Landtag von NÖ, X. Gesetzgebungsperiode IV. Session 2. Sitzung am 11. November 1976 INHALT: 1. 2. 3. 4. Eröffnung durch Präsident Dipl. Ing. Robl (Seite 107). Abwesenheitsanzeige (Seite 107). Verlesung des Einlaufes (Seite 107). Verhandlung: Antrag des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage betreffend Fremdenverkehrsförderungsfonds, Bericht über das Jahr 1975. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 108); Redner: Abg. Dkfm. Höfinger (Seite 108); Abstimmung (Seite 109). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage betreffend Firma W. Hamburger Aktiengesellschaft, Kufstein, Antrag auf Übernahme der Landeshaftung für einen Investitionskredit in der Höbe von S 160,000.000. Berichterstatter: Abg. Diettrich (Seite 109); Redner: Abg. Kaiser (Seite 111), Abg. Auer (Seite 114); Abstimmung (Seite 115). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage betreffend 2. Zinsenzuschußaktion für Invest-Darlehen, Bericht über das Jahr 1975. Berichterstatter: Abg. Dr. Bernau (Seite 115); Redner: Abg. Diettrich (Seite 116); Abstimmung (Seite 117). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage betreffend Firma Josef Faber KG, Krems, Antrag auf Übernahme der Landeshaftung für einen Investitionskredit in der Höhe von S 5,000.000. Berichterstatter: Abg. Wittig (Seite 117); Redner: Abg. Pospischil (Seite 118), Abg. Zimper (Seite 122); Abstimmung (Seite 124). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage betreffend NÖSIWAG Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft m. b. H., Übernahme der Landeshaftung gemäß § 10 Abs. 2 des Wasserbautenförderungsgesetzes. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 124); Redner: Abg. Amon (Seite 124), Abstimmung (Seite 125). Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage betreffend den Gesetzentwurf zum Schutz und zur Pflege der Natur. Berichterstatter: Abg Stangl (Seite 125); Redner: Abg. Wedl (Seite 126), Abg. Romeder (Seite 131), Landeshauptmannstellvertreter Czettel (Seite 134) ; Abstimmung (Seite 136). PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL (um 14 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich entschuldigt die Herren Abgeordneten Blabolil und Krenn. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest) : Ltg.-180/41 - Vorlage der Landesregierung betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten zum Voranschlag für das Jahr 1976 und von Deckungsfähigkeiten. Ltg.-300 - Vorlage der Landesregierung betreffend Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1977. Ltg.-344 - Vorlage der Landesregierung betreffend NÖSIWAG Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH, Übernahme der Landeshaftung gemäß § 10 Abs. 2 Wasserbautenförderungsgesetz. Ltg.-345 - Vorlage der Landesregierung betreffend Landwirtschaftliche Fachschule Edelhof, Umbau des Altgebäudes; Neubau einer Gerätehalle. Ltg.-348 - Vorlage der Landesregierung betreffend Straßenmeisterei Blindenmarkt, Umbau und Ausbau, Bewilligung. Ltg.-349 - Vorlage der Landesregierung betreffend NO Landes-Straßenbauabteilung 3 in Wolkersdorf, Ausbau und Erweiterung des bestehenden Objektes, Bewilligung. Ltg.-350 - Vorlage der Landesregierung betreffend Straßenmeisterei Wiener Neustadt, Neubau der gesamten Anlage, Bewilligung. Ltg.-351 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz vom 21. September 1954, LGBI. Nr. 96, aufgehoben wird. Ltg.-353 - Antrag der Abgeordneten Blochberger und andere betreffend Verkehrserschließung des ländlichen Raumes. Ltg.-354 - Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Anzenberger und andere, betreffend die Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds für Niederösterreich, LGBI. Nr. 250/1964, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8310-2. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL (nach Zuweisung des Einlaufes an die zuständigen Ausschüsse): Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche den Abg. Kurzbauer, die Verhandlung zur Zahl 338 einzuleiten. Berichterstatter Abg. KURZBAUER: Hohes Haus! Ich habe zu berichten über die Landtagszahl 338, Fremdenverkehrsförderungsfonds, Bericht über das Jahr 1975. Dem Landtag von Niederösterreich wurde am 10. Juni 1975 ein Bericht über die Entwicklung und den Stand des Fremdenverkehrsförderungsfonds über das Jahr 1974 vorgelegt. Dieser Bericht wurde vom Landtag in der Sitzung vom 14. Juli 1975 zur Kenntnis genommen. Gegenstand der vorliegenden Landtagsvorlage bildet der Bericht über die Tätigkeit des Fonds im Jahr 1975. In Befolgung des Landtagsbeschlusses vom 5. Juli 1973 wird in diesem Bericht auf den Rechnungsabschluß (Darstellung der Einnahmen und Ausgaben und des Vermögensstandes) verzichtet. An Fondsmitteln wurden im Jahr 1975 33 Darlehen im Gesamtbetrag von 5,225.000 Schilling ausbezahlt. Ich darf daher namens des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen: ,,Der Hohe Landtag wolle beschließen: Der Bericht der NO Landesregierung, betreffend die Tätigkeit des Fremdenverkehrsförderungsgesetzes im Jahr 1975, wind zur Kenntnis genommen." Ich darf bitten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Abg. Dkfm. Höfinger. Abg. Dkfm. HÖFINGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Der vorliegende Bericht über die Tätigkeit des Fremdenverkehrsförderungsfonds im Jahr 1975 gibt uns Gelegenheit für eine kurze Betrachtung über die Maßnahmen zur Fremdenverkehrsförderung im Land Niederösterreich global, denn dieser Fremdenverkehrsförderungsfonds, über dessen Tätigkeit berichtet wird, stellt ja nur einen kleinen Ausschnitt und einen Teilbereich im großen Konzept der Fremdenverkehrsförderung in Niederösterreich dar. Wir wissen, daß mit diesem Fonds eine ganze Reihe von Vorhaben der Fremdenverkehrsinfrastruktur gefördert wird, so unter anderem Bäder, Campingplätze, Klubhäuser für Sportvereine, Skilifte, Reitschulen, Wanderwege, Erholungszentren, Hallenbäder, Tennisplätze und vieles andere mehr. Die Träger dieser Einrichtungen sind in erster Linie Gemeinden; Vereine und Private nur dann, wenn ihre Anlagen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Wer von Ihnen vor einigen Tagen an der Tagung teilgenommen hat, die auf der Schallabung von der Niederösterreichischen Fremdenverkehrsabteilung abgehalten wurde, der konnte dort hören und wahrnehmen, daß über den Rahmen dieser Förderung hinaus eine ganze Palette von Förderungsmaßnahmen für den Fremdenverkehr zur Verfügung steht, so zum Beispiel die Fremdenverkehrskreditaktion des Landes, durch die seit 1955 über eine Milliarde Schilling in die Fremdenverkehrswirtschaft zur Förderung geflossen ist. Im heurigen Jahr haben wir im Juni 135 Millionen Schilling dafür beschlossen, in den erwähnten Jahren sind das über 4000 Kredite an Betriebe und Einrichtungen der Fremdenverkehrswirtschaft in Niederösterreich gewesen, die sehr wesentlich zur Förderung beigetragen haben. Ich darf daneben noch erinnern an die Aktion zur Förderung von Hotelhallenbädern. Ich darf auch an die Wirtschaftshilfeaktionen erinnern, die gerade jene Dienstleistungsbetriebe, die oft in sehr engem Zusammenhang mit der Fremdenverkehrswirtschaft stehen, in die Lage versetzen, ihre Struktur zu verbessern, und die daher auch im weiteren Sinn in diese Maßnahmen eingeordnet werden können. Wer auf der Schallaburg an dieser Tagung teilgenommen hat, der konnte sich überzeugen, daß nach dem Urteil aller Fachleute des In- aber auch des Auslandes die Fremdenverkehrsförderung in Niederösterreich richtig liegt. Die Tagung fand ja statt unter diesem großen Poster „Hier liegen Sie richtig - wo Ferien noch Ferien sind, in Niederösterreich“, und es wurde nicht nur von Brancheninsidern, sondern auch von Leuten außerhalb des engeren Bereiches Anerkennung für die Arbeit unseres Fremdenverkehrsreferates gezollt, so zum Beispiel von Vertretern der Bundesländer. Die Fremdenverkehrsdirektoren von Wien, aus der Steiermark und aus den westlichen Bundesländern, aber auch der Leiter der österreichischen Fremdenverkehrswerbung, der Vertreter des Ministeriums und nicht zuletzt ein Vertreter unserer Fremdenverkehrswerbung im Ausland haben bestätigt, daß Niederösterreich mit seiner Werbung aber auch mit seinen Maßnahmen für den Fremdenverkehr richtig liegt. Dabei ist die Problematik des Fremdenverkehrs in Niederösterreich geprägt vom Verhältnis der Inländer und der Ausländer, die als Gäste zu uns kommen. 80 % Inländerfremdenverkehr stehen nur 20 % Ausländerfremdenverkehr gegenüber, dennoch ist es gelungen, in den Jahren 1970 bis 1975 den Inländerfremdenverkehr um 7 % und die Ausländernächtigungszahl um 37 % zu erhöhen, obwohl Niederösterreich in diesen Fragen weit schwierigere Bedingungen als zum Beispiel die westlichen Bundesländer aufzuweisen hat. Nunmehr richtet sich aber - und das führt uns wieder zurück zur Vorlage - die Notwendigkeit und das Hauptaugenmerk der Förderung von der Quantität auf die Qualität. Und damit eng verbunden ist eben die Förderung dieser Fremdenverkehrsinfrastruktur, jener Einrichtungen, die den Gast erst richtig bewegen, hier in Niederösterreich und in niederösterreichischen Fremdenverkehrsorten seinen Urlaub zu verbringen. In den genannten Ziffern, den Nächtigungs- und damit Erfolgsziffern, spiegeln sich nicht die Wochenendausflugsgäste wider, die jedes Wochenende, vom Jänner bis zum Dezember, ob im Winter, Sommer, Frühjahr oder Herbst, nach Niederösterreich kommen, und zwar aus Wien nach Niederösterreich kommen. Landesrat Schneider hat dort in seinem Bericht erwähnt, daß jedes Wochenende ungefähr eine halbe Million Wiener das Wochenende iii Niederösterreich verbringen, sei es als Zweitwohnsitzer, sei es aber auch als Ausflügler, die sich einen Nachmittag oder einen Sonntag hier in Niederösterreich aufhalten. Dabei geben diese Wiener, die in Niederösterreich das Wochenende verbringen, hier zirka 50 Millionen pro Wochenende aus. Ein Phänomen, das immer stärker bemerkbar wird und das auch im Beitrag des steirischen Fremdenverkehrsdirektors zum Ausdruck kam, ist die enge Verflechtung von Fremdenverkehr und Sport. Sie sehen auch in der heutigen Berichtsvorlage, daß gerade jene Einrichtungen, die die sportliche Ertüchtigung, die Erholung, die Fitneß, die Freizeitgestaltung fördern, sehr wesentlich dazugehören. In dieser Infrastruktur sind eben Bäder, Tennisplätze, Reitschulen und alle anderen Einrichtungen der Freizeitgestaltung inbegriffen. Dem ist bei uns in der Form Rechnung getragen, daß der Referent, der die Fremdenverkehrswirtschaft zu betreuen hat, zugleich auch als Sportreferent fungiert. Ich darf nun zum Abschluß noch einige grundsätzliche Gedanken hier deponieren. Wir sind uns klar, daß über die berichteten Vorhaben hinaus auch eine Reihe von berechtigten und verständlichen Wünschen vorliegt. Allerdings müssen wir festhalten, daß alle Förderungsmaßnahmen nach einem gewissen Konzept erfolgen müssen, das von der zuständigen Abteilung erstellt wurde und auch eingehalten wird. Diese Maßnahmen erfolgen erstens nach dem Prinzip der Subsidiarität. Wenn der einzelne nicht weiter kann, dann soll die Förderung der öffentlichen Hand einsetzen. Wenn die Gemeinde oder die Vereinigung sich finanziell überfordert sieht, dann erst soll die Hilfe der öffentlichen Hand kommen. Und hier zeigt sich auch eine Erscheinung, die bei der Tagung auf der Schallaburg sehr deutlich genannt wurde, eine immer engere Verflechtung der Fremdenverkehrswirtschaft mit den Gemeinden. Und hier, glaube ich, muß nach diesem Prinzip der Subsidiarität vorgegangen wenden. Erst in einer letzten Stufe, wenn Schwerpunktinvestitionen, die über den Rahmen der Möglichkeiten des einzelnen Betriebes oder der Gemeinde hinausgehen, notwendig sind, tritt die öffentliche Hand in Form der Beteiligung in die Sache ein. Zweitens werden die Förderungsmaßnahmen im Lande Niederösterreich nach einer gewissen Rangordnung gesetzt. In Form der Beratungstätigkeit der zuständigen Abteilung und eines Mehrphasenprogramms wird immer die Frage an die Spitze gesetzt, was die Förderung für eine bestimmte Gemeinde oder für eine bestimmte Region bringt. Und letztlich drittens erfolgt eine sinnvolle Förderung auch nach wirtschaftlichen und wirtschaftlich vertretbaren Grundsätzen mit der Frage, kann die jeweilige Investition bewältigt werden oder nicht. Diese Vorgangsweise hat sich bisher als zielführend erwiesen und dazu beigetragen, daß manche wohlgemeinte Investitionen, die aber doch Fehlinvestitionen gewesen wären, vermieden werden konnten. Über allen diesen materiellen Förderungsmaßnahmen und Einsätzen müßte aber eines stehen, das ich als Voraussetzung für den vollen Erfolg betrachte, und zwar ist das die richtige Fremdenverkehrsgesinnung. Da liegt auch in Niederösterreich noch eine große Aufgabe vor uns, die in der Schule schon beginnen müßte und bis in die reiferen Jahrgänge hinaufreichen könnte. Das Motto, daß der Gast König ist und daß Gastfreundschaft die Grundlage aller Gästebetreuung sein soll, müßte sich in unserer Bevölkerung vom Kind bis zum alten Menschen durchsetzen. Und so hängt eben der Erfolg des Fremdenverkehrs nicht allein von der materiellen Förderung, von der Förderung der öffentlichen Hand ab, sondern letztlich von der inneren Einstellung zum Gast, zum Menschen, der hier bei uns seine Freizeit verbringen und Erholung finden will. Meine Aufforderung daher an Sie alle, meine Damen und Herren: Tun wir etwas für diese Gesinnung, denn im gemeinsamen Bestreben, unser Land zu einem echten Fremdenverkehrsland zu machen, ist jede Anstrengung gerade gut genug. Wir geben auch deshalb gerne diesem vorliegenden Bericht unsere Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KURZBAUER: Ich verzichte. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Wirtschaftsausscbusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Diettrich, die Verhandlung zur Zahl 331 einzuleiten. Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Firma Hamburger Aktiengesellschaft, Kufstein, hat um Übernahme der Landeshaftung für einen Investitionskredit in der Höhe von 160 Millionen Schilling ersucht, der zur Finanzierung der Errichtung einer neuen Papiermaschine dienen soll. Die Gesellschaft besitzt ein Grundkapital von 95 Millionen Schilling. Vorstandsmitglieder sind Dipl. Ing. Prinzhorn, Dipl. Ing. Tengler und Dr. Nusser. Die Firma Hamburger AG verfügt über zwei in ihrer Betriebsstätte in Pitten aufgestellte Papiermaschinen mit einer Erzeugungskapazität von knapp 50.000 Tonnen an Wellpapperohrpapieren und ist damit einer der beiden Hauptlieferanten der österreichischen Wellpappenindustrie. Durch die Aufstellung der neuen Papiermaschine mit einer Kapazität von 70.000 Tonnen würde bei gleichzeitiger Stillegung der veralteten PM II die Kapazität auf 100.000 Tonnen angehoben, also verdoppelt werden. Die Gesellschaft führt mehrere Gründe für die Notwendigkeit einer Aufstellung einer neuen Maschine an. Einerseits ist auf Sicht gesehen eine Kapazität von 50.000 Tonnen unrentabel, andererseits kann, die Papiermaschine II auf Grund ihres Alters jederzeit ausfallen und produziert außerdem mit einer Arbeitsbreite von 2200 mm für einen wachsenden Anteil der Aufträge zu schmale Papierbänder, da moderne Wellpappeanlagen über eine übliche Anlagebreite von 2400 mm verfügen. Außerdem bietet die projektierte Papiermaschine auch auf der papiertechnologischen und rnaschinenbaulichen Entwicklung in den letzten Jahren die Möglichkeit, die Papiersorte ,,Fluting'' bei gleichbleibender Qualität nur auf Altpapierbasis ohne den Einsatz von Halbzellstoffen zu erzeugen. Dadurch wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, die Halbzellstoffanlage, die nur durch unvertretbar hohe Investitionen umweltfreundlich gestaltet werden könnte, nach einer gewissen Übergangszeit zu schließen. Ferner schafft die geplante Papiermaschine die Voraussetzung, eine einwandfreie Qualität der Papiersorte „Testliner" zu erzeugen. Dies wird von der Gesellschaft als besonderer Vorteil des Projekts angesehen, die sich für die Zukunft besonders gute Verkaufschancen für „Testliner" erhofft. Das Unternehmen war in den Jahren 1968 bis 1971 imstande, die für die Ertragskraft des Unternehmens ungünstigen Einflüsse aus den schwach steigenden Verkaufspreisen und den starken Kostenerhöhungen durch Produktionssteigerungen und Rationalisierungsmaßnahmen zu verwinden. Der ordentliche Betriebserfolg stieg von rund 7 Millionen Schilling im Jahr 1968 bis auf 27 Millionen Schilling im Jahr 1971. In den Jahren 1972 und 1973, als die Produktion nur mehr unwesentlich gesteigert wurde, konnten die Kostenerhöhungen bei gleichbleibenden Verkaufspreisen nicht mehr abgefangen wenden. Der ordentliche Betriebserfolg fiel im Jahr 1972 auf 10 Millionen Schilling. Im Jahr 1973 ist ein negativer Betriebserfolg von 600.000 Schilling zu verzeichnen. Die auf das Jahr 1974 beschränkte Hausse auf dem Papiermarkt führte zu einem außengewöhnlich hohen Betriebserfolg von 51 Millionen Schilling. Im ersten Halbjahr 1975 konnte immerhin noch ein ordentlicher Betriebserfolg von 21 Millionen Schilling erzielt werden. Daß die Papierindustrie in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch eine nicht übersehbare Entwicklung der Papierpreise gekennzeichnet ist, ist bekannt; sie ist daher auch relativ krisenanfällig. Fachleute halten derzeit eine Vorschau auf einen mittelfristigen oder gar längerfristigen Zeitraum für sehr problematisch. Wir haben uns auch mit dieser Problematik beschäftigt und im Ausschuß darüber gesprochen. Ein weiteres Risiko ist natürlich auch der Umfang und die Größe des Investitionsvorhabens. Hiezu kommen die Unsicherheiten, die aus den in den Vorschauzeitraum gesetzten Erwartungen resultieren. Sollten die Erwartungen hinsichtlich der Absatzmengen bzw. der erzielbaren Preise in einem entsprechenden Ausmaß nicht eintreten, ist natürlich der Bestand des Unternehmens gefährdet. Schließlich sollen die Projektkosten in der Höhe von 440 Millionen Schilling mit Ausnahme eines Betrages von 40 Millionen Schilling mit Fremdmitteln finanziert werden, woraus sich natürlich eine entsprechende Zinsenbelastung ergibt. Bei dieser Art der Finanzierung trifft das im Investitionsvorhaben liegende Risiko fast zur Gänze die kreditgewährenden Banken bzw. die Bürgen. Die Kammern haben aber alle in ihren Gutachten eine positive Ste1lutngnahm)e eingenommen, und es scheint tatsächlich so, als ob dieser unternehmerische Mut eine Voraussetzung für diesen ungeheuren Betrag bildet. Für den Hohem Landtag ist es auch das erstemal, daß eine Haftung in einem solchen Rahmen übernommen wird, und ich möchte hier noch den Bericht des Finanzausschusses zur Kenntnis bringen. Es hat sich nämlich bei der Beratung ergeben, daß in der Regierungsvorlage hinsichtlich des Haftungsplafonds gewisse Schwächen vorhanden waren. Es waren schon 608 Millionen aushaftend, und die 160 Millionen Schilling wären nicht mehr unterzubringen gewesen. In dem Bericht heißt es, der Finanzausschuß hat sich mit dieser Sache beschäftigt, und es wird auch darauf Bezug genommen, daß bereits in der letzten Sitzung des Landtages die Erhöhung des Haftungsrahmens auf