PRISMA Smart Portfolio Alternative Anlagen gemäss Art. 53 Abs. 1 Ziff. e BVV 2 Anlagerichtlinien Genehmigt am 07.09.2015 In Kraft seit 25.09.2015 PRISMA Anlagestiftung • Place Saint-Louis 1 • Postfach • 1110 Morges 1 www.prismaanlagestiftung.ch • [email protected] • Tel. 0848 106 106 PRISMA Smart Portfolio Allgemeine Bestimmungen Gestützt auf Art. 11 der Statuten der PRISMA Schweizerische Anlagestiftung erlässt der Stiftungsrat die Anlagerichtlinien. Die Allgemeinen Bestimmungen und die Speziellen Bestimmungen der Anlagerichtlinien können vom Stiftungsrat jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Änderungen werden den Anlegern in geeigneter Form mitgeteilt. Der Erlass oder die Änderung von Anlagerichtlinien zu Anlagegruppen im Bereich alternativer Anlagen oder von Auslandimmobilien bedarf der Vorprüfung durch die Aufsichtsbehörde. Die vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen der Anlagerichtlinien gelten ergänzend zu den Speziellen Bestimmungen der einzelnen Anlagegruppen. Die Speziellen Bestimmungen können von den Allgemeinen Bestimmungen abweichen. Die Speziellen Bestimmungen gehen den Allgemeinen Bestimmungen in jedem Fall vor. Allgemeine Grundsätze 1. Für alle Anlagegruppen gelten die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Grundsätze bzw. Richtlinien für die Kapitalanlage von Vorsorgeeinrichtungen. Die relevanten Anlagekriterien sind in den Anlagevorschriften der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) festgehalten. 2. Von den Anlagerichtlinien darf nur im Einzelfall und befristet abgewichen werden, wenn das Interesse der Anleger eine Abweichung dringend erfordert und der Präsident oder die Präsidentin des Stiftungsrats der Abweichung zustimmt. Die Abweichungen sind im Anhang der Jahresrechnung offenzulegen und zu begründen. 3. Die Anlage des Vermögens der Anlagegruppen erfolgt unter Beachtung der Kriterien Sicherheit, Ertrag und Liquidität. Für alle Anlagegruppen gilt zudem der Grundsatz angemessener Risikoverteilung im Rahmen ihrer Fokussierung. 4. Die Anwendung derivativer Anlageinstrumente ist erlaubt. Dabei ist Art. 56a BVV 2 einzuhalten. 5. Liquide Mittel können in Form von Bankguthaben auf Sicht und auf Zeit sowie von Geldmarktanlagen (inkl. Obligationen mit einer Restlaufzeit von max. 12 Monaten) gehalten werden. Als Mindestanforderung an die kurzfristige Bonität des Schuldners gilt ein Rating von A-2 (Standard & Poor’s) bzw. P-2 (Moody’s) oder ein Äquivalent davon. Das Halten von Positionen, die nach dem Kauf zurückgestuft wurden, ist gestattet, sofern dies den Anlegerinteressen dient. 6. Die Aufnahme von Krediten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Zulässig ist lediglich eine technisch bedingte, kurzfristige Kreditaufnahme (z.B. zur Finanzierung einer umfangreichen Rücknahme von Anteilen). 7. Falls bei Anlagegruppen eine minimale Bonität (Rating) der Anlagen verlangt wird, gelten die folgenden Regeln: - falls kein Rating von Standard & Poor’s (S&P) vorliegt, kann auf das Rating einer anderen Ratingagentur (z.B. Moody’s oder Fitch) abgestellt werden; - falls kein Rating dieser Agenturen vorliegt, kann ein vergleichbares Bankenrating oder ein implizites Rating herangezogen werden. 8. Die Anlagegruppen dürfen unter Einhaltung von Art. 30 ASV in kollektiven Anlagen investieren. Nicht zulässig sind kollektive Anlagen, die für die Anleger Nachschuss- oder Sicherstellungspflichten bedingen. Der Anteil pro kollektive Anlage beträgt maximal 20% des Gesamtvermögens der Anlagegruppe. Bei kollektiven Anlagen, die der Aufsicht der FINMA unterstehen oder von ihr in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind oder die von schweizerischen Anlagestiftungen aufgelegt wurden, kann dieser Anteil bis zu 100% betragen. Zugelassen sind auch Dachfondsprodukte, soweit sie selbst keine Fund-of-Fund-Produkte berücksichtigen. 