Vorlage die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ing.Schober. Abg. Ing.SCHOBER (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum es bei dieser Vorlage geht, ist allgemein bekannt. Der vorliegende Bericht umfaßt 200 Seiten und wir waren ursprünglich der Meinung, daß nach Abänderung des Brauches, nur Halbjahresberichte vorzulegen, die Berichte dann etwas dünner sind und mehr dazu anregen, sie genau zu studieren, denn so ein Konvolut von 200 Seiten genau zu studieren, ist nicht jedermanns Sache. Es wäre jetzt verlockend, noch auf etliche Details einzugehen. Ich möchte das nicht tun, denn es wurde bereits über zwei wesentliche Punkte gesprochen, sondern ich darf feststellen, daß es doch begrüßenswert ist, wenn auf die 96 Ergebnispunkte in 80 % der Fälle reagiert wurde und darum geht es mir. Ich habe einmal hier gesagt, diese Berichte mögen nicht zum Märchenbuch werden, das man dann ablegt, schubladiert, sondern diese Berichte müssen Wirkung zeigen, indem man ihnen Rechnung trägt. Mir kommt es manchmal so vor wie die Episode, wo einer auf Exerzitien fährt, um sich zu bessern und zu bereuen, und dann kommt er mit seinem Freund zusammen, der ihn fragt, wie es war. Er antwortet, drei Wochen habe ich schon wieder gebraucht, bis ich im alten Schlendrian wieder drinnen war. Manchmal hat man so ein bißchen das Gefühl - ich rede jetzt nicht vom Schlendrian, bitte das möchte ich nicht -, daß man halt wieder in die alte Verfahrensweise hineinkommt. Ich möchte gleich einen Bereich anschneiden, der mich dazu verleitet, weil er immer wieder auftaucht. Wir verhalten den Bürger, wenn er Bauherr ist und baut, wenn er Maßnahmen ergreift, die vom Gesetzgeber genau vorgeschriebenen rechtlichen Erfordernisse fristgerecht beizubringen. Das ist ja klar, das muß er; dazu wird er angehalten, da gibt es sogar Strafbestimmungen. Ein weiter Bereich und ich meine jetzt konkret die Feststellung der Eigentumsverhältnisse beim Umbau der Berufsschule Hollabrunn. Es ist ja sehr lobenswert, wenn im Bericht steht, man wird sich bemühen, nach Abschluß dieses Vorhabens die Eigentumsverhältnisse, die Verwaltung des Internates und auch das Kontrollrecht der Landeseinrichtungen, weil dort öffentliche Mittel liegen, klarzustellen. Das, muß ich sagen, ist ein bißchen spät im nachhinein. Oder wenn wir uns immer wieder herumschlagen mit den Baubewilligungen oder Benützungsbewilligungen. Das kann ja zu großen Schwierigkeiten führen, besonders bei so großen Ansammlungen, wie in Schulen oder Altenheimen, wenn keine Benützungsbewilligung existiert und dort was passiert, ja um Gottes willen - ich habe das schon einmal gesagt -, können furchtbare Folgen entstehen. Ich würde mich freuen, wenn wir einmal von diesem Pult aus nicht mehr zu solchen banalen Dingen wie Beibringung der Rechtserfordernisse reden müssen. Das müßte doch möglich sein. Das ist der erste Bereich, der mir sehr am Herzen liegt, Baubewilligung, Benützungsbewilligung, Feststellung der Eigentumsverhältnisse. Wenn das einmal glatt gehen würde! Den zweiten Bereich könnte ich umschreiben, lang, lang ist's her und gut Ding braucht Weile, sagt der Kollege. Ich habe in meinem Bericht nämlich auch festgehalten: Richtlinien für Dorfhelferinnen, zweiter Wahrnehmungsbericht 1983. Darum sage ich ja, gut Ding braucht Weile. In der Gegendarstellung heißt es, daß das bereits in Ausarbeitung ist oder schon fertig ist und der Landesregierung vorgelegt wird. Ich nehme an, daß das wirklich jetzt sehr gut fundiert ist, weil es so lange gebraucht hat. Das gilt aber auch in anderen Bereichen, wo man halt auch sehr lange braucht, sodaß man das Gefühl hat, daß eine Aussage des Wahrnehmungsberichtes nicht ganz ernst genommen worden ist. Und das dritte, was ich noch aufzeigen wollte, ist das Hinwegsetzen über Richtlinien, was nicht dem Grundsatz der Sparsamkeit entspricht, sondern zum Schaden des Landes ausgeht. Ich denke an das Straßenbauprojekt Gütenbach, das wir auch geprüft haben. Dort hat die Straßenmeisterei aus irgendeiner Überlegung heraus festgestellt, daß die in den Richtlinien festgelegte Fahrbahnbreite von 5 m nicht ausreicht und hat dort 5,50 m breit gebaut. Ohne eine Begründung bitte! Auch von der Frequenz her ist das nicht zu begründen. Die Folge dieser eigenwilligen Entscheidung war halt dann, daß das in etwa um 20 %, also um S 400.000,-- mehr gekostet hat, obwohl keine Notwendigkeit gegeben war. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden also absolut mißachtet. Wir sehen daraus, daß man, wenn es im Bericht heißt, die Richtlinien sind einzuhalten, dem auch Rechnung tragen müßte. Es wurde vom Berichterstatter der Antrag gestellt, erstens den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Das war der Punkt 1. Mir erscheint der Punkt 2 viel wichtiger als Punkt 1, Punkt 2 besagt nämlich, daß von der Landesregierung Maßnahmen zu setzen sind, um den Wahrnehmungen des Finanzkontrollausschusses Rechnung zu tragen. Dieser Punkt 2 ist Voraussetzung, daß man etwas zur Kenntnis nehmen kann. Man könnte nämlich den Bericht nicht zur Kenntnis nehmen, wenn diesen Wahrnehmungen nicht Rechnung getragen wird. Meine Fraktion wird die Zustimmung geben mit der großen Hoffnung, daß diese Berichte sehr ernst genommen werden, daß sie umgehend Wirkung zeigen und daß man Maßnahmen setzt, um den Wahrnehmungen Rechnung zu tragen. Wir werden dem Bericht also auch die Zustimmung geben. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Die Rednerliste ist erschöpft, der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ROZUM (ÖVP): Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Danke, einstimmig angenommen. Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung des Landtages wird im schriftlichen Wege bekannt gegeben werden. Die Sitzung ist geschlossen. (Ende der Sitzung um 12.43 Uhr.)