analysemethoden für die amtliche kontrolle der düngemittel

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Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
ABTEILUNG DER ZENTRALEN AUFSICHTSSTELLE ZUM SCHUTZ DER QUALITÄT
LANDWIRTSCHAFTLICHER NAHRUNGSMITTEL UND ZUR VERFOLGUNG VON
BETRUGSFÄLLEN
GENERALDIREKTION FÜR DIE VERHÜTUNG UND VERFOLGUNG VON
BETRUGSFÄLLEN IM ZUSAMMENHANG MIT LANDWIRTSCHAFTLICHEN
LEBENSMITTELN
1. ------IND- 2016 0021 I-- DE- ------ 20160127 --- --- PROJET
Dekret Nr._______
Genehmigung der amtlichen Analysemethoden für Düngemittel – Ergänzung Nr. 13
DER GENERALDIREKTOR
GESTÜTZT auf das Gesetzesdekret Nr. 282 vom 18. Juni 1986, mit Änderungen in das
Gesetz Nr. 462 vom 7. August 1986 umgewandelt, das in Artikel 10 die Einrichtung einer zentralen
Aufsichtsstelle für die Verfolgung von Betrugsfällen beim Ministerium für Landwirtschaft und
Forsten vorsieht, u. a. zur Ausübung von Tätigkeiten zur Vermeidung und Verfolgung von
Zuwiderhandlungen bei der Zubereitung von und dem Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
und Mitteln für die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung;
GESTÜTZT auf das gesetzesvertretende Dekret Nr. 165 vom 30. März 2001 und die späteren
Änderungen;
GESTÜTZT auf das Ministerialdekret vom 5. Mai 2006 des Ministers für Landwirtschaft und
Forsten pro tempore über die Einrichtung des beratenden Ausschusses für die Aktualisierung der
amtlichen Analysemethoden für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Stoffe für die
landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung gemäß Artikel 44 des Gesetzes Nr. 82 vom
20. Februar 2006, der aus zehn Unterausschüssen mit sektorspezifischen Zuständigkeiten besteht,
darunter der Unterausschuss für Düngemittel u. ä., der durch das Ministerialdekret Nr. 1793 vom
19. Dezember 2008 eingerichtet und ernannt und anschließend in seiner Zusammensetzung geändert
wurde;
GESTÜTZT auf die Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 4. August 2010
„Auslegungsvorgaben in Sachen Neuordnung der Kollegialorgane und Senkung der Kosten der
Verwaltungsapparate”, mit der die Verlängerung der Amtszeit des genannten beratenden
Ausschusses und seiner Unterausschüsse bis zum 28. Juni 2012 angeordnet wurde;
GESTÜTZT auf Artikel 6 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 75 vom 29. April 2010 über
die „Neuordnung und Überprüfung der Vorschriften für Düngemittel gemäß Artikel 13 des Gesetzes
Nr. 88 vom 7. Juli 2009“, das vorschreibt, dass die Einhaltung der Bestimmungen bezüglich der
Übereinstimmung mit den Düngemitteltypen und bezüglich der Einhaltung der angegebenen
Nährstoffgehalte bzw. der angegebenen Gehalte an Formen und Löslichkeiten dieser Nährstoffe bei
den amtlichen Kontrollen mithilfe der Probenahme- und Analysemethoden zu überprüfen ist, die mit
Dekret des Ministers für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten nach Anhörung des beratenden
Ausschusses gemäß Artikel 44 des Gesetzes Nr. 82 vom 20. Februar 2006 verabschiedet wurden;
GESTÜTZT auf das Dekret des Präsidenten des Ministerrates Nr. 105 vom 27. Februar 2013
über die „Organisation des Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten“, das in Art. 4 für die
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zentrale Aufsichtsstelle die aktuelle Bezeichnung „Dipartimento dell’Ispettorato centrale della tutela
della qualità e repressione frodi dei prodotti agro-alimentari“ (Abteilung der zentralen Aufsichtsstelle
zum Schutz der Qualität landwirtschaftlicher Nahrungsmittelprodukte und zur Verfolgung von
Betrugsfällen) mit der Abkürzung „ICQRF“ vorsieht und bestätigt, dass zu den dieser übertragenen
Zuständigkeiten auch die Aufgaben in Sachen Aktualisierung der amtlichen Analysemethoden für
landwirtschaftliche Erzeugnisse und Stoffe für die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche
Nutzung gehören;
GESTÜTZT auf das Ministerialdekret vom 24. März 1986 über die Genehmigung der
„Amtlichen Analysemethoden für Düngemittel“, veröffentlicht in der ordentlichen Beilage zum
Amtsblatt der Republik Italien Nr. 180 vom 5. August 1986, zuletzt geändert und ergänzt durch das
Dekret Nr. 1377 vom 27. Januar 2014 - Ergänzung Nr. 12, veröffentlicht auf der offiziellen Website
des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten;
IN DER ERWÄGUNG, dass es erforderlich ist, die Sammlung der Analysemethoden um
geeignete Analysemethoden zur Kontrolle der inländischen Düngemittel zu ergänzen, die bereits in
die Anhänge des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 75 vom 29. April 2010 mit nachfolgenden
Änderungen und Ergänzungen eingefügt wurden oder deren Einfügung beantragt wurde;
IN DER ERWÄGUNG, dass die beurteilten Methoden zur „ Bestimmung des
Isotopenverhältnisses des Schwefels (34S/32S)”, zur „Bestimmung des Gesamtgehalts an Kohlenstoff
biologischen Ursprungs und des Gesamtgehalts an Wasserstoff“ und zur „NMR-Analyse von
Industrieschlämmen und städtischen Klärschlämmen” in Hinblick auf ihre Präzision und Genauigkeit
in Einklang mit den Leitlinien für die Erstellung der Prüfverfahren, die vom beratenden Ausschuss
gemäß Artikel 44 des Gesetzes Nr. 82 vom 20. Februar 2006 genehmigt wurden, zur Anwendung
geeignet sind;
GESTÜTZT auf die Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem
Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der
Informationsgesellschaft;
ERLÄSST DAS FOLGENDE DEKRET:
Artikel 1
1. Die im Anhang zum vorliegenden Dekret beschriebenen amtlichen Analysemethoden für
Düngemittel - Ergänzung Nr. 13 werden hiermit genehmigt.