9. Dividenden, Zinsen und andere Erträge aus dem investierten Vermögen werden reinvestiert. 10. Bei allen Anlagegruppen können Wertschriften gegen Gebühr an die Depotbank ausgeliehen werden (Securities Lending). Die Depotbank gewährleistet die einwandfreie Durchführung. Zur Sicherstellung des Rückerstattungsanspruchs leistet die Depotbank Sicherheiten in Form von Wertschriften in ein Collateral-Depot. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlage gelten dabei sinngemäss (Art. 55 Abs. 1 lit. a KAG, Art. 76 KKV, Art.1 ff. KKV-FINMA). Anlagerichtlinien - PRISMA Smart Portfolio - [25.09.2015] 2/7 PRISMA Smart Portfolio Spezifische Anlagerichtlinien Alternative Anlagen gemäss Art. 53 Abs. 1 Ziff. e BVV 2 1. Einleitung Eine alternative Anlagelösung für eine diversifizierte, dynamische und flexible Vermögensallokation über sämtliche Anlageklassen hinweg. PRISMA Smart Portfolio ist eine alternative Strategie, die in verschiedene Anlageklassen investiert. Diese globale und dynamische Lösung bietet: • dank dem Engagement in über 25 Unterklassen eine hohe Diversifikation; • eine unabhängige Auswahl der Anlageinstrumente, wobei ein «Best in Class»-Ansatz verfolgt wird; • eine aktive, systematische und disziplinierte Vermögensallokation; • einen Long- und/oder Cash-Ansatz. Das PRISMA Smart Portfolio wird aktiv verwaltet. Das bedeutet, dass es in einem Haussemarkt vollständig investiert ist, während im Fall eines Baissemarkts das Engagement abgebaut wird. Brutto- und Nettoengagement werden folglich über eine dynamische Steuerung des Cashanteils gemanagt: Long- oder Cash-Ansatz. 2. Anlageprozess Das PRISMA Smart Portfolio zeichnet sich durch eine dynamische und adaptive Vermögensallokation aus. Ziel ist der Kapitalerhalt über den gesamten Marktzyklus. 2.1. Diversifikation Die Strategie investiert in über 25 unterschiedlichste Unterklassen (liquide Mittel, Obligationen, Aktien, börsenkotierte Immobilien, Rohstoffe und Gold). 2.2. Offene Architektur Die Auswahl der Anlageinstrumente (Fonds, ETF, Futures) erfolgt völlig unabhängig. Die Strategie bietet Zugang zu einem Multi-Management-Konzept über einen «Best in Class»-Ansatz: das heisst Screening des globalen Universums der Anlageinstrumente und Auswahl der besten Instrumente mithilfe einer sorgfältigen quantitativen und qualitativen Analyse. 2.3. Dynamische Allokation Die Strategie strebt ein asymmetrisches Risiko-Rendite-Profil an: Ausnutzung der Trends über die verschiedenen Anlageklassen und Reduzierung des Risikos mithilfe einer Umschichtung in Cash. Ziel ist es, das Kapital in einer ausgeprägten Baissephase an den Märkten mithilfe eines quantitativen Trendfolgemodells zu schützen. Dank der hohen Diversifikation der Anlagen, welche die Anlagegruppe über ein breites Spektrum von Anlageklassen tätigt, sollte die Anlagegruppe in Baissephasen und während Marktturbulenzen besser geschützt sein. Gleichzeitig bedeutet der hohe Diversifikationsgrad auch, dass bei einer robusten Belebung eines bestimmten Marktes unter Umständen geringere Renditen erzielt werden, als dies mit einem auf die betreffende Anlageklasse spezialisierten Fonds möglich ist. 2.4. Regulierung und Transparenz Die Strategie entspricht der «UCITS IV»-Richtlinie. Sie bietet tägliche Liquidität und eine hohe Transparenz des Portfolios. Die Strategie ist von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zum Vertrieb in der Schweiz zugelassen. Die Anlagegruppe investiert in einen einzigen Fonds, das PBS SMART Portfolio (CHF Select Institutional Class), der von der FINMA zum Vertrieb in der Schweiz zugelassen ist Anlagerichtlinien - PRISMA Smart Portfolio - [25.09.2015] 3/7 PRISMA Smart Portfolio Spezifische Anlagerichtlinien 3. Merkmale der Anlagegruppe • Die Anlagegruppe verfolgt eine diversifizierte und asymmetrische Anlagestrategie. Ziel ist es, eine stetige Rendite (jährlich im Durchschnitt und über einen Zyklus von 5 Jahren: Libor + 5–8%) sowie einen Mehrwert in Form von Kapitalwachstum zu erzielen. Die Produkte sind thesaurierend ausgestaltet. • Die Anlagegruppe ist zu 100% in einem kollektiven Anlageinstrument, dem PBS SMART Portfolio, investiert. Dieser Fonds untersteht der Aufsicht der FINMA und ist von dieser in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen. Er entspricht den Vorschriften von Art. 30 ASV. • Eine qualitative und eine quantitative Analyse dienen als Grundlage für die Anlageentscheide der Anlagegruppe. Die Steuerung der Vermögensallokation sowie das Risikomanagement beruhen auf systematischen quantitativen Modellen (Trendfolge über verschiedene Zeiträume). Das Anlageuniversum besteht ausschliesslich aus liquiden Instrumenten, die anerkannte Indizes nachbilden, oder aus liquiden Anlagefonds, die in eine bestimmte Anlageklasse investieren. • Dank der flexiblen Vermögensallokation (max. 80% Aktien, max. 80% Obligationen, max. 100% Cash) können Anlagechancen und Risiken an den Märkten angemessen berücksichtigt werden. • Die Strategie setzt weder einen Hebel noch Leerverkäufe (Short-Positionen) ein. Sie verfolgt einzig einen Long- und/ oder Cash-Ansatz. • Die Referenzwährung der Anlagegruppe ist der Schweizer Franken (CHF), die Referenzwährung des PBS SMART Portfolio der Euro (100% in CHF abgesichert). • Jegliche Retrozession, die mit dem/den zugrundeliegenden Fond(s) vereinbart und/oder ausgehandelt wurde, geht vollumfänglich an die Anlagegruppe. 4. Zulässige Anlagen Die Anlagen auf der Ebene des PBS SMART Portfolio erfolgen ausschliesslich: • über Anlagefonds; • börsenkotierte Anlagefonds (ETFs); • mittels Futures auf Aktien- oder Obligationenindizes; • Anlagen auf dem Geldmarkt. Einzig Produkte (Fonds, ETFs), die nicht über einen Hebel verfügen und tägliche Liquidität bieten, sind für Anlagen zulässig. 5. Vermögensallokation der Anlagegruppe Die Anlagegruppe weist folgende Vermögensallokation auf: Beschreibung Liquide Mittel Anlageklassen Geldmarkt (Liquide Mittel) Bandbreite WährungsRisiko Min. Max. Indice Cash EONIA EUR 2% 100% Referenzindex Staatsanleihen USA Obligationen Barclays Global Agg. U.S. Gvt Float Adj. Bond Index USD 0% 30% Inflationsindexierte Staatsanleihen USA Obligationen Barclays US Treasury Notes TR Index USD 0% 6% Investment-GradeUnternehmensanleihen USA Obligationen Barclays Global Agg. U.S. Credit Float Adj. Bond TR Index USD 0% 16% High-Yield-Unternehmensanleihen USA Obligationen BofaML US High Yield Constrained TR USD 0% 6% Staatsanleihen Europa Obligationen Barclays Global Agg. Euro Gvt Float TR Adj. Bond Index EUR 0% 25% Anlagerichtlinien - PRISMA Smart Portfolio - [25.09.2015] 4/7 PRISMA Smart Portfolio Spezifische Anlagerichtlinien Beschreibung Anlageklassen Referenzindex WährungsRisiko Bandbreite Min. Max. Staatsanleihen Deutschland Obligationen eb.rexx German Gov. Bonds 5.510.5 Perf Index TR EUR 0% 8% Investment-Grade-Unternehmensanleihen Europa Obligationen iBoxx Euro Corporates Performance Index 5 to 7 TR EUR 0% 15% High-Yield-Unternehmensanleihen Europa Obligationen BofaML EURO High Yield Constrained TR EUR 0% 5% Staatsanleihen Schwellenländer Obligationen JPM EM Bond Index EMBI Global Core TR USD 0% 7% Staatsanleihen Schwellenländer in Lokalwährung Obligationen JPM GBI-EM Global Diversified Comp Unhedged USD TR Sonstige 0% 5% Unternehmensanleihen Schwellenländer Obligationen Morningstar EM Corporate Bond Index TR USD 0% 