eine Milliarde Schilling genehmigt worden ist. Ich habe daher die Ehre, Ihnen den Antrag des Finanzausschusses vorzulegen. Er lautet: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Bundeslandes Niederösterreich gemäß § 1357 ABGB für einen von der Firma W. Hamburger Aktiengesellschaft, Kufstein, aufzunehmenden Investitionskredit in der Höhe von 160,000.000 Schilling unter den folgenden Voraussetzungen zu übernehmen. Die Firma W. Hamburger Aktiengesellschaft hat sich zu verpflichten: 1.01 die Sicherstellung der Finanzierung des Investitionsvorhabens durch Vorlage von Promessen der Kreditinstitute und der Haftungszusage des Entwicklungs- und Erneuerungsfonds für Investitionskredite in der Höhe von 230,000.000 Schilling nachzuweisen, 1 .O2 die grundbücherliche Sicherstellung des Kredites zuzüglich Zinsen und Nebengebühren durch Einverleibung eines Pfandrechtes auf sämtlichen der Firma gehörenden Liegenschaften zugunsten des Kreditgebers auf Kosten der Firma durchzuführen. Die Sicherstellung kann auch durch Hinterlegung von Pfandbestellungsurkunden erfolgen, wobei eine Einverleibung auf Verlangen des Landes durchzuführen ist, 1.03 im Grundbuch die vorbehaltliche Löschung der vorangehenden Pfandrechte nach Tilgung zugunsten des Kreditgebers anmerken zu lassen, 1.04 sämtliche der Firma gehörende Liegenschaften ohne Zustimmung des Landes weder zu belasten noch zu veräußern, 1.05 den Eigentumsvorbehalt an der anzuschaffenden Papiermaschine zugunsten des Kreditgebers auf Kosten ,der Firma anmerken zu lassen, 1.06 von Erweiterungsinvestitionen baulicher oder maschineller Art dem Land Niedeösterreich Mitteilung zu machen und dem Land geeignet erscheinende Nachweise zu erbringen, aus welchen ersehen werden kann, daß die Rückzahlung der laufenden Kredite durch diese Erweiterungen nicht gefährdet wird, 1.07 von dien Aktionären eine Erklärung beizubringen, daß sie während der Laufzeit des landesverbürgten Kredites solange eine Gewinnausschüttung weder verlangen noch entgegennehmen werden, bis das dadurch gebildete Eigenkapital ein. Drittel des Gesamtkapitals erreicht. Sollte aus steuerlichen Gründen eine Gewinnlausschüttung zweckmäßig sein, so haben die Aktionäre die ihnen zufließenden Gewinne dem Unternehmen zur Stützung des Eigenkapitals in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Den Aktionären ist es jedoch gestattet, jene Beträge zu entnehmen, die zur Bezahlung der jeweiligen Vermögensteuer erforderlich sind, 1.08 die Stammanteile an der Firma Hamburger Unterland Gesellschaft für Kunststofftechnik mbH, Kufstein, zugunsten des reditgebers auf Kosten der Firma zu verpfänden, 1.09 von der Firma Anton Mosburger Gesellschaft mbH, Wien, eine Erklärung beizubringen, daß sie sich verpflichtet, dem gegenständlichen Schuldverhältnis als Mitschuldner zur ungeteilten Hand beizutreten, 1.10 von der Firma Anton Mosburger Gesellschaft mbH, Wien, e h e Erklärung beizubringen, daß sie sich verpflichtet, ihr gesamtes Anlagevermögen weder zu belasten noch zu verpfänden oder zu veräußern. 1.11 dem Land für die Dauer der Landeshaftung einen jährlichen Haftungsbeitrag in der Höhe von 3/4 % der am 31. Dezember eines jeden Jahres noch aushaftenden Kreditsumme zu leisten. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die geschäftsordnungsgemäße Behandlung einzuleiten. PRASIDENT DIPL. ING. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Abg. Kaiser. Abg. KAISER: Herr Präsident! Werte Damen und Herren des Hohen Landtages! Die Firma Hamburger ist eine papiererzeugende und papierverarbeitende Fabrik und plant Investitionen in einer Größenordnung von 440 Millionen Schilling. Mit diesen 440 Millionen Schilling soll praktisch eine neue Fabrik entstehen, in der eine Maschine untergebracht ist, wie es nur noch eine zweite im mitteleuropäischen Raum gibt. In dieser Fabrik ist nicht nur diese Maschine untergebracht, sondern auch eine Stoffaufbereitung, wo vor allem Altpapier aufbereitet werden soll. Ein Rollenbagger und leine Energiezentrale müssen ebenfalls neu errichtet werden. Es ist eigentlich naheliegend, daß man sich die Frage stellt, wenn allgemein davon gesprochen wird, daß in der Papierindustrie an und für sich eine Stagnation festzustellen ist, wieso man hier diese enormen Investitionen vornimmt. Dazu muß gesagt werden, daß es sich hier um ein ausgesprochenes Spezialpapier handelt. Es wurde schon vom Berichterstatter erwähnt, daß es sich hier um Wellpapperohrpapiere handelt, wobei die Hälfte der gesamten Produktionskapazität aus Wellenpapier und die zweite Hälfte aus Deckenpapieren besteht. Das besondere an dieser Maschine ist, daß sie eine Arbeitsgeschwindigkeit erreichen wird, die es bisher in Österreich nicht gegeben hat, nämlich eine Geschwindigkeit pro Minute zwischen 120 und 350 Metern mit einer Papierbreite von 4,90 Meter. Die bisherige Erzeugungsbreite war 2,20 bis 2,40 Meter. Diese größere Erzeugungsbreite ist erforderlich, weil auch die entsprechende Nachfrage nach breiterem Papier gegeben ist. Wenn diese Papiermaschine dann voll im Einsatz stehen wird, dann wird eine Tageskapazität von 200 Tonnen oder 10 Waggonladungen produziert werden. Wenn man das jetzt in laufende Kilometer umlegt, dann könnte man mit der Produktion dieser Papiermaschine täglich ein Papierband von Wien bis Innsbruck in einer Breite von 4,90 Meter spannen, und das 357mal im Jahr. Das ist natürlich eine enorme Produktionssteigerung, und die Frage wirft sich auf, ob diese Kapazität auch abgesetzt werden kann. Auch hierüber gibt es eine Vorschau. In Österreich ist der Wellpappepapierverbrauch bisher jährlich um 5 % gestiegen. Der Bedarf war 1975 147.000 Tonnen ist 1976 programmiert mit 154.000 Tonnen, und es zeichnet sich auch ab, daß diese Prognose zutrifft. Ein weiterer Fünfjahresplan sieht vor, daß man im Jahr 1981 auf einen Bedarf von 200.000 Tonnen Wellpapperohrpapier kommen wird. Dabei ist sehr interessant, daß es wieder eine Umkehrung gibt in der Verpackung. Es hat eine Zeit gegeben, wo die Papierindustrie zur Kenntnis nehmen mußte, daß ein neuer Werkstoff auf dem Markt ist. Die Kunststoffindustrie ist emporgewachsen wie die Schwammerln im Walde. Heute zeigt sich, daß diese Verpackungswelle auf dem Kunststoffsektor wieder eine rückläufige Tendenz einnimmt und die Wellpappe wieder in den Vordergrund tritt, wodurch sich auch die Möglichkeit eines größeren Absatzes ergibt. Es hat sich in Öerreich gezeigt, daß der Pro-KopfVerbrauch in den letzten fünf Jahren von 8 auf 15 kg angestiegen ist, also nahezu eine Verdopplung erreicht hat. Es ist allerdings so, daß in den westeuropäischen Ländern der Verbrauch derzeit bei 27 kg liegt; wenn man das zugrunde legt, dann kann man wohl ahnen und annehmen, daß sich auch der österreichische Pro-Kopf-Verbrauch noch steigern wird. In der Papiererzeugung liegt der Marktanteil der Firma Hamburger im Inland bei Schrenzpapier um 70 % und bei Flutingpapier um 33 %; in der Papierverarbeitung bei Rohren 70 %, bei Gebinden 65 % , bei Dosen 80 %, bei Hülsen und Kannen 20 %. Der Umsatz 1975 betrug 290 Millionen Schilling und der Betriebserfolg lag bei 41 Millionen Schilling. Die Kapazitätsausnützung ist derzeit in der Papiererzeugung 100 %, in der Papierverarbeitung 80 %. Die Auslastung der Halbzellstoffanlage liegt ebenfalls bei 100 %. Die Firma geht von der Oberlegung aus, daß der Bedarf rascher steigen wird als die Produktion und läßt sich auch davon leiten, daß dadurch auch die entsprechenden Preise auf den Märkten erzielt werden. Die Firma Hamburger hat sich auch dadurch von anderen Unternehmungen unterschieden, daß sie auch in einer Zeit gewisser Restriktionen immer wieder bemüht war zu investieren, um eben mit der Zeit zu gehen und den Betrieb entsprechend rationell zu gestalten. Es wurden nicht nur Rationalisierungsmaßnahmen getroffen, sondern auch Erweiterungsinvestitionen durchgeführt. Und es hat sich hier gezeigt, daß Unternehmensleitung und Belegschaft bemüht waren, ihre Konkurrenzfähigkeit in dieser etwas stürmisch gewordenen Zeit unter Beweis zu stellen. Die Kopfquote der Produktion wurde von 104 Tonnen im Jahr 1968 auf 265 Tonnen im Jahr 1975 gesteigert. Der Kostenanteil für Personalaufwand konnte dadurch von rund einem Drittel auf ein Fünftel reduziert werden. Der Umsatz pro Kopf beträgt gegenwärtig 716.000 Schilling und konnte in den letzten drei Jahren auf das Dreifache gesteigert werden. Die Löhne und Gehälter liegen in der Branche im Mittelfeld und betragen im Schnitt 8500 Schilling. Die neue Papiermaschine wird es ermöglichen, daß diese Kopfleistung neuerlich beachtlich anst8eigt und dabei auch die ganze Kostenstruktur eine Verbesserung erfährt. Ein besonderer Vorteil für die Zukunft bei der Firma Hamburger wird sein, daß diese Papiermaschine, die den neuesten Stand der Technik widerspiegelt, nahezu 100 % mit Altpapier beschickt werden kann. Das hat natürlich mehrere Vorteile. Erstens kann man sich die Halbzellstoffanlage, die nicht gerade umweltfreundlich ist, in der Zukunft ersparen. Der Rohstoff Holz kann ebenfalls einer anderen Verwendung zugeführt werden, und vor allen Dingen kann Altpapier, bisher Abfallprodukt, im zunehmenden Maße als Rohstoff verwendet werden. Es wurde festgestellt, meine Damen und Herren, daß heute noch immer 50 % des Hausmülls aus Abfallpapier besteht, während die österreichische Papierindustrie jährlich 350.000 bis 400.000 Tonnen Altpapier als Rohstoff braucht, welche im eigenen Land nicht aufgebracht werden können, so daß man sich genötigt sieht, noch immer zwischen i00.000 und 150.000 Tonnen aus dem Ausland einzuführen. Die Firma Hamburger ist auch in dieser Frage tätig geworden und hat gemeint, man müßte doch in stärkerem Ausmaß das im Inland anfallende Altpapier aktivieren, sammeln und wieder der Verwertung zuführen. Die Firma Hamburger hat derzeit einen Verbrauch von45.000 Tonnen im Jahr; durch den Einsatz der Papiermaschine wird es möglich sein, diesen Verbrauch von 45.000 Tonnen auf 90.000 Tonnen im Jahr 1979 zu steigern. Die Firma Hamburger hat daher mit anderen Firmen, Meyr-Mellnhof und Leykam, eine Firma gegründet mit der Aufgabenstellung, zusammen mit den Organisationen, die bereits heute im Lande die Altpapiersammlungen durchführen, diese Sammlungen intensiver zu betreiben, wodurch vielleicht auch erreicht wird, daß die Haushalte dazu verhalten werden können, bei ihrem Müll Altpapier vom übrigen Müll zu trennen, wenn sie die Gewißheit haben, daß vielleicht einmal in der Woche wie der übrige Müll auch Altpapier eingesammelt wird und einem Wiederverwertungszweck zugeführt werden kann. Die derzeitige Altpapiersammlung bringt jährlich 16.000 Tonnen ein; das Ziel dieser Firma ist es, dieses Sammelergebnis auf 40.000 Tonnen zu erhöhen. Wenn man im Einvernehmen mit den einzelnen Vereinen und Organisationen, die sich heute mit der Altpapiersammlung beschäftigen, mit einer Aufklärungskampagne der Haushalte hier zu einem Ergebnis kommen könnte, dann könnte man mehrere Fliegen auf einen Schlag treffen. Der Haumüll könnte reduziert werden, die Umwelt könnte freundlicher gestaltet werden und, wie schon erwähnt, Holz als Rohstoff könnte gespart werden, wenn wir mehr Altpapiereinsatz hätten. Und außerdem könnten Devisen gespart werden, weil wir ja jetzt immer eine beträchtliche Menge von Altpapier im Ausland kaufen müssen. Wie gesagt, es bleibt abzuwarten, ob diese Firma, die neu gegründet wurde, auch den Vorstellungen entsprechend Erfolg haben wird. Eines ist vielleicht auch noch erwähnenswert, meine Damen und Herren. Als dieses Projekt geboren wurde, als man die Belegschaft wissen hat lassen, daß dieses gigantische Projekt der Firma Hamburger entstehen soll, hat man an die Belegschaft appelliert, auch ihre Erfahrungswerte in dieses Projekt miteinzubauen. Wir konnten es nicht glauben, aber es war die Wirklichkeit: Es ist besonders erfreulich und soll herausgestellt werden, daß bei diesem Projekt 200 Vorschläge, die aus der Belegschaft gekommen sind, verwertet werden konnten. Ich glaube, hier kommt sehr deutlich die Verbundenheit der Belegschaft mit den Unternehmenszielen zum Ausdruck und das ist auch der Beweis dafür, daß dieser Belegschaft sehr wohl an dem Weitergedeihen des Unternehmens gelegen ist. Wir wissen, daß diese Investition in der Größenordnung von 440 Millionen Schilling gigantisch ist, vor allem in einer Zeit, wo die gesamte Welt in Bewegung geraten ist. Wenn man auch gewisse Prognosen stellt, müssen diese in einiger Zeit nicht mehr stimmen. Aber trotzdem, glaube ich, ist anzuerkennen dieser Mut und die Risikofreudigkeit dieser Manager, dieser etwas aufgeschlosseneren jüngeren Unternehmertypen, die bereit sind, hier diese Investition zu tätigen. Die Aufbringung der 440 Millionen Schilling soll so erfolgen, daß 70 Millionen Schilling ERP-Kredit gewährt werden, der Investitionskredit der Länderbank 100 Millionen Schilling ausmacht, die Investitionskredit-AG 50 Millionen Schilling und die Österreichische Kommunal-Kredit-AG 20 Millionen Schilling übernimmt, die Eigenmittel, wie vom Berichterstatter schon erwähnt, nur 40 Millionen Schilling ausmachen und von der Landes-Hypothekenanstalt 160 Millionen Schilling kommen sollen, wofür das Land die Haftung übernehmen wird. Das Projekt, wie es hier in der Vorlage geschildert wird, wovon ich mich auch selbst an Ort und Stelle überzeugen konnte, bietet sich so an, daß hier eine echte Hilfe notwendig und auch gerechtfertigt ist. Der Betrieb in Pitten erhält mit dieser Investition die Voraussetzungen, um auch den Anforderungen der kommenden Zeit absolut gewachsen zu sein. Es wurde auch schon erwähnt, daß der derzeitige Maschineneinsatz eine Veralterung erkennen läßt. Besonders die Papiermaschine II, die seit dem Jahr 1940 läuft, ist schon sehr reparaturanfällig und es ist nur mehr eine Frage der Zeit, wann diese Produktionskapazität ausfällt und es dann betriebswirtschaftlich nicht mehr vertretbar sein würde, mit einer Maschine weiterzufahren. Wie gesagt, wird mit dieser neuen zusätzlichen Kapazität das Produktionsvolumen von derzeit 50.000 Jahrestonnen auf 100.000 Jahrestonnen erhöht werden. Ebenfalls erfreulich ist, daß diese 440 Millionen Schilling, die hier investiert werden, zu 77 % auch anderen Branchen der niederösterreichischen Betriebe zugute kommen und diesen Betrieben ebenfalls zu neuen Impulsen verhelfen. In diesem Betrieb sind derzeit 400 Menschen beschäftigt. Vor einigen Jahren waren es noch 470, im Zuge von Rationalisierungen wurden natürliche Abgänge nicht mehr ersetzt. Diese Menschen kommen aus der näheren Umgebung von Pitten. Die Firma Hamburger beschäftigt auch keine Gastarbeiter, das beweist uns, meine Damen und Herren, daß in diesem Gebiet noch immer österreichische Arbeitskraftreserven bestehen und daß auch das Betriebsklima relativ gut ist. Die Firma hat auch hier eine Prognose gestellt. Wenn diese neue Papiermaschine voll zum Tragen kommen wird, dann wird es nicht nur möglich sein, die bestehenden 400 Arbeitsplätze abzusichern, sondern darüber hinaus sollen auch 40 neue Arbeitsplätze zusätzlich erreicht werden. Das ist sicherlich erfreulich für die Menschen, die dort beschäftigt sind. Es ist auch erfreulich für die Gemeinde, die weiß, daß sie ein Unternehmen beherbergt, das gut fundamentiert ist und den Blick auch in die Zukunft richtet, sich für das Kommende wappnet. Es ist sicherlich auch erfreulich für jene Menschen, die Arbeit suchen und hier dann eine Möglichkeit finden werden unterzukommen. Und es ist besonders für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen, für die Menschen, die dort wohnen, und natürlich auch für uns Abgeordnete sehr erfreulich, daß wir hier wieder einen Impuls bekommen, und zwar deshalb, meine Damen und Herren, weil es gerade dieser Industriebezirk Neunkirchen gewesen ist, der in den letzten 10 Jahren nicht weniger als 3934 Industriearbeitsplätze verloren hat. Ich glaube, daß wir diesem Unternehmen mit seiner Belegschaft wünschen wollen, daß alle gesteckten Ziele in der Zukunft sich erfüllen mögen, denn sie sind die Voraussetzung dafür, daß diesen Menschen der weitere Wohlstand gesichert ist. Die sozialistische Fraktion wird daher dieser Vorlage gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Zum Wort gemeldet ist der Abg. Auer. Abg. AUER: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden heute eine Vorlage zur Übernahme der Landeshaftung durch .das Bundesland Niederösterreich bei der Firma Hamburger in Pitten beschließen, die in ihrer Größenordnung sehr bedeutend ist und in einer solchen Größenordnung erstmalig in diesem Hohen Haus zur Beschlußfassung vorliegt. In der Vorlage spricht man ganz lapidar von einer neuen Maschine, die hier installiert werden soll. Der Kollege Kaiser hat schon darauf hingewiesen. Tatsächlich handelt es sich um eine neue Fabriksanlage, um eine modernere Fabriksanlage, eine Industrieanlage, die es ermöglichen wird, rationeller als bisher zu produzieren. Eine Industrieanlage, die es ermöglichen wird, international auch auf längere Sicht gesehen konkurrenzfähig zu bleiben, die aber auch gewährleisten soll, daß ein so wichtiger Betrieb für das Gebiet, für die Region und für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen erhalten bleibt und wenn möglich in größerem Umfang fortgeführt werden kann. Diese Betriebsanlage ist für den Bezirk Neunkirchen ganz besonders wichtig, Kollege Kaiser hat bereits darauf hingewiesen. Über 3000 Industriearbeitsplätze sind seit Beginn der sechziger Jahre im Bezirk Neunkirchen verloren gegangen, über 3000 Industriearbeitsplätze gibt es in diesem Bezirk weniger. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß es nicht gelungen ist, eine Modernisierung durchzuführen und dadurch traditionelle Industriebetriebe in diesem Gebiet konkurrenzfähig zu machen. Das ist zumindest nicht im wünschenswerten Ausmaß gelungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der politische Bezirk Neunkirchen ist jener Bezirk, der die meisten Auspendler in Niederösterreich hat. Über 8000 Kolleginnen und Kollegen müssen außerhalb des Bezirkes ihrer Arbeit nachgehen. Er hat die höchste Auspendlerziffer aller niederösterreichischen Bezirke. 