2. Die im Anhang zum vorliegenden Dekret beschriebenen Analysemethoden gelten für die
Kontrolle der inländischen Düngemittel.
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Artikel 2
Das vorliegende Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung auf der offiziellen Website des
Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten in Kraft.
für DAS MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNG UND FORSTEN
Der Generaldirektor der Generaldirektion für die Verhütung und Verfolgung von
Betrugsfällen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Lebensmitteln
Rom, den
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ANHANG
ANALYSEMETHODEN FÜR DIE AMTLICHE KONTROLLE DER
DÜNGEMITTEL
Ergänzung Nr. 13
1. Bestimmung des Isotopenverhältnisses des Schwefels (34S/32S).
2. Bestimmung des Gesamtgehalts an Kohlenstoff biologischen Ursprungs und des
Gesamtgehalts an Wasserstoff.
3. NMR-Analyse von Industrieschlämmen und städtischen Klärschlämmen. Städtische
Klärschlämme nach der Umwandlung in Klärgips, der auch eine Behandlung mit
Wasserstoffperoxid vorausgehen kann.
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1.
Bestimmung des Isotopenverhältnisses des Schwefels (34S/32S)
HINWEIS: Die mit der Durchführung dieses Prüfverfahrens beauftragten Personen müssen mit der
normalen Laborpraxis vertraut sein. Bei der Beschreibung dieser Methode werden die mit ihrer
Anwendung möglicherweise verbundenen Sicherheitsprobleme nicht behandelt. Es ist die Aufgabe
des Anwenders, bewährte Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
sowie der Einhaltung der italienischen Rechtsvorschriften festzulegen.
1. Gegenstand
Im vorliegenden Dokument wird eine Methode zur Bestimmung des Isotopenverhältnisses des
Schwefels (34S/32S) in den Düngemitteln und/oder Matrices beschrieben, bei denen dieses Verhältnis
zu ihrer Charakterisierung und Rückverfolgbarkeit von Nutzen ist.
2. Anwendungsbereich
Die vorliegende Methode kann auf alle festen und flüssigen Düngemittel angewendet werden.
3. Begriffe und Begriffsbestimmungen
34
S/32S: Isotopenverhältnis von Schwefel 34 und Schwefel 32 bei einer gegebenen Probe. Dieser
Wert wird auch mit dem Buchstaben „R” bezeichnet.
δ34S: Gehalt an 34S, ausgedrückt in Teilen pro 1000 (‰) bezogen auf das internationale primäre
Referenzmaterial.
V-CDT: Vienna-Canyon Diablo Troilite (CDT) ist der universelle Referenzstandard für die Messung
des Isotopenverhältnisses des Schwefels und alle Messergebnisse werden in Bezug auf diesen
Standard angegeben. Für Schwefel ist dieser Standard ein Mineral aus Schwefeleisen (Troilit), das
vom Meteoriten Canyon Diablo stammt, der zahlreiche Fragmente eines Asteroiden umfasst, der im
Barringer-Krater (Meteor Crater) in Arizona (USA) auf die Erde eingeschlagen ist. An diesen
universellen Standards kalibrierte Referenzmaterialien sind bei der Internationalen AtomenergieOrganisation (IAEA) in Wien (Österreich) verfügbar.
4. Prinzip
Die Isotopen eines Elements weisen aufgrund ihrer Massendifferenz geringfügige Unterschiede bei
ihren physikalischen und chemischen Eigenschaften auf. Bei den Elementen mit einer niedrigen
Ordnungszahl sind diese Massendifferenzen ausreichend groß, damit thermodynamische Reaktionen
oder biologische Prozesse zur Isotopenfraktionierung führen können, also das Verhältnis der
verschiedenen Isotopen des Elements zueinander in den verschiedenen Verbindungen (Reagenzien
und Reaktionsprodukte) verändern können. Die Isotopenfraktionierungen können in Systemen
eintreten, die sich im Gleichgewicht befinden (equilibrium effects), und bestehen in einem
Isotopenaustausch zwischen den zwei Molekülarten oder Phasen, die an der Reaktion beteiligt sind.
Bei der Reaktion kann es sich um eine einfache Zustandsänderung oder eine chemische Umwandlung
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handeln. Die Isotopenfraktionierungen treten auch infolge von unvollständigen oder unidirektionalen
Prozessen auf wie zum Beispiel Verdampfung, Dissoziationsreaktionen, Diffusion und biochemische
Reaktionen. Dieser Typ von unidirektionalen Reaktionen (non-equilibrium effect) führt im
Allgemeinen zu einer bevorzugten Anreicherung von leichten Isotopen in den Reaktionsprodukten.
Insbesondere erzeugen lebende Organismen durch ihre Stoffwechseltätigkeit stets unidirektionale
Isotopenfraktionierungen (non-equilibrium effects). Doch kann die Isotopenfraktionierung aufgrund
der Stoffwechseltätigkeit auch aus beiden Arten von Fraktionierungen aufgrund von im
Gleichgewicht befindlichen Systemen und von unidirektionalen Reaktionen resultieren. Die
isotopische Zusammensetzung eines Stoffes ist somit ein Resultat der isotopischen
Zusammensetzung des Ursprungsmaterials und der physikalischen, chemischen und biochemischen
Umwandlungen, die dieses im Laufe der Zeit erfährt. Der Gehalt an 34S wird im SO2-Gas gemessen,
das sich infolge der vollständigen Verbrennung der Probe bildet.
