E Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Industriebetrieb

Werbung
AUFGABEN UND GRUNDBEGRIFFE DER KLR
E
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
im Industriebetrieb
1
Aufgaben und Grundbegriffe der KLR
1.1
Zweikreissystem des Industriekontenrahmens
Finanzbuchhaltung sowie Kosten- und Leistungsrechnung sind die beiden Hauptbereiche des
industriellen Rechnungswesens.
Sie bilden jeweils einen eigenen und in sich geschlossenen Rechnungskreis.
E
C
Hauptbereiche
des industriellen
Rechnungswesens
Die Finanzbuchhaltung (FB) im Rechnungskreis I (RK I) ist unternehmensbezogen und erfasst deshalb alle Arten von Aufwendungen und Erträgen einer Rechnungsperiode. Sie ermittelt im Gewinn- und Verlustkonto durch Gegenüberstellung aller betrieblichen und nicht
betrieblichen Aufwendungen und Erträge das
Gesamtergebnis der Unternehmung:
Erträge > Aufwendungen => Gesamtgewinn,
Erträge < Aufwendungen => Gesamtverlust.
Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Rechnungskreis II (RK II) ist die innerbetriebliche Planungs- und Kontrollrechnung. Sie ist betriebsbezogen und befasst sich nur mit
den Aufwendungen und Erträgen der FB, die im engen Zusammenhang mit den geplanten
betrieblichen Tätigkeiten des Industriebetriebes, also
Beschaffung, Produktion und Absatz
stehen. Die betrieblichen Aufwendungen – z. B. Werkstoffaufwendungen, Personalaufwendungen, Abschreibungen, Mieten u. a. – werden Kosten, die betrieblichen Erträge – z. B.
Umsatzerlöse, Mehrbestand an Erzeugnissen, Eigenleistungen, unentgeltliche Entnahmen
– Leistungen genannt. Die Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen ergibt im RK II das
Ergebnis der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit, nämlich das
Betriebsergebnis:
Leistungen > Kosten => Betriebsgewinn,
Leistungen < Kosten => Betriebsverlust.
Kosten und Leistungen sind wichtige Grundlagen zur Beurteilung der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit (vgl. S. 233).
n Die Finanzbuchhaltung bildet den RK I und weist das Gesamtergebnis aus.
n Die Kosten- und Leistungsrechnung bildet den RK II. Sie erfasst alle Kosten und Leistungen
Merke
einer Rechnungsperiode und ermittelt das Betriebsergebnis.
6921205
205
C
E
KOSTEN- UND LEISTUNGSRECHNUNG IM INDUSTRIEBETRIEB
1.2
Aufgaben und Systeme der Kosten- und Leistungsrechnung
Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) befasst sich mit den wirtschaftlichen Daten des Betriebes und bezweckt die optimale Steuerung der betrieblichen Leistungserstellung (Sachziel
der Unternehmung). Sie hat folgende wichtige Aufgaben für den Industriebetrieb zu erfüllen:
Aufgaben
1. Ermittlung aller Kosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode.
Die KLR leitet das Betriebsergebnis (= Leistungen – Kosten) ab und wird so zu einem hervorragenden Instrument der kurzfristigen (z. B. monatlichen) betrieblichen Erfolgsermittlung.
2. Ermittlung der Selbstkosten je Erzeugniseinheit.
Die Selbstkosten je Erzeugniseinheit bilden die Grundlage für die Berechnung der Verkaufspreise, die für den Unternehmer wirtschaftlich vertretbar sind.
3. Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Zunehmender Wettbewerbsdruck zwingt Unternehmen die Kosten und Leistungen laufend
zu planen und zu überwachen. Die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit (= Verhältnis zwischen Leistungen und Kosten) ist daher eine der wichtigsten Aufgaben der KLR.
4. Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse in der Jahresbilanz.
Handels- und steuerrechtliche Vorschriften verlangen eine Bewertung der Schlussbestände
an Erzeugnissen zu Herstellungskosten, die nur mit Hilfe einer Kostenrechnung ordnungsgemäß hergeleitet werden können.
5. Ermittlung von Deckungsbeiträgen auf der Basis der Teilkostenrechnung.
Ein Deckungsbeitrag (= erzielbare Umsatzerlöse – variable Kosten) zeigt an, ob ein Erzeugnis
einen Beitrag zur Deckung der Fixkosten bzw. zur Verbesserung des Betriebserfolges leistet
(vgl. S. 280 f.). So kann entschieden werden, ob die Herstellung des Erzeugnisses kurzfristig
sinnvoll ist.
6. Grundlage für Planungen und Entscheidungen.
Die oben genannten Aufgaben der KLR bilden gemeinsam die Grundlage für Vorhaben und
Entscheidungen des Unternehmens, die systematisch geplant, durchgeführt (gesteuert) und
kontrolliert werden.
