PRISMA Smart Portfolio - PRISMA Anlagestiftung

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PRISMA Smart Portfolio
Alternative Anlagen gemäss Art. 53 Abs. 1 Ziff. e BVV 2
Anlagerichtlinien
Genehmigt am 07.09.2015
In Kraft seit
25.09.2015
PRISMA Anlagestiftung • Place Saint-Louis 1 • Postfach • 1110 Morges 1
www.prismaanlagestiftung.ch • [email protected] • Tel. 0848 106 106
PRISMA Smart Portfolio
Allgemeine Bestimmungen
Gestützt auf Art. 11 der Statuten der PRISMA Schweizerische Anlagestiftung erlässt der Stiftungsrat die Anlagerichtlinien.
Die Allgemeinen Bestimmungen und die Speziellen Bestimmungen der Anlagerichtlinien können vom Stiftungsrat jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Änderungen werden den Anlegern in geeigneter Form mitgeteilt.
Der Erlass oder die Änderung von Anlagerichtlinien zu Anlagegruppen im Bereich alternativer Anlagen oder von Auslandimmobilien bedarf der Vorprüfung durch die Aufsichtsbehörde.
Die vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen der Anlagerichtlinien gelten ergänzend zu den Speziellen Bestimmungen
der einzelnen Anlagegruppen. Die Speziellen Bestimmungen können von den Allgemeinen Bestimmungen abweichen.
Die Speziellen Bestimmungen gehen den Allgemeinen Bestimmungen in jedem Fall vor.
Allgemeine Grundsätze
1.
Für alle Anlagegruppen gelten die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Grundsätze bzw. Richtlinien für die
Kapitalanlage von Vorsorgeeinrichtungen. Die relevanten Anlagekriterien sind in den Anlagevorschriften der
Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) festgehalten.
2.
Von den Anlagerichtlinien darf nur im Einzelfall und befristet abgewichen werden, wenn das Interesse der Anleger
eine Abweichung dringend erfordert und der Präsident oder die Präsidentin des Stiftungsrats der Abweichung
zustimmt. Die Abweichungen sind im Anhang der Jahresrechnung offenzulegen und zu begründen.
3.
Die Anlage des Vermögens der Anlagegruppen erfolgt unter Beachtung der Kriterien Sicherheit, Ertrag und
Liquidität. Für alle Anlagegruppen gilt zudem der Grundsatz angemessener Risikoverteilung im Rahmen ihrer
Fokussierung.
4.
Die Anwendung derivativer Anlageinstrumente ist erlaubt. Dabei ist Art. 56a BVV 2 einzuhalten.
5.
Liquide Mittel können in Form von Bankguthaben auf Sicht und auf Zeit sowie von Geldmarktanlagen (inkl.
Obligationen mit einer Restlaufzeit von max. 12 Monaten) gehalten werden. Als Mindestanforderung an die kurzfristige Bonität des Schuldners gilt ein Rating von A-2 (Standard & Poor’s) bzw. P-2 (Moody’s) oder ein Äquivalent
davon. Das Halten von Positionen, die nach dem Kauf zurückgestuft wurden, ist gestattet, sofern dies den
Anlegerinteressen dient.
6.
Die Aufnahme von Krediten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Zulässig ist lediglich eine technisch bedingte, kurzfristige
Kreditaufnahme (z.B. zur Finanzierung einer umfangreichen Rücknahme von Anteilen).
7.
Falls bei Anlagegruppen eine minimale Bonität (Rating) der Anlagen verlangt wird, gelten die folgenden Regeln:
- falls kein Rating von Standard & Poor’s (S&P) vorliegt, kann auf das Rating einer anderen Ratingagentur
(z.B. Moody’s oder Fitch) abgestellt werden;
- falls kein Rating dieser Agenturen vorliegt, kann ein vergleichbares Bankenrating oder ein implizites Rating
herangezogen werden.
8.
Die Anlagegruppen dürfen unter Einhaltung von Art. 30 ASV in kollektiven Anlagen investieren. Nicht zulässig
sind kollektive Anlagen, die für die Anleger Nachschuss- oder Sicherstellungspflichten bedingen. Der Anteil pro
kollektive Anlage beträgt maximal 20% des Gesamtvermögens der Anlagegruppe. Bei kollektiven Anlagen, die der
Aufsicht der FINMA unterstehen oder von ihr in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind oder die von schweizerischen Anlagestiftungen aufgelegt wurden, kann dieser Anteil bis zu 100% betragen. Zugelassen sind auch
Dachfondsprodukte, soweit sie selbst keine Fund-of-Fund-Produkte berücksichtigen.
9.
Dividenden, Zinsen und andere Erträge aus dem investierten Vermögen werden reinvestiert.