Der Vergleich mit an den universellen Referenzstandards kalibrierten Laborstandards gestattet die
Berechnung und Angabe des Gehalts an 34S einer Probe in Einheiten δ (‰).
5. Reaktionen und Interferenzen
Die Methode basiert auf der Verwendung einer Elementaranalysetechnik in Verbindung mit der
Massenspektroskopie; es werden keine Reaktionen zu Analysezwecken verwendet und die
entsprechenden Interferenzen sind nicht vorgesehen.
6. Reagenzien
Die Reagenzien und Verbrauchsmaterialien hängen von den vom Laboratorium verwendeten
Gerätschaften ab. Die für die Verbrennung der Probe verwendeten Systeme beruhen gewöhnlich auf
dem Prinzip des Elementaranalysators. Diese Systeme können für die Einführung von Proben in
versiegelten Metallkapseln oder für die Injektion flüssiger Proben eingerichtet sein. Je nach Art der
verwendeten
Instrumente
können
folgende
Referenzmaterialien,
Reagenzien
und
Verbrauchsmaterialien verwendet werden:
6.1 Referenzmaterialien, verfügbar bei der IAEA (nicht verbindlich):
Bezeichnung
Material
δ 34S gegenüber V-CDT
IAEA S-1
Silbersulfid
-0,30 ‰
IAEA S-2
Silbersulfid
+22,7 ‰
IAEA S-3
Silbersulfid
-32,3 ‰
IAEA S-4
Schwefel
+16,9 ‰
IAEA SO-5
Bariumsulfat
+0,5 ‰
6.2 Arbeitsstandard
6.2.1 Schwefeldioxid (SO2) in geeigneter Reinheit als sekundäres Referenzgas für die Messung von
δ34S.
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6.2.2 Interne Arbeits- und Kontrollstandards mit dem Referenzwert von δ34S, kalibriert an
internationalen Referenzmaterialien (z. B. Kasein).
6.3 Verbrauchsmaterialien
Nachstehend folgt eine Auflistung von Verbrauchsmaterialien für Durchflusssysteme.
6.3.1 Kupferoxid (CuO), granuliert, für die Mikroanalyse.
6.3.2 Reduziertes Kupfer (Cu), in Form von Windungen oder Drähten, für die Mikroanalyse.
6.3.3 Chrom(III)-oxid, granuliert, für die Mikroanalyse.
6.3.4 Magnesiumperchlorat (Mg(ClO4)2), granuliert, für die Mikroanalyse.
6.3.5 Sauerstoff (O2), gasförmig, mit einer Reinheit von mindestens 99,995 %.
6.3.6 Helium (He), gasförmig, mit einer Reinheit von mindestens 99,999 %.
6.3.7 Einweg-Zinnkapseln, Abmessungen 5 (ID) x 8 (h) mm o. ä.
6.3.8 Quarzwolle.
6.3.9 Chromosorb (inertes Adsorbens für die Bestimmung bei flüssigen Proben).
6.3.10 Löffelspatel.
6.3.11 Pinzetten.
6.3.12 Pasteurpipette.
Anmerkung: Das Labor kann je nach den eigenen Instrumenten andere Materialien und/oder
Reagenzien
verwenden,
sofern
die
von
der
vorliegenden
Methode
verlangten
Mindestleistungsmerkmale gewährleistet sind.
7. Geräte
7.1 Isotopenverhältnis-Massenspektrometer (IRMS).
Das Isotopenverhältnis-Massenspektrometer ermöglicht die Bestimmung des relativen Gehalts an 34S
des SO2 mit einer internen Genauigkeit, verstanden als Standardabweichung von 10 Messungen
derselben Standardgasprobe, von höchstens 0,08 ‰.
Das Gerät muss mit einem Durchflusssystem ausgestattet sein, welches das von der Verbrennung der
Proben und der Arbeitsstandards kommende SO2 in das Massenspektrometer überführt.
7.2 Elementaranalysator
Der Elementaranalysator gestattet mittels der trockenen Verbrennung im Sauerstoffstrom die
quantitative Umwandlung des Schwefels der Probe in SO2, die Elimination der anderen
Verbrennungsprodukte inklusive des Wassers und das Trennen der Gase, die sich gebildet haben.
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Der Analysator kann mit einem automatischen Probenwechsler für feste oder flüssige Proben
ausgestattet werden. Der Probenwechsler für feste Proben ist jedoch vorzuziehen, da er auch die
Analyse von flüssigen Proben gestattet.
7.3 Präzisionswaage mit einer Genauigkeit von mindestens 10 μg.
8. Probenvorbereitung
8.1. Vorbereitung der festen Probe
Mit der Präzisionswaage (7.3) ein Aliquot (< 250 m) der an der Luft getrockneten und fein
gemahlenen Probe abwiegen und in die Zinnkapsel (6.3.7) geben. Die Kapsel mit der Pinzette
(6.3.11) verschließen; dabei darauf achten, die Kapsel nicht zu beschädigen und nicht mit den
Händen zu berühren. Das Gewicht messen, wenn die Kapsel verschlossen ist.
8.2. Vorbereitung der flüssigen Probe
In die Zinnkapsel etwas Chromosorb (6.3.9) geben, damit sich eine Schicht aus inertem Material
auf dem Kapselboden befindet. Das Taragewicht der Kapsel mit dem Chromosorb ermitteln. Mit
einer Pasteurpipette oder dergleichen ein Aliquot der flüssigen Probe in die Kapsel geben. Die
Kapsel mit der Pinzette (6.3.11) verschließen. Dabei Laborhandschuhe tragen, um keine
Rückstände auf der Kapseloberfläche zu hinterlassen. Darauf achten, die Kapsel nicht zu
beschädigen.
