URGENT ACTION Amnesty International

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INDEX : AFR 27/001/2014 DATUM: 15. JANUAR 2014 – SM
URGENT ACTION
UA 010/2014
JOURNALISTEN RECHTSWIDRIG INHAFTIERT
GAMBIA
Die Journalisten Musa Sheriff und Sainey M.K. Marenah befinden sich seit 13. Januar in Haft. Laut Anklage sollen sie
„einem Beamten falsche Informationen gegeben haben“. Die Anklagen beziehen sich auf einen in der privaten Zeitung
The Voice veröffentlichten Artikel. Die beiden Männer sind gewaltlose politische Gefangene, die nur aufgrund der
friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäusserung inhaftiert sind.
Musa Sheriff und Sainey M.K. Marenah wurden am 13. Januar in Serekunda festgenommen und zwei Tage später in die
Polizeizentrale von Banjul verlegt. Ihnen wird zur Last gelegt, einem Beamten falsche Informationen gegeben zu haben.
Grundlage dieser Anklage ist ein umstrittener Paragraph im 13. Abschnitt des gambischen Strafgesetzbuches, welcher oft
gegen JournalistInnen angewendet wird, die ihr Recht auf freie Meinungsäusserung ausüben. Wann das Gerichtsverfahren
stattfindet, wurde noch nicht bekanntgegeben. Laut der gambischen Verfassung müssen die Männer jedoch innerhalb von 72
Stunden einem Haftrichter vorgeführt werden.
Am 9. Dezember 2013 veröffentlichte die gambische Zeitung The Voice einen Artikel, in dem vom Übertritt mehrerer
jugendlicher AnhängerInnen vom Regierungsbündnis Allianz für patriotische Neuausrichtung und Aufbau (Alliance for Patriotic
Reorientation and Construction – APRC) zur oppositionellen Vereinigten Demokratischen Partei (United Democratic Party –
UDP) berichtet wird. Die APRC bestritt den Inhalt dieses Berichts, woraufhin The Voice eine Gegenerwiderung veröffentlichte.
Am 13. Januar um acht Uhr morgens trafen PolizeibeamtInnen in Zivil in den Redaktionsräumen von The Voice in Serekunda
ein, vernahmen Angestellte und verlangten eine Kopie des betreffenden Zeitungsartikels vom 9. Dezember. Um die Mittagszeit
nahmen sie den Chefredakteur Musa Sheriff auf die Polizeistation von Sanyang mit. Laut Aussage eines bei der Festnahme
anwesenden Journalisten soll einer der BeamtInnen gesagt haben, er sei Polizeiermittler und unterstehe den Anweisungen des
Präsidenten der Republik Gambia. Sainey M.K. Marenah, freier Journalist und Verfasser des betreffenden Artikels, wurde am
selben Tag auf die Polizeistation von Sanyang bestellt und um 17 Uhr festgenommen. Beide Journalisten befinden sich seither
in Haft.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
JournalistInnen, MenschenrechtsaktivistInnen und Oppositionelle werden in Gambia regelmässig Opfer von Menschenrechtsverletzungen wie
z.B. rechtswidrigen Festnahmen und Inhaftierungen, Folter, unfairen Gerichtsverhandlungen, Drangsalierungen, Angriffen und Morddrohungen,
was ihre Arbeit extrem behindert.
Im April 2013 hat die Nationalversammlung von Gambia einstimmig eine Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch (Criminal Code (Amendment)
Act, 2013, auch bekannt als „Principal Act“) verabschiedet, welche die Anzahl der Handlungen, die als Straftaten gelten, erhöht. Vergehen wie
öffentliche Unruhestiftung (z.B. das „Rufen von Beleidigungen“ oder das „Singen von beleidigenden Liedern“) oder falsche Aussagen gegenüber
Beamten werden unter härtere Strafen gestellt. Ausserdem kriminalisiert das neue Gesetz Menschen, die sich durch die Wahl ihrer Kleidung
ausdrücken. Die im Principal Act enthaltenen Begriffsbestimmungen sind dabei sehr vage, was den Gerichten die Freiheit gibt, das Gesetz auf
Arten zu auszulegen und anzuwenden, die gegen internationale Menschenrechtsstandards verstossen.
Im Juli 2013 hat die gambische Regierung zudem ein Gesetz verabschiedet, welches das Recht auf Meinungsäusserung im Internet – einem
der wenigen Orte, an denen Andersdenke sich noch öffentlich äussern konnten – einschränkt. Das sogenannte Informations- und
Kommunikationsgesetz (Information and Communication (Amendment) Act 2013) ermöglicht es der Regierung, gegen Personen, die
RegierungsbeamtInnen im Internet kritisieren, Haftstrafen von bis zu 15 Jahren und hohe Geldstrafen zu verhängen. Das Gesetz richtet sich
gegen Menschen, die „falsche Nachrichten“ über die Regierung oder BeamtInnen verbreiten, BeamtInnen karikieren oder sich abfällig über
diese äussern, sowie gegen Menschen, die Unzufriedenheit schüren oder zu Gewalt gegen die Regierung aufrufen.
Im Oktober und November 2012 erhielten die beiden Journalisten Abubacarr Saidykhan und Baboucarr Ceesay eine Reihe von
Morddrohungen, die, wie sie glauben, mit ihrer journalistischen Arbeit und mit ihren Versuchen, Missstände auf friedliche Art aufzudecken,
zusammenhängen. Am 25. Oktober 2012 erhielten beide Journalisten eine Morddrohung per E-Mail, in der stand: „Entweder Ihr wählt das
Leben, oder den Tod (…) Ihr wollt das öffentliche Bild der APRC-Regierung und unseres Präsidenten zerstören (…) Ihr werdet mich und meine
Gruppe von patriotischen Killern schon noch kennenlernen…“ Am 13. November etwa um Mitternacht unterhielt sich Abubacarr Saidykhan nach
eigenen Angaben in der gambischen Stadt Ebo Town in der Nähe ihres Grundstücktors gerade mit seinem Bruder, als ein schwarzes Auto ohne
Nummernschilder vorfuhr. Einer der vier Insassen schrie: "Wir haben dir gesagt, dass wir ohne Ankündigung zu dir kommen werden. Wir haben
gehört, dass du ein wirklich sturer Journalist bist. Das nächste Mal wenn wir dich sehen, werden unsere Patrioten dir den Schädel einschlagen.
Ignorier nur ruhig weiter unsere Warnungen."
Im Juli 2006 wurde der Journalist Ebrima Manneh Opfer des Verschwindenlassens. Er wurde festgenommen, weil er versucht haben soll,
regierungskritische Artikel zu veröffentlichen. Sein Verbleib ist noch immer unbekannt. 2008 erklärte das Gericht der Westafrikanischen
Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS die Inhaftierung von Ebrima Manneh für rechtswidrig und forderte die gambische Regierung auf, den
Journalisten freizulassen und finanziell zu entschädigen. Das Urteil des ECOWAS-Gerichts wurde jedoch bis heute nicht umgesetzt.
Im Dezember 2004 wurde Deyda Hydara, der ehemalige Vorsitzende der Gewerkschaft für Medienschaffende (Gambia Press Union – GDU)
und Redakteur bei der Zeitung The Point erschossen. Er befand sich zur Tatzeit in seinem Auto auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Am
Tag seines Todes feierte The Point ihr 13-jähriges Bestehen. Drei Tage zuvor war ein umstrittenes Mediengesetz verabschiedet worden, gegen
das sich Deyda Hydara vehement eingesetzt hatte. Es sind bisher weder Untersuchungen zu dem Mordfall durchgeführt noch die
Verantwortlichen vor Gericht gestellt worden.
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SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN


Bitte lassen Sie Musa Sheriff und Sainey M.K. Marenah unverzüglich und bedingungslos frei, da es sich bei ihnen um
gewaltlose politische Gefangene handelt, die nur inhaftiert sind, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäusserung friedlich
ausgeübt haben.
Ich bitte Sie eindringlich, unrechtmässige Einschränkungen der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit von
der Gesetzgebung Gambias zu tilgen.
Please write immediately

Calling on the Gambian authorities to release Musa Sheriff and Sainey M.K. Marenah immediately and unconditionally, as they are prisoners of conscience, detained solely for peacefully
exercising their right to freedom of expression.

Urging them to remove unlawful restrictions on freedom of expression, association and assembly from the legislation in The Gambia.
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent
Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Februar 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
APPELLE AN
JUSTIZMINISTER,
Amie Joof,
Ministry of Justice,
Marina Parade,
Banjul,
THE GAMBIA.
Fax: (00220) 422 9908
E-Mail: [email protected]
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
INNENMINISTER,
Ousman Sonko,
Ministry of Interior and NGO Affairs,
No.5 J.R. Forster Street (Ex. Fitzgerald Street),
Banjul,
THE GAMBIA.
Fax: (00 220) 420 1320
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
KOPIEN AN
MINISTER OF FOREIGN AFFAIRS, INTERNATIONAL ,
Dr Aboubacar Senghore,
Corporation and Gambians Abroad ,
Ministry of Foreign Affairs,
4, Marina Parade,
Banjul,
THE GAMBIA.
E-Mail: [email protected]
Ambassade de la République de Gambie,
Rue Saint Lazare 117,
F - 75008 Paris.
Fax: 00331/ 53 04 05 99
E-mail: [email protected]
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