4500 Neunkirchner arbeiten in anderen Bundesländern, davon 70 % in Wien. 70 % dieser 4500 Arbeitnehmer aus dem Bereich Neunkirchen müssen täglich die Strecke Bezirk Neunkirchen Umland Wien pendeln. Es handelt sich hier meist um qualifizierte Arbeitskräfte, die im eigenen Bereich keine adäquate Arbeit finden können. Wir begrüßen daher jede Initiative, die dazu geeignet ist, diese Pendlerströme zu verringern, die dazu geeignet ist, Arbeitsplätze zu erhalten, die dazu geeignet ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ich darf darauf verweisen, daß das Land Niederösterreich in diesem Bereich, in dieser Region ja nicht zum erstenmal initiativ wird. Das Land Niederösterreich hat eine ganze Reihe von Betrieben bei der Modernisierung, bei der Ausweitung sehr unterstützt und damit dazu beigetragen, daß eine große Anzahl von Betrieben in diesem Gebiet sich strukturell verbessern konnte. Damit ist der Bestand dieser Betriebe gesichert und konnten Arbeitsplätze erhalten und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Es wird uns sicher kaum gelingen, diesem Raum seine frühere industrielle Bedeutung wiederzugeben. Es wird aber sicher möglich sein, die wirtschaftliche Struktur in diesem Gebiet zu stabilisieren, und es wird auch notwendig sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Branchenstruktur in diesem Bereich zu verbessern. Natürlich kann das nur im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten geschehen. Das Land allein wird sicherlich nicht in der Lage sein, dieses Vorhaben auch tatsächlich zufriedenstellend zu lösen. Alle Beteiligten, alle dafür Verantwortlichen, sollen mithelfen, um diesem Gebiet zumindest annähernd die frühere Bedeutung auf industriellem Gebiet wieder zu verschaffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns war Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung nie ein Streitobjekt, für uns ist Wirtschaftsförderung eine Selbstverständlichkeit. Die Österreichische Volkspartei hat hierzu eine klare Aussage gemacht. Ich darf verweisen auf das Leitbild 80 der ÖVP Niederösterreichs für das moderne, für das neue Niederösterreich. Hier hat die Österreichische Volkspartei die Grundsätze zur Industrieförderung festgelegt. Ich darf einen der Grundsätze zitieren: „Wirtschaftspolitik darf niemals Selbstzweck sein, sie hat allein dem Ziel zu dienen, befriedigende und möglichst gleichwertige Lebensbedingungen für die Bevölkerung in allen Landesteilen zu schaffen." Zur Industrie im besonderen hat die Österreichische Volkspartei in ihrem Leitbild 80 folgendes als Grundsatz festgehalten: „Die Industrie ist trotz der zunehmenden Bedeutung anderer Wirtschafts- zweige der ausschlaggebende Faktor für die Wirtschaftskraft der einzelnen Landesteile, mit ihr gemeinsam vollzieht und entwickelt sich im allgemeinen erst die Ausweitung im gewerblichen und Dienstleistungssektor. Die von der Industrie bereitgestellten Erwerbsmöglichkeiten erleichtern den Strukturwandel in der Land- und Forstwirtschaft ganz wesentlich. Die Industrie ist jener Basisbereich, dem eine grundlegende Rolle zur Schaffung besserer, möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Regionen Niederösterreichs zufällt." Soweit die ganz klare Aussage der Österreichischen Volkspartei als einen ihrer Grundsätze zur Wirtschaftspolitik. Wir freuen uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß uns die heutige Gesetzesvorlage die Möglichkeit gibt, die Struktur im Land Niederösterreich zu verbessern. Das Projekt hat nicht nur Bedeutung für den Bezirk, für die Region selbst, das Projekt hat Bedeutung weit über den Bezirk hinaus. Hunderte Millionen Schilling werden in die niederösterreichische Wirtschaft fließen. Das ist besonders wichtig in einer Zeit, in der die wirtschaftliche Situation in Österreich keineswegs rosig ist. Bundeskanzler Kreisky malt uns ja die künftige Entwicklung in den düstersten Farben. Das Wirtschaftsforschungsinstitut, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist dabei, seine Prognose über das Wirtschaftswachstum nach unten zu korrigieren. Erinnern wir uns, schon einmal hat eine Entwicklung damit eingesetzt, daß man einmal, zweimal die Prognose korrigiert hat und am Ende des Jahres bei einer Wachstumsschrumpfung von einigen Prozenten angelangt ist. Wir wollen uns das nicht wünschen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube aber, daß es in dieser Zeit um so wichtiger ist, entsprechende Impulse zu setzen, was uns mit dieser Vorlage sicherlich gelingen wird. Wir wissen, daß in den nächsten Jahren zehntausende Arbeitsplätze in Niederösterreich gebraucht werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden auch zur Kenntnis nahmen müssen, daß das Land nur beschränkte Möglichkeiten hat, um diese zehmausende neuen Arbeitsplätze auch tatsächlich zu schaffen. Wir glauben aber, daß die Arbeitnehmer in diesem Bundesland ein Recht darauf hätten zu erfahren, welche Absichten denn die Bundesregierung hat, um dieses Problem zu lösen. Feuerwehraktionen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind sicherlich oft sehr notwendig, um das Ärgste zu verhindern, bringen aber keine Lösung dieses Problems auf lange Sicht. Und hier auch ein offenes Wort: Die Tarif- und Steuerpolitik der Bundesregierung fördert sicherlich nicht eine rasche Erholung der österreichischen Wirtschaft. Sie vermindert die Konkurrenzfähigkeit und gefährdet damit die Arbeitsplätze. Sie gefährdet damit jene Arbeitsplätze, meine sehr verehrten Damen und Herren, die die Regierung mit höheren Steuern, mit höheren Opfern zu sichern vorgibt. Sie verringert damit das Einkommen der Arbeitnehmer, indem Kaufkraft abgeschöpft wird, verringert den privaten Konsum und gefährdet damit auch Arbeitsplätze. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir freuen uns, wenn wir einen Beitrag leisten können, um diese niederösterreichische Wirtschaft zu festigen. Wir freuen uns, daß wir einen Beitrag dazu leisten können, zumindest einem Teil der niederösterreichischen Arbeitnehmer die Angst um den Arbeitsplatz zu nehmen. Wir freuen uns, daß wir einem Teil der niederösterreichischen Arbeitnehmer die Sorge um ihre Zukunft, die Sorge um ihre Existenz nehmein können. Wir wünschen dem Vorhaben der Firma Hamburger viel Erfolg. Ich darf abschließend sagen, daß wir gerne dieser Vorlage die Zustimmung geben werden. (Beifall bei der OVP.) PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Ich verzichte. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Dr. Bernau, die Verhandlung zur Zahl 332 einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Wie bekannt, hat der Landtag von Niederösterreich in der Sitzung vom 23. Jänner des Vorjahres die Weiterführung der erstmalig im Jahr 1970 beschlossenen und damals nur für fünf Jahre vorgesehenen Zinsenzuschußaktion für InvestDarlehen beschlossen. Diese zweite Zinsenzuschußaktion, die also voriges Jahr beschlossen wurde, ist ebenfalls nur auf fünf Jahre, das heißt also auf den Zeitraum 1975 bis inklusive 1979, beschränkt. In ihrem Rahmen wurden im Jahr 1975 erstmals für Darlehen bis zu 3 Millionen Schilling, die zu bestimmten Kreditzwecken, wie sie hier in der Vorlage aufgezählt werden, aufgenommen wurden, Zinsenzuschüsse gewährt. Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre, der Zinsfuß darf nur bis zu 4 % über der jeweiligen Bankrate, das sind gegenwärtig 5 % liegen. Ich glaube, ich darf mir mit Ihrer Einwilligung ersparen, die Kreditbedingungen im einzelnen hier vorzutragen. Ich möchte nur festhalten, daß diese zweite Zinsenzuschußaktion insoferne eine wesentliche Verbesserung gegenüber der ersten darstellt, daß nunmehr Zinsenzuschüsse, wie bereits erwähnt, bis zu 3 Millionen Schilling bewilligt werden dürfen. Im Jahr 1975 sind auf Grund des genannten Landtagsbeschlusses insgesamt Beträge bis zu 9,750.000 Schilling flüssig gemacht worden. Tatsächlich ausgezahlt wurden aus dem Betriebsinvestitionsfonds 5,021.000 Schilling und aus dem ordentlichen Voranschlag 1975 3,976.000 Schilling, insgesamt also 8,998.000 Schilling, womit der vorhin erwähnte Betrag also nicht überschritten wurde. Aus der beiliegenden Auf Stellung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ersehen Sie, daß im Jahr 1975 mit einem Zinsenzuschußbetrag von 2,947.000 Schilling insgesamt 77 solcher Zinsenzuschüsse für eine Darlehenssumme von insgesamt 87 Millionen Schilling bewilligt werden konnten, wodurch Investitionen von nahezu 992 Millionen Schilling indirekt begünstigt wurden. Die Tabelle enthält die erwähnten 72 Firmen. Ich darf letztlich noch darauf hinweisen, daß das Interesse für die Erlangung dieser Zinsenzuschüsse nach wie vor ein sehr reges ist. Bei der Vergabe im März dieses Jahres lagen wieder 62 Ansuchen um Gewährung eines Zinsenzuschusses vor, wobei ein Gesamtkapitalbetrag von 87 Millionen Schilling ausgewiesen war. Weitere 11 Ansuchen, die noch nicht völlig durchgerechnet waren, sahen einen Kapitalbetrag von 13,350.000 Schilling vor. Außerdem sind in der Zwischenzeit, und zwar mit Stand vom 10. Mai 1976, weitere 30 Ansuchen beim Amt der Landesregierung eingelangt, die wieder einen Darlehensbetrag von 62 Millionen Schilling ergeben würden. Aus all dem ist sehr leicht ersichtlich, daß sich diese Aktion nicht nur bewährt hat, sondern ihre Fortführung, glaube ich, dringend notwendig erscheint. Ich darf daher namens des Finanzausschusses folgenden Antrag stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: Der Bericht der Landesregierung, betreffend die Abwicklung der Zinsenzuschußaktion für InvestDarlehen im Jahr 1975 wird zur Kenntnis genommen. " Bitte, Herr Präsident, die Debatte einzuleiten. PRÄSIDlENT DIPL. ING. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Abg. Diettrich. Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es liegt der Bericht vor, der sich mit der Zinsenzuschußaktion für Invest-Darlehen im Jahr 1975 beschäftigt. Vielleicht hier ein kurzer Rückblick. Ich glaube, der Landtag von Niederösterreich war gut beraten, als ,er damals den Betriebsinvestitionsfonds teilte und Fondsmittel für eine Zinsenzuschußaktion bereitstellte. Es ist Ihnen sicherlich noch in Erinnerung. Es war das damalige Projekt, mit diesen Fondsmitteln sehr große Kapitalien neuerlich in Bewegung zu bringen, sicherlich eine sehr richtige Oberlegung. Wenn man die Entwicklung unserer Wirtschaft in den letzten 20 Jahren betrachtet, so glaube ich, ist gerade dieser Fonds und auch diese Zinsennzuschußaktion eine Voraussetzung gewesen, daß wir nun im Spitzenfeld der österreichischen Bundesländer liegen. Ich glaube, das sollte man immer wieder erkennen und herausstreichen, da sich doch enorme Änderungen in den letzten Jahren in dieser Richtung ergeben haben. Wenn man diese Liste nun einer näheren Prüfung unterzieht, so sind natürlich die Verwendungszwecke unterschiedlicher Art. Aber ich glaube, gerade die Errichtung von Werkstätten, Hallen, Betriebserweiterungen, Ankauf von Maschinen, Einrichtungen, vor allem modernere Maschinen, und immer wiederkehrend die Expansion zeigen, wie segensreich sich gerade diese Zinsenzuschußaktion für die niederösterreichische Wirtschaft ausgewirkt hat. Es ist auch sehr interessant, wenn man hier nun einige Ziffern gegenüberstellt. Die Sektion Industrie besitzt in Niederösterreich 2168 Mitglieder und nach den Richtlinien des Fonds und den Richtlinien der Zinsenzuschußaktion fallen 1892 Betriebe hinein. Es tritt hier natürlich in erster Linie die sogenannte produzierende Situation in den Vordergrund und hier ergibt sich eben die Tatsache, daß beinahe alle Industriebetriebe in diese Richtlinien hineinfallen. Wenn man demgegenüber die Mitglieder der Sektion Gewerbe in einer Größenordnung von 20.488 betrachtet und das produzierende Gewerbe nur 3350 Betriebe umfaßt, so sehen Sie, daß rund 16.000 Leistungsbetriebe jedweder Art nun nicht in diese Richtlinien für den Betriebsinvestitionsfonds und für die Zinsenzuschußaktion hineinfallen. Es ist natürlich auch von Wichtigkeit, nun einige Blickpunkte auf diese Ansuchen zu richten. Die Begründung ist in den meisten Fällen dieser Ansuchen die Rationalisierung und die Automation der Produktion. Es ist auch sehr oft die Bemerkung festzustellen, daß durch die Verbesserung der Betriebsstruktur, vor allem durch die Anschaffung hochwertiger Maschinen und die Einführung neuer Produktionsmethoden, auch bessere Wettbewerbsverhältnisse geschaffen werden sollen. In diesem Zusammenhang auch eine sehr ernste Feststellung. Wir haben gerade bei der Behandlung der Vorlage über die Haftungsübernahme für einen Kredit der Firma Hamburger von den Rednern gehört, daß die gegenwärtige wirtschaftliche Lage doch einige Sorgen bereitet. Diese Sorge ist natürlich auch in all jenen Betrieben zu Hause, von denen wir heute reden und dir auch im Betriebsinvestitionsfonds bzw. in der Zinsenzuschußaktion inkludiert sind. Daß natürlich diese Unternehmungen sehr stark exportorientiert sind, ist eine Tatsache. Gerade die Sensibilität in den Exportgeschäften tritt um so stärker zutage, je absoluter eine Hartwährungspolitik betrieben wird. Deshalb glaube ich, ist auch der mahnende Finger zu erheben - bei aller Wertschätzung und bei allem Erfor- dernis - immer wieder eine starre Parität zur D-Mark, eine starre Parität zum Schweizer Franken unter allen Umständen zu halten. Hier müssen doch manche Bereiche Nachteile einstecken, die in der Addition nicht zu übersehen sind und letzten Endes auch uns manche schwierige Probleme bringen, vor allem im Wettbewerb, im Absatz, aber natürlich auch bei der Arbeitsplatzsicherung. Es ist ein sehr, sehr schwieriges Instrument, nun in diesen tausendein Facetten immer wieder jene richtige Ausgewogenheit zu erreichen, um allen diesen Negativeinflüssen auch ein entsprechendes Positiv gegenüberzustellen. Es ist auch sehr interessant, daß unter jenen Betrieben, die in diese Zinsenzuschußaktion einbezogen werden sollen, nun auch sehr stark die Nahrungsmittel, vor allem auch Fleischereibetriebe und Bäckereien vertreten sind. Das ergibt sich daraus, daß diese Betriebe im Zusammenhang mit der bundesgesetzlichen Regelung der Lebensmittelerzeugung erhebliche Investitionen machen müssen, um diesen gesetzlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Ich glaube, meine Damen und Herren, auch hier erkennen wir, daß das Umstellen aus der Problematik der Volksgesundheit, aus der Problematik des Umweltschutzes natürlich auch die betriebliche Kalkulation sehr stark belastet und diese Belastung natürlich in irgend einer Form auch betriebswirtschaftlich aufgefangen werden muß. Deshalb auch der Zwang zur Rationalisierung, der Zwang zur Modernisierung und letzten Endes auch der Zwang, die wirtschaftliche Struktur in dieser Funktion, aber auch in der Wertschöpfung im Takt zu halten. Ich glaube, meine Damen, und Herren, der Bericht zeigt, daß die Wirtschaftsförderung in unserem Lande auf diesem Teilsektor sicherlich erfolgreich ist. Die neuen Anforderungen, die sich hier immer wieder ergeben - ich habe schon einige dieser Probleme aufgezeigt -, zwingen uns, hier auch entsprechend aktiv mitzuwirken. Ich glaube, gerade auch diese Aufgabe der niederösterreichischen Förderungspolitik ist eine Voraussetzung, daß sich auch hier eine weitere Entwicklung zum Positiven abzeichnet. Die Fraktion der Österreichischen Volkspartei wird den Bericht positiv zur Kenntnis nehmen. (Beifall bet der ÖVP.) PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Dr. BERNAU: Ich verzichte. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Wittig, die Verhandlung zur Zahl 336 einzuleiten. Berichterstatter Abg. WITTIG: Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Firma Josef Faber KG, Krems, hat um die Obernahme der Landeshaftung in der Höhe von 5 Millionen Schilling für einen Investitionskredit ersucht. Das Ansuchen der Firma Faber wunde im Sinne der Grundsätze und Voraussetzungen des Beschlusses des Landtages von Niederösterreich vom 21. November 1967 einer Prüfung durch die Laurinia Treuhand und Beratung GesmbH. unterzogen, welche ein positives Ergebnis erbracht hat. Die Firma selbst hat ihren Sitz in Krems und wird in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft geführt. Das Unternehmen wurde bereits 1869 gegründet und besitzt eine große Anzahl von Betriebsstätten in Niederösterreich, da sie 14 Wochenzeitschriften erzeugt. Derzeit bietet die Firma 86 Arbeitnehmern Beschäftigung und ist beabsichtigt, diesen Stand zu erweitern. Ursache dieser Investition war eine Verlegung des Betriebes von der Innenstadt an die Peripherie von Krems und damit verbunden natürlich auch eine Modernisierung, da die alten Räume nicht mehr geeignet erschienen. Die Gesamtinvestition betrug 26,8 Millionen Schilling und wurde überwiegend auf dem Kreditsektor getätigt. Die Stadt Krems hat für einen Kommunalkredit von 3 Millionen die Haftung übernommen. Die Analyse des wirtschaftlichen Bildes zeigte sich sehr positiv und darf erwartet werden, daß die eingegangenen Belastungen von der Firma verkraftet werden und die entsprechenden Raten und Rückzahlungsbedingungen auch zeitgerecht erfüllt werden können. Auch die Kammer für Arbeiter und Angestellte hat sich mit diesem Fall beschäftigt und sich positiv dazu geäußert, so wie auch die Handelskammer Niederösterreich ausgeführt hat, daß gerade die Firma Josef Faber KG neben dem St. Pöltner Presshaus zu den modernsten und größten Druck- und Verlagsanstalten Niederösterreichs zählt, so daß auch von dieser Sicht aus das Ansuchen befürwortet wird. Ich darf daher, Hoher Landtag, namens des Finanzausschusses folgenden Antrag stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Bundeslandes Niederösterreich gemäß § 1357 ABGB für einen von der Firma Josef Faber KG, Krems, auszunehmenden Investitionskredit in der Höhe von S 5,000.000 unter folgenden Voraussetzungen zu übernehmen. Dir Firma Josef Faber KG, Frau Gerlinde Malek, Dr. Herbert Faber und Ludwig Malek haben sich zu verpflichten: 1.1. die grundbücherliche Sicherstellung des Investitionskredites zuzüglich Zinsen und Nebengebühren durch Einverleibung eines Simultanpfandrechtes auf sämtliche Liegenschaften im Firmenbesitz und Privatbesitz zugunsten des Kreditgebers auf Kosten der Firma durchzuführen, 1.2. sämtliche unter 1.1. genannten Liegenschaften ohne Zustimmung des Landes weder zu lelasten noch zu veräußern, 1.3. im Grundbuch die vorbehaltslose Löschung von vorangehenden Pfandrechten nach Tilgung zugunsten des Kreditgebers anmerken zu lassen, 1.4. von Erweiterungsinvestitionen baulicher oder maschineller Art dem Land Niederösterreich Mitteilung zu machen und dem Land geeignet erscheinende Nachweise zu erbringen, aus welchen ersehen werden kann, daß die Rückzahlung der laufenden Kredite durch diese Erweiterungen nicht gefährdet wird, 1.5. von Frau Gerlinde Malek, Dr. Herbert Falber und Ludwig Malek eine Erklärung beizubringen, daß sie sich verpflichten, dem gegenständlichen Schuldverhältnis als Mitschuldner zur ungeteilten Hand beizutreten, 1.6. die angeschaffte Rotationsoffsetanlage ohne Zustimmung des Landes weder zu verpfänden noch zu veräußern, 1.7. dem Land für die Dauer der Landeshaftung einen jährlichen Haftungsbeitrag in der Höhe von 3/4 % der am 31. Dezember eines jeden Jahres noch aushaftenden Kreditsumme zu leisten. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen. " Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Pospischil. Abg. POSPISCHIL: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute dieser Vorlage unsere Zustimmung geben, dann in dem Bewußtsein, auch wiederum zu Verbesserung der Informationsmöglichkeit dem Bürger gegenüber - das ist ja in der Demokratie heute unerläßlich - beitragen zu können. Wir gehen bei diesen Überlegungen davon aus und da möchte ich heute in diesem Zusammenhang auch einige grundsätzliche Gedanken ausführen im Zusammenhang mit der Medienentwicklung in den letzten Jahren in Osterreich. In der Demokratie muß jeder Staatsbürger die Möglichkeit haben, an den Entscheidungen mitzuwirken. Diese Mitwirkung ist aber nur möglich, wenn umfassende Information geboten wird, und erfordert auch neben der ständigen Information die Möglichkeit, divergierende Interessen und die sich daraus ergebenden Konflikte zu erkennen. Solche Informationen und die ebenso notwendige Transparenz können eben nur durch die Medien hergestellt werden. Neben der Presse spielen natürlich auch das Fernsehen und der Hörfunk eine dementsprechende Rolle. Ich glaube, wir sollten in der Auffassung auch Übereinstimmung finden, daß die Meinungsvielfalt - das ist wiederum ein Wort, das in der letzten Zeit sehr häufig gebraucht wird nur dann gegeben ist, wenn es auch eine größere Zahl von Tages- und Wochenzeitungen gibt und wenn ein Meinungsmonopol nicht auf eine oder zwei größere Tageszeitungen konzentriert ist. In diesem Zusammenhang müßte man gleich zu Beginn feststellen, daß die Tages- und Wochenzeitungen, vor allem aber die übrig gebliebenen Tages- und Wochenzeitungen bekanntlich it außerordentlich großen wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Aus einem Bericht des Institutes für Publizistik und Kommunikationstheorie der Universität Salzburg - er stammt aus dem Vorjahr, vom Juni 1975 - unter dem Titel „Zur Situation der Medien in Osterreich" ist ersichtlich, daß der Gesamtbestand der österreichischen Tagespresse 18 publizistische Einheiten beträgt, die in insgesamt 31 Zeitungsausgaben erscheinen. 12 Zeitungsausgaben stellen regionale Ausgaben dar und erscheinen im eigenen Verbreitungsgebiet auch als Kopfblätter mit eigenständigem Lokalteil, aber doch mit dem übernommenen politischen aktuellen Teil ihres Stammblattes. Der Gesamtbestand der österreichischen Tageszeitung, das wissen wir alle, gliedert sich in sogenannte unabhängige und an eine Partei gebundene Zeitungen. Auch die unabhängigen Zeitungen stehen nicht zuletzt auf Grund der Eigentums- und Besitzverhältnisse politischen Gruppierungen nahe und vertreten in ihrer Berichterstattung auch deren Interessen. Aus dem Salzburger Bericht ist weiterhin zu entnehmen, daß die unabhängigen Blätter mit 11 Zeitungseinheiten in 14 Zeitungsausgaben erscheinen. Ihre Auflage beträgt 1,893.072 Exemplare täglich. Dagegen erscheinen die 8 Parteizeitungen in insgesamt 17 Zeitungsausgaben, deren Auflage mit 422.572 Exemplaren angegeben wird. Die Gesamtauflage aller österreichischen Tageszeitungen ergibt somit 2,315.600 Exemplare. Dem Auflagenanteil von 81,8 % der sich als unabhängig bezeichnenden, Tageszeitungen steht ein Anteil von nur 18,1 % der Parteizeitungen gegenüber. Den größten Auflagenanteil, nicht nur der unabhängigen Blätter, können die Kronen Zeitung mit 830.817 Exemplaren oder 35,9 % der Gesamtauflage aller österreichischen Tageszeitungen und der Kurier mit 445.755 Exemplaren oder 19,3 % für sich buchen. Die beiden Tageszeitungen bestreiten also zusammen 55,2 % der Gesamtauflage aller Tageszeitungen in Österreich. Als dritte relativ starke publizistische Einheit der unabhängigen Blätter wäre noch zu nennen die Kleine Zeitung mit der Auflage in Graz und Klagenfurt; Sie wird beziffert mit 197.019 Tagesexemplaren und liegt damit auch im Spitzenfeld der auflagestarken Tageszeitungen überhaupt. Der Auflagenanteil der übrigen unabhängigen Tageszeitungen liegt zwischen Werten von 25.000 bis 80.000 Exemplaren täglich. Zu erwähnen wäre auch noch die Tiroler Tageszeitung. Sie nimmt auf der lokalen Ebene in Ermangelung einer entsprechenden ernsthaften Konkurrenz eine weitgehende Monopolstellung ein. Die drei politischen Parteien in Österreich, also die SPÖ, die ÖVP und die KPÖ, geben, wie ich schon erwähnt habe, 8 Tageszeitungen mit insgesamt 17 Ausgaben als Parteizeitungen heraus. Diese vereinen sich lediglich auf ein Sechstel der Gesamtauflage aller österreichischen Tageszeitungen. Davon gehören vier Zeitungseinheiten mit insgesamt 9 Ausgaben der SPÖ. Mit der AZ an der Spitze, etwa 100.000 Tagesexemplare, und gefolgt von der Kärntner Tageszeitung, der Neuen Zeit Graz und dem Tagblatt Linz weist die Sozialistische Presse eine Auflage von 265.913 Exemplaren oder 11,5 % der Gesamtauflage aller Tageszeitungen auf. Die ÖVP besitzt drei Zeitungseinheiten bei insgesamt 5 Ausgaben. Das Neue Volksblatt Linz, die Südost-Tagespost Graz und den Zeitungsring mit der Volkszeitung Kärnten, Neuen Tiroler Zeitung und Salzburger Volkszeitung. Sie alle zusammen haben eine Auflage von 105.875 Exemplaren oder 4,6 % Anteil der Gesamtauflage aller Tageszeitungen. Die KPÖ als nicht im Nationalrat vertretene Partei gibt als einzige Zeitung mit 3 Nebenausgaben die Volksstimme heraus. Ihr Auflagenanteil beträgt - nach dieser Statistik, die aus Salzburg kommt 50.738 Exemplare oder 2,2 % der Gesamtauflage. Die FPÖ, obwohl im Nationalrat vertreten, verfügt über keine parteieigene Tageszeitung. Die Entwicklung der österreichischen Tagespresse von 1945 bis 1975 ist sehr unterschiedlich, es sind hier zwei Phasen feststellbar. Eine erste, die in die Zeit von 1946 bis 1957 fällt, und eine zweite, die von 1958 bis in die unmittelbare heutige Zeit, etwa in das erste Halbjahr 1975, reicht. In der ersten Phase ist ein ständiges Absinken der 1946 bestehenden 35 eigenständigen Tageszeitungen zu verzeichnen. Verbunden mit diesem Rückgang ist durch Einstellung oder Zusammenlegung von Tageszeitungen auch ein ständiges Absinken der Druckauflagen, und zwar von 2,513.000 Exemplaren im Jahr 1946 auf 1,226.000 Exemplare im Jahr 1957 zu verzeichnen. Es entspricht dies einer Auflagenreduktion von 1,287.000 Exemplaren oder 51,21 %, also mehr als der Hälfte des ursprünglichen Druckauflagebestandes. Die Druckauflage der österreichischen Tagespresse hatte 1957 einen seither nie wieder in diesem Ausmaß feststellbaren Tiefstand zu verzeichnen. Und in der zweiten Phase – sie fällt zeitlich mit der Errichtung des österreichischen Fernsehens zusammen und die ersten Versuche wurden ja bekanntlich im Jahr 1955 gestartet - läuft ein kontinuierliches Ansteigen der Druckauflagen dem weiteren Absinken der Zeitungseinheiten entgegen. Im Jahr 1969 verzeichnen wir einen Auflagenhöchststand von 2,385.100 Exemplaren, das entspricht im Verhältnis zum Stand von 1957 einer Steigerung von 94,5 % und damit fast einer Verdoppelung. Die Anzahl der publizistischen Einheiten beträgt in diesem Jahr jedoch nur 24 eigenständige Tageszeitungen mit insgesamt 35 regionalen oder tageszeitlichen Ausgaben. Der Gesamttitelbestand ist also ständig im Sinken begriffen. Wenn es 1969, wie ich schon erwähnt habe, 24 Einheiten und 35 Ausgaben waren, so sind es 1971 nur mehr 21 Einheiten und 33 Ausgaben. Bis 1973 vermindert sich der Gesamtbestand durch weitere Zusammenlegungen auf 19 Einheiten bei 33 Ausgaben und mit Stand von 1975 ergibt sich unmittelbar nach dem Kooperationsvertrag zwischen der Kleinen Zeitung und den Neuen Vorarlberger Nachrichten, die als eigenständige Zeitung somit auch nicht mehr existiert, ein Zeitungsgesamtbestand von 18 publizistischen Einheiten mit insgesamt 31 Zeitungsausgaben. Wir sehen also, meine Damen und Herren, aus dieser Darstellung, daß sich am Sektor der Tagespresse in den letzten 30 Jahren doch enorme Veränderungen ergeben haben. Die Konkurrenzsituation im österreichischen Pressewesen wird zunehmend nicht mehr so sehr durch einen publizistischen Wettbewerb gekennzeichnet, was nur zu begrüßen wäre, sondern leider in zunehmen dem Maße durch die Erhöhung des Kapitaleinsatzes. Und wie zeigt sich uns das Bild bei den Wochenzeitungen? Die auflagenstarken lokalen Wochenzeitungen konzentrieren sich, das ist ja allgemein bekannt, hauptsächlich auf den Osten unseres Bundesgebietes. Allein für Niederösterreich, wo übrigens keine eigene Tageszeitung erscheint, werden von drei größeren Wochenzeitungsverlaghäusern insgesamt 41 Wochenzeitungsausgaben gedruckt. Die Niederösterreichischen Nachrichten produzieren 20 regionale Ausgaben, die mit stark ausgeprägten Lokalteilen in ganz Niederösterreich Verbreitung finden. Ihre Gesamtauflage beträgt nach dem Bericht der Universität Salzburg 89.474 Exemplare und aus der Jubiläumsausgabe der Niederösterreichischen Nachrichten, die gerade vor 14 Tagen erschienen ist, haben wir entnehmen können, daß sie sich über 287.000 Leser erfreuen kann. Durch die Fusionierung und Ankauf von zum Teil traditionsreichen Lokalwochenblättern entstand in Niederösterreich der Tagesring, bei dem die lokale Berichterstattung wieder im Vordergrund steht. Der Faber-Verlag Krems, um den es sich in der heutigen Vorlage handelt, gibt 14 Regionalzeitungen mit einer Gesamtauflage von 76.380 Exemplaren heraus, wiederum laut Bericht des Institutes der Universität in Salzburg. In unserer Vorlage wird angegeben, daß rund 80.000 Exemplare gedruckt oder aufgelegt werden, und es wird ebenfalls eine bundeslandweite Verbreitung festgestellt. Der Faber-Verlag steht im echten Konkurrenzkampf mit den Niederösterreichischen Nachrichten und stellt ebenfalls, wie diese, die lokale Berichterstattung in den Vordergrund. Hierzu kommen für den Raum Niederösterreich schließlich noch die fünf Wochenzeitungsausgaben des kommunistischen Globus-Verlages Wien, deren Auflage 69.100 Exemplare wöchentlich beträgt. Die gemeinsame Auflage aller von diesen drei Verlagshäusern publizierten lokalen Wochenzeitungen beträgt somit 234.954 Exemplare. Mit Ausnahme Oberösterreichs, wo die Wochenzeitung Oberösterreichische Rundschau in fünf Regionalausgaben mit einer Gesamtauflage von 75.678 Exemplaren erscheint und drei weitere kleine, lokale Wochenzeitungen ihre Verbreitung finden, ist kein anderer geographischer Raum Österreichs publizistisch so sehr von lokalen Wochenzeitungen geprägt wie gerade Niederösterreich. Als einziges Bundesland verfügt das Burgenland weder über eine eigenständige Tageszeitung noch erscheint hier eine auflagenmäßig nennenswerte Wochenpresse. Die Gesamtauflage der Wochenzeitungen in unserem Bundesgebiet, also alle zusammen, die Montagblätter, die politischen Magazine, die Kirchenzeitungen sowie die Publikumszeitschriften beträgt 1,929.851 Exemplare. Rechnet man dieser Summe noch die Auflagen der nicht erwähnten, aber doch existierenden kleinen Wochenzeitungen hinzu, so kann eine Gesamtauflage von nahezu 2 Millionen Exemplaren geschätzt werden. Die Auflage der wöchentlich erscheinenden Presseerzeugnisse Österreichs kommt damit an die Tagesauflage der Tageszeitungen heran. So zeigt sich uns also das Bild der Situation in der Presse, den Gesamtbestand und die Auflage betreffend. Die Medienlandschaft, wiederhole ich, hat sich in den letzten 30 Jahren stark verändert. Schließlich waren es hauptsächlich wirtschaftliche Schwierigkeiten, die die Einstellung oder auch die Zusammenlegung von Zeitungen zur Folge hatte. Dieses Problem ist aber nicht nur ein spezifisch österreichisches, sondern es ist eine internationale Erscheinung und auch aus der Bundesrepublik wissen wir, daß sich in den letzten Jahren auf diesem Gebiet sehr viel ereignet hat, zum Beispiel der Zusammenschluß der Stuttgarter Zeitung, der Stuttgarter Nachrichten, der Südwestpresse in Ulm und der Neuen Württemberg‘schen Zeitung, die zusammen täglich 600.000 Exemplare verkaufen. Im Ruhrgebiet wurden 1975 auch die Westdeutsche Allgemeine Zeitung in Hessen und die Westfälische Rundschau in Dortmund mit zusammen fast einer Million Exemplaren fusioniert. Noch dem Kriege gab es in der Bundesrepublik Deutschland 31 Illustrierte Zeitungen, die Rezession des Marktes hat aber nur vier übrig gelassen. In Italien hat die Misere einen solchen Grad erreicht, daß es praktisch überhaupt keine unalbhängige Zeitung mehr gibt. 70 % aller Zeitungen werden von Unternehmen herausgebracht, die industriellen Gruppen gehören, und 24 % aller Zeitungen werden von sechs oder sieben politischen Parteiorganisationen aufgelegt. In der Schweiz erhält die Presse keinerlei Subvention, mit Ausnahme eines geringen Nachlasses bei den Postgebühren. Dort hat aber auch das Sterben der Zeitungen und der Konzentrationsprozeß Rekordziffern erreicht. Während der letzten fünf Jahre sind 74 Zeitungen verschwunden. In der Hauptsache handelt es sich da\& um kleinere Blätter, aber auch von den übriggebliebenen haben 86 % eine Auflage unter 15.000; eine Auflage über 50.000 erreichen überhaupt nur vier Zeitungen, wie aus einem Vortrag von Dr. Marion Dönhoff - sie ist die Herausgeberin der Zeit Hamburg - zu entnehmen ist. Meine Damen und Herren, da sieht es bei uns in Österreich schon anders aus, den Folgewirkungen der Medienkonzentration wirksam zu begegnen. Durch das Presseförderungsgesetz wurden im vorigen Jahr 35 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt und für heuer werden es ohne Budgetüberschreitungsgesetz etwa 70 Millionen Schilling sein. Mit dem Budgetüberschreitungsgesetz, so hören wir, wird die Summe 93 Millionen Schilling ausmachen. Und dies ohne Bedingungen, das unterstreiche ich vor allem bei dieser Gelegenheit. Die einzigen Voraussetzungen, die s dafür zu erfüllen gibt, sind, daß die Zeitung eine bundesweite Verbreitung hat, in Osterreich erscheint, mindestem 50mallges Erscheinen im Jahr nachweist und eine nachprüfbare Auflage von 500 Stück bei Wochenzeitungen und 10.000 Stück bei Tageszeitungen hat. Als letzte der Voraussetzungen muß der Nachweis erbracht werden, daß sie, wenn es sich um eine Wochenzeitung handelt, zumindest zwei hauptamtliche Journalisten und bei Tageszeitungen drei hauptamtliche Redakteure aufweist. Diese 93 Millionen Schilling (der Presseförderung sollen jedenfalls hauptsächlich den kleinen Zeitungen dienen, den wenigen kleinen Zeitungen, die zur Erhaltung der Meinungsvielfalt, so meinen wir, notwendig sind, und die beim Konzentrationsprozeß noch übriggeblieben sind. Wie wir aus der heutigen Tagespresse entnehmen, soll es auch in Niederösterreich künftighin eine Art Presseförderung geben. 15 Millionen Schilling sollen dafür bereitgestellt sein, dies entnehmen wir der heutigen Presse und der Herr Landeshauptmann hat das in einem Interview von Paul Yvon festgestellt. Nur werden hier, das entnehmen wir auch diesem Artikel, Auflagen erteilt. Da heißt es, Information über das Land soll gleichzeitig Information über die Volkspartei sein, weil über weite Strecken Partei und Landesführung ident sind. Also das ist so nach dem Muster der Vorarlberger Presseförderung. Da hat auch dieser Antrag des Finanzausschusses im April dieses Jahres so eine ähnliche Sache praktiziert mit Auflagen; da wunde den Zeitungen nicht nur nahegelegt, sondern sie wurden beauftragt: Sie haben darüber zu berichten! Uns ist nicht bekannt, daß über die niederösterreichische Presseförderung schon Verhandlungen stattgefunden hätten, und wir müssen aus diesem Zeitungsartikel entnehmen, daß sich der Herr Landeshauptmann über den Landtag ganz einfach hinwegsetzt und sagt, 15 Millionen Schilling werden zur Verfügung gestellt, und hinzufügt, es soll über das Land informiert werden und damit über die Volkspartei. Das heißt also mit anderen Worten, daß es eine Parteiförderung ist und keine Presseförderung. (Unruhe bei den Abgeordneten der ÖVP.) So ist es der heutigen Zeitung zu entnehmen. Ich habe schon erwähnt, daß uns nichts davon bekannt ist, daß Verhandlungen hierüber geführt worden wären oder daß man beabsichtigt, diesen Prozeß zumindest einzuleiten. Wir entnehmen nur, daß der Herr Landeshauptmann hierfür 15 Millionen Schilling bereit hat, welche der Presse zur Verfügung gestellt werden sollen mit der Auflage, über die Landespolitik zu informieren. Und da meint er, Landespolitik ist ident mit der Volkspartei, über weite Strecken zumindestens. Das steht drinnen, das ist nicht von uns! Ich sage nur das, was ich der heutigen Presse entnehme, und nicht mehr. Wir werden natürlich sehr darüber lachen, das ist klar, und es interessiert uns sehr, was das für eine weitere Entwicklung nimmt. Meine Damen und Herren, die Presseförderung allein wäre natürlich zu wenig und reicht auch nicht aus, um die Pressefreiheit und auch die Meinungsäußerungsvielfalt zu garantieren. Sie muß jedenfalls durch das Mediengesetz noch ergänzt werden und dieses Gesetz liegt ja zur Beschlußfassung bereits dem Nationalrat vor. Über dieses Mediengesetz gibt es auch schon seit längerer Zeit Diskussionen und Meinungen, man kann jedoch heute schon mit Sicherheit sagen, daß dieses Gesetz ein modernes, der heutigen Zeit entsprechendes sein wird. Es garantiert das Grundrecht der individuellen Meinungsäußerung und es garantiert auch die Informationsfreiheit. Sollten Sie von diesem Mediengesetz noch nichts wissen: Zwei Jahre lang wird darüber schon diskutiert, für einen Politiker ist es sehr wichtig zu wissen, daß es so etwas gibt. (Abg. Ing. Kellner: Welches Gesetz?) Jeder müßte wissen, daß es zur Beschlußfassung im Nationalrat liegt. Diese Unabhängigkeitsgarantie für die Medien, also für unsere Zeitungen, der Gesinnungsschutz der Medienmitarbeit und - auf das kommt es uns ja im besonderen an - die gesetzliche Verpflichtung von Redaktionsstatuten als Instrument der inneren Pressefreiheit sind ein weiterer Beweis der Bemühungen dieser Bundesregierung um die Demokratisierung der gesamten Medienlandschaft. Damit geben wir aber auch der Demokratie, so meinen wir, einen, weiteren Spielraum, und auch bei den Medien geht es uns um einen größeren Freiheitsspielraum. Und mehr Freiheitsspielraum heißt gerade auch für Journalisten innerhalb der Medien mehr journalistische Mitbestimmung. Für uns Sozialisten, meine Damen und Herren, ist Mitbestimmung etwas Vorrangiges, weil sie allen nützt, also keineswegs nur dem Dienstnehmer, nein, auch dem Unternehmer, und zwar sehr viel. Dienstnehmer, die mitbestimmen, bringen – das zeigt eine alte Erfahrung - für das Unternehmen mehr Leistung, mehr Erfolg, einfach deswegen, weil ihnen die Arbeit mehr Freude macht, und davon hat letzten Endes doch der Unternehmer etwas. Nun trennt uns in dieser Hinsicht nach den jüngsten Äußerungen des VP-Chefs Dr. Taus, der sehr merkwürdige Auffassungen über Demokratie und Mündigkeit der Bürger hat, im speziellen bei der permanenten Mitwirkung in den verschiedensten Lebensbereichen, natürlich sehr viel. Ja, meine Damen und Herren, uns ist es sehr ernst um diese Dinge. Es steht auch sehr viel auf dein Spiel und wir nehmen solche Äußerungen ganz einfach nicht auf die leichte Schulter. (Abg. Romeder: Wovon redet er eigentlich?) Wir lassen uns ein Mehr an Möglichkeiten in der Demokratie nicht nehmen. Die Arbeiter und die Angestellten brauchen diese Demokratie. Die Menschen in diesem Lande brauchen diese Demokratie. Es ist ihre Lebenslust und daher sagen wir zur Demokratie ohne Einschränkung immer ja. (Beifall bei der SPÖ.) Meine Damen und Herren, für uns ist Mitbestimmung und Selbstverwaltung möglichst aller Bürger, in allen Lebensbereichen, in der Politik, in der Wirtschaft, in der Kultur selbstverständlich. Und wenn ich dies wiederum auf das kommende Mediengesetz umlege, so ist der Freiheitsraum deutlich erkennbar. Die Journalisten selber kämpfen ja um mehr Freiheitsraum gegenüber dem Medieneigentümer. Es stehen in diesem Gesetzestext Dinge, die das österreichische Medienrecht an die Spitze des europäischen Medienrechtes überhaupt stellen wenden. Freilich – das wissen wir - ist durch einen Gesetzestext noch nicht