Anmerkung: Die Probenmenge variiert gewöhnlich in Abhängigkeit vom angenommenen Gehalt an S
in der Probe im Bereich von wenigen hundert Mikrogramm bis zu wenigen Milligramm. Daher
empfiehlt es sich, einige vorbereitende Analysen durchzuführen, um die optimale Probenmenge
festzulegen, damit das Signal des SO2 im Spektrometer dem des Referenzstandards möglichst ähnlich
ist.
Man kann die Probe mit einer Spritze einspritzen, ggf. mit dem automatischen Probenwechsler für
flüssige Proben, unter Einhaltung der o. g. Kriterien.
8.3 Reinigung der Arbeitsinstrumente
Die Pinzetten und den Spatel zwischen den einzelnen Proben sorgfältig mit destilliertem Wasser und
Ethanol waschen.
8.4. Vorbereitung der Blindprobe
Die Blindprobe besteht aus einer leeren Kapsel.
8.5. Vorbereitung des Standards
Mit der Präzisionswaage eine geeignete Anzahl von Kapseln wiegen, die die internen Arbeits- und
Kontrollstandards (6.2.2) enthalten, um eine solche Menge an S des Standards zu erhalten, dass ein
Signal ausgegeben wird, das dem der Probe möglichst ähnlich ist.
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9. Verfahrensweise
9.1 Kontrolle der Geräte
- Die Temperatur der Öfen des Elementaranalysators und die Helium- und Sauerstoffströme so
einstellen, dass die optimale Verbrennung der Probe gewährleistet ist.
- Eine Messreihe von mindestens 10 Proben des Arbeitsstandards starten.
Die Standardabweichung muss weniger als 0,15 ‰ betragen.
- Auch die Wirksamkeit der Verbrennungsflamme des Analysators durch die Analyse einer leeren
Kapsel prüfen.
- Vor Beginn der Messungen an den Proben das System mit Hilfe der internen Arbeits- und
Kontrollmaterialien (6.2.2) überprüfen.
9.2. Vorbereitung der Messreihe
Das Analyseverfahren wird von der Software gesteuert. Die Reihe der zu analysierenden Proben wird
mit der Steuersoftware des Isotopenverhältnis-Massenspektrometers nach dem Kriterium eingestellt,
das in der angegebenen Reihenfolge eine anfängliche Blindprobe, mindestens zwei Standards, die
Proben und mindestens zwei weitere Standards am Ende der Reihe vorsieht. Von jeder Probe werden
mindestens drei Replikate analysiert.
10. Ergebnisdarstellung
Der von der Software berechnete und ggf. wie nachstehend angegeben korrigierte Wert des
Isotopenverhältnisses wird in Delta pro Tausend (δ ‰) angegeben:
δ 34S ‰ = [(RProbe /RStandard) – 1] x 1000
RProbe und RStandard sind das Isotopenverhältnis 34S/32S der Probe bzw. des Standards. Der universelle
Referenzstandard für S ist Vienna-Canyon Diablo Troilite (V-CDT).
Bei den Berechnungen werden die Rohwerte von δ mit den vom Instrument bereitgestellten drei
Dezimalstellen verwendet, während das Endergebnis mit einer Dezimalstelle angegeben wird.
11. Präzision
11.1 Wiederholbarkeit
Die Wiederholbarkeit der Messungen, ausgedrückt als die absolute Differenz zwischen zwei
einzelnen Messwerten, die von derselben Person bei demselben Probenmaterial mit denselben
Geräten in einem möglichst kurzen Zeitabstand erhalten werden, darf nicht größer als der Wert von r
sein. Der Wert r für δ 34S = 19,33 beträgt 0,5 ‰.
Anmerkung: Das Labor muss die Wiederholbarkeitswerte bei der Bewertung der erzielten Präzision
bei jeder Probe nach Wiederholung der drei Replikate berücksichtigen. Der Vergleich kann mit dem
F-Test nach Fisher oder einem gleichwertigen statistischen Test durchgeführt werden.
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11.2 Messgenauigkeit
In Anbetracht der Tatsache, dass während der Messungen leichte Abweichungen aufgrund der
unterschiedlichen Messbedingungen auftreten können, muss das Labor geeignete Analyseverfahren
vorsehen, um die Messgenauigkeit und die Referenzierbarkeit auf die internationalen
Referenzstandards zu gewährleisten und zwar auch durch die Verwendung der internen Arbeits- und
Kontrollstandards.
Anmerkung: Zur Veranschaulichung wird das folgende Verfahren angeführt: Die Versuchswerte von
δ34S der Proben müssen auf der Grundlage der Differenz zwischen dem Wert des Arbeitsstandards
und seinem wirklichen Wert korrigiert werden, der zuvor an der internationalen V-CDT-Referenz
kalibriert wurde. In diesem Fall variiert die bei den Proben vorzunehmende Korrektur linear zur
Abweichung des Werts der zwei Arbeitsstandards, die den Proben vorausgehen bzw. ihnen
nachfolgen. Die Arbeitsreferenz ist zu Beginn und am Ende jeder Messreihe zu messen. Danach kann
mittels einer linearen Interpolation zwischen den zwei Werten (der Differenz zwischen dem dem
Arbeitsstandard zugewiesenen Wert und den erhaltenen Messwerten) die Berichtigung für jede Probe
berechnet werden.
12. Bibliographie
 Robinson, B. W. (1995): Sulphur isotope standards. Proceedings of a consultants' meeting held
in Vienna, 1-3. Dez. 1993. IAEA-TECDOC-825, 39-45.
