G C Betriebszweck Merke K O ST E N - U N D L E I ST U N G S RE C H N U N G I M G RO SS H A N D E L S B E T R I E B G Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Großhandelsbetrieb 1 Ziele und Grundbegriffe der KLR 1.1 Ergebnisausweis in der KLR Einkaufen, Lagern und Verkaufen von Waren sind die eigentlichen betrieblichen Tätigkeiten im Großhandelsbetrieb. Durch diese Tätigkeiten werden Aufwendungen (= Kosten, z. B. Warenaufwendungen, Personalkosten, Miete, Steuern, Betriebskosten, vgl. Kontenklassen 3, 4; siehe S. 297 f.) verursacht und Erträge (= Leistungen, z. B. Umsatzerlöse, vgl. Kontenklasse 8; siehe S. 298 f.) erzielt. Die vollständige Ermittlung der Kosten und Leistungen bildet die grundlegende Aufgabe der KLR. n Kosten im Großhandelsbetrieb sind vor allem die Warenaufwendungen, die Personalkosten, Mieten, Steuern und Betriebskosten. n Leistungen im Großhandelsbetrieb sind vor allem die Umsatzerlöse. Betriebsergebnis Aus der Gegenüberstellung aller Kosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode (z. B. Monat, Quartal, Jahr) ergibt sich das Betriebsergebnis als Erfolg aus der betrieblichen Tätigkeit (vgl. Abgrenzungsrechnung, S. 303 f.). Leistungen > Kosten = Betriebsgewinn, Leistungen < Kosten = Betriebsverlust. Das Betriebsergebnis bildet die Grundlage für die Beurteilung der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens (vgl. S. 323). Neutrales Ergebnis Außer den Kosten und Leistungen gibt es im Großhandelsbetrieb auch Aufwendungen und Erträge, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben, wie z. B. betriebsfremde, periodenfremde, außerordentliche Aufwendungen und Erträge (vgl. Kontenklasse 2). Sie dürfen weder das Betriebsergebnis beeinflussen noch in die Kalkulation der Verkaufspreise eingehen und sind deshalb von der KLR fernzuhalten. Sie heißen neutrale Aufwendungen und neutrale Erträge; ihre Verrechnung führt zum Neutralen Ergebnis. Das Neutrale Ergebnis wird außerhalb der Finanzbuchhaltung (= FB) ermittelt (vgl. Abgrenzungsrechnung, S. 303 f.). Gesamtergebnis Die FB erfasst alle Aufwendungen und Erträge einer Abrechnungsperiode in den Kontenklassen 2, 4 und 8 sowie den Wareneinsatz im Konto 3010. Sie schließt mit dem Gesamtergebnis der Unternehmung im Konto „9300 Gewinn und Verlust“ ab. Die Ermittlung des Betriebsergebnisses und des Neutralen Ergebnisses ist in der FB nicht vorgesehen und wegen der nicht eindeutigen Trennung der Kosten (Klasse 4) von den neutralen Aufwendungen (Klasse 2) auch nicht möglich (vgl. S. 303). Betriebsergebnis und Neutrales Ergebnis werden in der KLR ermittelt. Sie stimmen in ihrer Summe mit dem Gesamtergebnis der FB überein. Merke n Die FB ist unternehmensbezogen und schließt mit dem Gesamtergebnis ab. n Die KLR ist betriebsbezogen. In ihr wird das Betriebsergebnis festgestellt. n Das Neutrale Ergebnis wird in einer Vorstufe zur Kosten- und Leistungsrechnung – der Abgrenzungsrechnung (vgl. S. 303 f.) – ermittelt. n Die Abgrenzung der neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen ist Voraussetzung einer genauen KLR. 294 6583294 ZIELE UND GRUNDBEGRIFFE DER KLR 1.2 G C Ziele der Kosten- und Leistungsrechnung Die grundlegende Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) besteht darin, die in einer Abrechnungsperiode (z. B. Monat) anfallenden Kosten und Leistungen vollständig und richtig zu erfassen. Darüber hinaus ist sie auf folgende betriebliche Ziele ausgerichtet: n Ermittlung des Betriebsergebnisses. Durch die Verrechnung der Kosten mit den Leistungen einer Abrechnungsperiode wird das Betriebsergebnis ermittelt, das für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens bedeutsam ist (vgl. S. 322 f.). n Ermittlung der Selbstkosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode. Durch die Erfas- sung aller Kosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode außerhalb der Finanzbuchhaltung wird die Kosten- und Leistungsrechnung zu einem hervorragenden Instrument der kurzfristigen (monatlichen) Erfolgsermittlung (vgl. S. 322 f.). n Ermittlung der Selbstkosten der Wareneinheit. Die Kostenrechnung ermittelt auch die Selbst- kosten der Wareneinheit und schafft damit die Grundlage für die Berechnung der Verkaufspreise. Die Kenntnis der Selbstkosten gestattet dem Unternehmer die Entscheidung darüber, welcher Preis für ihn wirtschaftlich noch vertretbar ist (vgl. S. 338 f.). n Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. Es genügt aber nicht, lediglich die Selbstkosten zu ermit- teln. Sie sollen vielmehr auch beeinflusst, d. h. gesenkt werden. Die Wirtschaftlichkeit der Umsatzprozesse muss ständig gesteigert werden, wenn der Betrieb im Wettbewerb nicht unterliegen will. Die Entwicklung der Kosten und Leistungen ist daher dauernd zu kontrollieren. Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit zählt heute zu den wichtigsten Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung (vgl. S. 323). n Ermittlung von Deckungsbeiträgen auf der Basis der Teilkostenrechnung. Ausgehend von erzielbaren Umsatzerlösen kann mithilfe der Deckungsbeitragsrechnung festgestellt werden, ob eine Warengruppe einen ausreichenden Beitrag zur Deckung der fixen Kosten und zur Erzielung von Gewinn leistet (vgl. S. 371 f.). n Bewertung der Warenvorräte in der Jahresbilanz. Nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sind die Schlussbestände an Waren höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Jahresbilanz anzusetzen. Stellt der Großhandelsbetrieb auch Waren selbst her, können die genauen Herstellungskosten nur mithilfe einer ordnungsgemäßen Kostenrechnung ermittelt werden. n Grundlage für Planungen und Entscheidungen. Die oben genannten Aufgaben der Kos- ten- und Leistungsrechnung dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie bilden letztlich die Grundlage für die Vorhaben und Entscheidungen des Unternehmers. Sofern marktorientierte Entscheidungen zu treffen sind, steht der Unternehmensleitung in der Deckungsbeitragsrechnung (vgl. S. 371 f.) eine geeignete Grundlage zur Verfügung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden die Kosten n nach Kostenarten erfasst (Warenaufwendungen, Personalkosten, Mieten, Steuern, Auf- wendungen für Kommunikation, Beiträge, Abschreibungen u. a.), n nach Kostenstellen aufgeteilt (z. B. Verkaufsabteilungen), n den Kostenträgern zugerechnet (z. B. Warengruppen). n Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) umfasst drei Stufen: 1. Kostenartenrechnung: 2. Kostenstellenrechnung: 3. Kostenträgerrechnung: 6583295 Merke „Welche Kosten sind entstanden?“ „Wo sind die Kosten entstanden?“ „Wer hat die Kosten zu tragen?“ 295 G C Geldvermögen K O ST E N - U N D L E I ST U N G S RE C H N U N G I M G RO SS H A N D E L S B E T R I E B 1.3 Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung 1.3.1 Einnahmen und Ausgaben In einem Großhandelsbetrieb stellt die Summe des jederzeit verfügbaren Geldes, d. h. die Summe aus Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, den Zahlungsmittelbestand dar. Der Zahlungsmittelbestand ist Teil des Geldvermögens. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten beeinflussen auch das Geldvermögen: Merke Zahlungsmittelbestand (Kasse, Guthaben bei Kreditinstituten) + kurzfristige Forderungen – kurzfristige Verbindlichkeiten = Geldvermögen Wird dieses Geldvermögen durch Geschäftsvorfälle verändert, so sprechen wir von Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen Alle Geschäftsvorfälle, die das Geldvermögen erhöhen, führen zu Einnahmen. So gehören z. B. Bar- und Zielverkäufe von Waren zu einnahmewirksamen Vorgängen. Eine Kreditaufnahme bei einer Bank dagegen führt zwar zu einer Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes, gleichzeitig erhöhen sich aber auch die Verbindlichkeiten; das Geldvermögen bleibt also unverändert. Ausgaben Alle Geschäftsvorfälle, die das Geldvermögen vermindern, führen zu Ausgaben. Typische Ausgaben sind Bar- und Zielkäufe von Waren, nicht dagegen die Banküberweisung an einen Lieferer oder die Tilgung eines Bankkredites. 