Kombi (für Arzneimittel ohne gesonderte Packungsbeilage)

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Version 3 / 08.2009
Angaben für Arzneimittel ohne gesonderte Packungsbeilage
(§ 11 Abs. 6 AMG)
1.
Überschrift „Gebrauchsinformation“
2.
Angaben laut § 11 AMG (vgl. Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen
Angaben))
3.
< Darreichungsform >
4.
< Packungsgröße(n) >
5.
< Art der Anwendung >
< ggf. Raum für die verschriebene Dosierung >
(Gilt nicht für Arzneimittel, die dazu bestimmt sind, ausschließlich durch Angehörige der Heilberufe
angewendet zu werden)
6.
< Verfalldatum >
„Verwendbar bis“ (MM/JJJJ)
„Nach erstmaligem Anbrechen / Öffnen verwendbar bis“
7.
< Vermerk „Für Tiere“ sowie Bedingungen oder Beschränkungen für eine sichere
und wirksame Anwendung des Tierarzneimittels, sofern erforderlich >
„Verschreibungspflichtig“ bzw. „Apothekenpflichtig“
8.
< Zulassungsnummer > „Zul.-Nr.“
9.
< Chargenbezeichnung des Herstellers > „Ch.-B.”
10.
ggf. „Unverkäufliches Muster“
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