 Stichler, W., Gonfiantini, R., Rozanski, K. (1995): Reference and intercomparison materials for
stable isotopes of light elements. Proceedings of a consultants' meeting held in Vienna, 1 - 3. ec.
1993. IAEA-TECDOC-825, 7-11.
 Coplen, T. B., Krouse, H. R. (1998): Sulphur isotope data consistency improved. Nature, 392,
32.
 Fritz, P., Drimmie, R.J., and Nowicki, V.K. (1974). Preparation of sulfur dioxide for mass
spectrometer analyses by combustion of sulfides with copper oxide. Anal. Chem., 46, 164-6.
 Haur, A., Hladikova, J., and Smejkal, V. (1973). Procedure of direct conversion of sulfates into
S02 for mass spectrometric analysis of sulfur. Isotopenpraxis, 9, 329-31.
 Robinson, B.S., and Kusakabe, M. (1975). Quantitative preparation of sulfur dioxide, for 34Sp2S
analyses, from sulfides by combustion with cuprous oxide. Anal. Chem., 47, 1179-81.
 Ueda, A., and Krouse, H.R. (1987). Direct conversion of sulphide and sulphate minerals to S02
for isotope analyses. Geochem. J., 20, 209-12.
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2.
Bestimmung des Gesamtgehalts an Kohlenstoff biologischen Ursprungs und des
Gesamtgehalts an Wasserstoff.
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normalen Laborpraxis vertraut sein. Bei der Beschreibung dieser Methode werden die mit ihrer
Anwendung möglicherweise verbundenen Sicherheitsprobleme nicht behandelt. Es ist die Aufgabe
des Anwenders, bewährte Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
sowie der Einhaltung der italienischen Rechtsvorschriften festzulegen.
1. Einleitung
Die vorliegende Methode dient speziell zur Bestimmung von Kohlenstoff und Wasserstoff in
Pflanzenkohle.
2. Gegenstand
Das vorliegende Dokument schlägt eine Methode zur Bestimmung von Kohlenstoff und Wasserstoff
in als Bodenverbesserer und Bestandteil von Kultursubstraten eingestufter Pflanzenkohle vor. Die
vorgeschlagene Methode - trockene Verbrennung - wurde als manuelle Methode von Dumas
entwickelt. Ihre Anwendung wurde durch die Verwendung automatisierter Geräte erheblich
verbessert.
3. Anwendungsbereich
Die vorliegende Methode ist nur auf die Matrix von Pflanzenkohle aus Pyrolyse oder Vergasung
anwendbar, die als Bodenverbesserer und/oder Bestandteil von Kultursubstraten verwendet wird.
Die Nachweisgrenzen und die Grenzen des Messbereichs sind auf die Art der verwendeten Geräte
referenzierbar und zurückführbar. Der Messbereich liegt zwischen 0,2 % und 95 % C und zwischen
0,1 % und 13 % H.
4. Normative Verweise
UNI EN 13040:2008, Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate. Probenherstellung für
chemische und physikalische Untersuchungen, Bestimmung des Trockenrückstands, des
Feuchtigkeitsgehaltes und der Laborschüttdichte.
UNI EN 12579:2002, Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate. Probenahme
5. Begriffe und Begriffsbestimmungen
Die in dieser Methode aufgeführten Begriffe und Begriffsbestimmungen entsprechen denen der
Referenznorm UNI EN 13040:2008.
6. Prinzip
Die Methode gründet auf der vollständigen und sofortigen Oxidation der Probe durch die
Schnellverbrennung.
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Die Probe wird unter Sauerstoff auf eine Temperatur von mindestens 900°C erhitzt. Die bei der
Verbrennung entstehenden Verbindungen (CO2, N2, H2O und SO2) werden mit einem
Wärmeleitfähigkeitsdetektor erfasst.
7. Reaktionen und Interferenzen
Infolge der vollständigen und sofortigen Oxidation der Probe durch die Schnellverbrennung erfolgt
die Umwandlung aller organischen und anorganischen Stoffe in Gase. Die Verbrennungsgase
strömen mit einem Heliumstrom über eine Schicht aus einem geeigneten Katalysator, um den
Oxidationsprozess zu vervollständigen, und dann über eine Kupferschicht, um den
Sauerstoffüberschuss zu eliminieren. Anschließend wird das Gasgemisch durch Gaschromatographie
aufgetrennt; CO2 und H2O (sowie N2 und SO2) werden mit einem Wärmeleitfähigkeitsdetektor oder
einem Infrarot-Absorptionsanalysegerät erfasst. Das Calciumcarbonat (anorganischer Kohlenstoff),
das unter Umständen in der Probe enthalten ist, kann zuvor durch Behandlung mit HCl eliminiert
oder später im Anschluss an die gasvolumetrische Bestimmung und die stöchiometrische Berechnung
des anorganischen Kohlenstoffs subtrahiert werden.
8. Reagenzien
Ausschließlich Reagenzien von anerkannter Analysequalität verwenden.
Referenzmaterial mit bekanntem Titer; beispielsweise Acetanilid (C8H9NO) (CAS-Nr. 103-84-4),
Atropin (C17H23NO3) (CAS-Nr. 51-55-8), Cyclohexanon-2,4-dinitrophenylhydrazon (C12H14N4O4)
(CAS-Nr. 1589-62-4).
Die Konzentration des zu ermittelnden Elements in den Referenzmaterialien sollte möglichst nahe
der Konzentration in der zu analysierenden Matrix sein.
9. Geräte und Verbrauchsmaterialien
Normale Laborausstattung und insbesondere:
9.1 Analysewaage mit einer Genauigkeit von 1,0 mg.
9.2 CHN- oder CHNS-Elementaranalysator (Dumas-Gerät) zur Bestimmung des Kohlenstoff- und
Wasserstoffgehalts durch Verbrennung der Probe bei einer Temperatur von mindestens 900 °C,
inklusive Detektoren zum Bestimmen der vorhandenen Mengen an Kohlenstoff und Wasserstoff.