1.3.2 Eigenkapital Aufwendungen und Erträge Das Eigenkapital (= Reinvermögen) eines Großhandelsbetriebes ergibt sich vereinfacht nach folgender Rechnung: Geldvermögen (siehe oben) + Vorräte + Anlagevermögen – langfristige Schulden = Eigenkapital (= Reinvermögen) Alle Geschäftsvorfälle, die das Eigenkapital verändern, führen zu Aufwendungen oder Erträgen. Aufwendungen vermindern das Eigenkapital. Folgende Geschäftsvorfälle führen u. a. zu Aufwendungen: n Ein Kaufmann hat bei einer Bank einen Kredit aufgenommen und zahlt dafür Zinsen. Die Zinszahlung verringert das Geldvermögen und damit zugleich das Eigenkapital. n Auf einen betrieblich genutzten PKW wird eine Abschreibung vorgenommen. Die Abschrei- bung vermindert das Anlagevermögen und damit zugleich das Eigenkapital. Erträge erhöhen das Eigenkapital. Folgende Geschäftsvorfälle führen u. a. zu Erträgen: n Ein Bankguthaben wird verzinst. Die Zinsgutschrift der Bank erhöht das Geldvermögen und damit zugleich das Eigenkapital. n Ein Grundstück ist im Vorjahr aufgrund fehlender Verkehrsanbindung außerplanmäßig ab- geschrieben worden. Aufgrund einer Änderung des Flächennutzungsplanes steigt der Wert des Grundstücks im folgenden Jahr. Dies führt zu einer Zuschreibung. Die Zuschreibung erhöht das Anlagevermögen und damit zugleich das Eigenkapital. 296 6583296 ZIELE UND GRUNDBEGRIFFE DER KLR 1.3.3 G C Aufwendungen – Kosten Unter Aufwendungen wird der gesamte Werteverzehr (= Verminderung des Eigenkapitals) in einem Unternehmen an Gütern, Diensten und Abgaben während einer Abrechnungsperiode (z. B. Monat, Jahr) verstanden. Die Papiergroßhandlung Kern KG, Köln, erstellt aus den Zahlen der Erfolgskonten für den Monat September .. das folgende vereinfachte Gewinn- und Verlustkonto: Soll 9300 Gewinn- und Verlustkonto 2080 Anlagenabgänge . . . . . . . . . . . . . . . 40.000,00 2110 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . 35.000,00 3010 Wareneingang . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.296.000,00 4010 Löhne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180.000,00 4020 Gehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300.000,00 4040 Soziale Aufwendungen . . . . . . . 50.000,00 4100 Mieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.000,00 42 . . Betriebssteuern . . . . . . . . . . . . . . . . 55.000,00 4260 Versicherungsbeiträge . . . . . . . . 5.000,00 4400 Werbe- und Reisekosten . . . . . . 40.000,00 4500 Provisionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.000,00 4620 Ausgangsfrachten . . . . . . . . . . . . . 80.000,00 4710 Instandhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . 60.000,00 4910 Abschreibg. auf Sachanlagen . 50.000,00 Jahresüberschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294.000,00 Aufwendungen Beispiel Haben 2421 2610 2700 2760 Mieterträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26.000,00 Zinserträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.000,00 Erlöse aus Anlagenabgängen . 25.000,00 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen . . . . . . . . . . . 13.000,00 8010 Umsatzerlöse (Warenverkauf) 2.490.000,00 8710 Entnahme von Waren . . . . . . . . . 6.000,00 2.565.000,00 2.565.000,00 Die Summe aller Aufwandspositionen auf der Sollseite des GuV-Kontos ergibt die gesamten Aufwendungen für den Monat September. Die Aufwendungen belaufen sich also auf: 2.565.000,00 € – 294.000,00 € = 2.271.000,00 €. Für die Zwecke der Kostenrechnung werden die Aufwendungen eingeteilt in Einteilung der Aufwendungen n betriebliche (kalkulierbare) Aufwendungen = Kosten, n neutrale Aufwendungen = Nichtkosten. Betriebliche Aufwendungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck. Sie erfassen den Verzehr an Gütern, Diensten und Abgaben einer Abrechnungsperiode, der bei der Erzielung von Leistungen (= Umsatzerlöse) anfällt. Diese Aufwendungen werden in der Regel als Kosten in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen. Kosten entstehen, wenn n ein mengenmäßiger Verbrauch (z. B. kg, t, m, h) vorliegt, n der zur Erzielung von Leistungen getätigt wird und n der in Geldbeträgen bewertet ist. Nach der obigen Aussage gelten – bis auf die Anlagenabgänge – alle Aufwendungen des Gewinn- und Verlustkontos der Kern KG in der Kosten- und Leistungsrechnung als Kosten: Gesamte Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Anlagenabgänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.271.000,00 € 40.000,00 € = Kosten 2.231.000,00 € 6583297 ................................................................................. Beispiel 297