Kostenrechnungssysteme
Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden mehrere Kostenrechnungssysteme (Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung, Prozesskostenrechnung) eingesetzt, die je nach Zielsetzung das
Wertgerüst verursachungsgerecht abbilden.
Die Vorstufe der Kostenrechnungssysteme (Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung, Prozesskostenrechnung, Plankostenrechnung) ist die Abgrenzungsrechnung, durch die zwischen
dem betriebsbezogenen und dem unternehmensbezogenen Wertgerüst unterschieden werden
kann (S. 213 ff.).
Die Vollkostenrechnung erfasst alle Kosten periodengerecht nach Kostenarten (S. 238 f.), teilt
sie auf Kostenstellen verursachungsgemäß auf (S. 243 f.) und weist sie den Kostenträgern
(z. B. Erzeugnis) vollständig zu (S. 278 f.).
Die Teilkostenrechnung unterscheidet zwischen Kosten, die sich in Abhängigkeit von der hergestellten Erzeugnismenge verändern (variable Kosten) oder nicht verändern (fixe Kosten).
Den Erzeugnissen werden nur die variablen Kosten zugerechnet, da nur sie kurzfristig entscheidungsrelevant sind (S. 285 ff.).
Die Prozesskostenrechnung ist eine „moderne“ Variante der Vollkostenrechnung, bei der eine
Kostenzurechnung gemäß identifizierter Prozesse erfolgt. Hierdurch wird den veränderten
Anforderungen einer prozessorientierten Organisation begegnet (S. 313 f.).
Das Controlling nutzt die Kostenrechnungssysteme, um den Leistungsprozess zu planen, zu
steuern und zu überwachen. Durch z. B. den Einsatz der Plankostenrechnung (S. 300 f.) können Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt werden. Die anschließende Abweichungsanalyse liefert
dann wichtige Informationen zur Unternehmensführung.
206
6921206
AUFGABEN UND GRUNDBEGRIFFE DER KLR
1.3
Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung
1.3.1
Einnahmen und Ausgaben
In einem Industriebetrieb stellt die Summe des jederzeit verfügbaren Geldes, d. h. die Summe
aus Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, den Zahlungsmittelbestand dar. Der
Zahlungsmittelbestand ist Teil des Geldvermögens. Das Geldvermögen wird darüber hinaus
durch kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten beeinflusst:
E
C
Geldvermögen
Zahlungsmittelbestand (Kasse, Guthaben bei Kreditinstituten)
+ kurzfristige Forderungen
– kurzfristige Verbindlichkeiten
= Geldvermögen
Wird dieses Geldvermögen durch Geschäftsfälle verändert, so sprechen wir von Einnahmen
und Ausgaben.
Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen erhöhen, führen zu Einnahmen. So gehören
z. B. Bar- und Zielverkäufe von Erzeugnissen zu einnahmewirksamen Vorgängen. Eine Kreditaufnahme bei einer Bank dagegen führt zwar zu einer Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes, gleichzeitig erhöhen sich aber auch die Verbindlichkeiten; das Geldvermögen bleibt also
gleich.
Einnahmen
Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen vermindern, führen zu Ausgaben. Typische Ausgaben sind Bar- und Zielkäufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, nicht dagegen die Banküberweisung an einen Lieferer.
Ausgaben
1.3.2
Aufwendungen und Erträge
Das Eigenkapital oder Reinvermögen eines Industriebetriebes ergibt sich vereinfacht nach
folgender Rechnung:
Eigenkapital
Anlagevermögen
+ Vorräte
+ Geldvermögen
– langfristige Schulden
= Eigenkapital (Reinvermögen)
Geschäftsfälle, die das Eigenkapital ändern, beruhen auf Aufwendungen oder Erträgen.
Folgende Geschäftsfälle führen – neben vielen anderen – zu Aufwendungen:
n Der Unternehmer zahlt für einen aufgenommenen Kredit Zinsen. Die Zinszahlung verrin-
gert das Geldvermögen und damit zugleich das Eigenkapital.
Aufwendungen
vermindern
das Eigenkapital
n Auf einen betrieblich genutzten PKW wird eine Abschreibung vorgenommen. Die Abschrei-
bung vermindert das Anlagevermögen und damit zugleich das Eigenkapital.
Folgende Geschäftsfälle führen – neben vielen anderen – zu Erträgen:
n Ein Bankguthaben wird verzinst. Die Zinsgutschrift der Bank erhöht das Geldvermögen
Erträge erhöhen
das Eigenkapital
und damit zugleich das Eigenkapital.
n Ein Grundstück ist im Vorjahr aufgrund fehlender Verkehrsanbindung außerplanmäßig
abgeschrieben worden. Nach einer Änderung des Flächennutzungsplanes steigt der Wert
des Grundstücks im folgenden Jahr. Dies führt zu einer Zuschreibung, die das Anlagevermögen und damit zugleich das Eigenkapital erhöht.
6921207
207
Herunterladen