10. Bei allen Anlagegruppen können Wertschriften gegen Gebühr an die Depotbank ausgeliehen werden
(Securities Lending). Die Depotbank gewährleistet die einwandfreie Durchführung. Zur Sicherstellung des
Rückerstattungsanspruchs leistet die Depotbank Sicherheiten in Form von Wertschriften in ein Collateral-Depot.
Die Vorschriften des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlage gelten dabei sinngemäss (Art. 55 Abs. 1 lit.
a KAG, Art. 76 KKV, Art.1 ff. KKV-FINMA).
Anlagerichtlinien - PRISMA Smart Portfolio - [25.09.2015]
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PRISMA Smart Portfolio
Spezifische Anlagerichtlinien
Alternative Anlagen gemäss Art. 53 Abs. 1 Ziff. e BVV 2
1. Einleitung
Eine alternative Anlagelösung für eine diversifizierte, dynamische und flexible Vermögensallokation über sämtliche Anlageklassen hinweg.
PRISMA Smart Portfolio ist eine alternative Strategie, die in verschiedene Anlageklassen investiert. Diese globale und
dynamische Lösung bietet:
• dank dem Engagement in über 25 Unterklassen eine hohe Diversifikation;
• eine unabhängige Auswahl der Anlageinstrumente, wobei ein «Best in Class»-Ansatz verfolgt wird;
• eine aktive, systematische und disziplinierte Vermögensallokation;
• einen Long- und/oder Cash-Ansatz.
Das PRISMA Smart Portfolio wird aktiv verwaltet. Das bedeutet, dass es in einem Haussemarkt vollständig investiert
ist, während im Fall eines Baissemarkts das Engagement abgebaut wird. Brutto- und Nettoengagement werden folglich
über eine dynamische Steuerung des Cashanteils gemanagt: Long- oder Cash-Ansatz.
2. Anlageprozess
Das PRISMA Smart Portfolio zeichnet sich durch eine dynamische und adaptive Vermögensallokation aus. Ziel ist der
Kapitalerhalt über den gesamten Marktzyklus.
2.1. Diversifikation
Die Strategie investiert in über 25 unterschiedlichste Unterklassen (liquide Mittel, Obligationen, Aktien, börsenkotierte Immobilien, Rohstoffe und Gold).
2.2. Offene Architektur
Die Auswahl der Anlageinstrumente (Fonds, ETF, Futures) erfolgt völlig unabhängig. Die Strategie bietet Zugang
zu einem Multi-Management-Konzept über einen «Best in Class»-Ansatz: das heisst Screening des globalen Universums der Anlageinstrumente und Auswahl der besten Instrumente mithilfe einer sorgfältigen quantitativen und
qualitativen Analyse.
2.3. Dynamische Allokation
Die Strategie strebt ein asymmetrisches Risiko-Rendite-Profil an: Ausnutzung der Trends über die verschiedenen
Anlageklassen und Reduzierung des Risikos mithilfe einer Umschichtung in Cash. Ziel ist es, das Kapital in einer
ausgeprägten Baissephase an den Märkten mithilfe eines quantitativen Trendfolgemodells zu schützen.
Dank der hohen Diversifikation der Anlagen, welche die Anlagegruppe über ein breites Spektrum von Anlageklassen
tätigt, sollte die Anlagegruppe in Baissephasen und während Marktturbulenzen besser geschützt sein. Gleichzeitig
bedeutet der hohe Diversifikationsgrad auch, dass bei einer robusten Belebung eines bestimmten Marktes unter
Umständen geringere Renditen erzielt werden, als dies mit einem auf die betreffende Anlageklasse spezialisierten
Fonds möglich ist.
2.4. Regulierung und Transparenz
Die Strategie entspricht der «UCITS IV»-Richtlinie. Sie bietet tägliche Liquidität und eine hohe Transparenz des Portfolios. Die Strategie ist von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zum Vertrieb in der Schweiz zugelassen. Die Anlagegruppe investiert in einen einzigen Fonds, das PBS SMART Portfolio (CHF Select Institutional Class),
der von der FINMA zum Vertrieb in der Schweiz zugelassen ist
Anlagerichtlinien - PRISMA Smart Portfolio - [25.09.2015]
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PRISMA Smart Portfolio
Spezifische Anlagerichtlinien
3. Merkmale der Anlagegruppe
• Die Anlagegruppe verfolgt eine diversifizierte und asymmetrische Anlagestrategie. Ziel ist es, eine stetige Rendite
(jährlich im Durchschnitt und über einen Zyklus von 5 Jahren: Libor + 5–8%) sowie einen Mehrwert in Form von
Kapitalwachstum zu erzielen. Die Produkte sind thesaurierend ausgestaltet.