alles getan, was nötig ist, um die Demokratisierung voranzutreiben. Aber es ist wieder ein weiterer Schritt nach vorne. Und überall, wo wir solche Möglichkeiten erkennen, wo wir erkennen, daß eine weitere Verbesserung und eine Förderung wirksam werden, sollten wir nicht lange überlegen, sondern handeln. Und so geben wir dieser heute zur Beratung stehenden Vorlage gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT DIPL. ING. ROBL: Zum Wort gemeldet ist der Abg. Zimper. Abg. ZIMPER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Bevor ich zur Vorlage selbst komme, nur ein Wort zu meinem Vorredner, der auf weiten Strecken sehr viel Richtiges Über die Situation der österreichischen Presse gesagt hat; entschuldigen Sie, Herr Kollege Pospischil, Ihre Bemerkungen am Schluß finde ich unangebracht. Die Situation der österreichischen und auch der niederösterreichischen Presse hat es einfach nicht verdient, in dieser Form hier mitbehandelt zu werden. Ich möchte gar nicht mehr dazu sagen, weil ich wirklich die Absicht habe, auf die großen Schwierigkeiten, Sorgen und Nöte, auch auf den Zukunftsaspekt der spezifisch niederösterreichischen Presse aus diesem Anlaß hinzuweisen. Meine Damen und Herren, dieses Haus hat schon oft über Landeshaftungen beraten und es vergeht ja fast keine Sitzung, wo durch dieses Haus nicht der Wille des Landes bekundet wird, wirksame Investitionshilfe zu geben im Interesse aller am Wirtschaftsprozeß in diesem Land beteiligten Gruppen. Wenn ich sage alle, meine ich selbstverständlich die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber, aber auch alle Folgewirkungen, die sich daraus ergeben, bis letztlich zu den diversen Budgets im Land und in den Gemeinden. Die vorliegende Landeshaftung für die Firma Josef Faber KG in Krems ist allerdings insoweit ein ganz besonderer Sonderfall, weil dieses Unternehmen nicht nur einen beachtlichen wirtschaftlichen Faktor in diesem Lande darstellt, sondern durch den Betriebsauftrag, durch die Herausgabe von derzeit 15 Lokalzeitungen einen Einfluß auf die Presselandschaft in Niederösterreich ausübt, der weit über die nüchternen Bilanzziffern an sich hinausgeht. Das ist ein Anlaß für mich, meine Damen und Herren, vielleicht anknüpfend auch an die Ausführungen meines Vorredners, vor diesem Haus einmal die Situation der niederösterreichischen Presse darzulegen und zu analysieren. Wenn der Herr Kollege Pospischil hier sehr richtig, aber schwerpunktmäßig die Situation der Tagespresse in &erreich klar beleuchtet hat, so lassen Sie mir sagen, daß die Presseszenerie in Niederösterreich absolut atypisch ist für die gesamtösterreichische Presselandschaft. Die Ausstrahlung der traditionellen Wiener Tageszeitungen auf das Wiener Umland, auf das niederösterreichische Gebiet, auf die niederösterreichische Leserschaft ist der Hauptgrund, daß neben dem Burgenland Niederösterreich das einzige Bundesland in Österreich ist, welches Über keine eigenständige und selbständige Tageszeitung verfügt. Unter dem Begriff „niederösterreichische Presse" hat man daher weitgehend zu allen Zeiten vor allem die regionalen Wochenzeitungen unseres Landes gemeint, die wiederum in unserem Bundesland in einer Vielzahl auftreten, wie sie woanders undenkbar sind. Es ist richtig, der Verlag Faber gehört neben den Niederösterreichischen Nachrichten zu den zwei führenden Verlagshäusern in Niederösterreich, die die Landschaft der regionalen Wochenzeitungen in diesem Land einfach prägen. Mit dieser Situation müssen sich allerdings nicht nur die Verlagshäuser auseinandersetzen, sondern natürlich auch das Land selbst, das einer Informationspflicht gegenüber dem Landesbürger in ausreichender Weise nur genügen kann, wenn es heutzutage auch und vor allem diese regionalen Wochenzeitungen mit einbezieht. Ich glaube, doch für alle in diesem Land und vor allem für alle politisch Interessiertem in diesem Land sagen zu können, daß wir als Niederösterreicher zwar dankbar registrieren, daß sich auch einige Wiener Tageszeitungen in den letzten Jahren durch sogenannte Niederösterreichseiten verstärkt um die Information aus Niederösterreich kümmern, und es sei in diesem Zusammenhang auch erwähnt, daß sich im Hinblick auf die Informationslandschaft unseres Bundeslandes die Teilung des Landesstudios Niederösterreich sehr positiv ausgewirkt hat; dennoch halten wir alle - mit ein bißchen Traurigkeit, muß ich schon sagen - fest, daß eigentlich die Landespolitik in Niederösterreich in den Medien immer wieder ein bißchen im Schatten der Bundespolitik steht und wir das Leser- und Journalisteninteresse schließlich auch weitgehend mit der Wiener Kommunalpolitik teilen müssen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, gesehen aus der historischen Entwicklung dieses typischen niederösterreichischen Zeitungslesers, wenn ich so sagen darf, eine Untersuchung – mir ist offen gestanden entfallen, wer sie jetzt gemacht hat, ich habe sie aber noch sehr genau in Erinnerung -, eine Untersuchung über die Lesermentalität des niederösterreichischen Zeitungslesers. Da ist es vor allem um die Frage gegangen, will denn der Niederösterreicher eine eigene landesbezogene Tageszeitung? Im wesentlichen ist dabei herausgekommen, daß sich der niederösterreichische Leser zwar eine stärkere Berichterstattung in der traditionellen Tagespresse über Niederösterreich wünscht, daß er aber eine eigene niederösterreichische Tageszeitung interessanterweise eigentlich ein bisserl für provinziell halten würde, so daß sie seinen Leseransprüchen nicht voll genügen würde. Das liegt sicherlich an dem seit Jahrzehnten dominierenden Einfluß der führenden Wiener Tageszeitungen in diesem Land. Das heißt aber auch umgekehrt, und ich glaube, das verdient vor allem aus diesem Anlaß heute auch vor diesem Haus festgehalten zu werden, daß das Bedürfnis nach regionaler und landespolitischer Berichterstattung ganz offensichtlich von den niederösterreichischen Regionalzeitungen in hervorragender Weise erfüllt geworden ist. Wir haben rund 40 lokale Wochenzeitungen in diesem Land und stellen damit auch einsame Spitze in Österreich dar. Es wurde schon viel über die Existenzberechtigung und auch über die Zukunftschancen der lokalen Wochenzeitungen geredet und geschrieben. Die steigenden Leserzahlen dieser Zeitungen und interessanterweise auch die wirtschaftliche Entwicklung dieser Verlage stellen klar und eindeutig und unmißverständlich unter Beweis, daß die Lokalzeitungen n unserem Raum in den letzten Jahren den richtigen Weg erkannt und auch beschritten haben. Wie aber, meine Damen und Herren, sieht denn die Zukunftsaussicht dieser regionalen Wochenzeitungen in unserem Lande aus? Neben den Tageszeitungen, das können wir heute feststellen, konnten sie sich nicht nur halten, sie konnten nicht nur bestehen, sondern sie konnten ihren Leserkreis sogar ausbauen und sich selber wirtschaftlich fortentwickeln. Die bange Frage steht zweifellos im Raum, wie ist die Auswirkung der auch bei uns in Bewegung gekommenen unaufhaltsamen Entwicklung der elektronischen Medien? Nur schlagwortartig: Es stehen hier Dinge im Raum, Kassettenfernsehen, Kabelfernsehen, in Japan experimentiert man derzeit schon mit der sogenannten Zeitung aus der Wand, der jederzeit abberufbaren Zeitungsinformation aus dem Fernsehkastel, Satellitenfernsehen. All diese Dinge, ungeahnte Möglichkeiten auf dem Informations- und wenn Sie wollen auch auf dem Unterhaltungssektor, bieten sich hier in der Zukunft an. Wird dadurch die traditionelle Lokalzeitung zerrieben? Wird sie Schritt halten können mit diesem dann weltweiten Informationsangebot und schließlich - auch das ist eine nüchterne Überlegung - wird sie sich behaupten können unter den sich reibende Blöcken gewaltiger wirtschaftlicher Potenzen, die hier in Bewegung gesetzt werden? Gestatten Sie mir, daß ich persönlich wage, eine Behauptung aufzustellen. Ich meine, wenn wir einstens im Zeitalter des Kassettenfernsehens, Kabelfernsehens, des Satellitenfernsehens, der Zeitung aus der Wand stehen werden, wird die Lokalzeitung notwendiger und beliebter denn je sein. Schon jetzt gehen in den größeren, in den schlagkräftigeren Medien nicht nur Informationen, sondern, was viel bedrückender ist, auch Schicksale, meine Damen und Herren, unter, deren sich auch heutzutage nur mehr die Lokalzeitung annimmt. Und ich meine, dieses Bedürfnis wird unter dem Eindruck jederzeit abrufbarer weltweiter Informationen eher noch verstärkt werden. Die Frage ist nur, wie werden die Lokalzeitungen diesen gewaltigen Reibungs- und Entwicklungsprozeß bis dahin, in dieser übergangs-, in dieser Entwicklungsphase überstehen? Gerade in diesem Bereich können auch die herkömmlichen wirtschaftlichen Maßnahmen nicht angewandt werden. Rationalisierung, aber vor allem Konzentration sind in diesem Bereich nur bedingt oder gar nicht brauchbar. Die Konzentration geht im Bereich des Pressewesens auf Kosten der Vielfalt, die in diesem Fall nicht weniger bedeutet als Meinungsvielfalt. Es geht also bei diesem an sich rein wirtschaftlichen Prozeß im Bereich der Medien, im Bereich der Zeitungen, um ein wesentliches Kriterium der Demokratie. Konzentration bedeutet normalerweise Stärkung der Schlagkraft, im Pressewesen bedeutet sie Einengung der demokratischen Möglichkeiten. Ich halte es daher nicht nur für legitim, sondern ich halte es für absolut richtig, daß sich ein demokratischer Staat zur Presseförderung bekennt, wenngleich ich absolut kein Verständnis dafür habe, wenn man die Presseförderung als Druckmittel gegenüber einer freien Meinungsäußerung verwenden will. Es ist gar nicht notwendig, Herr Kollege Pospischil, in diesem Zusammenhang die weite Reise nach Vorarlberg anzutreten, denn in dieser Stadt ist es erst in letzter Zeit passiert, daß der Herr Bundeskanzler im Zusammenhang mit der ihm unangenehmen Spesendiskussion in den Medien durchaus verbal diese Route der Presseförderung ins Fenster der Zeitungslandschaft gestellt hat. Ich meine, Presseförderung kann in keinem Fall an eine Bedingung im Bereich der Meinungsbildung geknüpft werden, auch nicht verbal. Presseförderung ist kein Geschenk, das man je nach Wohlverhalten der Medien verteilt oder wieder entzieht, sondern es ist ein selbstverständlicher, lebensnotwendiger Beitrag zur Erhaltung einer lebendigen und funktionierenden Demokratie. Wer die Presseförderung, meine Damen und Herren, in Frage stellt oder auch nur, beispielsweise durch solche Äußerungen, in Mißkredit bringt, der stellt die Meinungsvielfalt in Frage und engt damit zwangsläufig die demokratischen Entfaltungsmöglichkeiten ein. Deshalb, Herr Kollege und meine Damen und Herren, bekennt sich auch die Fraktion der Österreichischen Volkspartei in diesem Haus vorbehaltslos und - wenn Sie wollen - bedingungslos zur Förderung der Presse. Die Erklärung des Herrn Landeshauptmannes ist gar keine solche Überraschung, wie Sie hier angedeutet haben. Ich darf Sie daran erinnern - ich glaube, es war in der vorjährigen Budgetdebatte -, daß der Obmann des ÖVP-Klubs, Abg. Ing. Kellner, von dieser Stelle aus Erklärungen in dieser Richtung abgegeben und gemeint hat, daß es auch in Niederösterreich notwendig sein wird, sich zu diesem - wenn Sie wollen Demokratiebeitrag tätig zu bekennen. Es ist sicher richtig, daß man über die Art und Weise einer niederösterreichischen Presseförderung noch ausführlich wird reden müssen. Ausführlich vor allem auch deshalb, weil es nicht zweckmäßig erscheint, hier unbedingt in Kollision mit den entsprechenden Bundesbestimmungen zu kommen. Es könnte uns passieren - und das wolle wir alle miteinander nicht, denn es wäre ja absolut nicht zielführend -, daß, wenn wir auf der einen Seite vom Land fördern, die Zeitungen auf der anderen Seite möglicherweise an Bundesförderung verlieren. In jedem Fall über die Details und die Durchführung wird sicher noch ausführlich zu reden sein -, meine ich, wäre die Presseförderung in Niederösterreich in direktem Zusammenhang mit der Informationspflicht des Landes gegenüber dem Landesbürger zu sehen. Egal, wie man das aber letztlich nennt: Informationspflicht, Presseförderung, Beitrag zur Meinungsvielfalt oder Demokratieförderung, es wird in jedem Fall Geld kosten. Wir alle kennen die Details noch nicht, aber ich darf namens meiner Fraktion hier erklären, daß wir uns zu dieser notwendigen Ausgabenpost im Landesbudget noch einmal bedingungslos bekennen. Somit bleibt mir allerdings nur die Hoffnung auszusprechen, daß es das wache journalistische Interesse und Engagement der niederösterreichischen Zeitungsmacher im Verein mit dem Management unserer Verlage, letztlich unterstützt durch das demokratische und auch materielle Engagement des Landes Niederösterreich, zuwege bringen, die Meinungsvielfalt in Niederösterreich durch eine hohe Zahl gut geführter und viel gelesener Lokalzeitungen zu sichern. In diesem Sinne verstehen wir auch den vorliegenden Antrag auf Übernahme einer Landeshaftung für den Verlag Faber in Krems, dem wir auch aus diesen Gründen gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. WITTIG: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Reischer, die Verhandlung zur Zahl 337 einzuleiten. Berichterstatter Abg. REISCHER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte namens des Finanzausschusses zum Geschäftsstück 337. Die NÖSIWAG Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH hat um Übernahme der Landeshaftung für die Gewährung von drei Darlehen des beim Bundesministerium für Bauten und Technik eingerichteten Wasserwirtschaftsfonds in der Höhe von 19,2 Millionen Schilling angesucht, welche für folgende Projekte bewilligt wurden: (Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.) Projekt Rußbachtal Ost, BA 3, Baukosten in der Höhe von 14 Millionen Schilling; die Förderung beträgt 60°/o, in Summa 8,4 Millionen Schilling. Laaer Becken - Wildendürnbach, Baukosten in der Höhe von 8 Millionen Schilling; die Förderung beträgt 60 010, in Summa 4,8 Millionen Schilling. An der Leitha, BA 2, Baukosten in der Höhe von 10 Millionen Schilling; die Förderung beträgt 60 %, das sind 6 Millionen Schilling. Anläßlich der Verteilung der Fondsmittel des Wasserwirtschaftsfonds für das Jahr 1976 wurden Fondsmittel für die oben angeführten Projekte der NOSIWAG bewilligt und seitens des Wasserwirtschaftsfonds Zusicherungen für die Darlehen in der Höhe von 60 %der vom Fonds bei der Abrechnung anerkannten Kosten erteilt. Die veranschlagten Baukosten für die vorgenannten Anlagen betragen 32 Millionen Schilling, wofür drei Darlehen im Gesamtbetrag von 19,2 Millionen Schilling zugesichert wurden. Mit dieser schriftlichen Zusicherung hat die NÖSIWAG gemäß 5 10 Abs. 9 des Wasserbautenförderungsgesetzes einen Rechtsanspruch auf die Förderung erworben. Das Bundesland Niederösterreich ist Alleingesellschafter der NÖSIWAG Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH und sollte daher bei der Inanspruchnahme des Darlehens durch die NÖSIWAG im Sinne des § 10 Abs. 2 des Wasserbautenforderungsgesetzes die Haftung übernehmen. Ich beehre mich, namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen: „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die NO Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Bundeslandes Niederösterreich als Bürge im Sinne des § 10 Abs. 2 des Wasserbautenförderungsgesetzes, BGB1. Nr. 341 1948 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBI. Nr. 36811973, für die Gewährung von drei Darlehen des Wasserwirtschaftsfonds beim Bundesministerium für Bauten und Technik an die NÖSIWAG Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH bis zu einer Gesamthöhe von 19,2 Millionen Schilling zu übernehmen. 2. Die NO Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Verhandlung einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Abg. Amon. Ich erteile es ihm. Abg. AMON: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren dieses Hohen Hauses! Über die Zahl 344, Übernahme der Landeshaftung gemäß 10 Abs. 2 des Wasserbautenförderungsgesetzes, hat der Herr Berichterstatter soeben berichtet. Anläßlich der Übernahme einer Haftung durch das Bundesland Niederösterreich für ein Darlehen aus dem Wasserwirtschaftsfonds beim Bundesministerium für Bauten und Technik ist es angebracht, über die Arbeit und Leistung der NÖSIWAG Niederösterreichische Siedlungswasserbau GesmbH zu sprechen. In diesem Zusammenhang möchte ich an den 16. 11. 1962 erinnern, an welchem Tag der Gesellschaftsvertrag der NÖSIWAG von dem damaligen Landeshauptmann Dr. Dipl. Ing. Leopold Figl unterzeichnet wurde. Die NÖSIWAG besteht 14 Jahre, und ihre Tätigkeit ist bereits in weiten Teilen des Landes positiv erkennbar. Die in diesem Zeitraum errichteten Leitungen haben bereits eine Länge von rund 450 Kilometer erreicht. Sie dienen der Versorgung von hunderttausenden Menschen. Bezeichnend ist, daß diese hunderttausend Einwohner in rund 140 Katastralgemeinden wohnen. Über dieses Leitungssystem wurden zum Beispiel 1975 6,5 Millionen Kubikmeter Wasser befördert und verteilt. Es ist deutlich bewiesen, daß der Gesellschaftszweck, nämlich die Erschließung, Speicherung, Zuleitung, Abgabe und Verteilung von Trinkwasser einschließlich der Sicherung und Erhaltung nutzbarer Grund- bzw. Quellwasservorkommen und oberirdischer Gewässer seit Gründung der NÖSIWAG intensiv verfolgt wurde. Es darf auch nicht verschwiegen werden, daß zu Beginn der Tätigkeit der NÖSIWAG eine Reihe von Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der mannigfaltigen Aufgaben zu überwinden war. So mußte bei allen Beteiligten, insbesondere bei den zu versorgenden Gemeinden, erst ein, großräumiges Überlegen geübt und auch das Verständnis geweckt werden, daß bei einem Unternehmen, wie es die NÖSIWAG darstellt, kaufmännisches Denken erforderlich ist. Die Anlagen der NÖIWAG erstrecken sich bereits im Süden von Wien über einen großen Teil der politischen Bezirke Mödling, Wien-Umgebung und Bruck an der Leitha. Ich denke hier an die Wasserversorgungsanlagen an der Leitha, im nördlichen Wiener Feld und im Norden von Wien über Teile des Bezirkes Korneuburg und weite Gebiete des Bezirkes Mistelbach und Hollabrunn, zum Beispiel die Wasserversorgungsanlagen Rußbachtal, Laaer Becken und Pulkautal. Eine intensive Bautätigkeit finiden wir im Bezirk Gänserndorf für die Wasserversorgungsanlagen March an der Zaya und Sulzbachtal. Weiters werden Anlagen im Bereich von Furth, Palt, Böheimkirchen, Eichgraben und Preßbaum errichtet. Heuer wurde mit dem Vorhaben im Waldviertel begonnen, womit hier in erster Linie die Aufbereitung des Trinkwassers im Vordergrund steht. Die Beseitigung des Wassermangels in einem Teil des Wienerwaldes konnte, vom Donautal ausgebend, über Königstetten und Gablitz durchgeführt werden. Neben dieser Bautätigkeit laufen umfangreiche Arbeiten zur weiteren Sicherung von Grundwasservorkommen, um auch noch nicht versorgte Gebiete Niederösterreichs, wie zum Beispiel das Marchfeld und Teile des Weinviertels, mit einwandfreiem Trinkwasser beliefern zu können. Selbst im Westen von Niederösterreich, im Marchland Süd, wurden Untersuchungen und Bohrungen durchgeführt, um eventuell vorkommende Trinkwasserreserven festzustellen und sicherzustellen. 