Version 3 / 08.2009 Angaben für Arzneimittel ohne gesonderte Packungsbeilage (§ 11 Abs. 6 AMG) 1. Überschrift „Gebrauchsinformation“ 2. Angaben laut § 11 AMG (vgl. Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben)) 3. < Darreichungsform > 4. < Packungsgröße(n) > 5. < Art der Anwendung > < ggf. Raum für die verschriebene Dosierung > (Gilt nicht für Arzneimittel, die dazu bestimmt sind, ausschließlich durch Angehörige der Heilberufe angewendet zu werden) 6. < Verfalldatum > „Verwendbar bis“ (MM/JJJJ) „Nach erstmaligem Anbrechen / Öffnen verwendbar bis“ 7. < Vermerk „Für Tiere“ sowie Bedingungen oder Beschränkungen für eine sichere und wirksame Anwendung des Tierarzneimittels, sofern erforderlich > „Verschreibungspflichtig“ bzw. „Apothekenpflichtig“ 8. < Zulassungsnummer > „Zul.-Nr.“ 9. < Chargenbezeichnung des Herstellers > „Ch.-B.” 10. ggf. „Unverkäufliches Muster“