ASPRIMAX® 850 mg/g für Schweine ZUSAMMENFASSUNG DER PRODUKTEIGENSCHAFTEN 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS ASPRIMAX® 850 mg/g. Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen für Schweine 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG Arzneilich wirksamer Bestandteil: 1 Gramm Pulver enthält: Natriumsalicylat 850 mg Sonstige Bestandteile: Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1. 3. DARREICHUNGSFORM Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen. Weißes, amorphes Pulver. 4. KLINISCHE ANGABEN 4.1 Zieltierarten Schweine. 4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierarten Zur Förderung der Erholung der Atmung und zur Veringerung von Husten bei Infektionen der Atemwege unter antibiotischer Begleittherapie. 4.3 Gegenanzeigen Nicht anwenden bei schweren Leber- und Nierenfunktionsstörungen. Nicht anwenden bei Ferkeln im Alter von unter vier Wochen. 4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart Keine. 4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren Erkrankte Tiere können veränderte Trinkwasser- oder Futteraufnahme zeigen. Im Falle einer veränderten Trinkwasseraufnahme ist die Konzentration von Asprimax ® 850 mg/g an die Verhältnisse anzupassen, um die erforderliche Dosis zu gewährleisten. Seite 1 von 4 ASPRIMAX® 850 mg/g für Schweine Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender Überempfindlichkeit und Kontaktdermatitis kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Direkten Kontakt der Haut und Inhalation von Staub sollten deshalb vermieden werden. - Bei der Handhabung des Tierarzneimittels sollte der Anwender eine Schutzausrüstung bestehend aus Schutzmaske (in Übereinstimmung mit EN140FFP1), Handschuhe, Overall und geeignete Schutzbrille tragen. - Haut- und Augenkontakt vermeiden. Bei Kontakt mit dem Produkt gründlich mit Wasser abspülen. - Während der Handhabung weder rauchen, noch essen oder trinken. - Sollte nach Kontakt Hautausschlag auftreten, ist ärztlicher Rat einzuholen und diese Gebrauchsinformation vorzulegen. Schwellungen im Gesicht, der Lippen oder Augen oder Probleme bei der Atmung sind ernsthafte Symptome, die einer sofortigen medizinischen Behandlung bedürfen. 4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere) Keine bekannt. 4.7 Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation Nur Anwenden nach entsprechender Nutzen-Risiko-Bewertung. 4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen Bei kombinierter Anwendung mit anderen nicht-steroiden Antiphlogistika oder Glucocortitikoiden besteht ein erhöhtes Risiko für gastrointestinale Ulcera. 4.9 Dosierung und Art der Anwendung Zur oralen Verabreichung über das Trinkwasser. 1 Meßbecher = ca 15 g Pulver 35 mg Natriumsalicylat / kg Körpergewicht. Verabreichungsdauer: 5 Tage. 4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich Natriumsalicylat wird bis zur 5-fachen Überdosierung der empfohlenen Dosis ohne klinische Erscheinungen gut vertragen 4.11 Wartezeit Essbare Gewebe: Null Tage. Seite 2 von 4 ASPRIMAX® 850 mg/g für Schweine 5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN Pharmakotherapeutische Gruppe: Analgetika, Salicylsäure und Derivate. ATCvet-Code: QN02BA04 5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften Natriumsalicylat deren pharmakologisch wirksame Komponente das Salz der Salicylsäure ist gehört zur Gruppe der nichtsteroidalen Antiphlogistika (NSAIDs). Der entzündungshemmende Effekt beruht auf der Hemmung der Bildung der Prostanoide. Salicylsäure hemmt die Enzyme der Cycloxygenase-1 (COX-1) und die Cycloxygenase 2 ( COX-2; induziert durch vorhandene Entzündung) und darüber hinaus die Synthese von Prostaglandin and Thromboxan. Die Hemmung von COX-2 bewirkt die analgetische, antiphlogistische und antipyretische Wirkung von NSAIDs. 5.2 Angaben zur Pharmakokinetik Natriumsalicylat als schwache Säure, wird beim Schwein nach oralen Aufnahme über das Trinkwasser rasch resorbiert und ausgeschieden. Die wichtigsten kinetischen Parameter bei Schweinen nach wiederholter oralen Verabreichung von 35 mg Natriumsalicyalt/kg Körpergewicht (medikiertes Trinkwasser verteilt auf 2 Verabreichungen). Parameter Cmax (mg/L) Tmax . (uur) T1/2 (uur) AUC (mg x uur/L) 49 0.88 0.93 189 Die Ausscheidung von Salicylsäure erfolgt hauptsächlich als Salicylursäure und Salicylsäure über den Harn. Der Großteil wird innerhalb von 11 Stunden nach der Verabreichung ausgeschieden. 6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN 6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile Lactosemonohydrat. 6.2 Inkompatibilitäten Keine bekannt. 6.3 Dauer der Haltbarkeit Haltbarkeit des Tierarzneimittels laut Verkaufsverpackung: 5 Jahre. Haltbarkeit nach erstmaligem Öffnen der Primärverpackung: 28 Tage. Haltbarkeit nach Auflösung in Trinkwasser: 24 Stunden. 6.4 Besondere Lagerungshinweise Nicht über 25 °C lagern. Nicht einfrieren, vor Frost schützen. Im Originalbehältnis aufbewahren. Seite 3 von 4 ASPRIMAX® 850 mg/g für Schweine 6.5 Art und Beschaffenheit der Primärverpackung Trilaminatbeutel (Verbundfolie) 100Gramm 250 Gramm 500 Gramm 1 kg 2 kg 5 kg Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht. 6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle Abgelaufene oder nicht vollständig entleerte Packungen sind als gefährlicher Abfall zu behandeln und gemäß den geltenden Vorschriften einer unschädlichen Beseitigung zuzuführen. Leere Packungen sind mit dem Hausmüll zu entsorgen. 7. ZULASSUNGSINHABER KELA Laboratoria Ltd St. Lenaartseweg 48 BE – 2320 Hoogstraten [email protected] 8. ZULASSUNGSNUMMER(N) Z. Nr.: 8-00694 9. DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG <{TT/MM/JJJJ}> <{TT Monat JJJJ}>… 10. STAND DER INFORMATION {MM/JJJJ} oder <Monat JJJJ> VERBOT DES VERKAUFS, DER ABGABE UND/ODER DER ANWENDUNG Einfuhr, Verkauf, Abgabe und/oder Anwendung von Asprimax® 850 mg/g kann in bestimmten Mitgliedstaaten nach deren innerstaatlichen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Tiergesundheit in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon untersagt sein. Jede Person, die die Absicht hat, Asprimax® 850 mg/g einzuführen, zu verkaufen, abzugeben und/oder anzuwenden, muss sich vor der Einfuhr, dem Verkauf, der Abgabe und/oder der Anwendung über die geltenden nationalen Vorschriften informieren. VERSCHREIBUNGSPFLICHT/APOTHEKENPFLICHT Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Seite 4 von 4