5% Large-Cap-Aktien USA Aktien Russell 1000 TR USD 0% 35% Small- und Mid-Cap-Aktien USA Aktien Russell 3000 Value TR USD 0% 15% Small- und Mid-Cap-Wachstumswerte USA (Small & Mid Cap Growth) Aktien Russell 3000 Growth TR USD 0% 15% Large-Cap-Substanzwerte Europa (Large Cap Value) Aktien MSCI Europe Value TR EUR 0% 15% Large-Cap-Wachstumswerte Europa (Large Cap Growth) Aktien MSCI Europe Growth TR EUR 0% 15% Small- und Mid-Cap-Substanzwerte Europa (Small & Mid Cap Value) Aktien MSCI Europe Small Cap TR EUR 0% 10% Small- und Mid-Cap-Wachstumswerte Europa (Small & Mid Cap Growth) Aktien MSCI Europe Small Cap TR EUR 0% 10% Aktien Schwellenländer Aktien MSCI EM TR Sonstige 0% 20% Aktien Asien Aktien MSCI AC Asia ex Japan TR Sonstige 0% 15% Aktien Lateinamerika Aktien MSCI Latam TR Sonstige 0% 5% Aktien Japan Aktien MSCI Japan TR Sonstige 0% 15% Anlagerichtlinien - PRISMA Smart Portfolio - [25.09.2015] 5/7 PRISMA Smart Portfolio Spezifische Anlagerichtlinien Beschreibung Anlageklassen Börsenkotierte Immobilien Global Börsenkotierte Immobilien (Aktien) Referenzindex WährungsRisiko Bandbreite Min. Max. FTSE EPRA NAREIT Developed TR USD 0% 15% Rohstoffe, Energie Immobilien (Aktien) S&P GSCI Energy Dynamic Roll Index TR USD 0% 10% Rohstoffe, Industriemetalle Rohstoffe S&P GSCI Industrial Metals Dynamic Roll Index TR USD 0% 10% Gold Rohstoffe (Gold) London Gold Market Fixing LNMA PM Fixing Price USD 0% 15% Marktschwankungen: Wird die maximale Bandbreite der Anlageklasse infolge von Marktschwankungen überstiegen, so wird bis zum nächsten Rebalancing eine Marge von 5% dieser maximalen Bandbreite toleriert. Währungsrisiko: Die zugrunde liegenden Positionen, die nicht auf die Referenzwährung lauten, werden systematisch abgesichert. Die anderen Fremdwährungen in der Anlageklasse «Aktien oder Obligationen Schwellenländer» sind nicht abgesichert. 6. Kumulative Begrenzungen pro Anlageklasse Zur Begrenzung des Gesamt-Exposures einer jeden Anlageklasse sind die nachfolgenden Begrenzungen strikt einzuhalten: Anlageklasse Obligationen Staatsanleihen USA Obligationen USD Inflationsindexierte Staatsanleihen USA Obligationen USD Investment-Grade-Unternehmensanleihen USA Obligationen USD High-Yield-Unternehmensanleihen USA Obligationen USD Staatsanleihen Europa Obligationen EUR Staatsanleihen Deutschland Obligationen EUR Investment-Grade-Unternehmensanleihen Europa Obligationen EUR High-Yield-Unternehmensanleihen Europa Obligationen EUR Staatsanleihen Schwellenländer Obligationen USD Staatsanleihen Schwellenländer in Lokalwährung Obligationen Autres Unternehmensanleihen Schwellenländer Obligationen USD Anlagerichtlinien - PRISMA Smart Portfolio - [25.09.2015] 0% 80% 6/7 PRISMA Smart Portfolio Spezifische Anlagerichtlinien Anlageklasse Aktien Large-Cap-Aktien USA Aktien USD Small- und Mid-Cap-Aktien USA Aktien USD Small- und Mid-Cap-Wachstumswerte USA (Small & Mid Cap Growth) Aktien USD Large-Cap-Substanzwerte Europa (Large Cap Value) Aktien EUR Large-Cap-Wachstumswerte Europa (Large Cap Growth) Aktien EUR Small- und Mid-Cap-Substanzwerte Europa (Small & Mid Cap Value) Aktien EUR Small- und Mid-Cap-Wachstumswerte Europa (Small & Mid Cap Growth) Aktien EUR Aktien Schwellenländer Aktien Sonstige Aktien Asien Aktien Sonstige Aktien Lateinamerika Aktien Sonstige Aktien Japan Aktien Sonstige 0% 80% 7. Anlagebeschränkungen Die Anlagegruppe beachtet neben den von der BVV 2 vorgesehenen Beschränkungen das Erfordernis einer breiten Diversifikation. Sie handelt im Einklang mit Art. 56a BVV 2 hinsichtlich der Verwendung von Derivaten. Ebenso handelt die Anlagegruppe gemäss Art. 54 und Art. 54a BVV 2. Im Streitfall ist der französische Wortlaut massgebend. Anlagerichtlinien - PRISMA Smart Portfolio - [25.09.2015] 7/7