9.3 Einweg-Zinnkapseln (oder Silberkapseln) mit einer für das Arbeitsgerät geeigneten Größe (die
Bedienungsanleitung des Geräts zu Rate ziehen).
10. Probenahme
UNI EN 12579:2002, Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate. Probenahme
11. Verfahrensweise
11.1. Vorbereitung der Probenaliquots
Von der nach UNI EN 13040:2008 (Abschnitt 9) bei einer Temperatur von 75°C getrockneten und
anschließend auf 0,5 mm gemahlenen Probe ein Aliquot in Abhängigkeit von der erwarteten
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Konzentration des Elements in der Probe auf 0,1 mg genau abwiegen und in eine Zinnkapsel (9.3)
geben.
Zugleich bei einem zweiten Aliquot der bei 75°C getrockneten Probe die Restfeuchte der Probe bei
105°C nach UNI EN 13040:2008 bestimmen, um den Endwert der Trockenmasse angeben zu
können.
11.2 Kalibrierung des Messsystems
Das Gerät nach den Anweisungen des Herstellers kalibrieren. Zur Kalibrierung einen der in
Abschnitt 8 angegebenen Stoffe oder jedenfalls ein Referenzmaterial mit bekanntem Titer des zu
bestimmenden Elements verwenden. Ebenfalls nach den Anweisungen des Herstellers eine
Eichgerade mit mindestens drei Konzentrationspunkten des zu bestimmenden Elements erstellen;
dabei sicherstellen, dass die Messung der Probe einen Wert ergibt, der zwischen den zwei Endwerten
der erstellten Eichgeraden liegt.
11.3 Bestimmung
Die verschlossenen Zinnkapseln in den Probennehmer des Geräts legen und dann nach den
Arbeitsanweisungen des Geräteherstellers verfahren.
12. Ergebnisdarstellung
Der Gehalt an Gesamtkohlenstoff und Wasserstoff, ausgedrückt als Prozentanteil an der
Trockenmasse, wird nach den folgenden Formeln berechnet:
Gesamtkohlenstoff:
Ctot =
C1 1
´
M 1 10
wobei gilt:
Ctot = Prozentanteil des Gesamtkohlenstoffs an der Trockenmasse.
C1 = Gesamtkohlenstoff in mg, der im Aliquot der analysierten Probe enthalten ist.
M1 = Trockenmasse in g der analysierten Probe, berechnet wie folgt:
M1 = Trockenmasse bei 75°C in Gramm ×
[100 – Prozentanteil Restfeuchte]
100
10 = Koeffizient für die Angabe des Endwerts in Prozent (%).
Das Analyseergebnis wird mit einer Dezimalstelle angegeben.
Für die Angabe des Gehalts an Gesamtkohlenstoff biologischen Ursprungs in der Probe, falls der
anorganische Kohlenstoff nicht vorher eliminiert wurde, vom Wert des Gesamtkohlenstoffs den
(separat mit der gasvolumetrischen Methode bestimmten) Wert des anorganischen Kohlenstoffs
subtrahieren.
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ANMERKUNG
Beschreibung der gasvolumetrischen Methode mit dem Calcimeter zur Bestimmung des
anorganischen Kohlenstoffs in der Pflanzenkohle.
Eine Carbonate (anorganischen Kohlenstoff) enthaltende Probe erzeugt bei Kontakt mit
einer sauren Lösung CO2.
Das Calcimeter (in unterschiedlichen Ausführungen im Handel erhältlich) ist ein
einfach funktionierendes Gerät, mit dem das von einer Probe erzeugte CO2-Volumen
durch Ablesen der Variation des Wasserstands im Messrohr des Geräts quantifiziert
werden kann. Die erzeugte Menge an CO2 wird als CaCO3 angegeben.
Ein nach UNI EN 13040:2008 (Abschnitt 9, getrocknet bei 75°C) vorbereitetes Aliquot
der Probe (zwischen 0,25 und 1,0 g) wird in einen Erlenmeyerkolben gegeben, in dem
sich ein zweites Gefäß mit 10 ml einer HCl-Lösung (1/1 V/V) befindet. Der
Erlenmeyerkolben wird an das Calcimeter angeschlossen und dann geneigt und von
Hand geschüttelt, um die saure Lösung in Kontakt mit der Probe zu bringen und so die
Erzeugung des Gases (CO2) zu begünstigen. Die erzeugte Gasmenge wird quantifiziert,
indem man am Messrohr die Variation des Niveaus des in ihm enthaltenen Wassers
abliest (Variation in ml). Wenn sich der Wasserstand im Messrohr geändert hat, den
Erlenmeyerkolben, der die Probe und die saure Lösung enthält, alle fünf Minuten leicht
schütteln. Wenn sich der Wasserstand im Messrohr über einen Zeitraum von mindestens
einer Stunde nicht mehr ändert, die Gesamtvariation des Wasserstands im Messrohr
ablesen, die der von der Probe erzeugten Menge an CO2 in ml entspricht. Zugleich eine
Blindprobe durchführen (gleiche Arbeitsbedingungen ohne Probe). Vor der Messung
bei der Probe wird das Gerät an einem CaCO3-Standard 100% kalibriert (die
Kalibrierung des Geräts wird an mindestens zwei verschiedenen Konzentrationen von
CaCO3 100% durchgeführt).
