Version 3 / 08.2009 Behältnisse mit nicht mehr als 10 ml Rauminhalt und Ampullen sowie „kleine Behältnissse“ (im Falle von Verfahren nach § 25b): (§ 10 Abs. 8 AMG) 1. < Bezeichnung des Tierarzneimittels > (Phantasie)Bezeichnung des Tierarzneimittels / Stärke / Darreichungsform / Zieltierart(en) Wirkstoff > 2. < Inhalt (Gewicht, Volumen oder Stückzahl) > 3. < Art(en) der Anwendung > 4. < Chargenbezeichnung > 5. < Verfalldatum > 6. < Vermerk > „Für Tiere“