0Meine Damen und Herren! Wenn der Landtag von Niederösterreich heute wieder eine Haftungsübernahme für ein Wasserwirtschaftsfondsdarlehen beschließt, so ist dies als eine durchaus begrüßenswerte Handlung zu werten, da durch diese Mittel sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft für das Bundesland Niederösterreich und dessen Bewohner dauernde Werte zur Verbesserung und Erhöhung des Lebensstandards geschaffen werden. Aus dieser Überlegung heraus ist es selbstverständlich, daß die Fraktion der Österreichischen Volkspartei dieser Vorlage gerne Ihre Zustimmung gibt. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. REISCHER: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Stangl, die Verhandlung zur Zahl 55 einzuleiten. Berichterstatter Abg. STANGL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das geltende Naturschutzgesetz 1968 dient laut § 1 dem Schutz und der Pflege der heimatlichen Natur in allen ihren Erscheinungsformen. Wenn auch einzelne Bestimmungen, wie der § 13 Abs. 1 (Aufzählung der Voraussetzungen für die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet), durch die Verwendung der Worte „die für die Erholung der Bevölkerung und für den Fremdenverkehr sehr bedeutsam sind" erkennen lassen, daß gewisse Maßnahmen des Naturschutzes von ihrer Auswirkung auf den Menschen abhängig sein sollen, bleibt die mit diesem Gesetz verbundene Zielsetzung doch im wesentlichen darauf beschränkt, die Natur um ihrer selbst Willen zu schützen und zu erhalten. In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungen unser Wissen um die Lebensansprüche einzelner Organismen, besonders auch des Menschen, beträchtlich zugenommen. Andererseits sind aber auch die mit dem technisch-materiellen Fortschritt vielfach verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die Natur als Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanze immer offensichtlicher zutage getreten. Da auch die Vorschriften des Naturschutzes laufend auf ihre Zweckmäßigkeit und Aktualität hin geprüft und neuen, geänderten Bedürfnissen und Verhältnissen angepaßt werden müssen, erscheint es notwendig, die herkömmlichen Betrachtungsweisen des Naturschutzes durch ökologische bzw. humanökologische Gesichtspunkte zu erweitern und in seinen Aufgabenbereich Elemente des Umweltschutzes mit einzubeziehen. Das Niederösterreichische Naturschutzgesetz 1975 soll dieser Forderung Rechnung tragen. Zu der damit geschaffenen verfassungsrechtlichen Situation darf auch folgendes ausgeführt werden: Nach Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes ist der Inhalt der Kompetenzartikel des Bundes-Verfassungsgesetzes nach dem Stand der einfachen Gesetzgebung im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kompetenzverteilung zu ermitteln. Das bedeutet aber nicht, daß sich der Inhalt des Kompetenzartikels in der Gesamtheit der am Tage seines Wirksamwerdens geltenden Gesetze erschöpft. Es sind auch Neuregelungen zulässig, soferne sie nur nach ihrem Inhalt systematisch dem Kompetenzgrund angehören. Die vorgeschlagene neue Regelung stellt sich gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG Verfassungsrechtlich als unbedenklich dar. Mit der Durchführung des Naturschutzgesetzes 1975 ist ein über den allgemeinen Verwaltungsaufwand hinausreichender Kostenanfall nicht zu erwarten. Der Entwurf des Niederösterreichischen Naturschutzgesetzes 1975 enthält gegenüber dem Naturschutzgesetz 1968 als wesentliche Änderungen: 1. stärkere Berücksichtigung ökologischer, insbesondere humanökologischer Gesichtspunkte; 2. die auf humanökologische Erfordernisse abgestimmte Schaffung der Schutzgebietskategorie „Vegetationsschutzgebiet" ; 3. Versachlichung der Kriterien für die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet; 4. Beseitigung der Unterteilung in Voll- und Teilnaturschutzgebiet ; 5. Verbesserung der Handhabung zum Schutz der freien Landschaft vor Verunreinigung; 6. Widmung der für die Übertretungen dieses Gesetzes eingehobenen Strafgelder für Naturschutzzwecke; 7. Ausbau der bisherigen Vorschriften über die Errichtung eines Naturschutzbeirates; 8. Einrichtung einer Naturwacht; 9. Änderung der Systematik des Gesetzes durch Voranstellung der Vorschriften über die Schutzgebiete. Der Landwirtschaftsausschuß hat in seiner Sitzung vom 13. November 1974 einen Unterausschuß eingesetzt, der sich in mehreren Sitzungen mit der Vorlage der Landesregierung vom 1. Oktober 1974 betreffend den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur, beschäftigt hat. Weitere und in der Folgezeit richtungsgebende Grundlage der Verhandlungen des Unterausschusses war der gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Landtages gestellte Antrag der Abgeordneten Romeder und andere. Der vom Unterausschuß erarbeitete Entwurf eines Gesetzes über die Erhaltung und Pflege der Natur (Niederösterreichisches Naturschutzgesetz)" wurde auf Antrag der Abgeordneten Romeder und Wedl in der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 4. November 1976 einstimmig angenommen. Der vorliegende Gesetzentwurf weist gegenüber der Regierungsvorlage sowohl in bezug auf die Systematik als auch hinsichtlich des materiellen Inhalts Veränderungen auf. Die vorgenommene Überarbeitung der Regierungsvorlage mit allen sich daraus ergebenden Ergänzungen und Abänderungen war zunächst vom Bestreben getragen, das geplante Gesetzeswerk auch auf andere mit dem Naturschutz auf das engste verflochtene Rechtsmaterien, insbesondere jene der Raumordnung, des Umweltschutzes und des Baurechts, genauer abzustimmen, um darin noch besser die aus den ökologischen Erkenntnissen unserer Zeit ableitbaren praktischen Schlußfolgerungen zu verankern. Ein weiteres vordringliches Anliegen war es, die Gesetzesvorschriften übersichtlicher und für den Normadressaten verständlicher zu gestalten und sein Verständnis für die Zielsetzung des Naturschutzes zu fördern. Namens des Landwirtschaftsausschusses erlaube ich mir, folgenden Antrag zu stellen: Der Hohe Landtag wolle beschließen: ,,1. Der anläßlich der Vorlage der Landesregierung im Landwirtschaftsausschuß gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Landtages eingebrachte Antrag mit Gesetzentwurf über die Erhaltung und die Pflege der Natur (NO Naturschutzgesetz) wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung \genehmigt. 2. Die NO Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte den Herrn Präsidenten um weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung der Vorlage. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich eröffne die Debatte. Zum vorliegenden Geschäftsstück hat sich als erster der Abg. Wedl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. WEDL: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Einleitend zuerst ein paar Sätze über den Naturschutz und über das Zustandekommen des Gesetzes als solches. Am 1. Februar 1972 hat Landeshauptmannstellvertreter Hans Czettel durch Beschluß der NÖ Landesregierung die Agenden des Naturschutzes in Niederösterreich übertragen bekommen, und genau nach einem Jahr, am 1. Februar 1973, wurde der Entwurf über das neue Naturschutzgesetz an alle Bürgermeister Niederösterreichs mit dem Ersuchen um Stellungnahme ausgesandt. Seit dem 1. Oktober 1974 liegt also dieses Gesetz im Niederösterreichischen Landtag. Es wurde ein Unterausschuß eingesetzt, es haben zahlreiche Sitzungen des Unterausschusses stattgefunden, aber die Bearbeitung dieser Materie hat eigentlich nicht in der von uns gewünschten Schnelligkeit stattgefunden. Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein gemeinsamer Gesetzentwurf der beiden Fraktionen. Ich möchte aber doch an der Spitze meiner Ausführungen zum Naturschutz dem politischen Referenten, Landeshauptmannstellvertreter Hans Czettel, dafür danken, daß er mit viel Energie immer darauf gedrängt hat, daß dieses Gesetzeswerk seiner Vollendung entgegengeht. Und wenn ein altes Sprichwort sagt, „Was lange währt, wird gut", dann haben wir auch die Hoffnung, mit dem vorliegenden Naturschutzgesetz ein gutes Gesetz geschaffen zu haben. Wir Menschen können nicht gegen die Natur leben, wir müssen uns ihr anpassen, genau so wie es die Tiere auch tun müssen. Wir als Gesetzgeber müssen die Natur für den Menschen und vor den Menschen schützen. Wir wollen unsere Landschaft funktionsfähig erhalten, damit sich die Menschen darin, wohlfühlen. Wir müssen daher auch vor einem Raubbau an der Natur oder Landschaft aus welchem Grund immer, warnen. Eine kurzsichtige Politik kann aus Profitstreben eine ganze Landschaft vernichten, und zwar ganz gleich, ob dies durch Industrialisierung oder den großflächigen und fabriksähnlichen Ausbau der Land- und Forstwirtschaft geschieht. Ein Raubbau an unserer Landschaft kann wohl kurzfristig zu maximalen Erträgnissen führen, auf Zeit gesehen werden aber in diesen Gebieten nicht nur Pflanzen, sondern auch Tiere ausgerottet, denn die Natur Iäßt sich nicht vergewaltigen. Jedes Jahr stirbt eine Tierart aus. Ist das nicht ein Alarmzeichen? Das Gleichgewicht in der Natur muß erhalten bleiben. Der Mensch kann und darf nur sehr vorsichtig regulierend einigreifen, ansonsten wird dieses Gleichgewicht gestört. Das Wort von Johann Heinrich Pestalozzi ,,Früher oder später, aber immer gewiß, wird sich die Natur an allem Tun der Menschen rächen, das wider sie selbst ist", hat heute mehr Gültigkeit als je zuvor. Die Menschen leben in dieser Natur, und wir sind ein Teil dieser. Auf uns kommt es daher an, wie wir die Natur ausnützen, ob als Erholungsraum oder ob wir systematisch an ihrer Verödung oder Versteppung mitarbeiten. Ist es heute schon so, daß unser schönes Niederösterreich von einer solchen Gefahr bedroht ist? Dieses Niederösterreich mit seiner vielfältigen Landschaft, mit dem Hochgebirge von Schneeberg und Rax, wo, nur 60 Kilometer on hier entfernt, das Edelweiß blüht, bis zu den Gipfeln von Ötscher und Hochkar, wo Sommer und Winter Fremdenverkehrssaison ist. Der Fremdenverkehr ist es auch, der entlang der Thermenlinie von Bad Fischau über Bad Vöslau, Baden bis nach Deutsch-Altenburg schon seit der Römerzeit den Menschen Heilung bringt, diesen Gemeinden aber ei8nen wirtschaftlichen Aufschwung sichert. Oder ist es nicht im Alpenvorland das Stift Lilienfeld, das im heurigen Jahr hunderttausende Besucher angezogen hat? Oder denken wir an unsere schöne Wachau, das reizvolle Waldviertel mit seinem Wald- und Wildreichtum und an unsere schmucken, kleinen Weinhauerdörfer im Weinland, wo man manchmal glaubt, die Zeit ist stehen geblieben. All diesen Reichtum der Natur gilt es zu bewahren und zu beschützen. Wir müssen die Menschen aber auch zu einem ökologischen Denken erziehen. Das muß schon im zartesten Kindesalter erfolgen, und die Erwachsenen müssen wieder in die Natur zurückgebracht werden, damit sie diese nicht nur kennen lernen sondern auch lieben lernen. Daher wird es notwendig sein, Erholungsräume zu schaffen, in der sich der Mensch nur auf seinen beiden Beinen fortbewegen kann und den Moloch Auto nur zur Zufahrt in diese Gebiete benützen darf. Der Mensch und die Natur können nicht getrennt voneinander betrachtet werden, sondern der Mensch ist ein Glied in der Verbindungskette end mit der Natur daher schicksalhaft verbunden. Der tätige Naturschutz muß die Menschen zu einer Naturgesinnung anleiten; die heute in unserem Land vorhandenen Naturschätze, wie Moore oder Steppen, Granitblöcke oder Baumgruppen, Schlösser und Burgen, liebliche Landschaften und einsame Wälder, müssen wir den Menschen näherbringen. Viele von uns wissen gar nicht mehr, wie die Natur ausschaut, was sie bedeutet, weil sie sich schon so weit von der Natur entfernt haben. Wenn wir die Natur vernichten, vernichten wir auch unsere Kultur, die Zeugen der Vergangenheit genauso wie Schätze, die erst später geschaffen wurden. Ein Baum ist schnell gefällt, in einigen Minuten, aber er braucht hundert Jahre, bis ein neuer wieder zur alten Größe nachgewachsen ist. Ein Granitblock ist bald gesprengt, an seiner Stelle wird aber nie mehr ein neuer treten könnten. Wenn durch Uneinsichtigkeit oder Schlamperei jährlich viele Wundschutzgürtel beim Verbrennen von Stroh oder Abbrennen von Wiesen zugrunde gehen, wissen viele nicht, daß damit nicht nur die Nistplätze der Tiere zerstört werden, sondern daß die Gebiete wieder dem Sturm ausgesetzt sind und wertvoller Ackerboden hinweggeweht wird. Der angewandte Naturschutz muß daher den Pflanzen und Tieren genauso dienen wie den Menschen. Es gilt, das Erbe unserer Väter, die natürliche Schönheit unseres Landes zu erhalten. Hier helfen heute schon ganz entscheidend viele, ja tausende Menschen in diesem Lande mit, die tagtäglich und Woche für Woche in der Natur sich bewegen, um eben die Landschaft schöner zu gestalten, oft auch den Dreck wegzuräumen, den der andere hinterlassen hat (Abg. Blocbberger: die Bergbauern!), und die wertvolle Aufklärungsarbeit leisten. Es sind dies die Mitglieder der alpinen Vereine, von den Naturfreunden bis zum Alpenverein, es sind dies die 800 Aufsichtsorgane der Naturwacht und die Niederösterreichische Naturschutzjugend, die heute schon an die 2500 Mitglieder zählt, es sind dies die Männer der Bergwacht, deren 600 aktive Mitarbeiter sich ständig um die Einhaltung des Naturschutzgesetzes verdient machen, und auch die 150 Mitglieder der Wasserwacht, die sich besonders um die Reinhaltung der Gewässer bemühen. Ich möchte auf den Zwischenruf des Kollegen Blochberger eingehen. Selbstverständlich anerkennen wir auch die Funktion, die der Bauer oder Bergbauer in der Natur als Landschaftsgärtner hat. Ihnen allen wollen wir heute Dank sagen für die oft unbedankte Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit und sie bitten, auch in Zukunft in ihren Bemühungen nicht zu erlahmen und uns allen zu helfen, das neue Gesetz zu einem wichtigen Instrument zu machen, es zu beleben und auch gegen Sünder praktisch anzuwenden. Prof. Dr. Meusel hat schon vor vielen Jahren angeregt, daß jeder, der in die Natur eingreift, ob er jetzt Architekt oder Ingenieur, ob er Land- oder Forstwirt, ob er Arzt oder Chemiker ist, auch über die Ziele und Aufgaben eines neuzeitlichen und umfassenden Landschafts- und Naturschutzes Bescheid wissen sowie auch Kenntnisse über den gesamten Naturhaushalt haben müßte. Diese Erkenntnis ist eine wesentliche Grundlage für das Bestehen der menschlichen Gesellschaft überhaupt. Ich glaube nicht, daß hier das Sprichwort „Man muß die Menschen nehmen, wie sie sind" angewendet werden kann, sondern daß hier ein permanenter Erziehungsprozeß einsetzen muß. Vor gar nicht so langer Zeit waren die Worte Umweltschutz, Kernenergie oder Atomkraft nur Modeworte einiger weniger. Heute beschäftigen sich aber viele mit diesen Problemen, weil sie damit hautnah konfrontiert werden, weil uns der Schmutz oder Abfallberg über den Kopf wächst und weil sich die Wissenschafter noch nicht einig darüber sind, ob Kernkraftwerke betriebssicher sind oder nicht. Als wir vor einigen Tagen in den Zeitungen lesen konnten, dai3 sich in Rußland eine Katastrophe abgespielt haben soll, wurde sicherlich damit die Debatte pro und kontra Kernkraftwerk weiter angeheizt. Ich möchte bei Gott hier jetzt keine Atomdebatte führen, halte es aber doch für vernünftig, daß man sich in Zukunft zuerst darum kümmern soll, was mit dem Abfall geschieht und nicht erst dann, wenn man unmittelbar davorsteht, diesen Abfall zu produzieren. Denn zu Recht sagt Schiller: „Nicht ohne Schauder greift des Menschen Hand in des Geschickes geheimnisvolle Urne." Daher denken wir auch hier an die Menschen in den Gebieten, denen man zumuten will, daß sie der Abfallplatz des Atommülls werden sollen. Dieses Gebiet würde dadurch sicher von Menschen gemieden werden und zu Abwanderung und Verödung führen. So haben wir gesehen, daß nicht nur hier, sondern bei den kommerziellen Eingriffen in die Natur, wo zum Beispiel mit den beiden Projekten Tropamare in Klosterneuburg und im Gebiet Hernstein-Enzesfeld die Menschen mobilisiert wurden, daß aus dem Wind, der hier entfacht wurde, nunmehr Sturm die Ernte war, und daß dieser entfachte Sturm auch dazu dienen soll, diese naturgefährdenden Projekte wieder hinwegzufegen. Ich möchte aber noch ganz besonders meiner Freude Ausdruck verleihen, daß es dem Naturschutzbund Niederösterreich gelungen ist, in Form eines Wissenschafterforums eine Österreichische Naturschutzakademie zu gründen mit dem Ziel, ständig ökologische Konferenzen und wissenschaftlich orientierte Kurse und Ausbildungslehrgänge durchzuführen. Auch freut es mich. daß dieselbe Organisation auch einen österreichischen Naturschutzpreis vergeben hat, und zwar in Zusammenarbeit mit dem Boltzmann-Institut für Umweltwissenschaften und Naturschutz in Wien. Wenn auf dieser Medaille die Buchstaben BIUN stehen, dann können sie genauso für Boltzmann-Institut für Wissenschaft und Naturschutz stehen wie für Bildung, Information, Umweltwissenschaft und Naturschutz. Daß mein langjähriger Freund, Professor Paul Blau, und das Horizonte-Team unter Kurt Tozzer zu den ersten Preisträgern zählt, freut mich ganz besonders. Darf ich aus seiner Dankrede ein paar Sätze zitieren, die lauten: „Wir können auf die Dauer nur Harmonie mit der Natur und nicht im erbarmungslosen Zerstörungskampf gegen sie bestehen. Natürlich bedrücken uns die Gefahren und die jammervollen Zustände, die wir oft beschreiben, aber wir sind keine Pessimisten. Im Gegenteil, wären wir nicht Optimisten, hätten wir unsere Versuche, die Mauer der Profitsucht, der Machtgier und Unvernunft – nicht der kleinen Leute, sondern recht oft der großen – zu durchstoßen, schon längst aufgegeben“. Und Professor Konrad Lorenz hat uns in seinem Buch „Das sogenannte Böse“ in unserem Optimismus bestärkt, wenn er schreibt: „Wenn ich mir vor Augen führe, daß unsere Ahnen in erdgeschichtlich betrachtet - ganz jüngster Zeit ganz ordinäre Affen waren, vermag ich einen Hoffnungsschimmer zu sehen." Und weiter: „Es ist kein großer Optimismus notwendig, um anzunehmen, daß aus uns Menschen noch etwas Besseres und Höheres entstehen kann. Weit davon entfernt, im Menschen das unwiderruflich Unübertreffliche zu sehen, das Ebenbild Gottes, behaupte ich bescheidener, und, wie ich glaube, in größerer Ehrfurcht von der Schöpfung und ihren unerschöpflichen Möglichkeiten, das langgesuchte Zwischenglied zwischen dem Tier und dem wahrhaft humanen Menschen sind wir." Soweit also Professor Lorenz, ein unermüdlicher Streiter für die Natur und den Tierschutz. Wenn ich Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordnete, noch ein paar Zeilen aus der Tätigkeit des NÖ Naturschutzbundes unter seinem rührigen Vorsitzenden Hofrat Dr. Czwiertnia sagen darf, daß es derzeit in Niederösterreich 48 Naturschutzgruppen, und zwar in allen Landesteilen, gibt, welche praktische Naturschutzarbeit in allen Bereichen geleistet haben, durch Ankauf von Grundstücken, zahlreiche Aktionen, wie Ausgestaltung von Vogelschutzgebieten, Baumaktionen oder auch Protestaktionen gegen naturschutzgefährdende Objekte, wie das von