Das von der Probe erzeugte CO2, ausgedrückt in % von CaCO3, wird mit der folgenden
Formel berechnet:
wobei gilt:
CaCO3: Prozentanteil des Calciumcarbonats in der analysierten Probe (Angabe des
Werts mit einer Dezimalstelle)
100 = Umwandlungsfaktor für die Angabe des Werts in %
m1 = Gewicht in g der Probe
m2 = mittleres Gewicht in g der zwei Konzentrationen der zur Kalibrierung
verwendeten Standards
V1 = Volumen in ml des von der Probe erzeugten CO2
V2 = mittleres Volumen in ml des CO2, das von den zwei zur Kalibrierung verwendeten
Konzentrationen des Standards erzeugt wurde
V3 = Volumen in ml des von der Blindprobe erzeugten CO2
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Für die Angabe der Trockenmasse den Wert der Restfeuchte verwenden, die bei einem
separaten Probenaliquot nach UNI EN 13040:2008 bestimmt wurde.
Der Gesamtkohlenstoff biologischen Ursprungs wird mit der folgenden Formel berechnet:
C org = C tot – C inorg
wobei gilt:
C org = Prozentanteil des Gesamtkohlenstoffs biologischen Ursprungs an der Trockenmasse.
C tot = Prozentanteil des Gesamtkohlenstoffs an der Trockenmasse.
C inorg = Prozentanteil des anorganischen Kohlenstoffs an der Trockenmasse, berechnet mit der
folgenden Formel:
C inorg = CaCO3 x 0,12.
wobei gilt:
CaCO3 = % CaCO3 an der Trockenmasse.
0,12 = Umwandlungsfaktor zum Berechnen des Gehalts an C im CaCO3.
Gesamtwasserstoff:
H tot =
H1 1
´
M 1 10
wobei gilt:
H tot = Prozentanteil des Gesamtwasserstoffs an der Trockenmasse.
H1 = Gesamtwasserstoff in mg, der im Aliquot der analysierten Probe enthalten ist.
M1 = Trockenmasse in g der analysierten Probe, berechnet wie folgt:
M1 = Trockenmasse bei 75°C in Gramm ×
[100 – Prozentanteil Restfeuchte]
100
10 = Koeffizient für die Angabe des Endwerts in Prozent (%).
Das Analyseergebnis wird mit einer Dezimalstelle angegeben.
13. Präzision
13.1 Hohe Wiederholbarkeit (konstant im gesamten Messbereich)
Wiederholgrenze (r) Kohlenstoff = 0,40 %
Wiederholgrenze (r) Wasserstoff = 0,10 %
13.2 Vergleichbarkeit:
ANMERKUNG: Im Dokument werden die in der Norm DIN 51732:2007/2008 zur Bestimmung von
Kohlenstoff und Wasserstoff in kohlenstoffhaltigen Matrices (wie Pflanzenkohle) angeführten
Vergleichspräzisionen angegeben; sie wurden durch Anwendung der Norm ISO 5725-1 mittels
Durchführung eines Laborleistungstest mit zehn verschiedenen Pflanzenkohleproben mit
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unterschiedlichen Konzentrationen der zu ermittelnden Analyten erhalten, an dem elf Laboratorien
teilgenommen haben.
Vergleichbarkeit (R) Kohlenstoff = 0,85 %
Vergleichbarkeit (R) Wasserstoff = 0,40 %
14. Richtigkeit (Wiederfindung)
Wiederfindungsrate Kohlenstoff > 97 %
Wiederfindungsrate Wasserstoff > 97 %
15. Nachweisgrenze
Nachweisgrenze Kohlenstoff = 0,07 % m/m
Nachweisgrenze Wasserstoff = 0,03 % m/m
16. Bestimmungsgrenze
Bestimmungsgrenze Kohlenstoff: 0,2 % m/m
Bestimmungsgrenze Wasserstoff: 0,1 % m/m
17. Bibliographie
- Dumas J.B.A. 1831. Procedes de l’analyse organique. Ann. Chim. Phys. 247:198-213
- ISO 10694:1995. Bodenbeschaffenheit. Bestimmung von organischem Kohlenstoff und
Gesamtkohlenstoff nach trockener Verbrennung (Elementaranalyse). Internationale Organisation für
Normung Genf, Schweiz.
- UNI EN 13654-02:2001 Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate - Bestimmung von
Stickstoff - Verfahren nach Dumas
- UNI EN 15104:2011 - Feste Biobrennstoffe - Bestimmung des Gesamtgehaltes an Kohlenstoff,
Wasserstoff und Stickstoff - Instrumentelle Verfahren
- DIN 51732:2007-08 - Prüfung fester Brennstoffe - Bestimmung des Gesamtgehaltes an
Kohlenstoff, Wasserstoff und Stickstoff - Instrumentelle Methoden
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3.
NMR-Analyse von Industrieschlämmen und städtischen Klärschlämmen. Städtische
Klärschlämme nach der Umwandlung in Klärgips, der auch eine Behandlung mit
Wasserstoffperoxid vorausgehen kann.
HINWEIS: Die mit der Durchführung dieses Prüfverfahrens beauftragten Personen müssen mit der
normalen Laborpraxis vertraut sein. Bei der Beschreibung dieser Methode werden die mit ihrer
Anwendung möglicherweise verbundenen Sicherheitsprobleme nicht behandelt. Es ist die Aufgabe
des Anwenders, bewährte Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
sowie der Einhaltung der italienischen Rechtsvorschriften festzulegen.
1. Gegenstand
Das vorliegende Dokument legt eine Methode für die Magnetresonanzanalyse (NMR) von
Schlämmen industriellen und städtischen Ursprungs fest.
2. Zweck und Anwendungsbereich
Die Methode ermöglicht die Unterscheidung der Schlämme städtischen Ursprungs von denen
industriellen Ursprungs auch in Gemischen der beiden. Die Methode erfordert neben der
Ofentrocknung des Materials vor der NMR-Analyse keine weitere chemische, physikalische und/oder
biologische Vorbehandlung der Probe.