• Die Anlagegruppe ist zu 100% in einem kollektiven Anlageinstrument, dem PBS SMART Portfolio, investiert. Dieser
Fonds untersteht der Aufsicht der FINMA und ist von dieser in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen. Er entspricht den
Vorschriften von Art. 30 ASV.
• Eine qualitative und eine quantitative Analyse dienen als Grundlage für die Anlageentscheide der Anlagegruppe. Die
Steuerung der Vermögensallokation sowie das Risikomanagement beruhen auf systematischen quantitativen Modellen
(Trendfolge über verschiedene Zeiträume). Das Anlageuniversum besteht ausschliesslich aus liquiden Instrumenten,
die anerkannte Indizes nachbilden, oder aus liquiden Anlagefonds, die in eine bestimmte Anlageklasse investieren.
• Dank der flexiblen Vermögensallokation (max. 80% Aktien, max. 80% Obligationen, max. 100% Cash) können
Anlagechancen und Risiken an den Märkten angemessen berücksichtigt werden.
• Die Strategie setzt weder einen Hebel noch Leerverkäufe (Short-Positionen) ein. Sie verfolgt einzig einen Long- und/
oder Cash-Ansatz.
• Die Referenzwährung der Anlagegruppe ist der Schweizer Franken (CHF), die Referenzwährung des PBS SMART
Portfolio der Euro (100% in CHF abgesichert).
• Jegliche Retrozession, die mit dem/den zugrundeliegenden Fond(s) vereinbart und/oder ausgehandelt wurde, geht
vollumfänglich an die Anlagegruppe.
4. Zulässige Anlagen
Die Anlagen auf der Ebene des PBS SMART Portfolio erfolgen ausschliesslich:
• über Anlagefonds;
• börsenkotierte Anlagefonds (ETFs);
• mittels Futures auf Aktien- oder Obligationenindizes;
• Anlagen auf dem Geldmarkt.
Einzig Produkte (Fonds, ETFs), die nicht über einen Hebel verfügen und tägliche Liquidität bieten, sind für Anlagen
zulässig.
5. Vermögensallokation der Anlagegruppe
Die Anlagegruppe weist folgende Vermögensallokation auf:
Beschreibung
Liquide Mittel
Anlageklassen
Geldmarkt
(Liquide Mittel)
Bandbreite
WährungsRisiko
Min.
Max.
Indice Cash EONIA
EUR
2%
100%
Referenzindex
Staatsanleihen USA
Obligationen
Barclays Global Agg. U.S. Gvt Float Adj.
Bond Index
USD
0%
30%
Inflationsindexierte Staatsanleihen USA
Obligationen
Barclays US Treasury Notes TR Index
USD
0%
6%
Investment-GradeUnternehmensanleihen USA
Obligationen
Barclays Global Agg. U.S. Credit Float
Adj. Bond TR Index
USD
0%
16%
High-Yield-Unternehmensanleihen
USA
Obligationen
BofaML US High Yield Constrained TR
USD
0%
6%
Staatsanleihen Europa
Obligationen
Barclays Global Agg. Euro Gvt Float TR
Adj. Bond Index
EUR
0%
25%
Anlagerichtlinien - PRISMA Smart Portfolio - [25.09.2015]
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PRISMA Smart Portfolio
Spezifische Anlagerichtlinien
Beschreibung
Anlageklassen
Referenzindex
WährungsRisiko
Bandbreite
Min.
Max.
Staatsanleihen Deutschland
Obligationen
eb.rexx German Gov. Bonds 5.510.5 Perf Index TR
EUR
0%
8%
Investment-Grade-Unternehmensanleihen
Europa
Obligationen
iBoxx Euro Corporates
Performance Index 5 to 7 TR
EUR
0%
15%
High-Yield-Unternehmensanleihen Europa
Obligationen
BofaML EURO High Yield
Constrained TR
EUR
0%
5%
Staatsanleihen Schwellenländer
Obligationen
JPM EM Bond Index EMBI
Global Core TR
USD
0%
7%
Staatsanleihen Schwellenländer in Lokalwährung
Obligationen
JPM GBI-EM Global Diversified
Comp Unhedged USD TR
Sonstige
0%
5%
Unternehmensanleihen Schwellenländer
Obligationen
Morningstar EM Corporate Bond
Index TR
USD
0%
5%
Large-Cap-Aktien USA
Aktien
Russell 1000 TR
USD
0%
35%
Small- und Mid-Cap-Aktien USA
Aktien
Russell 3000 Value TR
USD
0%
15%
Small- und Mid-Cap-Wachstumswerte USA
(Small & Mid Cap Growth)
Aktien
Russell 3000 Growth TR
USD
0%
15%
Large-Cap-Substanzwerte Europa (Large Cap
Value)
Aktien
MSCI Europe Value TR
EUR
0%
15%
Large-Cap-Wachstumswerte Europa (Large Cap
Growth)
Aktien
MSCI Europe Growth TR
EUR
0%
15%
Small- und Mid-Cap-Substanzwerte Europa
(Small & Mid Cap Value)
Aktien
MSCI Europe Small Cap TR
EUR
0%
10%
Small- und Mid-Cap-Wachstumswerte Europa
(Small & Mid Cap Growth)
Aktien
MSCI Europe Small Cap TR
EUR
0%
10%
Aktien Schwellenländer
Aktien
MSCI EM TR
Sonstige
0%
20%
Aktien Asien
Aktien
MSCI AC Asia ex Japan TR
Sonstige
0%
15%
Aktien Lateinamerika
Aktien
MSCI Latam TR
Sonstige
0%
5%
Aktien Japan
Aktien
MSCI Japan TR
Sonstige
0%
15%
Anlagerichtlinien - PRISMA Smart Portfolio - [25.09.2015]
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PRISMA Smart Portfolio
Spezifische Anlagerichtlinien
Beschreibung
Anlageklassen
Börsenkotierte Immobilien Global
Börsenkotierte
Immobilien
(Aktien)
Referenzindex
WährungsRisiko
Bandbreite
Min.