mir schon erwähnte Tropamare, oder wenn ich aus den 32 Interventionen im Jahr 1975 herausgreifen darf die Aktion gegen einen Hotelbau an der Goldenen Stiege in Mödling oder die Sprengung des Jordanfelsens in der Hinterbrühl oder die Erhaltung der Thayaauen und die Verhinderung des Baus einer Waldstraße durch den Naturpark Föhrenberge, so ist dies genau so wichtig gewesen wie die 13 Anträge, die von dieser Organisation auf Unterschutzstellung verschiedener Gebiete, wie zum Beispiel des Eisteiches in Moosbrunn als Vogelbrut- und Nistplatz für 66 Arten. Nicht zu vergessen ist die Öffentlichkeitsarbeit, die sich in zahlreichen Publikationen, Tätigkeitsberichten und Besprechungen dokumentierte. Darunter fällt auch die Wanderung dieser Organisation in die Lobau auf den Spuren der Franzosen, bei der sich 3000 Personen beteiligten und bei der eine Naturschutzausstellung gezeigt wurde. Bevor ich nun zum Gesetz selbst Stellung nehme, möchte ich Ihnen noch einige Zitate bedeutender Männer zum Thema Naturschutz nicht vorenthalten. So sagte Horaz: ,,Vertreibe die Natur mit der Mistgabel, immer wieder wird sie zurückkehren." Oder der Spruch von Christian Martin Wieland: „Die Stimme der Natur läßt sich nicht überschreien." Oder das alte Sprichwort: „Wo die Natur aufhört, fängt der Unsinn an." Ich hoffe, daß mir der Kollege Professor Wallner jetzt nicht böse ist, weil ich fast ebenso viele Zitate gebracht habe, als es bei einer Kulturdebatte möglich und üblich ist. (Abg. Wallner: Ein Erziehungserfolg!) Ich glaube aber, Natur, Kultur und Kunst gehören eng zusammen, denn es sagte schon Johann Wolfgang von Goethe: „Natur und Kunst, sie scheinen sich zu fliehen und haben sich, ehe man es denkt, gefunden. Ich wollte, es wäre immer so." So haben wir nun das neue Niederösterreichische Naturschutzgesetz zur Beschlußfassung vorliegen, welches gegenüber dem Naturschutzgesetz 1968 wesentliche Änderungen enthält und ein brauchbares Instrument für zukunftsweisende Arbeit sein wird. So wurden im neuen Gesetz vor allem die Begriffsbestimmungen dahingehend modifiziert, daß die Natur in ihren Erscheinungsformen nicht um ihrer selbst Willen zu erhalten ist, sondern dem Bestreben zu dienen hat, die der Gesundheit des Menschen und seiner Erholung dienende Umwelt als bestmögliche Lebensgrundlage zu erhalten, wieder herzustellen oder zu verbessern. Diese Bestimmung enthält auch die Klarstellung, daß unter dem Begriff Erhaltung und Pflege der Natur auch die Erhaltung der durch den Menschen gestalteten Kulturlandschaft fällt. Es werden auch die allgemeinen Bestimmungen zum Schutze der Landschaft erweitert und enthalten insbesondere Bestimmungen über die Errichtung von Baulichkeiten im Grünland sowie die Errichtung von Steinbrüchen, Schottergruben usw. und Vorschriften betreffend Werbeanlagen. Es wird nunmehr sehr streng zwischen Bauland und Grünland unterschieden, und zwar im Sinne der Bestimmungen betreffend Müllablagerung, Campingplätze und das Zelten außerhalb von Campingplätzen oder Jugendlagerplätzen an mehr als 30 Tagen in den Monaten von Mai bis Oktober. Die Bestimmungen über die Schutzgebiete werden dahingehend geändert, daß die bisherige Unterteilung der Naturschutzgebiete in Voll- und Teilnaturschutzgebiete entfällt. Von den sogenannten Landschaftsteilen wird überhaupt abgesehen. Das neue Gesetz kennt das Landschaftsschutzgebiet, welches in Erweiterung der bisherigen Kriterien auch die charakteristische Kulturlandschaft erfassen kann, das Naturschutzgebiet, den Naturpark; das sind Teile innerhalb des Landschafts- oder Naturschutzgebietes, die durch entsprechende Einrichtungen eine Begegnung des Menschen mit der geschützten Natur ermöglichen. Die bewilligungspflichtigen Vorhaben in Landschaftsschutzgebieten wurden in der Weise verändert, daß von vornherein die Widmung von Grundstücken als Bauland oder als Verkehrsfläche sowie die Festigung von Nutzungsarten im Grünland und die Erlassung von Bebauungsplänen einer Kontrolle der Naturschutzbehörde durch die Bewilligung seitens der Landesregierung unterliegen. Außerdem besteht eine Bewilligungspflicht seitens der Naturschutzbehörde erster Instanz bei Errichtung von Baulichkeiten und der Vornahme von Zu- und Umbauten außerhalb des Bereiches von Bebauungsplänen. In Naturschutzgebieten sollen in Zukunft nur solche Eingriffe gestartet sein, die den Zweck der Schutzmaßnahmen nicht gefährden. Da dies im Extremfall zum Verbot jeglichen Eingriffes führen kann, konnte die bisherige Unterteilung in Voll- und Teilnaturschutzgebiete unterbleiben. Neu ist, daß in Naturschutzgebieten die Widmung von Flächen als Bauland überhaupt verboten ist und die Widmung von Verkehrsflächen der Bewilligung der Landcesregierung bedarf. Auch die Bestimmungen über die Naturparke wurden entsprechend erweitert, denn diese sollen eine Begegnung des Menschen mit dem geschützten Naturschutzgebiet ermöglichen. Ich glaube, daß Waldspielplätze und Naturlehrpfade bessere Freizeitaufenthalte sind als Asphaltstraßen oder Diskotheken. Die Landesregierung wird auch ermächtigt, eine besondere Regelung über den Besuch des Naturparkes zu erlassen und die Einhebung eines den Erhaltungsaufwand deckenden Eintrittsgeldes zu gestatten. Ferner wurden auch die Bestimmungen über die Naturdenkmäler im wesentlichen unverändert beibehalten. Die Bestimmungen über den allgemeinen Pflanzen- und Tierschutz sowie über den Artenschutz wurden durch Übernahme von Normen aus der Naturschutzverordnung ergänzt und den heutigen Bedürfnissen angepaßt. Insbesondere ist hervorzuheben, daß eben das schon erwähnte Abbrennen von Einzelgehölzen usw. zwischen dem 1. März und 30. September in der freien Natur verboten wird und daß auch hier die Landwirtschaft keine Ausnahme genießt. Die Neuerungen auf dem verfahrensrechtlichen Gebiet sind die, daß die Verordnungen über die Erklärungen zu Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Naturparken als Raumordnungsprogramm des Landes gelten und vor ihrer Erlassung die "Öffentlichkeit in einem ähnlichen Verfahren wie bei Raumordnungsprogrammen zu informieren ist. Die Bestimmungen über das Naturschutzbuch wurden dahingehend erweitert, daß nun auch der Artenschutz einen Abschnitt dieses Buches bilden wird. Den Bestimmungen über die Einlösung von Grundstücken zur Sicherung des Bestandes eines Naturschutzgebietes wird nun das Recht des Grundseigentümers oder sonstigen Berechtigten gegenübergestellt, eine Entschädigung begehren zu können, wenn er auf Grund der Auswirkungen einer nach den Bestimmungen des neuen Naturschutzgesetzes erlassenen Verordnung oder eines Bescheides eine erhebliche Verminderung des Ertrages oder Wirtschaftserschwernisse erleidet. Es kann daher der Grundeigentümer die Einlösung durch das Land begehren. Die Aufnahme von detaillierten Bestimmungen über die Zusammensetzung des Naturschutzbeirates hat zu einer Verzögerung des Gesetzes geführt. Es ist aber jetzt auf Parteiebene zu einer Einigung in der Richtung ,gekommen, daß der Herr Landeshauptmann der Vorsitzende dieses Beirates ist und Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel als das mit dem Naturschutz betraute Mitglied der Landesregierung erster Stellvertreter. Die Bestimmungen. über die Mitwirkung der sonstigen Organe wurden dahingehend erweitert, daß die gemäß § 2 des NÖ Umweltschutzorganisationsgesetzes bestellten Umweltschutzorgane als zur Wahrung der Interessen des Naturschutzes bestellte Organe gelten sollen, soferne deren Tätigkeit vorwiegend dem Naturschutz dient. Durch diese Bestimmung glaubt man, daß die Bestellung von eigenen Naturwachtorganen entbehrlich sei. Auch die Strafbestimmungen wurden entsprechend angehoben. Wichtig ist hier aber vor allem die Bestimmung, daß die dem Land zufließenden Geldstrafen für Maßnahmen des Naturschutzes wieder zu verwenden sind. Ich möchte nur sehr herzlich hoffen, daß wir nur wenig strafen müssen, denn wer von Kindheit an durch Schule und Elternhaus dazu erzogen wurde, seinen Lebensraum sauber zu halten, braucht meiner Meinung nach später nicht durch Gesetze oder Strafen dazu gezwungen werden. So glaube ich, daß dieses Gesetz einen wichtigen Schritt nach vorwärts in der Richtung der Schaffung einer gesunden Umwelt bedeutet. Wir alle müssen bedenken, daß wir für das, was wir heute versäumen, morgen doppelt oder dreifach zu bezahlen haben. Naturschutz ist nicht nur eine Sache der Politiker, Beamten und einiger hundert Menschen in unserem Lande, die sich um den Naturschutz annehmen und verdient gemacht halben, sondern eine Herausforderung für jeden einzelnen Bürger in unserem Land. Wir müssen daher, wie Professor Dr. Bruckmann sagte, die Zukunft in unseren Griff bekommen, oder wir sind selbst im Griff der Zukunft. Nachdem es sich um ein so wichtiges Gesetz handelt, habe ich mir doch gestattet, mich etwas ausführlicher mit der Materie zu beschäftigen, und ich hoffe, daß all das, was wir uns heute in bezug auf den Schutz der Natur vorgenommen haben, nicht nur ein Bekenntnis der Lippen, sondern auch ein, Herzensanliegen aller in diesem Hause ist. In diesem Sinne begrüßen wir Sozialisten das Gesetz und stimmen ihm gerne zu. (Beifall bei der SPÖ und einigen Abgeordneten der OVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächster ist der Abg. Romeder zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Naturschutzgesetz, das heute dem Hohen Hause zur Beschlußfassung vorliegt, ist sicher eines der bedeutendsten der letzten Zeit. Nebenbei regelt es sicher eine der schwierigsten Materien, sowohl vom Rechtspolitischen als auch vom Formalrechtlichen her. Der ÖVP-Fraktion, war Naturschutz immer ein echtes Herzensanliegen, da das Naturschutzbewußtsein auf der sittlichen Erkenntnis beruht, daß die Erhaltung der Natur allein um ihrer selbst Willen eine zwingende Aufgabe der Menschheit schlechthin ist. Aus dieser Grundhaltung heraus ist die klassische Aufgabe des Naturschutzes, nämlich der Schutz vom Naturdenkmälern, der Tier- und Pflanzenwelt sowie von Naturgebieten, von besonderer Bedeutung. Die Naturschutztätigkeit darf daher nicht vorwiegend menschenbezogen sein, sondern muß um der Natur selbst Willen durchgeführt werden. Infolge dieser grundsätzlichen Einstellung kommt man entwicklungsbedingt zwangsläufig mit anderen Interessen in Widerspruch. Es war eben Aufgabe dieses Gesetzes, diesen Widerspruch formal- und materiell-rechtlich so zu regeln, daß alle Notwendigkeiten, die gegeben sind, und alle Lebensbedürfnisse hier entsprechend berücksichtigt werden konnten. Schon bis jetzt haben sich alle staatlichen Autoritäten bemüht, diesen Überlegungen Rechnung zu tragen, wenn auch, je nach Entwicklung, mit wechselndem Erfolg. Wie bereits Frage der Artikel 15 B-VG die verfassungsrechtliche Kompetenz des Landlesgesetzgebers. Nun gestatten Sie auch mir einige Bemerkungen zur Entstehung des heute hier vorliegenden Gesetzentwurfes. Ich möchte, ohne große Worte zu gebrauchen, doch sagen, daß der vorliegende Entwurf eine Magnia Charta des Naturschutzes für die Zukunft sein könnte, sind doch hier einige Fragen in einer modernen Art gelöst, daß sie für andere Bundesländer vorbildlich sein können: modern der Entwicklung angepaßt und vor allem, was entscheidend ist, rechtlich sehr überlegt. Anfang 1974 wurde dem Landtag eine Regierungsvorlage zugeleitet und dann am 1. Oktober 1974 ein neuer Entwurf vorgelegt, und zwar vom zuständigen politischen Referenten. Die ÖVP hat sich mit dieser Vorlage befaßt, und ich darf heute feststellen, ohne mißverstanden zu werden, daß wir dieser Vorlage, sowohl von der Abgrenzung, vom Inhalt, vom System als auch vom Aufbau selbst, in keiner Weise zustimmen konnten und daher in unseren ÖVP-Reihen überlegt haben, wie diese so schwierige Materie, der Zeit angepaßt und zukunftsorientiert, entsprechend gelöst wir sie uns vorgestellt halben, vorgelegt wird, ist, glaube ich, selbstverständlich. Ich darf daher heute meinen besonderen Dank sagen allen Kollegen der ÖVP-Fraktion, die an diesem Abänderungsentwurf mitgearbeitet haben. Es waren deren mehrere. Ich darf auch einen herzlichen Dank sagen unserem Klubbüro, unseren Klubjuristen, die sich einer sehr arbeitsaufwendigen Aufgabe unterzogen haben, und ich bin der Meinung, daß es uns dadurch heute gemeinsam möglich ist, ein Naturschutzgesetz zu beschließen, das es uns auch in Zukunft ermöglicht, die uns gestellten Aufgaben zu erfüllen. Wir haben uns daher, als die ersten Entwürfe in unseren eigenen Reihen geboren wurden, erlaubt, auch alle Organisationen, die als Praktiker draußen mit dem Naturschutz befaßt sind, einzuladen, um mit ihnen die anstehenden Probleme zu besprechen und zu diskutieren. Ich glaube aber, daß wir dann in der Lage waren - es braucht eben alles seine Zeit -, im Unterausschuß, der vom Landwirtschaftsausschuß zur Behandlung dieser schwierigen Materie eingesetzt war, im Rahmen eines Abänderungsantrages hier eine Vorlage zu unterbreiten, die sicher den gestellten Aufgaben gerecht werden wird und gerecht wunde. Dies bestätigt, wie ich glaube, allein der Ausspruch unseres zuständigen politischen Referenten, des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Czettel, den er am Abschluß der Gesamtverhandlungen, wo im Unterausschuß über unseren Entwurf von beiden Parteien diskutiert und verhandelt wurde, getan hat - das möchte ich jetzt ohne Beigeschmack ganz nüchtern feststellen. Wir sind doch alle gemeinsam stolz, daß dieser Fortschritt möglich war und daß es sich hier um ein gutes Gesetz handelt." Es war daher im Unterausschuß so, daß die Verhandlungen nicht über die Regierungsvorlage - ich möchte das nur vollständigkeitshalber berichten -, sondern über den von uns unterbreiteten Abänderungsentwurf aufgenommen wurden, und, wie es eben bei Verhandlungen ist, selbstverständlich auch von der sozialistischen Fraktion entsprechende Abänderungswünsche und Überlegungen angestellt wurden, die wir dann in einer sehr großen Reihe von Unterausschußsitzungen durchdiskutiert haben. Es war in rechtlicher Hinsicht gewiß eine der schwierigsten Materien der letzten Zeit. Daher glaube ich, daß es, wenn dieses Gesetz heute beschlossen wird, für den Niederösterreichischen Landtag eine große Stunde ist, und ich darf sagen, daß sich sie ÖVP-Fraktion dessen bewußt ist, weil sie so entscheidend dazu beigetragen hat, daß dieser Entwurf nunmehr dem Hohen Hause in diesem Umfang unterbreitet werden kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß wir heute gemeinsam feststellen konnten, daß einige grundsätzliche Überlegungen, die eine moderne Gesetzgebung schlechthin haben soll, in dem heute vorliegenden Gesetzentwurf normiert wurden. Es soll nämlich jedes Gesetz ein echtes Service sein; hier im konkreten ein Service für alle Bevölkerungskreise, die sich mit Naturschutzfragen befassen. Weiters soll dieses Gesetz auch eine klare Abgrenzung gegenüber bestehenden Gesetzen, etwa Raumordnung, Forstrechtsbereinigungsgesetz, Campingplatzgesetz, Jagd- und Fischereigesetz, Wasserrechtsgesetz, ich könnte noch einige mehr aufzählen, mit sich bringen, was auch sehr entscheidend ist. Diesbezüglich waren ja auch die vorangehenden Verhandlungen bei der Entwurfsausarbeitung in unserer Fraktion und dann die Verhandlungen im gemeinsamen Ausschuß zwischen beiden Fraktionen sehr schwierig, weil rechtlich sehr viele Überlegungen notwendig waren, inwieweit man gerade bezüglich der Abgrenzung gehen kann. Ich glaube, daß gerade eine geglückte Abgrenzung möglich geworden ist und daß weiters ein Gesetz den Landsleuten, der Bevölkerung, den Landesbürgern draußen praktisch im Behördenweg eine entsprechende Vereinfachung bringen soll, damit sowohl die Behörden als auch der Bürger bei der Handhabung dieses Gesetzes nicht in allzu großem Ausmaß strapaziert werden. Daß diesem Gesetz selbstverständlich die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, wie bereits im Bericht des Kollegen Stangl ausgeführt, der humanökologischen Forschung zugrunde liegen, ist, glaube ich, selbstverständlich. Daß dieses Gesetz aber weiters vielleicht einen Meilenstein beinhaltet, soll hier in dieser Sande nicht übersehen werden, nämlich einen Meilenstein, wo dieses Gesetz in Zukunft vielleicht Vorbild sein könnte, und zwar in der Frage der Entschädigung und der Einlösung von Grundstücken, falls im konkreten eine entsprechende Regelung im Sinne des Naturschutzes notwendig ist. Der vorgelegte Entwurf ist daher sicher übersichtlich, hat eine systematische Anordnung und Gliederung, garantiert eine leichte Auffindbarkeit der einzelnen Bestimmungen und hat eine klare verständliche Gesetzessprache. Ich glaube daher, daß gerade dieses Gesetz sowohl von der Seite der Behörde als auch von der Seite des Landesbürgers entsprechend leicht zu lesen bzw. zu handhaben sein wird. Gestatten Sie auch mir, wie meinem Kollegen Wedl, einige Bemerkungen zu einigen Spezialbestimmungen. Der § 4 regelt die Bewilligungspflicht im Grünland. Hier ist es notwendig, daß wir in die Lage versetzt sind, die Frage modern zu regeln, ist doch die Bewilligungspflicht für Schottergewerbe, Gewinnung von Sand, Kies, Lehm, Torf, soweit es eben nicht zur Deckung des Eigenbedarfes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes notwendig ist, entscheidend, denn gerade Steinbrüche, Schotterwerke können heute die Landschaft und die Natur entscheidend verändern. Daher ist auch hier die Bindung der Bewilligung im Naturschutzgesetz, wie sie jetzt normiert werden soll, von entscheidender Bedeutung. Wenn der § 5 die Anzeigepflicht im Grünland regelt, zum Beispiel bei der Errichtung von Müllalblagerungsplätzen, auch wieder ausgenommen die Lagerung der Land- und Forstwirtschaft, dann glaube ich, daß gerade diese Bestimmung in Zukunft noch mehr Bedeutung gewinnt. Die Errichtung und Erweiterung von Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge, sofern die Fläche 1000 Quadratmeter überschreitet und diese Flächen nicht als Verkehrsflächen gewidmet sind, sind genauso anzeigepflichtig wie die Errichtung und Erweiterung von Campingplätzen, um nur einige Beispiele herauszunehmen. Entscheidend ist sicher auch die Regelung des Landschaftsschutzgebietes, des Naturschutzgebietes, der Naturparke, worüber die §§ 6, 7 und 8 einiges aussagen. Ich will mich nicht wiederholen, weil bereits auch diesbezüglich von meinem Vorredner einiges im Detail gesagt wurde. Im Unterausschuß selbst, bereits erwähnt - es waren viele Unterausschußsitzungen, viele Verhandlungen notwendig, es wurde dort sehr sachlich argumentiert -, war es unter Anweisung dann auch gelungen, im § 1, Definition des Naturschutzes, und im § 2, Abgrenzung zu anderen Bereichen – ich habe davon bereits allgemein gesprochen -, einen entscheidenden und konkreten Fortschritt zu erreichen. Ich glaube daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß es in den einzelnen Fragen möglich war, Übereinstimmung zu erzielen und daß es daher bei der Handhabung des Gesetzes in Zukunft möglich sein wird, eben dieses Gesetz mit dem entsprechenden Geist zu versehen, damit alle Beteiligten, der Eigentümer von Liegenschaften draußen, der Bauer, der Gewerbetreibende, der Nutzungsberechtigte wie