(KLR) im Großhandelsbetrieb

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Betriebszweck
Merke
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Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
im Großhandelsbetrieb
1
Ziele und Grundbegriffe der KLR
1.1
Ergebnisausweis in der KLR
Einkaufen, Lagern und Verkaufen von Waren sind die eigentlichen betrieblichen Tätigkeiten
im Großhandelsbetrieb. Durch diese Tätigkeiten werden Aufwendungen (= Kosten, z. B.
Warenaufwendungen, Personalkosten, Miete, Steuern, Betriebskosten, vgl. Kontenklassen
3, 4; siehe S. 297 f.) verursacht und Erträge (= Leistungen, z. B. Umsatzerlöse, vgl. Kontenklasse 8; siehe S. 298 f.) erzielt. Die vollständige Ermittlung der Kosten und Leistungen bildet
die grundlegende Aufgabe der KLR.
n Kosten im Großhandelsbetrieb sind vor allem die Warenaufwendungen, die Personalkosten,
Mieten, Steuern und Betriebskosten.
n Leistungen im Großhandelsbetrieb sind vor allem die Umsatzerlöse.
Betriebsergebnis
Aus der Gegenüberstellung aller Kosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode (z. B.
Monat, Quartal, Jahr) ergibt sich das Betriebsergebnis als Erfolg aus der betrieblichen Tätigkeit
(vgl. Abgrenzungsrechnung, S. 303 f.).
Leistungen > Kosten = Betriebsgewinn,
Leistungen < Kosten = Betriebsverlust.
Das Betriebsergebnis bildet die Grundlage für die Beurteilung der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens (vgl. S. 323).
Neutrales Ergebnis
Außer den Kosten und Leistungen gibt es im Großhandelsbetrieb auch Aufwendungen und
Erträge, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben, wie z. B. betriebsfremde, periodenfremde, außerordentliche Aufwendungen und Erträge (vgl. Kontenklasse 2). Sie dürfen weder
das Betriebsergebnis beeinflussen noch in die Kalkulation der Verkaufspreise eingehen und
sind deshalb von der KLR fernzuhalten. Sie heißen neutrale Aufwendungen und neutrale Erträge; ihre Verrechnung führt zum Neutralen Ergebnis. Das Neutrale Ergebnis wird außerhalb
der Finanzbuchhaltung (= FB) ermittelt (vgl. Abgrenzungsrechnung, S. 303 f.).
Gesamtergebnis
Die FB erfasst alle Aufwendungen und Erträge einer Abrechnungsperiode in den Kontenklassen 2, 4 und 8 sowie den Wareneinsatz im Konto 3010. Sie schließt mit dem Gesamtergebnis
der Unternehmung im Konto „9300 Gewinn und Verlust“ ab. Die Ermittlung des Betriebsergebnisses und des Neutralen Ergebnisses ist in der FB nicht vorgesehen und wegen der nicht
eindeutigen Trennung der Kosten (Klasse 4) von den neutralen Aufwendungen (Klasse 2) auch
nicht möglich (vgl. S. 303). Betriebsergebnis und Neutrales Ergebnis werden in der KLR ermittelt. Sie stimmen in ihrer Summe mit dem Gesamtergebnis der FB überein.
Merke
n Die FB ist unternehmensbezogen und schließt mit dem Gesamtergebnis ab.
n Die KLR ist betriebsbezogen. In ihr wird das Betriebsergebnis festgestellt.
n Das Neutrale Ergebnis wird in einer Vorstufe zur Kosten- und Leistungsrechnung – der
Abgrenzungsrechnung (vgl. S. 303 f.) – ermittelt.
n Die Abgrenzung der neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen ist
Voraussetzung einer genauen KLR.
294
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ZIELE UND GRUNDBEGRIFFE DER KLR
1.2
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Ziele der Kosten- und Leistungsrechnung
Die grundlegende Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) besteht darin, die in
einer Abrechnungsperiode (z. B. Monat) anfallenden Kosten und Leistungen vollständig und
richtig zu erfassen. Darüber hinaus ist sie auf folgende betriebliche Ziele ausgerichtet:
n Ermittlung des Betriebsergebnisses. Durch die Verrechnung der Kosten mit den Leistungen
einer Abrechnungsperiode wird das Betriebsergebnis ermittelt, das für die Beurteilung der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens bedeutsam ist (vgl. S. 322 f.).
n Ermittlung der Selbstkosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode. Durch die Erfas-
sung aller Kosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode außerhalb der Finanzbuchhaltung wird die Kosten- und Leistungsrechnung zu einem hervorragenden Instrument der kurzfristigen (monatlichen) Erfolgsermittlung (vgl. S. 322 f.).