3. Prinzip der Methode
Die Methode sieht nicht die Klärung des Schlamms vor, der somit nach der Ofentrocknung so wie er
ist analysiert wird. Es wird eine Probenmenge von mindestens 100 mg in einen Rotor aus Zirkonium
mit einem Durchmesser von 7 mm für die Festkörper-NMR-Analyse übertragen. Das Spektrum 13CCPMAS-NMR (Cross Polarization Magic Angle Spinning) wird aufgezeichnet, indem die Probe mit
einer Geschwindigkeit von 7 kHz rotieren gelassen wird, und das resultierende Spektrum, das aus
ungefähr zehn Signalen besteht, wird in die verschiedenen Beiträge aufgeteilt (Dekonvolution). Die
Dauer der Analyse beträgt ca. 12 bis 18 Stunden.
4. Reaktionen und Interferenzen
Keine Interferenzen, da keine chemische Behandlung der Probe in der Vorbereitungsphase
vorgesehen ist.
5. Geräte
5.1
5.2
Ofen
NMR-Spektrometer mit:
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5.3
5.4
- Sonde für die Analyse von festen Proben, 7 mm;
- Arbeitsfrequenz 1H von 300 MHz oder höher;
- mit Hochfrequenzkanälen für die Kerne 1H und 13C;
- Funktion mit Impulsen und mit Fourier-Transformation des NMR-Signals;
- System zum Optimieren der Frequenz von 1H (Tuning und Matching);
- System zum Optimieren der Homogenität des Felds (Shimming);
- Kanäle für Gradienten in z-Richtung.
Analysewaage
Rotoren, 7 mm, für die Festkörper-NMR-Analyse.
6. Verfahrensweise
6.1 Probenvorbereitung
Die Probe im Ofen trocknen, bis ein Pulver entstanden ist. Den Rotor für die Festkörper-NMRSpektroskopie mit einer Probenmenge von mindestens 100 mg füllen.
6.2 Messung
Den Rotor in das NMR-Spektrometer mit der Sonde für die Festkörper-Analyse einsetzen und
dann die Homogenität des Magnetfelds B0 und die Frequenz der Kerne 1H und 13C optimieren.
Anschließend das NMR-Spektrum unter Verwendung einer Sequenz mit Polarisationstransfer vom
Kern von 1H auf den Kern von 13C aufzeichnen. Die nachstehende Abbildung zeigt das allgemeine
Schema dieser Sequenz.
ricevitore
Empfänger
Es werden 140.800 Abtastungen unter Verwendung einer spektralen Fensters von 240,00 ppm
ausgeführt, das auf 110,00 ppm zentriert ist. Das erfasste Spektrum wird mit einem
präexponentiellen Faktor von 5 Hz multipliziert, um das Rauschen zu verringern, und dann durch
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eine Fourier-Transformation von der Zeitdomäne in die Frequenzdomäne überführt. Anschließend
wird die Korrektur der Basis- und der Phasenlinie vorgenommen. Das Spektrum ist durch die
Summe von ca. zehn Signalen gegeben, von denen jedes einer bestimmten funktionellen Gruppe
der vorhandenen Moleküle entspricht. Die einzelnen Beiträge werden als Prozentsatz der Summe
durch Messung der Fläche unter den Signalen berechnet: Dieses Verfahren wird unter
Verwendung eines gewöhnlichen Dekonvolutionsprogramms durchgeführt.
7. Berechnung und Ergebnisdarstellung
Die bei einem Schlamm industriellen Ursprungs im Vergleich zu einem Schlamm städtischen
Ursprungs feststellbaren analytischen Variationen können auf zwei bestimmte Signale zurückgeführt
werden, die um 155,2 ppm und 196,3 ppm zentriert sind. Bei Schlämmen städtischen Ursprungs
fehlen sie gänzlich oder haben eine Intensität unter 0,1 %, während sie bei Schlämmen industriellen
Ursprungs eine Intensität von mehr als 0,5 % haben. Daher muss man lediglich diese beiden Signale
beobachten, um sich über die Art des analysierten Schlamms zu vergewissern.
8. Statistisch Parameter
Für die statistischen Parameter der vorliegenden Methode wird auf Anhang 1 verwiesen.
ANHANG 1
Statistische Validierung der Methode
Es werden die Wiederholbarkeitswerte der Methode angegeben, die bei der Analyse von vier von
unterschiedlichen Orten kommenden industriellen Schlämmen erhalten wurden.
Die nachstehende Tabelle enthält die Ergebnisse für das Signal bei 155,2 ppm.
Parameter
Integral (%)
Schlamm 1
1,78
Schlamm 2
0,94
Schlamm 3
1,01
Schlamm 4
1,24
r (%)
0,03
0,01
0,04
0,01
Die nachstehende Tabelle enthält die Ergebnisse für das Signal bei 196,3 ppm.
Parameter
Schlamm 1,
unverändert
Integral (%)
2,49
Schlamm 1,
umgewandelt
in Gips
1,89
r (%)
0,04
0,07
19
1,47
Schlamm 2,
umgewandelt
in Gips
1,24
0,03
0,07
Schlamm 2,
unverändert
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ANHANG 2
Analyse mittels 13C-CPMAS-NMR von (a) 4 industriellen Schlämmen mit unterschiedlicher
Zusammensetzung, (b) Schlamm städtischen Ursprungs, (c) Schlamm städtischen Ursprungs nach
Umwandlung in Klärgips ohne bzw. (d) mit Vorbehandlung mit H2O2
a) Industrielle Schlämme
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b) Städtische Schlämme, unverändert
c) Städtische Schlämme nach Umwandlung in Klärgips ohne Vorbehandlung mit H2O2
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d) Städtische Schlämme nach Umwandlung in Klärgips nach Vorbehandlung mit H2O2
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