auch die Fauna und Flora und derjenige, der diese Fauna und Flora schützen will, weil sie eben geschützt werden muß, in diesem Gesetz eine Regelung vorfinden, die ihre Überlegungen miteinbindet und daher unserer gesamten Bevölkerung für die Zukunft entsprechend Rechnung trägt. Gestatten Sie mir noch, weil es mir besonders am Herzen liegt, ich habe es einmal bereits angeschnitten, einen einzelnen Paragraphen herauszustreichen. Und zwar möchte ich hier bewußt den § 18, Neuregelung der Entschädigung und der Einlösung, anführen, der meiner persönlichen Meinung nach für viele andere Bereiche als Vorbild für die Zukunft dienen kann. (Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, kurz den Absatz 2 des § 18 zu zitieren: „Dem Berechtigten, der durch Auswirkungen einer nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes erlassenen Verordnung oder eines Bescheides gehindert wird, sein Grundstück oder seine Anlage auf die Art und in dem Umfang zu nutzen, wie es ihm zur Zeit vor dem Inkrafttreten der Verordnung oder dem Eintritt der Rechtskraft des Bescheides zugestanden ist, und dadurch eine erhebliche Minderung des Ertrages oder eine nachhaltige Erschwernis bei der Wirtschaftsführung erleidet, ist auf Antrag eine Entschädigung zu gewähren." Entscheidend - und hier die große Neuerung, daß nämlich diese Istbestimmung im Gesetz aufgenommen ist, worauf wir, glaube ich, gemeinsam, nachdem sie auch übereinstimmend beantragt war, stolz sind -, die Entschädigung hat, soferne sie nicht von anderen geboten wird, das Land zu leisten. Auch diese Bestbestimmung, glaube ich, ermöglicht es, das Gesetz in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen so zu beschließen, daß den von mir aufgezeigten Überlegungen auch entsprechend Rechnung getragen ist. Ich glaube daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß wir hier Neuland betreten haben und daß heute ein Gesetz gerade im Zusammenhang mit dieser Bestimmung beschlossen wird. Es ist sicher als vorbildlich zu bezeichnen, weil es hier gelungen ist, die verschiedensten Interessen unter einen Hut zu bekommen. Wir waren gemeinsam der Ansicht, daß es möglich sein wird, ich darf es so ausdrücken, diesen schweren Brocken noch vor dem Sommer im Hohen Haus einer Beschlußfassung zuzuführen. Es hat sich aber beim § 21 und § 22 echt gespießt, denn hier waren die verschiedensten Auffassungen vorhanden. Es wurde dann von beiden Fraktionen beschlossen, diese Frage im Rahmen von Parteienkontakten zu riegeln, und am Beginn der Herbstsession war auch hier eine Übereinstimmung gegeben. Ich glaube, daß diese Frage für beide Seiten ein Kompromiß war, das heißt, daß beide Seiten Überlegungen anstellten, wie man zu einem Kompromiß kommen kann und daß sich beide Seiten bemüht haben, diesen Kompromiß doch durchzuführen. Daher waren wir im Ausschuß in der Lage, auch diese Frage einstimmig zu regeln. Wenn im Beirat der Landeshauptmann den Vorsitz führt, der Landeshauptmannstellvertreter Czettel der erste Vorsitzende sein wird und Landesrat Bierbaum als Referent für Land- und Forstwirtschaft der zweite, dann werden eben alle jene eingebunden, die mit diesen Fragen direkt oder indirekt konfrontiert sind. Daher glaube ich, daß diese Lösung sowohl aus der Sicht det einen Seite als auch der anderen Seite sicher tragbar und zielführend ist. Wenn heute der Kollege Wedl gesagt hat, daß sich der Vorgang von der Einbringung im Oktober 1974 bis zur heutigen Beschlußfassung gezogen hat, dann habe ich bereits ganz allgemein darauf hingewiesen, daß wir der Regierungsvorlage nach Studium der Unterlagen nicht die Zustimmung geben konnten und wir uns daher bemüht haben, auch einige Oberlegungen anzustellen. Die SPÖFraktion hat sich dann unseren Überlegungen angeschlossen, sonst wäre es ja nicht dazu gekommen, daß unser Entwurf die Grundlage im Unterausschuß gewesen ist. Sagen wir das ganz fair von beiden Seiten ohne Emotionen. (Zwischenruf der Abgeordneten Wedl und Birner.) Ich muß daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, doch auch verwundert in der AZ, ArbeiterZeitung, vom 10. November 1976 lesen, wo es heißt: „Dieses neue Niederösterreichische Naturschutzgesetz hat einen langen Leidensweg hinter sich." Was heißt Leidensweg, wenn in entsprechendem Ernst daran gearbeitet wird? Dann heißt es weiter: „Es war von Landeshauptmannstellvertreter Czettel als Regierungsvorlage eingebracht worden." Wären schon hier die Überlegungen enthalten gewesen, die in dem Entwurf, der heute zu beschließen ist, innewohnten, dann wäre der von den Journalisten angeführte Leidensweg nicht notwendig gewesen. Wir haben es uns hier aber nicht leicht gemacht. Wir haben diese Materie sehr ernst genommen, weil wir der Meinung sind, daß ein modernes Land wie Niederösterreich eine moderne Gesetzgebung braucht und so schwierige Materien auch zukunftsorientiert gelöst sein sollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es heißt weiter: „Es war von Landeshauptmannstellvertreter Czettel als Regierungsvorlage eingebracht worden, doch zeigte die ÖVP von Anfang an wenig Gelegenheit, in eine Behandlung einzutreten." Ich möchte heute ohne Emotion nur etwas feststellen, bitte um Verständnis. Wir wundern uns, daß, nachdem diese Gesetzesmaterie sehr sachlich diskutiert wurde, man an diese Frage mit dem notwendigen Ernst herangegangen ist und es darin Übereinstimmung gegeben hab, diese Art der Berichterstattung auf der Niederösterreichseite notwendig ist, denn hier wird entweder wider besseren Wissens informiert, oder der Journalist schreibt in dieser Geisteshaltung von sich aus. Denn es heißt weiter: „Allen parlamentarischen Gepflogenheiten zum Trotz, brachte sie schließlich" - nämlich die ÖVP -, ,,während die Vorlage noch im Ausschuß lag, einen eigenen Antrag ein. Er wieder fand nicht die Zustimmung der SPÖ-Abgeordneten." Ich möchte sagen, unsere Vorlage wurde diskutiert, sie wurde sicher im Einvernehmen nach einer ernsten Debatte und mit sehr viel Verantwortungsbewußtsein, das von beiden an den Tag gelegt wurde, mit einigen Änderungen angenommen. Aber zu sagen, die Vorlage wunde abgelehnt, würde den Eindruck erwecken, es wurde über die Regierungsvorlage diskutiert. Hier sollen ganz seriös nur Tatsachen richtiggestellt werden. Vielleicht ist es dem Journalisten, wenn er über diese Sitzung im Landhaus informiert wird, möglich, in seiner nächsten Ausgabe auch eine doch den Tatsachen entsprechende Nachricht zu bringen. Es wäre das erstemal, aber es geschehen doch hie und da Zeichen und Wunder. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute ein modernes Gesetz, das vorwiegend von der ÖVP-Fraktion in diesem Haus, doch nicht allein von der ÖVP-Fraktion, gestaltet wurde und das sicher in Zukunft in weitester Hinsicht jene Aufgaben zu erfüllen haben wird, die wir uns alle erwarten. Entscheidend ist, daß dieses Gesetz positiv auch im Geist der Landwirtschaft, Eigentümer, Naturschutz und so weiter gehandhabt wird. Wenn dieser Geist hier Platz greifen wird ich bin überzeugt, daß dies der Fall sein wird -, wird durch das heute zur Beschlußfassung stehende Gesetz allseits entsprochen werden. Wir geben dem Gesetz gerne unsere Zustimmung, weil wir der Meinung sind, daß eine moderne Gesetzgebung ein entscheidender Stein des Aufbaues für dieses Land ist. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRASIDENT REITER: Zum Wort gemeldet ist der Landeshauptmannstellvertreter Czettel. Landeshauptmannstellvertreter CZETTEL: Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Es wäre sehr verlockend, jetzt auf die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes einzugehen. Vernünftigerweise verzichte ich grundsätzlich darauf. Der Freund Wedl hat das auch getan, was mich sehr freut. Ich möchte nur, um wenigstens eine Bemerkung klarzustellen, die der Abg. Romeder hier gemacht hat, folgendes sagen: Sie reden immer vom Jahr 1974. Bitte vergessen Sie wenigstens das eine nicht. Ich habe bereits ein Gesetz in der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht, das länger als ein Jahr im Landtag gelegen ist. Es wurde nicht einmal formalrechtlich behandelt, und am Ende der damaligen Legislaturperiode hat es einen Ausschuß, ein Plenum und einen Krach gegeben sowie einige Schlagworte, die, wie Sie heute argumentiert haben - Sie wissen schon, was ich meine -, so ähnlich klingen wie systemwidrig. Ich will es nicht wiederholen. (Abg. Romeder. Daß die Vorlage nicht brauchbar war, wissen Sie genauso wie ich!) Schauen Sie, ich lasse es mir von Ihnen nicht gefallen, daß Sie qualifizieren, ob meine Arbeit brauchbar ist. Ich weiß nur, daß alle Kenner der Materie, die sich in diesen Jahren des Leidensweges damit beschäftigt halben, nichts anderes machen müssen, als den Wortlaut dies Textes des alten Gesetzes, den Wortlaut des Textes jener Vorlage, die ich gebracht habe, die ,,Unbrauchbare", mit dem Wortlaut Ihrer Vorlage zu vergleichen. Leute, die diese Materie korrekt studiert haben, kommen zu dem Schluß, daß wir eigentlich in den substantiellen Fragen, um die es geht, nicht in Systemfragen, denn ein Gesetz kann auf diese oder jene Art gebaut sein, und man kann da über alles streiten, für meine Begriffe eigentlich von vornherein eine optimale gemeinsame Basis gehabt hätten. Daß es aber trotzdem so lange gedauert hat, bedauere ich. Unter diesem Gesichtspunkt war das das einzige, was ich zu Ihren kritischen Bemerkungen sagen wollte. Aber, wie gesagt, ich glaube, die Menschen, die sich damit beschäftigt haben, wissen ja, wie die Auseinandersetzungen gelaufen sind, so daß ich als der zuständige Referent heute, unabhängig von diesen Differenzen, allen Abgeordneten und Mitarbeitern aus den Büros, aus den Klubs und aus dem Referat, die sich hier engagiert gehabt haben, herzlich danken möchte. Es ist also ein Gesetz zustande gekommen. Da gibt es einen Witz, Kollege Romeder, Sie kennen ihn vielleicht. Man findet im Parlament ein Kind, und alle sagen, das kann nicht von hier sein, denn in neun Monaten ist da noch nichts Vernünftiges zustande gekommen. So ungefähr. Ich will das nicht hier auf das Naturschutzgesetz übertragen, aber wenn es so ist, daß, obwohl es allzu lange gedauert hat, trotzdem etwas Gutes herausgekommen ist, dann bin ich auch derjenige, der das zu würdigen weiß. Ich möchte zweitens sagen, daß der jahrelange Streit immerhin jetzt das Interesse zwischen den Erfordernissen des weiteren zivilisatorischen Fortschritts in Niederösterreich und, wie das heute schon Freund Wedl gesagt hat, dem Erfordernis des Schutzes unseres wertvollsten Kulturgutes, nämlich der Natur, geweckt hat. Der Naturschutz - das ist auch in dem Zusammenhang zu sagen -ist nunmehr Gott sei Dank - dafür habe ich gekämpft und, Kollege Romeder, dagegen haben Sie sich am längsten gewehrt, nämlich über ein Jahr lang - aus den musealen Fesseln befreit. Aber bevor man die Formulierung von Czettel verwendet hat, hat man sich die Tiroler Formulierung genommen, denn die Formulierung Czettels durfte ja nicht richtig sein! (Abg. Romeder: Das ist nicht ganz den Tatsachen entsprechend!) Schauen Sie, Sie können es sich leisten, mich zu kritisieren. Ich erinnere Sie nur, damit es nicht so ausschaut, Sie hätten recht. Sie haben ein Jahr lang gebraucht, bis Sie zugegeben haben, daß die von Ihnen vorgeschlagene Formulierung mit dem alten Gesetz identisch ist. Die Präambel ist nicht mehr zeitgemäß. Bitte schön, das werden Sie nicht bestreiten können. Ich sage im Parlamentarismus nicht, wenn einer etwas behauptet, daß er sich mit seinen eigenen Argumenten auch widerlegt fühlen müsse. In dem Fall werden Sie mir sicherlich recht geben. Das dritte, was ich sagen möchte. Es ist sehr wichtig, daß der Naturschutz nicht mehr ein so explosives politisches oder fachliches Gebiet der Landesverwaltung ist. Jetzt haben wir endlich die Integration des Naturschutzes und der Raumplanungs- und Raumordnungspolitik erreicht. Ich bin sehr glücklich darüber, wenn Verordnungen nach diesem Gesetz praktisch auch Raumordnungsprogramme sind, die in der Prozedur genauso zu behandeln sind wie andere Raumordnungsprogramme. Ich glaube also wirklich, wir haben jetzt ein gutes, ein brauchbares Gesetz, und das soll im Augenblick auch das Entscheidende sein. Wir arbeiten ja schließlich nicht nur, damit man sagen kann, bitte schön, das habe ich erreicht und das hast du erreicht, sondern daß die gesamte Prozedur dann zu einem Ergebnis führt, das der Bevölkerung dienen kann. Ich möchte daher nur ganz kurz einige Bemerkungen machen, die ich als Referent doch zu machen verpflichtet bin. Zunächst möchte ich von dieser Stelle aus die gesamte Bevölkerung, aber insbesondere die Schulbehörden und die Lehrerschaft dieses Landes, bitten, alle Aktivitäten zu unterstützen und mitzumachen, die der Hebung der Landschafts- und Naturschutzgesinnung im Bewußtsein der gesamten Bevölkerung dienen. Das beste Gesetz nützt nichts, meine Damen und Herren, wenn der Gesetzgeber oder die politischen Kräfte nicht gleichzeitig auch Wage einleiten, um der Bevölkerung bewußt zu machen, worum es geht. Ich will jetzt die Zustände nicht dramatisieren, aber eines kann ausgesprochen wenden: daß man sich, wenn die Tendenz der Vernichtung wichtiger Naturgüter so weitergeht wie in den letzten Jahren, schon in einigen, Jahrzehnten ausrechnen kann, wo das Ende ist, das wir verhindern wollen. Daher ist es gut, zur rechten Zeit anzufangen und die Bevölkerung in diesem Zusammenhang auf die eigenen Interessen hinzuweisen. Ich möchte zweitens sagen - und das geht an die Adresse des Personalreferenten, des Herrn Landeshauptmannes -, es ist ja nicht unbekannt, aß es in der naturschutzbehördlichen Tätigkeit nicht nur darauf ankommt, ein besseres Gesetz zu haben, sondern auch die nötige personelle und administrative Grundlage zu besitzen. Ich urgiere wieder einmal die notwendige personalmäßige und organisatorische Lösung, wodurch auch die Behörde in die Lage versetzt wird, die neuen Gesichtspunkte dieses Gesetzes zu berücksichtigen und das Gesetz in seiner stärkeren Gewichtigkeit vollziehen zu können. Außerdem mache ich darauf aufmerksam, worauf der Kollege Romeder besonders hingewiesen hat, daß für das Land jetzt die Verpflichtung besteht, den Grundbesitzern dort, wo durch behördliche Maßnahmen dieser Art die Nutzbarkeit des Grundes beeinträchtigt wurde oder gar völlig weggefallen ist, diese Grundstücke nicht nur abzulösen, sondern diese zu erwerben. Ich habe auch in der letzten Regierungssitzung gesagt - Kollege Ludwig wird mir nicht übernehmen, wenn ich es wiederhole -, es ist klar, daß wir, wenn nun das Gesetz beschlossen wird und in Kraft tritt, zumindest in einem Nachtragsbudget dafür werden sorgen müssen, daß derartige Leistungen des Landes als Verpflichtung betrachtet werden und auch bezahlt werden können. Aus dem jetzigen Naturschutzbudget ist das nicht möglich, ich bitte Sie alle mitzuhelfen. Das ist ja so ein Äquivalent zur Einstellung zu dem Referat und zur Aufgabe selbst. Die Oberösterreicher haben über 20 Millionen Schilling im Budget, weil sie auch schon die Grundablösen finanzieren müssen. Mit dem bisherigen Naturschutzbudget wird es also unter neuen Voraussetzungen erst recht nicht möglich sein, die Aufgaben zu erfüllen. Naturschutz kostet also Geld, möchte ich sagen, und wir werden darum ringen müssen, daß wir dieses Geld aufbringen. Ein Wort noch, das im Zusammenhang mit Erscheinungen der letzten Zeit notwendig ist, die auch typisch sind für die Probleme, mit denen wir es zu tun haben. Es ist interessant, daß Kapitalgesellschaften in zunehmendem Maß dabei sind, die schönsten Plätze, auch die geschützten Plätze, für Maßnahmen zu erschließen, die letzten Endes der Spekulationen dienen. Wir haben in vielen Orten des Landes - ich will hier keine nennen, die meisten sind Ihnen ja bekannt - Auseinandersetzungen. Da werden den Gemeinden Hoffnungen gemacht. Es kommen ausländische Geldgeber oder österreichische in Verbindung mit ausländischen und versprechen Kapitalinvestitionen für Hotels, Bungalows, Siedlungen. Die Gemeinde soll umwidmen. Und nicht selten ist als Bedingung gestellt, daß ein Teil des zur Zeit noch gewidmeten Grünlandes im Landschaftsschutzgebiet als Bauland umgewidmet werden soll. Die Ursachen sind bekannt, man braucht sie nicht besonders unterstreichen. Ich möchte feststellen, daß ich die Absicht habe, soweit es möglich ist, mit Hilfe des neuen Gesetzes, aber erst recht durch Aufklärung unserer Bürgermeister, unserer Gemeindeverwaltungen, gegen diese neuen Tendenzen der Grundspekulation, die immerhin zur Vernichtung der schönsten Teile unseres Landes führen, in besonderem Maß einzuschreiten. Das ist um so notwandiger, als wir in letzter Zeit durch die normalen Berufungsverfahren in naturschutzbehördlichen Bereichen draufkommen, daß es hier vereinzelt Staatsbürger gibt, die in ihrem Weingarten ein Hütte gebaut haben und die Naturschutzbehörde jetzt streng dabei ist, das zu verbieten, was an sich rechtlich korrekt ist. Wenn man aber anderseits oft hört, daß es auch Bürgermeister gegeben hat, die zunächst ohne schriftlichen Bescheid nur mit einer Bemerkung die Leute zum Bau ermutigt haben, dann beweist das einerseits, daß wir unsere Baubehörden mehr als bisher und erst recht auf Grund des neuen Gesetzes auf ihre Verpflichtungen aufmerksam machen müssen. Ich habe das nur erwähnt, um darzutun, daß es keinen Sinn hat, wenn man jetzt auf Grund des neuen Gesetzes mit der Wucht der Behörde und des formalen Rechtes, dort, wo sich die Leute oft der Konsequenzen gar nicht bewußt gewesen sind, begonnene Baulichkeiten wegzureißen und Demolierungsaufträge zu erteilen, wenn andererseits enorme Kapitalgesellschaften ais rein spekulativen Gründen die schönsten Teile unseres Landes vernichten. Ich hoffe Sie verstehen, daß ein gerechter, auch politischer Maßstab angewendet werden muß, um auf Grund des neuen Gesetzes zu verhindern, daß Dinge vor sich gehen, die dann tatsächlich die Landschaft vernichten. Das heißt, und damit möchte ich schließen, daß ich die Absicht habe, eine offensive und aktive Naturschutzpolitik jetzt erst recht auf Grund des neuen Gesetzes voranzutreiben. Ich möchte Sie alle und die gesamte Bevölkerung dazu einladen, im Interesse der nächsten Generation, die ja auch den Reichtum Niederösterreichs an Grünland und Naturschätzen erleben und genießen wollen, eine solche Politik zu unterstützen. In diesem Sinne noch einmal herzlichen Dank an alle, die trotz vieler Schwierigkeiten doch mitgearbeitet haben, damit man durch ein brauchbares und modernes Naturschutzgesetz in Niederösterreich die Grundlage zu einer modernen Naturschnitzpolitik bilden kann. (Beifall bei der SPÖ und einigen Abgeordneten der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. STANGL: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Angenommen. Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Es werden sogleich nach dem Plenum der Finanzausschuß und der Landwirtschaftsausschuß ihre Nominierungssitzungen im Herrensaal abhalten. Die nächste Sitzung wird im schriftlichen Weg bekanntgegeben werden. Die Sitzung ist geschlossen. (Ende der Sitzung um 17.25 Uhr.)