n Ermittlung der Selbstkosten der Wareneinheit. Die Kostenrechnung ermittelt auch die Selbst-
kosten der Wareneinheit und schafft damit die Grundlage für die Berechnung der Verkaufspreise. Die Kenntnis der Selbstkosten gestattet dem Unternehmer die Entscheidung darüber,
welcher Preis für ihn wirtschaftlich noch vertretbar ist (vgl. S. 338 f.).
n Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. Es genügt aber nicht, lediglich die Selbstkosten zu ermit-
teln. Sie sollen vielmehr auch beeinflusst, d. h. gesenkt werden. Die Wirtschaftlichkeit der
Umsatzprozesse muss ständig gesteigert werden, wenn der Betrieb im Wettbewerb nicht
unterliegen will. Die Entwicklung der Kosten und Leistungen ist daher dauernd zu kontrollieren. Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit zählt heute zu den wichtigsten Aufgaben der
Kosten- und Leistungsrechnung (vgl. S. 323).
n Ermittlung von Deckungsbeiträgen auf der Basis der Teilkostenrechnung. Ausgehend von
erzielbaren Umsatzerlösen kann mithilfe der Deckungsbeitragsrechnung festgestellt werden,
ob eine Warengruppe einen ausreichenden Beitrag zur Deckung der fixen Kosten und zur
Erzielung von Gewinn leistet (vgl. S. 371 f.).
n Bewertung der Warenvorräte in der Jahresbilanz. Nach den handels- und steuerrechtlichen
Vorschriften sind die Schlussbestände an Waren höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Jahresbilanz anzusetzen. Stellt der Großhandelsbetrieb auch Waren selbst
her, können die genauen Herstellungskosten nur mithilfe einer ordnungsgemäßen Kostenrechnung ermittelt werden.
n Grundlage für Planungen und Entscheidungen. Die oben genannten Aufgaben der Kos-
ten- und Leistungsrechnung dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie bilden letztlich die
Grundlage für die Vorhaben und Entscheidungen des Unternehmers. Sofern marktorientierte Entscheidungen zu treffen sind, steht der Unternehmensleitung in der Deckungsbeitragsrechnung (vgl. S. 371 f.) eine geeignete Grundlage zur Verfügung.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden die Kosten
n nach Kostenarten erfasst (Warenaufwendungen, Personalkosten, Mieten, Steuern, Auf-
wendungen für Kommunikation, Beiträge, Abschreibungen u. a.),
n nach Kostenstellen aufgeteilt (z. B. Verkaufsabteilungen),
n den Kostenträgern zugerechnet (z. B. Warengruppen).
n Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) umfasst drei Stufen:
1. Kostenartenrechnung:
2. Kostenstellenrechnung:
3. Kostenträgerrechnung:
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Merke
„Welche Kosten sind entstanden?“
„Wo sind die Kosten entstanden?“
„Wer hat die Kosten zu tragen?“
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Geldvermögen
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1.3
Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung
1.3.1
Einnahmen und Ausgaben
In einem Großhandelsbetrieb stellt die Summe des jederzeit verfügbaren Geldes, d. h. die
Summe aus Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, den Zahlungsmittelbestand
dar. Der Zahlungsmittelbestand ist Teil des Geldvermögens. Kurzfristige Forderungen und
Verbindlichkeiten beeinflussen auch das Geldvermögen:
Merke
Zahlungsmittelbestand (Kasse, Guthaben bei Kreditinstituten)
+ kurzfristige Forderungen
– kurzfristige Verbindlichkeiten
= Geldvermögen
Wird dieses Geldvermögen durch Geschäftsvorfälle verändert, so sprechen wir von Einnahmen und Ausgaben.
Einnahmen
Alle Geschäftsvorfälle, die das Geldvermögen erhöhen, führen zu Einnahmen. So gehören z. B.
Bar- und Zielverkäufe von Waren zu einnahmewirksamen Vorgängen. Eine Kreditaufnahme
bei einer Bank dagegen führt zwar zu einer Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes, gleichzeitig erhöhen sich aber auch die Verbindlichkeiten; das Geldvermögen bleibt also unverändert.
Ausgaben
Alle Geschäftsvorfälle, die das Geldvermögen vermindern, führen zu Ausgaben. Typische
Ausgaben sind Bar- und Zielkäufe von Waren, nicht dagegen die Banküberweisung an einen
Lieferer oder die Tilgung eines Bankkredites.
1.3.2
Eigenkapital
Aufwendungen und Erträge
Das Eigenkapital (= Reinvermögen) eines Großhandelsbetriebes ergibt sich vereinfacht nach
folgender Rechnung:
Geldvermögen (siehe oben)
+ Vorräte
+ Anlagevermögen
– langfristige Schulden
= Eigenkapital (= Reinvermögen)
Alle Geschäftsvorfälle, die das Eigenkapital verändern, führen zu Aufwendungen oder Erträgen.