Max.
FTSE EPRA NAREIT
Developed TR
USD
0%
15%
Rohstoffe, Energie
Immobilien
(Aktien)
S&P GSCI Energy Dynamic
Roll Index TR
USD
0%
10%
Rohstoffe, Industriemetalle
Rohstoffe
S&P GSCI Industrial Metals
Dynamic Roll Index TR
USD
0%
10%
Gold
Rohstoffe
(Gold)
London Gold Market Fixing LNMA PM Fixing Price
USD
0%
15%
Marktschwankungen: Wird die maximale Bandbreite der Anlageklasse infolge von Marktschwankungen überstiegen, so wird bis zum
nächsten Rebalancing eine Marge von 5% dieser maximalen Bandbreite toleriert.
Währungsrisiko: Die zugrunde liegenden Positionen, die nicht auf die Referenzwährung lauten, werden systematisch abgesichert. Die
anderen Fremdwährungen in der Anlageklasse «Aktien oder Obligationen Schwellenländer» sind nicht abgesichert.
6. Kumulative Begrenzungen pro Anlageklasse
Zur Begrenzung des Gesamt-Exposures einer jeden Anlageklasse sind die nachfolgenden Begrenzungen strikt
einzuhalten:
Anlageklasse Obligationen
Staatsanleihen USA
Obligationen
USD
Inflationsindexierte Staatsanleihen USA
Obligationen
USD
Investment-Grade-Unternehmensanleihen USA
Obligationen
USD
High-Yield-Unternehmensanleihen USA
Obligationen
USD
Staatsanleihen Europa
Obligationen
EUR
Staatsanleihen Deutschland
Obligationen
EUR
Investment-Grade-Unternehmensanleihen Europa
Obligationen
EUR
High-Yield-Unternehmensanleihen Europa
Obligationen
EUR
Staatsanleihen Schwellenländer
Obligationen
USD
Staatsanleihen Schwellenländer in Lokalwährung
Obligationen
Autres
Unternehmensanleihen Schwellenländer
Obligationen
USD
Anlagerichtlinien - PRISMA Smart Portfolio - [25.09.2015]
0%
80%
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Spezifische Anlagerichtlinien
Anlageklasse Aktien
Large-Cap-Aktien USA
Aktien
USD
Small- und Mid-Cap-Aktien USA
Aktien
USD
Small- und Mid-Cap-Wachstumswerte USA (Small & Mid Cap Growth)
Aktien
USD
Large-Cap-Substanzwerte Europa (Large Cap Value)
Aktien
EUR
Large-Cap-Wachstumswerte Europa (Large Cap Growth)
Aktien
EUR
Small- und Mid-Cap-Substanzwerte Europa (Small & Mid Cap Value)
Aktien
EUR
Small- und Mid-Cap-Wachstumswerte Europa (Small & Mid Cap Growth)
Aktien
EUR
Aktien Schwellenländer
Aktien
Sonstige
Aktien Asien
Aktien
Sonstige
Aktien Lateinamerika
Aktien
Sonstige
Aktien Japan
Aktien
Sonstige
0%
80%
7. Anlagebeschränkungen
Die Anlagegruppe beachtet neben den von der BVV 2 vorgesehenen Beschränkungen das Erfordernis einer breiten
Diversifikation.
Sie handelt im Einklang mit Art. 56a BVV 2 hinsichtlich der Verwendung von Derivaten.
Ebenso handelt die Anlagegruppe gemäss Art. 54 und Art. 54a BVV 2.
Im Streitfall ist der französische Wortlaut massgebend.
Anlagerichtlinien - PRISMA Smart Portfolio - [25.09.2015]
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