Aufwendungen vermindern das Eigenkapital. Folgende Geschäftsvorfälle führen u. a. zu Aufwendungen:
n Ein Kaufmann hat bei einer Bank einen Kredit aufgenommen und zahlt dafür Zinsen. Die
Zinszahlung verringert das Geldvermögen und damit zugleich das Eigenkapital.
n Auf einen betrieblich genutzten PKW wird eine Abschreibung vorgenommen. Die Abschrei-
bung vermindert das Anlagevermögen und damit zugleich das Eigenkapital.
Erträge erhöhen das Eigenkapital. Folgende Geschäftsvorfälle führen u. a. zu Erträgen:
n Ein Bankguthaben wird verzinst. Die Zinsgutschrift der Bank erhöht das Geldvermögen und
damit zugleich das Eigenkapital.
n Ein Grundstück ist im Vorjahr aufgrund fehlender Verkehrsanbindung außerplanmäßig ab-
geschrieben worden. Aufgrund einer Änderung des Flächennutzungsplanes steigt der Wert
des Grundstücks im folgenden Jahr. Dies führt zu einer Zuschreibung. Die Zuschreibung
erhöht das Anlagevermögen und damit zugleich das Eigenkapital.
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ZIELE UND GRUNDBEGRIFFE DER KLR
1.3.3
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Aufwendungen – Kosten
Unter Aufwendungen wird der gesamte Werteverzehr (= Verminderung des Eigenkapitals) in
einem Unternehmen an Gütern, Diensten und Abgaben während einer Abrechnungsperiode
(z. B. Monat, Jahr) verstanden.
Die Papiergroßhandlung Kern KG, Köln, erstellt aus den Zahlen der Erfolgskonten für den
Monat September .. das folgende vereinfachte Gewinn- und Verlustkonto:
Soll
9300 Gewinn- und Verlustkonto
2080 Anlagenabgänge . . . . . . . . . . . . . . .
40.000,00
2110 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . .
35.000,00
3010 Wareneingang . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.296.000,00
4010 Löhne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180.000,00
4020 Gehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300.000,00
4040 Soziale Aufwendungen . . . . . . .
50.000,00
4100 Mieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
60.000,00
42 . . Betriebssteuern . . . . . . . . . . . . . . . .
55.000,00
4260 Versicherungsbeiträge . . . . . . . .
5.000,00
4400 Werbe- und Reisekosten . . . . . .
40.000,00
4500 Provisionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
20.000,00
4620 Ausgangsfrachten . . . . . . . . . . . . .
80.000,00
4710 Instandhaltung . . . . . . . . . . . . . . . .
60.000,00
4910 Abschreibg. auf Sachanlagen .
50.000,00
Jahresüberschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294.000,00
Aufwendungen
Beispiel
Haben
2421
2610
2700
2760
Mieterträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26.000,00
Zinserträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.000,00
Erlöse aus Anlagenabgängen .
25.000,00
Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen . . . . . . . . . . .
13.000,00
8010 Umsatzerlöse (Warenverkauf) 2.490.000,00
8710 Entnahme von Waren . . . . . . . . .
6.000,00
2.565.000,00
2.565.000,00
Die Summe aller Aufwandspositionen auf der Sollseite des GuV-Kontos ergibt die gesamten
Aufwendungen für den Monat September. Die Aufwendungen belaufen sich also auf:
2.565.000,00 € – 294.000,00 € = 2.271.000,00 €.
Für die Zwecke der Kostenrechnung werden die Aufwendungen eingeteilt in
Einteilung
der Aufwendungen
n betriebliche (kalkulierbare) Aufwendungen = Kosten,
n neutrale Aufwendungen = Nichtkosten.
Betriebliche Aufwendungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem eigentlichen
Betriebszweck. Sie erfassen den Verzehr an Gütern, Diensten und Abgaben einer Abrechnungsperiode, der bei der Erzielung von Leistungen (= Umsatzerlöse) anfällt. Diese Aufwendungen werden in der Regel als Kosten in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen.
Kosten entstehen, wenn
n ein mengenmäßiger Verbrauch (z. B. kg, t, m, h) vorliegt,
n der zur Erzielung von Leistungen getätigt wird und
n der in Geldbeträgen bewertet ist.
Nach der obigen Aussage gelten – bis auf die Anlagenabgänge – alle Aufwendungen des Gewinn- und Verlustkontos der Kern KG in der Kosten- und Leistungsrechnung als Kosten:
Gesamte Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
– Anlagenabgänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.271.000,00 €
40.000,00 €
= Kosten
2.231.000,00 €
6583297
.................................................................................
Beispiel
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